Wie viele Fußgängerüberwege wurden bisher im Rahmen der #Ausschreibung berücksichtigt? Frage 3:
Sind bereits erste Fußgängerüberwege #beauftragt worden? Wenn ja, in welchen Bezirken? Frage 4:
In welchem Umfang wurden bisher finanzielle Mittel freigegeben oder verwendet?
Antwort zu 1 bis 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-4 zusammen beantwortet.
Die Hauptverwaltung unterstützt die Bezirke bei der Umsetzung von Querungsanlagen. Es werden #Fußgängerüberwege (#FGÜ), #Mittelinseln (#MI) und #Gehwegvorstreckungen (#GWV) realisiert. Das Programm setzt sich aus dem Paket 1 für Maßnahmen von 2021-2024 und dem Paket 2 für Maßnahmen von 2024-2028 zusammen.
Pa ket 1:
Die 45 Maßnahmen des Pakets 1 sind bis auf 3 Maßnahmen realisiert. Eine Auflistung nach Bezirken mit Art der Querungshilfe befindet sich in der Anlage 1.
Für das Paket 1 sind folgende Kosten angefallen:
Zahlungen 2021
297.000 €
Zahlungen 2022
912.000 €
Zahlungen 2023
700.000 €
Zahlungen 2024
325.000 €
Summe (2021-24)
2.234.000 €
Restbaumittel 2024
rd. 800.000 €
Pa ket 2:
Das Paket 2 beinhaltet ca. 100 Einzelmaßnahmen, die in den Bezirken in den Jahren 2024 bis voraussichtlich 2028 realisiert werden. Eine Übersicht, welche Maßnahmen im Rahmen dieses Paketes zurzeit bearbeitet werden, befindet sich in der Anlage 2.
Bereits beauftragt und in #Bauausführung sind die Baulose 6 und 7. Zudem befinden sich die Baulose 8 und 9 in Planung mit dem Ziel, eine Ausschreibung und Beauftragung bis Ende 2024 vornehmen zu können. Der Baubeginn wird für Frühjahr 2025 angestrebt. Die 2024 verausgabten Mittel für Paket 2 belaufen sich auf 650.000 €.
Zudem sind Leistungen für die Planung der Beleuchtungsanlagen (alle Fußgängerüberwege), für die Straßenplanung (24 Maßnahmen) und für die Bauüberwachung (32 Maßnahmen) ebenfalls bereits beauftragt.
Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung die Bezirke finanziell bei der Umsetzung bereits laufender Baumaßnahmen, welche diese selbst umsetzen.
Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Fußgängerüberweges Blankenfelder Straße / Chartronstraße im Bezirk Pankow?
Frage 6:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Fußgängerüberweges Wiltbergstraße / Ludwig-Hoffmann-Quartier im Bezirk Pankow?
Antwort zu 5 und 6:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet.
Die beiden Maßnahmen sind im Baulos 9 enthalten und derzeit in der Ausführungsplanung mit dem Ziel der Ausschreibung und Beauftragung bis Ende 2024. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2025 angestrebt.
Berlin, den 20.10.2024
In Vertretung Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Querungshilfen Paket 1
Stand: 01.10.2024; Quelle: SenMVKU
Bezirk
Lfd.Nr.
Typ
Örtlichkeit
BearbeitungsstandStraßenbau
Baulose
Bauzeit
Li
12
FGÜ
Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
beendet
Los4
06.2024-10.2024
Li
13
Mittelinsel
MI Rummelsburger Straße/ Volkradstraße
beendet
Los5
01.06.2024-01.07.2024
Li
14
Gehwegvor.
Gwv Massower Straße 42-44
beendet
Los4
03.07.2023-28.08.2023
Ma-He
15
FGÜ
Jaques-Offenbach-Platz
beendet
ohne
21.03.2022 – 05.12.2022
Ma-He
17
Mittelinsel
Mi Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee
beendet
Los5
Aug 24
Ma-He
18
Mittelinsel
Mi Poelchaustraße/Langhoffstraße
beendet
Los1
17.01.2022 – 28.02.2022
Mi
19
FGÜ
Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke
beendet
ohne
Jun 21
Mi
20
FGÜ
Hannoversche Str./ Hessische Str.
in Ausführung
Los4
10.2024-12.2024
Mi
21
FGÜ
Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße
beendet
Los4
26.09.2023-16.10.2023
Mi
22
FGÜ
Berolinastraße 8
beendet
Los2
04.04.2022-22.04.2022
Mi
24
FGÜ
Michaelkirchplatz/ Legiendamm
beendet
Los4
03.07.2023-28.08.2023
Mi
25
FGÜ
Grenzstraße/ Neue Hochstraße
beendet
Los3
05.06.2023-07.07.02023
Mi
26
Mittelinsel
Mi Hussitenstraße 24
beendet
Los1
30.08.2021-24.09.2021
Mi
28
Mittelinsel
Mi Usedomer Straße (3 Stück) zw. Wattstraße und Hussitenstraße
beendet
Los3
16.10.2023-12.12.2023
Mi
29
Mittelinsel
Mi Hussitentraße/ Usedomer Straße
beendet
Los1
06.09.2021-20.09.2021
Mi
30
Mittelinsel
Mi Beusselstraße zw. Zwinglistraße und Erasmusstraße
beendet
Los1
20.10.2021-10.02.2022
Pa
34
FGÜ
Piesporter Straße/ Feltmannstraße
beendet
Los2
21.03.2022-08.04.2022
Pa
35
FGÜ
Hauptstraße/ Goethestraße
beendet
Los4
29.08.2023-22.09.2023
Pa
37
FGÜ
Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße
beendet
Los2
04.04.2022-08.06.2022
Pa
38
FGÜ
Dunckerstraße/ Stargarder Straße
beendet
ohne
Aug 21
Pa
39
FGÜ
Buchholzer Straße/ Charlottenstraße
beendet
Los3
16.10.2023-12.12.2023
Pa
40
Mittelinsel
Mi Alt-Karow/ Frundsbergstraße
beendet
Los5
ab 1. Quartal 2024
Pa
42
Mittelinsel
Mi Quickborner Straße/ Uhlandstraße (Mauerweg)
beendet
Los1
27.07.2022-21.12.2022
Pa
43
Mittelinsel
Mi Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher-Straße
in Ausführung
Los5
10.2024-12.2024
Pa
44
Gehwegvor.
Gwv Grunowstraße 18
beendet
Los4
03.07.2023-28.08.2023
Pa
45
FGÜ
Roelckestraße 60
in Ausführung
Los5
10.2024-12.2024
Rd
47
FGÜ
Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
beendet
Los5
29.02.2024-31.03.2024
Rd
48
FGÜ
Buddestraße/ Königsweg
beendet
Los3
16.01.2023 – 23.03.2023
Rd
49
FGÜ
Dianastraße 44-46
beendet
Los2
22.09.2021-06.10.2021
Rd
50
FGÜ
Berliner Straße 105
beendet
Los2
04.04.2022-22.04.2022
Rd
51
FGÜ
Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Frage 1: Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) sollen in diesem Jahr umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 1: Für folgende Fußgängerüberwege wurde in diesem Jahr im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft bereits eine Mittelzusage für die Fertigstellung der Maßnahme erteilt: Mitte Hannoversche Straße/Hessische Straße Mitte Hannah-Arendt-Straße/Gertrud-Kolmar-Straße Mitte Michaelkirchplatz/Legiendamm Mitte Grenzstraße/Neue Hochstraße Friedrichshain-Kreuzberg Schlesische Straße/Cuvrystraße Pankow Meyerbeerstraße/Smetanastraße Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße Pankow Hauptstraße/Goethestraße Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße Pankow Buchholzer Straße/Charlottenstraße Marzahn-Hellersdorf Glauchauer Straße/Klingenthaler Straße Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz Lichtenberg Sewanstraße östlich B.- Grzimek-Schule Reinickendorf Heinsestraße 41 Reinickendorf Buddestraße/Königsweg Reinickendorf Titiseestraße/Waldshuter Zeile 2 Nach Vorlage des beschlossenen Haushaltes für das Jahr 2022 voraussichtlich im Frühsommer kann in Abhängigkeit des Mittelansatzes des Haushaltstitels 0730 52121 entschieden werden, für welche weiteren Fußgängerüberwege und sonstigen #Querungshilfen noch Mittelzusagen erteilt werden können. Frage 2: Welche FGÜ sind aktuell angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 2: Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße Mitte Schiffbauerdamm/Albrechtstraße Mitte Schulzendorfer Straße/Kunkelstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lausitzer Straße und Reichenberger Straße Friedrichshain-Kreuzberg Möckernstraße/Obentrautstaße Friedrichshain-Kreuzberg Friedenstraße/Koppenstraße Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberger Straße/Singerstraße Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Liegnitzer Straße Pankow Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße Pankow Am Friedrichshain/Virchowstraße Pankow Bucher Chaussee/Hofzeichendamm Pankow Roelckestraße/Streustraße Pankow Pistoriustraße/Mirbachplatz Pankow Schivelbeiner Straße/Seelower Straße Pankow Blankenfelder Straße/Chatronstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Johannisberger Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 Charlottenburg-Wilmersdorf Wintersteinstraße 24 Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Sodener Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahntraße/Hohenzollerndamm Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße/Auerbacher Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Fontanestraße 15 Spandau Wilhelmstraße 28 Steglitz-Zehlendorf Finckensteinallee/Baseler Straße Neukölln Lipschitzallee/Wildmeisterdamm Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße Reinickendorf Reginhardtstraße 172 Reinickendorf Schönfließer Straße/Gollanzcstraße 3 Frage 3: Welche FGÜ konnten in 2020 und 2021 umgesetzt werden? (Bitte Angabe nach Bezirken.) Antwort zu 3: Im Jahr 2020 wurden folgende Fußgängerüberwege fertig gestellt: Mitte Habersaathstraße 15 Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße Pankow John-Schehr-Straße 38 Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Well-Straße Steglitz-Zehlendorf Curtiusstraße/Baseler Straße Tempelhof-Schöneberg Ringstraße/Kurfürstenstraße Neukölln Wildhüterweg/Am Eichenquast Neukölln Marienhofer Weg 22 Treptow-Köpenick Groß-Berliner Damm/Abram-Joffe-Straße Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg Reinickendorf Bernauer Straße 29 Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße Im Jahr 2021 konnten folgende Fußgängerüberwege umgesetzt werden: Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke Mitte Berolinastraße 8 Pankow Dunckerstraße/Stargarder Straße Pankow Pölnitzweg bei der Zufahrt zum Ludwig-HofmannQuartier Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße Neukölln Maybachufer/Bürknerstraße Reinickendorf Dianastraße 44 Reinickendorf Berliner Straße 105 Reinickendorf Wittenauer Straße/Michelbacher Zeile Zum Teil finden bei den genannten Maßnahmen 2022 noch Restarbeiten statt.
Berlin, den 10.03.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)
Antwort zu 1:
Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:
Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:
Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.
Frage 3:
Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)
Antwort zu 3:
Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.
Tempelhof-Schöneberg Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße
Kosten: 99.000 €
Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.
Frage 4:
Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.
Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?
Antwort zu 4:
Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.
Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.
Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.
Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.
Frage 5:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Welche #Fußgängerüberwege sind aktuell bereits angeordnet worden, befinden sich aber noch nicht in der Umsetzung (bitte Angabe nach Bezirken)?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind derzeit Fußgängerüberwege (#FGÜ) an 27 Standorten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet worden, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Im Einzelnen:
Bezirk
Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf
– Holtzendorffstraße / Friedbergstraße
– Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
– Sömmeringstraße 10
– Wintersteinstraße 24 / Charlottenburger Ufer
Lichtenberg
– Sewanstraße östl. der B.-Grzimek-Schule
Marzahn-Hellersdorf
– Jaques-Offenbach-Platz
Mitte
– Fischerinsel nördl. Roßstraßenbrücke
– Hannoversche Str. / Hessische Str.
– Hannah-Arendt-Straße / Gertrud-Kolmar Straße
– Berolinastraße 8
– Sickingenstraße / Rostocker Straße
– Michaelkirchplatz/ Legiendamm
– Grenzstraße / Neue Hochstraße
Pankow
– Piesporter Straße / Feltmannstraße
– Hauptstraße / Goethestraße
– Friedrich-Engels-Straße nördl. Kastanienallee
– Pistoriusstraße / Heinersdorfer Straße
– Dunckerstraße / Stargarder Straße
– Buchholzer Straße / Charlottenstraße
Reinickendorf
– Am Dachsbau / Schulzendorfer Straße
– Buddestraße / Königsweg
– Dianastraße 44-46
– Berliner Straße 105
– Wittenauer Straße zw. Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Steglitz-Zehlendorf
– Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg
– Leberstraße / Gustav-Müller-Platz
Treptow-Köpenick
– Südostallee / Im Brombeerwinkel
Frage 2:
Welche Fußgängerüberwege konnten in 2020 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden im Jahr 2020 bislang die folgenden acht Fußgängerüberwege fertig gestellt und in Betrieb genommen:
Bezirk
Standort
Charlottenburg-Wilmersdorf
– Seesener Straße/ Cicerostraße
Pankow
– John-Schehr-Straße 38
– Conrad-Blenkle-Straße 34
– Berliner Straße / Dr.-Markus-Straße
Neukölln
– Wildhüterweg / Am Eichenquast
Reinickendorf
– Klemkestraße / Büchsenweg
Steglitz-Zehlendorf
– Curtiusstraße / Baseler Straße
Tempelhof-Schöneberg
– Ringstraße / Kurfürstenstraße
Darüber hinaus wurden den Bezirksämtern für den Bau 26 weiterer Fußgängerüberwege die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Jahr 2020 übertragen. Welche dieser Maßnahmen bis zum Jahresende fertig gestellt werden, ist zurzeit noch nicht absehbar.
Frage 3:
Welche Fußgängerüberwege sollen in 2021 umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Zu Jahresbeginn wird in Absprache mit den Bezirken jeweils festgelegt, für welche Fußgängerüberwege eine Mittelzusage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erfolgt. Da die Festlegung erst Anfang 2021 erfolgt, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Daneben bleibt es den Bezirken unbenommen, auch außerhalb des Sonderprogramms „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ Fußgängerüberwege in eigener Zuständigkeit umzusetzen.
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden für das Jahr 2019 von der #Verkehrslenkung angeordnet und wel che sind davon noch nicht umgesetzt (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der Kostenschät zung/ Mittelbedarf, des geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonts und der Gründe für die Nichtfertigstellung)?
Antwort zu 1:
Von der Verkehrslenkung Berlin wurden im Jahr 2019 folgende Fußgängerüberwege (FGÜ) angeordnet:
Bezirk
Mitte Pankow Ch-Wi* Neukölln Tr-Kö** Ma-He*** Ma-He Ma-He Li**** Rd*****
Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße Kastanienallee/ Havelländer Weg Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Oberfeldstraße/ Cecilienstraße Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule
Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße
Mittelbedarf
noch nicht bekannt 56.146,66 €
65.000,00 €
44.000,00 €
76.333,00 €
59.477,94 €
87.025,54 €
noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt
*Charlottenburg-Wilmersdorf
**Treptow-Köpenick
***Marzahn-Hellersdorf
****Lichtenberg
*****Reinickendorf
Von diesen angeordneten Fußgängerüberwegen wurde im Jahr 2019 lediglich die bauliche Umsetzung des FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg begonnen. Alle anderen aufgeführ ten Fußgängerüberwege werden erst ab dem Jahr 2020 finanziert , da die Finanzmittel für das Jahr 2019 für bereits älter angeordnete Fußgängerüberwege vorgesehen waren.
Frage 2:
Welche FGÜ sind für das Jahr 2020 oder zu einem späteren Zeitpunkt geplant (bitte um Aufgliederung nach Bezirken unter Angabe der geplanten zeitlichen Umsetzungshorizonte)
Antwort zu 2:
Die Mittelzusagen für den Bau von Fußgängerüberwegen für das Haushaltsjahr 2020 wer den zurzeit in enger Abstimmung mit den Bezirksämtern vorgenommen und sind noch nicht abgeschlossen. Neben Mittelzusagen für neu beginnende Maßnahmen ist es auch erforder lich, erneute Mittelzusagen für bereits im vergangenen Jahr begonnene , aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zu tätigen.
Folgende neu zu beginnende Maßnahmen zum Bau eines Fußgängerüberweges sind ab diesem Jahr geplant.
Bezirk FGÜ-Standort
Mitte Wallstraße/ Inselstraße Realisierung 2020 geplant
Mitte Graunstraße 8 Realisierung 2020 geplant
Mitte Huttenstraße 12 Realisierung 2020 geplant Mitte Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/ Gertrud-Kol mar-Straße Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke
Mitte Swinemünder Straße/ Ramlerstraße Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/ Rostacker Straße Mitte Michaelkirchplatz/ Legiendamm Mitte Grenzstraße/ Neue Hochstraße
Curtiusstraße/ Baseler Straße Lloyd-G.-Wel1-Straße Grunewaldstraße 44
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Te-Sch******* Daimlerstraße/ Benzstraße
Te-Sch Leberstraße/ Gustav-Müller-Platz
Te-Sch Boelckestraße/ Fritz-Bräuning-Straße Te-Sch Boelckestraße/ Badener Ring Neukölln Mariendorfer Weg 22
Neukölln Wildhüterweg/ Am Eichquast
Tr-Kö Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße Tr-Kö Südostallee/ Im Brombeerwinkel
Tr-Kö Am Falkenberg/ Gartenstadtweg
Ma-He Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße Ma-He Oberfeldstraße/ Cecilienstraße
Lichtenberg Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule Rd Gorkistraße/ Bollestraße
Rd Burgfrauenstraße/ Fischgrundbrücke
Rd Heinsestraße 41
Rd Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße
Rd Buddestraße/ Königsweg
Rd Dianastraße 44-46
Rd Berliner Straße 105
Rd Bernauer Straße 29
Rd Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Teile und Lißberger Weg
******Steglitz-Zehlendorf
*******Tempelhof-Schöneberg
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Realisierung 2020 geplant
Ein konkreter Zeithorizont für jede einzelne Maßnahme kann dabei nicht gegeben werden. Die Angabe der geplanten Umsetzung im Jahr 2020 beruht lediglich auf den jetzigen Stand der Abstimmungen mit den Bezirksämtern.
Frage 3:
Welche Programme mit welchen jeweiligen Zeithorizonten wurden seitens des Senats für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen aufgelegt? Wie erfolgt hier jeweils das konkrete Prozedere der Antragstellung?
Antwort zu 3:
Seit dem Jahr 2001 verwaltet die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung (derzeit die Se natsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) den Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ , aus dem Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fuß gänger wie Fußgängerüberwege , Mittelinsel und Gehwegvorstreckungen finanziert werden. Die entsprechenden Mittel werden den Bezirksämtern zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.
Die dazu aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen werden in der Arbeitsgruppe „För derung des Fußverkehrs/ Querungshilfen“ abgestimmt, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geleitet wird, unter Teilnahme der Straßenverkehrsbe hörde, des jeweiligen Bezirksamtes und der Polizei.
