Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellung-nahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung er-stellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergege-ben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Einbau von #Aufzügen in den #U-Bahnhöfen Rathaus, Altstadt, Zita-delle, Paulsternstraße, Rohrdamm, Siemensdamm, Halem-weg und Jakob-Kaiser-Platz (bitte einzeln für die jeweiligen U-Bahnhöfe beantworten)?
Frage 2: Wann kann mit der #Inbetriebnahme der jeweili-gen Aufzüge gerechnet werden?
Antwort zu 1 und 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der Bahnhof Rathaus Spandau ist bereits mit Aufzügen ausgestattet.
Bahnhof geplanter Baubeginn geplante Inbetriebnahme
Altstadt Spandau 2017 2018
Zitadelle 2016 2016/2017
Paulsternstraße 2017 2018
Rohrdamm 2017 2018
Siemensdamm 2017 2018
Halemweg 2018 2019
Jakob-Kaiser-Platz 2017 2018/2019.“
Frage 3: Mit welchen konkreten Maßnahmen beschleu-nigt der Senat die Umsetzung der Prioritätenliste über den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen?
Antwort zu 3: Aufgrund der umfangreichen Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse kann eine Beschleuni-gung seitens der BVG AöR nicht erwirkt werden. Der Senat hat aber für das SIWA1 II-Programm zusätzliche Mittel für den Einbau von prioritären Aufzügen vorgesehen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2016)
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen
Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten,
die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den
Antworten zu 1. bis 8. wiedergegeben.
Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass am #U-Bahnhof #Rudow der #Fahrstuhl von der Straße zu den Zügen außer
Betrieb ist?
Antwort zu 1.: Es ist bekannt, dass der Aufzug am UBahnhof
Rudow des Öfteren außer Betrieb ist.
Frage 2: Sieht der Senat den U-Bahnhof Rudow momentan
als #barrierefrei zugänglich an?
Antwort zu 2.: Mit funktionsfähigen Aufzug ist der UBahnhof
Rudow barrierefrei zugänglich Das ist derzeit
der Fall.
Frage 3: Wie gewährleistet der Senat gegenwärtig am
U-Bahnhof Rudow, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl
oder sonstige Gehhilfen angewiesen sind, oder mit
einem Kinderwagen unterwegs sind, barrierefreien Zugang
zum U-Bahnhof Rudow und damit zum Berliner UBahnnetz
haben?
Antwort zu 3.: Die Benutzung des Aufzuges am UBahnhof
Rudow ist gegenwärtig möglich, so dass der
barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof gewährleistet ist.
Frage 4: Seit wann ist der Fahrstuhl am U-Bahnhof
Rudow außer Betrieb genommen und wird künftig noch
außer Betrieb sein und wie sieht der Zeitplan für eine
(Wieder-) Inbetriebnahme dieses außer Betrieb genommenen
Fahrstuhls aus?
Frage 5: Aus welchen Gründen wurde dieser am UBahnhof
Rudow einzig vorhandene Fahrstuhl außer Betrieb
genommen?
Antwort zu 4. und 5.: Der Aufzug am U-Bahnhof Rudow
ist grundsätzlich nicht außer Betrieb genommen. Auf
dem U-Bahnhof Rudow werden unter laufendem Betrieb
zurzeit umfangreiche Baumaßnahmen mit zeitweisem
Staub- und Schmutzanfall durchgeführt, die auch einen
negativen Einfluss auf den Betrieb der Aufzugsanlage
haben. In diesem Umfeld sind gehäufte Ausfälle der Anlage
leider nicht immer vermeidbar. Im Schacht des Aufzuges
müssen zwingend einige, terminlich bisher noch
nicht konkret feststehende Baumaßnahmen durchgeführt
werden, die eine Abschaltung der Aufzugsanlage erforderlich
machen. Die zu erwartende Gesamtausfalldauer
wird ca. 1,5 Wochen betragen.
Frage 6: Gibt es Planungen, den U-Bahnhof mit einem
alternativen die Barrierefreiheit gewährleistenden Zugang
zu versehen?
Antwort zu 6.: Im Rahmen der Baumaßnahmen auf
dem U-Bahnhof Rudow werden zwei neue Außenfahrtreppen
eingebaut, die das Verlassen des Bahnhofes
für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste erleichtern werden.
Frage 7: Wie informiert die BVG darüber, dass ein
barrierefreier Zugang zum U-Bahnhof Rudow gegenwärtig
nicht gewährleistet ist?
Antwort zu 7.: Wenn der barrierefreie Zugang am UBahnhof
Rudow nicht gewährleistet ist, erfolgt die Information
über das Internetportal www.bvg.de.
