Schiffsverkehr: Diesel-Stinker auf der Spree III: Gibt es ein Kartell, das umweltfreundliche neue Anbieter von den Anlegestellen in Berlin fernhält?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1) Treffen Informationen zu, dass das #Landeskartellamt Berlin ein kartellrechtliches
Ermittlungsverfahren gegen die auf der #Innenstadt-Spree aktiven #Reeder bzw. Verbände durchführt
und wie ist hier der aktuelle Stand?
Zu 1.: Die Landeskartellbehörde Berlin nimmt die kartellbehördlichen Aufgaben und
Befugnisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den Fällen wahr, in
denen die Wirkung eines möglicherweise wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens nicht
über das Gebiet des Landes Berlin hinausreicht. Es ist zutreffend, dass die
Landeskartellbehörde Berlin ein Verfahren führt, bei der es um die Wettbewerbssituation
im Innenstadtbereich der Spree geht. Es wird untersucht, ob die #Zugangsmöglichkeiten
für Anbieter von #Schiffsverkehr in den Innenstadtlagen der Spree in wettbewerbswidriger
Weise beschränkt sind. Grundsätzlich werden – mit Ausnahme etwaiger Bestätigungen
bereits aus der Presse bekannter Fakten – keine Auskünfte zum Inhalt von laufenden
Verfahren erteilt.
2) Welche Haltung vertritt der Senat bzw. die Berliner #Wasserbehörde in diesem Kartellverfahren?
Zu 2.: Der Senat nimmt über die Landeskartellbehörde die Aufgabe wahr, die
Wettbewerbsvorschriften im Land Berlin durchzusetzen. Diese erhält zur Erfüllung ihrer
Aufgabe von Unternehmen, Verbänden sowie ggf. Bundesbehörden und
Landesbehörden wie der Berliner Wasserbehörde Auskunft auf ihre für die Ermittlung des
Sachverhalts und die rechtliche Beurteilung erforderlichen Auskunftsverlangen.
3) Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Interesse
bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde des Landes über zukünftig notwendige Vergabekriterien
auszutauschen? Ist es weiterhin richtig, dass die Wasserbehörde ihre Teilnahme dazu abgelehnt hat?
Was sind die Gründe dafür?

  • 2 –
    Zu 3.: Nein, es ist nicht richtig, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur (BMVI) Interesse bekundet hat, sich mit der Wasserbehörde Berlin über
    zukünftig notwendige Vergabekriterien auszutauschen. Es erfolgte eine Anfrage, die
    einen im Genehmigungsverfahren befindlichen Vorgang betraf. Die Terminanfrage für
    den konkreten Einzelfall musste abgelehnt werden, da sich die Anfrage auf das laufende
    Genehmigungsverfahren bezog.
    4) Haben zu diesen Themenbereichen Abstimmungen stattgefunden, wann mit welchen
    Teilnehmer:innen, welchen Inhalten und welchen Ergebnissen?
    Zu 4.: Zu diesen Themenbereichen haben keine Abstimmungen stattgefunden.
    5) Gibt es Pläne, nach Beendigung des Kartellverfahrens die wettbewerbsrelevanten Anlegestege
    (wieder) vom Land verwalten zu lassen?
    Zu 5.: Der Senat plant derzeit nicht, die wettbewerbsrelevanten Anlegestege (wieder)
    vom Land verwalten zu lassen. Konkrete Pläne wären auch verfrüht, solange noch nicht
    klar ist, ob ein Problem beim Zugang zu #Stegflächen vorliegt.
    6) Wann ist voraussichtlich mit einem Abschluss des Kartellverfahrens zu rechnen?
    Zu 6.: Aussagen zur Dauer von Kartellverwaltungsverfahren sind nicht möglich, weil
    diese zum einen nicht fristgebunden sind, zum anderen oft von externen Faktoren wie
    dem – z.B. pandemiebedingt – verzögerten Zugang zu erforderlichen Informationen
    beeinflusst werden.
    7) Wie bewertet der Senat dieses Verfahren und wie will er zukünftig eine umwelt- und klimagerechte
    #Mobilität auf den Berliner Gewässern sicherstellen?
    Zu 7.: Für die nachhaltige und möglichst emissionsarme Nutzung von innerstädtischen
    Häfen, Anlegestellen oder ähnlichen Anlagen in Berliner Gewässern ist es Zielsetzung
    des Senates, eine emissionsarme Schifffahrt zu unterstützen und/oder Einschränkungen
    für hoch emittierende Schiffe durchzusetzen. Die Prüfung zur praktischen Umsetzung ist
    noch nicht abgeschlossen.
    8) Möchte der Senat seinen Ausführungen noch etwas hinzufügen?
    Zu 8.: Der Senat möchte den Ausführungen nichts hinzufügen.
    Berlin, den 6. Mai 2021
    In Vertretung
    Christian R i c k e r t s
    ………………………………………………..
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

Schiffsverkehr: Kartellverfahren gegen Berliner Reedereien, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231796073/Kartellverfahren-gegen-Berliner-Reedereien.html

Kein Zugriff auf Anlegestellen: Verband der Elektro-Schifffahrt sieht sich im Nachteil. Und setzt die Marktführer unter Druck.

Das #Landeskartellamt hat ein Verfahren gegen die großen Berliner #Reedereien eingeleitet. Es geht um den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie des verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens, wie die Senatswirtschaftsverwaltung bestätigt: „Die #Landeskartellbehörde führt ein Verfahren, das den Zugang zu #Uferflächen und #Steganlagen im Innenstadtbereich zum Gegenstand hat“, sagte der Sprecher der Wirtschaftsverwaltung, Matthias Borowski. „Eine endgültige Bewertung hat noch nicht stattgefunden.“

Das Verfahren dreht sich vor allem um die Anlegestellen für die #Fahrgastschifffahrt. Für die Stege besteht ein Pachtvertrag mit den großen Berliner Reedereien, unter anderem der #Weißen Flotte und der #Reederei #Riedel. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine der beiden Seiten kündigt. Das war bislang der Fall.

Der Verband der #Elektro-Schifffahrt sieht sich dadurch benachteiligt, weil er selbst keinen Zugriff auf die Anlegestellen für seine Schiffe erhält. Die sogenannte Ewigkeitsklausel in den Pachtverträgen schließe neue Anbieter aus. „Die Erfahrung der letzten vier Jahre zeigt, dass wir mit unseren Schiffen nicht in die Stadt gelassen werden“, sagt der Sprecher des Verbandes, Luis Lindner, der selbst ein Schiffscharterunternehmen …

Bahnverkehr: Verkehr und Klimaschutz Wie „grün“ ist die Bahn wirklich?, aus tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-klimaschutz-oekostrom-101.html

„Wer #Zug fährt, schützt das #Klima“: Das verspricht die Deutsche Bahn in ihren Werbekampagnen. Doch tut der Konzern tatsächlich genug, um als „Klimaretter“ gelten zu können?

„Deutschlands schnellster #Klimaschützer“, „die Deutsche Bahn ist grün“, „100 Prozent #Ökostrom im #Fernverkehr“: Mit Slogans wie diesen pflegt die Deutsche Bahn ihr Klimaretter-Image. Für die Botschaft „100 Prozent Ökostrom“ wurden die roten Streifen an den ICE-Zügen werbewirksam grün umgeklebt. Einerseits zurecht, denn der Konzern kauft so viel Ökostrom ein, wie er für den Fernverkehr benötigt.

#Ökostromverbrauch auf Kosten der anderenAndererseits bedeute das aber nicht, dass eine ICE-Fahrt immer #klimaneutral sei, erklärt Alexander Eisenkopf, Verkehrsökonom der Zeppelin-Universität Friedrichshafen: „Der Zug fährt mit dem Strom, der im Moment in das System eingespeist wird. Die 100 Prozent Ökostrom sind nur eine Werbeplakette, genau wie die grünen Streifen.“Die 100 Prozent hätten keine ökologische Relevanz, sagt Eisenkopf, denn ein Blick auf den #Gesamtstrommix des Bahnverkehrs weise folgende Anteile aus: 19 Prozent #Kohle, neun Prozent #Gas, elf Prozent #Kernenergie und 61 Prozent #Erneuerbare Energien. Das bedeute: Fahre der Fernverkehr mit 100 Prozent Ökostrom, so führen Güter- und Nahverkehr umso mehr mit konventionellem Strom. Auch die 61 Prozent Erneuerbare Energien bewirbt die Bahn: Damit …