www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB) um eine Stel-lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor-tung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Auf welcher Grundlage beruht die derzeit noch geplante #Anzahl der #Treppen, #Fahrtreppen und #Dächer am #Bahnhof #Ostkreuz? Antwort zu 1: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Die Baumaßnahme am Bahnhof Ostkreuz orientiert sich sowohl am Planfeststellungsverfahren als auch an den tatsächlich zugesicherten Fördermitteln. Darauf wur-de die Ausführung der Maßnahme ausgelegt. Die ur-sprüngliche Planung basierte auf dem Wunsch einer Voll-ausstattung und war Gegenstand der Planfeststellung. Die Finanzierung wurde vor dem Hintergrund der prognosti-zierten Fahrgastströme aber nicht für alle Komponenten gewährt, eine formale Planänderung ist jetzt erforderlich.“ Eine wesentliche Grundlage für die Bemessung der geplanten Treppen und Fahrtreppen im Planfeststellungs-verfahren stellen die prognostizierten Fahrgastströme dar. Der Senat wird darauf hinwirken, dass die Belange der umsteigenden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Ma-ße berücksichtigt werden. Frage 2: Mit welcher Erklärung sollen am Bahnhof Ostkreuz 1 Treppe, 9 Fahrtreppen und 1 Dach trotz weiter steigenden Nutzerzahlen eingespart werden? Antwort zu 2: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit ist die Finanzierung für die genannten Kom-ponenten nicht gegeben.“ Wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/14 218 ausgeführt, wird der Senat auf eine Lösung, die die Belange der Fahrgäste angemessen berücksichtigt, hinwirken. Frage 3: Inwieweit werden die Sicherheitsvorschriften von den Einsparungen betroffen sein? Frage 4: Wie soll verhindert werden, dass sich die be-stehenden und zukünftigen Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge zu Stau- und/oder Gefahrenstellen entwickeln? Antwort zu 3 und 4: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Es werden keine Sicherheitsmaßnahmen tangiert. Die zusätzlichen Fahrtreppen sind Komfortkomponenten. Eine Einschränkung der Verkehrssicherheit besteht nicht.“ Frage 5: Wird diesbezüglich ein Planänderungsverfah-ren angestrebt? Wenn ja, aus welcher Notwendigkeit heraus geschieht dies? Antwort zu 5: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Ja, es wird ein Planänderungsverfahren angestrebt, da das Planrecht und die in Orientierung an die Finanzierung entstandenen Bauwerke kongruent sein müssen.“ Der Senat wird als Träger öffentlicher Belange in dem von der DB angestrebten Planänderungsverfahren betei-ligt und darauf hinwirken, dass die Belange der umstei-genden Fahrgäste weiterhin in ausreichendem Maße be-rücksichtigt werden. Frage 6: Welche Probleme treten wahrscheinlich bei einer Änderung der Planfeststellung auf? Wie soll mit diesen Problemen umgegangen werden? Antwort zu 6: Die DB teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit sind hieraus keine Probleme bekannt.“ Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)
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