Bus + Regionalverkehr: MEHR BUSSE FÜR POTSDAM-MITTELMARK Neuordnung im Nahverkehr, aus PNN

http://www.pnn.de/pm/1230165/

Zwischen #Potsdam, #Michendorf und #Beelitz sollen künftig mehr #Busse und #Bahnen fahren. Die Finanzierung für eine geplante neue Expressbuslinie ist aber noch unsicher.

Potsdam – Der Nahverkehr zwischen Michendorf, Beelitz und #Schwielowsee soll in Zukunft deutlich verbessert werden. Während erst ab dem Jahr 2022 neue #Bahnlinien in der Region geschaffen und bestehende öfter befahren werden sollen, könnte sich der Busverkehr schon zum Jahreswechsel deutlich verbessern. Doch die Finanzierung dafür ist zwei Monate vor den geplanten Änderungen noch unsicher.
Die Pläne sehen ab Januar eine neue #Expressbuslinie von Beelitz nach Potsdam vor. Sie soll stündlich fahren und unterwegs nur wenige Halte bedienen, um so die Fahrzeit deutlich zu verkürzen. Der derzeitige Bus der Linie #643 braucht für die Strecke Beelitz-Potsdam eine Dreiviertelstunde – rund eine Viertelstunde mehr als Autofahrer. Er bedient unterwegs 24 Haltestellen, die nicht alle direkt an der Bundesstraße 2 liegen. Der Expressbus soll mit den Autofahrzeiten konkurrieren können.

Bus Linie 643 soll künftig im 30-Minuten-Takt zwischen Potsdam und Seddin verkehen
Die Linie 643, die derzeit stündlich von Potsdam über Michendorf, #Seddin und Beelitz nach #Busendorf fährt, soll künftig zwischen Potsdam und Seddin halbstündlich verkehren. Die Busse sollen aber nur noch bis zum Beelitzer Stadtbahnhof fahren. Im Gegenzug soll die derzeit von Kloster #Lehnin nach Busendorf fahrende Linie 645 bis zum Beelitzer Stadtbahnhof verlängert werden. Dadurch würden Pendler aus Kloster Lehnin erstmals Anschluss an den Regionalexpress am Bahnhof Beelitz-#Heilstätten erhalten. Zudem könnten Schüler der Klostergemeinde, die nur über eine Grund- und Gesamtschule verfügt, das Beelitzer Gymnasium besser erreichen.

„Wir planen, diese beiden Linien im #PlusBus-Standard fahren zu lassen“, sagt der Geschäftsführer von #Regiobus Potsdam Mittelmark, Hans-Jürgen #Hennig. Das bedeutet, dass die Busse einen #Taktfahrplan haben, der etwa in …

Straßenbahn + Bus: BVG will mit mehr Personal mehr leisten, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article205743585/BVG-will-mit-mehr-Personal-mehr-leisten.html #Berlin #wächst, das bekommt auch die BVG zu spüren. Immer öfter sind #Busse und #Bahnen #überfüllt. Die #BVG-Chefin stellt wieder mehr #Personal ein. Nach Jahren des Abbaus legen die landeseigenen Verkehrsbetriebe personell wieder zu. Bis Ende des Jahres werde die Zahl der BVG-Mitarbeiter auf 13.500 steigen. Das sind rund 1000 mehr als noch vor vier Jahren. Auch in den kommenden Jahren will BVG-Chefin Sigrid Nikutta weiter Mitarbeiter in größerer Zahl einstellen. „Die Stadt wächst und damit auch die Anforderungen an den Nahverkehr“, begründete Nikutta die Trendwende in der Personalpolitik. Benötigt würden vor allem Fahrerinnen und Fahrer, aber auch Werkstatt-Spezialisten und Servicekräfte. „Wir werden künftig auch wieder mehr eigene Fahrkartenkontrolleure haben“, kündigte Nikutta am Mittwoch beim Sprechtag des Berliner Fahrgastverbandes Igeb an. Der BVG-Vorstand reagiert damit auf die wachsende Nachfrage nach Leistungen im Nahverkehr. So hat die BVG erst im Vorjahr mit 978 Millionen Fahrgästen einen Beförderungsrekord aufgestellt. „In diesem Jahr werden wir die Grenze von einer …
Source: BerlinVerkehr

Fahrplan + BVG: BVG gibt arabisch-englischen Netzplan und ÖPNV-Informationen für Flüchtlinge heraus, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1740 Die #BVG hat in Zusammenarbeit mit der #Willkommensinitiative „#Moabit hilft!