S-Bahn: Einsteigen bitte! S-Bahn Berlin bildet so viele Lokführer aus wie nie zuvor Noch freie Plätze für 2019, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Einsteigen-bitte-S-Bahn-Berlin-bildet-so-viele-Lokfuehrer-aus-wie-nie-zuvor-3947548?contentId=1317082

garantierte Übernahme nach erfolgreich abgelegter Prüfung

Die #S-Bahn Berlin gehört mit rund 3000 Mitarbeitern zu den größten Arbeitgebern der Hauptstadt. Gut tausend #Lokführerinnen und #Lokführer steuern die rot-gelben Züge auf dem 327 Kilometer langen Schienennetz mit seinen 166 Bahnhöfen. Für viele Menschen ein Traumberuf. Wer nach dem Schulabschluss Lokführer bei der S-Bahn Berlin werden will, muss eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Diese verläuft in zwei Schritten:

  • Zwei Jahre Ausbildung zum #Industrie-Elektriker. Hierbei lernen die jungen Leute, elektrische Bauteile zu installieren, Komponenten der Triebfahrzeuge instand zu setzen und erfahren, wie ein S-Bahn-Triebfahrzeug funktioniert.
  • Ein Jahr Ausbildung zum #Triebfahrzeugführer (Tf). In dieser Zeit werden Kenntnisse im #Eisenbahnbetrieb erworben und das Fahren von
    S-Bahnzügen erlernt, um die Fahrgäste sicher, pünktlich und bequem an ihr Fahrziel bringen zu können.

Im neuen Ausbildungsjahr, das im September beginnt, bildet die S-Bahn Berlin so viele Schulabgänger zum Tf aus wie niemals zuvor. Aufgrund der hohen Nachfrage wird erstmals sogar eine zweite Klasse eröffnet. Somit stehen
24 Ausbildungsplätze zur Verfügung – die erste Klasse ist bereits voll belegt, in der zweiten sind noch Plätze frei (Bewerben unter deutschebahn.com/karriere).

Job mit Zukunft

Azubis, die nach drei Jahren erfolgreich abschließen, sitzen bei der Deutschen Bahn fest im Führerstand-Sitz, denn das Unternehmen gibt eine hundertprozentige Übernahmegarantie. Durch die zweijährige Ausbildung zum Industrie-Elektriker bekommen die frisch gebackenen Tf außerdem das Rüstzeug an die Hand, auch in anderen Bereichen des Unternehmens arbeiten zu können.

Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Wir bieten jungen Menschen eine fundierte Ausbildung zum Lokführer und anschließend ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir freuen uns, so Mitarbeiter langfristig an unser Unternehmen zu binden, um für unsere Kunden einen stabilen S-Bahnbetrieb zu sichern.“

Weitere Informationen zur dualen Ausbildung Triebfahrzeugführer/Industrie-Elektriker finden Sie hier: https://sbahn.berlin/das-unternehmen/als-arbeitgeber/qualifiziertes-ausbildungsangebot/

S-Bahn: Auch das ist Berlin Die S-Bahn ist so pünktlich wie lange nicht mehr, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/auch-das-ist-berlin-die-s-bahn-ist-so-puenktlich-wie-lange-nicht-mehr/24106818.html

Die Bauarbeiten am Ostkreuz zeigen Wirkung: Dank weiterer Gleise ist ein #Nadelöhr beseitigt. Aber es gibt zwei Sorgen-Linien.
Die S-Bahn war im Januar 2019 so pünktlich und zuverlässig wie seit langem nicht mehr. Mit 96,8 Prozent #Pünktlichkeit waren die Züge deutlich besser unterwegs, im Schnitt waren es 2018 nur 95 Prozent. Die Zuverlässigkeit lag bei im Januar bei 94,9 Prozent, ebenfalls deutlich besser als im Schnitt des Jahres 2018 mit 92,6 Prozent.
Diese Zahlen gehen aus dem jüngsten #Qualitätsbericht des Verkehrsverbunds #VBB hervor. Pünktlich ist ein Zug für den VBB, wenn er weniger als vier Minuten Verspätung hat. Die „#Zuverlässigkeit“ erfasst, ob die Fahrt tatsächlich stattgefunden hat oder ausgefallen ist – zum Beispiel bei Störungen.

Als ausgefallen gilt eine Fahrt auch bei sehr hohen Verspätungen. Die „Zuverlässigkeit“ ist für Fahrgäste meist relevanter als die Pünktlichkeit. Die ersten vorliegenden Zahlen aus dem Februar bestätigen den …

S-Bahn: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt der Senat sicher, dass es im Herbst 2019 einen geregelten #Ersatzverkehr während der
Sperrungen wegen Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75 gibt, damit es möglichst wenige
Einschränkungen für die Fahrgäste in den betroffenen Bezirken gibt?
Antwort zu 1:
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die #Sperrung der #S-Bahn-Abschnitte

  • #Springpfuhl#Wartenberg im Zeitraum 30.08.2019 – 04.10.2019 und
  • #Nöldnerplatz#Wuhletal / #Ahrensfelde / #Wartenberg im Zeitraum 04.10.2019 –
    03.11.2019.
    Im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg übernimmt die Verkehrsverbund Berlin-
    Brandenburg GmbH (#VBB GmbH) wie bei allen Baumaßnahmen im S-Bahn-Netz die
    Abstimmung der #Ersatzkonzepte mit der #S-Bahn Berlin GmbH und die Vertretung der
    Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Aufgabenträger- bzw. Fahrgastinteressen.
    2
    Das Ersatzkonzept für diese Sperrungen befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung und
    Abstimmung, was im Hinblick auf die üblichen planerischen Vorlaufzeiten von
    Ersatzkonzepten für baubedingte Sperrungen im S-Bahn-Netz als unproblematisch
    bewertet wird. Informationen können deshalb nachfolgend lediglich zum aktuellen
    Planungsstand gegeben werden. Im Hinblick auf die Länge der gesperrten Abschnitte und
    die Dauer der Sperrungen ist für diese Baumaßnahmen ein komplexes Ersatzkonzept
    erforderlich, das neben dem Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen auch die Nutzung
    von Umfahrungsalternativen mit Straßen-, U- und Regionalbahnen umfasst. Inwiefern zum
    Teil eine kapazitive Verstärkung dieser Umfahrungsalternativen erforderlich und möglich
    ist, wird im Rahmen der Planung des Ersatzkonzeptes ebenfalls geprüft. Zu den zu
    prüfenden Maßnahmen gehören beispielsweise eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie
    U5, der Einsatz längerer Züge auf der Straßenbahnlinie M4 und Entlastungszüge im
    Verlauf der Regionalbahnlinien RB25 und RB26. Hinsichtlich des Ersatzverkehrs mit
    Bussen ist die Planung und Durchführung aufgrund der Situation im Straßennetz der
    betreffenden Stadtteile sehr komplex und aufwendig, da mehrere Varianten zu prüfen sind.
    Hinsichtlich der Kapazität der als Umfahrung in Frage kommenden Straßenbahnlinien teilt
    die BVG mit:
    „Der Straßenbahnbereich wäre in der Lage, ihr Angebot auch auf den Verstärkerfahrten
    regelmäßig anzubieten. Zusätzlich ist der Einsatz größtmöglicher Fahrzeuge auf den
    Linien M5, M6, M8 und M17 geplant, um möglichst viele Fahrgäste zu befördern. Wir
    gehen davon aus, dass wir für die Verstärkerfahrten eine Steigerung des Platzangebots
    um 30 % erreichen können. Die Umstellung der Linie M4 auf Doppel GT [Straßenbahnen
    vom Typ GT6N/GTZ in Doppeltraktion] wird aktuell diesbezüglich geprüft.“
    Frage 2:
    Wie viele Fahrgäste nutzen pro Monat die betreffenden S-Bahnabschnitte
    a) bei der S 5?
    b) bei der S 7?
    c) bei der S 75?
    Antwort zu 2:
    Die Verkehrsnachfrage variiert im Verlauf der betreffenden S-Bahn-Abschnitte. Im
    Abschnitt Nöldnerplatz – Lichtenberg wurden beispielsweise im 2. Halbjahr 2018 an den
    Verkehrstagen Montag – Freitag die nachfolgenden Fahrgastzahlen pro Tag (jeweils
    Summe beide Fahrtrichtungen) ermittelt:
    a) S5: rund 64.000 Reisende,
    b) S7: rund 59.000 Reisende,
    c) S75: rund 18.000 Reisende.
    Mit zunehmender Entfernung vom Stadtzentrum nimmt die Besetzung der S-Bahn-Linien
    bzw. -Züge merkbar ab.
    Frage 3:
    Wie vielen Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
    A) bei der S 5?
    3
    B) bei der S 7?
    C) bei der S 75?
    Frage 3):
    Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
    A) bei der S 5?
    B) bei der S 7?
    C) bei der S 75?
    Antwort zu 3 und 3):
    Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, befindet sich das Ersatzkonzept noch in
    der Erarbeitung und Abstimmung. Angaben zur Dimensionierung des Ersatzverkehrs mit
    Bussen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da diese
    unter anderem von der Linienführung des SEV sowie von der Nutzbarkeit und ggf.
    Verstärkung von Umfahrungsalternativen abhängt.
    Frage 4:
    Was ändert sich bei der U 5 während der Totalsperrung der S 5, S 7 und S 75?
    A) Mit welcher Taktung wird die U 5 fahren?
    B) Ist sichergestellt, dass genügend Züge durch die BVG bereitgestellt werden?
    Antwort zu 4 A) und B):
    Hierzu teilt die BVG mit:
    „Generell können aufgrund der Fahrzeuglage und der Sperrung der Kehranlage
    Alexanderplatz keine Verstärkerleistungen während der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf der
    Linie U5 während der Baumaßnahme der S-Bahn vom 04.10. bis 04.11.2019 angeboten
    werden.“
    Unabhängig davon wurde im Rahmen der Erarbeitung des Ersatzkonzeptes eine
    Ausweitung des regulär nur in den Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen
    verdichteten Taktes (4/5/5-Minuten-Takt) auf den Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr bei der
    BVG angefragt und wird geprüft. Ein Prüfergebnis hierzu liegt noch nicht vor.
    C) Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S 5, S 7 und S 75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
    Antwort zu 4 C):
    Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, befindet sich das Ersatzkonzept noch in
    der Erarbeitung und Abstimmung. Angaben zur Linienführung und Haltestellenbedienung
    des Ersatzverkehrs mit Bussen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
    gemacht werden.
    Frage 5:
    Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt
    um die Situation vor Ort zu entschärfen?
    4
    Antwort zu 5:
    Für den Ersatzverkehr der gesperrten Abschnitte wird im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH
    eine große Zahl von Bussen eingesetzt werden. Inwiefern darüber hinaus eine kapazitive
    Verstärkung von Buslinien der BVG im betreffenden Gebiet sinnvoll bzw. erforderlich ist,
    kann erst im Rahmen der weiteren Erarbeitung des Ersatzkonzeptes bewertet und
    festgelegt werden.
    Frage 6:
    Trifft es zu, dass es während der Bauarbeiten nur einen 1-Schicht-Betrieb auf der Baustelle bzw. den
    Baustellen geben wird?
    Antwort zu 6:
    Hierzu teilt die DB AG mit:
    „Die Arbeiten finden mindestens im 2-Schicht-Betrieb (je 10 h) statt.“
    Frage 7:
    Warum wird an den S-Bahnbaustellen nicht 24 Stunden gearbeitet um die Bauarbeiten möglichst zügig fertig
    zu stellen?
    Antwort zu 7:
    Hierzu teilt die DB AG mit:
    „Die Arbeiten finden mindestens im 2-Schicht-Betrieb (je 10 h) statt.
    Im Baubereich werden über zehn Bauspitzen [Bautrupps] aktiv sein.“
    Frage 8:
    Wie und wann informieren der Senat, die S-Bahn und die BVG die betroffenen Bürger über den
    Ersatzverkehr und über die Einschränkungen während der Bauarbeiten?
    Antwort zu 8:
    Wie bei Baumaßnahmen auf Linien des Schienenpersonennahverkehrs üblich, wird die SBahn
    Berlin GmbH als betroffenes Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Fahrgäste mittels
    der Kanäle der Baukommunikation über baubedingte Betriebseinschränkungen und die
    Ersatzverkehre informieren. Hierbei handelt es sich sowohl um elektronische Medien
    (Internetseite, S-Bahn-App) als auch um Printmedien (Kundenzeitschrift Punkt3, bei
    großen Baumaßnahmen zusätzlich Bauflyer). Darüber hinaus werden die angepassten
    Fahrpläne der S-Bahn-Linien und des Ersatzverkehrs in der elektronischen
    Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo und in der VBB-App „Bus & Bahn“ berücksichtigt.
    Hierzu teilt die DB AG mit:
    „Informationen durch die Projektleitung der DB Netz AG:
    Das Projekt informiert die Bürger derzeit per Online-Anzeigen und Postkarten.
    Die Information für die 4-wöchige Sperrpause wird im Frühjahr an die Bürger verteilt.
    5
    Informationen durch die S-Bahn Berlin GmbH:
    Um möglichst alle Betroffenen zu erreichen, setzen wir generell sowohl diverse Print- als
    auch Online-Kanäle ein. Bei großen Baumaßnahmen kommunizieren wir zusätzlich
    differenziert in den drei Zeiträumen „vor, während und nach der Baumaßnahme.
    Folgende Kommunikationskanäle sind für die angefragte Maßnahme geplant:
    Kommunikation vor der Baumaßnahme
    • Online, auf der Website der S-Bahn Berlin (unter sbahn.berlin) werden digital
    Fahrplanänderungen der nächsten Zeit angezeigt. Dabei werden die wichtigsten
    Informationen frühzeitig kommuniziert. Diese bestehen mindestens aus:
  1. Zeitraum (Datum, Uhrzeit, Tag/Nacht),
  2. Linie,
  3. Betroffener Abschnitt,
  4. Folge: SEV, Abweichung, Bahnsteigwechsel.
    • Zieht der Kunde eine Fahrplanauskunft auf unserer Homepage, erhält der Kunde eine
    […] Information mit dem Hinweis zur Baumaßnahme; 14 Tage vorher sind die Daten
    der Baumaßnahme eingepflegt und führen direkt zu einer optimalen (Alternativ-)
    Reiseroute.
    • S-Bahn Berlin App zeigt ebenfalls Baumaßnahmen an.
    • Kundenzeitung punkt3 (Print und Online). Darin werden alle Baumaßnahmen für die
    nächsten 17 Tage beschrieben.
    • Vorschau auf den Bauaushängen am Bahnsteig (ca. 14 Tage vorher).
    • Ca. eine Woche vor Beginn der Baumaßnahme werden Bauflyer direkt in den Zügen
    der betroffenen Linien verteilt. Die Bauflyer werden in den Zügen des betroffenen
    Abschnittes zu den Hauptverkehrszeiten (06:00-09:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr) durch
    Promoter an die Fahrgäste ausgehändigt. Die proaktive Verteilung der Bauflyer auf der
    betroffenen Strecke/ dem Bauabschnitt in den Hauptverkehrszeiten erreicht die
    meisten Betroffenen. Der Flyer enthält wo nötig auch detaillierte grafische
    Darstellungen z.B. zu der Verortung der Ersatzhaltestellen oder Fahrpläne der
    Ersatzbusse etc.
    • Die Bauflyer sind auch online abrufbar und liegen in den Kundenzentren vor.
    • Wöchentlich donnerstags wird eine Verkehrsmeldung zu ausgewählten
    Baumaßnahmen für das darauf kommende Wochenende an die Medien versandt.
    Kommunikation während der Baumaßnahme
    • Vor Ort wird die temporäre Wegeleitung in Form von Schildern und Pfeilrichtungen
    standardmäßig am Freitag vor dem Beginn der Baumaßnahme montiert.
    • Fußtapsen vor Ort orientieren die Kunden in Richtung Schienenersatzverkehr.
    • Gut lesbare Front- und Seitenschilder an den SEV-Bussen.
    • Auf unserer Webseite unter „Fahrplanänderungen“ werden zusätzlich baubedingte
    Änderungen für „heute“ und „morgen“ angezeigt.
    • In der S-Bahn Berlin App der S-Bahn Berlin sind Informationen zu der Baumaßnahme
    enthalten.
    • Während der Baumaßnahme erfolgen auch regelmäßige Hinweise per Twitter mit Link
    zur Onlinebauinformation.
    • Anzeiger/Ansage auf dem Bahnsteig/im Zug.
    • Information können in unseren Kundenzentren, telefonisch im Kundendialog und durch
    Mitarbeiter vor Ort (Reisendenlenker) eingeholt werden.“
    6
    Frage 9:
    Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas
    hinzuzufügen?
    Antwort zu 9:
    Nein.
    Berlin, den 13.03.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Bauarbeiten S-Bahn zwischen Berlin und Potsdam für zehn Tage unterbrochen aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/03/s-bahn-berlin-potsdam-einschraenkungen-bauarbeiten.html

Kaum geht der Warnstreik der BVG-Busfahrer am Donnerstag zuende, müssen Pendler zwischen Berlin und Potsdam eine weitere Einschränkung hinnehmen: Wegen #Bauarbeiten sind die S-Bahnlinien #S1 und #S7 seit Donnerstagnacht für zehn Tage unterbrochen.
#S-Bahn-Fahrgäste zwischen Berlin und #Potsdam müssen sich seit Donnerstagnacht (22 Uhr) auf längere Fahrzeiten einstelllen. Denn bis zum 25. März werden die Linien S1 und S7 unterbrochen, ein #Schienenersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet.
Laut der Berliner S-Bahn sind Bauarbeiten und Anpassungen an der Sicherungstechnik notwendig, bevor ein zweites Gleis zwischen Potsdam Hauptbahnhof und der Station #Babelsberg in Betrieb genommen werden kann.

Die S1 wird laut S-Bahn zunächst in der Nacht vom 14. auf den 15. März (ca. 22 bis 6 Uhr) zwischen den Stationen Wannsee und Zehlendorf in beiden Richtungen voll gesperrt sein. Ab dem 15. (ca. 6 Uhr) bis zum 18. März (1.30 Uhr) ist die S1 dann zwischen Wannsee und Schlachtensee unterbrochen.

Die S7 wird ab dem 14. (22 Uhr) bis zum 18. (1.30 Uhr) zwischen Westkreuz und Potsdam Hauptbahnhof durch Ersatzbusse bedient. Zwischen Grunewald, Messe Süd und Potsdam Hbf besteht Ersatzverkehr mit Bussen. Die S-Bahn bittet Fahrgäste, zwischen Charlottenburg, Wannsee und Potsdam Hbf die Verbindungen RE1, RB21 und RB22 …

U-Bahn: Wer baut die neuen Berliner U-Bahnen? Diese vier Firmen stehen zur Auswahl, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/wer-baut-die-neuen-berliner-u-bahnen–diese-vier-firmen-stehen-zur-auswahl-32205106

Es soll der größte #Einkauf von #U-Bahnen werden, den es jemals in Deutschland gegeben hat. Mit der Bestellung von bis zu #1500 Wagen wollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre betagte Flotte verjüngen und dafür sorgen, dass #Fahrzeugmangel der Vergangenheit angehört. Nun wurde beim #Vergabeverfahren, das vor mehr als zwei Jahren begonnen hat, eine wichtige Etappe abgeschlossen. Wie jetzt bekannt wurde, liegen dem Landesunternehmen inzwischen alle Angebote der potenziellen Lieferanten vor. Nach Informationen der Berliner Zeitung wurde am Donnerstag die letzte Offerte eingereicht – knapp eine Woche nach dem ursprünglichen Einsendeschluss. Die übrigen Bewerber hatten der Verlängerung zugestimmt.
In den vergangenen Tagen hatte es Zweifel gegeben, ob die Zeit noch reicht, damit sich der #BVG-Aufsichtsrat während seiner regulären Sitzung am 3. April mit der Auftragsvergabe befassen kann. „Es wird knapp“, hieß es in Kreisen der #Bahnindustrie. Schließlich müssten die umfangreichen Angebote, die in den vergangenen Wochen auf Wunsch der BVG ergänzt wurden, ausgewertet werden. „Es sieht so aus, dass es beim 3. April bleibt“, war dagegen aus dem BVG-Umfeld …

S-Bahn: START DER S21 S-Bahn soll 2020 von Wedding zum Hauptbahnhof fahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216634383/Bahn-plant-mit-Start-der-S21-Ende-naechsten-Jahres.html

Ohne umsteigen zum ICE – darauf warten viele Berliner. Für Reisende aus dem Norden der Stadt könnte es nächstes Jahr einfacher werden.
Berlin. Die neue #S-Bahn-Verbindung #S21 zwischen dem Berliner #Hauptbahnhof und dem Stadtteil #Wedding wird voraussichtlich im Dezember 2020 in Betrieb genommen. Die Züge fahren dann von den Bahnhöfen Wedding und #Westhafen zu dem Verkehrsknotenpunkt, wie ein Bahnsprecher der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Reisende aus dem Norden Berlins kommen damit einfacher zum Hauptbahnhof, bisher müssen sie am Bahnhof #Friedrichstraße umsteigen.

Eines Tages soll die S21 vom Wedding bis zur #Yorckstraße in Kreuzberg führen, dafür sind zwei weitere Bauabschnitte geplant. Jedoch zieht sich schon der erste Abschnitt lange hin. Ursprünglich sollten dort schon 2017 Züge fahren. Der Senat legte sich zuletzt nicht mehr auf einen Eröffnungstermin fest, sondern sprach im neuen Nahverkehrsplan nur noch von einem Start „zu Beginn der 2020er …

Straßenverkehr + Bahnverkehr + S-Bahn: Dreilinden Die Geschichte hinter toten Gleisen und Geister-Autobahn, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/dreilinden-die-geschichte-hinter-toten-gleisen-und-geister-autobahn-32198338

#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.

Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.

Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch
Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …

Bahnhöfe: Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade – Die Deutsche Bahn AG und der Denkmalschutz: Nachfrage zur Anfrage 18/17372, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen
    Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden
    des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
  2. Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den
    Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG
    sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht?
    Zu 1. und 2.:
    Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß
    im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen
    Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung
    und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige
    #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und
    die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
  3. November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage
    18/17372 ausgeführt – dargelegt.
    Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz
    (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und
    -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten
    Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der
    Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte
    Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung
    und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die
    örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als
    auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die
    Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der
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    Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen
    der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es
    nicht.
  4. Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner
    Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um
    Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum
    Umgang mit den Denkmalen hier getroffen?
    Zu 3.:
    Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen,
    die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind.
    Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten
    durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als
    Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der
    unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung
    hingewiesen.
    Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen
    folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau
    betroffen sind:
    a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG
    b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk
    c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus &
    Garten,
    d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade
    mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal)
    f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei
    Schöneberg
    g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade
    h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus-
    Kinderkrankenhaus
    i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm)
    j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke
    k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk
    l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung
    Prellerweg
    m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof
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    n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg
    Sachbegriff: Bahnhof (S)
    o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest
    p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße
    Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen
    ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik
    Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude
    (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz-
    Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31).
    Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und
    auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich
    sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen.
    Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss
    Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen
    als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“
    Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde
    geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen
    zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren
    Entscheidungsbedarf.“
    Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18
    AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau
    der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis
    14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde)
    wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst:
    „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich
    Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der
    Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger
    öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen
    Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung
    gewählt werden müsste.“
    „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger
    nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung
    und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals
    aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO
    717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt
    eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen
    Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet
    ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“
    Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die
    Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben
    genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden.
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    Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
  5. Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren
    Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade
    und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den
    Verlust des Denkmals auferlegt?
    Zu 4.:
    Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher
    Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht
    vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage
    von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem
    Sachverhalt gegeben:
    „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer
    09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus,
    1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10
    (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen.
    Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts
    Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen
    im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste
    am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante
    erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit
    dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs
    mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen.
    Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen
    abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches
    Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines
    Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt,
    weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet
    wurden.“
    Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum
    Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor.
    Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt.
    Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des
    Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des
    S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich.
    Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des
    Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite
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    malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
    zuständig ist.
    Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre
    Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die
    schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
  6. Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften
    für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt?
    Zu 5.:
    Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten
    Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige
    Bauten dieser Art erhalten.
    Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892
    wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen.
    Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen
    der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert:
    Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung,
    die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den
    Zugangstreppen.
    Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade
    mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30-
    32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides
    Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung
    zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die
    Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des
    Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu
    entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum
    Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin
    eingemeindet wurde.
    Berlin, den 01.03.2019
    In Vertretung
    Gerry Woop
    Senatsverwaltung für Kultur und Europa

S-Bahn: S-Bahn will mehr Züge im Berufsverkehr einsetzen Fünf-Minuten-Takt: Nach den Osterferien soll das Angebot auf den Linien S1 und S5 ausgeweitet werden. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216586795/S-Bahn-setzt-mehr-Zuege-im-Berufsverkehr-ein.html

#Pendler im Osten und Süden Berlins können aufatmen. Ab dem 29. April will die #S-Bahn zwischen den Bahnhöfen #Mahlsdorf und Warschauer Straße (Linie #S5) sogenannte #Verstärkerfahrten einsetzen. In der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend fahren die Züge dann statt alle zehn alle fünf Minuten.

Das geht aus der Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) hervor. Wie die Berliner Morgenpost seitens der S-Bahn erfuhr, soll dieser Takt nach den Osterferien auch auf der #S1 zwischen Potsdamer Platz und #Zehlendorf gelten.

Zuletzt war die Bahn-Tochter Mitte 2017 mit diesem Angebot unterwegs, musste dann aber wegen des Mangels an Zügen und Fahrern kürzer treten. Vorhandenes Personal und Fahrzeuge wurden lieber in der Innenstadt eingesetzt, die Außenbezirke hatten …

S-Bahn: S-Bahn zwischen Berlin und Potsdam für zehn Tage unterbrochen Am Potsdamer Hauptbahnhof wird ein zweites Gleis gebaut – dafür müssen Pendler ab 14. März erst mal mit dem Bus fahren. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/bauarbeiten-s-bahn-zwischen-berlin-und-potsdam-fuer-zehn-tage-unterbrochen/24058672.html

Am Hauptbahnhof #Potsdam wird ein #zweites #S-Bahn-Gleis gebaut. Am 25. März soll es in Betrieb genommen werden und die Fahrtzeit nach Berlin um zwei bis drei Minuten verkürzen.

Die S-Bahn verspricht sich davon künftig weniger Verspätungen auf der #S7, weil ausfahrende S-Bahnen nicht mehr so lange auf den entgegenkommenden Zug warten müssen.

Bisher konnten sie auf der eingleisigen Strecke nur an den Bahnhöfen aneinander vorbeifahren. Dadurch hatten sich Verspätungen häufig aufgestaut.

Bevor das neue Gleis in Betrieb geht, müssen Pendler noch einmal erhebliche Einschränkungen auf sich nehmen und auf Ersatzverkehr mit Bussen umsteigen. Für zehn Tage wird die S7 zwischen Berlin und Potsdam …