Im Südosten von Berlin wird in diesem Jahr ein weiteres #Brückenbauprojekt in Angriff genommen. Wie bei der #Elsenbrücke, die zwischen Friedrichshain und Treptow über die Spree führt, ist erneut ein wichtiger Teil des Berliner #Hauptstraßennetzes betroffen. Und auch dort müssen Pendler, sofern sie per Auto unterwegs sind, mit Einschränkungen rechnen. Es geht um die #Marggraffbrücke in #Baumschulenweg, die unter #Betonkrebs und #Korrosion leidet. Damit das Bauwerk im Verlauf der Köpenicker Landstraße nicht kollabiert, muss es abgerissen und neu errichtet werden. „Baubeginn wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 sein“, sagte Rolf Dietrich, Leiter des #Wasserstraßen-Neubauamts (#WNA) Berlin, der Berliner Zeitung.
„Straßenverkehr: Betonkrebs und Korrosion: In Berlin wird eine weitere Brücke abgerissen Auf einem der wichtigsten Straßenzüge Berlins müssen Autofahrer mit zusätzlichen Behinderungen rechnen., aus Berliner Zeitung“ weiterlesenSchlagwort: Marggraffbrücke
Straßenverkehr: Altglienicker Brücke: Planungsstand für den Brückenneubau, aus Senat
Frage 1:
Wann werden die Planungen für den #Ersatzneubau für die #Altglienicker #Brücke beginnen, damit die
#Baudurchführung spätestens 2025 starten kann?
Antwort zu 1:
Das #Wasserstraßen-Neubauamt Berlin teilt dazu mit:
„Die Altglienicker Brücke steht im Eigentum und der Unterhaltungslast der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (#WSV). Das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin hat
bereits im Jahr 2016 mit bauvorbereitenden Aktivitäten für die Bau- und
#Genehmigungsplanung für einen Ersatzneubau begonnen. Aktuell ist vorgesehen den
Ersatzneubau nach Fertigstellung des Ersatzneubaus der #Marggraffbrücke zu realisieren.
Ein Baubeginn ab dem Jahr 2025 ist daher realistisch. Die derzeit genutzte #Behelfsbrücke
wird bis dahin durch den Bund weiter #verkehrssicher vorgehalten.“
Frage 2:
Welche (planungs-)rechtlichen Verfahren sind mit dem geplanten Ersatzneubau verbunden, in welchen
Zuständigkeiten werden sie wann und durch wen durchgeführt?
Straßenverkehr: Sanierung oder Neubau der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal?, aus Senat
www.berlin.de
Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Drs. 17/14219 heißt es vonseiten des Senats: „Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im
Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Widerlager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr
möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer
Wahrscheinlichkeit ein #Ersatzneubau erforderlich.“
Frage 1:
Gibt es Planungen (aktuell oder auch mittel- oder langfristig), einen Ersatzneubau für die offenbar nicht mehr
sanierungsfähige Brücke zu schaffen?
Antwort zu 1:
Bezüglich der Planungen für einen Ersatzneubau teilt das #Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin mit:
„Die #Altglienicker Brücke befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltung des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA Berlin). Für die Planung und
Baudurchführung des Ersatzneubaus der Brücke ist jedoch das Wasserstraßenneubauamt
Berlin (WNA Berlin) zuständig.
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Zum aktuellen Planungsstand wurde vom WNA auf Nachfrage mitgeteilt, dass die für das
Bauvorhaben erforderliche Haushaltsunterlage – in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung ist das der Entwurf HU – nunmehr genehmigt wurde. Damit sind die
rechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau gegeben, sodass die Maßnahme
planmäßig fortgeführt werden kann.
Hinsichtlich der Baudurchführung wird angegeben, dass die bestehende Behelfsbrücke bis
zur Fertigstellung des Ersatzneubaus weiterhin genutzt werden soll. Der geplante Standort
für den Ersatzneubau befindet sich ungefähr in der Lage der alten Altglienicker Brücke, mit
Anpassung in Fahrtrichtung stadteinwärts, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich
besser gestalten zu können.
Der Baubeginn ist für 2025 geplant, nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für die
#Marggraffbrücke.“
Frage 2:
Die Brücke ist aktuell vom WSA Berlin lediglich als Leitungsbrücke zu erhalten. (s.o.g. Drs.). Gibt es vom
Senat die Möglichkeit, einen Brückenneubau zur allgemeinen verkehrlichen Nutzung vom WSA Berlin
einzufordern bzw. sogar zu erzwingen?
Antwort zu 2:
Durch die vorhandene Behelfsbrücke ist die Umfahrung ortsnah ohne formale
Verkehrseinschränkungen gewährleistet. Wie das WSA Berlin mitgeteilt hat, ist das WNA
Berlin in der konkreten Planung für den Ersatzneubau und der Neubau ist finanziell
gesichert.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die derzeitige verkehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der
#Passierbarkeit für BVG-Busse und auch hinsichtlich der zeitgleichen Passierbarkeit der Brücke durch BVG Busse bei entgegenkommendem Verkehr und auch bei Rückstau in der jeweils dem BVG-Verkehr
entgegenkommenden Richtung?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragestellung wurden die BVG um eine Einschätzung gebeten.
Demnach ist die aktuelle Situation aus Richtung Adlershof kommend in Richtung
Altglienicke gerade für #Gelenkbusse durch enge Kurvenradien nicht optimal. Vielfach ist es
jedoch so, dass die ortskundigen Verkehrsteilnehmenden aufgrund der langjährigen
Erfahrungen darauf Rücksicht nehmen. Insgesamt wäre nach Aussage der BVG eine
Verbesserung wünschenswert, durch den langjährigen Betrieb und die Aussicht auf einen
Ersatzneubau werden keine besonderen Forderungen erhoben.
Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus?
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Antwort zu 4:
Entsprechend den Beantwortungen ergibt sich für den Senat kein unmittelbarer
Handlungszwang.
Berlin, den 13.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz