allg.: Toilettenkonzept für Berlin: Perspektiven für´s „stille Örtchen“?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass das Qualitätsniveau im Bereich der öffentlichen #Toiletten nach dem Wechsel des Betreibermodells zum 01.01.2019 erhalten bleibt und vor allem für Menschen mit #Behinderung, die in besonderem Maße auf ein entsprechende Infrastruktur angewiesen sind, das Angebot ohne Unterbrechung sichergestellt wird?
Antwort zu Frage 1:
Mit der #Ausschreibung werden sehr hohe Maßstäbe an die #Funktionsfähigkeit und #Sauberkeit der #Toilettenanlagen gestellt. Vorgesehen ist unter anderem, dass bereits der Betriebsausfall von mehr als zwei Prozent aller Anlagen mit Vertragsstrafen bewehrt ist. Daneben wird auch ein regelmäßiges Bewertungs- und Kontrollverfahren sowohl zum baulichen Zustand als auch zur Sauberkeit etabliert, wonach Mängel in der Unterhaltung und der Sauberkeit finanzielle Abschläge im Rahmen der Entgeltabrechnung zur Folge haben. Die Nutzerinnen und Nutzer werden zudem die Möglichkeit haben, sich über eine Toiletten-App über die Betriebsbereitschaft der Toilettenanlagen zu informieren und Rückmeldungen an den Betreiber zu geben.
Hinsichtlich der Unterbrechungsfreiheit des Toilettenbetriebs wird auf die Antworten zu Frage 8 bis 11 verwiesen.
Frage 2:
Welches #Betreibermodell strebt der Senat für die öffentlichen Toiletten in Berlin nunmehr an?
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Antwort zu Frage 2:
Vorgesehen ist ein privates Betreibermodell, bei dem die erforderlichen Investitionen und der Betrieb durch ein privates Unternehmen erfolgen, das vom Land Berlin auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung beauftragt wird. Der neue Betreiber soll neue öffentliche Toiletten aufstellen und diese zusammen mit den bereits vorhandenen Bestandstoiletten betreiben.
Frage 3:
Sollen Teile der Leistungen von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werden?
Antwort zu Frage 3:
Weder die Errichtung noch der Betrieb der Toilettenanlagen sollen ganz oder teilweise von der Verwaltung selbst oder von städtischen Betrieben erbracht werde. Das Vertragsmanagement, insbesondere die Überwachung der Einhaltung des geschlossenen Vertrages, soll jedoch den Berliner Wasserbetrieben übertragen werden.
Frage 4:
Wie gestaltet sich der Zeitplan für das Vergabeverfahren? (Aufstellung erbeten.)
Frage 5:
Wann soll die Ausschreibung erfolgen und wann Erfolgt der Zuschlag für den oder die neuen Dienstleister?
Antwort zu Frage 4 und 5:
Der Zeitplan für das Vergabeverfahren gestaltet sich wie folgt:
11.11.2017: EU-weite Bekanntgabe des Teilnahmewettbewerbs
11.12.2017: Ende der Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb
KW 50 – 51 2017: Auswahl der Bieter und Aufforderung zur Angebotsabgabe
KW 8 2018: Ende der Frist für die Angebotsabgabe
KW 9 -14 2018: Auswertung der Angebote mit Begutachtung durch Expertenjury und ggf. Bietergesprächen, ggf. weitere Angebotslegung
KW 14 2018: Entscheidung über Zuschlagserteilung
Frage 6:
Welche Risiken bestehen aus Sicht des Senats bei der Umsetzung dieses Zeitplans oder der Inbetriebnahme neuer Anlagen zum 01.01.2019? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 6:
Als mögliche Risiken können hier etwa unvorhergesehene Verzögerungen im Ausschreibungsverfahren genannt werden. Auch sind witterungsbedingte Verzögerungen beim Aufbau der neuen Toilettenanlagen möglich.
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Frage 7:
Wie lange dauern Herstellung und Bereitstellung der benötigten Anzahl an über 170 barrierefreien Toilettenanlagen?
Antwort zu Frage 7:
Marktabfragen im Vorfeld der Ausschreibung haben ergeben, dass eine rechtzeitige Bereitstellung der Toilettenanlagen innerhalb der hierfür maßgeblichen Vertragszeiträume möglich ist. Die Zeit für die Herstellung und Bereitstellung der Toilettenanlagen hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalls ab, u. a. von den Gegebenheiten am konkreten Standort oder der Ausgestaltung der Toilettenanlage.
