Flughäfen: Entlastung für Anwohner in Tegel – Berlin will Luftfracht nach Schönefeld verlagern, aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/fluglaerm/berlin-will-luftfracht-nach-schoenefeld-verlagern-um-tegel-zu-en.html Mehr #Ruhe für #Anwohner am #Flughafen #Tegel: Zumindest #Frachtflüge sollen verlagert werden. Unklar ist, ob der Vorstoß von Erfolg gekrönt sein wird – denn die Entscheidung liegt bei Air Berlin.

Berlin will sich dafür einsetzen, dass der Luftfracht-Verkehr vom Flughafen Tegel nach Schönefeld verlagert wird. Das im vergangenen Jahr dort eröffnete Frachtzentrum sei nur zu einem Viertel ausgelastet, die Anwohner des Flughafens Tegel dagegen müssten nachts entlastet werden, betonte der CDU-Abgeordnete Oliver Friederici am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Alle Fraktionen zeigten sich dem Antrag der Koalition gegenüber offen. Brandenburg reagierte skeptisch. Kompromiss mit Brandenburg und Air Berlin nötig Letztlich ist die Verlagerung aber keine politische Entscheidung. Die Fluggesellschaft Air Berlin hat den Zuschlag für die Frachtflüge erhalten und entscheidet …

Straßenverkehr + U-Bahn: Wie lange eigentlich noch? Die Bauarbeiten am U-Bahnhof Vinetastraße, aus florakiez.de

http://www.florakiez.de/2014/10/03/wie-lange-eigentlich-noch-die-bauarbeiten-am-u-bahnhof-vinetastrasse/ Für Geschäftsinhaber ist es eine Zumutung, für #Autofahrer, #Radler und #Fußgänger einfach nur nervig. Seit nun schon vier Jahren wird am -Bahnhof #Vinetastraße gebaut. Die #BVG hat die #Straßenbahngleise zwischen Esplanade und Elsa-Brandströmstraße komplett erneuert und einen #Aufzug eingebaut, der die Straßenbahn mit dem #Bahnsteig der -Bahn verbindet. Doch die wirklichen Schwierigkeiten bereitet die Sanierung der Tunneldecke der U2, durch die immer wieder Wasser dringt. Gleichzeitig erneuern die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ihre Trink- und Schmutzwasserleitungen.

Für all diese Arbeiten wurde die Straßenführung immer wieder geändert. Derzeit ist das Abbiegen von der Berliner Straße stadtauswärts in die Mühlenstraße in Richtung Florakiez nicht möglich, Autofahrer werden über die Maximilianstraße umgeleitet. Stadteinwärts ist die Berliner Straße nur noch für Busse durchgängig befahrbar. Doch warum dauern die Bauarbeiten so lange? Das haben sich auch die Gewerbetreibenden gefragt und sich an das Bürgerbüro von …

Straßenverkehr: Verkehrsberuhigung mit Pollern und Baken – welche Handlungsspielräume gibt es?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gilt in Berlin die „#Richtlinie zur Anlage von #Stadtstraßen“- RASt 06 auch als Grundlage für die Aufstellung z.B. von #Pollern, nach der Poller in einem Abstand von 0,25m zum Fahrbahnrand aufgestellt werden können (vgl. RASt 06; Nr.7.4.1. #Absperrelemente)? Antwort zu 1: Gemäß den im Land Berlin geltenden Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16.05.2013 und den im Land Berlin verbindlich eingeführten Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. betragen die seitlichen Sicherheitsräume neben fahrenden und haltenden Kraftfahrzeugen in der Regel 0,5m. Im Ausnahmefall bei Anwendung eingeschränkter Bewegungsspielräume können sie bis auf 0,25m reduziert werden. Die Bemessung mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen setzt in der Regel geringe Geschwindigkeiten (≤ 40 km/h) und eine umsichtige Fahrweise voraus, die durch eine geeignete Gestaltung und verkehrsrechtliche Regelungen zu unterstützen sind. Inwieweit dieser Ermessensspielraum bei der Anordnung von Pollern im Seitenraum ausgenutzt wird, obliegt der Verantwortung des Straßenbaulastträgers. Aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) sind dies die Berliner Bezirke. Frage 2: Können Poller z. B. auch auf markierten Sperrflächen aufgestellt werden, um zur Entlastung der bezirklichen Ordnungsämter Falschparker von diesen Flächen abzuhalten? Antwort zu 2: Poller können Sperrpfosten und damit Verkehrseinrichtungen sein, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken. Auf Sperrflächen darf weder gefahren noch gehalten oder geparkt werden. Ein zwingendes Erfordernis im Sinne von § 45 Abs. 9 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Anordnung von Sperrpfosten auf Sperrflächen zur Vermeidung der Fahrzeugbenutzung besteht daher in der Regel nicht. Sperrflächen bilden Schutzzonen zum fließenden Verkehr, sie sind aber Teil der Fahrbahn. Zur Vermeidung unzulässiger Parkvorgänge, die sich verkehrsgefährdend auswirken können, können im Einzelfall auch auf Sperrflächen Sperrpfosten angeordnet werden. Frage 3: Teilt der Senat die Aussage, dass diagonal rot-weiß markierte Baken nach verkehrsbehördlicher Anordnung überall im Straßenraum – also auch ohne Schutzabstände auf der Fahrbahn – aufgestellt werden können? Antwort zu 3: Nein. Nach der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) III. 13 b) zu den §§ 39 bis 43 StVO dürfen Verkehrszeichen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. In der Regel sollte der Seitenabstand von ihr innerhalb geschlossener Ortschaften 0,50 m, keinesfalls weniger als 0,30 m betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften 1,50 m. Frage 4: Wie beurteilt der Senat den Einsatz von Pollern und Baken zur Sicherung von Kreuzungen, Fahrbahnverschwenkungen und Fußgängerübergängen in verkehrsberuhigten Zonen (Zeichen 325), in denen es formal keine Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahnen geben sollte (gemeinsame Verkehrsfläche)? Gelten dort ebenfalls die in Frage 1 und 3 beschriebenen Anforderungen? Antwort zu 4: Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden. Frage 5: In einzelnen Berliner Bezirken bestehen offenbar Bedenken gegen den Einsatz der in Frage 1 – 4 angesprochenen Anwendung von Pollern und Baken, für die vor allem Haftungsfragen angeführt werden. Sind dem Senat aus den vergangenen Jahren Gerichtsurteile be- kannt, in denen das Land Berlin oder einzelne Berliner Bezirke von Fahrzeughaltern wegen Kollisionen mit Pollern oder Baken erfolgreich auf Schadenersatz verklagt worden sind? Wenn ja, wie häufig sind solche Klagen erfolgreich gewesen und in welcher Höhe musste von der öffentlichen Hand Schadenersatz geleistet werden (bitte tabellarisch dar-stellen)? Antwort zu 5: Dem Senat sind keine solchen Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren bekannt. Frage 6: Wie beurteilt der Senat den Einsatz von Fahrbahnschwellen und Fahrbahnkissen in Wohnstraßen (Tempo 30 Zonen) bzw. in verkehrsberuhigten Zonen? Frage 7: Hält der Senat Fahrbahnkissen für ein geeignetes Mittel, um Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Zonen zu erreichen? Frage 10: Was empfiehlt der Senat zur Verlangsamung des motorisierten Verkehrs in Tempo 30 Zonen bzw. in verkehrsberuhigten Zonen? Antwort zu 6, 7 und 10: Bei der Einrichtung der Tempo 30-Zonen in Berlin in den Jahren zwischen 1988 und 1992 hat die Straßenverkehrsbehörde gegenüber den bezirklichen Tiefbauämtern nach der damals geltenden Verwaltungsvorschrift zur StVO regelmäßig geeignete bauliche Maßnahmen zur Unterstützung eines einheitlichen Erscheinungsbildes angeregt. Dies waren in erster Linie Aufpflasterungen und Gehwegvorstreckungen in Kreuzungs- und Einfahrtbereichen. Durch die Straßenverkehrsbehörde wurden damals auf Wunsch vieler Tiefbauämter zur Kostenreduzierung auch andere Maßnahmen angeordnet. So wurde bei üppig breiten Fahrbahnquerschnitten eine Fahrgassenreduzierung durch Änderung der Parkordnung erreicht und die Gehwegvorstreckungen nur als Sperrflächen markiert. Die StVO und die Verwaltungsvorschrift wurden Ende 2000 modifiziert. Die Einrichtung und Ausdehnung von Tempo 30-Zonen ist im Rahmen einer flächenhaften kommunalen Verkehrsplanung wesentlich erleichtert worden. Seither regt die Straßenverkehrsbehörde straßenbauliche Veränderungen zur Temporeduzierung (z.B. Moabiter Kissen) in Tempo 30-Zonen nicht mehr an, der Einbau ist aber nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Straßenbaulastträger, der im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht darauf zu achten hat, dass solche Fahrbahneinbauten gefahrlos über- und umfahren werden können. Das schließt auch die möglichen Beeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge sowie Verund Entsorgung ein. Außerdem können die Einbauten Lärm beim Überfahren von Lkw verursachen, was wieder zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner führen kann. Der Einbau wird deshalb in der Regel nur in wenigen Einzelfällen vorgesehen, wenn andere Maßnahmen eine angemessene Geschwindigkeit nicht sicherstellen können. Umfangreiche bauliche Maßnahmen u.a. durch einen niveaugleichen Ausbau in ganzer Straßenbreite werden nur noch bei verkehrsberuhigten Bereichen gemäß Zeichen 325 StVO erwogen. Die baulichen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung in Erschließungsstraßen sind in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) geregelt. Frage 8: Wie sind die Erfahrungen des Senats bzw. aus den Bezirken bezüglich der Kosten, der Lebensdauer und der Akzeptanz für aus Steinen errichtete Fahrbahnkissen bzw. aus Kunststoff (idealer Weise Kautschuk) errichteten Fahrbahnschwellen? Frage 9: Gibt es bei den steinernen Fahrbahnkissen bzw. Fahrbahnschwellen Beschwerden z.B. wg. Fahrzeugschäden oder Lärmbelästigungen? Antwort zu 8 und 9: Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Umfrage bei den Tiefbauämtern der Bezirke durchgeführt. Sie ergab folgende Hinweise: Die Kosten für die Herstellung von Fahrbahnkissen aus Pflastersteinen liegen je nach Art des verwendeten Pflasters bei etwa 65 bis 90 €/m2 zu bearbeitender Fahrbahnfläche, zuzüglich eventuell erforderlicher Umbauten von Einbauten in der Fahrbahn wie z.B. Entwässerungsschächte. Die Lebensdauer bei der Verwendung von Natursteinpflaster ist hoch. Der Einsatz von Fahrbahnschwellen wird dagegen aus mehreren Gründen abgelehnt. Zum einen sind aufgeklebte oder aufgedübelte Elemente auf der Fahrbahn ungeeignet, da sie bei maschinellem Winterdienst mit dem Räumschild beschädigt werden können. Zum anderen werden sie im Hinblick auf den Einsatz von Krankenfahrzeugen und der Feuerwehr abgelehnt. Hinzu kommen Belästigungen der Anwohner wegen Lärm und Erschütterungen durch das ständige Abbremsen und Beschleunigen. Auch wird bei Dunkelheit eine Gefahr insbesondere für den Zweiradverkehr gesehen. Beschwerden wegen Lärm liegen vereinzelt vor, Fahrzeugschäden sind dagegen nicht bekannt. Berlin, den 02. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)

