Bahnhöfe + Güterverkehr: Stand der Planungen auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow / Pankower Tor aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie weit ist das im Mai 2016 von der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt eingeleitete
#Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren fortgeschritten?
Antwort zu 1: Zum FNP-Änderungsverfahren „Nachnutzung
ehem. #Rangierbahnhof #Pankow“ Lfd. Nr. 05/16
hat in der Zeit vom 26.September bis zum 28. Oktober
2016 die frühzeitige Beteiligung stattgefunden. Die Auswertung
und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
findet zurzeit statt.
Frage 2: Wie ist der Stand der Verhandlungen zu einem
Rahmenvertrag mit dem Grundstückseigentümer, der
Krieger Grundstück GmbH (KGG), die im September
2016 ausgesetzt wurden?
Antwort zu 2: Der Entwurf des Städtebaulichen Rahmenvertrags
befindet sich in Abstimmung mit den beteiligten
Senatsverwaltungen.
Frage 3: Wie sieht die derzeitig geplante Aufteilung
der Fläche aus?
Antwort zu 3: Im Flächennutzungsplan sind folgende
Darstellungen vorgesehen:
• auf einer Teilfläche östlich der Mühlenstraße eine
gemischte Baufläche M2 mit dem Symbol Schule,
• auf einer Teilfläche westlich der Berliner Straße
eine gemischte Baufläche M1,
• im Bereich Berliner Straße / Granitzstraße eine
gemischte Baufläche M1 mit der Darstellung Einzelhandelskonzentration
• entlang der Granitzstraße, auf der Kernfläche des
ehem. Rangierbahnhofs, eine Wohnbaufläche W1
• westlich der Prenzlauer Promenade eine gewerbliche
Baufläche
• östlich der Heinersdorfer Brücke, bis zur ehem.
Industriebahntrasse eine gemischte Baufläche M2
mit dem Symbol Schule.
Frage 3a: Welche Flächen für Schulstandorte des Gesamtareals
werden an das Land Berlin übereignet? Sind
diese als Schulstandort geeignet (Feinstaubbelastung,
Altlasten durch die Vornutzung als Bahngelände)?
Antwort zu 3a: Im städtebaulichen Rahmenvertrag soll
vereinbart werden, dass dem Land Berlin zwei Schulstandorte
als Option übertragen werden. Eine Fläche
erstreckt sich entlang der Bahntrasse zwischen Mühlenstraße
und Berliner Straße. Eine zweite Fläche liegt östlich
der Heinersdorfer Brücke, entlang der Bahntrasse /
Prenzlauer Promenade und grenzt an der Kleingartenanlage
Feuchter-Winkel. Um die Eignung der Flächen als
Schulstandorte zu beurteilen, erarbeitet das Bezirksamt
Pankow von Berlin gegenwärtig eine Machbarkeitsstudie.
Frage 3b: Wie ist der Zustand des #Rundlokschuppens
von 1893 auf dem Gelände?
Antwort zu 3b: Mangels sach- und fachgerechter Gebäudesicherungen
ist der Rundschuppen zunehmend dem
baulichen Verfall ausgesetzt. Eine Einsturzgefahr ist nicht
auszuschließen. Es besteht ein dringender Instandsetzungsbedarf.
Frage 3c: Welche Größe ist für die geplante Shopping
Mall anvisiert?
Antwort zu 3c: Die Größe der Verkaufsflächen steht
unter dem Vorbehalt des Ergebnisses einer Untersuchung
zur städtebaulichen Verträglichkeit.
Frage 3d: Wie viele Wohnungen werden auf dem Areal
geplant? Wie viele dieser Wohnungen werden mit einer
moderaten und fixierten Miete (in Höhe von ca.
5,50€/kalt) geplant?
Antwort zu 3d: Es soll ein urbanes und sozial gemischtes
Wohnquartier für ca. 1.000 Wohnungen errichtet
werden, davon sollen mindestens 25 % mietpreisgebunden,
nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung,
realisiert werden. Die durchschnittliche
anfängliche Miete (Nettokaltmiete) soll für die gebundenen
Wohnungen 6,50 €/m² nicht übersteigen.
Frage 3e: Welche Planungen gibt es für die Anlage
des Kleingartenvereins Feuchter-Winkel-Ost?
Antwort zu 3e: Die Kleingartenanlage FeuchterWinkel-Ost
liegt nicht im Plangebiet. Es sind keine Planungen
bekannt.
Frage 4: Wie werden die Ergebnisse der im Jahre 2012
durchgeführten Untersuchung zu geschützten Tier- und
Pflanzenarten umgesetzt?
Antwort zu 4: Da noch keine Planreife für das Gelände
besteht, können keine Aussagen zur Umsetzung der
Artenschutzbestimmungen getroffen werden. Unabhängig
von diesen Planungen bemüht sich der NABU (Naturschutzbund),
Landesverband Berlin, mit Unterstützung
der obersten Naturschutzbehörde in einem Artenschutzprojekt,
einen Teil der Population der in Berlin vom Aussterben
bedrohten Kreuzkröte in ein Naturschutzgebiet
umzusiedeln, um dort eine weitere Population zu begründen.
Frage 5: Wird ein Grünzug ein wesentlicher Bestandteil
in der Planung und Gestaltung des Areals sein?
Antwort zu 5: In der Flächennutzungsplanänderung
wird ein Grünzug nicht dargestellt. Zur Sicherung einer
hohen städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualität
werden geeignete Verfahren (z. B. Wettbewerbe) durchgeführt.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Verfahren
wird die wohnraumnahe Grünversorgung in der verbindlichen
Bauleitplanung berücksichtigt und planungsrechtlich
festgesetzt.
Berlin, den 13. Januar 2017
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Jan. 2017)

Regionalverkehr + Bus: 48 Stunden Aktion: Ohne Auto durch die schöne Landschaft des Fläming Ministerin Schneider eröffnet Flämingmarkt Treuenbrietzen, aus VBB

http://www.vbb.de/de/article/ueber-uns/presse/48-stunden-aktion-ohne-auto-durch-die-schoene-landschaft-des-flaeming/657118.html

Am kommenden Wochenende können die schöne Landschaft des #Fläming und interessante Orte der Region im Rahmen der #48-Stunden Aktion des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (#VBB) mit Bahn und #Bus erkundet werden. Eine der Hauptattraktionen ist der #Flämingmarkt in #Treuenbrietzen, den Infrastrukturministerin Kathrin Schneider am Sonnabendvormittag eröffnet.

Termin: Sonnabend, den 10.09.2016

Zeit: 10.00 Uhr

Ort: Vor dem Rathaus Treuenbrietzen, Großstraße 105

„Die Innenstadt von Treuenbrietzen ist ein sehenswertes Beispiel für die positive Entwicklung, die Städte mit historischen Stadtkernen im Land genommen haben. Zahlreiche historische Gebäude sind saniert und werden unter anderem von Verbänden und Vereinen genutzt. Auf diese Weise werden unsere Innenstädte zu lebendigen Mittelpunkten, wo es sich gut auf Stadtfesten wie dem Flämingmarkt feiern lässt. In diesem Jahr ist es wieder leicht dabei zu sein. Busse bringen die Fahrgäste an diesem Wochenende im 30-Minuten-Takt auch an die vielen anderen interessanten Orte in der Region. Von Berlin aus, ist der Fläming gut mit der Bahn erreichbar“ sagte Ministerin Schneider im Vorfeld der Eröffnung des Flämingmarktes.

