#Verkehrsbericht der Berliner #Flughäfen: Der Größere wächst überraschend deutlich, während der Kleinere erheblich Passagiere und Flugbewegungen verliert. Im #Cargo-Bereich ist die Entwicklung seitenverkehrt. Die beiden Berliner Flughäfen haben im Januar 2.418.966 Passagiere begrüßt. Dies sind 20,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, wie aus dem Verkehrsbericht der #Flughafengesellschaft Berlin/Brandenburg hervorgeht, der airliners.de vorliegt. Für die einzelnen Airports ergibt sich ein überraschendes Bild: Während #Tegel deutlich wächst (1.602.241 Fluggäste, plus 42,4 Prozent), ist #Schönefeld geschrumpft (816.725 Fluggäste, minus 7,3 Prozent).
Die #Fluggesellschaft#Germania hat #Insolvenz beantragt. Der #Flugbetrieb wurde eingestellt. Alle Flüge in #Tegel und #Schönefeld wurden gestrichen. Anders als bei Air Berlin sieht der Bund bisher keinen Grund, helfend einzugreifen. Die Fluggesellschaft Germania hat Insolvenz beantragt und stellt mit sofortiger Wirkung ihren Flugbetrieb ein. Der Insolvenzantrag sei am Montag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingereicht worden, teilte das Unternehmen mit. Betroffen sind die Germania Fluggesellschaft mbH und ihr Schwesterunternehmen für technische Dienstleistungen, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH. Nicht betroffen sind die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle.
Heute gehört die zivile Luftfahrt zu den stärksten Jobmotoren in Berlin und Brandenburg. An den Flughäfen in #Tegel und #Schönefeld gibt es über 21.000 Beschäftigte. Im Jubiläumsjahr der Luftfahrt wird die Flughafengesellschaft die Baufertigstellungsanzeige für den #Flughafen Berlin Brandenburg (#BER) einreichen. Ab Oktober 2020 beginnt am Hauptstadtflughafen BER ein neues Kapitel ziviler Luftfahrtgeschichte. Rund um den Flughafen BER werden in den kommenden zwei Jahrzehnten mehr als 60.000 Menschen tätig sein.
Auch für den internationalen Handel und besonders den außereuropäischen Warentransport ist der neue Hauptstadtflughafen von zentraler Bedeutung. Die Luftfahrt verbindet deutsche Unternehmen mit wichtigen Zuliefer- und Absatzmärkten in aller Welt. 2018 wurden an den Berliner Flughäfen 40.205 Tonnen Luftfracht registriert und 4.456 Tonnen Luftpost transportiert.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:
„Wir sind stolz darauf, dass die Region Berlin-Brandenburg die Wiege der zivilen Luftfahrt ist und auch 100 Jahre später zu den dynamischsten Flughafenstandorten Deutschlands gehört. Die Flughafengesellschaft ist dem Innovationsgeist der Luftfahrtpioniere verpflichtet und bietet den Fluggästen auch unter schwierigen Bedingungen guten Flugbetrieb. Die Zahlen sprechen für sich: Zu keiner anderen Destination gibt es mehr Direktverkehre als nach Berlin. Der neue Hauptstadtflughafen BER hat die Chance, sich zu einem digitalen Drehkreuz zu entwickeln und wie vor 100 Jahren Vorreiter zu sein. Wir arbeiten daran, dass sich am BER jeder Fluggast unabhängig von Homecarriern und Airline-Allianzen seine persönlichen Anschlussflüge aussuchen kann und wir den dahinterliegenden Prozess und das Gepäckhandling übernehmen.“
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
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• Passagiere: Im Dezember 2018 starteten und landeten 2.793.822 Passagiere an den Flughäfen #Schönefeld und #Tegel. Das ist ein Plus von 29,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ab Schönefeld flogen im Dezember 938.620 Passagiere (-4,1 Prozent), in Tegel waren es 1.855.202 Fluggäste (+57,2 Prozent).
• Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel stieg im Dezember 2018 auf 23.427 Starts und Landungen, ein Plus von 36,1 Prozent im Vergleich zum Dezember 2017. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 7.776 (+3,0 Prozent). In Tegel stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 15.651 (+61,9 Prozent).
• Luftfracht: Bei der Luftfracht wurden im Dezember 2018 an den Flughäfen Schönefeld und Tegel 3.049 Tonnen registriert, ein Plus von 5,2 Prozent im Vergleich zum Dezember 2017. Die Luftfracht in Schönefeld erreichte 982 Tonnen (+18,5 Prozent). Bei der Luftfracht in Tegel wurden 2.067 Tonnen registriert (-0,2 Prozent).
Verkehrszahlen Januar bis Dezember 2018
• Passagiere: Von Januar bis Dezember flogen 34.726.367 Passagiere ab Schönefeld und Tegel. Das ist ein Plus von 4,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und neuer Passagierrekord. In Schönefeld starteten und landeten 12.725.937 Passagiere (-1,1 Prozent). Ab Tegel flogen 22.000.430 Fluggäste (+7,5 Prozent).
• Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld und Tegel stieg auf 293.247 Starts und Landungen, eine Zunahme von 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 105.955 (+4,6 Prozent). In Tegel gab es 187.292 Starts und Landungen (+7,8 Prozent).
• Luftfracht: Insgesamt wurden von Januar bis Dezember 40.205 Tonnen Luftfracht registriert, das bedeutet einen Rückgang von 18,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Schönefeld wurden 12.273 Tonnen Luftfracht abgefertigt (+32,1 Prozent), in Tegel waren es 27.931 Tonnen (-30,2 Prozent).
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Frage 1: Wie viele #Taxi-Konzessionen und -fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin? Antwort zu 1: Am 31.12.2018 gab es in Berlin 8.363 genehmigte #Taxifahrzeuge. Frage 2: Wie sieht die Entwicklung der Konzessionen/Taxis der letzten fünf Jahre aus? Antwort zu 2: Die Zahl der in Berlin genehmigten Taxifahrzeuge entwickelte sich wie folgt: Stand am 31.12.2013: 7.635 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2014: 7.643 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2015: 7.907 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2016: 8.313 Taxifahrzeuge Stand am 31.12.2017: 8.010 Taxifahrzeuge Frage 3: Ist hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Fahrgebietes des #BER mit einer #Taxi-Tarif-Einigung bis zum Eröffnungstermin des Flughafens zu rechnen (und wie könnte diese aussehen)? Frage 4: Wäre es vielleicht besser, bereits vor Eröffnung des BER mit dem Gebiet des alten Flughafens #Schönefeld modellhaft einen gemeinsamen Tarif zu erproben? 2 Antwort zu 3 bis 4: Entsprechend den Zielvorgaben der Richtlinien der Regierungspolitik ist es nach wie vor Ziel des Senats, bei der Anbindung des Flughafens BER durch Taxis – mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der BER-Eröffnung – einen für alle Fahrgäste transparenten und einheitlichen Fahrpreis zu gewährleisten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Berliner Taxis am BER laden können. Aufgrund der Verzögerungen bei der BER-Eröffnung, aber auch aufgrund unterschiedlicher Interessen des Landes Berlin und des zuständigen Landkreises Dahme-Spreewald haben die insofern geführten Gespräche bisher noch nicht zu einer abschließenden Klärung geführt. Der Senat wird deshalb das Jahr 2019 nutzen, um mit dem Landkreis #Dahme-Spreewald und ggf. unter Einbeziehung der Ministerialebene des Landes Brandenburg möglichst eine zeit- und sachgerechte Lösung zu finden. Inhaltlich erfordert die Vereinbarung eines gemeinsamen Tarifs die vorherige Erarbeitung einer geeigneten Tarifstruktur und einer angemessenen Tarifhöhe, die den rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes einerseits und den unterschiedlichen Bedürfnissen des Landes Berlin und des Landkreises Dahme- Spreewald andererseits Rechnung trägt. Der genannte gesetzliche Rahmen bestimmt, dass der (gemeinsame) Taxitarif unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers angemessen sein muss und die öffentlichen Verkehrsinteressen in der Abwägung berücksichtigt werden. Frage 5: Welche Arbeitsschritte sind hinsichtlich des zu erwartenden gemeinsamen Tarifes im Rahmen eines konzertierten Verfahrens mit dem Land Brandenburg und des betreffenden Landkreises (in dem Bundesland) zu rechnen? Antwort zu 5: Das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald müssen sich zunächst über einen zu schaffenden Tarif einigen. Festgesetzt wird der Tarif dann durch entsprechende, sowohl für das Land Berlin als auch für den Landkreis Dahme-Spreewald zu erlassende Rechtsverordnungen. In Berlin ist für den Erlass des Taxitarifs der Senat zuständig. Frage 6: Wie sieht der Senat Mietwagen und- Chauffeur-Dienstleistungen privater Unternehmen im Vergleich zum Taxigewerbe? Antwort zu 6: Nach dem bundeseinheitlichen Personenbeförderungsgesetz ist der Verkehr mit Taxen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge stark reguliert durch eine Konzessionierung, die Beförderungspflicht, die Tarifpflicht, eine Betriebspflicht und einen Pflichtfahrbereich. Der Mietwagenverkehr muss keinen besonderen Anforderungen mit Blick auf Preisbildung oder Angebot entsprechen. Allerdings regelt das Gesetz hier besondere Pflichten zwecks Abgrenzung zum Taxenverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehre finden bedarfsgesteuert statt, wobei Taxen auch von Fahrgästen am Straßenrand gerufen werden können, hingegen Mietwagen bestellt werden und nach Fahrtende grundsätzlich an den Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein Folgeauftrag vorliegt. 3 Viele neue Verkehrsarten und -formen zur Personenbeförderung sind nach der geltenden Fassung des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigungsfähig. Es ist Aufgabe des (Bundes-)Gesetzgebers, im Rahmen der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu entscheiden, inwieweit solche neuen Verkehre künftig zugelassen werden sollen und wie sie gegebenenfalls gegenüber Taxenverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzugrenzen sind. Die Bundesregierung erstrebt eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Mobilitätsangebote. Das Land Berlin vertritt dabei den Standpunkt, dass eine grundsätzlich nachvollziehbare Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes nicht zu einer künftig undifferenzierten Zulassung neuer Angebote führen darf, die die Erreichung der Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes hinsichtlich Verringerung des Verkehrsaufwandes, Förderung des Klima- und Umweltschutzes, Förderung der Verkehrssicherheit, Stärkung des Umweltverbundes behindern oder erschweren würde. Vielmehr bedarf es im öffentlichen Verkehrsinteresse der Vereinbarkeit mit den Angeboten im ÖPNV und des Erhalts der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxenverkehrs. Frage 7: Wird hinsichtlich der Taxitarifgestaltung mit einer Änderung der aktuell bestehenden Regelung in Berlin im Jahr 2019 zu rechnen sein und wenn ja, mit welchem möglichen Ergebnis? Antwort zu 7: Ja. Derzeit wird eine Änderung der Taxentarifgestaltung geprüft, die möglicherweise eine Erhöhung einzelner Tarifentgeltpositionen beinhalten wird. Berlin, den 08.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin/Schönefeld. Vom überlasteten Berliner #Flughafen#Tegel sind im vergangenen Jahr so viele Menschen verreist wie nie zuvor. Mit 22 Millionen Fluggästen wurde das bisherige Rekordjahr 2016 um gut 700.000 übertroffen, wie die Betreiber mitteilten.