S-Bahn: Wer fährt womit im S-Bahn-Netz ab 2017?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Betreiber sind aktuell an den #Vertragsverhandlungen beteiligt? Treffen Informationen zu, dass aktuell nur noch zwei #Bewerber im Rennen sind? Wie plant der Senat vorzugehen, falls auch noch der letzte Mitbewerber der Bahn aussteigen sollte? Zu welchem Zeitpunkt soll – nach jetzigem Planungsstand – der #Zuschlag an den künftigen Betreiber des -Bahn-Rings er-teilt werden?

Antwort zu 1: Die Länder dürfen sich im laufenden Vergabeverfahren aus vergaberechtlichen Gründen nicht zur Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber äußern. Die Bewerberinnen und Bewerber erstellen derzeit ihre Ange-bote, Abgabetermin ist im Februar 2015. Der Zuschlag soll nach jetzigem Planungsstand im Sommer 2015 erteilt werden. Frage 2: Wie plant der Senat sicherzustellen, dass ggf. entstehender #Mischbetrieb zwischen dem alten und dem neuen Betreiber der S-Bahn nicht zu Chaos führt? Antwort zu 2: Im Rahmen der operativen Verkehrs-abwicklung obliegt die Verantwortung für die Koordina-tion den Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ein Mischbe-trieb verschiedener Betreiber auf ein und derselben Infra-struktur ist dabei tägliche Praxis im Eisenbahnverkehr, so u.a. im Regionalverkehr im Berliner Raum oder noch intensiver in den Eisenbahnnetzen im Rhein-Ruhr-Gebiet. Für die planerische Vorbereitung der Verkehre und Fahrpläne (Bestellprozess) ist im Auftrag der Länder die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) verantwortlich. Dort sind die Prozesse für die Fahrplanab-stimmung zwischen verschiedenen Eisenbahnverkehrsun-ternehmen etabliert. Die VBB GmbH führt bereits jetzt den jährlichen Bestellprozess für den S-Bahnverkehr (derzeit ein Betreiber) und den Regionalverkehr, hier mit mehreren Betreibern, im Auftrag der beiden Länder durch und stimmt auch die unterjährigen Veränderungen im Verkehrsangebot durch Baumaßnahmen oder Sonderver-kehre ab. Frage 3: Wann wird die DB Netz AG die Ausnahme-genehmigung für das von der Bahn geplante „ZSB-Migrationskonzept“ beantragen? Wann rechnet der Senat mit der Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr? Antwort zu 3: Nach einer Information der S-Bahn Berlin GmbH hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Antrag auf Ausnahme-genehmigung für den Weiterbetrieb des Fahrsperrensys-tems und damit in Zusammenhang das Migrationskonzept ZBS, das den Ersatz der mechanischen Fahrsperren durch das Zugsicherungssystem ZBS bis Ende 2025 vorsieht, mit Schreiben vom 16.09.2014 genehmigt. Frage 4: Was sind die aktuellen Pläne für die weiteren Teilnetze der S-Bahn? Werden die Ost-West-linien sowie die Nord-Süd-Linien ebenfalls ausgeschrieben und wenn ja, wann und für welchen Zeitraum? Wenn nein, wie schätzt der Senat die europarechtliche Zulässigkeit einer Direktvergabe ein? Frage 5: Inwieweit plant der Senat die weiteren Teil-netze übergangsweise direkt an die DB zu vergeben? Wenn ja, für welchen Zeitraum? Wie schätzt der Senat die europarechtliche Zulässigkeit einer Direktvergabe ein? Wie wird diesbezüglich die Europäische Union befasst? Frage 6: Inwieweit wird der Senat aus der Ausschrei-bung des Rings Konsequenzen ziehen und die der Aus-schreibung der weiteren Teilnetze rechtzeitig vorbereiten? Wie plant der Senat bei der Ausschreibung der weiteren Teilnetze mit den bestehenden S-Bahn-Zügen der Baurei-he 481 umzugehen? Antwort zu 4, 5 und 6: Die Länder werden die Leis-tungen auf den weiteren Teilnetzen der Berliner S-Bahn im Einklang mit den Vorgaben des Vergaberechts beauf- tragen. Dabei ist im Interesse eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Ressourceneinsatzes vorgesehen, dass die vorhandenen Fahrzeuge der Baureihe 481, die erst in den Jahren 1996 – 2004 beschafft wurden, zunächst weiterhin zum Einsatz kommen können. Diese werden derzeit mit dem neuen ZBS nachgerüstet. Eine Befassung „der Europäischen Union“ ist im Vor-feld dieser Vergaben weder rechtlich erforderlich noch üblich. Die beabsichtigten Auftragsvergaben werden entsprechend den europarechtlichen Vorgaben im Europä-ischen Amtsblatt vorab bekanntgemacht. Für die geplante Direktvergabe eines Übergangsvertrages im Teilnetz Ring ist dies bereits erfolgt. Die weitere Vorgehensweise zur Beauftragung der weiteren Teilnetze wird derzeit abge-stimmt. Berlin, den 02. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2014)

Bahnindustrie: Stadler: Ulf Braker neuer Chef der Stadler Pankow GmbH

http://www.lok-report.de/news/news_woche_donnerstag.html Bei der #Stadler #Pankow GmbH findet ein langfristig geplanter Generationenwechsel in der #Unternehmensführung statt. Nach 15-jähriger Tätigkeit übergibt Michael Daum zum 01.10.2014 den Vorsitz der Geschäftsführung in jüngere Hände. Er übernimmt vom Eigentümer Peter Spuhler den Beiratsvorsitz der Stadler Pankow GmbH, dem deutschen Unternehmen der Stadler Rail Group. Sein Nachfolger wird Ulf Braker, der seit 2002 in verschiedenen Funktionen bei Stadler Pankow tätig ist, zuletzt während Jahren als Leiter des Geschäftssegments Nahverkehr. Der langjährige zweite Geschäftsführer und CFO Thomas Clasen wird auf den 01.01.2015 ebenfalls in den Beirat wechseln, wobei er seinen Nachfolger Torsten Trogisch bei der Einarbeitung unterstützen wird. Die Geschäftsführung wird von drei auf vier Personen erweitert. Neben Ulf Braker und Torsten Trogisch werden Matthias Sauer und Christoph Hässig neu zu Mitgliedern der Geschäftsführung ernannt.

• Der neue Vorsitzende der Geschäftsführung Ulf Braker (43) wird die Verantwortung für die Bereiche Vertrieb, Auftragsabwicklung und Fahrzeugzulassung innehaben. Er startete 2002 seine Karriere bei Stadler Pankow in der Auftragsabwicklung, bereitete anschließend erfolgreich den Einstieg von Stadler Rail in den Nahverkehr vor und leitete dieses Geschäftssegment über Jahre mit großem Erfolg. So verkehren Straßen- und Stadtbahnen aus dem Hause Stadler heute neben unzähligen deutschen Städten auch in vielen europäischen Großstädten, darunter London, Lyon, Graz oder Bergen. Vor zwei Jahren gelang mit dem Auftrag der Berliner Verkehrsbetriebe BVG auch der Einstieg in das Metro-Segment. Seit April 2014 ist Ulf Braker Mitglied der bisher dreiköpfigen Geschäftsführung von Stadler Pankow. • Matthias Sauer (47) wird als neuer Geschäftsführer die Bereiche Einkauf, Logistik sowie Engineering verantworten. Sauer leitet bei Stadler Pankow GmbH seit 2011 den Einkauf und die Logistik. Davor war er 13 Jahre in der Automobil- und Luftfahrtindustrie bei Unternehmen wie Daimler AG, ZF Lenksysteme und Rolls-Royce tätig. Dort hatte er leitende Funktionen in den Bereichen Einkauf, Unternehmensberatung sowie Produkt- und Kostenoptimierung inne. • Christoph Hässig (30) wird innerhalb der Geschäftsführung die Bereiche Produktion und After Sales vertreten. Hässig leitete bei Stadler Rail in der Schweiz erfolgreich mehrere Projekte in der Prozessoptimierung und war zuvor Assistent des Group CEO für verschiedene strategische Projekte, darunter den Aufbau neuer Standorte im Ausland. Seit Mai dieses Jahres ist er bei Stadler Pankow zuständig für die Optimierung der Produktionsprozesse. • Mit Wirkung zum 01.01.2015 wird Torsten Trogisch (39) die Bereiche Finanzen, Personal und Verwaltung in der Geschäftsführung vertreten. Trogisch wechselt von Voith Turbo, wo er seit 2006 mehrere leitende Funktionen im Bereich, Finanzen, Controlling, Beschaffung und Administration im In- und Ausland innehatte. Zuvor war er bei Alstom in Salzgitter und Stockholm tätig und bringt damit sehr langjährige Erfahrung aus dem Schienenfahrzeugbau mit. Er wird Nachfolger von Thomas Clasen, der diese Funktion sehr erfolgreich seit Gründung der Stadler Pankow GmbH im Jahr 2000 ausübt (Pressemeldung Stadler, 02.10.14).

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Umleitungen und Ersatzverkehr Strecke Berlin–Hamburg

http://www.deutschebahn.com/de/presse/verkehrsmeldungen/8211782/bbmv20141001.html?start=0&itemsPerPage=20 (Berlin, 1. Oktober 2014) Wegen der Erneuerung einiger Durchlässe im Bahndamm zwischen #Hagenow Land und #Büchen muss der #Fahrplan vom 29. Oktober bis 2. November auf der Strecke #Berlin–#Hamburg geändert werden:

Fernverkehrszüge zwischen Berlin und Hamburg werden über Stendal – Uelzen umgeleitet. Die Züge von Hamburg nach Rostock, Stralsund, Binz und Greifswald sowie in der Gegenrichtung fallen aus. Dafür fahren zwischen den Hauptbahnhöfen Hamburg, Schwerin und Rostock Busse. Weiterreisende können die Anschlüsse des Regionalverkehrs in Schwerin und Rostock nutzen. Für den #RegionalExpress Linie 1 fahren zwischen #Boizenburg und Hagenow-Land Busse, zwischen Hagenow-Land und #Schwerin Ersatzzüge. Informationen erhalten Reisende im Internet unter www.bahn.de/bauarbeiten, beim Kundendialog DB Regio Nordost unter (0385) 750-2405 sowie an den Aushängen auf den Stationen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

U-Bahn + Bahnhöfe: So sieht die Baustelle der U-Bahnlinie 5 am Roten Rathaus aus, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article132814051/So-sieht-die-Baustelle-der-U-Bahnlinie-5-am-Roten-Rathaus-aus.html Laut Senat wird der #Bau der -Bahn-Linie 5 #pünktlich fertig – und soll auch nicht teurer werden als erwartet. Daran ändere auch der Wassereinbruch am Brandenburger Tor vor einigen Wochen nichts.

Der Bau des neuen Teilstücks der Berliner U-Bahn-Linie 5 ist nach Senatsangaben im Zeit- und Kostenplan. Daran ändere auch der #Wassereinbruch in die Baustelle nahe dem Brandenburger Tor vor einigen Wochen nichts, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) am Mittwoch bei einer Besichtigung der Baustelle des -Bahnhofs Berliner #Rathaus. Der #Rohbau dieser Station soll bis Ende 2016 fertig sein. Die Inbetriebnahme der 2,2 Kilometer langen U-Bahn-Strecke vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor ist für Herbst 2019 geplant. Die Kosten des Projekts sind mit 433 Millionen Euro veranschlagt. Rund 80 Prozent davon trägt der Bund, den Rest das Land Berlin, sagte Müller. Mögliche Mehrkosten durch den Wassereinbruch müssten noch ermittelt werden. Schmuckstück des Bahnhofs Berliner Rathaus soll ein …

S-Bahn: Ersatzverkehr Lichtenberg — Ostbahnhof

http://www.s-bahn-berlin.de/bauinformationen/details/Lichtenberg-Ostbahnhof/3998