Fahrdienst: Uber gegen Taxi Straßenkampf in Berlin aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/uber-gegen-taxi-strassenkampf-in-berlin-31900954?dmcid=nl_20190120_31900954

Rumen Milkow hat den #Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von #Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.

#Clevershuttle, #Blacklane und Uber
Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren #Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren.
„#Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem #Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich …

Taxi: Situation des Taxi-Gewerbes in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Taxi-Konzessionen und -fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin?
Antwort zu 1:
Am 31.12.2018 gab es in Berlin 8.363 genehmigte #Taxifahrzeuge.
Frage 2:
Wie sieht die Entwicklung der Konzessionen/Taxis der letzten fünf Jahre aus?
Antwort zu 2:
Die Zahl der in Berlin genehmigten Taxifahrzeuge entwickelte sich wie folgt:
Stand am 31.12.2013: 7.635 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2014: 7.643 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2015: 7.907 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2016: 8.313 Taxifahrzeuge
Stand am 31.12.2017: 8.010 Taxifahrzeuge
Frage 3:
Ist hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Fahrgebietes des #BER mit einer #Taxi-Tarif-Einigung bis
zum Eröffnungstermin des Flughafens zu rechnen (und wie könnte diese aussehen)?
Frage 4:
Wäre es vielleicht besser, bereits vor Eröffnung des BER mit dem Gebiet des alten Flughafens #Schönefeld
modellhaft einen gemeinsamen Tarif zu erproben?
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Antwort zu 3 bis 4:
Entsprechend den Zielvorgaben der Richtlinien der Regierungspolitik ist es nach wie vor
Ziel des Senats, bei der Anbindung des Flughafens BER durch Taxis – mit Wirkung ab
dem Zeitpunkt der BER-Eröffnung – einen für alle Fahrgäste transparenten und
einheitlichen Fahrpreis zu gewährleisten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Berliner
Taxis am BER laden können. Aufgrund der Verzögerungen bei der BER-Eröffnung, aber
auch aufgrund unterschiedlicher Interessen des Landes Berlin und des zuständigen
Landkreises Dahme-Spreewald haben die insofern geführten Gespräche bisher noch nicht
zu einer abschließenden Klärung geführt. Der Senat wird deshalb das Jahr 2019 nutzen,
um mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald und ggf. unter Einbeziehung der
Ministerialebene des Landes Brandenburg möglichst eine zeit- und sachgerechte Lösung
zu finden. Inhaltlich erfordert die Vereinbarung eines gemeinsamen Tarifs die vorherige
Erarbeitung einer geeigneten Tarifstruktur und einer angemessenen Tarifhöhe, die den
rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes einerseits und den
unterschiedlichen Bedürfnissen des Landes Berlin und des Landkreises Dahme-
Spreewald andererseits Rechnung trägt. Der genannte gesetzliche Rahmen bestimmt,
dass der (gemeinsame) Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des
Unternehmers angemessen sein muss und die öffentlichen Verkehrsinteressen in der
Abwägung berücksichtigt werden.
Frage 5:
Welche Arbeitsschritte sind hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Tarifes im Rahmen eines
konzertierten Verfahrens mit dem Land Brandenburg und des betreffenden Landkreises (in dem
Bundesland) zu rechnen?
Antwort zu 5:
Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald müssen sich zunächst über einen
zu schaffenden Tarif einigen. Festgesetzt wird der Tarif dann durch entsprechende,
sowohl für das Land Berlin als auch für den Landkreis Dahme-Spreewald zu erlassende
Rechtsverordnungen. In Berlin ist für den Erlass des Taxitarifs der Senat zuständig.
Frage 6:
Wie sieht der Senat Mietwagen und- Chauffeur-Dienstleistungen privater Unternehmen im Vergleich zum
Taxigewerbe?
Antwort zu 6:
Nach dem bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz ist der Verkehr mit Taxen als
Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stark reguliert durch eine Konzessionierung, die
Beförderungspflicht, die Tarifpflicht, eine Betriebspflicht und einen Pflichtfahrbereich. Der
Mietwagenverkehr muss keinen besonderen Anforderungen mit Blick auf Preisbildung
oder Angebot entsprechen. Allerdings regelt das Gesetz hier besondere Pflichten zwecks
Abgrenzung zum Taxenverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehre finden bedarfsgesteuert
statt, wobei Taxen auch von Fahrgästen am Straßenrand gerufen werden können,
hingegen Mietwagen bestellt werden und nach Fahrtende grundsätzlich an den
Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein Folgeauftrag vorliegt.
3
Viele neue Verkehrsarten und -formen zur Personenbeförderung sind nach der geltenden
Fassung des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigungsfähig. Es ist Aufgabe
des (Bundes-)Gesetzgebers, im Rahmen der geplanten Novelle des
Personenbeförderungsgesetzes zu entscheiden, inwieweit solche neuen Verkehre künftig
zugelassen werden sollen und wie sie gegebenenfalls gegenüber Taxenverkehr und
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzugrenzen sind. Die Bundesregierung
erstrebt eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Mobilitätsangebote. Das Land Berlin
vertritt dabei den Standpunkt, dass eine grundsätzlich nachvollziehbare Modernisierung
des Personenbeförderungsgesetzes nicht zu einer künftig undifferenzierten Zulassung
neuer Angebote führen darf, die die Erreichung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes
hinsichtlich Verringerung des Verkehrsaufwandes, Förderung des Klima- und
Umweltschutzes, Förderung der Verkehrssicherheit, Stärkung des Umweltverbundes
behindern oder erschweren würde. Vielmehr bedarf es im öffentlichen Verkehrsinteresse
der Vereinbarkeit mit den Angeboten im ÖPNV und des Erhalts der Funktionsfähigkeit des
örtlichen Taxenverkehrs.
Frage 7:
Wird hinsichtlich der Taxitarifgestaltung mit einer Änderung der aktuell bestehenden Regelung in Berlin im
Jahr 2019 zu rechnen sein und wenn ja, mit welchem möglichen Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja. Derzeit wird eine Änderung der Taxentarifgestaltung geprüft, die möglicherweise eine
Erhöhung einzelner Tarifentgeltpositionen beinhalten wird.
Berlin, den 08.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst: Ridesharing Fahrdienst will Flotte verfünffachen – Taxibranche ist dagegen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/ridesharing-fahrdienst-will-flotte-verfuenffachen—taxibranche-ist-dagegen-31662944?dmcid=nl_20181129_31662944

Sich mit anderen Fahrgästen in einem Auto durch die Stadt fahren lassen, preiswerter als im #Taxi: Das ist #Ridesharing. Es ist eine neue Art der Fortbewegung, die auch in Berlin immer mehr Freunde findet. Darum will der erste Anbieter in der Hauptstadt, die Firma #GHT Mobility, seine #Clever-Shuttle-Flotte verfünffachen. „Wir haben einen Antrag eingereicht“, berichtet Marketingchefin Nora #Erdbeer. Doch Leszek #Nadolski von der Innung des #Taxigewerbes fordert: „Wir empfehlen dringend, die Genehmigung zu versagen.“

Die Idee zu dem neuen Fahrdienst kam den drei Freunden vom Walter-Rathenau-Gymnasium, als einer beim Grillen von seinen jüngsten Erfahrungen im Nahverkehr berichtete. Auf der U 6 fuhren keine Züge, es gab #Schienenersatzverkehr.
#Ridepooling mit mehreren Fahrgästen

Der junge Mann nahm aber lieber ein Taxi, um die Lücke zu überbrücken – und stellte fest, dass er nicht der einzige war. Fast jeder hatte ein Taxi für sich allein, alle fuhren in dieselbe Richtung. Eine Frage kam auf: Ließe sich das nicht wirtschaftlicher und billiger für die Nutzer gestalten?

So gründeten Bruno Ginnuth, Jan Hofmann und Slava Tschurilin einen #Fahrdienst, der nach dem Prinzip Ridesharing oder Ridepooling arbeitet. Wer mitfahren will, gibt in einer #App die Strecke ein. Ein Computer koordiniert die Wünsche und sorgt dafür, dass die Autos jeweils von mehreren Fahrgästen gemeinsam genutzt werden – was Kosten senkt und Straßen entlasten soll. Der Name des Unternehmens, GHT Mobility, entstand aus den Nachnamen der …

Taxi + barrierefrei: Inklusionstaxis in Berlin: Wer erhält eine Förderung und wie ist der Stand der Umsetzung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele #Inklusionstaxis – abgesehen von den fünf im Rahmen des Pilotprojektes – gibt es aktuell bei wie
vielen Betrieben in Berlin?
2. Wie viele Inklusionstaxis sind nach Kenntnis des Senats durch die #Taxiunternehmen geleast und wie viele
befinden sich bereits im Eigentum?
Zu 1. und 2.: Da für Taxiunternehmen keine verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben zur
Meldung von eingesetzten sog. „Inklusionstaxen“ bzw. hinsichtlich ihrer
Eigentumsverhältnisse an solchen Fahrzeugen bestehen, können hierzu keine
Aussagen gemacht werden.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Erfahrungen des abgelaufenen Pilotprojekts und
welche Konsequenzen haben die Erkenntnisse für die weitere Planung und Förderung?
4. Wann wird die seit März 2018 in Arbeit befindliche Förderrichtlinie des Senats veröffentlicht und in
welcher Form werden alle Taxiunternehmen gezielt hierauf aufmerksam gemacht?
Zu 3. und 4.: Die Erfahrungen „des abgelaufenen Pilotprojekts“ „#InklusionsTaxi#Taxi
für Alle“ sind in ein Konzept der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung
eingegangen, welches u. a. die Grundlage für die oben aufgeführte „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen
Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ bildete. Die Richtlinie wurde am
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09.11.2018 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht: 68. Jahrgang Nr. 45 Ausgegeben zu
Berlin am 9. November 2018; S. 6086 – 6100.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales #(LAGeSo) steht in engem Kontakt mit
Vertreterinnen/Vertretern der #Taxiverbände, die unterschiedlichste Informationsmaterialien
erhielten. Darüber hinaus wurden diese Informationen durch die Presse und
durch den Internetauftritt des LAGeSo publiziert.
5. Ab wann soll eine Antragstellung auf Förderung möglich sein, wer kann hiervon profitieren und welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zu 5.: Eine Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Richtlinie möglich. Dies sowohl
Online als auch in Papierform. Antragsberechtigt sind Berliner Taxiunternehmen. Die
Voraussetzungen können der oben aufgeführte Förderrichtlinie entnommen werden.
6. Können die Taxiunternehmen, welche sich kürzlich aufgrund des bekannten Bedarfs und der
angekündigten Förderung entsprechende Fahrzeuge zugelegt bzw. umgerüstet haben, ebenso mit einer
Förderung rechnen?
Zu 6.: Dem Zuwendungsrecht entsprechend können Maßnahmen erst dann gefördert
werden, wenn ein entsprechender Bewilligungsbescheid erlassen wurde. Bereits
umgerüstete Fahrzeuge können daher nicht nachträglich gefördert werden. Bei
vorhandenen, noch nicht umgerüsteten Taxis, deren Erstzulassung weniger als ein Jahr
beträgt, ist eine Förderung der Umrüstung allerdings noch möglich.
7. Welche Härtefallregelungen sind vorgesehen, die etwa durch die verzögerte Inkraftsetzung der
Förderrichtlinie entstanden sind?
Zu 7.: Da Zuwendungen gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) keinen verbindlichen
Rechtsanspruch begründen, sieht das Zuwendungsrecht keine Härtefallregelungen vor.
Neben diesem fehlenden Rechtsanspruch gemäß LHO gibt es keine Hinweise für eine
„verzögerte Inkraftsetzung“ der Richtlinie, die Härtefallregelungen begründen könnten.
8. Ist es zutreffend, dass die im Pilotprojekt eingesetzten Inklusionstaxis nicht förderfähig sind und welche
Lösung kann hier zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile in Aussicht gestellt werden?
Zu 8.: Nein, diesbezüglich wurde eine Sonderregelung geschaffen, die eine anteilige
Förderung dieser Fahrzeuge möglich macht. Ziel war es, durch Erhalt der bereits im
Einsatz befindlichen Taxis ein deutliches Signal für den Ausbau eines entsprechenden
Mobilitätsangebotes zu setzen.
9. Welche Anzahl von Inklusionstaxis sind für 2018 bis 2021 jeweils jährlich geplant?
10. Inwieweit wird bei der Förderung und Projektsteuerung sichergestellt, dass das gesamte Stadtgebiet –
insbesondere aber auch Randbezirke – gleichermaßen profitieren?
Zu 9. und 10.: Die Richtlinie kann und soll lediglich einen Anreiz bieten, um die vom
Senat angestrebten 250 Taxis bis 2021 in den Verkehr zu bringen. Wie viele
Taxiunternehmen sich letztlich in den Jahren 2018 – 2021 entschließen werden, ein
Fahrzeug umzurüsten bzw. zu erwerben, ist ausschließlich eine unternehmerische
Entscheidung der Betriebe.
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11. In welcher Form werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taxiunternehmen beschult, wer ist für
die Organisation zuständig und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
Zu 11.: Pro gefördertem Fahrzeug stehen 120,00 Euro für Schulungszwecke zur
Verfügung. Zur Wahrung der unternehmerischen Freiheit der Taxiunternehmen und zur
Vermeidung eines ungerechtfertigten Eingriffs in die wirtschaftlichen Interessen der
Schulungsanbietenden sind durch die antragstellenden Taxiunternehmen lediglich
entsprechend wahrgenommene Schulungsinhalte im Rahmen des Verwendungsnachweises
zu erbringen. Hier ist davon auszugehen, dass sich das Angebot
entsprechender Schulungsinhalte am Markt der Nachfrage anpassen wird.
12. Wie kann gewährleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen künftig ohne längere Wartezeiten
mit einem Inklusionstaxi zu und von einem Berliner Flughafen kommen?
Zu 12.: Die Inklusionstaxis sind Bestandteil des gesamten Taxiangebotes in Berlin. Sie
können durch jede interessierte Person im Rahmen des üblichen Bestellvorganges für
Taxis geordert werden. Mit einer zunehmenden Anzahl verfügbarer Taxis einschließlich
verfügbarer Inklusionstaxis erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer verkürzten
Wartezeit auch für Menschen mit und ohne Behinderung u. a. auch zu und von einem
Flughafen.
Berlin, den 22. November 2018
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Taxi: Taxifahren in Berlin Ein Tanz auf dem Vulkan aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-4-millionen/taxifahren-in-berlin-ein-tanz-auf-dem-vulkan-31603786

Berlin wird voller. Und es gibt viele Berliner, die das nicht gut finden. Der #Taxifahrer Bodo Eckardt gehört nicht zu ihnen. Er sagt: „Ich liebe diese Stadt – so, wie sie ist.“ Und: „Ich sauge es förmlich auf, wie sich Berlin entwickelt.“
Eckardt, 54 Jahre alt und im Schöneberger Süden aufgewachsen, kann sich noch gut an die Zeit vor dem Mauerfall erinnern. „In West-Berlin herrschte zuletzt Endzeitstimmung. Die Stadt fühlte sich wie so eine Art Riesendorf an. #West-Berlin war eine unwirkliche Welt. Es war gut, dass die Mauer aufging. Wir stellten fest, dass die Welt dann doch größer ist.“
Man muss genügsam sein

Das #Taxameter zeigt „Pause“. Ein Pappbecher mit Kaffee steht auf der Mittelkonsole. Nebenan liegen Münzen als Wechselgeld bereit. Bodo Eckardt ist guter Laune, er hat heute Früh eine lukrative Tour gehabt: „Vom Artemis nach Stolpe. 40 Euro.“ Es war eine staufreie Fahrt vom Halenseer FKK- und Saunaclub, der als größtes Bordell Berlins gilt, bis in den Landkreis Oberhavel.
Ein Auftrag, der in Prenzlauer Berg unweit vom Helmholtzplatz begann, folgte. Am Ende stand die Uhr auf 30 Euro, auch nicht schlecht. „#Taxifahren ist ein Job, in dem man Genügsamkeit und Gottgläubigkeit üben muss. Doch vor allem besteht er aus Glück, zu 99 Prozent“, sagt Eckardt und nimmt noch einen Schluck Kaffee.
Konkurrenz durch #Uber

Die wachsende Stadt hat sich auch in der #Taxibranche bemerkbar gemacht, und es sind vor allem Berlin-Besucher …

Taxi + Tarife: Zuschlag für EC- und Kreditkartenzahlung bei Taxifahrten wird abgeschafft, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 30. Oktober 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, die Änderung der Verordnung über #Beförderungsentgelte im Berliner #Taxenverkehr beschlossen und damit den Zuschlag für die Zahlung des Beförderungsentgelts mit EC- und Kreditkarten in Höhe von 1,50 € abgeschafft. Die neue Regelung tritt am 14. Tag nach der Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Die Erhebung von Zuschlägen für die kartengebundene bargeldlose Bezahlung ist nicht mehr zeitgemäß. Bargeldloses Zahlen sollte flächendeckend zuschlagsfrei möglich sein. Daher werden für die kartengebundene Zahlung im Berliner Taxenverkehr zukünftig keine zusätzlichen Entgelte mehr erhoben.

Mit der Änderung des #Taxen-Tarifs wird auch der neuen Regelung des § 270a BGB entsprochen, mit der die Vorgaben der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU umgesetzt wurden. Danach dürfen gegenüber Verbrauchern keine Zuschläge für die Nutzung einer Zahlungskarte verlangt werden.

Lediglich bei bargeldloser Zahlung mittels Gutscheinen (sog. Coupons) oder im Falle der nachträglichen (Sammel-)Abrechnung wird ein Zuschlag in Höhe von 1,50 € beibehalten, um den Mehraufwand zu berücksichtigen, der den #Taxi-Unternehmen bei der Abrechnung von Gutschein- und Rechnungsfahrten entsteht.

Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube!
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Taxi: Taxivereinigung und BVG streiten über Berlkönig Schadet der neue Fahrdienst der Berliner Verkehrsbetriebe den Taxiunternehmern?, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215638517/Taxivereinigung-und-BVG-streiten-ueber-Berlkoenig.html

Berlin. Seit gut einem Monat haben die Berliner Verkehrsbetriebe einen eigenen #Fahrdienst, den #Berlkönig. Vans und Limousinen von Mercedes-Benz, die per App angefordert werden, fahren Fahrgäste durch die östliche Innenstadt – freitags und sonnabends jeweils von 17 bis 5 Uhr. 1,50 Euro kostet der Berlkönig pro gefahrenen Kilometer. Der Mindestpreis liegt allerdings bei 4 Euro.

Menschen für Geld im Auto von A nach B bringen – diese Idee hatten vor der BVG schon #Taxifahrer. Und genau die sehen sich durch den Berlkönig nun in ihrer Existenz bedroht. Das zumindest berichtet der Pressesprecher der Berliner #Taxivereinigung, Richard #Leipold. Er sagt: "Der Berlkönig ist schädlich." In den Außenbezirken, wo Busse und Bahnen nachts nur noch selten fahren, würde es Sinn ergeben, den Berlkönig fahren zu lassen, so Leipold. "Aber in der Innenstadt ist das Netz der öffentlichen Verkehrsmittel doch ausgezeichnet."

Bei den niedrigen Preisen, mit denen die BVG ihre Fahrgäste in den Berlkönig locken würde, könnten #Taxiunternehmen nicht mithalten. Leipold spricht von einem "Verdrängungswettbewerb" und rechnet vor: "Wenn die BVG fünf bis acht Prozent der Nachtfahrten von uns abgreift, dann wird es bald fünf bis acht Prozent weniger Taxiunternehmen in Berlin geben. Der Berlkönig wird zu Entlassungen und Betriebsschließungen in unserem Gewerbe führen."

Kritik, die die BVG nicht verstehen kann. Rund 50 Berlkönige fahren derzeit durch Berlin. Und Markus Falkner, Pressesprecher der BVG, sieht den neuen Fahrdienst nicht als Konkurrenz zu Taxis. Der Berlkönig "zielt insbesondere auf das Bündeln von Fahrtwünschen unterschiedlicher Nutzer", so Falkner. "Das Angebot spricht daher eine gänzlich andere Nutzergruppe an als das klassische #Taxi." Er verweist darauf, dass sich Fahrgäste im Berlkönig das Auto …

Taxi + Fahrdienst: Taxigewerbe und Ridesharing-Dienste in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Mit wie vielen Fahrzeugen darf der #Ridesharing-Anbieter #Clever Shuttle seine Fahrdienste in Berlin
anbieten?
Antwort zu 1:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Das Unternehmen Clever #Shuttle Berlin GmbH hat in Berlin eine Genehmigung für 30
Fahrzeuge.“
Frage 2:
Inwieweit ist es zulässig, dass Clever Shuttle Dienste mit Fahrzeugen anbietet, die nicht in Berlin zugelassen
sind?
Antwort zu 2:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es dürfen grundsätzlich immer nur die Fahrzeuge eingesetzt werden, die konkret in der
Genehmigungsurkunde mit ihren amtlichen Kennzeichen benannt werden. Für Clever
Shuttle – wie auch für andere Unternehmen – sind auch Fahrzeuge konzessioniert, die kein
Berliner Kennzeichen führen.“
2
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um das Berliner #Taxigewerbe vor Fremdanbietern,
die #taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, wie z. B. UBER, zu schützen?
Antwort zu 3:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Die einzelnen Verkehrsanbieter und Verkehrsformen grenzen sich durch die Art der
Durchführung des Verkehrs und sonstige sich aus der Genehmigung ergebende Rechte
und Pflichten voneinander ab. Durch ihre Marktteilnahme stehen sie auch im Wettbewerb
zu bestehenden Angeboten. Nicht mit dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
konforme und damit nicht genehmigungsfähige Verkehre werden von der
Genehmigungsbehörde durch Versagung des Antrages bzw. Untersagung des Verkehres
unterbunden. Inzwischen ist es im Land Berlin zwei Unternehmen im Rahmen einer
Erprobung gestattet worden, Elemente zweier Verkehrsformen miteinander zu verknüpfen.
Mit Mietwagen darf jedoch grundsätzlich kein taxenähnlicher Verkehr angeboten werden.
Der Betrieb von Plattformen oder Apps zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen
unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes. So ist es
auch bei dem Dienst Uber, der lediglich als Vermittler tätig wird, während der eigentliche
Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Fahrgast und dem vermittelten
Personenbeförderungsunternehmen zustande kommt.
Etwaige Verstöße gegen Bestimmungen des Mietwagenverkehrs liegen daher auf Seiten
der Mietwagenunternehmer. Soweit die Zuständigkeit der Berliner Genehmigungsbehörde
gegeben ist, finden anlassbezogen (Betriebs-)Prüfungen und Kontrollen statt. Ggf. werden
im Anschluss weitergehende Maßnahmen – wie im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts
– ergriffen. Für Maßnahmen bedarf es jedoch konkreter beweisbarer
Feststellungen, die einen bußgeldbewehrten Tatbestand erfüllen.“
Frage 4:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass diese Anbieter die gesetzlichen Vorschriften, wie die sog.
Rückkehrpflicht, nicht einhalten? Wie beabsichtigt der Senat hier ähnliche Kontrollmechanismen wie im
Taxigewerbe anzuwenden?
Frage 5:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass sich Uber-Fahrzeuge entgegen ihrer Rückkehrpflicht am Flughafen
Tegel oder im Bereich der Warschauer Brücke zur Entgegenahme von Diensten bereithalten? Welche
konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um dieses unrechtmäßige Vorgehen zu unterbinden?
Antwort zu 4 und zu 5:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Beschwerden zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden
mehrfach an die zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten (LABO), herangetragen. Etwaige Pflichtverletzungen treffen jedoch,
wie bereits ausgeführt, nicht die in Rede stehenden Vermittler, sondern die
einzelnen Mietwagenunternehmen, die die vermittelten Fahrten tatsächlich ausführen.
Diesbezüglich im LABO eingehende Hinweise sind jedoch zumeist pauschal, so dass sie
regelmäßig nicht für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichen.
Handelt es sich um verwertbare Angaben, geht das LABO im Rahmen seiner
Zuständigkeit den angezeigten Verstößen nach und ergreift entsprechende Maßnahmen.
3
Konkrete Meldungen fanden sich jedoch nach einer Überprüfung durch das LABO häufig
nicht bestätigt.
Kontrollen gestalten sich beim Mietwagenverkehr grundsätzlich als schwierig. Zum einen
müssen Mietwagen – anders als Taxen – nicht besonders gekennzeichnet sein, so dass
es sich nach dem äußeren Erscheinungsbild um normale Personenkraftwagen handelt.
Das LABO ist jedoch nicht berechtigt, Fahrzeuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle dahingehend
zu unterziehen, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. So sind Außenkontrollen
im Stadtgebiet nicht zielführend. Weiterhin zeigt sich auch in Betriebsprüfungen,
dass durch die weniger umfassende Aufzeichnungspflicht die nachweisbare Feststellung
von entsprechenden Verstößen kritisch ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz hat jedoch auf Anregung des LABO für die nächste Sitzung des Bund-Länder-
Fachausschusses Straßenpersonenverkehr diese Thematik als Tagesordnungspunkt
angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommende Maßnahmen zu beraten.
Beschwerden über andere Pflichtverletzungen als den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht
sind bisher nicht bekannt geworden.“
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die negativen Erfahrungen mit Anbietern wie Uber aus anderen Städten wie z.B.
Wien, Prag, London bekannt? Welche konkreten Maßnahmen werden senatsseitig ergriffen, um dem
negativen Trend entgegenzuwirken?
Antwort zu 6:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Medienberichte über Erfahrungen anderer Städte werden zur Kenntnis genommen. Die
Vermittlungsplattform Uber bietet in Berlin derzeit nur die Modelle UberTaxi und UberX an,
die sich nach mehrmaliger Prüfung als gesetzeskonform erwiesen haben. Die durch die
Genehmigungsbehörde in der Vergangenheit untersagten Verkehre wurden durch Uber
eingestellt. Das Unternehmen Uber bietet – wie auch andere Vermittler – derzeit keinen
Anlass, Maßnahmen gegen sie einzuleiten oder solche vorzubereiten.“
Frage 7:
Wie viele Mitarbeiter der Senatsverwaltung SenUVK stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für
das Taxigewerbe und das Mietwagengewerbe, die taxiähnliche Dienstleistungen anbieten, eingehalten
werden? Ist diese Anzahl an MitarbeiterInnen aus Senatssicht auskömmlich?
Antwort zu 7:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist Fachaufsichtsbehörde über
das für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständige LABO.
Das LABO teilt hierzu mit:
„Im LABO sind derzeit achtzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Sachgebiet, das
für die Genehmigungserteilung und Aufsicht im Gelegenheitsverkehr mit
Personenkraftwagen zuständig ist, tätig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf
Taxenverkehr, Mietwagenverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen sowie den
Krankentransport. Die Mitarbeiterzahl soll mit dem nächsten Haushalt erhöht werden, da
eine Überlastung des Bereiches seit längerer Zeit besteht.“
4
Frage 8:
Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass es unterschiedliche Softwareversionen in Taxametern bzw. mobile
Apps im Rahmen der Verwendung der Taxameter gibt, bei dem durch das Drücken der Pausentaste eine
Manipulation der Arbeitszeiten erfolgt? Mit welchen konkreten Maßnahmen prüft der Senat die rechtmäßige
Nutzung elektronischer Erfassungssysteme?
Antwort zu 8:
Das LABO teilt hierzu mit:
„Es ist bekannt, dass sog. Totmanntasten in Taxen zum Einsatz kommen. Dies verstößt
bei korrekter Anwendung nicht gegen geltendes Arbeitsrecht, denn sie dienen der
Erfassung der Arbeitszeit. Die Verwendung unterliegt nicht den Vorschriften des
Personenbeförderungsrechts. Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns obliegt der Bundeszollverwaltung.
Dem LABO liegen keine hinreichend konkreten Hinweise bzw. Beschwerden vor, dass
unter Zuhilfenahme der sog. Totmanntaste reguläre Stand- und Wartezeiten in
unzulässiger Weise in Pausenzeiten umgedeutet werden. Erkenntnisse dieser Art würden
zuständigkeitshalber im Rahmen der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
und illegaler Beschäftigung weitergeleitet werden.“
Die generelle Problematik des belastbaren Nachweises von Verstößen einschließlich der
praktischen Schwierigkeiten bei der Kontrollierbarkeit wurde mit den Finanzbehörden
erörtert.
Berlin, den 16.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Taxi + Tarife: TARIFERHÖHUNG Taxifahren in Berlin soll teurer werden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article215330729/Taxifahren-in-Berlin-soll-teurer-werden.html

Noch in diesem Jahr wird die #Kartengebühr von 1,50 Euro gestrichen, doch die #Tarife werden wohl angehoben.
Die Zusatzgebühr bei Kartenzahlung in Berliner Taxis soll noch in diesem Jahr entfallen. Das teilte der Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, Matthias Tang, am Freitag auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit. „Wir sind in den letzten Zügen, eine entsprechende Senatsvorlage ist bereits im Mitzeichnungsumlauf“, sagte Tang und bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Zeitung“. Wie lange genau es dauern wird, bis der Senat den Wegfall des 1,50-Euro-Aufschlags beschließt, wollte Tang nicht sagen. Es könne sich aber nur noch um wenige Wochen handeln. Aus Taxifahrerkreisen ist zu hören, dass es schon ab Oktober für Fahrgäste keinen Aufpreis mehr geben soll.

Auch die #Taxiverbände ärgert das lange Verfahren
Eigentlich gilt bereits seit Mitte Januar eine EU-Regelung, der zufolge die Kartenzahlung für den Kunden kostenfrei zu sein hat. Berlin aber ließ sich sehr viel Zeit, um sie umzusetzen. Zuletzt hatte deshalb die Berliner FDP-Bundestagsabgeordnete Daniela Kluckert angekündigt, bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Senat einzureichen.

Auch die Taxiverbände ärgert das lange Verfahren. „Wir haben bereits im April einen Vorschlag für eine Tarifanpassung mit entsprechendem Wegfall der Gebühr gemacht“, sagte Detlev Freutel vom Taxi Verband Berlin Brandenburg (#TVB) der Morgenpost. „Geschehen ist dann aber lange nichts, was ich für unverantwortlich seitens der Verwaltung halte.“ Ursprüngliche Idee der Verbände war, die Gebühr abzuschaffen und gleichzeitig die Tarife zu erhöhen. „Da das aber zu lange dauert, wurden die Verfahren getrennt“, so Tang. Der #Gebühren-Wegfall wird nun zuerst beschlossen, die Verhandlung über eine #Tarifanpassung

Fahrdienst: Bestellung per App BVG-Taxi-Bus BerlKönig fährt ab Freitag durch Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/bestellung-per-app-bvg-taxi-bus-berlkoenig-faehrt-ab-freitag-durch-berlin-31216478

Der neue #Rufbus-Dienst #BerlKönig ist von diesem Freitag an (7. September) in Berlin unterwegs. Nutzer können die #Kleinbusse in Friedrichshain-Kreuzerg, Mitte und Prenzlauer Berg per #Handy-App ordern. Das System bündelt passende Anfragen zu einer #Fahrgemeinschaft. Angeboten wird der Dienst zunächst freitag- und samstagabends. 50 Fahrzeuge sind im Einsatz.

Hinter dem Dienst stehen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und #ViaVan, ein Gemeinschaftsunternehmen von #Mercedes-Benz und des US-Unternehmens ViaVan. Es hat ähnliche Dienste schon in Amsterdam und London sowie in Chicago, New York und …