Stadtentwicklung: 61 Linden sollen fuer den Umbau Unter den Linden weichen

Unter den Linden ohne Linden? Wie viele Bäume fallen der Umgestaltung zwischen Wilhelmstraße und Glinkastraße zum Opfer?

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling fragte nach den geplanten Baumfällungen im Zuge der Umgestaltung der Straße Unter den Linden. Der Senat erklärte, dass von 67 vorhandenen Linden 61 gefällt und sechs verpflanzt werden sollen. Begründet wurde dies mit dem Alter der Bäume, notwendigen Bauarbeiten an Leitungen und Fahrbahnen sowie dem Ziel einer einheitlichen Neupflanzung. 【2-a71f32】

Details

Quelle: Drucksache 15/10886, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-a71f32】

Unter den Linden ohne Linden? Wie viele Bäume fallen der Umgestaltung zwischen Wilhelmstraße und Glinkastraße zum Opfer? 【2-a71f32】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-a71f32】

Zu 1.:

Von 67 vorhandenen Bäumen sollen 61 gefällt werden. 【2-a71f32】

Zu 2.:

Die Fällungen sollen nicht während der Vegetationszeit erfolgen. 【2-a71f32】

Zu 3.:

Die Bäume befinden sich trotz langjähriger Belastungen durch Salz, Bauarbeiten und Leitungsanlagen in einem stabilen Zustand. Ihr ökologischer Wert wird jedoch als eingeschränkt bewertet. Der finanzielle Wert soll durch ein gesondertes Gutachten ermittelt werden. 【2-a71f32】

Zu 4. und 5.:

Sechs Linden sind zur Verpflanzung vorgesehen. Die tatsächliche Verpflanzbarkeit kann erst nach Prüfung des Wurzelzustands festgestellt werden. Das Pflanzenschutzamt und das zuständige Fachamt des Bezirks Mitte tragen die Einschätzung des Senats grundsätzlich mit. 【2-a71f32】

Zu 6. und 7.:

Nach Angaben des Bezirksamtes befinden sich rund 90 Prozent der Bäume in den Schadensstufen 1 bis 2. Dem Pflanzenschutzamt wurde diese konkrete Einschätzung jedoch nicht übermittelt. 【2-a71f32】

Zu 8.:

Da die meisten Linden ihren Lebenszenit überschritten hätten und die geplanten Bauarbeiten zu weiteren Belastungen führen würden, sei eine vollständige Neupflanzung aus stadtgestalterischen und gärtnerischen Gründen sinnvoller. 【2-a71f32】

Zu 9. und 10.:

Der Abstandsstreifen zwischen Fahrbahn und Mittelpromenade soll entfallen. Für bis zu zehn Bäume der Mittelpromenade werden geringfügige Aufastungen notwendig. 【2-a71f32】

Zu 11.:

Der Senat kündigte an, den Sonderfahrstreifen für Busse und Radfahrende so zu gestalten, dass ein sicheres Nebeneinanderfahren weiterhin möglich bleibt. 【2-a71f32】

Berlin, den 04. September 2003

In Vertretung

Dr. Hans Stimmann

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Strassenbahn: Trassierungsdebatten in der Innenstadt und Ausbau des Netzes in den oestlichen Bezirken

Strassenbahn: Trassierungsdebatten in der Innenstadt und Ausbau des Netzes in den oestlichen Bezirken

Ereignis

Politische Auseinandersetzungen im Berliner Senat über geplante Straßenbahn-Neubaustrecken im Westteil der Stadt und Netzerweiterungen im Osten.

Details

Im Juni 2000 spitzte sich der verkehrspolitische Streit über die strategische Rolle der Straßenbahn im Berliner Gesamtnetz weiter zu. Während der Ausbau in den östlichen Bezirken wie Lichtenberg und Marzahn durch Gleiserneuerungen und Modernisierungen der Haltestellen kontinuierlich fortgesetzt wurde, stockten die ambitionierten Planungen für den Lückenschluss in Richtung Westen.

Besonders umstritten war die Trassenführung durch die historische Mitte und die geplante Anbindung des neuen Lehrter Bahnhofs. Im Abgeordnetenhaus plädierten Verkehrsplaner für eine zügige Realisierung der Tram-Verlängerungen, um den künftigen Hauptbahnhof leistungsfähig anzubinden. Konservative Kreise im Senat äußerten jedoch städtebauliche Bedenken und blockierten die notwendigen Budgetfreigaben, was vom Fahrgastverband SIGNAL scharf kritisiert wurde.

Dieser Text wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.

Bus: Evaluierung der innerstaedtischen Durchgangslinien und Optimierung von Zubringerdiensten

Bus: Evaluierung der innerstaedtischen Durchgangslinien und Optimierung von Zubringerdiensten

Ereignis

Im März 2000 führte die BVG eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung der zentralen Omnibuslinien durch. Die Ergebnisse flossen direkt in die Feinplanung des bevorstehenden Sommerfahrplans ein.

Details

Gemäß den Aufzeichnungen der Berliner Linienchronik stand insbesondere die Linienführung stark frequentierter Routen wie des Busses 100 im Fokus der Verkehrsplaner. Ziel war es, Parallelverkehre zu den erweiterten Schienenstrecken im Ost-West-Korridor schrittweise abzubauen. Die Berliner Morgenpost berichtete über Diskussionen in den Bezirksverordnentenversammlungen, da Anwohner in Randlagen eine Verschlechterung der Taktzeiten auf den Zubringerlinien befürchteten. Die BVG verwies auf notwendige Haushaltskonsolidierungen.

Hinweis

„dieser Text wurd mir Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Denkmalpflegerische Vorgaben und zeitlicher Ablauf der Sanierung am Zugang Unter den Linden

S-Bahn: Denkmalpflegerische Vorgaben und zeitlicher Ablauf der Sanierung am Zugang Unter den Linden

Ereignis

Die baulichen Arbeiten zur baugeschichtlichen Grundinstandsetzung des S-Bahn-Ausgangs „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft haben am 4. August 1997 begonnen, wobei die provisorische Holzeinhausung aus bautechnischen Sicherheitsgründen noch bis Oktober 1997 bestehen bleibt. Die Maßnahme wird unter strengen denkmalpflegerischen Vorgaben und kontinuierlicher Einbeziehung des Sachverständigen für Denkmalschutz durchgeführt, um eine öffentliche Wiederzugänglichkeit des Bauwerks bis zum Zeitraum von Dezember 1997 oder Januar 1998 zu gewährleisten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/1049 (fortlaufende Nummerierung), Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2518
Ich frage den Senat:
1. Weshalb gab es „unvorhersehbar schwierige Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde“, die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2259 vom 2. Juni 1997 (LPD 146/97) als Begründung für die Verschiebung des Baubeginns vom ersten Quartal 1997 auf den Monat Juli 1997 zur Wiedereröffnung des S-Bahn-Eingangs „Unter den Linden“ vor der Russischen Botschaft genannt werden?
2. Wie erklärt der Senat den Widerspruch zu seiner Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996 (LPD 26/97), in der es hieß, daß „im Einvernehmen mit der unteren Denkmalschutzbehörde eine Bestandsaufnahme vorgenommen wurde“ und „die Planung abgeschlossen“ sei?
3. Welche Denkmalschutzbehörde war zuständig für die erneuten Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG?
4. Von wann bis wann erfolgten die jeweiligen Abstimmungen, welchen Inhalt hatten sie und welches waren die Ergebnisse?
5. Wie bewertet der Senat, daß dem Bezirksamt Mitte seit der Maueröffnung Jahr für Jahr durch die Deutsche Bahn AG mitgeteilt wurde, daß dieser für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wichtige Zugang geöffnet werden soll, dies aber von Jahr zu Jahr wegen fehlender finanzieller Mittel verschoben wurde?
6. Warum hat sich der Senat im Interesse des ÖPNV und auf Grund seiner Anspruchshaltung zur Stadtbildpflege nicht an die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahn-Bundesamt mit der Bitte um Beseitigung der Bretterbude und Öffnung des Zugangs gewandt?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 2518
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Bei der Wiederherstellung des Zugangs vor der Russischen Botschaft bis S-Bahnhof Unter den Linden handelt es sich um ein Vorhaben, dessen Zuständigkeit, Verantwortung, Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen, Baudurchführung und Finanzierung allein bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) liegen. Die Beantwortung der diesbezüglichen Kleinen Anfragen basierten bzw. basieren dementsprechend auf Auskünften der DB AG.
Zu 1., 3. und 4.:
Die zuständige DB AG teilt hierzu mit:
„Die Realisierung der Baumaßnahme ,Grundinstandsetzung des S-Bahnhofs Unter den Linden‘ erfolgt unter strengen denkmalpflegerischen Vorgaben des Landes Berlin. Hierbei ist die Erhaltung der noch vorhandenen bautechnischen Details von wesentlicher Bedeutung (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln. vom 24. April 1995).
Abstimmungen, die im Rahmen der Bestandsaufnahmen und während der Planung durchgeführt werden, lassen sich jedoch während der Baudurchführung nicht immer im gleichen Verhältnis umsetzen, weil aus Gründen der technischen Sicherheit andere Entscheidungen getroffen und abgestimmt werden müssen.
Am vorgenannten Bauvorhaben waren u. a. die Abstimmungen zu den stark farblich kontrastierenden und den partiell auszuwechselnden Fliesen sehr zeitaufwendig.
Die erforderlichen Keramikelemente (Fliesen) werden auch zu diesem Vorhaben in Einzelanfertigung nach vorgegebener Bemaßung hergestellt.
Sämtliche Abstimmungen vor und während der Realisierung der Baumaßnahme sowie die Bestätigung der Ausführungsunterlagen durch die untere Denkmalschutzbehörde beim Bezirksamt Mitte von Berlin geschieht im Auftrag der DBProjekt GmbH Knoten Berlin durch den Sachverständigen für Denkmalschutz.
Mit Beginn der Bauarbeiten am 4. August 1997 am Ausgang „Russische Botschaft“ ist durch den Bauablaufplan gesichert, daß der Ausgang im Dezember 1997/Januar 1998 für die Öffentlichkeit wieder zugänglich wird.
Bis Oktober 1997 wird die Einhausung (Bretterbude) aus bautechnischen und sicherheitstechnischen Gründen noch Bestand haben.“
Zu 2.:
Warum die DB AG seinerzeit den Sachverhalt bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2259 vom 2. Juni 1997 anders als bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1239 vom 4. Oktober 1996 beurteilt hat, ist dem Senat nicht bekannt.
Zu 5.:
Der Senat hält den geschilderten Sachverhalt zwar für unbefriedigend, aber wegen der begrenzten Finanzmittel und der Vielzahl anderer Vorhaben – insbesondere der Wiederherstellung stilliegender Strecken – nicht in jedem Fall für vermeidbar.
Zu 6.:
Der Senat bittet zur Kenntnis zu nehmen, daß sich im Zusammenhang mit einer zur Zeit in Berlin vorhandenen Vielzahl von Bauvorhaben übrigens auch im Bereich der Straße Unter den Linden und der Pariser Platzes vorübergehende stadtgestalterisch unbefriedigende Bauzustände, die z. B. Bauzäune, Container und bauzeitliche Einhausungen („Bretterbuden“) beinhalten, nicht immer vermeiden lassen.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“