Die Antragstellung der zu prüfenden Standorte an die Arbeitsgruppe erfolgt formlos. Der Hauptanteil der Standortvorschläge wird von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht, bzw. von Schulen und Kindertagesstätten oder anderen Einrichtungen für Kinder und auch Seni oren. Eine Vielzahl eingebrachter Standortvorschläge geht auch aus Beschlüssen der Be zirksverordnetenversam m1ung ( BW-Besch1üsse) hervor.
Frage 4:
Wie hoch war der Mittelabfluss für die Schaffung von FGÜ im Jahr 2019?
Antwort zu 4:
Im Jahr 2019 wurden beim Titel 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ 2.200.424,21 € verausgabt, davon ca. 1.376.645 € für den Bau von Fußgängerüberwegen.
Frage 5:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um die ausstehenden und die bisher nicht realisierten Fußgängerüberwege zu schaffen?
Antwort zu 5:
Seit Veranschlagung des Titels 52121 „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ im Jahr 2001 wurde der Haushaltsansatz kontinuierlich erhöht von zunächst 1 Mio. DM bis auf 3,5 Mio. € zum heutigen Zeitpunkt, um die Vielzahl der angeordneten Fußgängerüber wege auch baulich umsetzen zu können. Eine weitere alleinige Erhöhung des Haushaltsan satzes wird derzeit vom Senat nicht als zielführend angesehen, um den entstandenen An ordnungsstau von Fußgängerüberwegen abzubauen. Eine Erhöhung des Haushaltsansat zes ist daher nicht geplant.
Die Gründe für die verzögerte Fertigstellung von angeordneten Fußgängerüberwegen sind eher bei fehlenden personellen Kapazitäten in den Bezirksämtern (Baulastträger) und bei der Verkehrslenkung Berlin als Verantwortliche für die straßenverkehrsbehördlichen Anord nungen für die Baustellen zu sehen.
Darüber hinaus erschweren bzw. verhindern die, durch die derzeitige Konjunktur verursach ten, enorm gestiegenen Baupreise die Absicht, mit den erhöhten zur Verfügung stehenden Mitteln mehr neue Fußgängerüberwege pro Jahr schaffen zu können.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senat noch etwa hinzuzufügen?
Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Jahr 2018 oder früher von der #Verkehrslenkung angeordnet
und sind bisher noch nicht fertig umgesetzt (bitte um Sortierung nach Bezirken und Angabe der #Kostenschätzung bzw. des #Mittelbedarfs)?
Antwort zu 1:
Es wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz folgende FGÜ angeordnet (darunter auch Anordnungen von bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden):
Mitte Tiergartenstraße 30/31 37.000 €
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ) 57.720 €
Mitte Behmstraße 31 60.400 €
Mitte Wallstraße/Inselstraße 43.000 €
Mitte Graunstraße 8 49.000 €
Mitte Huttenstraße 12 36.000 €
Mitte Habersaathstraße 15 67.000 €
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße unbekannt
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str. unbekannt
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke 37.000 €
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße unbekannt
Mitte Berolinastraße 8 unbekannt
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27 48.357 €
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A 88.640 €
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße 49.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße 95.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße 111.000 €
2
Pankow John-Schehr-Straße 38 100.303 €
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 81.072 €
Pankow Lindenberger Weg 27 36.554 €
Pankow Buchholzer Straße 3 82.122 €
Pankow Blankenburger Chaussee 86 22.817 €
Pankow Blankenburger Straße 20 23.500 €
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße 200.000 €
Pankow Schönstraße/Amalienstraße unbekannt
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße 18.000 €
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße unbekannt
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße unbekannt
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße unbekannt
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße 55.930 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße 50.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße 79.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 45.500 €
Spandau Wilhelmstraße 28 unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße 73.000 €
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße 48.000 €
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel unbekannt
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße unbekannt
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße 171.214 €
Lichtenberg Fanningerstraße 25 65.210 €
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80 93.000 €
Reinickendorf Sigismundkorso 82 52.000 €
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße ..40.000 €
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg 49.000 €
Reinickendorf Reginhardstraße 145 42.000 €
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke 30.000 €
Reinickendorf Heinsestraße 41 80.000 €
Reinickendorf General-Barby-Straße 52 50.000 €
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße unbekannt
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg unbekannt
Reinickendorf Dianastraße 44-46 unbekannt
Reinickendorf Berliner Straße 105 unbekannt
Reinickendorf Bernauer Straße 29 unbekannt
Frage 2:
Welche dieser FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (Stand: 18.04.2019):
Mitte Tiergartenstraße 30/31
3
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ)
Mitte Behmstraße 31
Mitte Wallstraße/Inselstraße
Mitte Graunstraße 8
Mitte Huttenstraße 12
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Lindenberger Weg 27
Pankow Buchholzer Straße 3
Pankow Blankenburger Chaussee 86
Pankow Blankenburger Straße 20
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße
Lichtenberg Fanningerstraße 25
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80
Reinickendorf Sigismundkorso 82
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Reginhardstraße 145
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf General-Barby-Straße 52
Frage 3:
Welche dieser FGÜ sind im Jahr 2019 vermutlich nicht realisierbar (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Folgende FGÜ können im Jahr 2019 vermutlich nicht realisiert werden
(Stand: 18.04.2019):
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str.
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow Schönstraße/Amalienstraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
4
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Dianastraße 44-46
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Berliner Straße 105
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“
(siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem
Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege,
auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt
diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die
Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden
Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die
Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA)
der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende
Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten
Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie viele Anliegen für die Schaffung von #Fußgänger-Querungshilfen sind in den Jahren 2016 bis 2018 bei der Arbeitsgruppe „#Förderung des #Fußverkehrs“ (AG #FGÜ) eingegangen? Antwort zu 1: In den Jahren 2016 bis 2018 sind bei der AG FGÜ folgende Anliegen eingegangen: 2016: 80 Anliegen 2017: 104 Anliegen 2018: 140 Anliegen Frage 2: Gibt es statistische Erkenntnisse über die Herkunft der jeweiligen Anliegen (z.B. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen etc.)? Wenn ja, bitte darstellen. Antwort zu 2: Es wurde keine statistische Erhebung über die Herkunft der jeweiligen Anliegen erstellt. Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass das Anliegenmanagement für Fußgänger-Querungshilfen niedrigschwellig durchgeführt wird? Ist z. B. geplant, eine zentrale Online-Plattform zur Meldung von Stellen, an denen Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären, einzurichten? 2 Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewährleistet zu Beginn des Prozesses durch das bestehende System der einfachen, formlosen Anmeldung von Anliegen, bei den zuständigen Bezirken bzw. der Senatsverwaltung und Verkehrslenkung Berlin, eine niedrigschwellige und ortsbezogene Antragsstellung. Das Anliegen- Management selbst ist ein interner Verwaltungs- bzw. Arbeitsvorgang, der die Antragstellenden in keiner Weise überfordert. Die das Anliegen Vortragenden werden im Prozess des Anliegen-Managements an den geeigneten Stellen und zu gegebenem Zeitpunkt über den Stand des Verfahrens informiert (positiver / negativer Bescheid). Der Senatsverwaltung sind in diesem Zusammenhang auch keine Missstände oder Klagen über hohe Verfahrenshürden in der Antragsstellung oder dem Anliegen-Prozess bekannt. Da die zentrale Seite „Mehr Sicherheit für Fußgänger“ (https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/sicherheit/index.shtml) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits zentral umfassende Informationen (Unterpunkt Zebrastreifen) zur Meldung (Unterpunkt Standortvorschläge) und Umsetzung (Unterpunkt Bauprojekte seit 2004) von Zebrastreifen anbietet, ist es aktuell nicht geplant, eine zentrale Onlineplattform – zur Meldung von Stellen, an denen Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären – einzurichten. Die Seite und der Anmeldeprozess ist aus Sicht der Verwaltung bereit sehr niedrigschwellig und wird i. d. R. jeweils im Frühjahr mit den Daten zur Programmumsetzung des Vorjahres ergänzt. Frage 4: Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Dauer und die Art der Erledigung der Anliegen? Wie viele Anliegen konnten in den o.g. Jahren umgesetzt werden? Antwort zu 4: Es wurde keine statistische Erhebung über die Dauer und Art der Erledigung der Anliegen erhoben. In den Jahren 2016-2018 wurden folgende Maßnahmen baulich umgesetzt: 52 Fußgängerüberüberwege 14 Mittelinseln 18 Gehwegvorstreckungen Frage 5: Welche Gründe führten in der Regel zur Ablehnung von Anliegen? Antwort zu 5: Gründe für Ablehnungen bestehen in der Regel bei zu geringem Querungsbedürfnissen, zu geringem Fahrzeugaufkommen, bereits in der Nähe vorhandener gesicherter Querungsstellen und bei unzulänglichen baulichen Gegebenheiten (z. B. fehlende Gehwege, Gleisanlagen von Straßenbahnen, zu schmale Fahrbahnen, so dass keine Mittelinsel eingebaut werden kann). 3 Frage 6: Wie viele Anliegen sind zur Zeit noch in der AG FGÜ anhängig? Antwort zu 6: Der AG FGÜ liegen zurzeit 30 neue Anliegen zur Bearbeitung und Prüfung vor. Für ca. 48 Anliegen aus dem Jahr 2018 muss die Prüfung noch zu Ende geführt beziehungsweise die Unterlagen für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vorbereitet werden. Frage 7: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen zunächst von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) bearbeitet wird? Antwort zu 7: Wenn der Ersteingang des Anliegens in der VLB erfolgte, dann beansprucht die Erstprüfung durchschnittlich zwei Wochen. Frage 8: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen von der VLB an die AG FGÜ weitergeleitet werden kann? Antwort zu 8: Nach positivem Ergebnis der Erstprüfung erfolgt unmittelbar danach die Weiterleitung an die AG FGÜ, ebenfalls durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen. Frage 9: Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Anliegens in der AG FGÜ? Antwort zu 9: Da die Anliegen nicht einzeln geprüft werden sondern parallel im Block den einzelnen Prüfschritten unterzogen werden, kann sich die Prüfung eines Anliegens bis zu einem Jahr hinziehen. Frage 10: Trifft es zu, dass nach Eingang eines Anliegens seitens der VLB in jedem Fall eine Ortsbesichtigung durchgeführt wird? Antwort zu 10: Die VLB führt lediglich eine Ortsbesichtigung bei eingegangenen Anliegen durch, die in der Zuständigkeit der VLB liegen (Straßen des Straßenhauptnetzes). Nur im Rahmen 4 einer Ortsbesichtigung kann das Vorliegen der örtlichen Voraussetzungen der zu beachtenden Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft werden. Frage 11: Nach welchen Kriterien werden Ortsbesichtigungen durchgeführt? Welche Prüfungen erfolgen in diesem Zusammenhang? Antwort zu 11: Die Standortprüfung durch die VLB beinhaltet u.a. die Feststellung der Anzahl von Fahrstreifen der zu querenden Straße, die Prüfung der Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführenden und den Querenden, die Beobachtung des Querungsverhaltens der zu Fuß Gehenden, der Recherche hinsichtlich bereits in der Nähe vorhandener Querungsstellen, der Art der Bezugspunkte, die ein Queren erfordern und die Feststellung, ob gegebenenfalls sensible Einrichtungen vorhanden sind und bei der Festlegung der Maßnahmenart berücksichtigt werden müssen. Auch werden die baulichen Gegebenheiten wie das Vorhandensein von Gehwegen sowie die Führung des Rad- und Fußverkehrs vor Ort geprüft. Diese Ergebnisse sind für die Weiterbearbeitung im Rahmen der AG FGÜ entscheidend, da gegebenenfalls Querungshilfen wie ein FGÜ dadurch ausgeschlossen sein können. Alle weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortstermine an ausgewählten Standorten werden zur Abstimmung der konkreten Lage der geplanten Querungshilfe unter Beachtung aller örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten durchgeführt. Frage 12: Werden Ortsbesichtigungen obligatorisch mit Beteiligung der Antragstellerinnen und weiterer zuständiger Ämter durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Die in den Antworten zu den Fragen 10 und 11 erwähnten Ortstermine der VLB werden nur von den Mitarbeitenden der VLB durchgeführt. An allen weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortsterminen nehmen alle zuständigen Mitglieder der AG FGÜ teil (das jeweils zuständige Straßen- und Grünflächenamt der Bezirksämter, die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde und Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen und Abschnitte des Polizeipräsidenten). Antragstellende nehmen in der Regel nur im Einzelfall an den Ortsterminen zur Klärung ortsspezifischer Sachverhalte teil. Frage 13: Wird die Auffassung geteilt, dass eine frühzeitige Beteiligung aller am Verfahren zu Beteiligenden dazu führen kann, dass Entscheidungen schneller getroffen, vorbereitet und schließlich durchgeführt werden können? 5 Antwort zu 13: Bei der Prüfung der Anliegen in der AG FGÜ sind alle am Verfahren Beteiligten schon von Anfang an mit einbezogen. Frage 14: Werden bei der Bearbeitung von Anliegen Verkehrszählungen obligatorisch durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 14: Bei allen Anliegen, für die von vornherein kein Ausschlusskriterium vorliegt oder kein Bedarf für eine Querungshilfe abgeschätzt werden kann und die somit einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden, wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Das trifft in der Regel für die Mehrzahl der Anliegen zu. Frage 15: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Verkehrszählung nach entsprechendem Beschluss auch durchgeführt werden kann? Antwort zu 15: Die Verkehrszählungen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt, auf dessen Arbeitsablauf die Senatsverwaltung keinen Einfluss hat. Außerdem werden Verkehrszählungen nur außerhalb der Schulferien dienstags bis donnerstags und nur in einer Kernzeit von ca. Mitte März bis ca. Mitte November vorgenommen. Dadurch kann es durchaus mehrere Monate dauern, bis die Ergebnisse der Verkehrszählungen vorliegen. Frage 16: Wie erfolgt eine Abwägung zwischen den durch eine Verkehrszählung gewonnenen quantitativen Daten und den räumlichen, baulichen und verkehrlichen Verhältnissen vor Ort? Antwort zu 16: Die Abwägung erfolgt immer im Einzelfall. Die Verkehrszähldaten übermitteln, wer die Fahrbahn überquert, wie viele queren und wo die Querungen stattfinden und die Fahrzeugmengen. Je nach Größe der Fußgänger- und Fahrzeugzahlen können verschiedene Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Fußgängerüberwege mit Mittelinseln, nur Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen zum Einsatz kommen oder auch ausgeschlossen werden. Die Betrachtung der räumlichen und baulichen Verhältnisse lässt dann eine Entscheidung zu, ob und wenn ja, welche Querungshilfe zum Einsatz kommen kann. 6 Frage 17: Wie erfolgt schließlich die Rückmeldung er Bearbeitung von Anliegen an die jeweiligen Antragstellerinnen? Ist hier geplant, mehr Transparenz z. B. durch die Schaffung einer Online-Plattform zu schaffen, die die Bearbeitung der Anliegen für alle Interessierten nachvollziehbar macht? Antwort zu 17: Die Antragstellenden werden jeweils über die Stellen, bei denen das Anliegen eingegangen ist, über das Prüfergebnis ihres Anliegens in Kenntnis gesetzt. Das kann die Verkehrslenkung Berlin, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder das jeweilige Bezirksamt sein. Die Schaffung einer Online-Plattform ist aktuell nicht vorgesehen. Frage 18: Wie stellt sich die personelle Situation im Bereich der Planung und Anordnung von Fußgänger- Querungshilfen aktuell dar und wie wird diese durch den Senat eingeschätzt? Inwiefern will der Senat die Personalsituation verbessern? Frage 19: Wie beurteilt der Senat letztlich die Arbeitsabläufe in der Verwaltung zur Förderung des Fußverkehrs und für wie effizient hält er sie vor dem Hintergrund des dringenden Ziels, mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen zu schaffen? Frage 20: Beabsichtigt der Senat eine Vereinfachung und Bündelung der Prozesse (Bitte um Darstellung des kompletten Verfahrensablaufs mit Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Prozessschritte), um den Verwaltungsaufwand, der sich vom Eingang eines Anliegens bis zu Fertigstellung von Querungshilfen ergibt, zu reduzieren? Antwort zu 18 bis zu 20: Die Fragen 18 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert seit 2001 das Bauprogramm für Querungshilfen (Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen) und zeichnet dabei für die Durchführung der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ (Teilnehmende sind u. a. die Polizei, Verkehrslenkung, Bezirke) sowie die Mittelvergabe an die Bezirke verantwortlich. Die Planung und Anordnung von Fußgänger-Querungshilfen ist jedoch originäre Aufgabe des jeweils betroffenen Straßenbaulastträgers. In Berlin sind das i. d. R. die Bezirke und dort die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Der Senatsverwaltung ist bekannt, dass die personelle Situation in den vorgenannten Ämtern teilweise [sehr] angespannt ist. Die Bezirke sind in diesem Zusammenhang selbst für die personellen Belange sowie die planerischen und sonstigen Arbeitsabläufe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, sodass die Senatsverwaltung hierauf keinen Einfluss hat. Um den Gesamtablauf des Bauprogramms für Querungshilfen (Zebrastreifenprogramm) noch effizienter zu gestalten, hat die Senatsverwaltung im Jahr 2018 alle bündelbaren Prozesse identifiziert und an einen neuen Dienstleister vergeben. Er organisiert seitdem Ortsbesichtigungen, und Sitzungen der AG, erstellt Planzeichnungen, verkehrliche Begründungen, Antragstellungen bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, erstellt 7 Sachstandslisten und sorgt für die Umsetzungsverfolgung. Den rechtlichen Rahmen setzten hier u. a. die StVO, die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen inkl. der Ergänzung vom März 2008 (Berliner Erlass zur Tabelle 2) und das Berliner Straßengesetz mit dessen Ausführungsvorschrift, Geh- und Radwege. Der Gesamtprozess stellt sich aus Sicht der Senatsverwaltung wie folgt dar:
Auftragserstellung Querungsbedarf: Hinweis aus der aktiven Bürgerschaft, von
Bezirken, Schulen etc. über den niedrigschwelligen Antragsweg (s. Antwort zu
Frage 3).
Sitzung der AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen bei SenUVK“: Prüfung
des Antrags auf eine Querungshilfe; Ablehnung aus fachlichen Gründen oder
Weiterbehandlung (u. a. Verkehrszählung)
Prüfung der verkehrlichen Zulässigkeit (notwendige Schwellenwerte über- oder
unterschritten): Bei zu geringer Verkehrsbelastung wird der Antrag noch einmal in
der AG behandelt. Ggf. sind weitere Prüfungen erforderlich um die Zulässigkeit
doch noch zu bescheinigen.
Durchführung des Ortstermins mit dem Baulastträger (Bezirk), der
Verkehrslenkung, der Polizei und dem Planungsbüro. Dabei wird final über die
Erforderlichkeit der Maßnahme entschieden.
Der Bezirk plant und baut den Fußgängerüberweg, die Mittelinsel bzw.
Gehwegvorstreckungen
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz