Straßenbahn: Forderungen des DBV für die „Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum“, aus DBV

Der DBV Berlin beteiligt sich mit einer Stellungnahme bei der Öffentlichkeitsbeteiligung „#Straßenbahnneubaustrecke Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum“.

Der Regionalverband Berlin des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes begrüßt den Beginn des von Bürgerinitiativen und Fahrgastverbänden seit Jahrzenten geforderten Wiederaufbaus dieser #Straßenbahnstrecke.

Hierzu fordert der #DBV:

einen eigenen Bahnkörper, nur so können die Systemvorteile der Straßenbahn voll ausgenutzt werden
Eine „#Grüne Welle“ für die Straßenbahn
Verzicht auf Autofahrspuren, insbesondere für Linksabbieger
Berücksichtigung der berechtigten Interessen des #Fußgänger- und #Radverkehrs
Anlage der Haltestellen an den Kreuzungen jeweils hinter den Lichtsignalanlagen, um kurze Fahrzeiten für die Fahrgäste zu erreichen
Umsetzung der in der Bürgerinformation vorgestellten „gestaltungsorientierten Variante“
Einrichtung eines „Runden Tisch“ der Planungsbeteiligten mit Vertretern der Fachverbände für Fuss-, Fahrrad- und öffentlichen Verkehr zur Minimierung von Konflikten zwischen wartenden Fahrgästen, Fußgängern*innen und Radfahrern*innen bei der Planung der Haltestellen in der Leipziger Straße
Der DBV erwartet, dass der Prozess der Planung der Straßenbahnneubaustrecke zügig vorangetrieben wird, damit der öffentliche Berliner Nahverkehr bald attraktiver wird.

Pressekontakt: Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin,

Telefon 01 74 / 9 46 20 84

Cottbus + Straßenverkehr: Großbaustelle Ab Montag neue Wege am Cottbuser Bahnhof aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/neue-wege-um-den-cottbuser-bahnhof_aid-38552227

Mit dem #Baufortschritt rund um den Hauptbahnhof in #Cottbus verändern sich ab Montagfrüh die Wege rund um die #Großbaustelle. #Autofahrer und #Fußgänger sollten sich auf ein paar #Veränderungen einstellen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die #Bauarbeiten rund um den Cottbuser Bahnhof gehen in die nächste Phase. Damit ändert sich ab Montag die Verkehrsführung rund um die größte Baustelle der Stadt. Betroffen ist dabei die Bahnhofskreuzung. Darüber informiert Stadtsprecher Jan Gloßmann.

Auf der Bahnhofstraße stadtauswärts sind die Asphaltarbeiten abgeschlossen. Die zweite Fahrspur im Kreuzungsbereich ist bereits freigegeben. Die Radfahrfurt an der Kreuzung könne derzeit noch nicht in Betrieb genommen werden, da die Ampel noch nicht in Betrieb ist.

Auf der Bahnhofstraße stadteinwärts gibt es auch weiterhin nur eine Fahrspur, da die Baustelle sich weiter in Richtung …

Straßenverkehr: Berlin: Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr und auf dem Schulweg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #Kinder im Alter bis zu 12 Jahren #verunglückten in den letzten 10 Jahren als #Radfahrer oder #Fußgänger schwer oder tödlich als Teilnehmer im Berliner #Straßenverkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Radfahrern, Fußgängern und Unfallursache.)

Antwort zu 1:

Die Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ bei der Polizei Berlin lässt eine Recherche gemäß der genannten Altersvorgabe nicht zu. Es können lediglich Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Kindern bis zu 14 Jahren ausgewertet werden. Diese Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

2009 – 2018 Verkehrsbeteiligung / Unfallfolge
Zu Fuß Gehende Radfahrende
getötet schwerverletzt getötet schwerverletzt
Gesamt 6 1.078 3 290
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als zu Fuß Gehende:

Unfallursache 2009 – 2018
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 711
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 312
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
130
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 104
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 96
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern beim Abbiegen 64
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
45
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerüberwegen 36
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 31
Geschwindigkeit in anderen Fällen 21
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
12
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 11
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 10
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 6
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 5
Alkoholeinfluss 5
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten 5
Fehler beim Abbiegen nach links 3
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 2
Überladung, Überbesetzung 1
Bremsen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 1

Unfallursache 2009 – 2018
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 1
Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als Radfahrende:

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 147
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 109
Fehler beim Abbiegen nach links 48
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 39
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 35
Geschwindigkeit in anderen Fällen 22
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 16
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 15
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 11
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 11
Fehler beim Abbiegen nach rechts 10
Sonstige Fehler beim Überholen; z. B. ohne genügenden Seitenabstand 9
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 9
Ungenügender Sicherheitsabstand 7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 7
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 5
Alkoholeinfluss 4
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 3
Bremsen 3
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 3
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 2

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 2
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Andere Mängel 2
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 2
Beleuchtung 1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Überladung, Überbesetzung 1
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Bereifung 1
Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
(Stand: 05.04.2019)

Frage 2:

An welchen Grundschulen befinden sich weder Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen, um den Schülern das sichere Überqueren von Straßen zu ermöglichen?

Antwort zu 2:

Als einziges Bezirksamt hat das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin mitgeteilt, dass sich an folgenden Grundschulen im Bezirk und deren näherem Umfeld, welches zum Erreichen der Schule notwendig ist, keine Fußgängerüberwege (FGÜ) oder Lichtsignalanlagen (LSA) befinden (Querungshilfen waren nicht ermittelbar):

• Havelmüller Grundschule
• Mark-Twain-Grundschule (verkehrsberuhigter Bereich)
• Ringelnatz-Grundschule
• Franz-Marc-Grundschule
• Alfred-Brehm-Grundschule
• Münchhausen-Grundschule
• Ellef-Ringnes-Grundschule
• Victor-Gollancz-Grundschule
• Hermann-Schulz-Grundschule

• Reinicke-Fuchs-Grundschule
• Gustav-Dreyer-Grundschule
• Private Goethe-Grundschule
• Demokratische Schule X
• Montessori-Schule
• Lauterbach-Grundschule

Frage 2.1:

Wie viele davon wurden in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen? Frage 2.2:
Wie viele sind aktuell in Planung?

Antwort zu 2.1 und 2.2:

Nach den Auskünften der Bezirksämter ergibt sich zu den Fragen 2.1 und 2.2 folgendes Bild zu vorhandenen Querungshilfen:

Bezirk 2.1 (in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommene Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen) 2.2 (aktuell in Planung befindliche Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen)
Charlottenburg
-Wilmersdorf Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Nicht recherchierbar
Friedrichshain- Kreuzberg 43 Fußgängerüberwege, elf Mittelinseln,
neun Gehwegvorstreckungen sechs Fußgängerüberwege, neun Mittelinseln,
13 Gehwegvorstreckungen
Lichtenberg Keine Angabe Keine Angabe
Marzahn- Hellersdorf Keine Angabe Keine Angabe
Mitte Entsprechende Statistiken werden nicht geführt Eine Schule (Koppenplatz) hat einen entsprechenden Antrag gestellt
Neukölln Ca. acht Querungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Radfahrinfrastruktur Aktuell sind zwei Fußgängerüberwege und drei Querungshilfen in Planung sowie Fahrradbügel
Pankow 35 Fußgängerüberwege neun Mittelinseln
sieben Gehwegvorstreckungen 21 Fußgängerüberwege fünf Mittelinseln
neun Gehwegvorstreckungen
Reinickendorf Acht Fußgängerüberwege Vier Fußgängerüberwege
Spandau Keine Angabe Keine Angabe
Steglitz- Zehlendorf Nicht recherchierbar; grundsätzlich wird versucht, durch Gehwegvorstreckungen mehr Sicherheit beim Überqueren zu schaffen Keine Angabe

Tempelhof- Schöneberg Keine Angabe Keine Angabe
Treptow- Köpenick Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Im Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen im Nahbereich von Grundschulen in Planung

Ferner ist eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage vor der im Adlergestell gelegenen Grundschule Schmöckwitz, Bezirk Treptow-Köpenick, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Planung.

Frage 2.3:

Wie gestalten sich die rechtlichen Bestimmungen dazu? In welchen Fällen ist die Einrichtung von Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege und Querungsanlagen zur Sicherung des Schulweges verpflichtend vorgesehen?

Antwort zu 2.3:

Hier muss nach den Arten der Querungseinrichtungen unterschieden werden. Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege sind Maßnahmen, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und weiterführenden Richtlinien geprüft und durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden müssen. Über bauliche Querungshilfen wie Mittelinseln entscheidet der Straßenbaulastträger unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften. Bei der Entscheidung werden die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Regelmäßig werden zunächst, wenn die Schulkinder zur Querung der Straße vor den Schuleingängen Unterstützung benötigen, bauliche Maßnahmen, ggf. ergänzt durch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen geprüft. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten.

Frage 3:

Sind vor allen Berliner Grundschulen verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo-30-Strecken eingerichtet – mit oder ohne zeitlicher Beschränkung?

Antwort zu 3:

Die überwiegende Mehrheit der Grundschulen ist im untergeordneten Nebenstraßennetz gelegen, so dass hier infolge der dort in den 90iger Jahren ausgewiesenen Tempo 30- Zonen eine Verkehrsberuhigung vorhanden ist. Im Sommer 2008 wurden auch alle Zugangsbereiche von Grundschulen, die im Hauptstraßennetz gelegen sind und an denen die Kinder die Fahrbahn queren müssen, durch Tempo 30-Strecken befristet auf die Schul- und ggf. Hortöffnungszeiten gesichert.

Frage 4:

Plant der Senat, durch gezielte Werbemaßnahmen berlinweite Aufmerksamkeit für die Verbreitung von Laufbus-Projekten zu erzeugen?

Antwort zu 4:

Derzeit sind solche Werbemaßnahmen nicht geplant.

Frage 5:

In welcher Form unterstützen Senat und Bezirke die Erstellung und Verbreitung von Schulwegplänen?

5.1 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Mitteln?
5.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:

In den Bezirken erfolgt die Erarbeitung der Schulwegpläne über die Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH (CÖGA mbh). Hierfür stellt der Bezirk dem Beschäftigungsträger zumeist entsprechende Räume in einer Schule zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Schulwegpläne ist in der jährlich durch den Schulträger herausgegebenen Grundschulbroschüre erhalten. Die Verteilung läuft in den Bezirken unterschiedlich ab. Die Finanzierung der Schulwegpläne erfolgt in den Bezirken unterschiedlich über den Träger, Sponsoren und/oder das Bezirksamt.
Der Senat begrüßt die Erstellung von Schulwegpläne.

Frage 6:

6.1 Wie bewertet der Senat zeitlich begrenzte Sperrungen des Verkehrsraums für „Eltern-Taxis“ vor
Grundschulen zum morgendlichen Schulbeginn oder dem Schulschluss am Nachmittag?
6.2 An welchen Schulen herrschen nach Kenntnis des Senats vor Schulbeginn regelmäßig Verkehrsprobleme durch ein erhöhtes Aufkommen an Pkws? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln)

Antwort zu 6:

Nach Kenntnis des Senats kommt es insbesondere vor Grundschulen stadtweit an vielen Schulen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Verkehrsproblemen, so dass eine Auflistung grundsätzlich nicht möglich ist. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat jedoch hierzu mitgeteilt, dass es im Jahr 2018 Schwerpunktaktionen zur Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen vor 25 von über 30 Grundschulen im Bezirk durchgeführt habe. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden dabei im Bereich der Azis-Nesin-Grundschule bzw. der Carl-von-Ossietzky-Grundschule in der Blücher- bzw. Urbanstraße festgestellt (503), gefolgt von der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße (419), der Jens-Nydahl- Grundschule in der Kohlfurter Straße (262), der Galilei-Grundschule (228) und der Rosa- Parks-Grundschule in der Reichenberger Straße (205).

Dem Senat sind bisher keine temporären Sperrungen von Fahrbahnen vor Schulen bekannt, die bewertet werden können. Sperrungen, die sich nur auf „Elterntaxis“ beziehen, sind nicht bekannt.

Frage 7:

Welche Schulen haben die Einrichtung von „Hol- und Bringzonen“ beantragt? An welchen Schulen wurden sogenannte „Hol- und Bringzonen“ eingerichtet? Wie bewertet der Senat die Einrichtung sogenannter „Hol- und Bringzonen“ in fußläufiger Nähe zu Grundschulen?

Antwort zu 7:

Der Senat befürwortet Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern die selbstständige und sichere Bewältigung des Schulwegs ermöglichen. Dazu gehört auch die Einrichtung von
„Hol- und Bringzonen“, die zumindest noch einen Anteil eines selbständigen Schulwegs ermöglichen. Eine solche Zone wurde im Rahmen eines Pilotprojekts an der Reinhardswald-Grundschule in Kreuzberg eingerichtet. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin liegt ein Antrag für die Antonstraße 10 (Wedding-Grundschule) zur Prüfung vor. In der Umgebung anderer Schulen werden in Absprache auch Parkplätze genutzt, von denen aus Schulweggemeinschaften, u. a. als Laufbusse bezeichnet, gemeinsam zur Schule gehen. Genaue Standorte sind dem Senat nicht bekannt.

Frage 8:

Wie ist die Rechtslage für die unter Frage 6 und 7 genannten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor Schulen?

Antwort zu 8:

Die Sperrung von Straßen an Schulen nur für „Eltern-Taxis“ lässt das
Straßenverkehrsrecht nicht zu.

Für die Einrichtung von Haltestellen für Eltern kommen sowohl nichtamtliche Hinweisbeschilderungen („Hol- und Bringzone“, „Elternhaltestelle“), welche der Zustimmung des Straßenbaulastträgers bedürfen (Sondernutzung gem. § 11 des Berliner Straßengesetzes), als auch Beschilderungen mit den Zeichen 286 („eingeschränktes Haltverbot“) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Betracht. Die nichtamtliche Hinweisbeschilderung hat lediglich empfehlenden Charakter gegenüber den am Verkehr Teilnehmenden. Zeichen 286 StVO erlaubt sowohl das Ein- und Aussteigen als auch das Be- und Entladen in den entsprechend beschilderten Bereichen. Diese Verkehrszeichen sind für die am Verkehr Teilnehmenden bindend. Parkverstöße können ggf. geahndet werden.

Frage 9:

Welche anderen Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um das immer wieder zum jährlichen Schulbeginn auf Elternabenden diskutierte Thema des durch „Eltern-Taxis“ verursachten Verkehrschaos vor den Grundschulen trotz der bestehenden Schulautonomität berlinweit und dauerhaft in den Griff zu bekommen?

Antwort zu 9:

Dem Senat liegen die Ergebnisse eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement vor. Bei diesem umfassenden Ansatz der Mobilität rund um die Schule werden Aspekte der Kommunikation, des Unterrichts und der Infrastruktur und Verkehrsregelung ressortübergreifend für den einzelnen Schulstandort betrachtet und

individuelle Lösungen erarbeitet. Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass dort, wo dieses Konzept verstetigt wird, auch diese Problematik spürbar reduziert werden kann.

Frage 10:

Verfügt der Senat über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement?

10.1. Wenn ja, was beinhaltet dieses Konzept?
10.2. Wenn nein, warum nicht?
10.3. Wenn nein, plant der Senat ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement zu erarbeiten und wer soll daran beteiligt sein?

Antwort zu 10:

Aktuell verfügt der Senat nicht über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement. Im aktuellen Erarbeitungsprozess für den Abschnitt 4 zur Förderung des Fußverkehrs im Berliner Mobilitätsgesetz wird ein Paragraf zum Schulischen Mobilitätsmanagement diskutiert. Die aktuelle Fassung enthält eine Absichtserklärung zur Förderung von Schulischem Mobilitätsmanagement und Konzeptentwicklung. Es sind ebenfalls Hinweise auf dabei relevante und möglichst zu beteiligende Akteure enthalten.

Frage 11:

Welche Maßnahmen werden a.) vom Senat, b.) von den Bezirken und c.) von den Schulen ergriffen, um Schüler dazu anzuhalten, den Schulweg selbstständig zu beschreiten?

Antwort zu 11:

Die Zuständigkeit für den Schulweg der Kinder liegt bei ihren Eltern und Erziehungsberechtigten. Bei der schulischen Maßnahme handelt es sich um die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, wie sie als übergreifendes Thema im Rahmenlehrplan verankert ist. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat den Schulen die vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) erarbeitete Handreichung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt. Die Unfallkasse Berlin hat mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Arbeits- und Erkundungsheft „Der mobile Bär“ für den sicheren Schulweg herausgegeben. Auch die Aktion „Zu Fuß zur Kita und zur Schule“ des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanzierten Projekts des BUND Berlin hat in den vergangenen Jahren die Schulen erreicht.

Die Bezirksämter haben mitgeteilt, dass die Jugendverkehrsschulen gute Arbeit leisten. Hierbei geht es insbesondere um Sensibilisierung der Kinder für den Verkehr und die Vermittlung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten dort z.B. in einigen Bezirken Radfahrunterricht mit anschließender Prüfung. Des Weiteren können die Kinder auf speziell eingerichteten Plätzen mit Ampeln, Zebrastreifen und Verkehrsschildern spielerisch an die Anforderungen des Straßenverkehrs herangeführt werden.

Weitere Maßnahmen der Bezirksämter sind z.B. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Arbeit einer Steuerungsgruppe „Sichere Schulwege“, die sich aus unterschiedlichen Fachbereichen/Ämtern des Bezirksamtes (Straßen- und Grünflächenamt, Schul- und

Sportamt, Untere Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt) und der Polizei zusammensetzt. Diese hat zum Ziel, Lösungsstrategien zum „Verkehrschaos vor Grundschulen“ zu erarbeiten. In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte werden – als weiteres Beispiel für die vielfältigen bezirklichen Maßnahmen, die in den Stellungnahmen übermittelt wurden – auch Projekte vorgestellt / besprochen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Mitglieder der AG Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte kommen u.a. aus den Schulen sowie der Polizei, so dass die Informationen weitergegeben bzw. umgesetzt werden können.

Die Schulaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin hat die Maßnahmen der Schulen aufgeführt, die für ganz Berlin gelten:

Entsprechend § 13 der Grundschulverordnung (Gs-VO) ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule verpflichtend. Der gültige Rahmenlehrplan der Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet Vorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben liegen in jeder Schule ein Konzept und/oder Festlegungen im schulinternen Curriculum zur Verkehrserziehung vor. Darin werden die schulscharfen Bildungs- und Erziehungsziele, Ausführungen zum Kompetenzerwerb und die erforderlichen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vorgaben und schulinternen Festlegungen führen, festgeschrieben.
Hinzu kommt die Möglichkeit für Schulen, in Zusammenarbeit mit der Polizei Schülerlotsen auszubilden und einzusetzen. Die verpflichtende Radfahrprüfung im Schuljahrgang vier ist ein weiterer Baustein, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen, den Schulweg selbstständig zu beschreiten, da sie hinsichtlich der Grundlagen im Straßenverkehr Sicherheit erreichen.

Frage 12:

Bewertet der Senat es als förderlich für Entwicklung und Gesundheit, wenn Kinder den Schulweg – zu Fuß oder per Fahrrad – selbst beschreiten?

Antwort zu 12:

Der Senat teilt die durch Studien nachgewiesenen positiven Effekte des selbstständigen Schulwegs auf die kindliche Entwicklung, zu denen eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, eine gesteigerte körperliche Fitness, sowie – bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern – die Verbesserung des Sozialverhaltens gehören. Hinzu kommt, dass Kinder dadurch in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild der eigenen Stadt bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Auch eine Begleitung auf dem Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist bei geeigneten Strecken und Entfernungen einer Beförderung vorzuziehen.

Frage 13:

Was beinhaltet das Pilotprojekt „Sicherer Schulweg“ und wie bewertet der Senat den Erfolg dieses
Projektes?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass der Fragesteller damit die temporäre Fahrbahnsperrung in der Nehringstraße meint. Er bewertet ein noch nicht durchgeführtes Projekt nicht im Vorhinein.

Frage 14:

Wie lang ist der längste Schulweg eines Kindes in Berlin?

Antwort zu 14:

Für die Beantwortung dieser Frage müssten dem Senat im Einzelfall sowohl der Wohnort als auch die zu besuchende Schule einzelner Schüler bekannt sein. Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor.

Berlin, den 26.04.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Förderung des Fußverkehrs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anliegen für die Schaffung von #Fußgänger-Querungshilfen sind in den Jahren 2016 bis 2018 bei
der Arbeitsgruppe „#Förderung des #Fußverkehrs“ (AG #FGÜ) eingegangen?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2016 bis 2018 sind bei der AG FGÜ folgende Anliegen eingegangen:
2016: 80 Anliegen
2017: 104 Anliegen
2018: 140 Anliegen
Frage 2:
Gibt es statistische Erkenntnisse über die Herkunft der jeweiligen Anliegen (z.B. Eingaben von Bürgerinnen
und Bürgern, Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen etc.)? Wenn ja, bitte darstellen.
Antwort zu 2:
Es wurde keine statistische Erhebung über die Herkunft der jeweiligen Anliegen erstellt.
Frage 3:
Wie wird gewährleistet, dass das Anliegenmanagement für Fußgänger-Querungshilfen niedrigschwellig
durchgeführt wird? Ist z. B. geplant, eine zentrale Online-Plattform zur Meldung von Stellen, an denen
Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären, einzurichten?
2
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewährleistet zu Beginn des
Prozesses durch das bestehende System der einfachen, formlosen Anmeldung von
Anliegen, bei den zuständigen Bezirken bzw. der Senatsverwaltung und Verkehrslenkung
Berlin, eine niedrigschwellige und ortsbezogene Antragsstellung. Das Anliegen-
Management selbst ist ein interner Verwaltungs- bzw. Arbeitsvorgang, der die
Antragstellenden in keiner Weise überfordert. Die das Anliegen Vortragenden werden im
Prozess des Anliegen-Managements an den geeigneten Stellen und zu gegebenem
Zeitpunkt über den Stand des Verfahrens informiert (positiver / negativer Bescheid). Der
Senatsverwaltung sind in diesem Zusammenhang auch keine Missstände oder Klagen
über hohe Verfahrenshürden in der Antragsstellung oder dem Anliegen-Prozess bekannt.
Da die zentrale Seite „Mehr Sicherheit für Fußgänger“
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/sicherheit/index.shtml)
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits zentral umfassende
Informationen (Unterpunkt Zebrastreifen) zur Meldung (Unterpunkt Standortvorschläge)
und Umsetzung (Unterpunkt Bauprojekte seit 2004) von Zebrastreifen anbietet, ist es
aktuell nicht geplant, eine zentrale Onlineplattform – zur Meldung von Stellen, an denen
Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären – einzurichten. Die Seite und der
Anmeldeprozess ist aus Sicht der Verwaltung bereit sehr niedrigschwellig und wird i. d. R.
jeweils im Frühjahr mit den Daten zur Programmumsetzung des Vorjahres ergänzt.
Frage 4:
Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Dauer und die Art der Erledigung der Anliegen? Wie viele
Anliegen konnten in den o.g. Jahren umgesetzt werden?
Antwort zu 4:
Es wurde keine statistische Erhebung über die Dauer und Art der Erledigung der Anliegen
erhoben.
In den Jahren 2016-2018 wurden folgende Maßnahmen baulich umgesetzt:
52 Fußgängerüberüberwege
14 Mittelinseln
18 Gehwegvorstreckungen
Frage 5:
Welche Gründe führten in der Regel zur Ablehnung von Anliegen?
Antwort zu 5:
Gründe für Ablehnungen bestehen in der Regel bei zu geringem Querungsbedürfnissen,
zu geringem Fahrzeugaufkommen, bereits in der Nähe vorhandener gesicherter
Querungsstellen und bei unzulänglichen baulichen Gegebenheiten (z. B. fehlende
Gehwege, Gleisanlagen von Straßenbahnen, zu schmale Fahrbahnen, so dass keine
Mittelinsel eingebaut werden kann).
3
Frage 6:
Wie viele Anliegen sind zur Zeit noch in der AG FGÜ anhängig?
Antwort zu 6:
Der AG FGÜ liegen zurzeit 30 neue Anliegen zur Bearbeitung und Prüfung vor.
Für ca. 48 Anliegen aus dem Jahr 2018 muss die Prüfung noch zu Ende geführt
beziehungsweise die Unterlagen für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung
vorbereitet werden.
Frage 7:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen zunächst von der Verkehrslenkung Berlin (VLB)
bearbeitet wird?
Antwort zu 7:
Wenn der Ersteingang des Anliegens in der VLB erfolgte, dann beansprucht die
Erstprüfung durchschnittlich zwei Wochen.
Frage 8:
Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen von der VLB an die AG FGÜ weitergeleitet werden
kann?
Antwort zu 8:
Nach positivem Ergebnis der Erstprüfung erfolgt unmittelbar danach die Weiterleitung an
die AG FGÜ, ebenfalls durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen.
Frage 9:
Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Anliegens in der AG FGÜ?
Antwort zu 9:
Da die Anliegen nicht einzeln geprüft werden sondern parallel im Block den einzelnen
Prüfschritten unterzogen werden, kann sich die Prüfung eines Anliegens bis zu einem Jahr
hinziehen.
Frage 10:
Trifft es zu, dass nach Eingang eines Anliegens seitens der VLB in jedem Fall eine Ortsbesichtigung
durchgeführt wird?
Antwort zu 10:
Die VLB führt lediglich eine Ortsbesichtigung bei eingegangenen Anliegen durch, die in
der Zuständigkeit der VLB liegen (Straßen des Straßenhauptnetzes). Nur im Rahmen
4
einer Ortsbesichtigung kann das Vorliegen der örtlichen Voraussetzungen der zu
beachtenden Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft
werden.
Frage 11:
Nach welchen Kriterien werden Ortsbesichtigungen durchgeführt? Welche Prüfungen erfolgen in diesem
Zusammenhang?
Antwort zu 11:
Die Standortprüfung durch die VLB beinhaltet u.a. die Feststellung der Anzahl von
Fahrstreifen der zu querenden Straße, die Prüfung der Sichtbeziehungen zwischen
Fahrzeugführenden und den Querenden, die Beobachtung des Querungsverhaltens der
zu Fuß Gehenden, der Recherche hinsichtlich bereits in der Nähe vorhandener
Querungsstellen, der Art der Bezugspunkte, die ein Queren erfordern und die Feststellung,
ob gegebenenfalls sensible Einrichtungen vorhanden sind und bei der Festlegung der
Maßnahmenart berücksichtigt werden müssen. Auch werden die baulichen
Gegebenheiten wie das Vorhandensein von Gehwegen sowie die Führung des Rad- und
Fußverkehrs vor Ort geprüft. Diese Ergebnisse sind für die Weiterbearbeitung im Rahmen
der AG FGÜ entscheidend, da gegebenenfalls Querungshilfen wie ein FGÜ dadurch
ausgeschlossen sein können.
Alle weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortstermine an ausgewählten
Standorten werden zur Abstimmung der konkreten Lage der geplanten Querungshilfe
unter Beachtung aller örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten durchgeführt.
Frage 12:
Werden Ortsbesichtigungen obligatorisch mit Beteiligung der Antragstellerinnen und weiterer zuständiger Ämter durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Die in den Antworten zu den Fragen 10 und 11 erwähnten Ortstermine der VLB werden nur von den Mitarbeitenden der VLB durchgeführt. An allen weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortsterminen nehmen alle zuständigen Mitglieder der AG FGÜ teil (das jeweils zuständige Straßen- und Grünflächenamt der Bezirksämter, die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde und Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen und Abschnitte des Polizeipräsidenten). Antragstellende nehmen in der Regel nur im Einzelfall an den Ortsterminen zur Klärung ortsspezifischer Sachverhalte teil. Frage 13: Wird die Auffassung geteilt, dass eine frühzeitige Beteiligung aller am Verfahren zu Beteiligenden dazu führen kann, dass Entscheidungen schneller getroffen, vorbereitet und schließlich durchgeführt werden können? 5 Antwort zu 13: Bei der Prüfung der Anliegen in der AG FGÜ sind alle am Verfahren Beteiligten schon von Anfang an mit einbezogen. Frage 14: Werden bei der Bearbeitung von Anliegen Verkehrszählungen obligatorisch durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 14: Bei allen Anliegen, für die von vornherein kein Ausschlusskriterium vorliegt oder kein Bedarf für eine Querungshilfe abgeschätzt werden kann und die somit einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden, wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Das trifft in der Regel für die Mehrzahl der Anliegen zu. Frage 15: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Verkehrszählung nach entsprechendem Beschluss auch durchgeführt werden kann? Antwort zu 15: Die Verkehrszählungen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt, auf dessen Arbeitsablauf die Senatsverwaltung keinen Einfluss hat. Außerdem werden Verkehrszählungen nur außerhalb der Schulferien dienstags bis donnerstags und nur in einer Kernzeit von ca. Mitte März bis ca. Mitte November vorgenommen. Dadurch kann es durchaus mehrere Monate dauern, bis die Ergebnisse der Verkehrszählungen vorliegen. Frage 16: Wie erfolgt eine Abwägung zwischen den durch eine Verkehrszählung gewonnenen quantitativen Daten und den räumlichen, baulichen und verkehrlichen Verhältnissen vor Ort? Antwort zu 16: Die Abwägung erfolgt immer im Einzelfall. Die Verkehrszähldaten übermitteln, wer die Fahrbahn überquert, wie viele queren und wo die Querungen stattfinden und die Fahrzeugmengen. Je nach Größe der Fußgänger- und Fahrzeugzahlen können verschiedene Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Fußgängerüberwege mit Mittelinseln, nur Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen zum Einsatz kommen oder auch ausgeschlossen werden. Die Betrachtung der räumlichen und baulichen Verhältnisse lässt dann eine Entscheidung zu, ob und wenn ja, welche Querungshilfe zum Einsatz kommen kann. 6 Frage 17: Wie erfolgt schließlich die Rückmeldung er Bearbeitung von Anliegen an die jeweiligen Antragstellerinnen?
Ist hier geplant, mehr Transparenz z. B. durch die Schaffung einer Online-Plattform zu schaffen, die die
Bearbeitung der Anliegen für alle Interessierten nachvollziehbar macht?
Antwort zu 17:
Die Antragstellenden werden jeweils über die Stellen, bei denen das Anliegen
eingegangen ist, über das Prüfergebnis ihres Anliegens in Kenntnis gesetzt. Das kann die
Verkehrslenkung Berlin, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder
das jeweilige Bezirksamt sein.
Die Schaffung einer Online-Plattform ist aktuell nicht vorgesehen.
Frage 18:
Wie stellt sich die personelle Situation im Bereich der Planung und Anordnung von Fußgänger-
Querungshilfen aktuell dar und wie wird diese durch den Senat eingeschätzt? Inwiefern will der Senat die
Personalsituation verbessern?
Frage 19:
Wie beurteilt der Senat letztlich die Arbeitsabläufe in der Verwaltung zur Förderung des Fußverkehrs und für
wie effizient hält er sie vor dem Hintergrund des dringenden Ziels, mehr Verkehrssicherheit für
Fußgänger*innen zu schaffen?
Frage 20:
Beabsichtigt der Senat eine Vereinfachung und Bündelung der Prozesse (Bitte um Darstellung des
kompletten Verfahrensablaufs mit Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen für die jeweiligen
Prozessschritte), um den Verwaltungsaufwand, der sich vom Eingang eines Anliegens bis zu Fertigstellung
von Querungshilfen ergibt, zu reduzieren?
Antwort zu 18 bis zu 20:
Die Fragen 18 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert seit 2001 das
Bauprogramm für Querungshilfen (Fußgängerüberwege, Mittelinseln und
Gehwegvorstreckungen) und zeichnet dabei für die Durchführung der Arbeitsgruppe
„Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ (Teilnehmende sind u. a. die Polizei,
Verkehrslenkung, Bezirke) sowie die Mittelvergabe an die Bezirke verantwortlich.
Die Planung und Anordnung von Fußgänger-Querungshilfen ist jedoch originäre Aufgabe
des jeweils betroffenen Straßenbaulastträgers. In Berlin sind das i. d. R. die Bezirke und
dort die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Der Senatsverwaltung ist bekannt,
dass die personelle Situation in den vorgenannten Ämtern teilweise [sehr] angespannt ist.
Die Bezirke sind in diesem Zusammenhang selbst für die personellen Belange sowie die
planerischen und sonstigen Arbeitsabläufe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich,
sodass die Senatsverwaltung hierauf keinen Einfluss hat.
Um den Gesamtablauf des Bauprogramms für Querungshilfen (Zebrastreifenprogramm)
noch effizienter zu gestalten, hat die Senatsverwaltung im Jahr 2018 alle bündelbaren
Prozesse identifiziert und an einen neuen Dienstleister vergeben. Er organisiert seitdem
Ortsbesichtigungen, und Sitzungen der AG, erstellt Planzeichnungen, verkehrliche
Begründungen, Antragstellungen bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, erstellt
7
Sachstandslisten und sorgt für die Umsetzungsverfolgung. Den rechtlichen Rahmen
setzten hier u. a. die StVO, die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen inkl. der Ergänzung vom März 2008 (Berliner Erlass zur Tabelle 2) und
das Berliner Straßengesetz mit dessen Ausführungsvorschrift, Geh- und Radwege.
Der Gesamtprozess stellt sich aus Sicht der Senatsverwaltung wie folgt dar:

  1. Auftragserstellung Querungsbedarf: Hinweis aus der aktiven Bürgerschaft, von
    Bezirken, Schulen etc. über den niedrigschwelligen Antragsweg (s. Antwort zu
    Frage 3).
  2. Sitzung der AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen bei SenUVK“: Prüfung
    des Antrags auf eine Querungshilfe; Ablehnung aus fachlichen Gründen oder
    Weiterbehandlung (u. a. Verkehrszählung)
  3. Prüfung der verkehrlichen Zulässigkeit (notwendige Schwellenwerte über- oder
    unterschritten): Bei zu geringer Verkehrsbelastung wird der Antrag noch einmal in
    der AG behandelt. Ggf. sind weitere Prüfungen erforderlich um die Zulässigkeit
    doch noch zu bescheinigen.
  4. Durchführung des Ortstermins mit dem Baulastträger (Bezirk), der
    Verkehrslenkung, der Polizei und dem Planungsbüro. Dabei wird final über die
    Erforderlichkeit der Maßnahme entschieden.
  5. Der Bezirk plant und baut den Fußgängerüberweg, die Mittelinsel bzw.
    Gehwegvorstreckungen
    Berlin, den 28.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Berlin-Charlottenburg Grusel-Tunnel unterm ICC? Ein Duft-Paradies!, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-charlottenburg-grusel-tunnel-unterm-icc-ein-duft-paradies/23871510.html

Nieselregen, Kälte, Autolärm, endlose Leere und das Grauen im Untergrund. Doch dann findet unser Autor beim Spaziergang eine große Überraschung.
Große Güte, wie gut riecht’s denn hier? Das #ICC in Berlin-Charlottenburg ist eigentlich ein Grusel-Ort, unheimlich und doch faszinierend. Beginnen wir unseren kleinen Spaziergang im nass-grauen Niemandsland: am S-Bahnhof #Westkreuz.
Dieser Bahnhof, der seit 25 Jahren kein richtiges #Bahnhofsgebäude, sondern nur noch eine Holzbrücke als Zugang hat, liegt einsam im Schatten des ICC – zwischen stillen Kleingärten, tosender A100, stillgelegter Autobahnauffahrt und dem dösenden ICC.

Zum Messedamm hinauf geht’s durch einen langen #Fußgänger-Tunnel unterm ICC durch: „Hallo, ist hier jemand?“ Die Radwege: leer. Logo, hier wohnt …

Straßenverkehr: Bauvorhaben in Berlin-Prenzlauer Berg Schönhauser Allee soll verkehrsberuhigt werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bauvorhaben-in-berlin-prenzlauer-berg-schoenhauser-allee-soll-verkehrsberuhigt-werden,10809148,31730910.html #Autos raus! Auf einem Workshop wurden radikale Pläne entwickelt, nun sollen sie nach und nach umgesetzt werden. Auf der wichtigen Berliner #Nord-Süd-Route will der Pankower Baustadtrat mehr Platz für #Fußgänger und #Radfahrer schaffen. Viele Autofahrer werden es als schlechte Nachricht empfinden, Fußgänger und Radfahrer können sich dagegen freuen. Der Bezirk Pankow will langfristig einen Teil der Schönhauser Allee für den Durchgangsverkehr sperren. Erst fallen Parkplätze weg, am Ende soll eine komplette Fahrbahnseite #verkehrsberuhigt werden. „Wir gehen Schritt für Schritt vor“, sagte Baustadtrat Jens-Holger Kirchner. Das Konzept soll in den nächsten Wochen beschlossen werden, im Frühjahr …
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr + Straßenbahn + S-Bahn + Regionalverkehr + Bahnverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.sbahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die #Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der -Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des #Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein Trogbauwerk zur Verbreiterung der #Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die #Straßenbahnlinie #21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, #Fußgänger und #Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße. Foto: Jet-Foto Kranert Text: cb

Straßenverkehr + Straßenbahn + S-Bahn + Regionalverkehr + Bahnverkehr: Neue Bauwerke gehen in Betrieb Brücke über Karlshorster Straße im Mai fertig

http://www.sbahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die #Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der #S-Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des #Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein Trogbauwerk zur Verbreiterung der #Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die #Straßenbahnlinie #21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, #Fußgänger und #Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße. Foto: Jet-Foto Kranert Text: cb

http://www.sbahn-berlin.de/bauinformationen/ostkreuz/2015/051_bruecke_karlsstr.htm Im vergangenen Jahr lagen die #Inbetriebnahme-Schwerpunkte der #Ostkreuzbaustelle auf der -Bahn- Seite, wo zwei neue Bahnsteige entstanden. Im Jahr 2015 verlagern sie sich auf die Anlagen des #Fern- und #Regionalverkehrs. Im Mai sollen die 2014 errichteten Bauwerke in Rummelsburg – das im ersten Bauabschnitt entstandene Brückenbauwerk über der #Karlshorster Straße, ein Trogbauwerk zur Verbreiterung der #Bahnbögen Rummelsburg mit #Lärmschutzwand – in Betrieb genommen werden. Beide in diesem Bereich liegenden Fern-/Regionalbahngleise werden verschwenkt. Zunächst wird das stadtauswärts führende Gleis nach Süden auf das neue Trogbauwerk verlegt, anschließend folgt die Verlegung des stadteinwärts führenden Gleises nach Norden auf die S-Bahn-Seite. Voraussetzung für die nächste Bauetappe Mit dieser Inbetriebnahme wird dann die Voraussetzung für die nächste Bauetappe, also den zweiten Bauabschnitt 2015/2016, in diesem Bereich geschaffen. Diese beinhaltet dann die Fortsetzung des Neubaus der südlichen Brücke über die Karlshorster Straße und die Ertüchtigung des südlichen Teils der über 100 Jahre alten Bahnbögen Rummelsburg durch Aufbringen einer sogenannten lastverteilenden Platte. Die anstehende Inbetriebnahmephase dauert vom 24. April bis zum 25. Mai und ist mit Sonderregelungen im Regionalverkehr sowie mit drei Vollsperrungen der Fernbahngleise (24./27.04., 08./11.05. und 22./25.05.2015) verbunden. Ab 4. Mai wird dann auch die Karlshorster Straße voraussichtlich bis 18. September gesperrt. Die #Straßenbahnlinie #21 ist dann im Baustellenbereich unterbrochen, #Fußgänger und #Radfahrer können die Baustelle passieren. Diese Straßensperrung dient auch dem Weiterbau der nördlichen Brücke über die Karlshorster Straße. Foto: Jet-Foto Kranert Text: cb

Straßenverkehr + S-Bahn: Sperrung der Perleberger Brücke wegen Einbau einer neuen Eisenbahnbrücke Umleitung des Straßenverkehrs und der BVG-Buslinie M 27 am kommenden Wochenende

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/8603054/bbmv20141208.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 8. Dezember 2014) Für den Einbau einer neuen #Eisenbahnbrücke über der #Perleberger Brücke (#Moabit) wird die Straßenbrücke von Sonnabend, 13. Dezember 2014, 0.30 Uhr, bis Montag, 15. Dezember 2014, 0.30 Uhr, für den #Fahrzeugverkehr sowie #Fußgänger und #Radfahrer gesperrt. Der Straßenverkehr zwischen Perleberger Straße und Fennstraße wird in beiden Richtungen über Stromstraße – Putlitzstraße – Föhrer Straße – Luxemburger Straße – Müllerstraße umgeleitet. Die BVG-Buslinie M27 wird über Lehrter Straße – Invalidenstraße – Heidestraße umgeleitet. Auch Fußgänger und Radfahrer können die Perleberger Brücke während der Sperrung nicht passieren. Die Deutsche Bahn bittet für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Straßenverkehr + U-Bahn: Wie lange eigentlich noch? Die Bauarbeiten am U-Bahnhof Vinetastraße, aus florakiez.de

http://www.florakiez.de/2014/10/03/wie-lange-eigentlich-noch-die-bauarbeiten-am-u-bahnhof-vinetastrasse/ Für Geschäftsinhaber ist es eine Zumutung, für #Autofahrer, #Radler und #Fußgänger einfach nur nervig. Seit nun schon vier Jahren wird am -Bahnhof #Vinetastraße gebaut. Die #BVG hat die #Straßenbahngleise zwischen Esplanade und Elsa-Brandströmstraße komplett erneuert und einen #Aufzug eingebaut, der die Straßenbahn mit dem #Bahnsteig der -Bahn verbindet. Doch die wirklichen Schwierigkeiten bereitet die Sanierung der Tunneldecke der U2, durch die immer wieder Wasser dringt. Gleichzeitig erneuern die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ihre Trink- und Schmutzwasserleitungen.

Für all diese Arbeiten wurde die Straßenführung immer wieder geändert. Derzeit ist das Abbiegen von der Berliner Straße stadtauswärts in die Mühlenstraße in Richtung Florakiez nicht möglich, Autofahrer werden über die Maximilianstraße umgeleitet. Stadteinwärts ist die Berliner Straße nur noch für Busse durchgängig befahrbar. Doch warum dauern die Bauarbeiten so lange? Das haben sich auch die Gewerbetreibenden gefragt und sich an das Bürgerbüro von …