Schiffsverkehr: Die Fahrgastschifffahrt in Berlin – Fairer Wettbewerb auf dem Wasser?, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert aus wirtschaftlicher und touristischer Sicht hat die #Fahrgastschifffahrt für den Senat,
durch welche Maßnahmen wird die Fahrgastschifffahrt in Berlin gefördert?
Antwort zu 1:
Für den Senat ist die Fahrgastschifffahrt auf der #Bundeswasserstraße in Berlin ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Die Fahrgastschifffahrt generiert jährlich über 200 Mio. EUR Bruttoumsatz.
100 Fahrgastschiffe verkehren täglich auf der innerstädtischen #Spree zwischen
Regierungsareal und Mühldammschleuse.
Der Senat plant, ein Förderprogramm zum Einbau von #Rußpartikel- und #Stickoxydfiltern
und zur Reduzierung der #Schadstoffemissionen von #Binnenschiffen und #Fahrgastschiffen
auf Berliner Gewässern aufzulegen. Emissionsarme Antriebe sind auch ein wichtiger Beitrag
für die Akzeptanz und Attraktivität der Berliner Fahrgastschifffahrt.
Frage 2:
Wer hat #Schiffsanleger in Berlin entlang der großen Wasserstraßen zu genehmigen, welche Behörden müssen
der Genehmigungsbehörde zuarbeiten?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D, Wasserbehörde ist die
Berliner Genehmigungsbehörde für Anlegestellen als Anlagen am und im Gewässer. Ausgenommen
davon sind Sportbootsteganlagen. Genehmigungsverfahren für Sportbootsteganlagen
liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamts.
Neben der wasserbehördlichen Genehmigung durch die Senatsverwaltung ist für Anlegestellen
an Bundeswasserstraßen außerdem die Erteilung einer strom- und schifffahrtspoli2
zeilichen Genehmigung durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
notwendig.
Im Rahmen des wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens werden Behörden, deren
Belange durch die jeweilige Planung betroffen sind, beteiligt. In Abhängigkeit des Genehmigungsantrags
sind dies u.a. folgende Behörden:
– Fischereiamt Berlin
– Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks
– Gewässerunterhaltung
– Brückenunterhaltung
– Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks
– Denkmalschutzbehörde
– Landes-Schifffahrtsbehörde
– Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
– Liegenschaftsverwaltung des Landes
– zuständige Altlastenbehörde
– Obere Naturschutzbehörde
Frage 3:
Wie viele freie #Anlegeplätze für die Fahrgastschifffahrt in Berlin gibt es, wie viele sind einem Betreiber zugeordnet
(bitte die Orte benennen)?
Antwort zu 3:
Die Recherche nach freien Anlegeplätzen für die Fahrgastschifffahrt obliegt grundsätzlich
dem Antragssteller. Der Senat führt keine Liste über freie Anlegeplätze in Berlin. Ebenfalls
besteht beim Senat keine Statistik zu bestehenden Anlegeplätzen in Berlin.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Marktsituation im Bereich der Fahrgastschifffahrt, wie gestaltet sich der
Wettbewerb unter den #Reedereien unter dem Aspekt der Nutzung von Anlegestellen nicht eigener Anlegestege?
Antwort zu 4:
In Berlin gibt es über 30 Reedereien, die überwiegend Fahrgastschifffahrt betreiben. Die
meisten Reedereien sind im #Reederverband organisiert. Die Reedereien, die Fahrgastschifffahrt
betreiben, kooperieren i.d.R. untereinander, insbesondere dann, wenn sie gemeinsam
Schiffsanleger gebaut haben und diese gemeinsam betreiben. Vor Saisonbeginn
werden die Abfahrtzeiten untereinander abgestimmt. Darüber hinaus beruht die Kooperation
der Fahrgastschiffreedereien auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.
Frage 5:
Sieht der Senat die Möglichkeit Schiffsanleger für die Fahrgastschifffahrt ohne einen festen Betreiber zu
genehmigen oder zu bauen, um so die angespannte Marktsituation im Bereich der Nutzung von Anlegestellen
zu entspannen?
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Antwort zu 5:
Die Durchführung eines wasserbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, II D Wasserbehörde erfolgt auf Grundlage
eines Antrags. Die Sicherstellung des Betriebs der Anlegestelle durch einen zuständigen
Betreiber ist grundsätzlich Teil der Antragsunterlagen. Planungen zu einem Schiffsanleger
durch den Senat liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
II D Wasserbehörde nicht vor.
Frage 6:
Bei Beantragung einer Anlegestelle zum #Fahrgastwechsel, welche rechtlichen Grundlagen sind einschlägig
zur Genehmigung oder Versagung?
Antwort zu 6:
Bei Anlegestellen handelt es sich nach dem Wasserrecht um Anlagen im Gewässer. Nach
§ 36 #Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Anlagen so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten
und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind
und die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschwert wird, als es den Umständen nach
vermeidbar ist. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 62 Berliner #Wassergesetz (BWG) bedürfen die Errichtung, der Betrieb oder die
wesentliche Änderung von Anlagen in oder an Gewässern der Genehmigung. Nach § 62a
BWG darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen
weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer
zu erwarten sind. Die Genehmigung ist außer bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
des Bundes und des Landes Berlin zu versagen, wenn die Erhaltung oder Schaffung
zusammenhängender, unbebauter Uferwasserflächen durch das Vorhaben gefährdet oder
unmöglich gemacht wird.
Frage 7:
Ist dem Senat bekannt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt Berlin derzeit in Berlin, besonders auch im
Bereich Stralau, private, existenzbegründende Anlegestellen, aufgrund nicht näher belegter Gründe einzieht
und damit mit unbilliger Härte in den Markt eingreift?
Antwort zu 7:
Dies ist dem Senat nicht bekannt.
Berlin, den 21.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Berliner Senat will Bündnis für bessere Luft am Wasser Die rot-rot-grüne Koalition will eine Klimaschutzvereinbarung mit Reedereien abschließen. Die sind nicht grundsätzlich abgeneigt., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213086085/Buendnis-fuer-bessere-Luft-am-Wasser.html

Berlin. Die #BVG ist auf den Berliner Gewässern umweltschonend unterwegs. Vier ihrer sechs #Fährlinien werden von Elektromotoren angetrieben, die emissionsfreie Energieversorgung erfolgt über Solarzellen auf dem Schiffsdach. Die von der #Reederei #Stern + Kreis im Auftrag der BVG betriebene #Wannsee-Fähre verfügt seit 2014 über einen schadstoffarmen Dieselmotor. Und die #Ruderfähre in #Rahnsdorf kommt nur per Muskelkraft vorwärts. So vorbildlich geht es in der Berliner #Fahrgastschifffahrt längst nicht überall zu. Umweltverbände sehen die Dieselmotoren der #Ausflugsschiffe als Verursacher hoher #Schadstoffbelastung – und der häufig dicken Luft an #Havel, #Spree und #Landwehrkanal.

Die rot-rot-grüne Regierungskoalition möchte das ändern und über Bundesratsinitiativen schadstoffarme Antriebe sowie die Aus- oder Nachrüstung der Dieselschiffsmotoren mit Rußpartikelfiltern durchsetzen. Häufig ärgern sich zudem Anwohner darüber, dass liegende Schiffe die an Land installierten Stromtankstellen nicht nutzen, sondern ihre Energie und Heizung über einen ebenfalls dieselbetriebenen Generator beziehen, der zudem auch noch Lärm verursacht. Der Antrag von Rot-Rot-Grün sieht eine weitere Bundesratsinitiative vor, die eine Nutzungspflicht von Stromtankstellen auch an #Bundeswasserstraßen vorschreibt. Er wurde am Donnerstag im Abgeordnetenhaus beraten und in Fachausschüsse überwiesen.

Bis 2030 sollen Dieselemissionen um 90 Prozent gesenkt werden

Der Antrag sieht auch vor, mit Berliner Verbänden und #Schifffahrtsunternehmen eine Klimaschutzvereinbarung abzuschließen. Darin sollen sich die Unternehmen verpflichten, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 30 Prozent zu reduzieren, Dieselemissionen sogar um 90 Prozent. Für die Nachrüstung der Flotten mit Rußfiltern sollen feste Zeitpläne vereinbart und für Neuanschaffungen schadstoffarme oder …

Schiffsverkehr: Umweltbelastung durch Schiffe Fünf Tonnen Feinstaub pro Jahr, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/umweltbelastung-durch-schiffe-fuenf-tonnen-feinstaub-pro-jahr,10809148,25497778.html

#Binnenschiffe belasten die Berliner Luft jährlich mit rund fünf Tonnen #Feinstaub. Die #Stickstoffemissionen betragen rund 200 Tonnen pro Jahr, davon entfallen zwei Drittel auf die #Fahrgastschifffahrt. Trotzdem gilt die Umweltzone weiterhin nicht für Schiffe. Binnenschiffe belasten die Berliner Luft jährlich mit rund fünf Tonnen Feinstaub. Das teilte Umwelt-Staatssekretär Christian Gaebler (SPD) auf eine Anfrage der Grünen-Umweltpolitikerin Silke Gebel hin mit. Die Stickstoffemissionen betragen rund 200 Tonnen pro Jahr, davon entfallen zwei Drittel auf die Fahrgastschifffahrt. Wer Feinstaub längere Zeit ausgesetzt ist, trägt ein großes Risiko für Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen. Stickstoffdioxid kann der Gesundheit ebenfalls nachhaltig schaden, insbesondere den Atemwegen. Der Senat lehnte es aber ab, die Schifffahrt in die Umweltzone …

Schiffsverkehr: Innenstadt top, Potsdam flop. Die Ausflugsschifffahrt in Berlin, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10003121

Der Trend der vergangenen Jahre, einer stetigen #Verkehrszunahme im #Innenstadtbereich, wo bereits 55 Prozent des Umsatzes gemacht werden und einer entsprechenden #Abnahme der Fahrgastzahlen in den klassischen Ausflugsgebieten #Wannsee, #Tegel und #Müggelsee, scheint ungebrochen.

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