Potsdamer Platz: Bahn laesst Tunnel ueberwachen

Potsdamer Platz: Bahn laesst Tunnel ueberwachen

Ereignis

Infolge eines folgenschweren Grundwassereinbruchs im Oktober 1996 in der Baugrube des künftigen Regionalbahnhofs überwacht die Deutsche Bahn die Tunnelwände des S-Bahnhofs Potsdamer Platz seit mehreren Monaten mit hochpräzisen Messgeräten auf anhaltende Absenkungen. Das historische, 1939 eröffnete Tunnelbauwerk hatte sich durch die unfallbedingten Unterströmungen um rund sieben Zentimeter geneigt und musste aufwendig stabilisiert werden. Ungeachtet der andauernden Kontrollen beginnen weitreichende Tiefbauarbeiten zur Herstellung einer unterirdischen Fußgänger-Passerelle zum Sony Center, weshalb Zugänge am Leipziger Platz temporär geschlossen und Fußwege verlängert werden müssen.

Details

Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 12 vom 15.01.2000, S. 25

In dem unterirdischen S-Bahnhof Potsdamer Platz beobachten seit mehreren Monaten Messgeräte die Tunnelwände. Die Apparate, deren Aussehen an Kameras erinnert, sollen feststellen, ob sich das Bauwerk weiter absenkt.
weiter im Archiv der angegebenen Quelle

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Zum Schluss wird auf dem Schotter Staub gesaugt

Zum Schluss wird auf dem Schotter Staub gesaugt

Ereignis

Die bauliche Fertigstellung des neuen U-Bahnhofs Pankow zur Verlängerung der Linie U2 steht nach mehrjährigen, durch schwierige Grundwasserverhältnisse verzögerten Tiefbauarbeiten unmittelbar bevor. Das 126 Millionen Mark teure Infrastrukturprojekt, das eine Neubaustrecke von knapp 392 Metern umfasst, soll im Juni offiziell den Fahrgastbetrieb aufnehmen und der BVG täglich rund 50.000 zusätzliche Passagiere bescheren. Nach dem Rückbau der provisorischen Gleisbrücken für die S-Bahn läuft der Innenausbau der unterirdischen Anlage mit fünf Ausgängen und direktem S-Bahn-Übergang plangemäß auf Hochtouren.

Details

Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 2 vom 04.01.2000, S. co25

NEUBAU Vier Eingänge und Übergang zur S-Bahn // Die Strecke der U-Bahn-Linie U 2 verlängert sich zwischen Vinetastraße und Bahnhof Pankow um genau 391,5 Meter. Für diese Verlängerung sind Kosten in Höhe von 126 Millionen Mark veranschlagt.
weiter im Archiv der angegebenen Quelle

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Fussgaenger am Potsdamer Platz

Fussgaenger am Potsdamer Platz

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Einschätzung des Senats zur gegenwärtigen Situation für Fußgänger am S-Bahnhof und am U-Bahnhof Potsdamer Platz, dem Zeitpunkt einer fußgängergerechten Verbesserung dieser Situation und der Wiedereröffnung des U-Bahnausgangs Stresemannstraße. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass die Situation für Fußgänger im Bereich des Potsdamer Platzes baustellenbedingt mit Erschwernissen verbunden sei, der Senat bemüht sei, die Behinderungen für Fußgänger möglichst gering zu halten, dass sich die Fußgängersituation schrittweise mit den Fertigstellungsphasen des Potsdamer Platzes und der Stresemannstraße im Laufe des Jahres 2000 verbessern werde und dass der U-Bahnausgang weiter geschlossen bleibe, da eine verkehrssichere Fußgängerführung zurzeit wegen der Bauvorhaben des Investors A + T und dem Ausbau der Stresemannstraße nicht möglich sei, mit voraussichtlicher Öffnung im II. Quartal 2000.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/33 (Kleine Anfrage Nr. 33)

Kleine Anfrage Nr. 14/33 der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) über: Fußgänger am Potsdamer Platz

Ich frage den Senat:

  1. Wie schätzt der Senat die gegenwärtige Situation für Fußgänger am S-Bahnhof Potsdamer Platz und am U-Bahnhof Potsdamer Platz ein?

  2. Wann wird diese Situation fußgängergerecht verbessert?

  3. Wann wird der U-Bahnausgang Stresemannstraße wieder eröffnet?

Berlin, den 8. Dezember 1999

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 33

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Situation für Fußgänger im Bereich des Potsdamer Platzes ist baustellenbedingt mit Erschwernissen verbunden. Der Senat ist bemüht, die Behinderungen für Fußgänger möglichst gering zu halten.

Zu 1. und 2.:

Die Fußgängersituation wird sich schrittweise mit den Fertigstellungsphasen des Potsdamer Platzes und der Stresemannstraße im Laufe des Jahres 2000 verbessern.

Zu 3.:

Der U-Bahnausgang bleibt weiter geschlossen. Eine verkehrssichere Fußgängerführung ist zurzeit wegen der Bauvorhaben des Investors A + T und dem Ausbau der Stresemannstraße nicht möglich, voraussichtliche Öffnung im II. Quartal 2000.

