Sanierungsbedarf der U-Bahn
Ereignis
Die Kleine Anfrage erfasst den baulichen Zustand, die netzweiten Langsamfahrstellen sowie den millionenschweren Investitions- und Grundsanierungsbedarf des Berliner U-Bahn-Netzes. Nach Angaben der BVG belaufen sich die Kosten für dringende Tunnelinstandsetzungen der Linien U 2, U 5 und U 8 sowie für die historischen Hochbahnviadukte auf über 200 Millionen DM; zudem wird ein struktureller Sanierungsbedarf für insgesamt 75 Bahnhöfe im gesamten Stadtgebiet bilanziert. Zur Beseitigung historisch bedingter Infrastruktur-Altlasten unterstützt der Senat die Verkehrsbetriebe finanziell mit rund 110 Millionen DM für die Viadukte der U 1 sowie über ein umfassendes Ost-Grundsanierungsprogramm im Gesamtumfang von ca. 400 Millionen DM, welches primär auf den barrierefreien Netzausbau abzielt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/4388
Abgeordnetenhaus von Berlin – 13. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/4388
der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS)
über: Sanierungsbedarf der U-Bahn
Ich frage den Senat:
1. Wie hoch schätzt der Senat den Sanierungsbedarf für die vorhandenen U-Bahn-Strecken ein?
2. Wie hoch schätzt der Senat den Sanierungsbedarf für die Berliner U-Bahnhöfe ein?
3. Wie viele Langsamfahrstellen gibt es im U-Bahn-Netz?
4. Welche U-Bahn-Strecken sind davon in welchem Ausmaß betroffen?
5. Wie hoch sind die Folgen für die Betriebskosten der U-Bahn durch die Beeinträchtigung des U-Bahn-Betriebes wegen des schlechten baulichen Zustandes?
6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um den Sanierungsbedarf in kürzester Zeit zu decken?
Berlin, den 25. November 1998
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 4388
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die für die U-Bahn zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nehmen zu Ihren Fragen (1 bis 5) wie folgt Stellung:
„Zu 1.:
Für die Tunnelsanierung der U-Bahnlinien U 2 von Potsdamer Platz bis Vinetastraße, U 5 von Alexanderplatz bis Tierpark und U 8 von Heinrich-Heine-Straße bis Bernauer Straße sowie für das Viadukt U 2 (Schönhauser Allee) und die noch ausstehende Viaduktsanierung der U-Bahnlinie U 1 entstehen einschließlich der Streckensanierung im Netz-Westteil Kosten von mehr als 200 Mio. DM. Die genauen Kosten werden zur Zeit gutachterlich ermittelt.
Zu 2.:
Im Ostteil der Stadt müssen 25 U-Bahnhöfe saniert werden. Die Kosten pro U-Bahnhof betragen bis zu 12 Mio. DM. Im Westteil der Stadt besteht ebenfalls ein Sanierungsbedarf für 50 U-Bahnhöfe mit einem Kostenaufwand bis zu 4 Mio. DM pro U-Bahnhof.
Zu 3.:
Im gesamten U-Bahn-Netz gibt es zur Zeit 4 Langsamfahrstellen. Baustellenbedingte vorübergehende Langsamfahrstellen werden hier nicht berücksichtigt.
Zu 4.:
– U-Bahnlinie 1: Thielplatz – Dahlem Dorf | Gleis: 2 | Geschwindigkeit: 25 km/h
– U-Bahnlinie 1: Breitenbachplatz – Rüdesheimer Platz | Gleis: 2 | Geschwindigkeit: 25 km/h
– U-Bahnlinie 1: Heidelberger Platz | Gleis: 1 | Geschwindigkeit: 25 km/h
– U-Bahnlinie 5: Einfahrt Tierpark | Gleis: 2 | Geschwindigkeit: 25 km/h
Zu 5.:
Der schlechte bauliche Zustand hat zur Zeit noch keine Auswirkung auf die Betriebskosten. Sollte keine Möglichkeit der sofortigen Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung und Schadensbeseitigung bestehen, sind in kürzeren Abständen (ca. 12 Wochen) Restquerschnittsbestimmungen an den beschädigten Bauwerksteilen durchzuführen, Entlastungen des Bauwerkes durch Umleitung des Straßenverkehrs bzw. Einschränkungen der Straßenlast durch entsprechende Hinweisschilder vorzunehmen, die Bauwerksüberwachung zu intensivieren sowie konstruktive Notmaßnahmen durch Einbau von Hilfskonstruktionen umzusetzen, die erhebliche Behinderungen (Langsamfahrstellen) nach sich ziehen würden.“
Zu 6.:
Die BVG ist verpflichtet, ihre in ihrem Eigentum stehenden Anlagen sachgerecht zu warten und zu unterhalten. Die erforderlichen Mittel stehen im Regelfall aus den Rücklagen, die aus den Abschreibungen der Anlagen resultieren, zur Verfügung.
Die BVG erhält dennoch, und zwar auf Grund historisch bedingter „Altlasten“ bei der Infrastruktur für dringende Sanierungsmaßnahmen umfangreiche finanzielle Unterstützung durch den Senat. Der Senat hat in den zurückliegenden Jahren im Rahmen der Kapitalzuführung für die Sanierung der Hochbahnviadukte der Linie 1 die notwendigen Kosten übernommen (insgesamt bisher ca. 110 Mio. DM). Darüber hinaus unterstützt der Senat die BVG mit einem Grundsanierungsprogramm für die im ehemaligen Ostteil der Stadt gelegenen U-Bahn-Streckenteile (Gesamtkosten ca. 400 Mio. DM). Bei diesem Sanierungsprogramm des Senats steht die Ertüchtigung der Anlagen einschließlich der Bahnhöfe und deren behindertengerechter Ausbau im Vordergrund. „Schönheitsreparaturen“ an Bahnhöfen, die in der Stellungnahme der BVG zu Frage 2 mitenthalten sind, gehören nicht zur „Sanierung der Infrastruktur“ und müssen daher von die (vom Senat korrigiert zu von der) BVG im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik durchgeführt werden.
Berlin, den 22. Januar 1999
Jürgen K l e m a n n
Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr
Hinweis
dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt