https://www.bahninfo.de/berlinAm 5. Oktober 2023 fand in den neuen Räumen des Deutschen Bahnkunden-Verband (#DBV) Nordost am Ostbahnhof der #Fahrgastsprechtag#Regionalverkehr im Rahmen der Schienenverkehrs-Wochen statt. Bernd Arm, Abteilungsleiter Angebot und Infrastruktur beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), Carsten Moll, Vorsitzender von DB Regio Nordost, und Lars Gehrke, Geschäftsführer der ODEG, referierten zu verschiedenen Themen und stellten sich den Fragen des anwesenden Publikums.
Rückblick Start Netz Elbe-Spree und Netz Lausitz
Am 11. Dezember 2022 fand der umfangreichste #Fahrplanwechsel in der Region seit mehr als 10 Jahren statt. Mit dem Start der #Netze#Elbe-Spree und #Lausitz änderten sich bei einigen Linien die Führungen bzw. wechselten die #Betreiber zwischen DB #Regio und #ODEG.
Berlin ist eine von fünf Städten weltweit, in denen Google Maps weitere Informationen im Radrouting angibt
Berlin will den Anteil der Verkehrswege, die mit dem #Fahrrad zurückgelegt werden, in den nächsten Jahren kontinuierlich erhöhen. Neben einer Verbesserung der #Infrastruktur ist eine gute #Radroutenplanung ein wichtiger Hebel, um mehr Menschen zum Umsteigen aufs Fahrrad zu gewinnen. Gerade Menschen, die bisher nicht viel Rad fahren, nutzen #Routenplaner-Apps auf dem Handy. Eine aussagekräftige #Routenbeschreibung kann dazu beitragen, häufiger aufs Rad zu steigen.
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat hat über künftige Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen, relevante Faktoren für die Gebührenbemessung und mögliche Umsetzungstermine noch nicht entschieden.
Bewohnerparkausweise können in der Regel für alle bewirtschaften bzw. in Kürze bewirtschaftenden Gebiete ausgestellt werden. Hinsichtlich einer Gebietsübersicht wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Frage 3:
Welche #Parkraumbewirtschaftungszonen gibt es aktuell in Berlin und welche #Gebühren werden hier jeweils für eine Stunde Parken erhoben (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 3:
Planung, Umsetzung und Betrieb von Parkraumbewirtschaftungszonen liegen im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Derzeit betreiben 7 Bezirke Parkraumbewirtschaftung (Mitte, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau).
Ein kartografischer Überblick über die bewirtschafteten Zonen steht im #FIS-Broker unter dem Schlagwort „ #Parkraumbewirtschaftung“ zur Verfügung (http s:/ / fb inter.sta d t- b erlin.d e/ fb / ind ex.jsp).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Kurzzeitparkgebühren:
Bezirk
Zone
Zeiten
AktuelleGebühren(€/h)
Pankow
41
Mo-Sa 9-24 Uhr
1-2 €, 3 € bei Veranstaltungen in Max-Schmeling-Halle
Pankow
42
Mo-Sa 9-24 Uhr
1-2 €
Pankow
43
Mo-Sa 9-24 Uhr
1-2 €, 3 € bei Veranstaltungen in Max-Schmeling-Halle
Welche Parkraumbewirtschaftungszonen werden voraussichtlich in den nächsten drei Jahren zusätzlich ausgewiesen werden? Welche Gebühren werden hier voraussichtlich für eine Stunde Parken erhoben (bitte nach Jahren und Bezirken auflisten)?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 Ihrer Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 12273 vom 15. Juni 2022 verwiesen. Die Bezirke ergänzen die dortige Tabelle wie folgt:
Bezirk
Gebühren(nachderzeitigerGebO) und Start
Pankow
Die Bereiche rund um Velodrom und Blankensteinpark sind avisiert. Höhe der Gebühren und Zeitplan stehen noch nicht fest.
Charlottenburg-Wilmersdorf
2023: Zone 120 (LOR Prager Platz), Zone 121 (LOR Babelsberger Str.)
2024: Zone 138 (LOR Richard-Wagner-Str.), Zone 137 (LOR Alt-Lietzow), Zone 132 (LOR Schlossstraße), Zone 133 (LOR Klausenerplatz) 2025: Zone 135 (LOR Tegeler Weg), Zone 136 (LOR Kaiserin-Augusta-Allee), optional Zone 134 (LO R Schlossgarten) Gebührenhöhe nach bisheriger GebO 1 €/ h
Mitte
12/2022: 78, Afrikanisches Viertel 1 €/ h (Areal zwischen Lüderitzstraße und Glasgower Straße 2 €/ h) Danach ist der Bezirk fast vollständig bewirtschaftet. Weitere neue Parkzonen wird es im Bezirk Mitte von Berlin voraussichtlich nicht geben.
Friedrichshain- Kreuzberg
Nach Beschluss vom 26.07.2022 zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 072 / 22: 2023:Krautstr. (Erweiterung Zone 18), 2 €/ h nach aktuell gültiger GebO 2023:Wrangelkiez (Zone 65), 3 €/ h nach aktuell gültiger GebO Möglichst zeitnah folgend: Lausitzer Platz und Reichenberger Kiez (Einführungszeitraum und Parkgebühren noch nicht konkretisiert)
Neukölln
Die für die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 12273 gemeldete Zeitplanung gilt weiterhin. Zur Höhe der Gebühren lässt sich final noch nichts sagen.
Tempelhof- Schöneberg
84, 85, 86, 87, 88, 89 mit 3 €/ h
Steglitz- Zehlendorf
Eine Erweiterung der bestehenden drei Parkzonen wird in den kommenden Jahren geprüft.
Spandau
aktuell keine Planungen
Die Angaben beziehen sich auf die aktuell gültige Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO). Der Senat hat in seiner Sitzung vom 29. November 2022 die 5. Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) beschlossen. Diese setzt die in den Richtlinien für die Regierungspolitik vorgesehene Erhöhung der seit rund 20 Jahren unveränderten Parkgebühren zielgerichtet um. Mit Inkrafttreten der neuen ParkGebO zum 1. Januar 2023 werden entsprechend der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin die Parkgebühren für jede Gebührenstufe von 1, 2 und 3 Euro pro Stunde auf 2, 3 und 4 Euro pro Stunde erhöht.
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiter*innen kontrollieren in den jeweiligen Ordnungsämtern die Einhaltung der Vorgaben der Parkraumbewirtschaftung?
Antwort zu 5:
Die betroffenen Bezirke haben Folgendes zurückgemeldet:
53 Dienstkräfte in 2 Schichten, weitere 29 Dienstkräfte zurzeit anderwärtig tätig (bspw. Verkehrsüberwachungsdienst überwiegend in anderen Bezirken), oder aus sonstigen Gründen gegenwärtig nicht eingesetzt.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Im Wirtschaftsplan bisher 96 Beschäftigungspositionen ausgewiesen, wovon aktuell 71,75 besetzt sind. Im Jahr 2023 kommen 10,8, im Jahr 2024 21,4 und im Jahr 2025 13,6 weitere Beschäftigungspositionen hinzu.
Mitte
Im Bereich der Parkraumüberwachung arbeiten derzeit insgesamt 193 Dienstkräfte (Stand August 2022).
Friedrichshain-Kreuzberg
Gemäß Organigramm des Ordnungsamtes (26.10.2022) sind 53 Mitarbeitende „ Außendienst PRK“ (davon 6 Koordinatoren) und 17 Mitarbeitende, die derzeit zum VüD abgeordnet sind, in der Parkraumbewirtschaftung tätig. Dazu kommen 3 Mitarbeitende Innendienst und Stellenanteile bei anderen Mitarbeitenden.
Tempelhof-Schöneberg
60 Stellen
Spandau
Für die Parkraumbewirtschaftung sind derzeit 8 von 10 Stellen besetzt. Allerdings sind diese Personen nicht nur in der Parkraumbewirtschaftung, sondern 7 spandauweit im Projekt Verkehrsüberwachungsdienst von SenInnDS eingesetzt, eine Person in den Bezirk Reinickendorf abgeordnet. Eine Mitkontrolle der Parkraumzonen erfolgt noch, aber lange nicht so intensiv, wie bei einer alleinigen Tätigkeit in diesem Bereich.
Steglitz-Zehlendorf
Die Frage kann nicht tabellentauglich beantwortet werden, da neben den Parkraumüberwachungskräften auch durch den Verkehrsüberwachungsdienst und den Allgemeinen Ordnungsdienst entsprechende Anzeigen geschrieben werden. In Steglitz-Zehlendorf sind zudem die Kräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes schwerpunktmäßig innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen eingeteilt.
Frage 6:
Wie viele Einnahmen haben die Bezirke in den Jahren seit 2018 aus der Parkraumbewirtschaftung erwirtschaftet (bitte nach Jahren und Bezirken auflisten)?
Antwort zu 6:
Die betroffenen Bezirke haben Folgendes zurückgemeldet:
Ist–Einna hmen PRB(inklusive7)
2018in€
2019in€
2020in€
2021in€
Pankow
11.102.598
11.195.632
9.971.361
9.029.977
Charlottenburg- Wilmersdorf
7.470.279
7.816.032
6.130.570
5.930.512
Mitte
27.902.066
30.810.705
26.449.760
30.536.764
Friedrichshain- Kreuzberg
6.541.430
8.886.457
9.544.922
7.403.903
Tempelhof- Schöneberg 1,2)
1.573.548
2.550.314
2.593.939
2.375.363
Spandau
763.949
957.579
805.845
712.889
Steglitz-Zehlendorf 2,3)
3.489.619
3.285.493
3.290.713
2.279.901
1) ohne den bezirklichen Anteil der Verwarn- und Bußgelder
2) ohne sonstige Ausnahmegenehmigungen
3) Da in SZ fast alle PRK seit Februar 2021 als VÜD eingesetzt sind, sind deren Anzeigen nicht in 2021 enthalten.
Frage 7:
Wie viele Einnahmen haben die Bezirke in den Jahren seit 2018 durch die Ausstellung von Bewohnerparkaus-weisen erwirtschaftet (bitte nach Jahren und Bezirken auflisten)?
Antwort zu 7:
Die betroffenen Bezirke haben folgendes zurückgemeldet:
Ist-Einna hmenBewohnerparkausweise
2018in€
2019in€
2020in€
2021in€
Pankow
354.287
393.752
367.347
411.313
Charlottenburg- Wilmersdorf
229.235
230.797
216.411
234.698
Mitte
338.707
298.836
342.244
783.912
Friedrichshain- Kreuzberg
104.831
48.514
93.778
60.581
Tempelhof-Schöneberg
84.929
184.346
114.094
165.858
Spandau
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Steglitz-Zehlendorf
31.079
73.226
51.526
58.198
Berlin, den 01. Dezember 2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1:
2016 wurden im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im gesamten Berliner Raum
Straßenbefahrungen durchgeführt, die den zuständigen Stellen einen detaillierten Überblick über den
Zustand des Berliner Straßen- und Gehwegnetz verschaffen sollten: Welche neuen Erkenntnisse gibt es zu
folgenden Sachverhalten:
Frage 1a:
Auf welche #Gesamtlänge und #Gesamtfläche beläuft sich das Berliner #Gehwegenetz (bitte nach Bezirken
aufschlüsseln)?
Antwort zu 1a:
Aus den Daten der Straßenbefahrung wurde ein berlinweit einheitliches #Fußgängernetz
erzeugt (Knoten-Kanten-Modell), das für die Öffentlichkeit im #Geodatenportal zur
Verfügung steht (#FIS-Broker: https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp). Die Gesamtlänge
pro Bezirk ist in der unten stehenden Tabelle zusammengetragen.
Bezirk Kilometer
Fußgängernetz
Fläche des Gehwegs
in km²
Mitte 691 3,34
Friedrichshain-Kreuzberg 458 1,71
Pankow 1.347 4,02
Charlottenburg-Wilmersdorf 846 3,58
Spandau 901 2,71
Steglitz-Zehlendorf 1.326 4,13
Tempelhof-Schöneberg 917 3,04
Neukölln 808 2,26
Treptow-Köpenick 1.359 3,36
Marzahn-Hellersdorf 1.214 3,40
2
Lichtenberg 785 2,38
Reinickendorf 1.072 3,47
Gesamt 11.724 37,4
Frage 1 b:
Wie hoch wird der Anteil an #sanierungsbedürftigen #Gehwegabschnitten von den jeweiligen Bezirken
eingeschätzt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und, falls möglich, unter Angabe der Anteile an Gehwegen,
die einer Ausbesserung bzw. einer vollständigen Erneuerung bedürfen)?
Antwort zu 1b:
Der Schwerpunkt der in 2014/15 durchgeführten Befahrungen lag auf der
Bestandserfassung der Straßenverkehrsflächen und der zugehörigen Einbauten,
Straßenausstattungen, Seiten- und Nebenanlagen. Sofern durch die Erfassungsfahrzeuge
möglich, sollten an der Oberfläche der Straßenverkehrsflächen (also auch der
Fußverkehrsflächen) erkennbare Zustandsmerkmale mit erfasst werden.
Da die Erfassung in der Regel von der Fahrbahn aus erfolgte, konnte sie entsprechend
nicht flächendeckend erfolgen. Außerdem fehlen standardisierte einheitliche
Bewertungsparameter um den Zustand von Gehwegen zu beschreiben.
Im Rahmen des Aufbaus des Erhaltungsmanagementsystems (EMS-Berlin) für die
Berliner Stadtstraßen ist die Integration der Rad- und Fußverkehrsanlagen vorgesehen.
Innerhalb dieses Projekts erarbeiten die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch
in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und der Forschungsgesellschaft für das
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die notwendigen Erfassungs- und
Bewertungsregeln.
Nach Vorliegen dieser Voraussetzungen können Angaben zum Zustand der
Gehwegabschnitte in den Bezirken getroffen werden.
Frage 1c:
Wie hoch wird von den Bezirken der finanzielle Aufwand für die Erneuerung bzw. Ausbesserung aller
sanierungsbedürftigen Gehwege geschätzt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Antwort zu 1c:
Da eine Auswertung der Zustandsdaten noch nicht möglich ist, sind hierzu keine Angaben
möglich.
Frage 1d:
Welche Vorgaben gibt es seitens des Senats oder der Bezirke, die die Prioritäten bei der Sanierung von
Gehwegen festlegen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Antwort zu 1d:
Grundlage für die Unterhaltung von Gehwegen ist die Erfüllung der
Verkehrssicherungspflicht gemäß § 7 des Berliner Straßengesetzes. Die Priorität bei der
Erhaltung der Gehwege richtet sich nach der verkehrlichen Bedeutung, der Belegung
sowie dem vorhandenen Zustand. Dies gilt für alle Bezirke. Aufgrund der Ortskenntnis der
Bezirke ist ein solches Vorgehen sachgerecht und wird auch mit Bereitstellung des EMS3
Berlin grundsätzlich beibehalten werden, wobei die Zustandsdaten dann in objektiver Form
vorliegen.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz