Flughäfen: Vom Abriss bedrohtes Generalshotel in Schönefeld könnte stehen bleiben, Der Flughafenplaner Dieter Faulenbach da Costa hält einen Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes für möglich., aus Berliner Zeitung

28.06.2023

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/flughafenplaner-generalshotel-koennte-stehen-bleiben-li.363144

Wenn es nach der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BImA) geht, dann wird das #denkmalgeschützte #Generalshotel auf dem Gelände des #Flughafens #BER #abgerissen. Es soll dem geplanten Ausbau des Regierungsflughafens in #Schönefeld weichen. Doch nun gibt es eine gewichtige Gegenstimme. Dieter Faulenbach da Costa, seit 1985 als #Flughafenplaner tätig, hält den Abriss für unnötig.

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Flughäfen: Generalshotel auf BER-Gelände vor Abriss: Denkmal der Ostmoderne akut bedroht, Auf dem Gelände des Hauptstadtflughafens steht das „Generalshotel“., aus Der Tagesspiegel

13.06.2023

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/generalshotel-auf-ber-gelande-vor-abriss-denkmal-der-ostmoderne-akut-bedroht-9974355.html

Es ist ein herausragendes #Baudenkmal der #Ostmoderne, das in der #Sperrzone auf dem #Willy-Brandt-Airport der Hauptstadtregion steht: Das „#Generalshotel“. Doch nun droht dem Bauwerk auf dem Schönefelder #Flughafen in Kürze der #Abriss. Errichtet von 1945 bis 1947 nach Entwürfen von Georg Hell, hatte es einst als Empfangsgebäude für Repräsentanten der Sowjetunion und später für #DDR-Staatsgäste gedient, aber auch Prominente wie Marlene #Dietrich, Juri #Gagarin oder den Jazztrompeter Louis #Armstrong. Da, wo es jetzt steht, soll ein profaner #Parkplatz hin – für Regierungsflieger.

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Flughäfen: Regierungsflughafen, Regierungs-Hubschrauber ziehen bereits 2025 von Tegel zum BER, aus rbb24

03.11.2022

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/11/regierungsterminal-flughafen-ber-hubschrauber-staffel.html

Das #Bundesverteidigungsministerium will die auf dem Gelände des ehemaligen Flughafen Berlin-Tegel stationierten #Hubschrauber der #Bundesregierung früher als bisher geplant an den #Flughafen #BER in #Schönefeld (Dahme-Spreewald) verlegen. Derzeit sind noch drei dieser Hubschrauber für #Kurzstreckenflüge dort stationiert. Ursprünglich sollten sie 2029 umziehen. Jetzt soll aber bereits Anfang 2025 nach Angaben eines Ministeriumssprechers ein Mietobjekt auf dem BER fertiggestellt sein. Dies bestätigt auch die #Flughafengesellschaft #FBB.

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Flughäfen: Areal des Flughafens Tegel an die Eigentümer zurückgegeben Alle Auflagen zur Schließung von TXL wurden erfüllt, aus Berliner Flughäfen

Das #Gelände des Flughafens #Tegel mit seinen 130 Gebäuden und Anlagen ist heute (4. August) wie geplant an die Eigentümer #zurückgegeben worden. Am Vormittag wurde ein entsprechendes #Übergabeprotokoll zwischen Vertretern der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowie des Bundes und des Landes Berlin unterzeichnet. Ab dem morgigen Tag (5. August) ist die Tegel Projekt GmbH für das gesamte Gelände zuständig, auf dem ein Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien mit bis zu 1.000 großen und kleineren Unternehmen sowie der renommierten #Beuth-Hochschule entstehen soll. Die #Flughafengesellschaft arbeitet seit langem mit Tegel Projekt und anderen Nachnutzern des Areals zusammen. Erste Vorbereitungen zur Ansiedlung der „Urban Tech Republic“ sind bereits erfolgt.

Am 8. November 2020 startete mit einer #Air-France-Maschine das letzte Flugzeug vom Flughafen #TXL. Damit endete der Luftverkehr in Tegel nach mehr als 70 Jahren. Seitdem ist der Flugbetrieb der Hauptstadtregion am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt in Schönefeld konzentriert. Am 4. Mai 2021 erlosch die Betriebserlaubnis für TXL endgültig.