Frage 8: Weisen die vom Flughafen Schönefeld ankommenden
Busse durch Hinweisschilder im Bus oder
durch Ansagen des Busfahrers darauf hin, dass ein barrierefreier
Zugang zum U-Bahnhof Rudow und damit zum
U-Bahnnetz momentan nicht gewährleistet ist und wenn
nein, warum nicht?
Antwort zu 8.: Derzeit weisen keine Hinweisschilder
im Bus oder Ansagen des Fahrpersonals darauf hin, dass
bei einer Störung bzw. Außerbetriebnahme des Aufzuges
der barrierefreie Zugang zum U-Bahnhof Rudow nicht
gewährleistet ist. Die BVG AöR nimmt diese Anregungen
auf und wird die Umsetzbarkeit prüfen.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)
Die #Tunnel der #U2 in der westlichen Innenstadt zählen zu den #ältesten #U-Bahnanlagen in Deutschland. Um die 110 Jahre alten Röhren fit für die Zu-kunft zu machen und vor Schäden zu schützen, müssen die #Außenabdichtungen von Grund auf erneuert werden. Im März startet nun eine weitere Bau-phase bei dem Großprojekt U2-#Tunnelsanierung.
Bereits seit 2013 wird auf wechselnden Abschnitten zwischen den Bahnhöfen Zoologischer Garten und Bismarckstraße gebaut. Die nun beginnenden Arbei-ten sollen voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen sein. Die beiden neuen Baufelder liegen zwischen der Weimarer Straße und der Leibnizstraße (1. März bis voraussichtlich Ende Oktober 2016) sowie der Straße Am Schiller-theater und dem Ernst-Reuter-Platz (Bauzeit April 2016 bis voraussichtlich Dezember 2017). Das 2013 veranschlagte Gesamtbudget für den Bereich Bismarckstraße/Ernst-Reuter-Platz von ca. 12 Millionen Euro wird nach aktuel-lem Stand eingehalten.
Der Tunnel verläuft in den nun betroffenen Abschnitten hauptsächlich unter dem Mittelstreifen der Bismarckstraße und schwenkt am Rande des Ernst-Reuter-Platzes in die Hardenbergstraße ein. Für die Erneuerung der Außen-dichtungen wird die Tunneldecke von oben freigelegt. Der U-Bahnverkehr auf der Linie U2 kann daher ohne Einschränkungen rollen. Der Individualverkehr wird im Bereich der Bismarckstraße und des Ernst-Reuter-Platzes für die Zeit der Baumaßnahmen eine provisorische Verkehrsführung erhalten, die sich je nach Bauzustand ändern kann. Geplant ist aber, zu jeder Zeit drei Fahrspuren pro Richtung für den Individualverkehr zur Verfügung zu stellen.
Alle Geschäfts- und Hauseingänge und auch die Tankstelle am Rande des Ernst-Reuter-Platzes bleiben während der Bauarbeiten ebenfalls jederzeit erreichbar. Reduzieren wird sich allerdings die Zahl der Parkplätze. Die Park-spuren im Bereich der Baufelder werden zum Teil für die Baulogistik, zum Teil als temporäre Fahrspuren benötigt.
Die Anlieger der Baustelle werden durch Aushänge direkt über alle Maßnah-men informiert. Die Bauexperten der BVG laden die betroffenen Anwohner und Geschäftsleute außerdem zu einer Infoveranstaltung ein.
Verkehrssenator Andreas #Geisel hat oft neue #Straßenbahntrassen-Ideen. Das bringt ihm Kritik ein: Er müsse bald mal was umsetzen. Und was macht die #S-Bahn?
In vier Städten in Deutschland rollt eine klassische #U-Bahn. Doch während es in Hamburg, München und Nürnberg konkrete Pläne gibt, die Netze zu erweitern, ist Berlin davon weit entfernt. Zu Recht?
Bauen unter der Erde ist teuer und die Arbeiten dauern lang; verbunden meist mit erheblichen Einschränkungen auch an der Oberfläche. Der 2,2 Kilometer lange Lückenschluss der U 5 zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor soll 525 Millionen Euro kosten. Mindestens. Straßenbahn-Gleise dagegen sind viel billiger zu haben und schneller zu legen – zumindest theoretisch.
Fünf neue Straßenbahnlinien
In Berlin ist es bisher jedoch nicht gelungen, die Vorteile umzusetzen. Nach der Wende ist das Netz gen Westen nur langsam erweitert worden. Pläne für neue Strecken, zum Teil auf alten Trassen, gibt es seit Jahren – entwickelt von Initiativen wie dem Fahrgastverband Igeb.
Die Senatsplaner konzentrieren sich bisher auf fünf Strecken: Die #Verlängerung vom Hauptbahnhof zur #Turmstraße. Das Verlegen der Gleise direkt an den Bahnhof Ostkreuz, den #Lückenschluss zwischen Adlershof und Schöneweide, den zweigleisigen #Ausbau in Mahlsdorf und das Verlegen der Endstation zum dortigen S-Bahnhof sowie die Neubaustrecke vom Alexanderplatz über die Leipziger/Französische Straße bis zum Potsdamer Platz.
Die riesige Maschine hatte seit 2013 zwei Tunnel für den Weiterbau der #U5 vorangetrieben. Das Schauspiel dauert bis Sonntag.
Die #Bohrmaschine „#Bärlinde“, die seit 2013 die beiden 1,6 Kilometer langen Tunnel für die U-Bahn-Linie U 5 zwischen dem Marx-Engels-Forum und dem Brandenburger Tor vorangetrieben hat, verlässt derzeit Berlin. Alle noch brauchbaren Teile, die abmontiert worden sind, werden zum Hersteller #Herrenknecht im Schwarzwald zurückgeschickt, wo sie wieder für andere Maschinen verwendet werden sollen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1, 2, 4, 5 und 6 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überlie-fert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten un-verändert wiedergegeben.
Frage 1: Wie viele #U-Bahnhöfe verfügen über keinen #Sicherheitsraum unterhalb der #Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden 59 U-Bahnhöfe (Bahnsteigebene) be-sitzen keinen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:
U1
Schlesisches Tor
Görlitzer Bahnhof
Kottbusser Tor
Prinzenstraße
Hallesches Tor
Möckernbrücke
Gleisdreieck
Kurfürstenstraße
Nollendorfplatz
Witterbergplatz
Uhlandstraße
U2
Schönhauser Allee
Eberswalder Straße
Senefelderplatz
Rosa-Luxemburg-Platz
Alexanderplatz
Klosterstraße
Märkisches Museum
Spittelmarkt
Hausvoigteiplatz
Stadtmitte
Mohrenstraße
Potsdamer Platz
Gleisdreieck
Bülowstraße
Nollendorfplatz
Wittenbergplatz
Zoologischer Garten
Ernst-Reuter-Platz
Deutsche Oper
Sophie-Charlotte-Platz
Kaiserdamm
Theodor-Heuss-Platz
Neu-Westend
Olympia-Stadion
U3
Augsburger Straße
Hohenzollernplatz
Fehrbelliner Platz
Heidelberger Platz
Rüdesheimer Platz
Breitenbachplatz
Podbielskiallee
Dahlem Dorf
Thielplatz
U4
Nollendorfplatz
Viktoria-Luise-Platz
Bayerischer Platz
Rathaus Schöneberg
Innsbrucker Platz
U5
Biesdorf-Süd
Elsterwerdaer Platz
Wuhletal
Kaulsdorf-Nord
Neue Grottkauer Straße
Cottbusser Platz
Hellersdorf
Louise-Levin-Straße
Hönow
U8
Voltastraße
Hiervon weisen 26 Bahnhöfe jedoch einen Bereich auf der dem Bahnsteig abgewandten Seite auf, der einen si-cheren Aufenthalt erlaubt.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe verfügen über einen Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante (bitte die Bahnhöfe einzeln benennen)?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die folgenden 135 Bahnhöfe (Bahnsteigebenen) be-sitzen einen Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante:
U1
Warschauer Straße
Kurfürstendamm
U2
Pankow
Vinetastraße
Bismarckstraße
Ruhleben
Mendelssohn-Bartholdy-Park
U3
Spichernstraße
Oskar-Helene-Heim
Onkel-Toms-Hütte
Krumme Lanke
U5
Alexanderplatz
Schillingstraße
Strausberger Platz
Weberwiese
Frankfurter Tor
Samariterstraße
Frankfurter Allee
Magdalenenstraße
Lichtenberg
Friedrichsfelde
Tierpark
U55
Brandenburger Tor
Bundestag
Hauptbahnhof
U6
Alt-Tegel
Borsigwerke
Holzhauser Straße
Otisstraße
Scharnweberstraße
Kurt-Schumacher-Platz
Afrikanische Straße
Rehberge
Seestraße
Leopoldplatz
Wedding
Reinickendorfer Straße
Schwartzkopffstraße
Naturkundemuseum
Oranienburger Tor
Friedrichstraße
Französische Straße
Stadtmitte
Kochstraße
Hallesches Tor
Mehringdamm
Platz der Luftbrücke
Paradestraße
Tempelhof (Südring)
Alt-Tempelhof
Kaiserin-Augusta-Straße
Ullsteinstraße
Westphalweg
Alt-Mariendorf
U7
Rathaus Spandau
Altstadt Spandau
Zitadelle
Haselhorst
Paulsternstraße
Rohrdamm
Siemensdamm
Halemweg
Jakob-Kaiser-Platz
Jungfernheide
Mierendorfplatz
Eisenacher Straße
Kleistpark
Yorckstraße
Möckernbrücke
Mehringdamm
Gneisenaustraße
Südstern
Hermannplatz
Rathaus Neukölln
Karl-Marx-Straße
Neukölln (Südring)
Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 867
3
Richard-Wagner-Platz
Bismarckstraße
Wilmersdorfer Straße
Adenauerplatz
Konstanzer Straße
Fehrbelliner Platz
Blissestraße
Berliner Straße
Bayerischer Platz
Grenzallee
Blaschkoallee
Parchimer Allee
Britz-Süd
Johannisthaler Chaussee
Lipschitzallee
Wutzkyallee
Zwickauer Damm
Rudow
U8
Wittenau (Wilhelmsruher Damm)
Rathaus Reinickendorf
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Lindauer Allee
Paracelsus-Bad
Residenzstraße
Franz-Neumann-Platz
Osloer Straße
Pankstraße
Gesundbrunnen
Bernauer Straße
Rosenthaler Platz
Weinmeisterstraße
Alexanderplatz
Jannowitzbrücke
Heinrich-Heine-Straße
Moritzplatz
Kottbusser Tor
Schönleinstraße
Hermannplatz
Boddinstraße
Leinestraße
Hermannstraße
U9
Osloer Straße
Nauener Platz
Leopoldplatz
Amrumer Straße
Westhafen
Birkenstraße
Turmstraße
Hansaplatz
Zoologischer Garten
Kurfürstendamm
Spichernstraße
Güntzelstraße
Berliner Straße
Bundesplatz
Friedrich-Wilhelm-Platz
Walther-Schreiber Platz
Schloßstraße
Rathaus Steglitz
“
Frage 3: Wie bewertet der Senat das Risiko für ins Gleis gefallene Personen auf Bahnhöfen ohne Sicherheits-raum insbesondere im Kleinprofil, wo es eine nach oben offene Stromschiene gibt?
Antwort zu 3: Ins Gleis gefallene Personen sind äu-ßerst seltene Einzelfälle. Ein Risiko besteht grundsätzlich bereits aus dem Sturz selbst und kann in Abhängigkeit von der verbleibenden Möglichkeit der Person sich aus dem Gefahrenbereich zu begeben sowie der verbleiben-den Zeit bis zu einer Zugannäherung ein lebensbedrohli-ches Ausmaß annehmen. Dabei kann ein Sicherheitsraum unter der Bahnsteigkante das Risiko für ins Gleis gefalle-ne Personen reduzieren. Dies gilt unabhängig, ob die Person in einem Gefahrenbereich des Klein- oder Groß-profils verunfallt.
Frage 4: Wie hoch schätzt der Senat die Umbaukosten für alle U-Bahnhöfe auf Umrüstung mit einem Sicher-heitsraum?
Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Die Einrichtung eines Sicherheitsraums unter den in Antwort zu 1. genannten Bahnhöfen setzt in der Regel den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile voraus. Die Kosten lassen sich ohne vertiefte statisch-konstruktive und technische Untersuchungen nicht abschätzen; es ist jedoch von einem dreistelligen Millionen-Betrag auszugehen.“
Frage 5: In welcher Zeitperiode könnten alle U-Bahnhöfe entsprechend mit einem durchgehenden Sicher-heitsraum umgerüstet werden?
Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„Eine konkrete Zeitperiode für den Umbau der unter Antwort zu 1. genannten Bahnhöfe lässt sich ohne einge-hende Untersuchungen pauschal nicht benennen. Die Zeitspanne für die Umrüstung eines Bahnhofs hängt von der Baukonstruktion und der technischen Ausstattung des Bahnhofs ab. Unter der Annahme, dass die Umrüstung eines U-Bahnhofes durchschnittlich ca. 6 Monate dauern würde, würde die Umbauzeit mindestens 35 Jahre betra-gen. Während der Umbauphase müsste der U-Bahnbetrieb im Bereich der betroffenen Bahnhöfe eingestellt werden.“
Frage 6: Nach welchen Kriterien erfolgt bei Bahnhofs-sanierungen der Einbau eines Sicherheitsraumes und aus welchen Mitteln werden die Kosten hierfür bestritten?
Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt:
„In der Regel wird der Einbau im Falle von Grundin-standsetzungen, die auch den Abriss und Neubau der gesamten Bahnsteigplatte einschließlich der darunter verlaufenden technischen Anlagenteile beinhalten, in Erwägung gezogen. Die Kosten lassen sich nur für den konkreten Einzelfall ermitteln; eine pauschale Angabe ist nicht möglich.“
Frage 7: Wie bewertet der Senat die Überlebenschan-cen, wenn eine Person ins Gleis fällt, bei vorhandenem Sicherheitsraum gegenüber nicht vorhandenem Sicher-heitsraum?
Antwort zu 7: Die Überlebenschancen hängen wie un-ter 3. bereits ausgeführt von mehreren Faktoren ab. Ein Vergleich zwischen Bahnsteigen mit und ohne Sicher-heitsraum ist daher pauschal nicht möglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass sofern sich der Sturz zu einem unkri-tischen Zeitpunkt in Bezug auf eine Zugnäherung ereignet und die Person keine schweren Verletzungen aus dem Sturz selbst davon trägt, sie sich in der Regel eigenständig wieder auf den Bahnsteig begeben wird. Sofern Verlet-zungen dieses nicht ermöglichen ist davon auszugehen, dass der Sturz durch andere Fahrgäste in der Regel be-merkt werden wird und das entsprechende Notsignal gezogen wird, das den Zugverkehr vor dem Gefahren-punkt unterbricht. Für den Fall, dass sich der Sturz zu einem bereits zeitkritischen Zeitpunkt in Bezug auf die Zugnäherung ereignet, bleibt in der Regel keine Zeit sich in den Sicherheitsraum unterhalb der Bahnsteigkante zu begeben. Dies gilt umso eher, wenn der Sturz in böswilli-ger Absicht durch einen Dritten, z.B. durch Stoßen unmit-telbar vor den einfahrenden Zug, herbeigeführt wird.
Frage 8: Wie bewertet der Senat die Installation von Bahnsteigtüren, nach Pariser Vorbild, welche Kosten wären für eine 100-%ige Ausstattung aller U-Bahnhöfe hierzu erforderlich und innerhalb welchem Zeithorizont wäre die Ausstattung aller U-Bahnhöfe hiermit möglich?
Antwort zu 8: Der Installation von Bahnsteigtüren ist bei der Berliner U-Bahn aus technischen wie verkehrli-chen Gründen eine Absage zu erteilen.
Zunächst steht dagegen, dass der BVG-Fahrzeugpark uneinheitlich ist und kein einheitliches Türabstandsmaß aufweist (offenkundig erkennbar an Fahrzeugen mit zwei und Fahrzeugen mit drei Türen). Einen einheitlichen Fahrzeugpark unterstellt bedarf es darüber hinaus der vollautomatischen Traktion, die sicherstellt, dass die Fahrzeuge an exakt definierten Standorten zum Halten kommen. Beides ist im gegebenen System der BVG nicht gegeben und nur unter weitestgehendem Neubau aller Fahrzeuge bzw. der Zugsteuerungsanlagen realisierbar. Die Installation wäre zudem außerordentlich aufwändig, u.a. in Bezug auf die unterschiedlichen baulichen Gege-benheiten in den U-Bahnhöfen (z.B. gekrümmte Bahn-steigkanten) sowie gestalterische Fragen und den Denk-malschutz. Weiterhin werden Fragen der Selbstrettung im Brandfall aufgeworfen. Schließlich sind auch Folgekosten und Störanfälligkeiten der Bahnsteigtüren zu benennen.
Berlin, den 12. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Feb. 2016)
Die Internationale #Gartenausstellung kommt nach Berlin! Die #IGA beginnt am Gründonnerstag vor Ostern, dem 13. April 2017, und öffnet 186 Tage, bis 15. Oktober 2017, ihre Pforten. Der #U-Bahnhof Neue #Grottkauer Straße wird einer der wichtigsten Anfahrtspunkte der Besucher zur IGA sein. Und ganz nach dem Motto der IGA 2017 „Ein MEHR aus Farben“ lassen auch die Berliner Verkehrsbetriebe den U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße aufblühen und bau-en ihn bis zum Frühjahr kommenden Jahres um. Diese Umbaumaßnahme haben am heutigen Mittwoch die Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, und Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, Senator für Finanzen und Aufsichtsratsvorsitzender der BVG, gemeinsam mit Stefan Komoß, Bezirksbürgermeister Marzahn-Hellersdorf, und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH und der IGA Berlin 2017 GmbH, vor-gestellt.
Die Zugangsgebäude werden durch eine geschwungene Glas-Stahl-Konstruktion offen und transparent gestaltet. Durch den Einbau eines hellen, aber vandalismusresistenten keramischen Belags in Natursteinoptik an den Wänden wird das äußere Erscheinungsbild in den Treppenhäusern weiterge-führt. Abgerundet wird das helle und freundliche Ambiente durch den Einbau eines Bodenbelags in Granitsteinoptik.
Vor fast genau 25 Jahren wurde der 6,82 km lange letzte Streckenabschnitt der Linie E (heute U-Bahnlinie 5) vom U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz bis nach Hönow feierlich eröffnet und damit auch der U-Bahnhof Neue Grottkauer Straße. Damit war eines der wichtigsten Wohnungsbau-Großprojekte perfekt an die Berliner Innenstadt angebunden.
Entsprechend der damaligen Zeit wurden zum Ausbau der Bahnhöfe überwie-gend qualitativ einfache und industriell vorgefertigte Betonbauteile verwendet. Heute weisen viele dieser Bauteile witterungs- und abnutzungsbedingte Schadensbilder auf. Neben der Sanierung und Modernisierung liegt der Schwerpunkt auf dem barrierefreien Ausbau. Dies umfasst unter anderem den Einbau eines Aufzuges, die Sanierung der Rampen und die Ausstattung des Bahnhofs mit einem Blindenleitsystem. Des Weiteren gehört zu dem Umbau-programm die Erneuerung der Sicherheitstechnik und der Beleuchtungsanla-ge.
Die Gesamtkosten der Umbaumaßnahme des U-Bahnhofs Neue Grottkauer Straße liegen bei rund sieben Millionen Euro.
Der Ankunftsbahnhof Neue Grottkauer Straße bekommt im Zuge der Bau-maßnahmen einen neuen Namen und heißt ab Dezember 2016 (Fahrplan-wechsel) #Kienberg, Gärten der Welt
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Welche #U-Bahnhöfe wurden, über den gemeldeten Stand aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 (März, 2013) hinaus, im Rahmen des #Aufzugsprogramms 2011 bis 2016 #barrierefrei umgebaut bzw. saniert? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen!
Antwort zu 1: Laut Auskunft der BVG AöR wurden über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 folgende U- Bahnhöfe seit 2013 umgebaut:
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus
(BLS = Blindenleitsystem)
Boddinstraße
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Kurfürstendamm
0,8
1 Aufzug
Senefelderplatz
0,5
Blindenleitsystem, Höhenregulierung
Ullsteinstraße
0,6
Blindenleitsystem, Höhenregulierung
Richard-Wagner-Platz
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Onkel-Toms-Hütte
1,4
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Haselhorst
1,9
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Im Rahmen von Grundinstandsetzungsmaßnahmen bzw. als Restleistungen aus dem Aufzugsprogramm 20062010 wurden im o.g. Zeitraum folgende U-Bahnhöfe barrierefrei umgebaut:
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus
(BLS = Blindenleitsystem)
Magdalenenstraße
2,3
1 Aufzug
Lichtenberg
2,9
2 Aufzüge
Schillingstraße
1,4
1 Aufzug
Leinestraße
2,0
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Blaschkoallee
0,9
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Hallesches Tor
5,9
2 Aufzüge, BLS und Höhenregulierung
Wutzkyallee
2,8
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus (BLS = Blindenleitsystem)
Jannowitzbrücke
2,8
1 Aufzug
Yorckstraße
2,3
1 Aufzug, BLS und Höhenregulierung
Standort
Investitionen in Mio. EUR
Art des Umbaus (BLS = Blindenleitsystem)
Neue Grott- kauer Straße
0,5
1 Aufzug
Frage 2: Welche U-Bahnhöfe werden noch bis zum diesjährigen Ende der Prioritätenliste 2011-2016 des Aufzugsprogramms umgebaut bzw. saniert? Welche U- Bahnhöfe werden für den gleichen Zeitraum durch Grundinstandsetzungen bzw. Restleistungen aus der Prioritätenliste 2006-2010 barrierefrei umgebaut? Bitte nach Standorten, Höhe des Investitionsvolumens, Art des Umbaus bzw. der Sanierung ausweisen! Aus Grundinstandsetzungsmitteln bzw. Restleistungen sanierte U-Bahnhöfe bitte gesondert aufführen.
Antwort zu 2: Laut Auskunft der BVG AöR werden die folgenden U-Bahnhöfe nach derzeitiger Planung über das Aufzugsprogramm 2011 bis 2016 bis zum Ende dieses Jahres noch umgebaut:
Folgender U-Bahnhof wird ebenfalls umgebaut, ist jedoch nicht Bestandteil des Aufzugsprogramms 2011 bis 2016. Hierbei handelt es sich um Grundinstandsetzungen:
Frage 3: Wie viele der 173 U-Bahnhöfe sind derzeit barrierefrei nutzbar? Welche Bahnhöfe sind mit Rampen, welche Bahnhöfe mit Fahrstühlen ausgestattet?
Antwort zu 3: Derzeit sind 110 der 173 Berliner U- Bahnhöfe stufenlos erreichbar, davon 101 mit Aufzügen und 9 mit Rampen.
Folgende U-Bahnhöfe sind mit Aufzügen ausgestattet:
Alexanderplatz
Alt-Mariendorf
Alt-Tegel
Amrumer Straße
Berliner Straße
Bernauer Straße
Bismarckstraße
Blaschkoallee
Boddinstraße
Brandenburger Tor
Breitenbachplatz
Britz-Süd
Bülowstraße
Bundesplatz
Bundestag
Dahlem-Dorf
Eberswalder Straße
Fehrbelliner Platz
Frankfurter Allee
Frankfurter Tor
Friedrichsfelde
Friedrichstraße
Gesundbrunnen
Gleisdreieck
Hallesches Tor (nur Bahnsteig U1 zur Straßenebene)
Haselhorst
Hauptbahnhof
Heidelberger Platz
Hermannplatz
Hermannstraße
Hohenzollernplatz
Innsbrucker Platz
Johannisthaler Chaussee
Jungfernheide
Kaiserin-Augusta-Straße
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
Kleistpark
Kochstraße
Kottbusser Tor
Krumme Lanke
Kurfürstendamm
Leinestraße
Leopoldplatz
Lichtenberg
Lindauer Allee
Lipschitzallee
Magdalenenstraße
Märkisches Museum
Mehringdamm
Mendelsohn-Bartholdy-Park
Naturkundemuseum
Neukölln
Nollendorfplatz
Olympia-Stadion
Onkel Toms Hütte
Oranienburger Tor
Osloer Straße
Otisstraße
Pankow
Paracelsus-Bad
Paradestraße
Potsdamer Platz
Prinzenstraße (nur 1 Richtung)
Rathaus Neukölln
Rathaus Reinickendorf
Rathaus Spandau
Rathaus Steglitz
Rehberge
Reinickendorfer Straße
Richard-Wagner-Platz
Rosenthaler Platz
Rudow
Ruhleben
Samariterstraße
Scharnweberstraße
Schillingstraße
Schönhauser Allee
Schwartzkopffstraße
Senefelderplatz
Spittelmarkt
Stadtmitte
Strausberger Platz
Südstern
Tempelhof
Theodor-Heuss-Platz
Tierpark
Turmstraße
Uhlandstraße
Ullsteinstraße
Vinetastraße
Voltastraße
Walther-Schreiber-Platz
Warschauer Straße
Weberwiese
Wedding
Westhafen
Wilmersdorfer Straße
Wittenau
Wittenbergplatz (nur 2 Bahnsteige)
Wutzkyallee
101. Zoologischer Garten.
Folgende U-Bahnhöfe sind mit Rampen ausgestattet:
Biesdorf-Süd
Cottbusser Platz
Elsterwerdaer Platz
Hellersdorf
Hönow
Kaulsdorf-Nord
Lewis-Lewin-Straße
Neue Grottkauer Straße
Wuhletal.
Frage 4: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die vorliegende Prioritätenliste des U-Bahn-Aufzugspro- gramms 2017-2020 insgesamt? Wird der Investitionsbedarf für die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U- Bahnhöfe weiterhin auf 65 Mio. € beziffert, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/11609 angegeben?
Frage 5: Wie hoch ist der Investitionsbedarf für die einzelnen U-Bahnhöfe aus der Prioritätenliste 2017-2020? Bitte nach U-Bahnhöfen aufschlüsseln.
Antwort zu 4 und 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Investitionsbedarf (Schätzkosten) mit Bearbeitungsstand 2015 stellt sich wie folgt dar:
Der im Jahr 2013 ausgewiesene Investitionsbedarf in Höhe von 65 Mio. Euro basierte teilweise auf älteren Zahlen und Plänen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es noch keine Detailplanung für die Umrüstung der noch ausstehenden U-Bahnhöfe mit Aufzügen. Mittlerweile gibt es für alle noch umzurüstenden U-Bahnhöfe Detailplanungen, so dass der Investitionsbedarf korrigiert wurde und nun auf 132,0 Mio. Euro beziffert wird.“
Frage 6: Wer bestimmt über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung der Barrierefreiheit innerhalb der beiden Blöcke der Prioritätenliste für 2017-2020 (Block I und II)? Stehen die Zeiträume zur Herstellung der Barrierefreiheit für einzelne U-Bahnhöfe aus Block I (2017-2018) bereits fest? Wenn ja, bitte angeben.
Antwort zu 6: Die Zuordnung zu den Blöcken I und II der Prioritätenliste 2017-2020 für den Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen erfolgte streng nach dem Votum der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG. Die Prioritätenliste 2017-2020 wurde im Juni 2013 beschlossen.
Über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung entscheidet die BVG in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien. Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen Bauvorhaben werden ausgenutzt.
Frage 7: Wird 2020 aus Sicht des Senats die vollständige Barrierefreiheit aller Berliner U-Bahnhöfe erreicht sein?
Antwort zu 7: Es ist das Ziel des Landes Berlin und der BVG bis Ende 2020 die vollständige Barrierefreiheit aller U-Bahnhöfe zu erreichen. Die BVG bereitet zurzeit planerisch alle fehlenden Aufzüge vor, um zeitnah die erforderlichen Planrechtsverfahren beantragen zu können. Es ist in Abhängigkeit von der Finanzierung zu prüfen, ob die barrierefreie Ausstattung einzelner U-Bahnhöfe zeitlich vorgezogen werden kann.
#U-Bahn-Fahrgäste müssen sich in den kommenden Monaten auf etliche #Hindernisse einstellen. Auf mehreren Linien plant die BVG teils groß angelegte #Baustellen. Eine Übersicht.
U 1 – Kein Halt am Halleschen
Im Hochbahnhof #Hallesches Tor muss die BVG den südlichen Bahnsteig, an dem die Züge Richtung Warschauer Straße halten, erneuern. Voraussichtlich von Mitte Juni bis Mitte August können deshalb nur die Züge Richtung Uhlandstraße im Bahnhof Hallesches Tor halten. Wer von Westen kommt und dort aus- oder zur U 6 umsteigen will, muss eine Station weiter bis Prinzenstraße fahren und dann mit dem Gegenzug zurück zum Halleschen Tor.
Da der Bahnhof Prinzenstraße Seitenbahnsteige hat, müssen Fahrgäste beim Zugwechsel treppab und treppauf gehen – einen Aufzug gibt es nur Richtung Warschauer Straße. Wer es einfacher haben will, kann bis Kottbusser Tor fahren, wo das Umsteigen in den Gegenzug am Bahnsteig möglich ist. Im Herbst gibt es dann zunächst wegen Gleisbauarbeiten Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Hallesches Tor und Kottbusser Tor, danach folgt der Abschnitt Kottbusser Tor–Warschauer Straße.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten
kann. Er ist gleichwohl bemüht Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat
daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen
1a), 1b) und 2a) um Stellungnahme gebeten, die von dort
in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert
wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten wiedergegeben.
Frage 1: a) Woran liegt es, dass Wasser durch die Decke
des U-Bahnhofs dringt?
b) Was wird kurzfristig und langfristig getan, um eine
Gefährdung der Kunden zu vermeiden?
Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt:
a) „Die Fugen sowie die Außendichtung der Bahnhofsdecke
sind im Zuge der normalen Alterung (Baujahr
1961-1966) stellenweise undicht.
b) Die Bauwerke der #U-Bahn werden regelmäßig
geprüft, die Verkehrs- und Betriebssicherheit ist jederzeit
gegeben. Eine Gefährdung existiert nicht. Kurzfristig
kann im geschädigten Fugenbereich eine Rinne installiert
werden, die das durchsickernde Wasser auffängt und
ableitet. Mittelfristig wird auf der Grundlage von Gutachten
eine Fugensanierung geplant und durchgeführt.“
Frage 2:
a) Zu wann ist eine Grundsanierung des U-Bahnhofs
geplant?
b) Ist auch eine Sanierung der Brücke am #U-Bahnhof
geplant?
Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt:
a) „Eine Grundsanierung des Bahnhofes ist ab 2019
geplant. Die Sanierung der Fugen wird unabhängig davon
umgesetzt.“
b) Der aktuelle Prüfbericht der Hauptprüfung aus
dem Jahr 2015 ergibt für die #Stubenrauchbrücke eine
Zustandsnote von 2,9. Eine Grundinstandsetzung wird
daher mittelfristig empfohlen.
Diese Baumaßnahme soll in Abstimmung mit den,
durch die BVG im Bahnhofsbereich durchzuführenden
Arbeiten, realisiert werden.
Berlin, den 1. Februar 2016
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2016)