Bauvorhaben Ostkreuz
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit dem Zeitpunkt der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Sanierung des Ostkreuzes und den Gründen für eine erneute Verzögerung, den Bauabschnitten der Sanierung nach zeitlichem und örtlichem Ablauf, den Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Anwohner durch Bauabläufe und Baulärm, den im Vorgriff auf die zu erwartenden Verkehrsveränderungen am Ostkreuz geplanten Veränderungen bei den angrenzenden Straßen sowie einer über das Gebiet des Planfeststellungsverfahrens Ostkreuz hinausgehenden Bereichsverkehrsplanung bzw. der Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich Elsenbrücke–Ostkreuz–Hauptstraße. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt im Zwischenbericht, dass die Fragen 1 bis 3 die Zuständigkeit der DB AG beträfen, bei der entsprechende Informationen einzuholen seien, und bittet um Fristverlängerung bis Ende Februar 2000, und führt zu Frage 4 aus, dass im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Umbau des Ostkreuzes die zur Sicherung der geplanten Verlängerung der Autobahn A 100 in diesem Abschnitt notwendigen baulichen Vorleistungen bereits mitgebracht würden, planerisch berücksichtigt würden die Verlegung der Hauptstraße im Bereich Ostkreuz nach Süden, die vorgesehene Anschlussstelle der Autobahn und eine Verlängerung der Hauptstraße in Richtung Westen zur Warschauer Straße, durch die Verbreiterung der Flächen der Ringbahn sei eine Verschiebung der Kynaststraße nach Osten erforderlich, außerdem seien im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung der Rummelsburger Bucht neue Erschließungsstraßen geplant, sodass südlich des Ostkreuzes eine Neukonzeption des Straßennetzes erforderlich werde, und nördlich des Ostkreuzes würden sich Veränderungen insbesondere in der Marktstraße durch die geplante direkte Anbindung der Straßenbahn an den Bahnhof ergeben; zu Frage 5 wird ausgeführt, dass es für den über das Planfeststellungsgebiet der Bahn hinausreichenden Bereich Ostkreuz eine Rahmenplanung gebe, die das Ergebnis eines städtebaulichen Workshops darstelle, diese Rahmenplanung umfasse auch die Straßenplanung und die Planungen für den straßengebundenen ÖPNV, der Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH sei in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken Friedrichshain und Lichtenberg, den zuständigen Fachabteilungen des Senats und den beteiligten Planungsbüros mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen betraut, sie seien im Stadium der Vorbereitung, eine förmliche Einleitung des Verfahrens sei noch nicht erfolgt; im Schlussbericht wird nach Auskunft der DB AG mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Ostkreuz nach Abschluss der Überarbeitung der Unterlagen Mitte 2000 eingeleitet werde, ferner sei mitgeteilt worden, die Verzögerung bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sei Resultat der Erkenntnisse aus dem Unfall in Eschede, auf Grund dessen veränderte Sicherheitsstandards in den Unterlagen zusätzlich eingearbeitet werden mussten, eine Aufteilung des Bauvorhabens nach Bauabschnitten, deren zeitliche Einordnung und den Möglichkeiten der Minimierung der Wirkung auf das Umfeld habe die DB AG nicht mitgeteilt, und das Land Berlin werde jedoch im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen auch die Aspekte der Verträglichkeit des Bauvorhabens Ostkreuz auf das Umfeld intensiv prüfen.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/77 (Kleine Anfrage Nr. 77)
Kleine Anfrage Nr. 14/77 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Bauvorhaben Ostkreuz
Ich frage den Senat:
- Wann wird das Planfeststellungsverfahren für die Sanierung des Ostkreuzes eingeleitet, und warum kam es zu einer erneuten Verzögerung?
-
In welchen Bauabschnitten wird voraussichtlich die Sanierung vollzogen werden (bitte nach zeitlichem und örtlichem Ablauf auflisten)?
-
In welcher Weise werden Maßnahmen ergriffen werden, um die Beeinträchtigung der Anwohner durch die Bauabläufe und den Baulärm zu minimieren?
-
Werden im Vorgriff auf die zu erwartenden Verkehrsveränderungen am Ostkreuz Veränderungen bei den angrenzenden Straßen geplant, wenn ja welche?
-
Gibt es für den Bereich Elsenbrücke – Ostkreuz – Hauptstraße eine über das Gebiet des Planfeststellungsverfahrens Ostkreuz hinausgehende Bereichsverkehrsplanung oder beabsichtigt der Senat bzw. die angrenzenden Bezirke in diesem Bereich die Aufstellung von Bebauungsplänen, wenn ja, welche und mit welchem Ziel?
Berlin, den 24. Januar 2000
Antwort (Zwischenbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 77
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Fragen 1 bis 3 betreffen die Zuständigkeit der DB AG, bei der entsprechende Informationen einzuholen sind. Wir bitten deshalb um Fristverlängerung bis Ende Februar 2000.
Zu 4.:
Im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Umbau des Ostkreuzes werden die zur Sicherung der geplanten Verlängerung der Autobahn A 100 in diesem Abschnitt notwendigen baulichen Vorleistungen bereits mitgebracht. Planerisch berücksichtigt werden die Verlegung der Hauptstraße im Bereich Ostkreuz nach Süden, die vorgesehene Anschlussstelle der Autobahn und eine Verlängerung der Hauptstraße in Richtung Westen zur Warschauer Straße. Durch die Verbreiterung der Flächen der Ringbahn ist eine Verschiebung der Kynaststraße nach Osten erforderlich. Außerdem sind im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung der Rummelsburger Bucht neue Erschließungsstraßen geplant, sodass südlich des Ostkreuzes eine Neukonzeption des Straßennetzes erforderlich wird. Nördlich des Ostkreuzes werden sich Veränderungen insbesondere in der Marktstraße durch die geplante direkte Anbindung der Straßenbahn an den Bahnhof ergeben.
Zu 5.:
Es gibt für den über das Planfeststellungsgebiet der Bahn hinausreichenden Bereich Ostkreuz eine Rahmenplanung, die das Ergebnis eines städtebaulichen Workshops darstellt. Diese Rahmenplanung umfasst auch die Straßenplanung und die Planungen für den straßengebundenen ÖPNV. Der Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH ist in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken Friedrichshain und Lichtenberg, den zuständigen Fachabteilungen des Senats und den beteiligten Planungsbüros mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen betraut. Sie sind im Stadium der Vorbereitung, eine förmliche Einleitung des Verfahrens ist noch nicht erfolgt.
Berlin, den 24. Januar 2000
In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 77
Berlin, den 4. Januar 2000
Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Nach Auskunft der DB AG wird das Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Ostkreuz nach Abschluss der Überarbeitung der Unterlagen Mitte 2000 eingeleitet werden. Ferner wurde mitgeteilt, die Verzögerung bei der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, Resultat der Erkenntnisse aus dem Unfall in Eschede ist, auf Grund dessen veränderte Sicherheitsstandards in den Unterlagen zusätzlich eingearbeitet werden mussten.
Eine Aufteilung des Bauvorhabens nach Bauabschnitten, deren zeitliche Einordnung und den Möglichkeiten der Minimierung der Wirkung auf das Umfeld hat die DB AG uns nicht mitgeteilt.
Das Land Berlin wird jedoch im Zusammenhang mit der Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen auch die Aspekte der Verträglichkeit des Bauvorhabens Ostkreuz auf das Umfeld intensiv prüfen.
Berlin, den 29. Februar 2000
In Vertretung Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt