Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den Flughafen Schoenefeld
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem raumordnerischen Sachstand, den planerischen Trassenverläufen und den finanztechnischen Voraussetzungen für eine Verlängerung der U-Bahnlinie 7 vom Endbahnhof Rudow zum Flughafen Schönefeld. Der Senat dokumentiert eine länderübergreifend abgestimmte, 3,6 Kilometer lange Tunneltrasse via Waltersdorfer Chaussee, verweist jedoch darauf, dass eine konkrete Netzanbindung an die künftigen Abfertigungsgebäude des Großflughafens BBI mangels finaler Terminal-Layouts noch in der Konzeptionierung feststeckt. Da im GVFG-Mittelprogramm bis 2002 keinerlei Planungsgelder für das Projekt hinterlegt sind, beziffert der Bausenator die überschlägigen Kosten allein für das 1,8 Kilometer lange Berliner Teilstück bis zur Landesgrenze auf ca. 186 Millionen DM.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/3849
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/3849
des Abgeordneten Egon Ixmeier (CDU)
über Anbindung der U-Bahnlinie 7 an den
Flughafen Schönefeld
Ich frage den Senat:
1. Gibt es bereits zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin eine Abstimmung zur Trassenführung der U 7 zwischen dem U-Bahnhof Rudow und den Abfertigungsgebäuden am Flughafen Schönefeld?
2. Falls ja, wie soll die Streckenführung verlaufen?
3. Ab wann könnte gegebenenfalls mit den Rohbauarbeiten begonnen werden?
4. Wieviel Mittel ständen gegebenenfalls aus dem Landesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und weiterhin aus dem Bundesprogramm des GVFG zur Verfügung?
5. Wäre es denkbar, die entstehen Kosten den hauptstadtbedingten Kosten anzulasten?
6. Wie hoch werden die Kosten für die Baumaßnahmen im Berliner Bereich geschätzt?
Berlin, den 17. Juni 1998
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 3849
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Es gibt eine zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg abgestimmte Trassenführung der ca. 3,6 km langen Verlängerung der U-Bahnlinie 7 von U-Bf. Rudow zum Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld.
Der Berliner Abschnitt dieser Trasse ist im Flächennutzungsplan Berlin – FNP ’94 – und in dem Bebauungsplan XIV-272 des Bereiches Rudow Süd wiedergegeben: Die U-Bahnstrecke würde durchgehend in Tunnellage vom U-Bf Rudow über die Waltersdorfer Chaussee führen, im Bereich der ehemaligen Rudower Felder nach Süden abschwenken und in leicht gebogener Streckenführung über den an der Rudower Chaussee geplanten U-Bf Schönefeld Nord zum Bf Schönefeld verlaufen.
Eine Trassenplanung der U 7 vom Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld bis zu den geplanten Abfertigungsgebäuden des künftigen Großflughafens Berlin Brandenburg International gibt es bisher nicht, da die genaue Lage der Abfertigungsgebäude und damit der mögliche Endpunkt der U-Bahn noch nicht feststehen. Außerdem befindet sich die Anbindung des künftigen Terminals an die Eisenbahn sowie an den ÖPNV erst in der Konzipierung durch die Projektplanungsgesellschaft mbH der BBF. Eine endgültige Entscheidung über die U-Bahnanbindung des Terminals ist insofern noch nicht gefallen und muß zur gegebenen Zeit auch im Zusammenhang mit den Finanzierungsfragen getroffen werden.
Zu 3. und 4.:
Rohbauarbeiten könnten nach Vorliegen der planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen erfolgen. Ein konkreter Termin ist hierfür nicht absehbar. In der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Berlin (bis einschl. 2002) für das Landesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wie auch im GVFG-Bundesprogramm bis einschl. 2002 sind Finanzmittel für die Verlängerung der U 7 nicht enthalten.
Zu 5.:
Die Verkehrsanbindung des Single-Standortes Schönefeld wurde im sog. Konsens-Beschluß der Gesellschafter (Bund, Länder Brandenburg und Berlin) der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH vom 28. Mai 1996 zur Festlegung des Standortes des Großflughafens BBI prinzipiell geklärt. Dabei hat der Bund den angemessenen Schienenausbau für S-, Regional- und Fernbahn zugesagt. Der Senat wird sich dafür einsetzen, daß der Bund sich gegebenenfalls an dem Berliner Teil der U 7 finanziell beteiligt.
Zu 6.:
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung würde der 1,8 km lange U 7-Abschnitt vom Bf Rudow bis zur Landesgrenze ca. 186 Mio. DM kosten.
Berlin, den 31. Juli 1998
In Vertretung
Ingo Schmitt
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt