Straßenverkehr: Zuständigkeiten für das Berliner Straßennetz, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie sind die Berliner #Straßen bezüglich des Unterhalts des Straßenlandes in den #Zuständigkeiten zwischen #Bezirken und #Land und ggfs. #Bund kategorisiert (#Straßenbaulast)?

Frage 2: Welches sind die Kriterien, nach denen die Straßenbaulast den Bezirks-, Landes- oder ggfs. Bundes-verwaltungen zugeordnet werden? Antwort zu 1 und 2: Laut § 7 Absatz 7 Berliner Stra-ßengesetz (BerlStrG) ist das Land Berlin Träger der Stra-ßenbaulast für die öffentlichen Straßen. Der Bund ist Träger der Straßenbaulast für die Bun-desfernstraßen (§ 5 Absatz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Die Bundesfernstraßen gliedern sich gemäß § 1 Abs. 2 FStrG in Bundesautobahnen und Bundesstraßen mit Ortsdurchfahrten. Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen ist ebenfalls das Land Berlin Träger der Straßenbaulast (§ 5 Abs. 2 FStrG). Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) nimmt die Hauptverwaltung (Senat) die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, die Bezirksverwal-tungen alle anderen Aufgaben der Verwaltung. Gemäß Nr. 10 des Zuständigkeitskatalogs zum AZG sind unter anderem Bundesautobahnen und Bundesstra-ßen außerhalb der Ortsurchfahrten sowie Planung, Ent-wurf und Bau von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und der Straßen im zentralen Bereich Aufgabe der Haupt-verwaltung, ebenso Verkehrslenkungs- und die meisten Lichtzeichenanlagen. Auch Brücken, Tunnel und fast alle anderen Ingenieurbauwerke fallen in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung mit Ausnahme der kreisrunden Rohrdurchlässe und der Fahrbahn- und Gehbahnbeläge, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Abdichtung stehen sowie die öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen- und Einrichtungen. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen in Berlin, das sind die Ortsdurch-fahrten von Bundesstraßen, die Straßen im Zentralen Bereich, die Hauptverkehrsstraßen und die Nebenstraßen, sind die Bezirke als Straßenbaulastträger verantwortlich. Frage 3: Gibt es für die Zuordnung einer Straße in das übergeordnete Straßennetz klare Eingruppierungskriterien und welche sind diese ggfs.? Antwort zu 3: Die Einstufung des übergeordneten Stadtstraßennetzes orientierte sich in der Vergangenheit an den „Richtlinien zu Anlage von Straßen“ (RAS-N). Aktuell gilt die „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008), die die RAS-N fortführt. Ausgehend von einer Zentrenhierarchie (siehe hierzu auch Stadtentwicklungsplan Zentren 3) werden notwendi-ge Verbindungsfunktionen zwischen Zentren definiert. Das Straßennetz wird darauf aufbauend nach seinen ver-kehrlichen Funktionen und in Abhängigkeit von städte-baulichen Gegebenheiten/Funktionen eingeteilt. Im Er-gebnis liegt ein Straßennetz nach Verbindungsfunktions-stufen 0 bis IV vor. Nachfolgend ist die geltende Systematik der Verbin-dungsfunktionsstufen mit den Berlin üblichen Bezeich-nungen (bzw. in Klammern die Bezeichnungen nach RAS-N/RIN) aufgeführt. Tabelle : Verbindungsfunktionsstufen und Einstufungskriterien Verbindungsfunktionsstufe Einstufungskriterien 0 kontinentale Straßenverbindung Verbindung zwischen Metropolregionen I großräumige Straßenverbindung Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West II übergeordnete Straßenverbindung (überregionale/regionale Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und besonde-ren Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Stra-ßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüp-fungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughä-fen, Fernbahnhöfe, Häfen) III örtliche Straßenverbindung (zwischengemeindliche Straßenverbindung nach RAS-N/ RIN) Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzen-tren, Verbindung zwischen den sonstigen Mittel- und Un-terzentren bzw. Ortsteilen, Anbindung von Verknüpfungs-punkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahn-höfe, P+R-Anlagen) IV Ergänzungsstraßen (flächenerschließende Straßenverbindungen nach RAS-N bzw. nahräumige Straßenver-bindungen nach RIN) Anbindung und Erschließung von Wohn- und Gewerbege-bieten sowie von Industriegebieten, Aufnahme des stra-ßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus) Nach § 20 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) werden die öffentlichen Straßen Berlins nach ihrer Verkehrsbe-deutung in Straßen I. Ordnung (überwiegend dem groß-räumigen Verkehr dienend) und II. Ordnung ( dem über-bezirklichen Verkehr usw. dienend) sowie sonstige öf-fentliche Straßen eingeteilt. Diese Einteilung – Darstel-lung im Straßenplan des Landes Berlin – dient gemäß § 22 BerlStrG der Festlegung, welche Planverfahren für den Bau oder die Änderung von Straßen erforderlich sind. Frage 4: Wie ist der verwaltungstechnische Weg im Falle einer notwendigen Reparatur/Sanierung des Stra-ßenlandes bei einer a) Straße in bezirklicher Zuständigkeit? b) Straße des übergeordneten Straßennetzes? Antwort zu 4: Notwendige Reparaturen im Rahmen der Gefahrenabwehr in den Berliner Straßen erfolgen zeitnah durch die Bezirksämter. Umfangreichere und länger andauernde Baumaßnah-men erfordern eine Abstimmung mit den weiteren Betei-ligten und Betroffenen wie Straßenverkehrsbehörden, BVG, Leitungsverwaltungen. Dabei sind auch Belange des Verkehrsablaufs zu berücksichtigen. Als Straßenver-kehrsbehörden sind im Hauptverkehrsstraßennetz die Verkehrslenkung Berlin (VLB) und die bezirkliche Stra-ßenverkehrsbehörde beteiligt, im Nebennetz nur die be-zirkliche Straßenverkehrsbehörde. Bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens unter-scheidet sich der Ablauf bei einer Straße in bezirklicher Zuständigkeit nicht von dem bei einer Straße des überge-ordneten Straßennetzes: Ausschreibung – Vergabe – Be-auftragung – Durchführung – Abnahme – Abrechnung. Frage 5: Wer übernimmt die Kosten für eine Straßen-landreparatur/-sanierung? Antwort zu 5: Für nicht investive Baumaßnahmen ste-hen den Bezirken Mittel für die Unterhaltung des Straßen-landes zur Verfügung (Kap. 3800, Titel 52101). Zusätz-lich gibt es Finanzierungsprogramme der Hauptverwal-tung unter anderem für die Straßeninstandsetzung sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Wenn Dritte Schäden verursachen und bekannt sind, tragen diese die Kosten bzw. müssen sie ersetzen. Die Kosten für Bundesfernstraßen und anbaufreie Bundesstraßen trägt der Bund. Frage 6: Im Falle von Reparatur-/Sanierungsarbeiten im Versorgungsnetz (Wasserwerke, Strom-/Gasnetz): Wie sind hierbei die verwaltungstechnischen Abläufe und die Kostenübernahme geregelt? Antwort zu 6: Reparatur- und Sanierungsarbeiten an den Leitungen der Sondernutzer in Berliner Straßen sind gemäß § 12 BerlStrG bei der jeweiligen Straßenbaube-hörde zu beantragen oder anzuzeigen (kleine Baumaß-nahmen, Havarien), größere Baumaßnahmen bedürfen der Erlaubnis der Straßenbaubehörde. In der Erlaubnis wird die Anlage 2 der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 12 BerlStrG zur verbindlichen Nebenbestimmung erklärt, wonach der Leitungsnetzbetreiber verpflichtet ist, die Straße nach der Baumaßnahme auf seine Kosten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dieser Vorgang wird von den Straßenbaubehörden überwacht und abgenommen. Für die Verlegung von Telekommunikationslinien gilt im Prinzip das Gleiche: Die Arbeiten bedürfen der Zu-stimmung des Wegebaulastträgers nach § 68 (3) Tele-kommunikationsgesetz (TKG) und das TK1-Unternehmen hat nach Beendigung der Arbeiten den Verkehrsweg ge-mäß § 71 (3) TKG wieder instand zu setzen, es sei denn, der Unterhaltungspflichtige hat erklärt, dies auf Kosten des TK-Unternehmens selbst vorzunehmen. Berlin, den 18. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2014)

Straßenverkehr: ZUSTAND DER FAHRBAHNEN IM SOMMER Mehr Schlaglöcher auf Berlins Straßen, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/zustand-der-fahrbahnen-im-sommer-mehr-schlagloecher-auf-berlins-strassen,10809148,28088182.html Der letzte Winter hat die #Straßen Berlins geschont – oberflächlich betrachtet. Wie #marode die Straßen wirklich sind, kommt in diesem Sommer zur Vorschein.

Die #Fahrbahnschäden in Berlin weiten sich auf immer mehr Straßen aus. Nach einem relativ milden Winter haben die heißen Sommerwochen den #Asphaltbelägen schwer zugesetzt. „Wir haben viele Risse im gesamten Netz“, sagte der Abteilungsleiter Verkehr beim ADAC Berlin-Brandenburg, Jörg Becker, der Nachrichtenagentur dpa. Er appellierte an die Bezirke und den Berliner Senat, statt auszubessern die Straßen endlich systematisch instand zu setzen: „Diese Flickerei ist verbranntes Geld, weil die Reparaturen nicht lange halten.“ Der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg kritisierte ebenso eine mangelnde Instandhaltung, die sich nicht nur im Winter, sondern auch bei Hitze räche. Frühzeitiges Eingreifen spare Kosten, dazu müsse auch genug …

Straßenverkehr: 70 Prozent der Straßen sind beschädigt, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/politik/hauptstadt-verkehr-70-prozent-der-strassen-sind-beschaedigt,10808018,26911686.html

Der #Unterhalt des #Verkehrsnetzes wird immer teurer, weil zu wenig geschieht. In Berlin ist das Problem besonders groß: 5700 Kilometer #Straßen gibt es in der Hauptstadt, rund 4000 davon #sanierungsbedürftig. Doch trotz eines Sonderfonds fehlt den Bezirken dafür das Geld. Bei der Frage, in welchem Zustand denn die Straßen in Pankow sind, muss Stadtrat Jens-Holger Kirchner nicht lange überlegen. Miserabel und katastrophal, das ist die Antwort des Stadtwicklungsstadtrates. Warum das so ist? Etwa 600 Kilometer Verkehrswege gibt es in Pankow und die soll der Politiker von Bündnis 90/Grüne in diesem Jahr mit nur rund sieben Millionen Euro in Schuss halten. Eine unmögliche Aufgabe, sagt Kirchner. Denn nur etwa zehn Prozent der Pankower Straßen sind …

Straßenverkehr + Radverkehr: Verkehrsunfallbilanz Berlin Weniger Tote, weniger Verletzte, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrsunfallbilanz-berlin-weniger-tote–weniger-verletzte,10809148,25522332.html

Berlin – Die Zahl der #Unfallopfer ist zurückgegangen, meldet die Polizei. Seit Anfang 2013 sind bislang 34 Menschen auf Berliner #Straßen ums Leben gekommen. Das sind etwas weniger als noch zur selben Zeit im Vorjahr. Doch die #Verkehrsmoral ist weiterhin schlecht. Manchmal hat schlechtes Wetter auch etwas Gutes. Denn wenn sich wegen Schnees oder Regens weniger Menschen auf die Straßen wagen, gibt es weniger Unfälle als sonst. „Das schlechte Wetter bis April dieses Jahres hat dazu beigetragen, dass sich unsere Verkehrsunfallbilanz positiv entwickelt hat“, sagte Andreas Tschisch, der im Stab des Polizeipräsidenten den Sachbereich Verkehr leitet. Die Zahl der Unfälle und der Verletzten ist in diesem Jahr zurückgegangen. Das gilt auch für die Zahl der Verkehrstoten: Sie steuert in Berlin auf einen neuen Tiefstand zu, teilte der Polizeioberrat am Mittwoch mit. 34 Menschen kamen seit Anfang Januar bei Verkehrsunfällen ums Leben. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum des vergangenen Jahres wurden …

Straßenverkehr: Berlins Straßen brauchen mehr Pflege. Doch nun will der Senat die Fahrbahnerneuerung anders finanzieren. Experten fürchten, dass nun weniger Schlaglöcher geflickt werden., aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/schlagloecher-in-berlin–das-schlaglochsanierungsprogramm-ist-tot-,10809148,23763874.html

Darin sind sich alle einig: Berlins #Straßen brauchen mehr Pflege. Doch jetzt wird befürchtet, dass bald wieder deutlich weniger Geld für die #Instandhaltung von #Fahrbahnen, #Rad- und #Gehwegen ausgegeben wird. „Das #Schlaglochsanierungsprogramm des Senats ist faktisch tot“, sagte ein Beobachter. „Es besteht die große Gefahr, dass weniger Mittel zum Einsatz kommen“, bekräftigte Reinhold Dellmann von der Fachgemeinschaft Bau am Freitag. Er ist Hauptgeschäftsführer des größten Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands der Baubranche in dieser Region, dem rund meist mittelständische 900 Unternehmen angehören. Damit #Straßenschäden ausgebessert werden können, hat der Senat bislang jährlich ein „Schlaglochsanierungsprogramm“ aufgelegt. Es sieht vor, den Bezirken pro Jahr insgesamt …