Frage 8:
Welche Übergangslösungen stehen für den Fall bereit, dass der Betrieb der neuen Anlagen zum 01.01.2019 nicht umsetzbar ist? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu Frage 8:
Für eine Übergangslösung bis zum jeweiligen Ersatz der alten durch neue Toilettenanlagen sind drei Möglichkeiten denkbar:
– Erwerb der alten Toilettenanlagen durch das Land Berlin und Beauftragung eines Unternehmens mit dem temporären Betrieb dieser Anlagen
– Temporärer Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber
– Aufstellung und Betrieb von temporären barrierefreien Toilettenanlagen
Die konkrete Entscheidung für eine dieser Lösungen hängt von den noch fortzuführenden Verhandlungen mit dem bisherigen Betreiber ab.
Frage 9:
Wie sind diese Übergangslösungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu bewerten und kann ein lückenloses barrierefreies Angebot auch im bisherigen Umfang gewährleistet werden?
Antwort zu Frage 9:
Die Barrierfreiheit wird bei allen Übergangslösungen – auch im Falle des Betriebs von temporären Toilettenanlagen – gewährleistet. Für die neue Berliner Toilette ist die Barrierefreiheit ohnehin Grundvoraussetzung, so dass diese mindestens den aktuellen Standard haben wird. Im Übrigen wurden Regelungen getroffen, wonach der Ersatz der alten Toilettenanlagen durch neue in einem abgestimmten Verfahren erfolgt.
Frage 10:
Welchen zeitlichen Vorlauf benötigt die Umsetzung einer Übergangslösung?
Antwort zu Frage 10:
Dies hängt von der Art der Übergangslösung ab. Für den Weiterbetrieb der alten Toilettenanlagen durch den bisherigen Betreiber dürfte der zeitliche Vorlauf gering sein.
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Dagegen wird für die Aufstellung und den Betrieb von temporären barrierefreien Toiletten nunmehr bereits mit der Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibung für den Fall begonnen, dass die erforderlichen Vereinbarungen für einen temporären Weiterbetrieb der alten Anlagen nicht erzielt werden können.
Frage 11:
Ist ein übergangsweiser Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar um vorübergehende Versorgungsengpässe ab dem 01.01.2019 zu überbrücken?
Antwort zu Frage 11:
Es wird auf die Beantwortung der Frage 8 verwiesen.
Frage 12:
Ist ein dauerhafter Weiterbetrieb eines Teils der alten (barrierefreien) Toilettenanlagen denkbar, um der drastischen Reduktion an Toilettenanlagen nach neuem Toilettenkonzept ab 01.01.2019 entgegenzuwirken?
Antwort zu Frage 12:
Es wird keine Reduktion der Toilettenanlagen geben, vielmehr wird die Anzahl der Toilettenanlagen insgesamt deutlich erhöht werden.
Frage 13:
Inwieweit ist die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Abstimmungsprozess eingebunden und haben diese ihre Zustimmung zu den Plänen des Senats geäußert?
Antwort zu Frage 13:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ist sowohl bei der Erstellung des Toilettenkonzepts als auch bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beteiligt worden. Das Gleiche gilt für die bezirklichen Beauftragten der Menschen mit Behinderung, die insbesondere in die konkrete Standortbestimmung und Aufbaureihenfolge mit einbezogen worden sind. Die Pläne des Senats haben dabei überwiegend eine positive und konstruktive Resonanz erfahren.
Berlin, den 01.12.2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Köpenick. Der Regionalbahnhof Köpenick geisterte jahrelang durch die Planungen der Deutschen Bahn. Zwischenzeitlich hatte sie ihn sogar komplett beerdigt., aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/koepenick/verkehr/regionalbahnhof-wieder-thema-d90128.html

