allg.: DBV unterstützt die Kritik der Brandenburger Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen

Im Zuge der immer noch drohenden #Abbestellung von #Halten im Land #Brandenburg wollten die verkehrspolitischen Sprecher der beiden Landtagsfraktionen Rainer Genilke (CDU) und Michael Jungclaus (Bündnis 90/Die Grünen) eine konkrete Aufstellung der Ein- und Aussteigerzahlen vom Verkehrsministerium haben. Dürfte eigentlich kein Problem sein; solche Daten werden inzwischen verstärkt automatisch laufend erhoben. Es wurde jedoch nur eine Liste mit 5 sehr groben Kategorien vorgelegt, die so a) nicht gefordert war und b) kaum dem Informationsbedürfnis der Parlamtentarier und der Öffentlichkeit entspricht. Die Begründung für die Geheimhaltung: „Einzeldaten zu jeder Station sind betriebsinterne Daten der #Eisenbahnverkehrsunternehmen, die zur allgemeinen Veröffentlichung nicht freigegeben sind.“

Der #DBV kritisiert seit vielen Jahren diese überflüssige Geheimhaltung. Mit der Weigerung, bestimmte Informationen an Abgeordnete weiterzugeben, wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Denn diese Daten werden nach Kenntnissen des DBV inzwischen sogar automatisiert durch Zähleinrichtungen an den Türen der Wagen erhoben. Brandenburg finanziert mit über 400 Millionen Euro pro Jahr den Eisenbahn, Straßenbahn- und Busverkehr auf Landes- und Gemeindeebene. Welche Leistungen in welcher Qualität und in welchem Umfang hier vereinbart sind, erfährt weder Parlament noch die interessierte Öffentlichkeit. Zur Erinnerung: es ist weder das Ersparte von Herrn Minister Vogelsänger oder Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke, es ist Steuergeld! Jetzt sogar das Parlament in seiner Kontroll- und Aufsichtsfunktion zu beschneiden ist schon ein starkes Stück. Leider entspricht dieses Verhalten dem inzwischen üblichen Reflex. Es wird alles als geheim eingestuft, um so Kontrolle, Kritik und Diskussion unmöglich zu machen. Bei Nachfragen wird auf bestehende Verträge verwiesen, die die Weitergabe ausschließen. Nur: solche Verträge hat das Land selber abgeschlossen. Wenn das Verkehrsministerium die Herausgabe von Informationen aus diesen Verkehrsverträgen mit der Begründung verweigert, es sei Geheimhaltung vereinbart worden, dann hat es zuvor diese Hürde selber aufgebaut. Der DBV sieht mit Sorge, dass es inzwischen üblich ist, eine parlamentarische und öffentliche Diskussion durch die Erklärung zur Geheimsache immer weiter auszuschließen. Wo diese überflüssige Geheimhaltung beim Ausgeben von unser aller Steuergeld hinführt, kann jeden Monat am Beispiel Flughafen BER beobachtet werden (jeder Monat Stillstand kostet den Steuerzahler mindestens 15 Mio. Euro – die genaue Summe wurde wegen mangelndem Interesse bisher nie veröffentlicht). 25 Jahre nach der „friedlichen Revolution“ sollte eigentlich Schluss sein mit dem der Geheimnistuerei auf Ministeriumsebene. Der DBV hofft, dass das neue Parlament sich nicht mehr so leicht mit dem Hinweis auf verenbarte Geheimhaltung um seine Aufsichts- und Kontrollfunktion der Regierung bringen lassen wird. Denn das Handeln nach der Prämisse „Wir wissen, was für euch gut ist“ hatten wir bis 1989 in der DDR. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

allg.: Wie steht der Senat zum neuen Gesetz über Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welcher Weise hat sich der Se-nat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über #Elektromobilität geäußert bzw. wann und in welcher Weise wird er dies noch tun? Antwort zu 1: Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versandte mit Schrei-ben vom 6. August 2014 Referentenentwürfe zu folgen-den Regelungen an die Länder und die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme: Entwurf des Gesetzes zur Be-vorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Stra-ßenverkehr (GebOSt) sowie Entwurf einer Verwaltungs-vorschrift StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat dem Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 18. August 2014 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus nahm die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder am 10./11. September 2014 einen Beschlussvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den vorgenannten Referentenentwürfen an, in dem eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Referen-tenentwürfe gefordert wird. Bei der Verkehrsministerkon-ferenz am 1./2. Oktober 2014 findet eine Aussprache zu diesem Beschluss statt. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Ent-wicklung der Elektromobilität getrennt nach Verkehrsträ-gern? a) Eisenbahn, b) Straßen- und U-Bahn, c) E-Bike, d) Elektrofahrzeuge für Gütertransport, e) Elektrofahrzeug für privaten Personenverkehr? Antwort zu 2: Die schienengebundenen Verkehrsmit-tel des öffentlichen Verkehrs werden überwiegend mit Elektrotraktion betrieben. Elektroräder sind ein neues Verkehrsmittel mit erheblichen Potentialen, die verkehrli-chen und umweltseitigen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs kurzfristig und mit geringen Kosten zu reduzie-ren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektro-räder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Elektroräder können zudem die priva-ten Haushalte bei den Mobilitätskosten deutlich entlasten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt daher die Einführung von Elektrorädern als Substitut von Pkw mit dem Projekt „EBikePendeln“, das im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität durchge-führt wird. Hierbei steht die Zielgruppe der Berufspendle-rinnen und Berufspendler im Vordergrund. Die Einfüh-rung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen kann die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastungen effektiv mindern, da diese Fahrzeuggruppe trotz ihres geringen Bestands- und Fahrleistungsanteils überdurchschnittlich zu den Belastungen beiträgt. Die vom privaten Personen-verkehr dominierten Treibhausgasemissionen des Ver-kehrssektors können durch Elektrofahrzeuge gesenkt werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt der Senat bezüg-lich der Öffnung von Busspuren für Elektrofahrzeuge? Wie wird der Senat die schon heute oft zugeparkten Bus-spuren für Busse freihalten, sollten die aktuellen Benut-zungsregeln für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt lehnt die Öffnung der Bus-Sonderspuren für Elektrofahrzeuge im Hinblick auf die möglichen Verzögerungen und Behinderungen im Be-triebsablauf des Linienverkehrs mit Bussen, die Anreiz-funktion für andere Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer, die Sonderspur zu nutzen sowie die nicht gelöste Frage einer wirksamen Überwachung ab. Entsprechend den Markthochlaufszenarien der Bun-desregierung werden im Jahr 2020 in Berlin rund 20.000 Elektrofahrzeuge erwartet. Diese Flotte würde die beste-hende Konkurrenzssituation des Busverkehrs mit den rd. 7.500 Taxen, den Einsatzfahrzeugen und dem zunehmen-den Radverkehr, die die Bus-Sonderspuren ebenfalls benutzen, erheblich verschärfen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)

Bahnverkehr + allg.: Berliner Wassertürme Highlights für Bahn, Kieze und Kliniken, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wassertuerme-highlights-fuer-bahn-kieze-und-kliniken/10344066.html Stillgelegt, umgebaut, abgebrannt: Ein Überblick über die #Wassertürme der Stadt. Dutzende sind noch erhalten, manche werden kreativ genutzt.

Kiez-Blogs und Bezirksarchive widmen sich den Wassertürmen. Es gibt auch zwei Bücher über die markanten Berliner Bauwerke, die an vielen Orten noch immer das Stadtbild prägen. Dabei dienen die #Türme ihrer früheren Funktion nicht mehr. Heute wird der erforderliche Druck in den Leitungen bis zum heimischen #Wasserhahn mit elektrischen #Pumpen erzeugt. Früher speicherten die Türme in großen Becken in der Höhe das Wasser – von dort floss es ohne Pumpen in die Leitungen. Zum Teil wurden die Türme in Wohnungen, Büros oder Bars umgewandelt. Einige stehen leer und verfallen. IN DER STADT Der Versorgung der Bevölkerung dienten in Berlin 19 Wassertürme. … AN DER EISENBAHN Von den elf gebauten Wassertürmen sind neun erhalten. Sechs von ihnen stehen unter Denkmalschutz, zuletzt wurde …

allg. + Taxi: Untersagungsverfügung zum Schutz des Fahrgastes, aus Senat

www.berlin.de Das Landesamt für Bürger und #Ordnungsangelegenheiten Berlin (#LABO) hat der #Uber B.V. eine #Untersagungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Damit darf Uber ab sofort keine Smartphone App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App Angebote vermitteln die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen.

Zugleich wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht. Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwaltungsgericht auch Ersatzzwangshaft gegen die Verantwortlichen anordnen. Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität. Das LABO als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann nicht tolerieren, dass sich dieser im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist. Ferner dient die Verfügung auch dem Schutz der Fahrer, da die #Kfz-Haftpflichtversicherung nicht das Risiko der Personenbeförderung abdeckt. Der Grundgedanke des Schutzes des #Taxigewerbes findet ebenfalls Anwendung. Eine fortgesetzte Ausübung der Personenbeförderung ohne Genehmigung ist zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann. Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht bestandskräftig. Uber kann gegen die Verfügung Widerspruch einlegen und gegen die sofortige Vollziehung gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen.Bilder: Taxis in Berlin; Foto: © Sliver – Fotolia.com Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,

Novelle zum ÖPNV-Gesetz im Land Brandenburg Offener Brief an alle Abgeordneten des Verkehrsausschusses

http://www.bahnkunden.de/

(19.2.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung der Verabschiedung der Novelle zum #ÖPNV-Gesetz #Brandenburg wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an Sie, um Ihnen die wohl weiterhin bestehenden Probleme aufzuzeigen. Wir appelieren an Sie, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es gefährdet mittelfristig ein gutes und ausreichendes Angebot mit Straßenbahn und Bus. Wir haben den Eindruck, dass das ÖPNV-Gesetz lediglich dazu dient, die Verantwortung für Bahn und Bus vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte abzuwälzen, ohne im Gegenzug für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Daseinsvorsorge und Subsidiarität sieht unserer Meinung nach anders aus. Wer erklärt in vier, fünf oder acht Jahren der Öffentlichkeit, dass die Straßenbahn in Brandenburg an der Havel oder Cottbus als umweltfreundliches und barrierefreies Verkehrsmittel nicht mehr zu finanzieren ist? 1. Barrierefreiheit findet nicht statt Die Umsetzung der Barrierefreiheit (in der Anhörung am 16.1.2014 war davon auch die Rede) ist völlig ungeklärt; auch hierbei werden die Aufgabenträger, so jedenfalls unser Eindruck, vom Land alleine gelassen. Viele Haltestellen müssen bis 2020 baulich verändert werden, um barrierefrei zugänglich zu sein. Sofern hiermit größere Baumaßnahmen verbunden sind, muss bald mit den Planungen begonnen werden. Hierzu wiederum ist aber Voraussetzung, dass die Finanzierung geklärt ist. Zahlreiche alte Straßenbahnfahrzeuge können nur mit einem finanziellen Riesenaufwand, der in vielen Fällen einem Neubau gleichkommt, entsprechend umgerüstet werden. Wer soll das finanzieren? Das Land hat, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, hierfür keine Verantwortung mehr. 2. Absenken der Investitionsförderung von 17,1 Mio. Euro (2013) auf 5 Mio. in 2014 – ist das der erwünschte Fortschritt? Dreh- und Angelpunkt ist die pauschale Förderung der Aufgabenträger mit Straßenbahnen und Eberswalde mit seinem Obus mit 5 Mio. Euro jährlich. Diese Summe ist angeblich ausreichend, um die anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen der kommenden Jahre zu finanzieren. Wie kommt diese Summe zustande? 2008 bis 2010 sind durchschnittlich pro Jahr 4,1 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Land Brandenburg ausgereicht worden. Wird allerdings ein längerer „Lebenszyklus“ von Fahrzeugen und Gleisanlagen betrachtet, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Von 1999 bis 2010 sind laut VDV für die Straßenbahnen im Land Brandenburg im jährlichen Durchschnitt 8,5 Mio. Euro an Investitionen gewährt worden. Warum nimmt das Ministerium als Grundlage für die Ermittlung des angeblichen Investitionsbedarfs für die kommenden Jahre einen Mini-Zeitraum, der überhaupt nicht repräsentativ ist? Dass die 5 Mio. Euro überhaupt nicht ausreichen, zeigt auch die Landeshauptstadt Potsdam. Hier wächst die Bevölkerung stetig an und die ViP haben immer mehr Fahrgäste zu befördern. In Folge der neuen, pauschalen Zuweisungen würde Potsdam pro Jahr ca. 1 Mio. Euro weniger Geld für seine Straßenbahn bekommen, obwohl hier ein Ausbau des Straßenbahnnetzes dringend erforderlich ist. Im Haushalt soll der Einzelplan 11 (MIL), Kapitel 11 500, Titelgruppe 70 „Investitionen für den ÖPNV gemäß Gesetz zum EntflechtG“ von 2013 17,1 Mio. Euro auf 2014 5,0 Mio. Euro um über 70 % gekürzt werden. Zeigen nicht alleine diese beiden Zahlen die Dramatik? Unser Fazit: Wird die Förderung von 5 Mio. Euro nicht deutlich erhöht, wird keiner der betroffenen Aufgabenträger die in wenigen Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen finanzieren können. Es droht dann somit das Aus für die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Woltersdorf, Schöneiche, Rüdersdorf und Strausberg. Verkehrswende? Förderung des Umweltverbundes? Nicht in Brandenburg. 3. Mitwirkung Wir hätten uns gewünscht, dass den Aufgabenträgern verbindlich das Aufstellen von Nahverkehrsplänen und Einrichten von Nahverkehrsbeiräten vorgeschrieben wird. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit sollte selbstverständlich werden, wenn wenig Geld zur Verfügung steht und neue Wege begangen werden sollen. Transparenz und Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung sollten auf allen Ebenen erprobt und genutzt werden, um die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Sehr veehrte Abgeordnete, wir haben nach wie vor den Eindruck, dass der vorgelegte Entwurf zum ÖPNV-Gesetz den regionalen Aufgabenträgern mehr Kompetenz und Entscheidungsfreiheit zubilligen möchte (das ist positiv), ihnen andererseits die dafür notwendige finanzielle Ausstattung vorenthält (das ist negativ). Wir appellieren an Sie, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs in Brandenburg zu sorgen. Nur dann können die Ziele des ÖPNV-Gesetzes mit Leben erfüllt werden: „Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, daß er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. Durch Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs soll der motorisierte Individualverkehr, insbesondere in und zwischen Verdichtungsräumen zurückgeführt, zumindest aber ein weiterer Anstieg verhindert werden.“ (§ 2 Absatz 2 ÖPNV-Gesetz). Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

Busse und Bahnen schaffen neuen Fahrgast-Rekord, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/politik/busse-und-bahnen-schaffen-neuen-fahrgast-rekord,10808018,26095388.html

Immer mehr Menschen sind mit #öffentlichen #Verkehrsmitteln unterwegs. Neue Fernbusse und einen Bedeutungsverlust des Autos nennen Fachleute als Gründe. Noch nie sind die Deutschen so oft Bus und Bahn gefahren: Mehr als 11,12 Milliarden #Fahrgäste wurden 2013 im Nah- und Fernverkehr gezählt – noch einmal 0,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Einen Rekord gab es auch im Luftverkehr: Die Zahl der Passagiere auf deutschen Flughäfen legte innerhalb eines Jahres um 1,1 Prozent auf rund 181 Millionen zu, allerdings gingen die Inlandsflüge zurück. Das berichtete das Statistische Bundesamt auf der Basis vorläufiger Zahlen. Der Fernverkehr mit Bussen ist nach der Liberalisierung zum Jahresbeginn 2013 stark gewachen. Allein die in der Statistik berücksichtigten Unternehmen steigerten ihr Fahrgastaufkommen um …

allg. + Regionalverkehr: Anhörung zum ÖPNV-Gesetz in Brandenburg DBV kritisiert Entwurf als mutlos und unterfinanziert

#DBV-Landesverband Berlin-Brandenburg 16.1.2014 Am heutigen Tag fand im #Verkehrsausschuss des Brandenburger Landtags die Anhörung zur geplanten Änderung des Brandenburger #ÖPNV-#Gesetzes statt. Der DBV-Landesverband war dazu geladen. Der DBV kritisiert, dass es auch diesmal keine Verpflichtung zur Bestellung eines Nahverkehrsbeirates in den Landkreisen und kreisfreien Städte gäbe. Die Bedeutung der kommunalen Nahverkehrspläne und Beiräte werde immer wichtiger und eine verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit über die Mitarbeit in den Beiräten sei deshalb unerlässlich. Nur so können wichtige Hinweise gegeben und die Akzeptanz erhöht werden. Die Nahverkehrspläne sind die Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr. Hier wünscht sich der DBV mehr Mut, um die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewärleisten. Die Bedeutung einer angemessenen und auskömmlichen Finanzierung wiederum sei Voraussetzung für ein attraktives Straßenbahn-, Obus- und Busangebot. Die geplante jährliche Pauschalzuweisung von jährlich 5 Millionen ist überhaupt nicht ausreichend, um die in den kommenden Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen zu finanzieren. So betrug die Förderhöhe alleine im vergangenen Jahr 17,1 Millionen und soll nun auf 5 Millionen sinken? Der DBV hofft, dass die Abgeordneten die Folgen des Gesetzentwurfes erkennen und die Pauschalzuweisung für Investitionen bedeutend höher ausfällt. Sonst befürchtet der DBV, dass in einigen Jahren in den Straßenbahnbetrieben Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg (Havel), Strausberg, Rüdersdorf, Woltersdorf und Schöneiche und beim Obus in Eberswalde „die Lichter ausgehen“ werden. Elektromobilität auf dem Vormarsch? Nicht beim öffentlichen Personennahverkehr. Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94

allg. + Bahnverkehr + Bus: Train Simulator und Omnibus-Simulation Nächster Halt: Flughafen-Bahnhof BER, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/medien/digitale-welt/train-simulator-und-omnibus-simulation-naechster-halt-flughafen-bahnhof-ber/9013848.html

Zukunft und Vergangenheit Berlins lassen sich derzeit mit zwei PC-#Simulationen besonders eindrucksvoll erleben: In der Computerrealität ist sogar der Bahnhof unterm #Flughafen #BER bereits eröffnet. Am Ende läuft es auf die Frage hinaus, wer da eigentlich von der Realität eingeholt wurde. Als sich der 3-D-Designer Jan Bleiß im Februar 2012 darangesetzt hat, die Eisenbahnstrecke Berlin–Wittenberg für eine PC-Simulation aufzubereiten, gab es noch keinen Anlass, am Eröffnungstermin für den Berlin-Brandenburger Großflughafen „Willy Brandt“ zu zweifeln. „Außer ein paar Leuten vielleicht konnte niemand ahnen, dass der BBI irgendwann, jedoch nicht 2012 fertig wird“, schreibt er im Begleitheft zu dem Zusatzprogramm des Train Simulator von Aerosoft. Um Brandschutzauflagen müssen sich Entwickler von Computersimulationen keine Gedanken machen, aber bekanntlich haben auch die BBI-Verantwortlichen das Thema – und nicht nur dieses – massiv unterschätzt. Fest steht: In der Realität wird es noch einige Zeit dauern, bis die ersten Fluggäste am …

allg. + BVG + S-Bahn: Was ist in Bus und Bahn eigentlich erlaubt?, aus BZ Berlin

http://www.bz-berlin.de/ratgeber/was-ist-in-bus-und-bahn-eigentlich-erlaubt-article1703558.html

Jeder zweite Berliner ist täglich mit BVG oder S-Bahn unterwegs. Und wohl jeder von ihnen hat sich schon mal über seine Mitfahrer geärgert. Döner-Gestank, Gedrängel an der Tür, laute Handy-Telefonate – doch was ist in Bus und Bahn eigentlich erlaubt, was verboten und was schlicht unhöflich? B.Z. beantwortet die wichtigsten Fragen. Für die Benimm-Regeln fragten wir die zertifizierte Knigge-Expertin Viola Böhm. Wer bekommt den Platz? Knigge-Expertin Viola Böhm: „Selbstverständlich räumen immer jüngere für ältere Menschen, alle für Schwangere oder für Menschen mit einer Behinderung, wie z. B. Krücken. Sollten Sie einen Platz benötigen und keiner steht auf: Einfach den jüngsten Menschen in Ihrer unmittelbaren Umgebung höflich drum bitten, vielleicht hat er Sie einfach übersehen.“ Ess-Verbot. In der Bahn sollte weder …

allg.: Berlin: Forschungsprojekt "Mobilität in Städten"

http://www.lok-report.de/ Daten zum #Verkehrsverhalten besitzen für die kommunale und regionale #Verkehrsplanung aber auch für die Forschung einen hohen Stellenwert. Nach den ersten fünf Monaten der Feldphase des Forschungsprojektes „#Mobilität in Städten – SrV (System repräsentativer Verkehrsbefragungen) 2013“ von der Technischen Universität Dresden zeigt sich eine rege Beteiligung der Befragten: 98 % der angestrebten Sollstichproben lagen Ende Mai vor. Das entspricht einer Stichprobe von deutschlandweit ca. 48.000 befragten Personen. Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, dankt allen Beteiligten für ihre bisherige Mitwirkung: „Durch Ihre Bereitschaft sich aktiv an der Befragung zu beteiligen unterstützen die Bürgerinnen und Bürger das Anliegen des Projektes, die Datengrundlagen für die örtliche Planung und Politik zu verbessern. In Zeiten steigender Befragungsmüdigkeit ist eine solche hohe Beteiligung keine Selbstverständlichkeit.“ Die erhobenen Daten sollen zur Bewertung des aktuellen #Verkehrsgeschehens in den Kommunen beitragen und in Entscheidungen über planerische Vorhaben einfließen. Durch die von der Technischen Universität Dresden entwickelte einheitliche Erhebungsmethodik wird dadurch auch ein umfassender Städtevergleich möglich. Chancen und Grenzen stadtspezifischer Entwicklungsvorhaben können so auf vergleichbarer Datengrundlage deutlich besser erkannt und eingeschätzt werden. Das SrV 2013 ist bereits die zehnte Fortschreibung einer 1972 begründeten Zeitreihe und wird in diesem Jahr in 102 Untersuchungsräumen durchgeführt. Berlin nimmt zum zweiten Mal an dieser Erhebung teil. Das Projekt ist als Ganzjahreserhebung konzipiert. Staatssekretär Gaebler: „Bis Ende diesen Jahres sollen in Berlin ca. 15.000 Personen befragt worden sein. Daher werden auch in den kommenden Wochen und Monaten weitere Haushalte angeschrieben. Und wir bitten auch diese Bürgerinnen und Bürger um ihre aktive Mitwirkung.“ Die Adressen der Haushalte wurden aus dem Einwohnermelderegister per Zufallsverfahren gezogen. Diese Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben, in dem sie über die Befragung informiert und um ihre Mitwirkung gebeten werden. Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Erfragt werden Informationen zum Haushalt und zu den Haushaltsmitgliedern. Dazu gehören beispielsweise die Zahl der im Haushalt vorhandenen Pkw sowie die Erreichbarkeit von #Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Besonders wichtig sind die Angaben zu den Wegen aller im Haushalt lebenden Personen für einen vorgegebenen Stichtag. Dabei geht es beispielsweise um die genutzten #Verkehrsmittel und die zurückgelegten Entfernungen. Auch die Informationen von Menschen, die wenig unterwegs sind oder ihre Wohnung gar nicht verlassen können, sind ausdrücklich von Interesse. Um möglichst alle Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, wird die Erhebung kombiniert als telefonisch-schriftliche Befragung durchgeführt. Dabei besteht auch die Möglichkeit, die Fragen über einen Online-Zugang im Internet zu beantworten. Mit der Durchführung der Erhebung hat die Technische Universität Dresden das Leipziger Institut Omnitrend GmbH beauftragt. Dort werden alle Daten erfasst, anonymisiert und zur Auswertung an die Technische Universität Dresden übergeben. Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes ist gewährleistet (Pressemeldung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, 20.06.13).