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Frage 1:
Wann wird mit dem Bau einer #Bahnunterführung an der #Säntisstraße begonnen?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Mit bauvorbereitenden Maßnahmen wurde in 01/2018 begonnen. Ab Mitte 2018 erfolgten
die #Leitungsumverlegearbeiten der Versorgungsunternehmen. Seit April 2019 laufen die
Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnübergangs Säntisstraße. Aktuell wird das
östliche Trogbauwerk für die Straßenunterführung Säntisstraße erstellt. Die Fertigstellung
des gesamten Bauwerks ist unter Berücksichtigung der weitestgehenden
Aufrechterhaltung des S-Bahnbetriebs für Ende 2021 geplant.“
Frage 2:
Ist für die Bauarbeiten eine Sperrung der Albanstraße an der Einmündung zur Säntisstraße vorgesehen?
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Antwort zu 2:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Eine dauerhafte Sperrung der #Albanstraße ist während der Bauzeit nicht vorgesehen.
Lediglich für die Herstellung des Anschlusses vom Bestand an das neue Trogbauwerk
kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen im Einmündungsbereich kommen.“
Frage 3:
Wenn dem so ist, welche alternativen Fahrtrouten stehen dem PKW- und dem LKW-Verkehr während der
Zeit der Sperrung zur Verfügung?
Antwort zu 3:
Nach Aussage der zuständigen Deutschen Bahn AG sind lediglich kurzzeitige
Einschränkungen aber keine Sperrung der Albanstraße geplant. Die Ausweisung
alternativer Fahrtrouten für den Kraftfahrzeugverkehr ist deshalb aktuell nicht vorgesehen.
Frage 4:
Sind dem Senat erhöhte Staumeldungen aus der Vergangenheit bekannt, als der Bereich Alban-/Grillostraße
schon einmal temporär gesperrt war?
Frage 5:
Wenn dem so ist, wie gedenkt der Senat, die erhöhten Verkehrsströme während der nun anstehenden
Bauarbeiten bewältigen zu können?
Antwort zu 4 und 5:
Nein. Es sind keine erhöhten Staumeldungen bekannt geworden. Nach Angabe der Polizei
Berlin war lediglich eine Zunahme der Verkehrsströme merkbar.
Frage 6:
Wie stellt der Senat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch der Fußgänger, während der
Bauphase im genannten Bereich sicher?
Antwort zu 6:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erläßt die im Zusammenhang
mit der Baumaßnahme erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen auf Grundlage des
§ 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Hierbei steht eine Gewährleistung der
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Fokus aller Entscheidungen. Für die
benannte Bauphase liegen bislang noch keine prüffähigen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen vor.
Frage 7:
Sind dem Senat erhöhte Aufkommen von Schäden an parkenden Autos aus der Vergangenheit bekannt, als
der Bereich Alban-/Grillostraße schon einmal temporär gesperrt war?
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Frage 8:
Wenn dem so ist, wie gewährleistet der Senat während der nun anstehenden Bauarbeiten den Schutz der
parkenden Autos?
Antwort zu 7 und 8:
Nein. Die Polizei Berlin registrierte kein erhöhtes Schadensaufkommen an parkenden
Fahrzeugen.
Frage 9:
Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, die Albanstraße auch während der Bauarbeiten für Anlieger offen
zu halten?
Antwort zu 9:
Über die Art und den Umfang anzuordnender Verkehrsbeschränkungen in der Albanstraße
kann durch die hierfür zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
erst nach einem Eingang der in diesem Zusammenhang erforderlichen Antrags- und
Abstimmungsunterlagen entschieden werden. Ansonsten wird zu den
Verkehrseinschränkungen ergänzend auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Frage 10:
Inwiefern werden die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen informiert?
Antwort zu 10:
Hierzu teilt die zuständige Deutsche Bahn AG mit:
„Alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor Beginn der Baumaßnahme informiert.
Zusätzlich finden Informationsveranstaltungen der DB Netz AG statt und ein Infopunkt in
Lichtenrade wurde für das Projekt eingerichtet. Außerdem können interessierte
Bürgerinnen und Bürger sich auch per E-Mail an das Projekt wenden.“
Berlin, den 10.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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