Der innenstadtnahe Flughafen muss länger durchhalten, weil die Eröffnung des künftigen Hauptstadtflughafens #BER in #Schönefeld seit 2011 auf sich warten lässt.
Flughafenchef Lütke Daldrup hält an BER-Termin fest
Der Wachstumstrend der Hauptstadtflughäfen sei ungebrochen, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup. 2017 waren die Passagierzahlen in Tegel gesunken, nachdem Air Berlin als größte dortige Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet hatte. Inzwischen haben #Easyjet, #Eurowings, #Laudamotion und andere die Lücke gefüllt.
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem Ausbau des #Verkehrsflughafens-Schönefeld zum #BER entsteht eine völlig neue Situation am Standort #Schönefeld. Jedoch bleiben die Berliner Kunden – die Airlines – im Prinzip die gleichen. Dadurch, dass das #Luftverkehrswachstum in Berlin besonders durch die #Billigairlines getrieben wurde, wird der BER mit seiner Eröffnung ebenfalls von Low Cost Carriern (LCC) dominiert.
Wie schätzt der Senat die Flughafensituation ein, wenn entsprechend der historisch entstandenen und aktuellen Slotverteilung mit der BER-Eröffnung dort überwiegend nur #LCC starten und landen werden? Zu 1.: Low Cost Carrier haben tendenziell kürzere Umkehrzeiten, was sich positiv auf die Auslastung der Infrastruktur auswirkt. Die Anzahl vor Ort positionierter Flugzeuge steigt und verkehrsarme Zeiten werden besser ausgelastet.
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die #Billigflieger vom ausgebauten Flughafen Schönefeld durch BER-adäquate Airlines bzw. Flüge zu substituieren, wie durch Langstreckenflüge und mehr Umsteiger (Transit- und Transferpassagiere)?
Wie geht die Flughafengesellschaft kurz vor der geplanten BER-Eröffnung konzeptionell damit um, dass in der Vergangenheit Berlin vergebene „historische #Slots“ (bzw. „Großvaterrechte“ / „grandfathering“) auf dem ausgebauten Verkehrsflughafen Schönefeld erhalten bleiben, und dass einmal vergebene Slots an Airlines nur unter der Voraussetzung kündbar sind, wenn nicht mindestens 80 % der Slots von den Airlines genutzt werden?
Welche Möglichkeiten hat die FBB, wenn diese Slots für den BER bereits vergeben wurden und Slots nur aus einem Slotpool neu geschaffener, nicht genutzter und zurückgegebener Slots neu vergeben werden können? Zu 2. bis 4.: Flughäfen haben eine Betriebspflicht und sind grundsätzlich für alle Luftverkehrsgesellschaften, die sie anfliegen wollen, offen. Beim Flughafen SchönefeldAlt und beim zukünftigen Flughafen Berlin Brandenburg (BER) handelt es sich um voll 2/2 koordinierte Flughäfen. Über die Vergabe der Slots entscheidet die Flughafenkoordination Deutschland gemäß den Vorgaben der EU Slotverordnung VO (EWG) Nr. 95/93. Die derzeitigen Nutzer haben aufgrund ihrer sogenannten Großväterrechte auch zukünftig das Recht, den BER anzufliegen. Hiervon unabhängig wirbt die FBB regelmäßig um neue attraktive Streckenangebote, insbesondere auch im Langstreckenbereich. Erst kürzlich hat der Geschäftsführer der FBB, Herr Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup, diesbezügliche Gespräche in Tokio geführt.
Wie bewertet der Senat die Situation, dass Slots fast ausschließlich nur durch die Schaffung neuer Slots vergeben werden könnten, jedoch der BER (ohne Tegel) mit seinen Kapazitäten bei diesem starken Luftverkehrswachstum durch die LCC diesbezüglich bereits kurzfristig an seine Grenzen stößt? Zu 5.: Der Ausbau des BER im Rahmen des Masterplans 2040 wird hinreichende Kapazitäten zur Verfügung stellen.
Kann der Senat die Auffassung teilen, dass mit der Eröffnung des BER kurzfristig nur dann neue Slots vergeben werden können, wenn der Flughafen Tegel nicht geschlossen wird? Zu 6.: Der Senat teilt diese Auffassung nicht. Berlin, den 21.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
Vorbemerkung des Abgeordneten: Mit dem #Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des #Verkehrsflughafens#Schönefeld vom 13. August 2004 gab es zahlreiche Festlegungen und Verfügungen zum #Flughafenausbau am Standort Schönefeld. Die Verfügungen haben hierbei keinen empfehlenden Charakter, sondern sie besitzen einen nicht verhandelbaren und nicht interpretierbaren Status.
Wie geht der Senat mit den verfügenden Festlegungen zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin- Schönefeld im Teil A des Planfeststellungsbeschlusses um bzw. was hat er getan, um den rechtlichen Verpflichtungen daraus zu entsprechen? Zu 1.: Der Planfeststellungsbeschluss ist für die Umsetzung der planfestgestellten Maßnahmen bindend und bildet die Grundlage für die weitere Planung der Ausbaumaßnahmen. Die weiterführenden Planungen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden auf Konformität mit der Planfeststellung geprüft. Die hierzu erforderlichen Anträge und Nachweise sind durch die FBB den zuständigen Genehmigungsund Planfeststellungsbehörden vorzulegen.
Stehen aus Sicht des Senats die Pläne zum #Weiterbetrieb von #SXF nach #Eröffnung des #BER im Widerspruch zu den Regelungen zu SXF des Planfeststellungsbeschlusses?
Was hat der Senat bzw. die Gesellschafter der FBB GmbH getan, um die unter Punkt 7.3.6 „Weiternutzung bestehender Anlagen“ bzw. im Unterpunkt 7.3.6.1 „Regierungsflüge/Protokollteil“ auf Seite 477 nicht gewährleistete Weiternutzung des Flughafens Schönefeld-Alt als Verkehrsflughafen, wie es die Planung der FBB als Nutzung von SXF als T5 vorsieht, zu garantieren?
Wie haben die Gesellschafter bzw. die FBB GmbH agiert, um die beschränkenden Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 auf Seite 477 aufzuweichen, wonach der bisherige Verkehrsflughafen Schönefeld-Alt ausschließlich für Regierungsflüge und „für protokollarische Zeremonien zum Empfang von Staatsgästen und der Abfertigung der damit verbundenen Flugbewegungen genutzt“ werden darf und nur ein Ausbau/Umbau für diesbezügliche Protokollanlagen etc. zugelassen ist? 2/2
Mit welcher Begründung und auf welcher rechtlichen Grundlage halten Senat, Aufsichtsrat und Flughafengesellschaft sowie die FBB-Gesellschafter an der Offenhaltung von Schönefeld-Alt nach Eröffnung des BER fest, wenn der geltende Planfeststellungsbeschluss zum BER eine entsprechende Weiternutzung als Verkehrsflughafen, T5, mit geplanten ca. 8 Mio. trotz Eröffnung des BER Passagieren per annum nicht zulässt? Zu 2. bis 5.: Der Weiterbetrieb der heute in Nutzung befindlichen Terminalanlagen in Schönefeld-Alt nach Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) steht nicht im Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. Eine Nutzung der bestehenden Anlagen zur Passagierabfertigung wurde nicht untersagt. Die Ansiedlung der Anlagen des Bundes in Schönefeld-Alt wurde mit dem 20. Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 15.09.2011 konkretisiert. Für den zeitlich befristeten Double-Roof-Betrieb hat die FBB mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die eine parallele Nutzung ermöglicht.