 

Jetzt scheint es doch wieder die Chance zu geben, den vom Land Berlin seit über einem Jahrzehnt geforderten #Regionalbahnhof zu bauen. Das wird aus einer schriftlichen Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Ellen Haußdörfer und Tom Schreiber deutlich. Darin stellt Verkehrsstaatssekretär Christian Gaebler (SPD) fest, dass der geplante #Bahnhof für das Land Berlin weiter einen hohen Stellenwert hat. Bei einem Gespräch zwischen Vertretern von Bahn, Bund und Land Berlin am 1. Oktober scheint ein Durchbruch erreicht worden zu sein. 
Um die von der Bahn befürchtete #Behinderung des #Güterverkehrs auf der Strecke zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) auszuschließen, soll zwischen Kreuz #Wuhlheide und dem früheren Güterbahnhof #Köpenick ein #drittes #Streckengleis zum #Überholen eingebaut werden. Finanziert wird es gemeinsam durch Bund, Bahn und Berlin. Die neue Lösung hat allerdings auch weitere Folgen. Die Auslegungen und Bürgereinwendungen zum Planfeststellungsbeschluss sind Makulatur, das Verfahren muss noch einmal …

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den "großen Gelben" – die BVG hilft!

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811046.html

Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter. Termine und Orte: Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45 Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140 Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus Marzahn, Busbahnhof am Eastgate Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben ) Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5 Für diese kostenlosen Veranstaltungen ist eine Anmeldung für einzelne Personen nicht nötig. Gruppen melden sich bitte an: per Mail info@BVG.de oder telefonisch unter (030) 19 44 9.

Mobilität + barrierefrei: Keine Angst vor den „großen Gelben“ – die BVG hilft!

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Mit dem Zug nach Hause fahren oder mal ohne Begleitung zum Bummeln gehen, ist für Menschen mit einer #Behinderung keine Selbstverständlichkeit, dabei spielen Unsicherheit und Angst eine große Rolle. Mit ihren bewährten #Mobilitätstrainings möchte die #BVG ihren Fahrgästen diese Angst nehmen und helfen. Unser Training ermöglicht #mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, die zum Beispiel im #Rollstuhl oder mit dem #Rollator unterwegs sind sowie #sehbehinderten und #blinden Menschen, auch alleine öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Während des Trainings können sich unsere Fahrgäste in einem stehenden Fahrzeug orientieren. Des Weiteren finden Übungen statt, bei denen gezeigt wird, wie man mit vorhandenen Hilfen am besten in die Fahrzeuge gelangt oder wie man sich während der Fahrt sichert. Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG helfen dabei und beantworten gerne alle Fragen dazu. Eingeladen sind alle Fahrgäste mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen und selbstverständlich auch ihre Begleiterinnen und Begleiter.

Termine und Orte:

Donnerstag, 10. April, 10-12 Uhr – Bus + Tram
Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstraße 30-45

Samstag, 24. Mai, 10-13 Uhr – Bus
Reinickendorf, vor dem Haupteingang des Märkischen Zentrums, Wilhelmsruher Damm 140

Donnerstag, 26. Juni, 10-12 Uhr – Bus
Marzahn, Busbahnhof am Eastgate

Freitag, 22. August, 10-12 Uhr – Bus
Neukölln, U-Bahnhof Rudow, ( Neuköllner Straße / Am Hanffgraben )

Donnerstag, 11. September, 10-12 Uhr – Tram
Marzahn, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576a

Donnerstag, 25. September, 10-12 Uhr – Bus
Steglitz-Zehlendorf, U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz / Bundesallee

Donnerstag, 06. November, 10-12 Uhr – U-Bahn
Mitte, U-Bahnhof Alexanderplatz, Ankunftsbahnsteig U5

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