“ ein #Faltblatt mit den wichtigsten Informationen zur Nutzung von #Bussen und #Bahnen auf #Arabisch und #Englisch produziert. Dank der reibungslosen Kooperation und dem großen Engagement aller Beteiligten konnte das anspruchsvolle Vorhaben in nur einer Woche realisiert werden. Bereits im Laufe des heutigen Freitags wird die Erstauflage von 5000 Exemplaren an die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von „Moabit hilft“ am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) in der Turmstraße ausgeliefert, die dort den unmittelbaren Kontakt zu allen ankommenden Flüchtlingen bei deren Registrierung haben, und sich um die Verteilung der Faltblätter kümmern. Das Faltblatt enthält alle wesentlichen Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin, zu den wichtigsten Ticketarten und praktische Hinweise zu deren Nutzung, beispielsweise zur Entwertung. In einem eigens überarbeiteten Netzplan sind die wichtigsten Anlaufstellen für Flüchtlinge markiert, die jeweiligen Fahrhinweise finden sich ebenfalls in Arabisch und Englisch in einer Legende. Auf Wunsch der Helferinnen, Helfer und Flüchtlinge wurden außerdem die wichtigsten Bahnhofsnamen zum Teil phonetisch ins Arabische übersetzt, sodass Flüchtlinge, die keine lateinischen Buchstaben lesen können, sich über das Hören ebenfalls orientieren können. Ein besonderer Punkt an der Zusammenarbeit: Alle Übersetzungen hat Ebrahim Kadour – selbst erst vor wenigen Wochen als Flüchtling aus Syrien in Berlin angekommen – gemeinsam mit Rafael Sanchez von „Moabit hilft!“ angefertigt. Beide investierten dafür ein ganzes Wochenende unentgeltliche Arbeit. Auch die Auswahl der Anlaufstellen und der wichtigsten Bahnhöfe wurde in enger Abstimmung zwischen der BVG und „Moabit hilft!“ festgelegt. Die gesamte technische Produktion und Logistik hat die BVG übernommen. „Ehrlich gesagt hätte ich nicht erwartet, dass die BVG so flexibel und schnell helfen kann“, sagt Rafael Sanchez. „Umso mehr bin ich von dem Ergebnis begeistert. Dieses Faltblatt erleichtert die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sehr, vor allem ist es aber eine immense Hilfe für die Menschen, die aus dem arabischen Raum als Flüchtlinge in unsere Stadt kommen.“ „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem tollen Produkt nun einmal mehr ganz konkrete Hilfe leisten können“, sagt Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Wir engagieren uns seit Wochen sehr stark, leisten an vielen Stellen schnelle und unbürokratische Hilfe. Wir stellen täglich Busse und Fahrer für Sonderfahrten zwischen Behörden und Unterkünften bereit, leisten der Polizei Sicherheitshilfe, haben ein Expertenteam für die Bewertung von Immobilien für Unterkünfte zur Verfügung gestellt und darüber hinaus auch angeboten, berufliche Perspektiven für Flüchtlinge zu schaffen. Seit dieser Woche läuft außerdem eine unternehmensweite Spendenaktion, bei der die Kolleginnen und Kollegen an mehr als einem Dutzend BVG-Standorten Sachspenden abgeben können. Das jetzt fertige Faltblatt ist ein weiterer, wichtiger Baustein unseres Engagements. Ich danke allen, die das in so kurzer Zeit möglich gemacht haben.“
Source: BerlinVerkehr

BVG unterstützt Flüchtlinge Den Berliner U-Bahn-Plan gibt es nun auf Arabisch , aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bvg-unterstuetzt-fluechtlinge-den-berliner-u-bahn-plan-gibt-es-nun-auf-arabisch–,10809148,31786492.html Neben #Englisch gibt es den #Netzplan der Berliner #Bahnen und #Busse jetzt auf #Arabisch. Die erste Auflage von 5000 Exemplaren sollte ab Freitag an die Helfer am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ausgeliefert werden. Den Netzplan der Bahnen und Busse in Berlin gibt es jetzt auf Arabisch und Englisch. Zusammen mit der ehrenamtlichen Initiative „Moabit hilft“ haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) binnen einer Woche dieses Faltblatt erstellt, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Die erste Auflage von 5000 Exemplaren sollte ab Freitag an die Helfer am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ausgeliefert werden. Dort müssen sich die Flüchtlinge …
Source: BerlinVerkehr

BVG: Erneuter Streik bei der DB: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Angebot der BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1570

Mit #Bussen und #Bahnen der #BVG werden die Berlinerinnen und Berliner sowie
die zahlreichen Touristen auch bei dem neuerlichen #Lokführerstreik bei der
Deutschen Bahn (DB) mobil bleiben. Von Mittwoch, 2 Uhr, an müssen Bahnreisende
mit massiven Ausfällen im Fern- und #Regionalverkehr, aber auch bei
der Berliner #S-Bahn rechnen. Da die Lokführergewerkschaft GDL erst 48
Stunden vorher darüber informieren will, bleibt das Streikende vorerst offen.
Die #U-Bahnen, Busse und #Straßenbahnen der BVG sind von der Arbeitsniederlegung
nicht betroffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVG werden
einmal mehr mit vollem Einsatz dafür sorgen, die Auswirkungen des
Streiks so gering wie möglich zu halten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Angebot der BVG während des
Streiks:
Mit wie vielen zusätzlichen Fahrgästen rechnet die BVG?
Beim jüngsten Streik in der vorletzten Woche nutzten zu Spitzenzeiten im Berufsverkehr
zeitweise 60 Prozent mehr Fahrgäste als üblich die Busse und
Bahnen der BVG. Insgesamt verzeichnete die BVG an den gut fünf Streiktagen
nach vorläufigen Berechnungen ein Plus von ca. fünf bis sechs Millionen
Fahrgästen. Am bevorstehenden Pfingstwochenende müssen sich die Nutzer
von Bussen und Bahnen auf eine besondere Situation einstellen. Nach Einschätzung
der Tourismusbranche werden bis zu zwei Millionen Gäste in Berlin
erwartet, ein großer Teil wird ebenfalls die Angebote des ÖPNV nutzen.
Was rät die BVG den Reisenden?
Reisende sollten sich vorab informieren und in jedem Fall mehr Zeit einplanen.
Die BVG informiert ihre Kunden selbstverständlich über alle Infokanäle
(z.B. elektronische Anzeigetafeln, Laufbänder im Berliner Fenster, im Internet
unter BVG.de oder über die BVG-Twitter-Kanäle) frühzeitig und umfassend
über den Streik. Die Erfahrung der vergangenen Streiks hat gezeigt, dass der
Ersatzfahrplan der S-Bahn stabil und zuverlässig funktionierte. Trotzdem waren
die S-Bahn-Züge im Vergleich zu Bussen und Bahnen der BVG vergleichsweise
leer. Wer kann, sollte also durchaus die S-Bahn nutzen. Fahrgäste,
die diese Möglichkeit nicht haben, etwa weil „ihre Linie“ komplett ausfällt,
können sich in der BVG-Fahrinfo eine alternative Route ohne S-Bahn-
Verbindungen berechnen lassen. Dazu müssen sie nur das Häkchen beim SBahn-
Symbol per Mausklick entfernen. Über aktuelle Entwicklungen und Ersatzfahrpläne
informiert die S-Bahn Berlin unter www.s-bahn-berlin.de.
Bietet die BVG zusätzliche Platzkapazitäten?
Grundsätzlich gilt: Sowohl beim Personal als auch beim Fahrzeugeinsatz werden
in den nächsten Tagen alle Kapazitäten ausgeschöpft. Einfacher ausgedrückt:
Alles, was fahren kann, wird auf den Schienen bzw. den Straßen unterwegs
sein. Insgesamt kann die BVG massive Ausfälle bei der S-Bahn nicht
eins zu eins ausgleichen. Die S-Bahn bewältigt ein Drittel des gesamten
ÖPNV in Berlin.
Welche Auswirkungen hat der Streik auf die BVG?
Die BVG geht von Mehrkosten von ca. 300.000 Euro pro Streiktag aus. Eingerechnet
ist dabei unter anderem der verstärkte Personal- und Fahrzeugeinsatz.
Einen großen Posten macht die erhebliche zusätzliche Belastung der
Fahrzeugflotte und der damit verbundene Verschleiß und Reparaturaufwand
aus. Während und nach den jüngsten Streiks traten vor allem bei der U-Bahn
vermehrt Türstörungen auf, weil Fahrgäste mit Gewalt die Türen aufgehalten
hatten, um sich in bereits volle Züge zu quetschen. Züge mit Türstörungen
müssen aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr gezogen und repariert werden.
Um in der angespannten Situation solche unnötigen Ausfälle zu vermeiden,
appelliert die BVG an alle Fahrgäste, die akustischen und optischen Signale
zum Türen schließen zu beachten und die Türen nicht gewaltsam offen
zu halten oder zu öffnen. Der nächste Zug folgt in der Regel in wenigen Minuten.
Was können die Fahrgäste noch tun, um die Situation zu erleichtern?
Mit etwas Rücksicht und Gelassenheit können alle mithelfen, Stress und Verspätungen
in den kommenden Tagen zu vermeiden. Vor allem wenn Bahnsteige
und Züge voll sind, ist es beispielsweise wichtig, den aussteigenden
Fahrgästen Platz zu lassen. Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte
während des Streiks auch auf die Mitnahme eines Fahrrads verzichten. „Respekt
und Rücksicht verdienen im Übrigen nicht nur die Mitreisenden oder
Bahnsteignachbarn“, betont BVG-Chefin Nikutta, „sondern auch die Kolleginnen
und Kollegen der BVG, die auf dem Fahrersitz, in den Leitstellen und
Werkstätten, als Servicekräfte oder Call-Center-Mitarbeiter mit großem Einsatz
dafür sorgen, dass die Folgen des Streiks so gering wie möglich bleiben.“

S-Bahn + BVG: Auslastung und Kostendeckung im öffentlichen Nahverkehr, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekenn-zeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrgäste beförderten #Busse und #Bahnen der #BVG A.ö.R. und der #S-Bahn Berlin GmbH sowie #Regionalzüge der #DB AG im Land Berlin jeweils in den Jahren seit 2010? (Bitte nach Jahr und Verkehrs-mittel aufschlüsseln.) Frage 2: Wie hoch war das jährliche #Verkehrsaufkommen im Berliner öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) in den Jahren seit 2010, gemessen in ÖPNV-Wegen? Antwort zu 1.und 2.: Die BVG teilt hierzu mit (Angaben in Mio.): „ Jahr UBF (Unternehmensbeförderungs¬ fälle) Bus/Fähre Straßenbahn U-Bahn 2010 922,0 386,7 166,5 495,9 2011 936,5 386,0 174,3 505,2 2012 937,4 384,9 174,4 507,3 2013 947,3 392,4 175,4 501,2 2014 977,8 405,0 181,1 517,4“ Die DB teilt hierzu mit: „Die S-Bahn Berlin beförderte folgende Fahrgäste: 2010: 376 Mio. 2011: 383 Mio. 2012: 395 Mio. 2013: 402 Mio. Die Zahl für 2014 liegt noch nicht vor. Reisende DB Regio Berlin 2010: 19,1 Mio. 2011: 20,3 Mio. 2012: 18,5 Mio. 2013: 19,5 Mio. 2014: Daten werden erst nach der Bilanz Pressekonferenz veröffentlicht “ Frage 3: Wie viele Personenkilometer wurden in Bus-sen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 zurückgelegt? (Bitte nach Jahr und Verkehrsmittel aufschlüsseln.) Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „ Jahr Gesamt Bus/Fähre Straßenbahn U-Bahn 2010 4.120.750.468 1.265.685.974 519.333.577 2.335.757.918 2011 4.133.315.118 1.258.317.846 536.888.362 2.338.108.911 2012 4.139.562.246 1.254.759.599 537.216.831 2.347.585.816 2013 4.129.100.513 1.309.492.045 539.707.488 2.279.900.980 2014 4.262.229.951 1.351.712.363 557.108.603 2.353.408.984 “ „Die DB teilt hierzu mit: Bei der S-Bahn Berlin wurden folgende Verkehrsleis-tungen in Pkm erbracht: 2010: 3.558 Mio. 2011: 3.618 Mio. 2012: 4.101 Mio. 2013: 4.142 Mio. Die Zahl für 2014 liegt noch nicht vor.“ Frage 4: Wie hoch war der durchschnittliche Auslas-tungsgrad in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans? Bitte differenzieren nach: a. Jahr und Verkehrsmittel, b. Jahr und Verkehrszeiten (Haupt-, Früh-, Spät- so-wie Wochenendverkehrszeiten), c. Jahr und Tarifgebieten A, B und C. Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „ 2010 2011 2012 2013 2014 U-Bahn 18,4 % 18,1 % 18,5 % 18,5 % 18,7 % Straßenbahn 16,6 % 17,3 % 17,4 % 17,6 % 17,9 % Omnibus 15,9 % 15,6 % 15,7 % 16,4 % 16,5 % Für 4 b) und 4c) liegen der BVG keine Daten vor.“ Die DB teilt hierzu mit: „Bei der S-Bahn Berlin wurden folgende Werte zur Sitzplatzauslastung ermittelt: 2010: 45,0% 2011: 41,7% 2012: 42,2% 2013: 41,0% “ Frage 5: Auf wie vielen Fahrten wurde in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 eine Kapazitätsauslastung von 100 % oder mehr, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans, erreicht? (Bitte nach Jahr und Verkehrsmittel aufschlüs-seln.) Frage 6: Auf welchen Streckenabschnitten wurde in den Jahren seit 2010 regelmäßig eine Kapazitätsauslas-tung von 100 % oder mehr, gemessen am Standard des Nahverkehrsplans, erreicht? Antwort zu 5. und 6.: Der Nahverkehrsplan enthält keine Vorgaben für linienspezifische Kapazitätsstandards. Vielmehr ist dort für alle Linien und Verkehrsmittel for-muliert, dass im Regelfall keine Fahrgäste an Haltestellen zurückbleiben und Überfüllung auch während der Haupt-verkehrszeit nur vereinzelt vorkommen dürfen. Die BVG teilt hierzu mit: „Es kommt nur in Ausnahmefällen vor, dass in einem Streckabschnitt das Fahrgastaufkommen in einem 20-Minuten-Intervall 100 Prozent der angebotenen Gesamt-kapazität überschreitet.“ Genaue Angaben wurden bereits mit den Antworten auf die Kleine Anfrage 17/12928 und die Schriftliche Anfrage 17/13449 übermittelt. Die DB gibt hierzu keine Informationen. Frage 7: Auf welchen Strecken sind in den kommen-den Jahren Angebotsausweitungen oder Angebotskürzun-gen geplant? Antwort zu 7.: Der Aufgabenträger prüft gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen im Rahmen der jährlichen Bestellung der Verkehrsleistungen regelmäßig nachfrage-gerechte Angebotsanpassungen. Hierbei sind neben den Veränderungen der Verkehrs-nachfrage in der wachsenden Stadt Berlin aber auch die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen finanziellen Mittel zur Bestellung von ÖPNV1-Leistungen sowie die Fahr-zeugverfügbarkeit der jeweiligen Verkehrsmittel zu be-rücksichtigen. Der Umfang des Verkehrsangebotes im Schienenper-sonennahverkehr und S-Bahnverkehr (SPNV) wird in den kommenden Jahren maßgeblich von der Entwicklung der Regionalisierungsmittel bestimmt. Die Regionalisie-rungsmittel stellen die finanzielle Grundlage für die Be-stellung von Verkehrsleistungen dar und werden den Ländern durch den Bund zur Verfügung gestellt. Ob und inwieweit aus dieser Entwicklung Angebotskürzungen erforderlich oder Angebotsausweitungen möglich werden, kann derzeit nicht bewertet werden, da die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen sind. 1 Öffentlicher Personennahverkehr Mittelfristig sind auch in Zusammenhang mit Erweiterungen der Infrastruktur Angebotsausweitungen im SBahnverkehr geplant. Dazu zählen insbesondere die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und des Hauptbahnhofes in Nord-Süd-Richtung. Darüber hinaus soll mit dem Streckenausbau der nördlichen S25 ein 10-min-Takt bis Tegel ermöglicht werden. Mit Inbetriebnahme der Streckeninfrastruktur für den Regionalverkehr ist vorgesehen, die Strecke Grünauer Kreuz – Berlin-Schöneweide – Ostkreuz – Berlin- Lichtenberg zusätzlich auch im Regionalverkehr zu bedienen. Einhergehend mit dem Infrastrukturausbau im Bereich Ostkreuz sind auch Verlängerungen von bisher in Berlin-Lichtenberg endenden Regionalbahnlinien vorgesehen. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG stellt sich in den kommenden Jahren auf einen Zuwachs an Fahrgästen ein, bedingt durch die strukturelle Entwicklung der Stadt (Einwohner- und Arbeitsplatzzunahme, Touristen, mehr ÖPNV-Verkehr durch attraktivere Angebote). In 2015 sind folgende Angebotsverdichtungen geplant: – Ausdehnung des 5-Minuten-Taktes auf der U1 freitags bis ca. 23:00 Uhr – Taktverdichtung MetroBus M41 – Straßenbahnstrecke Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8, M10 – Verdichtung der U6 auf 4,3-Minuten-Takt im Dezember 2015 Weitere Angebotsveränderungen in den Jahren 2016 und 2017 (Verdichtung von Takten bei U-Bahn und Straßenbahn bzw. zur Schaffung weiterer neuer Angebote) werden derzeit untersucht und mit dem Aufgabenträger abgestimmt. Weitere Schwerpunkte der Angebotsentwicklung ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan.“ Frage 8: Wie hoch waren die Fahrgeldeinnahmen, die BVG A.ö.R. und S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 erzielt haben? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 8.: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Folgenden sind die Fahrgelderträge inkl. Einnahmenaufteilung in Mio. EUR für die Jahre 2010 bis 2014 dargestellt: 2010 2011 2012 2013 2014 529,3 547,9 570,1 603,0 636,3 Die DB teilt hierzu mit: „S-Bahn Berlin Mio. € 2010 2011 2012 2013 2014 Fahrgelderlöse 311,72 € 326,96 € 339,41 € 374,57 € 393,66 € “ Frage 9: Wie hoch war der absolute und relative Anteil der Fahrgeldeinnahmen in den Jahren seit 2010 am jeweiligen Umsatz der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 9.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Anteil der vorgenannten Fahrgelderträge an den gesamten Umsatzerlösen beträgt: 2010 2011 2012 2013 2014 80,1 % 81,5 % 82,2 % 82,2 % 80,3 % “ Die DB teilt hierzu mit: „S-Bahn Berlin Mio. € 2010 2011 2012 2013 2014 Umsatzerlöse 511,12 € 541,09 € 568,44 € 638,23 € 651,16 € Fahrgelderlöse 311,72 € 326,96 € 339,41 € 374,57 € 393,66 € relativer Anteil FG am Umsatz 61% 60% 60% 59% 60% “ Frage 10: Wie hoch war der absolute und relative Anteil der Fahrgeldeinnahmen in den Jahren seit 2010 an den ÖPNV-Gesamtkosten im Land Berlin? Antwort zu 10.: Zu dieser Frage können keine Angaben gemacht werden. Die Gesamtkosten der Verkehrsunternehmen sind dem Land Berlin nicht bekannt. Die Eisenbahnunternehmen sind als Privatunternehmen nicht verpflichtet, ihre Kosten dem Land Berlin offen zu legen. Die BVG und die DB gaben hierzu keine Auskünfte. Frage 11: Wie hoch war der Kostendeckungsgrad der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 einschließlich der Bestellerentgelte für erbrachte Verkehrsleistungen? (Bitte nach Jahr und Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.) Antwort zu 11.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Kostendeckungsgrad (inkl. Ausgleichszahlungen für Verkehrsleistungen, ohne Berücksichtigung Verkehrsinfrastruktur, Ruhegeld, Finanzergebnis aus Zinseffekten aus BilMoG, neutrales und außerordentliches Ergebnis, Rückstellungen für Personalmaßnahmen, Beteiligungserträge) beträgt: 2010 2011 2012 2013 2014 91,6 % 93,5 % 96,6 % 98,6 % 102,3 % “ Die DB gibt hierzu keine Informationen. Berlin, den 18. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)

BVG + S-Bahn + VBB + Tarife: Pilotbetrieb ÖPNV-Nulltarif an Sommer-Wochenenden, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergege-ben. Frage 1: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind nach Auffassung des Senats erforderlich bzw. welche Gesetze oder Verordnungen müssten geändert werden, um im Rahmen eines #Pilotbetriebs einen #Nulltarif in #Bussen und #Bahnen an einzelnen oder mehreren Tagen im #Tarifbereich #AB zu ermöglichen? Antwort zu 1: Normative Änderungen sind für die Umsetzung eines Pilotangebotes nicht geboten. Es sind jedoch Abstimmungen bzw. vertragliche Regelungen mit anderen Aufgabenträgern, den betroffenen Verkehrsun-ternehmen und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) erforderlich, die überwiegend nur im Konsens möglich sind: Soweit Verkehrsunternehmen in Berlin ihre Verkehrs-leistungen auf Basis eines Bruttovertrages erbringen (Re-gionalverkehr), können die Auftraggeber (in der Regel die Länder Berlin und Brandenburg, bei einigen Linien aber auch weitere Bundesländer) konsensual vorgeben, wel-cher Tarif anzuwenden ist. Die damit verbundenen Ein-nahmeausfälle wären vom Land Berlin auszugleichen. Die S-Bahn-Leistungen werden auf Grundlage eines Nettovertrages erbracht. Hier müssten sich die Auftragge-ber (die Länder Berlin und Brandenburg) über die Pilot-maßnahme verständigen und auf dieser Basis mit der S-Bahn Berlin GmbH über die Modalitäten einer entspre-chenden Tarifabsenkung und den Ausgleich der Minder-einnahmen verhandeln. Im übrigen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Tram) sind sowohl die Regelungen im Verkehrsvertrag des Landes Berlin mit der BVG, der als Nettovertrag abgeschlossen wurde, zu beachten als auch die Vorgaben des für diese Verkehre einschlägigen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Analog für S-Bahn Berlin müsste das Land Berlin mit der BVG als Nettovertragsunternehmen ver-handeln müsste, unter welchen Bedingungen und in wel-chem Umfang die BVG einen Nulltarif anbietet. Gemäß § 39 PBefG müsste die BVG diese Tarifände-rung dann bei der Genehmigungsbehörde beantragen, denn die bisher geltenden, genehmigten Tarife dürfen gemäß § 39 Abs. 3 PBefG weder über- noch unterschrit-ten werden und müssen gleichmäßig angewendet werden. Ein Nulltarif ist eine vollständige Unterschreitung des genehmigten Tarifes. Behördlich müsste somit zu den bereits genehmigten Tarifen ein Ausnahmetatbestand, ggf. unter den Bedingungen des § 39 Abs. 4 PBefG, für die zeitweilige Anwendung eines Nulltarifes genehmigt werden. Hierbei müsste die Genehmigungsbehörde auch prüfen, ob ein solcher Tarif der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen angemessen ist. Es wäre zudem sicherzustellen, dass bestimmte Kundensegmente (z.B. Abonnenten) durch den Anwendungsbereich des Nullta-rifs nicht benachteiligt werden, sollte dieser ggf. nur Teile des Tarifangebots betreffen. Soweit Berliner Busleistungen im Stadt-Umland-Verkehr nicht durch die BVG erbracht werden, sondern im Auftrag benachbarter Landkreise von Brandenburger Verkehrsunternehmen, müsste die Anwendung eines Nulltarifes für den Berliner Linienanteil mit den dortigen Aufgabenträgern und Unternehmen vereinbart werden. Für alle in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen ist übergreifend zu beachten, dass sie in ihren Verkehrsver-trägen zur Anwendung des integrierten Tarifs im Ver-kehrsverbund Berlin-Brandenburg verpflichtet sind. Sie sind daher zugleich Vertragspartner von Kooperationsver-trägen mit dem VBB, die auch die Verfahren der inte-grierten, länderübergreifenden Tarifentwicklung zum Inhalt haben. Sollte der Nulltarif nicht nur als einmaliges Ereignis, sondern regelmäßig – und sei es auch nur an bestimmten Tagen – zur Anwendung kommen sollen, müssten gemäß den Regularien des Verbundtarifes die im Verbundgebiet tätigen Verkehrsunternehmen zusammen-wirken und über den VBB einen abgestimmten Tarifan-trag stellen, da nicht ein Verkehrsunternehmen autonom über den Nulltarif entscheiden kann. Frage 2: Wie hoch war das Fahrgastaufkommen in Bussen und Bahnen der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH werktags und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in den Jahren 2013 und 2014? (Bitte nach Jahren, Verkehrsunternehmen und getrennt nach Werkta-gen sowie Wochenend- und Feiertagen aufschlüsseln.) Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG ergeben sich auf Grundlage der Jahres-UBF [Erläuterung – UBF: Unternehmensbeförderungsfall] sowie der Verteilung auf MF [Erläuterung – MF: montags – freitags, wenn kein Feiertag] sowie Sa/So nachstehende Werte für die UBF: MF (Werktag) Sa/So (Wochenend- und Feiertage) 2013 3,1 Mio. 1,5 Mio. 2014 3,2 Mio. 1,6 Mio. “ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Eine nach Wochentagen differenzierte Erhebung des Fahrgastaufkommens liegt nur für das Jahr 2012 vor. Das Fahrgastaufkommen der S-Bahn beträgt an durchschnitt-lichen Werktagen (Mo-Fr) rund 1,3 Mio. Fahrgäste. An Samstagen beträgt das Fahrgastaufkommen durchschnitt-lich rund 0,9 Mio. Fahrgäste, an Sonn- und Feiertagen durchschnittlich rund 0,7 Mio. Fahrgäste.“ Frage 3: Mit welchem zusätzlichen Fahrgastaufkom-men rechnet der Senat, wenn an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Rahmen eines Pilotbetriebs ein ÖPNV-Nulltarif im Tarifbereich AB eingeführt würde? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die BVG verfügt über keine Erfahrungswerte im Zu-sammenhang mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fahr-gastaufkommen im Zuge eines zeitlich begrenzten ÖPNV zum Nulltarif. Um dies abschätzen zu können, wäre eine gezielte Marktuntersuchung notwendig.“ Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermittelt: „Seitens der S-Bahn existieren keine Prognosen bzgl. eines zusätzlichen Fahrgastaufkommens bei einem ÖPNV-Nulltarif am Wochenende.“ Der Senat kann aufgrund fehlender Datengrundlage dazu keine Einschätzung abgeben. Frage 4: Inwiefern müssten die Angebote von BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH beispielsweise durch zusätzliche Fahrzeugeinsätze, Taktzeitverdichtun-gen o.Ä. ausgeweitet werden, um das zusätzliche Fahr-gastaufkommen eines entsprechenden Pilotbetriebs auf-fangen zu können? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die Anzahl der zusätzlichen Leistung im Linienein-satz ist abhängig von einer konkreten Bestellung, welche durch den Aufgabenträger ausgelöst werden müsste.“ Frage 5: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH aus entsprechenden Ange-botsanpassungen voraussichtlich entstehen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Die zusätzlichen entstehenden Kosten sind abhängig von einer konkreten Bestellung durch die Aufgabenträ-ger.“ Frage 6: Wie viel Personal der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH wäre zusätzlich notwendig, um einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 durchzuführen? Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da der Personaleinsatz von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Zum einen ergibt sich der zusätzliche Personalauf-wand für die Triebfahrzeugführer aus der Differenz der dann bestellten Verkehrsleistung zur üblichen Verkehrs-leistung an einem normalen Wochenende. Bezüglich weiterer Personale (z.B. Sicherheitskräfte) müsste im Vorfeld abgeschätzt werden, wie sich auf Grund der Wetterlage, der Veranstaltungsdichte und z.B. dem Baugeschehen im ÖPNV das Fahrgastaufkommen und die Fahrgastbewegung tatsächlich entwickeln könnte. Nicht zuletzt spielt hier auch die dann möglicherweise vorgenommene Angebotsausweitung eine Rolle. Anhand dieser und weiterer Kriterien, inkl. eines Risi-koaufschlags (z.B. Reisendenlenkung etc.), müsste die Personalbemessung durchgeführt werden.“ Frage 7: Welche Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH durch einen entsprechenden zusätzlichen Personaleinsatz entstehen? Die BVG hat zu den Fragen 4 bis 7 übermittelt: „Die an Wochenenden angebotenen Verkehrsleistun-gen der BVG orientieren sich an der derzeitigen Nachfra-ge. Um ein möglicherweise zusätzliches Fahrgastauf-kommen in Folge des o. g. Pilotvorhabens bewältigen zu können, wären Mehrleistungen und zusätzliche Personale erforderlich, deren Umfang nur in Verbindung mit dem zusätzlichen Fahrgastaufkommen abgeschätzt werden kann. Die Rekrutierung und Ausbildung zusätzlicher Personale für Mehrleistungen im Sommer 2015 ist auf-grund des verbleibenden zeitlichen Vorlaufs nicht realis-tisch.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Entsprechend der Antwort zu Frage 6 kann auch die Frage nach den entstehenden Kosten nicht pauschal be-antwortet werden.“ Frage 8: Welche Mindereinnahmen aus Fahrschein-verkäufen würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH während eines ÖPNV-Nulltarifs an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch einen ´Nulltarif´ an 18 Wochenendtagen im Juli und August 2015 würden der BVG Mindereinnahmen im Bartarif von rd. 3,8 Mio. EUR entstehen (ohne Be-rücksichtigung der speziellen touristischen Tarifangebote WelcomeCard und CityTourCard).“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Der S-Bahn Berlin würden im Bartarif geschätzte Mindereinnahmen i.H.v. rd. 3,1 Mio. EUR entstehen.“ Frage 9: Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten aus anteiligen Fahrgeldrückerstattungen bzw. Fahrgeldre-duzierungen für Monats- Jahres- und Abonnementkarten-Kund*innen, sollten diese erforderlich sein? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Für die BVG wäre mit Forderungen nach anteiligen Kostenerstattungen für vorhandene Zeitkarten in Höhe von rd. 21,7 Mio. EUR zu rechnen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Eine finanzielle Bewertung einer möglichen Rücker-stattung im Zeitkartentarif würde von den genauen Be-dingungen abhängen, wobei zuerst die tarifgenehmi-gungsrechtlichen Fragen mit der Genehmigungsbehörde zu klären wären. Die S-Bahn Berlin schätzt die mögliche Erstattungssumme auf 10,9 Mio. EUR.“ Frage 10: Welche weiteren Kosten würden der BVG A.ö.R. und der S-Bahn Berlin GmbH voraussichtlich durch einen ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonn-tagen im Juli und August 2015 entstehen? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Weitere Kostenfaktoren können derzeit von der BVG nicht abgeschätzt werden.“ Die S-Bahn Berlin GmbH hat hierzu übermittelt: „Diese Frage kann ebenfalls nicht pauschal beantwor-tet werden. In Abhängigkeit eines ggf. durch den Senat bestellten zusätzlichen Verkehrsangebots entstünden ggf. weitere Kosten wie z.B. Energiekosten beim Einsatz zu-sätzlicher bzw. längerer Züge.“ Frage 11: Wie hoch veranschlagt der Senat entspre-chend die Gesamtkosten eines Pilotbetriebs ÖPNV-Nulltarif an den Samstagen und Sonntagen im Juli und August 2015 im Tarifbereich AB? Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der in den Fragen 5., 7. und 9. genannten Kosten.“ Die Gesamtkosten können vom Senat nicht angegeben werden. Berlin, den 05. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Mrz. 2015)

Tarife: Mitfahrplakette für Busse und Bahnen spaltet Berlin, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article124452670/Mitfahrplakette-fuer-Busse-und-Bahnen-spaltet-Berlin.html

Auf der Facebook-Seite der Berliner Morgenpost sorgt der #Mitfahrbutton für heftige Diskussionen: „Tolle Idee“, meinen viele. Andere kommentieren: „Laufen ist gesund“ oder schlicht „Schwachsinn“. Der Mitfahrbutton für Busse und Bahnen in der Hauptstadt sorgt für heftige Diskussionen unter den Berlinern. Auf der Facebook-Seite der Berliner Morgenpost reichen die Kommentare von „tolle Idee“ bis „Laufen ist gesund“. Die Naturfreundejugend, die die Idee zu der Aktion hatte, verteilt in der Stadt gelbe Plaketten mit dem Aufdruck „Ticket teilen“. Dahinter steht das Angebot an Menschen, die kein Geld für ein Ticket haben, #kostenlos in #Bahnen und #Bussen mitzufahren. Viele Monatskarteninhaber der BVG oder der S-Bahn dürfen abends nach 20 Uhr sowie an …