Wie beurteilt der Senat, dass diesbezüglich beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Weiterbetrieb und den Ausbau des Flughafens „Schönefeld – Alt“ (SXF) auf unbestimmte Zeit eingereicht wurde? Zu 6.: Die FBB teilte mit, dass ihr eine Klage gegen eine Nutzung von Schönefeld-Alt auf unbestimmte Zeit nicht bekannt sei. Beklagt werden die mit dem 27. Änderungsplanfeststellungsbeschluss genehmigten temporären Maßnahmen von Flugbetriebsflächen für die sichere Abwicklung des Rollverkehrs für den temporären Double-Roof- Betrieb. Berlin, den 20.12.2018 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen
Im aktuellen #Verkehrsbericht finden Sie die Zahlen für Passagiere, Flugbewegungen und Luftfracht für den November 2018 und den Zeitraum seit Jahresbeginn.
Verkehrszahlen November 2018
• Passagiere: Im November 2018 starteten und landeten 2.815.086 Passagiere an den Flughäfen #Schönefeld und #Tegel. Das ist ein Plus von 24,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ab Schönefeld flogen im November 884.580 Passagiere (-7,0 Prozent), in Tegel waren es 1.930.506 Fluggäste (+47,0 Prozent).
• #Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen an den Flughäfen Schönefeld und Tegel stieg im November 2018 auf 24.561 Starts und Landungen, ein Plus von 36,3 Prozent im Vergleich zum November 2017. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 8.057 (+2,4 Prozent). In Tegel stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 16.504 (+62,5 Prozent).
• #Luftfracht: Bei der Luftfracht wurden im November 2018 an den Flughäfen Schönefeld und Tegel 3.022 Tonnen registriert, ein Minus von 3,5 Prozent im Vergleich zum November 2017. Die Luftfracht in Schönefeld erreichte 1.161 Tonnen (+28,7 Prozent). Bei der Luftfracht in Tegel wurden 1.861 Tonnen registriert (-16,5 Prozent).
Verkehrszahlen Januar bis November 2018
• Passagiere: Von Januar bis November flogen 31.932.545 Passagiere ab Schönefeld und Tegel. Das ist ein Plus von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 11.787.317 Passagiere (-0,8 Prozent). Ab Tegel flogen 20.145.228 Fluggäste (+4,5 Prozent).
• Flugbewegungen: Die Zahl der Flugbewegungen in Schönefeld und Tegel stieg auf 269.820 Starts und Landungen, eine Zunahme von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld stieg die Zahl der Flugbewegungen auf 98.179 (+4,7 Prozent). In Tegel gab es 171.641 Starts und Landungen (+4,6 Prozent).
• Luftfracht: Insgesamt wurden von Januar bis November 37.155 Tonnen Luftfracht registriert, das bedeutet einen Rückgang von 19,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Schönefeld wurden 11.291 Tonnen Luftfracht abgefertigt (+33,4 Prozent), in Tegel waren es 25.864 Tonnen (-31,8 Prozent).
Impressum
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Der Flughafenstandort #Schönefeld wird parallel zu den Vorbereitungen der #BER-Eröffnung im Oktober 2020 weiterentwickelt. Derzeit wird vor dem Pier Nord am #BER das Terminal 2 errichtet. Das #T2 wird über eine Kapazität von 6 Millionen Passagieren verfügen und soll zeitgleich mit dem BER in Betrieb gehen. Das T2 ist ein #Prozessorgebäude mit Check-in, Gepäckaufgabe und -ausgabe, Sicherheitskontrollen und Einzelhandel sowie Gastronomie. Der Einstieg ins Flugzeug wird über das Pier Nord erfolgen.
Nachdem im Sommer der Zuschlag an den Generalunternehmer Zechbau GmbH vergeben wurde, sind die Bauarbeiten gestartet und liegen im Plan. Derzeit laufen die Bewehrungsarbeiten an den Bodenplatten. Zuvor wurden bereits die Grundleitungen für die Medienversorgung gelegt und 148 Bohrpfähle für das Fundament termingerecht in die Erde eingebracht.
Betriebsoptimierung SXF
Da der Flughafen Schönefeld auch nach der BER-Eröffnung zunächst weiter in Betrieb bleibt, wird weiter an der Servicequalität gearbeitet. Ab Januar 2019 wird deswegen das Pier #3a, ein Gebäudeteil des Terminals A, umgebaut. Ziel des Umbaus ist es, die operativen Abläufe zu optimieren, die baulichen Ressourcen besser auszunutzen und den Passagieren zugleich eine deutlich höhere Aufenthaltsqualität zu bieten. Das Erdgeschoss wird künftig als Abflug- und Ankunftsbereich für Schengen-Flüge genutzt. Die bestehenden Trennwände zwischen den Gatebereichen werden entfernt, um offene Warteräume zu schaffen. Im Obergeschoss wird künftig ein zentraler Abflugbereich für Non-Schengen-Flüge, inkl. einer zentralen Grenzkontrolle, untergebracht sein. Das Budget für den Umbau Pier 3a liegt bei 6,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind 3,5 Millionen Euro für die Hauptbaumaßnahme durch einen Generalunternehmer. Der restliche Anteil verteilt sich auf die Baunebenkosten, insbesondere Planungsleistung, sowie für Aufwände der Bauvorbereitung und Zusatzflächen in Modulbauweise (Container).
Um die Kapazität des Pier 3a während der Umbauphase zu kompensieren, wurde auf dem Vorfeld eine temporäre Wartehalle errichtet, die seit 30. November 2018 in Betrieb ist. Es handelt sich dabei um ein temporäres Gebäude mit einer Grundfläche von 2.600 m², das für rund 1.000 Passagiere ausgelegt und über eine Fluggastbrücke direkt vom Terminal A zu erreichen ist. In der temporären Wartehalle stehen den Reisenden fünf Abfluggates zur Verfügung. Von drei Gates erreichen die Fluggäste das Flugzeug per Bus, von zwei Gates zu Fuß. Das Budget für den provisorischen Warteraum liegt bei 3,6 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Errichtung des Übergangsbauwerks von der Fluggastbrücke in den Warteraum, ein Baukostenzuschuss, die Kosten der Anmietung des Warteraumes für eine Laufzeit von zwei Jahren sowie interne Betriebsaufwendungen während des Mietzeitraumes.
Der BER wird nach der Eröffnung für mehrere Jahre gemeinsam mit den Terminals in Schönefeld alt im Verbund betrieben. Der sogenannte „Double-Roof-Betrieb“ erfordert auch eine Anpassung bei den Flugbetriebsflächen. Die Verbindungen zwischen Nord und Süd müssen dazu ertüchtigt werden, gleichzeitig wird wegen wegfallender Standplätze auf der Fläche des künftigen #Regierungsflughafens weiter östlich in #SXF ein Ersatzvorfeld errichtet. Für die Rollwege K5, K6 und das Vorfeld 3b wurden rund 83.000 Quadratmeter Fläche neu asphaltiert. Die Baukosten belaufen sich auf über 22 Millionen Euro. Zudem wurden Regenrückhaltebauwerke mit einem Speichervolumen von 1.400 Kubikmeter errichtet.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Umbauten des Pier 3a in SXF und der gute Baufortschritt am neuen Terminal T2 am BER zeigen, dass wir über die Fertigstellung des großen Fluggastterminals am BER hinausdenken. Wir haben sowohl die steigenden Fluggastzahlen als auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität unserer Fluggäste im Blick. Der Flughafenstandort BER wird nach der Inbetriebnahme im Oktober 2020 systematisch weiterentwickelt. Dabei werden wir schrittweise und modular vorgehen und uns immer am tatsächlichen Bedarf orientierten.“
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