Mit der Übergabe an die Eigentümer hat die Flughafengesellschaft alle Auflagen aus den Bescheiden zur Schließung des Flughafens Tegel und zur Aufhebung der Planfeststellung erfüllt. Unter anderem wurden in den letzten Monaten das Behelfsterminal C3 und die Fußgängerbrücke zwischen den Terminals A/B und C abgerissen und die technischen Anlagen für die Deutsche Flugsicherung, den Deutschen Wetterdienst und die Bundespolizei zurückgebaut.

Die Berliner #Flughafen-Gesellschaft, die den Flughafen Tegel bis 2020 betrieb, hat mit der Rückgabe ihre Bestimmung verloren und verschmilzt auf die #FBB. Sie war bereits seit 2003 eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit der Übergabe des Areals an die Eigentümer Bund und Berlin ist der letzte Schritt zur Schließung des Flughafens Tegel erfolgt. Wir haben damit alle unsere Verpflichtungen pünktlich erfüllt. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsstellen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BImA) war über viele Jahre sehr konstruktiv und zielorientiert, dafür möchten wir uns bedanken. Wir sind davon überzeugt, dass sich unser alter Flughafen TXL zu einem attraktiven Forschungs- und Industriestandort mit internationaler Bedeutung und damit zu einem Aushängeschild für die Hauptstadt entwickeln wird. Damit ist Tegel weiterhin ein Tor zur Welt und wird auch künftig allen Berlinerinnen und Berlinern einen guten Dienst erweisen. Wir wünschen der Tegel Projekt GmbH bei ihrem ambitionierten Entwicklungsprojekt von ganzem Herzen Erfolg.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Straßenverkehr: Avus-Tribüne, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Seit wann genau und aus welchen konkreten Gründen (Wortlaut) steht die #AVUS-Tribüne unter
#Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Die Bauten der Avus (#Verwaltungsbau, #Gaststätte, #Beobachtungsturm und #Tribüne)
wurden 1995 im Zuge der Aufstellung des neuen Denkmalschutzgesetzes als
Gesamtanlage in die #Denkmalliste eingetragen. Die AVUS-Tribüne ist Teil der
Gesamtanlage. Diese ist mit folgendem Listentext in der Denkmalliste verzeichnet:
„09040497
Halenseestraße 47/51, Verwaltungsgebäude mit Gaststätte und Beobachtungsturm, heute
Raststätte AVUS, 1936 von Walther Bettenstaedt; Umbau 1977 von Rainer Gerhard
Rümmler; Zuschauertribüne, 1936-37 von Fritz Wilms und Walter Bettenstaedt
Avus
(CHA-WIL/WESTE-G)
Ausschnitt Denkmalkarte: siehe anliegende jpg-Datei
Denkmalbegründung:
Die Automobil-Verkehrs-und Übungs-Straße (AVUS) als erste vierspurige kreuzungsfreie
Autobahn Deutschlands wurde schnell auch für Autorennen benutzt. Diese Nutzungsform
erreichte ihren Höhepunkt während des sog. Dritten Reiches, als der Automobilsport zur
Selbstdarstellung technischen Könnens und eine bedeutende Rolle in der staatlichen
Propaganda eingeräumt bekam. Zu diesem Zweck wurde auch die AVUS zu einer
bedeutenden Rennstrecke ausgebaut.
2
Hervorstechendes Bauwerk war dabei die berühmt-berüchtigte #Nordkurve, die als
nördliche Wendeschleife in dem ansonsten völlig geraden Kurs größere
Kurvengeschwindigkeiten ermöglichen sollte. Die Nordkurve wurde in den 1960er Jahren
für den Neubau des Autobahnknotens abgetragen. Erhalten hingegen blieb das Gebäude
am äußeren Rand der Nordkurve mit dem charakteristischen Beobachtungsturm, von dem
aus die Kurve und weitgehend auch die Gerade zu überblicken war; in der Rundform des
Turmes kommt die frühere Streckenführung als auch die um ihn kreisende Dynamik des
Rennsportes zum Ausdruck. Als weitgehend zweckbestimmtes Bauwerk ist es vom
Repräsentationsballast gleichzeitiger Bauten befreit und erinnert damit an Bauten der
Weimarer Republik.
Fast zeitgleich entstand die Zuschauer-Tribüne, ebenfalls als schnörkelloser Zweckbau
errichtet. Hier aber zeigt die zentrale „Führertribüne“ (heute zum verglasten Leitstand
umgebaut) die Vereinnahmung der Rennsportveranstaltungen für propagandistische