Berlin, den 28. Dezember 1999

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen

Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, der Absicht des Senats, den Aufzug im U-Bahnhof Gesundbrunnen so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behindertengerechtes Umsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen möglich ist, sowie der für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendigen Zeitschiene und den Maßnahmen des Senats zu deren Erreichung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Maria Krautzberger, erklärt, dass dem Senat die Ankündigung der DB AG bekannt sei und er an seiner Absicht festhalte, dass das Planfeststellungsverfahren für den Aufzug bereits im letzten Jahr durchgeführt worden sei, das Baurecht vorliege, nach Auskunft der BVG mit einem Baubeginn im Jahr 2000 zu rechnen sei und der Senat in Routiningesprächen mit den Beteiligten auf die rechtzeitige Fertigstellung hinwirken werde.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/30 (Kleine Anfrage Nr. 30)

Kleine Anfrage Nr. 14/30 des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einbau eines Aufzugs im U-Bahnhof Gesundbrunnen

Ich frage den Senat:

  1. Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, bis Ende des Jahres 2001 den Nordring zwischen Westhafen und Gesundbrunnen in Betrieb zu nehmen, und hält der Senat an seiner Absicht fest, den Aufzug im U-Bahnhof Gesundbrunnen so rechtzeitig fertigzustellen, dass mit Inbetriebnahme des Vollrings ein behinderten-gerechtes Umsteigen am Bahnhof Gesundbrunnen möglich ist? Wenn nein, warum nicht?

  2. Welche Zeitschiene – Plangenehmigung, Planfeststellungsverfahren, Baubeginn, Fertigstellung – ist für die Realisierung dieser Aufzugsanlage bis Ende 2001 notwendig, und welche Maßnahmen trifft der Senat, um dieses Ziel zu erreichen?

Berlin, den 6. Dezember 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 30

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Ja.

Zu 2.:

Das Planfeststellungsverfahren für den Aufzug ist bereits im letzten Jahr durchgeführt worden. Das Baurecht liegt vor. Nach Auskunft der BVG ist mit einem Baubeginn im Jahr 2000 zu rechnen.

Der Senat wird in Routiningesprächen mit den Beteiligten auf die rechtzeitige Fertigstellung hinwirken.

Berlin, den 27. Dezember 1999

In Vertretung Maria Krautzberger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof

Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem ausstehenden behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Westhafen (ehemals Putlitzstraße), in dessen unmittelbarer Nachbarschaft eine bereits 1997 etablierte Behindertenwerkstatt ansässig ist. Der Senat verweist auf die verkehrliche Priorität des Bahnhofs als künftiger Netzknoten am Nordring. Der physische Einbau der Aufzüge verzögert sich jedoch, da in den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen der BVG und den Vertretern der Behindertenwerkstatt bisher keine Einigung über den optimalen und zweckmäßigsten Standort der Aufzugsanlage erzielt werden konnte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4712
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4712
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Behindertenwerkstatt ohne behindertengerechten Zugang zum U-Bahnhof
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass die Behindertenwerkstatt in Berlin in unmmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Westhafen liegt? Wenn ja, seit wann befindet sich dort die Behindertenwerkstatt?
2. Wann wurde der Beschluss gefasst, die Fahrzeuge und Einrichtungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs behindertengerecht auszubauen?
3. Auf welcher Prioritätenliste fand sich seit diesem Zeitpunkt der U-Bahnhof Putlitzstraße bzw. Westhafen in der jeweiligen Planung zum nachträglichen Einbau von Fahrstühlen?
4. Ist dem Senat bekannt, dass spätestens Mitte des nächsten Jahres der gleichnamige S-Bahnhof Westhafen behindertengerecht wieder in Betrieb genommen wird und dass bisher keinerlei Anzeichen zu erkennen sind, dass der U-Bahnhof ebenfalls mit einem Aufzug versehen wird, so dass ein Umsteigen behindertengerecht möglich ist? Wenn ja, was gedenkt der Senat zu tun, um dem abzuhelfen?
5. Wann gedenkt der Senat, dass auch am U-Bahnhof Westhafen ein Aufzug eingebaut wird, und wie will er dieses Ziel erreichen?
Berlin, den 17. März 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4712
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Die Behindertenwerkstatt hat im Jahre 1977 ihre Arbeit aufgenommen.
Zu 2.:
Der Senat hat in seiner Sitzung am 15. September 1992 „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ beschlossen. Die Leitlinien beschreiben u. a. behindertengerechte Lösungen für Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge des ÖPNV sowie für Bahnhöfe und Flughäfen im Fernverkehr. Die beschlossenen Leitlinien enthalten bewusst keine Aussagen darüber, wann und in welchem Umfang die Maßnahmen realisiert werden können: Die Umsetzung ist vom Finanzspielraum Berlins abhängig, sofern es sich um Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landes Berlin handelt. Für die Fernverkehrsanlagen ist das Land Berlin nicht zuständig. Der Senat wirbt jedoch gegenüber der DB AG dafür, auch in diesen Bereichen eine behindertengerechte Ausstattung vorzunehmen.
Zu 3.:
Der behindertengerechte Ausbau des U-Bahnhofes Westhafen hat seit der Planung des Nordringes als Umsteigepunkt eine hohe Priorität. Dies wurde bereits in der Kleinen Anfrage 3955 vom 13. Juli 1998 (veröffentlicht im Landespressedienst 189 aus 1998 ab Seite A 8) mitgeteilt.
Zu 4. und 5.:
Zum behindertengerechten Ausbau der U-Bahnanlagen des Umsteigepunktes Westhafen werden von der BVG die notwendigen Unterlagen überarbeitet. Da in den bisherigen Gesprächen mit Vertretern der Behindertenwerkstatt keine Einigung über einen Standort des Aufzuges erzielt werden konnte, ist eine Umsetzung der Planung erst nach Klärung dieser Frage möglich.
Berlin, den 6. April 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Umsetzung barrierefreier Standards im Berliner U-Bahn-Netz und hinterfragt gezielt den nachträglichen Einbau von Aufzugsanlagen an sanierungsbedürftigen Bahnhöfen. Der Senat und die BVG legen dar, dass an stark frequentierten Knotenpunkten wie dem U-Bahnhof Rathaus Spandau zusätzliche Aufgänge zur Optimierung der Umsteigewege zur Fern- und S-Bahn für das Jahr 2000 projektiert sind. Ansonsten richtet sich die Prioritätensetzung beim Aufzugsprogramm strikt nach netzgestützten Dringlichkeitslisten, weshalb kosmetische Renovierungen oder städtebauliche Investorenmaßnahmen an einzelnen Stationen (wie der Johannisthaler Chaussee oder der Blissestraße) vorerst ohne einen parallel gekoppelten Schachtneubau realisiert werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4597