Während der 48-Stunden-Aktion besteht auch die Möglichkeit eine 1 ½-stündige geführte Busrundtour zu machen, bei der die Naturschönheiten, Sehenswürdigkeiten und Aktionen des Flämings zu erleben sind. Der  Flämingmarkt in Treuenbrietzen steht mit auf dem Routenplan. Startpunkt der Busrundtour ist der Bahnhof #Brück (Mark). Die Busse fahren ab 10:13 Uhr bis 17:13 Uhr alle 30 Minuten über Linthe,  Schlalach, Treuenbrietzen, Feldheim,  Niemegk und Locktow zurück zum Startpunkt. Es ist möglich am Ort seiner Wahl auszusteigen und später wieder weiterzufahren. Unter anderem öffnen zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag viele Kirchen und Mühlen ihre Türen. Weitere Informationen auch zu den Verbindungen von und nach Berlin unter:  

http://www.flaeming-havel.de/LAG-FH/48-Stunden-Flaeming/K639.htm

http://www.vbb.de/de/article/sehenswertes/ausflugsziele-brandenburg/48-stunden-flaeming-am-10-und-11-september-2016/551467.html

S-Bahn: Deutsche Bahn will Friedhofsbahn verkaufen, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/wannsee/verkehr/deutsche-bahn-will-friedhofsbahn-verkaufen-d94432.html

Steglitz-Zehlendorf. Die Deutsche #Bahn AG will #Flächen #entlang der ehemaligen #Friedhofsbahn zwischen #Wannsee und #Stahnsdorf #verkaufen. Die Bündnisgrünen und die CDU in der Bezirksverordnetenversammlung wollen dies verhindern.

Die beiden Fraktionen regen beispielsweise an, die Trasse als Radweg zu erhalten. Dies soll geprüft werden. Alternativ schlagen sie vor, gegebenenfalls das Gelände auch gemeinsam mit den Nachbargemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow zu erwerben.

„Die Planungen für eine Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke sind eher langfristig“, sagt Uwe Köhne, Fraktionsvorsitzender von B‘90/Grüne. „Aber wir wollen auf jeden Fall anregen, wie die Trasse erhalten werden kann.“

Zu ihren Verkaufsabsichten will sich die Bahn nicht äußern. „Wir befinden uns mit den Kommunen in Verhandlung. Daher können wir zu den Fragen nichts mitteilen“, erklärt Gisbert Gahler vom Regionalbüro Kommunikation Berlin.

Wer im Internet sucht, findet unter der Rubrik Liegenschaften der Bahn AG allerdings einige Details: Dort bietet die Deutsche Bahn eine rund 26 000 Quadratmeter große Fläche in Stahnsdorf entlang der ehemaligen

Bahnverkehr: Strategie für Stadtentwicklung mit entwidmeten Bahnflächen?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Bei welchen der in der Schriftlichen Anfrage 17/14310 aufgeführten, nach § 23 Allgemeines Bahnge-setz durch das #Eisenbahnbundesamt (EBA) von der #Bahnnutzung #freigestellten #Flächen hat das Land Berlin im Rahmen der Anhörung durch das EBA der Freistellung #widersprochen, und falls widersprochen wurde, mit wel-cher #Begründung?
Antwort zu 1:
 Gemarkung Marienfelde, Flur 1, Flurstück (Flst.) 804, 1011 und 1164;Strecke 6135 Berlin Papestraße – Els-terwerda, km 10,100 bis 10,875 (Beschluss vom 26.08.2010)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-welt (SenStadtUm) hat sich hier gegen eine Freistel-lung der Flurstücke ausgesprochen. Die Flurstücke 804 und 1011 sollten bahnaffinen gewerblichen Nut-zungen vorbehalten bleiben. Dem ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt. Dem Einwand, das Flurstück 1164 im Kreuzungsbereich Säntisstr./ Dresdner Bahn nicht freizustellen, wurde entsprochen.
 Gemarkung Schöneberg, Flur 63, Flurstück 24 und Flur 67, Flurstück 9, 14 und 32 (Beschluss vom 08.04.2013)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung in Bezug auf die Flurstücke 14 und 32 erhoben, da sich auf diesen Widerlager und Stützwände der Yorckbrücken befinden. Die Deutsche Bahn (DB) AG hat entsprechend dem vorgebrachten Einwand ihren Antrag geändert.
 Gem. Wilmersdorf, Flur 1, Flurstück 181; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km ca. 29,7 bis ca. 29,8 (Beschluss vom 19.08.2010)
SenStadtUm hat Einwendung gegen die Freistellung von Flächen unterhalb und neben der Paulsborner Brücke erhoben (Unterhaltung, Brückenprüfung). Nach entsprechenden Grundbucheintragungen wurde die Einwendung zurückgenommen.
 Gem. Tiergarten, Flur 43, Flurstück 222; Strecke 6107 Berlin Hbf1 -Lehrte, km 0,204 bis km 0,570 (Be-schluss vom 13.01.2010)
SenStadtUm hat auf die teilweise Planungsbefangen-heit des Flurstückes im Zusammenhang mit der S-21-Planung hingewiesen. Der Freistellungsantrag wurde daraufhin dementsprechend geändert.
 Gem. Pankow, Flur 155, Flst. 225, Flur 156, Flst. 5151, Flur 160, Flst. 160, Flur 161, Flst. 6241 und 6251, Flur 164, Flst. 296; Strecke 6081 Berlin – An-germünde – Stralsund, km 4,919 bis 6,86 (Beschlüsse vom 22.11.2010 (Teilbescheid 1) und 9.12.2010 (Teilbescheid 2))
SenStadtUm sprach sich gegen die Freistellung aus, da Teile der Fläche für die Unterhaltung der Bundesau-tobahn (BAB) A 114 benötigt werden. Durch entspre-chende Grundbucheintragungen konnten die Beden-ken ausgeräumt werden und die Flurstücke wie bean-tragt freigestellt werden.
 Gem. Neukölln, Flur 125, Flurstück 388, 390 und Flur 126, Flurstück 303, 306 und 69/1; Strecke 6020 Berlin Moabit – Berlin Moabit (Ring-S-Bahn), km 17,79 bis km 18,15 (Beschluss vom 20.04.2011)
SenStadtUm hat in der Stellungnahme keine Beden-ken geäußert. Jedoch wurden Hinweise zum Freistel-lungsumfang gegeben, die zu einer Neuvermessung der freizustellenden Flächen führten.
1 Hauptbahnhof

Gem. Treptow, Flur 101, Flurstück 3, 6, 7, 8, 12, 26, 31, Flur 105, Flurstück 1, 24 (tlw.), 61, 130, 132 (tlw.), 190, 193, 194 (tlw.), 200 (tlw.), 208 und Flur 109, Flurstück 92 (tlw.) und 99; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf2 – Görlitz, km 0,90 bis 2,175 (Beschluss vom 23.07.2012)
SenStadtUm hat für das Flurstück 42 der Flur 109 eine Reduzierung der Freistellungsfläche gefordert, da Tei-le des Flurstückes zur Wiederherstellung der Fern-bahngleise parallel zum S-Bahn-Ring benötigt wer-den. Dem wurde entsprochen.
 Gem. Lichtenberg, Flur 712, Flurstück 320; Strecke 6078 Berlin Wriezener Gbf3 – Küstrin-Kietz, km 4,11 bis km 4,60 (Beschluss vom 30.07.2014)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Lichtenberger Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Pankow, Flur 150, Flurstück 135 und Flurstück 295 (je tlw.) sowie Flur 156, Flurstück 5134 u.a.; Strecke 6081 Berlin – Angermünde – Stralsund, km 6,3 bis 7,55 Beschluss vom 27.03.2012)
SenStadtUm forderte eine Reduzierung der freizustel-lenden Fläche im Bereich der Heinersdorfer Brücke, um an die Brückenwiderlager zu gelangen (Brücken-prüfung). Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes gefolgt.
 Gem. Treptow, Flur 124, Flurstück 233; Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bf – Görlitz, km 5,487 bis 5,589 (Be-schluss vom 16.09.2011)
SenStadtUm hat im Rahmen seiner Stellungnahme da-rauf hingewiesen, dass ein 5 m breiter Streifen im Rahmen der Uferkonzeption des Landes Berlin für ei-ne öffentliche Nutzung freizuhalten sei. Diesem Ein-wand wurde von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes mit der Begründung, dass diese beabsichtigte Planung einer Freistellung nicht entgegenstehe, nicht gefolgt.
 Gem. Köpenick, Flur 305, Flurstück 3246 (tlw.) Stre-cke 6007 Berlin Ostkreuz – Königs Wusterhausen, km 13,522 bis 13,680 (Beschluss vom 10.11.2011)
SenStadtUm hat Bedenken gegen die Freistellung ge-äußert, da die Lage der Fläche am S-Bhf. Grünau für bahnaffine Nutzungen geeignet sei (P&R, B&R). Ob-gleich seitens der Antragstellerin eine solche Nutzung der Fläche jedoch nicht beabsichtigt ist, wurde die Fläche dennoch entgegen dem Votum von SenStad-tUm freigestellt.
2 Bahnhof
3 Güterbahnhof

Gem. Wedding, Flur 22, Flurstücke 252 und 258 (je tlw.) (Beschluss vom 21.01.2014)
SenStadtUm hat sich gegen die Freistellung von Tei-len der o.g. Flurstücke ausgesprochen, um die Bau-werksprüfung für die Straßenüberführung SÜ Hoch-straße durchführen zu können. Dem wurde seitens des Eisenbahn-Bundesamtes nicht entsprochen.
Frage 2: Gab es Freistellungsmitteilungen des EBA, denen erfolgreich widersprochen wurde und wenn ja, mit welcher Begründung und welche Flächen betrifft das?
Antwort zu 2: Das Land Berlin hat dem in der Liste der Schriftlichen Anfrage 17/14310 unter der Bezeich-nung „Gem. Marzahn, Flur 177, Flurstück 470, 484 und 486 sowie Gem. Friedrichsfelde, Flur 13, Flurstück 1323/176, 1324/100 und Flur 20, Flurstück 102/12 und 105/14; Strecke 6075 Biesdorfer Kreuz Mitte-Biesdorfer Kreuz Ost, km 0,319 bis 0,582“ (S. 4 der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage) Freistellungsbescheid vom 01.08.2013 erfolgreich widersprochen.
Der auf die o.g. Flurstücke bezogene Freistellungsan-trag der DB Netz AG wurde seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Stellungnahme vom 18.06.2013 abgelehnt. Begründet wurde die Ableh-nung mit der Forderung nach Freihaltung und Nichtfrei-stellung eines mind. 40 m breiten Streifens parallel zur Märkischen Allee im Zuge der Planung der Nahverkehr-stangente (NVT). Der auf den 01.08.2013 datierte Frei-stellungsbescheid berücksichtigte die Forderung des Lan-des Berlin nicht. Daraufhin wurde am 14.08.2013 Wider-spruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt. Durch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde die Freistellung bisher nicht wirksam. Da sich Senat und DB Netz AG auf eine Freihaltetrasse für die zukünftige Nah-verkehrstangente verständigt haben, wird die geforderte 40-m-Freihaltetrasse aus der beantragten Freistellung herausgenommen.
Frage 3: Geht das Land Berlin regelhaft davon aus, dass eine Entwidmung von Bahnbetriebszwecken mit dem Ziel der Vermarktung erfolgt und wenn ja, welche Schlüssen zieht das Land Berlin aus der Tatsache, dass entwidmete Flächen der planungsrechtlichen Verfügung der Gemeinde zufallen?
Antwort zu 3: Die Freistellung von Bahnbetriebszwe-cken erfolgt in der Regel mit dem Ziel der Vermarktung dieser Flächen. Dass diese Flächen nach der Freistellung wieder ausschließlich dem allgemeinen kommunalen Planungsrecht unterliegen, ist positiv zu bewerten. Damit erfolgt die Steuerung von Projekten der Stadtentwicklung auf diesen Flächen wieder auf der Grundlage des Bauge-setzbuches.
Frage 4: Wird vom Land Berlin grundsätzlich oder im Einzelfall der Ankauf von vom Eisenbahn-Bundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4: Eine grundsätzliche Erwägung des An-kaufs solcher Flächen gibt es nicht und wird nicht für erforderlich gehalten. Dies schließt die Erwägung des Ankaufs von einzelnen oder Teilflächen für stadtentwick-lungspolitisch bedeutsame Vorhaben nicht aus.
Frage 5: Hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren jemals für entwidmete Bahnflächen ein Vorkaufs-recht erwogen, geltend gemacht und vollzogen und wenn ja, in welchen Fällen mit welchem Ergebnis?
Frage 7: Wie ist der Planungs-bzw. Umsetzungsstand bei den seit 2010 entwidmeten und veräußerten Flächen hinsichtlich ihrer künftigen Nutzung (bitte einzeln auffüh-ren)?
Antwort zu 5 und 7: Hierzu liegen dem Berliner Senat keine systematisch aufbereiteten Erkenntnisse vor.
Frage 6: Werden entwidmete Flächen regelhaft auf ih-re stadtentwicklungspolitischen Potentiale hin abgeprüft und wenn ja, in welchem Verfahren, mit welchen Betei-ligten und mit welchen Konsequenzen?
Antwort zu 6: Die Prüfung stadtentwicklungspoliti-scher Potenziale erfolgt für entwidmete Flächen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (s. auch Frage 3).
Frage 8: Gibt es eine der in der Drs. 15/2411 erwähn-ten AG Bahnflächen adäquate Arbeitsstruktur, die deren Aufgaben weiterführt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, wo ist diese Struktur angesiedelt, wie ist sie besetzt, wie arbeitet sie und wo sind ihre Arbeitsergebnisse einsehbar?
Antwort zu 8: Die Arbeitsgruppe hat mit der Mittei-lung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus (Drs. 15/2411) 2003 ihre Arbeit eingestellt. Die Fortführung einer adäquaten Arbeitsstruktur ist nicht vorgesehen. Im Verfahren der Beantragung zur Freistellung von Bahnbe-triebszwecken gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt die Einbindung in die gesamtstädtische Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung geprüft und in die Gesamtstellungnahme an das Eisenbahnbundesamt einge-bunden.
Berlin, den 23. Dezember 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2015)

Regionalverkehr + Bus + Fahrplan: Aus dem Fläming künftig früher nach Berlin Wer aus dem Hohen Fläming mit dem Zug in die Hauptstadt fahren will, muss in Zukunft in der Regel früher am Bahnhof sein., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Aus-dem-Flaeming-kuenftig-frueher-nach-Berlin

Wer aus dem Hohen #Fläming mit dem #Zug in die Hauptstadt fahren will, muss in Zukunft in der Regel #früher am Bahnhof sein. Das bringt die Veränderung des #Fahrplans mit sich, der an diesem Wochenende in Kraft tritt. Die Fahrt bis zum Hauptstadtbahnhof wird künftig ein paar Minuten mehr einplanen müssen.

Bad Belzig/Treuenbrietzen. Wer aus dem Hohen Fläming mit dem Zug in die Hauptstadt fahren will, muss in Zukunft in der Regel früher am Bahnhof sein. Das bringt die Veränderung des Fahrplans mit sich, der an diesem Wochenende in Kraft tritt.

Demnach startet der Regionalexpress 7 in Dessau – und an allen anderen Bahnhöfen bis Michendorf – früher. Darüber hat Elke Krokowski informiert. Grund sind ihren Angaben zufolge die im nächsten Jahr weiterhin anstehenden Bauarbeiten an dem märkischen Verkehrsknoten. „Deshalb sind drei Minuten zusätzliche Fahrzeit einkalkuliert worden“, erklärt die Sprecherin des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. In Bad Belzig ist also jetzt immer Abfahrt zur 43. statt zur 46. Minute. Bis Berlin-Hauptbahnhof dauert es demnach 62 statt wie bisher 59 Minuten.

Drei Minuten länger unterwegs

Indes wird ebenfalls wegen der buchstäblichen Engpässe der Umstieg auf die Regionalbahn 23 nach Potsdam-Hauptbahnhof in …