Zwecke und spiegelt damit auch die Bedeutung wieder, die Motorsport-Veranstaltungen
für die staatliche Selbstdarstellung spielten. Von daher kommt dieser Gesamtanlage eine
spezifische geschichtliche Bedeutung zu.
Der Beobachtungsturm als Endpunkt der AVUS und als einer Art südlichem Eingangstor
nach Berlin hat zusätzlich Bedeutung für das Stadtbild.“
Frage 2:
In wessen Eigentum stand das Objekt zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung?
Antwort zu 2:
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Berliner Denkmalliste war die Bundesrepublik
Deutschland Eigentümer dieses Grundstückes. Im Jahr 2006/2007 wurde das Grundstück
von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (#BIMA) an einen privaten Eigentümer
veräußert.
Frage 3:
Was ist seit Unterschutzstellung bis zur Veräußerung an Herrn Hamid #Djadda im Jahr 2015
(https://www.berliner-wirtschaft.de/branchen/marzipan-visionaer-aus-neukoelln/) hinsichtlich der
Restaurierung oder Erhaltung des Objekts konkret durch den Eigentümer veranlasst worden?
Antwort zu 3:
Das Grundstück wechselte mehrmals den Eigentümer mit dem Ziel einer
Konzeptentwicklung und Revitalisierung des Gebäudes. Leider wurden in all diesen
Jahren keine Investitionen in die Erhaltung getätigt und das Objekt wurde nur für
Werbezwecke genutzt.
Frage 4:
Sofern zu 2) ein öffentlicher Eigentümer bestand: wann genau und a) zu welchem Preis und b) mit welchen
Auflagen ist das Objekt an Herrn Djadda veräußert worden?
Antwort zu 4:
Zu den Vertragsbestandteilen der Veräußerung liegen dem Bezirksamt und dem Senat
keine Informationen vor.
3
Frage 5:
Wie ist seit Veräußerung der Fortgang der Restaurierungsmaßnahmen im Einzelnen erfolgt? (z.B. April 2016
Beantragung der Dachsanierung, Januar 2017 Genehmigung der Dachsanierung, November 2017
Abschluss der Dachsanierung etc.)
Antwort zu 5:
Im Juni 2016 wurde die dringend notwendige Sanierung des einsturzgefährdeten Daches
beantragt. Nach Klärung aller Detailfragen konnte die Genehmigung im Januar 2017 erteilt
werden. Parallel wurde ein tragfähiges Nutzungskonzept erarbeitet und nach Vorlage aller
nötigen Gutachten im August 2017 genehmigt. Die Arbeiten am Dach sind
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Sanierung der Tribünenflächen sowie der Ausbau
sollen im Sommer 2020 beginnen.
Die Instandsetzung durch den neuen Eigentümer seit 2017 erfolgte in Abstimmung mit der
zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit dem
Landesdenkmalamt Berlin.
Frage 6:
Ist Plakatwerbung unmittelbar an Autobahnen gesetzlich oder durch Verordnung gesondert geregelt? Falls
ja, nach welcher Norm und wie? Trifft diese Norm auf die AVUS-Tribüne zu? Falls ja, durfte dort sogenannte
„Gerüstwerbung“ über Riesenposter stattfinden?
Frage 8:
Wann (Datum des Bescheids) und für welche Zeiträumen ab 2012 ist dort Baugerüstwerbung durch welche
Stelle genehmigt worden?
Antwort zu 6 und 8:
Die Regelungen hierzu finden sich in § 9 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG).
Nach § 9 Abs. 1 FStrG (sog. engere Schutzzone) dürfen bauliche Anlagen (z.B. Gebäude,
Silos, Maste, Anlagen der Außenwerbung sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen
größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 m entlang von Bundesautobahnen nicht
errichtet werden.
Nach § 9 Abs. 8 FStrG kann die oberste Landesstraßenbaubehörde im Einzelfall
Ausnahmen von den Verboten des v.g. Absatzes 1 zulassen, wenn die Durchführung der
Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls
der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern. Ausnahmen können mit Bedingungen und
Auflagen versehen werden.
Nach § 9 Abs. 2 FStrG (sog. weitere Schutzzone) bedürfen im übrigen
Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der
Zustimmung der SenUVK als oberste Landesstraßenbaubehörde, wenn bauliche Anlagen
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter, gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt
werden sollen.
Wenn nach § 9 Abs. 5 FStrG bauliche Anlagen im Sinne des v.g. Absatzes 2 außerhalb
der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten
keiner Baugenehmigung oder keiner Genehmigung nach anderen Vorschriften bedürfen,
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so tritt an die Stelle der Zustimmung die Genehmigung der #SenUVK als oberste
#Landesstraßenbaubehörde.
Für das Baugerüst zur Autobahn wurde keine Genehmigung für Werbung erteilt und die
entsprechende Fläche nach Kenntnissen des Bezirks nicht dafür genutzt.
Frage 7:
In welchen Zeiträumen ab 2012 bestand dort ein Baugerüst in Richtung der Autobahn?
Antwort zu 7:
Ein Baugerüst zur Autobahn steht nach Kenntnis des Bezirksamts nur im Rahmen der
Dachsanierung seit Anfang 2018.
Frage 9:
War die Baugerüstwerbegenehmigung mit Auflagen verbunden oder die Einnahmen für einen bestimmten
Zweck, insbesondere die Restaurierung zu verwenden? Falls ja, welche Stelle hat wann und wie die
vereinbarte Mittelverwendung geprüft?
Antwort zu 9:
Zur Unterstützung der dringend erforderlichen Dachsanierung wurden durch das
Bezirksamt Bescheide für temporäre Baugerüstwerbungen in Richtung des Messedamms
erteilt.
Auflagen:
– Die Baugerüstwerbung ist nur während Zeiten, in denen tatsächlich
Baumaßnahmen durchgeführt werden und für maximal sechs Monate zulässig.
– Die Zeiten, Flächen und Gestaltung der Werbung sind vor Montage mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
– Die Einnahmen sollten die Sanierung unterstützen, eine direkte Auflage zur
Verwendung der Mittel gab es jedoch nicht.
Der Eigentümer hat jedoch wie besprochen Nachweise über Einnahmen und Ausgaben im
Zusammenhang mit Werbung und Baumaßnahmen bei der Unteren
Denkmalschutzbehörde eingereicht und die Dachsanierung augenscheinlich ausgeführt.
Frage 10:
Welche Arbeiten wurden in den Zeiträumen zu 7) und 8) im Einzelnen ausgeführt?
Antwort zu 10:
Seit der Veräußerung an den jetzigen Eigentümer wurde die Dachsanierung durchgeführt,
eine Konzeptentwicklung erarbeitet sowie restauratorische Gutachten für die weitere
Bearbeitung des Antrages auf Nachnutzung/Umnutzung des Gebäudes erstellt. Derzeit
laufen die Sanierungsarbeiten der Tribünenflächen.
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Frage 11:
Welche Erlöse in € können nach Kenntnis – ggf. Schätzung – des Senats oder des zuständigen
Bezirksamtes bei Vermietung einer derartigen Werbefläche monatlich erzielt werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt und der Senat können hierzu keine Angaben machen.
Berlin, den 22. Juli 2020
Katrin Lompscher
…………………………..
Senatorin für
Stadtentwicklung und Wohnen

Flughafen BER: Bund verzichtet auf neues Regierungsterminal, Das Interims-Gebäude könnte dauerhaft genutzt werden., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article227072273/Flughafen-BER-Bund-verzichtet-auf-neues-Regierungsterminal.html

Die #Bundesregierung erwägt offenbar, auf den Bau eines neuen #Regierungsterminals für die Abfertigung von Staatsgästen und Ministern am #Flughafen #BER in #Schönefeld zu verzichten. Nach Informationen der Berliner Morgenpost hat in den Bundesministerien ein Umdenken in dieser Frage eingesetzt. Das könnte dazu führen, dass das bereits fertige #Interims-Terminal am Rande des Airportgeländes langfristig als #Regierungsflughafen genutzt wird.

Beteiligte Planer berichten der Morgenpost von einem Entscheidungsvakuum. Man warte auf den Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( #Bima), damit die Flughafengesellschaft in zwei Machbarkeitsstudien die neuen Überlegungen untersuchen kann. Die erste Studie soll klären, wo sich Bereiche des Verteidigungsministeriums unterbringen lassen.

So erhält die Flugbereitschaft neue Maschinen, beansprucht deshalb mehr Platz für Hangars und Abstellflächen. Die zweite Untersuchung soll klären, ob …