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4597
des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen)
über: Sanierung von U-Bahnhöfen mit und ohne Aufzug

Ich frage den Senat:
1. Trifft der Bericht der Zeitung „BVGprofil“ vom August 1998 zu, dass der U-Bahnhof Grenzallee (U 7) grundinstand gesetzt wird, wobei ein Ausgang verlegt wird? Wird entsprechend den Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin bei dieser Grundinstandsetzung auch ein Aufzug eingebaut? Wenn ja, an welcher Stelle, wenn nein, warum nicht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau zwar ein Aufzug vom Straßenniveau zum Zwischengeschoss, nicht aber vom Zwischengeschoss zu den U-Bahnsteigen vorhanden ist, so dass ein behindertengerechtes Umsteigen von der U-Bahn zur Fernbahn und zur R- und S-Bahn nicht möglich ist? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Sachverhalt, obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass am U-Bahnhof Rathaus Spandau behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten zu allen Bahnsteigen geschaffen werden müssen?
3. Welche Planungen gibt es bei der BVG bzw. beim Senat, um die Bahnsteige am U-Bahnhof Rathaus Spandau mit einem Aufzug zu erschließen?
4. Trifft es zu, dass laut „BVGprofil“ an den U-Bahnhöfen Blissestraße (U 7), Fehrbelliner Platz (U 7, U 1) und Johannisthaler Chaussee (U 7) „Verschönerungsarbeiten“ vorgenommen werden? Kann der Senat ausschließen, dass es sich bei diesen „Verschönerungsarbeiten“ nicht um verkappte Grundinstandsetzungsmaßnahmen handelt? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden, und wie begründet der Senat, dass bei diesen Baumaßnahmen keine Aufzüge eingebaut werden, wo sie heute noch fehlen?
5. Wann gedenkt der Senat die versprochenen Aufzüge an den U-Bahnhöfen Karl-Marx-Straße, Ernst-Reuter-Platz und Hallesches Tor zu realisieren, die der Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr, Klemann, in verschiedenen Antworten auf Kleine und Mündliche Anfragen versprochen hat?

Berlin, den 3. Februar 1999

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4597
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Nein. Bei den Baumaßnahmen am U-Bahnhof Grenzallee handelt es sich um keine Grundinstandsetzung. Es wird lediglich die Verlegung eines Bahnhofszuganges vorgenommen.

Zu 2. und 3.:
Der U-Bahnhof Rathaus Spandau verfügt bereits über eine behindertengerechte Zugangs- und Umsteigemöglichkeit über das nördliche Zwischengeschoss. Die BVG sieht auf Grund der besonderen Bedeutung dieses Umsteigepunktes zur S-, Fern- und Regionalbahn zusätzlich am südlichen Ende Aufzüge zwischen den Bahnsteigen und dem Zwischengeschoss vor. Vorbehaltlich der Finanzierung soll der Einbau im Jahre 2000 erfolgen.

Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundsanierungsarbeiten für den U-Bahnhof Blissestraße wurden aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Hier sind nunmehr nur noch Renovierungsarbeiten und im Zusammenhang damit, aus optischen Gründen, Fliesenarbeiten an den Hintergleisflächen vorgesehen. Der Einbau eines behindertengerechten Aufzugs muß hier dementsprechend ebenfalls zurückgestellt werden. Wir halten diese Zurückstellungen für vertretbar, da die unmittelbaren Nachbarbahnhöfe entweder bereits behindertengerecht ausgebaut sind (U-Bhf. Fehrbelliner Platz) bzw. ein solcher Ausbau geplant ist (U-Bhf. Berliner Straße).

Der U-Bahnhof Fehrbelliner Platz (U1/U7) ist bereits vor mehreren Jahren von uns mit behindertengerechten Personenaufzügen ausgerüstet worden. Im Zuge der jetzt anstehenden Renovierungen werden die noch fehlenden Blindenleitstreifen einschließlich der dazugehörigen Bahnsteigkantenregulierungen nachgerüstet.

Im Zuge der Erschließung von Vermarktungsflächen der Eingangshalle des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee durch einen Investor wird von der BVG der Bahnsteig renoviert. Da einerseits der Investor den mit erheblichen Kosten verbundenen behindertengerechten Ausbau nicht übernehmen will und andererseits der U-Bahnhof in der Prioritätenliste keine verkehrliche Priorität erhalten hat, ist ein behindertengerechter Ausbau zur Zeit nicht vorgesehen.“

Zu 5.:
Zu den genannten U-Bahnhöfen vertritt der Senat folgende Position:

  • U-Bahnhof Karl-Marx-Straße: Dieser U-Bahnhof hat bei der Ausrüstung eines Aufzuges keine hohe Priorität, da einerseits die beiden benachbarten U-Bahnhöfe Rathaus Neukölln und Neukölln bereits behindertengerecht ausgestattet sind und andererseits der Einbau eines Aufzuges auf Grund der örtlichen Situation äußerst problematisch ist.
  • U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz: Der behindertengerechte Ausbau dieses U-Bahnhofes erfolgt erst im Rahmen der anstehenden 2. Baustufe. Von der für den Bau und die Planung zuständigen BVG werden derzeit die Bauplanungsunterlagen und die Planfeststellungsunterlagen erstellt.
  • U-Bahnhof Hallesches Tor: Für diesen Umsteigebahnhof werden gegenwärtig ebenfalls die Bau- und Planfeststellungsunterlagen durch die BVG erarbeitet. Es bleibt jedoch festzustellen, dass der Einbau von Aufzügen für das Umsteigen zwischen den beiden U-Bahnlinien 1 und 6 mit erheblichen Kosten verbunden sein dürfte, so dass über die Priorität nach Vorlage der genauen Kosten zu entscheiden wäre.

Berlin, den 6. April 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Sanierungsbedarf der U-Bahn

Sanierungsbedarf der U-Bahn

Ereignis

Die Kleine Anfrage erfasst den baulichen Zustand, die netzweiten Langsamfahrstellen sowie den millionenschweren Investitions- und Grundsanierungsbedarf des Berliner U-Bahn-Netzes. Nach Angaben der BVG belaufen sich die Kosten für dringende Tunnelinstandsetzungen der Linien U 2, U 5 und U 8 sowie für die historischen Hochbahnviadukte auf über 200 Millionen DM; zudem wird ein struktureller Sanierungsbedarf für insgesamt 75 Bahnhöfe im gesamten Stadtgebiet bilanziert. Zur Beseitigung historisch bedingter Infrastruktur-Altlasten unterstützt der Senat die Verkehrsbetriebe finanziell mit rund 110 Millionen DM für die Viadukte der U 1 sowie über ein umfassendes Ost-Grundsanierungsprogramm im Gesamtumfang von ca. 400 Millionen DM, welches primär auf den barrierefreien Netzausbau abzielt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4388

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4388
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Sanierungsbedarf der U-Bahn

Ich frage den Senat:
1. Wie hoch schätzt der Senat den Sanierungsbedarf für die vorhandenen U-Bahn-Strecken ein?
2. Wie hoch schätzt der Senat den Sanierungsbedarf für die Berliner U-Bahnhöfe ein?
3. Wie viele Langsamfahrstellen gibt es im U-Bahn-Netz?
4. Welche U-Bahn-Strecken sind davon in welchem Ausmaß betroffen?
5. Wie hoch sind die Folgen für die Betriebskosten der U-Bahn durch die Beeinträchtigung des U-Bahn-Betriebes wegen des schlechten baulichen Zustandes?
6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Sanierungsbedarf in kürzester Zeit zu decken?

Berlin, den 25. November 1998

Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4388
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die für die U-Bahn zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nehmen zu Ihren Fragen (1 bis 5) wie folgt Stellung:

„Zu 1.:
Für die Tunnelsanierung der U-Bahnlinien U 2 von Potsdamer Platz bis Vinetastraße, U 5 von Alexanderplatz bis Tierpark und U 8 von Heinrich-Heine-Straße bis Bernauer Straße sowie für das Viadukt U 2 (Schönhauser Allee) und die noch ausstehende Viaduktsanierung der U-Bahnlinie U 1 entstehen einschließlich der Streckensanierung im Netz-Westteil Kosten von mehr als 200 Mio. DM. Die genauen Kosten werden zur Zeit gutachterlich ermittelt.

Zu 2.:
Im Ostteil der Stadt müssen 25 U-Bahnhöfe saniert werden. Die Kosten pro U-Bahnhof betragen bis zu 12 Mio. DM. Im Westteil der Stadt besteht ebenfalls ein Sanierungsbedarf für 50 U-Bahnhöfe mit einem Kostenaufwand bis zu 4 Mio. DM pro U-Bahnhof.

Zu 3.:
Im gesamten U-Bahn-Netz gibt es zur Zeit 4 Langsamfahrstellen. Baustellenbedingte vorübergehende Langsamfahrstellen werden hier nicht berücksichtigt.

Zu 4.:
– U-Bahnlinie 1: Thielplatz – Dahlem Dorf | Gleis: 2 | Geschwindigkeit: 25 km/h
– U-Bahnlinie 1: Breitenbachplatz – Rüdesheimer Platz | Gleis: 2 | Geschwindigkeit: 25 km/h
– U-Bahnlinie 1: Heidelberger Platz | Gleis: 1 | Geschwindigkeit: 25 km/h
– U-Bahnlinie 5: Einfahrt Tierpark | Gleis: 2 | Geschwindigkeit: 25 km/h

Zu 5.:
Der schlechte bauliche Zustand hat zur Zeit noch keine Auswirkung auf die Betriebskosten. Sollte keine Möglichkeit der sofortigen Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung und Schadensbeseitigung bestehen, sind in kürzeren Abständen (ca. 12 Wochen) Restquerschnittsbestimmungen an den beschädigten Bauwerksteilen durchzuführen, Entlastungen des Bauwerkes durch Umleitung des Straßenverkehrs bzw. Einschränkungen der Straßenlast durch entsprechende Hinweisschilder vorzunehmen, die Bauwerksüberwachung zu intensivieren sowie konstruktive Notmaßnahmen durch Einbau von Hilfskonstruktionen umzusetzen, die erhebliche Behinderungen (Langsamfahrstellen) nach sich ziehen würden.“

Zu 6.:
Die BVG ist verpflichtet, ihre in ihrem Eigentum stehenden Anlagen sachgerecht zu warten und zu unterhalten. Die erforderlichen Mittel stehen im Regelfall aus den Rücklagen, die aus den Abschreibungen der Anlagen resultieren, zur Verfügung.

Die BVG erhält dennoch, und zwar auf Grund historisch bedingter „Altlasten“ bei der Infrastruktur für dringende Sanierungsmaßnahmen umfangreiche finanzielle Unterstützung durch den Senat. Der Senat hat in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der Kapitalzuführung für die Sanierung der Hochbahnviadukte der Linie 1 die notwendigen Kosten übernommen (insgesamt bisher ca. 110 Mio. DM). Darüber hinaus unterstützt der Senat die BVG mit einem Grundsanierungsprogramm für die im ehemaligen Ostteil der Stadt gelegenen U-Bahn-Streckenteile (Gesamtkosten ca. 400 Mio. DM). Bei diesem Sanierungsprogramm des Senats steht die Ertüchtigung der Anlagen einschließlich der Bahnhöfe und deren behindertengerechter Ausbau im Vordergrund. „Schönheitsreparaturen“ an Bahnhöfen, die in der Stellungnahme der BVG zu Frage 2 mitenthalten sind, gehören nicht zur „Sanierung der Infrastruktur“ und müssen daher von die (vom Senat korrigiert zu von der) BVG im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik durchgeführt werden.

Berlin, den 22. Januar 1999

Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

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Endlosbauarbeiten am U-Bahnhof Nollendorfplatz

Endlosbauarbeiten am U-Bahnhof Nollendorfplatz

Ereignis

Die Kleine Anfrage verlangt Aufklärung über die zeitlichen Abläufe, Baustopps und Fertigstellungstermine für barrierefreie Erschließungsmaßnahmen an den U-Bahnhöfen Nollendorfplatz und Mendelssohn-Bartholdy-Park. Die Bauverwaltung teilt mit, dass die Arbeiten am nördlichen U-Bahnausgang des Nollendorfplatzes nach Verzögerungen im Juni 1998 wieder aufgenommen wurden, sodass die finale Inbetriebnahme von fester Treppe und Aufzug für den 30. Oktober 1998 feststeht. Bezüglich der Station Mendelssohn-Bartholdy-Park entkräftet die BVG Vorwürfe von Bauunterbrechungen und verweist auf einen kontinuierlichen Baufortschritt seit Februar 1998, der eine vorzeitige Eröffnung bereits zum 1. Oktober 1998 ermöglichte.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4078

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4078
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über Endlosbauarbeiten am U-Bahnhof
Nollendorfplatz

Ich frage den Senat:
1. Wann wurde mit dem Bau des neuen Zugangs am U-Bahnhof Nollendorfplatz (unten) begonnen, wann wurden die Bauarbeiten jeweils eingestellt, wann werden sie aufgenommen, und wann ist dieser Zugang für die Fahrgäste nutzbar?
2. Wann wurde mit dem Bau des U-Bahnhofs Mendelssohn-Bartholdy-Park begonnen, wann wurden diese Bauarbeiten warum unterbrochen, und wann wird der U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park für die Fahrgäste nutzbar sein?

Berlin, den 21. August 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4078
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Hierzu wird auf die schriftliche Antwort des Senats von Berlin zu Ihrer mündlichen Anfrage Nr. 19 vom 11. Juni 1998 verwiesen. Auf Anfrage haben die hierfür zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe den ursprünglichen Beginn der Bauarbeiten mit Dezember 1996 benannt. Die Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Teilbauvorhaben „nördlicher U-Bahnausgang“ erfolgte am 15. Juni 1998, die Inbetriebnahme von Treppe und Aufzug ist am 30. Oktober 1998 vorgesehen.

Zu. 2.:
Die für dieses Bauvorhaben ebenfalls zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe haben hierzu mitgeteilt, daß die Bauarbeiten für den Neubau dieses Bahnhofes am 2. Februar 1998 begonnen und zu keiner Zeit unterbrochen waren. Der Bahnhof ist bereits am 1. Oktober 1998, 4 Wochen früher als geplant, in Betrieb genommen worden.

Berlin, den 14. Oktober 1998

In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

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U-Bahnhoefe in Berlin-Mitte (Alexanderplatz, Friedrichstrasse, Potsdamer Platz, Stadtmitte) – weitere Stolpersteine in der Berliner Behindertenpolitik

U-Bahnhoefe in Berlin-Mitte (Alexanderplatz, Friedrichstrasse, Potsdamer Platz, Stadtmitte) – weitere Stolpersteine in der Berliner Behindertenpolitik

Ereignis

Die Kleine Anfrage übt scharfe Kritik an Verzögerungen beim barrierefreien Ausbau zentraler Knotenbahnhöfe im Bezirk Mitte und wirft dem Senat Defizite in der Behindertenpolitik vor. Die Bauverwaltung weist den Vorwurf entschieden zurück und verweist auf investierte ÖPNV-Gesamtmittel von ca. 3,7 Milliarden DM seit der Wende, die schrittweise auch für den kostenintensiven Aufzugseinbau eingesetzt werden. Die Prioritätensetzung erfolgt eng abgestimmt mit den Betroffenenverbänden in der landeseigenen „Vernetzungs-AG“; für den U-Bahnhof Alexanderplatz kündigt der Senat den Baubeginn der umfassenden Aufzugsanlagen im Rahmen der laufenden Grundinstandsetzung für das Jahr 1999 an, während am Potsdamer Platz die bauliche Nachrüstung nach der finalen Klärung der oberirdischen Platzgestaltung für den Zeithorizont 1999/2000 fest eingeplant ist.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3955

Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3955
des Abgeordneten Dietmar Volk
(Bündnis 90/Die Grünen)
über U-Bahnhöfe in Berlin-Mitte
(Alexanderplatz, Friedrichstraße,
Potsdamer Platz, Stadtmitte) –
weitere Stolpersteine in der Berliner
Behindertenpolitik

Ich frage den Senat:
1. Welche Finanzmittel (EU, Bund, Land) standen dem Land Berlin für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) jährlich seit der Wende zur Verfügung? Welche Anteile davon entfielen auf den behindertengerechten Ausbau des ÖPNV, insbesondere auf den Einbau von Aufzügen zur U-Bahn und S-Bahn? Welche Mittel werden künftig zur Verfügung stehen?
2. Wer trifft die Entscheidung, welche U-Bahnhöfe Aufzüge erhalten? Welche Kriterien sind dabei maßgebend?
3. Welche Vorlaufzeiten sind für den Einbau von Aufzügen und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel notwendig?
4. Welche U-Bahnhöfe werden in den nächsten Jahren Aufzüge erhalten? Wie verbindlich sind diese Planungen?
5. Wie erklärt der Senat, daß die zentrale West-Ost-Verbindung U 2 zwar vier rollstuhlzugängliche Bahnhöfe hintereinander hat (Zoologischer Garten, Wittenbergplatz, Nollendorfplatz, Bülowstraße), im weiteren Verlauf in Richtung Osten aber nicht einen einzigen weiteren Bahnhof?
6. Entspricht es den Vorstellungen des Senats von einer „Metropole“, einen so attraktiven Bezirk wie Berlin-Mitte mit all seinen (zum Teil rollstuhlzugänglichen) Museen, Opern, Theatern, Kabaretts, Kirchen, Universitätseinrichtungen, Denkmälern, Einkaufszentren, Flaniermeilen, Behörden, Botschaften, Konsulaten usw. ohne rollstuhlzugängliche U-Bahnhöfe zu lassen?
7. Warum wurde im Rahmen der weit über 100 Mio. DM teuren Rekonstruktion des Bahnhofs Alexanderplatz kein barrierefreier (rollstuhlgerechter) Zugang zu den U-Bahn-Linien U 2, U 5 und U 8 bzw. keine Umsteigemöglichkeiten zur S-Bahn und zur Regionalbahn geschaffen? Trifft es zu, daß dies erst für das Jahr 2004 vorgesehen ist?
8. Wann werden am Bahnhof Alexanderplatz die Aufzüge zur S-Bahn in Betrieb genommen?
9. Warum erhält der U-Bahnhof Stadtmitte nur Aufzüge zur U 6, nicht aber zur U 2?
10. Wann wird der U- und S-Bahnhof Friedrichstraße auch für Rollstuhlfahrer(innen) uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe zu benutzen sein?
11. Warum erhält der U- und S-Bahnhof Potsdamer Platz keine rollstuhlgerechten Aufzüge? Ist es nicht blamabel für Berlin, wenn inmitten einer gigantischen High-Tech-Milliarden-Baustelle ein simpler U- und S-Bahnhof für Behinderte im Rollstuhl unzugänglich bleibt?
12. Macht es kostenmäßig einen Unterschied, ob Aufzüge im Rahmen von großangelegten Umbaumaßnahmen (z. B. Bahnhöfe Alexanderplatz, Friedrichstraße, Potsdamer Platz) eingebaut werden oder erst einige Zeit nach deren Abschluß? Wenn ja, welchen?

Berlin, den 13. Juli 1998

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3955
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:
Wie im folgenden ausführlich dargelegt, wurden und werden vom Senat, der BVG und der Deutschen Bahn AG insbesondere auch in Berlin-Mitte erhebliche Anstrengungen zum behindertengerechten Ausbau der Schnellbahnstationen unternommen; von Stolpersteinen in der Behindertenpolitik kann daher keine Rede sein.
Die Antworten zu den Fragen 2. bis 12. beruhen zum Teil auf Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der Deutschen Bahn AG.

Zu 1.:
Von 1990 bis einschließlich 1997 standen Berlin aus den unterschiedlichsten Finanzierungsquellen (EU-Mittel, Strukturhilfemittel, Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Mittel nach dem Investitionsgesetz Aufbau Ost, Hauptstadtmittel, Mittel nach dem Regionalisierungsgesetz) einschließlich der notwendigen Komplementärmittel ca. 3,7 Mrd. DM für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung.
Dabei erfolgt der Ausbau des ÖPNV in Berlin sowohl im Rahmen der Grunderneuerung wie bei den Neu- und Ausbaumaßnahmen der S-, U- und Straßenbahn behindertengerecht. So erhalten U-Bahnhöfe bei Grunderneuerungen wie auch U-Bahnhofs-Neubauten Aufzüge. Ebenso beinhaltet die umfangreiche Grunderneuerung der Straßenbahn das Ziel des behindertengerechten Ausbaus, wozu auch die äußerst kostenintensive Beschaffung von Niederflurwagen zählt. Im Zusammenhang mit der vom Bund finanzierten Grunderneuerung der Berliner S-Bahn wird auch das S-Bahnnetz auf einen entsprechenden Standard gebracht. Das Land Berlin finanziert hierbei u. a. die über die übliche Grunderneuerung hinausgehenden behindertengerechten Maßnahmen. Eine anteilmäßige Aufteilung der hierfür eingesetzten Mittel ist aber u.a. wegen der Komplexität der Vorhaben nicht möglich.

Zu 2.:
Die Entscheidung wird von den zuständigen Senatsverwaltungen in Abstimmung mit den Behindertenverbänden und von der BVG auf der Grundlage der einmal im Jahr aktualisierten Prioritätenliste getroffen. Die Liste wird von der „Vernetzungs-AG“ (Unterarbeitsgruppe der Ständigen Kommission zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales), der bei der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr für den ÖPNV zuständigen Abteilung (XII) und der BVG erarbeitet.
Die Reihenfolge für den behindertengerechten Ausbau wird von mehreren Kriterien bestimmt. Einerseits sind hier die verkehrlichen Prioritäten zu berücksichtigen, die insbesondere Bahnhöfe mit starkem Quell- und Zielverkehr sowie Umsteige- und Endbahnhöfe betreffen und andererseits die aktuell erforderlichen Grundsanierungen, die gemäß „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ des Berliner Senats eine behindertengerechte Ausstattung nach sich ziehen.

Zu 3.:
Die Vorlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre in Abhängigkeit von der Örtlichkeit und den erforderlichen Genehmigungen.

Zu 4.:
Folgende U-Bahnhöfe sollen in den nächsten Jahren behindertengerecht ausgestattet werden. Sie können in folgende Gruppen eingeteilt werden:
– Gruppe 1 (z. Z. im Ausbau): Nollendorfplatz mitte/unten und Bernauer Straße (Fertigstellung bis 1999).
– Gruppe 2 (Kopplung an S-Bahn-Ausbau): Gesundbrunnen, Westhafen und Wedding (in Bauvorbereitung).
– Gruppe 3 (Kopplung an Grundsanierungen): Berliner Straße, Platz der Luftbrücke, Alexanderplatz, Schönhauser Allee, Stadtmitte (U 2), Rosenthaler Platz, Jannowitzbrücke, Märkisches Museum, Grenzallee, Görlitzer Bahnhof und Ernst-Reuter-Platz. (Erfolgt im Bereich der ehemaligen Ostberliner Streckenabschnitte der U 2, U 5 und U 8 im Rahmen laufender GVFG-Mittel).
– Gruppe 4 (Neubauvorhaben): Mendelssohn-Bartholdy-Park (Inbetriebnahme Anfang 1999), Pankow, Berliner Rathaus, Spreeinsel, Unter den Linden, Brandenburger Tor, Reichstag und Lehrter Bahnhof.
– Gruppe 5 (Verkehrliche Priorität I): Leopoldplatz, Alt-Tegel, Kottbusser Tor, Potsdamer Platz und Hallesches Tor.

Zu 5.:
Der U-Bahnhof Zoologischer Garten wurde 1991 und der U-Bahnhof Wittenbergplatz 1996 behindertengerecht ausgebaut. Die U-Bahnhöfe Nollendorfplatz oben und Bülowstraße wurden im Zuge der U2/A-Durchbindung aus GVFG-Mitteln behindertengerecht ausgestattet. Der U-Bahnhof Potsdamer Platz konnte während der Grundinstandsetzung wegen der damals noch unbekannten Platzgestaltung nicht mit einer Aufzugsanlage versehen werden, dies ist aber nunmehr kurzfristig geplant (vgl. auch zu 11.). Die behindertengerechte Ausrüstung der weiteren U-Bahnhöfe in Richtung Osten wird im Zuge der Grundinstandsetzung erfolgen.

Zu 6.:
Nein. Allerdings ist der nachträgliche Einbau von Aufzügen in bestehende U-Bahnhöfe sehr kostenintensiv, daher kann die behindertengerechte Ausstattung des U-Bahnnetzes nur schrittweise erfolgen. Dabei werden aus gesamtberliner Sicht Prioritäten gesetzt, die zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen, der BVG und den Behindertenverbänden abgestimmt werden (s. zu 2.). Die Kategorien sowie die aus heutigen Sicht vordringlichen Bahnhöfe wurden in der Antwort zu 4. genannt.

Zu 7. und 8.:
Bei der rd. 100 Mio. DM teuren Grunderneuerung des S- und Regionalbahnhofs Alexanderplatz wurden auch Aufzüge zum S- und R-Bahnsteig eingebaut, die seit Mai 1998 in Betrieb sind. Für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofs Alexanderplatz, der dann auch das behindertengerechte Umsteigen zwischen U-, S- und Regionalbahn ermöglicht, befinden sich die notwendigen Bauplanungsunterlagen in der Prüfung. Die Realisierung der notwendigen Baumaßnahmen ist ab 1999 vorgesehen.
Zu 9.:
Selbstverständlich erhalten beide Bahnsteige des wichtigen Umsteigebahnhofs Stadtmitte Aufzüge. Der Aufzug zum U-6-Bahnsteig ist bereits fertiggestellt. Für den behindertengerechten Ausbau des Bahnsteigs der U 2 liegen inzwischen die geprüften Bauplanungsunterlagen vor. Mit der Bewilligung der Finanzmittel ist in Kürze zu rechnen, so daß mit den Arbeiten Ende 1998 oder Anfang 1999 begonnen wird.
Zu 10.:
Im Bahnhof Friedrichstraße ist der Aufzug zur S 3 (Stadtbahn) seit Juni 1998 in Betrieb, die Aufzüge zur Nord-Süd-S-Bahn und zur Regionalbahn werden nach Auskunft der zuständigen Deutschen Bahn AG im Mai 1999 fertiggestellt sein. Ebenfalls bereits fertiggestellt ist der Aufzug vom Bahnsteig der U 6 zum südlichen U-Bahn-Zwischengeschoß. Um auch dem Umsteigeverkehr U-Bahn/ S-Bahn bzw. R-Bahn gerecht zu werden, muß der noch fehlende Aufzug vom U-Bahn-Zwischengeschoß zur Straßenebene auch eine Anbindung an das Erdgeschoß der DB erhalten, das ein anderes Höhenniveau als die Straßenebene besitzt. Der Abstimmungsprozeß zwischen der Deutschen Bahn und der BVG für die Planung dieses Aufzugs gestaltet sich wegen der beengten räumlichen Verhältnisse im alten Bahnhofsgebäude als schwierig und ist noch im Gange.
Zu 11.:
Der U-Bahnhof Potsdamer Platz konnte – wie schon unter 5. ausgesagt – während der Grundinstandsetzung wegen der damals noch unbekannten Platzgestaltung nicht mit einer Aufzugsanlage versehen werden. Da die Planungsunsicherheiten der Straßenebene inzwischen beseitigt sind, wird z. Z. von der BVG eine entsprechende Bauplanungsunterlage erstellt; mit der Realisierung ist 1999/2000 zu rechnen. Die Aufzüge des S-Bahnhofs Potsdamer Platz werden im Zuge der Grundsanierung gebaut und voraussichtlich 1999 in Betrieb genommen werden.
Zu 12.:
Ja, der alleinige nachträgliche Einbau von Aufzügen an bestehenden Bahnhöfen ist u. a. wegen der zusätzlich erforderlichen Baustelleneinrichtung teurer als der Einbau zusammen mit großangelegten Umbaumaßnahmen. Die Höhe dieses Kostenunterschiedes ist jedoch abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.
Berlin, den 21. September 1998
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den Flughafen Schoenefeld

Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den Flughafen Schoenefeld

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem raumordnerischen Sachstand, den planerischen Trassenverläufen und den finanztechnischen Voraussetzungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 vom Endbahnhof Rudow zum Flughafen Schönefeld. Der Senat dokumentiert eine länderübergreifend abgestimmte, 3,6 Kilometer lange Tunneltrasse via Waltersdorfer Chaussee, verweist jedoch darauf, dass eine konkrete Netzanbindung an die künftigen Abfertigungsgebäude des Großflughafens BBI mangels finaler Terminal-Layouts noch in der Konzeptionierung feststeckt. Da im GVFG-Mittelprogramm bis 2002 keinerlei Planungsgelder für das Projekt hinterlegt sind, beziffert der Bausenator die überschlägigen Kosten allein für das 1,8 Kilometer lange Berliner Teilstück bis zur Landesgrenze auf ca. 186 Millionen DM.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3849
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3849
des Abgeordneten Egon Ixmeier (CDU)
über Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den
Flughafen Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Gibt es bereits zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin eine Abstimmung zur Trassenführung der U 7 zwischen dem U-Bahnhof Rudow und den Abfertigungsgebäuden am Flughafen Schönefeld?
2. Falls ja, wie soll die Streckenführung verlaufen?
3. Ab wann könnte gegebenenfalls mit den Rohbauarbeiten begonnen werden?
4. Wieviel Mittel ständen gegebenenfalls aus dem Landesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und weiterhin aus dem Bundesprogramm des GVFG zur Verfügung?
5. Wäre es denkbar, die entstehen Kosten den hauptstadtbedingten Kosten anzulasten?
6. Wie hoch werden die Kosten für die Baumaßnahmen im Berliner Bereich geschätzt?
Berlin, den 17. Juni 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3849
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es gibt eine zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg abgestimmte Trassenführung der ca. 3,6 km langen Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von U-Bf. Rudow zum Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld.
Der Berliner Abschnitt dieser Trasse ist im Flächennutzungsplan Berlin – FNP ’94 – und in dem Bebauungsplan XIV-272 des Bereiches Rudow Süd wiedergegeben: Die U-Bahnstrecke würde durchgehend in Tunnellage vom U-Bf Rudow über die Waltersdorfer Chaussee führen, im Bereich der ehemaligen Rudower Felder nach Süden abschwenken und in leicht gebogener Streckenführung über den an der Rudower Chaussee geplanten U-Bf Schönefeld Nord zum Bf Schönefeld verlaufen.
Eine Trassenplanung der U 7 vom Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld bis zu den geplanten Abfertigungsgebäuden des künftigen Großflughafens Berlin Brandenburg International gibt es bisher nicht, da die genaue Lage der Abfertigungsgebäude und damit der mögliche Endpunkt der U-Bahn noch nicht feststehen. Außerdem befindet sich die Anbindung des künftigen Terminals an die Eisenbahn sowie an den ÖPNV erst in der Konzipierung durch die Projektplanungsgesellschaft mbH der BBF. Eine endgültige Entscheidung über die U-Bahnanbindung des Terminals ist insofern noch nicht gefallen und muß zur gegebenen Zeit auch im Zusammenhang mit den Finanzierungsfragen getroffen werden.
Zu 3. und 4.:
Rohbauarbeiten könnten nach Vorliegen der planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen erfolgen. Ein konkreter Termin ist hierfür nicht absehbar. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Berlin (bis einschl. 2002) für das Landesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wie auch im GVFG-Bundesprogramm bis einschl. 2002 sind Finanzmittel für die Verlängerung der U 7 nicht enthalten.
Zu 5.:
Die Verkehrsanbindung des Single-Standortes Schönefeld wurde im sog. Konsens-Beschluß der Gesellschafter (Bund, Länder Brandenburg und Berlin) der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH vom 28. Mai 1996 zur Festlegung des Standortes des Großflughafens BBI prinzipiell geklärt. Dabei hat der Bund den angemessenen Schienenausbau für S-, Regional- und Fernbahn zugesagt. Der Senat wird sich dafür einsetzen, daß der Bund sich gegebenenfalls an dem Berliner Teil der U 7 finanziell beteiligt.
Zu 6.:
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung würde der 1,8 km lange U 7-Abschnitt vom Bf Rudow bis zur Landesgrenze ca. 186 Mio. DM kosten.
Berlin, den 31. Juli 1998
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr

Hinweis

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