U-BAHN BVG schickt wieder historischen U-Bahn-Zug auf die Strecke, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article207727803/BVG-schickt-wieder-historischen-U-Bahn-Zug-auf-die-Strecke.html

#Liebhaber alter U-Bahn-Züge sollten am Sonntag zum U-Bahnhof #Seestraße kommen. Ein Zug aus dem Jahr 1929 fährt dort ab.

Die BVG schickt wieder einen historischen U-Bahn-Zug los. Am Sonntag fährt der Zug des Typs #B2 aus dem Jahr 1929 um 12 und um 15 Uhr vom U-Bahnhof Seestraße (U6) über Mehringdamm und Grenzallee zum Kurt-Schumacher-Platz und zurück.

Tickets zum Preis von 15 Euro gibt es laut BVG vor dem Start beim Schaffner, unterwegs wird nicht gehalten. Allerdings dürfen die Fahrgäste mit in die …

Straßenverkehr: Vollsperrung der Darßer Brücke Baumaßnahme zur Instandsetzung der Fahrbahn und Gehwege aus Senat

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Die #Darßer Brücke in Berlin-Weißensee führt mit zwei Fahrstreifen und beidseitigen Gehwegen über die #Malchower Chaussee (#B2). Damit die #Verkehrssicherheit weiterhin aufrechterhalten werden kann, muss der gesamte Fahrbahn- und Gehwegbelag einschließlich der Borde und der #Abdichtung auf der Darßer Brücke #instandgesetzt werden. Während der Instandsetzungsmaßnahme wird die Brücke voll #gesperrt.

Der Verkehr wird über eine weiträumige Umleitungsstrecke Darßer Straße / Roelkestraße / Nüßlerstraße / Feldtmannstraße / Piesporter Straße / Darßer Str. geführt. Die Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme beginnt am 23.05.2016.

Die Buslinie X 54 wird durch die Brückensperrung nicht beeinträchtigt. Die Buslinie 154 in Fahrtrichtung Hohenschönhausen/Marzahn wird auch über diese Umleitungsstrecke umgeleitet. In Fahrtrichtung Malchow/Blankenburg ist die Buslinie 154 nicht betroffen.

Fußgänger können die Brücke während der gesamten Bauzeit überqueren.

Radfahrer in Fahrtrichtung West (Richtung Roelkestraße) können die Brücke wie gehabt überfahren. Die Radfahrer in Fahrtrichtung Ost (aus der Roelkestraße kommend) müssen die Umleitungsstrecke (Nüßlerstraße, Feldtmannstraße, Piesporter Straße) nutzen oder absteigen und als Fußgänger die Brücke queren.

Durch die Vollsperrung der Darßer Brücke wird die benötigte Bauzeit stark verringert, sodass die Baumaßnahme voraussichtlich Ende August 2016 beendet sein wird.Bilder: 
Darßer Brücke über die Malchower Chaussee (B2)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Malchow aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass
die #Ortsumfahrung (OU) #Malchow als sogenanntes „Neues
Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan
aufgenommen wurde?
Antwort zu 1: Das Land Berlin hatte diese Maßnahme
2013 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
angemeldet, da im Bereich der Ortsdurchfahrt der #B2 in
der Ortslage Malchow schon ein jahrelang unbefriedigender
Verkehrszustand herrscht, der durch permanente
Stauerscheinungen eine große Belastung für die Verkehrsteilnehmenden
einschließlich der ÖPNV-Nutzenden und
der Anwohnenden darstellt. Deshalb begrüßt der Senat,
dass im Ergebnis des Bewertungsverfahrens zum BVWP
2030 diese Straßenneubaumaßnahme in den vordringlichen
Bedarf eingeordnet wurde.
Frage 2: Welche Abstimmungen zwischen Bezirk,
Land und Bund sind jetzt notwendig, damit es zeitnah zu
einer Umsetzung und einem Baustart kommt?
Antwort zu 2: Gegenwärtig befindet sich der BVWP
in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Anlage zum künftigen
Fernstraßenausbaugesetz wird der BVWP 2030
rechtskräftig. Hiermit wird im Jahr 2017 gerechnet. Nach
Schaffung der entsprechenden verkehrspolitischen, finanziellen
und personellen Voraussetzungen im Land Berlin,
ist mit den Vorbereitungen für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren
zu beginnen. In die Erarbeitung des
Verkehrskonzeptes für die #Erschließung der neuen #Wohnungsbaustandorte
(hier Heinersdorf/Blankenburg) wird
diese positive Entscheidung zur westlichen OU Malchow
einfließen.
Frage 3: Welche Auswirkungen hat die Aufnahme der
Ortsumfahrung Malchow im Bundesverkehrswegeplan für
andere Bauarbeiten in dem Ortsteil?
Antwort zu 3: Die bisher vorgesehenen Arbeiten sind
unabhängig davon im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
durchzuführen.
Berlin, den 26. April 2016
In Vertretung
Christian Gaebler
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Verkehrschaos mit Ansage im Pankower Norden? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirk-samt Pankow um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in ihren maßgeb-lichen Teilen wiedergegeben. Außerdem wird insgesamt auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 17/18194 verwiesen.
Frage 1: Trifft es zu, dass auf allen vier Straßen (#B109, #A114, #B2, Heinersdorfer Str. – #Krugstege – Karower Damm), die die nordöstlichen Ortsteile des Be-zirkes Pankow mit der Innenstadt verbinden, im Zeitraum von 2016 bis 2020 #gleichzeitig #Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Nein. Die bezeichneten Maßnahmen sollen in dem oben genannten Zeitraum, allerdings zeit-lich versetzt, ausgeführt werden.
Geplante Baumaßnahmen sind:
• 2016: Bahnhofstraße–Krugstege-Schäferstege (Berliner Wasserbetriebe – BWB -)
• daran anschließend:
Erneuerung der B 2 in Malchow (BWB und Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – SenStadtUm -)
• 2017 bis 2018 Erneuerung B 109 (SenStadtUm)
Hauptbauleistungen in 2017
• Erneuerung der A 114 (SenStadtUm) ab 2018
Der aktuelle Sachstand stellt sich folgendermaßen dar:
Gemäß dem Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung soll die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Krugstege ab Mitte April 2016 beginnen. Die verkehrlichen Einschränkungen werden voraussicht-lich bis zum Ende des Jahres 2016 andauern. Für den gleichen Zeitraum geplante und beantragte Baumaßnah-men auf der B2 (Dorfstraße in Malchow) und der Krug-stege hat die Verkehrslenkung Berlin aus verkehrlichen Gründen bisher abgelehnt. Da weitere Anträge auf ver-kehrsrechtliche Anordnungen noch nicht vorliegen, ist eine Aussage zu Bauzeiten und möglicher zeitgleicher Durchführung von Straßenbaumaßnahmen auf den weiter benannten Straßenzügen gegenwärtig nicht möglich.
Frage 2: Trifft es weiter zu, dass im selben Zeitraum außerdem auch auf Zubringern dieser Straßen (Bucher Str., Wiltbergstr., Bahnhofstr. Blankenburg) länger dau-ernde Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, wel-che?
Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat hierzu mitgeteilt: Durch das Bezirksamt Pankow wird derzeit im Rahmen einer GRW-Maßnahme (Gemein-schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“) der Ausbau der Wiltbergstraße im Ortsteil Buch von der Straße Am Sandhaus bis zur Karower Chaussee umgesetzt. Die laufende Baumaßnahme soll im Jahr 2019 beendet werden.
Mit voraussichtlichem Baubeginn 2019 soll der Neu-bau der Bucher Straße von der Hauptstraße bis zur Straße 103 im Ortsteil Französisch-Buchholz umgesetzt werden. Dieser Baubeginn ist selbstverständlich auch abhängig von der Verträglichkeit mit dem Bauvorhaben A 114 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
In der Bahnhofstraße im Ortsteil Blankenburg beab-sichtigen die Berliner Wasserbetriebe dringend notwen-dige Leitungsbaumaßnahmen umzusetzen. Der voraus-sichtliche Baubeginn in 2016 wie auch die Dauer der Baumaßnahme unterliegt noch der notwendigen Abstim-mung mit und der Anordnung der Arbeitsstellensicherung durch die Verkehrslenkung Berlin.

Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere im Jahr 2016 die DB Netz AG die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick plant, wofür mehre-re Wochenendsperrungen, vor allem aber eine Totalsper-rung der S 2 ab Blankenburg bis Bernau im Oktober 2016 notwendig wird, für die ein Schienenersatzverkehr auf dem ohnehin baustellenbelasteten Straßennetz der Ortstei-le Blankenburg, Karow und Buch eingerichtet werden soll?
Antwort zu 3: Dem Senat ist bekannt, dass für den Aufbau des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick sowie für weitere stattfindende Bauarbeiten der Deut-schen Bahn (DB Netz AG) Totalsperrungen der S2 im Abschnitt Blankenburg – Bernau notwendig werden. Die Baumaßnahmen erfordern laut DB AG Schienenersatz-verkehre, welche dem Senat für folgende Zeiträume mit-geteilt wurden:
– 13.05. (22 Uhr) – 17.05.2016 (4 Uhr) (Blanken-burg – Hohen Neuendorf und Blankenburg – Buch)
– 05.08. – 08.08.2016* (Blankenburg – Mönchmüh-le und Blankenburg – Buch)
– 30.09.2016 (1.30 Uhr) – 31.10.2016 (4 Uhr)(Blankenburg – Bernau)
– 09.12. – 12.12.2016* (Blankenburg – Bernau)
– sowie mehrere Nachtsperrungen im März und Ap-ril 2016 (22 Uhr und 1.30 Uhr)
*jeweils Fr 22 Uhr bis Mo 4 Uhr
Frage 4: Wie bewertet der Senat die auf diese Art ent-stehende Verkehrssituation im Nordosten Berlins?
Antwort zu 4: Baumaßnahmen an Straßen führen na-turgemäß zu Beeinträchtigungen hinsichtlich der Ver-kehrssituation. Dem Senat ist durchaus bewusst, dass die Verkehrsteilnehmer angesichts der Vielzahl der geplanten Baumaßnahmen in Pankow, die auch der wachsenden Stadt und der notwendigen Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur geschuldet sind, in den nächsten Jahren verstärkt verkehrliche Belastungen werden hinnehmen müssen. Auch der Bezirk Pankow hat mitgeteilt, dass die von dort geplanten Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen alternativlos, also schwierig aber notwendig sind. Am 04.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes in der Darßer Straße die jährliche Baustellenkoordinierungsrunde mit den Vertretern der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und anderen Beteiligten statt. Die beteiligten Behörden sind insgesamt bemüht, die baubedingten Belastungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Bei Bauvorhaben, bei denen absehbar ist, dass sie verkehrlich unverträglich sind (wie Krugstege und B2), wird die zeit-gleiche Durchführung beider Maßnahmen abgelehnt wer-den.
Frage 5: Hält der Senat vor diesem Hintergrund an seinen Plänen fest, während der von ihm geplanten Stra-ßenbaumaßnahmen auf der B2 im Verlauf der Dorfstraße Malchow den notwendigen Umleitungsverkehr (stadtaus-wärts) über den Straßenzug Rennbahnstr. – Romain-Rolland-Str. – Blankenburger Str. – Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg zu führen?
Antwort zu 5: An den im Rahmen der Vorgespräche des Straßenbaulastträgers mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmten Umleitungsstrecke wird grundsätzlich festgehalten. Im Laufe der weiterführenden Planung wird dem Aspekt einer optimalen Verkehrsführung während der Bauzeit und der Berücksichtigung gegebenenfalls nicht vermeidbarer gleichzeitig laufender Maßnahmen weiterhin entsprechende Bedeutung beigemessen werden.
Frage 6: Wie bewertet in diesem Zusammenhang die Verkehrslenkung Berlin die Leistungsfähigkeit der durch diesen Umleitungsverkehr betroffenen, ampelgeregelten Doppelknoten Romain-Rolland-Str. – Tino-Schwerzina-Str. – Blankenburger Str. sowie Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg – Bahnhofstr. Blankenburg – Krugstege unter den Bedingungen, dass sie durch die anderen Baustellen ohnehin schon zusätzlich belastet sind?
Antwort zu 6: Die Verkehrslenkung Berlin hat initi-iert, dass die betroffenen Lichtsignalanlagen (LSA) im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Im Rahmen dieser verkehrlichen Untersuchung werden Not-wendigkeit und Möglichkeiten einer signaltechnischen Anpassung aufgezeigt. Zur Belastung der Knoten durch eventuelle weitere Baustellen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Frage 7: Welche Alternativen sieht der Senat zu einem derartigen Umleitungsverkehr, bzw. wurden ihm Alterna-tiven vorgeschlagen?
Antwort zu 7: Alternativen zur vorgesehenen Umlei-tungsstrecke wurden umfassend geprüft. Im Bereich der Dorfstraße in Malchow (B2) existieren keine weiteren für den Durchgangsverkehr nutzbaren Verkehrswege. Beid-seitig der B2 befindet sich ein Landschafts- bzw. Natur-schutzgebiet. Der Bau einer Behelfsfahrbahn wurde durch die untere Naturschutzbehörde mit Hinweis auf § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgelehnt. Inso-fern existiert keine Alternative zur vorgesehenen Umlei-tung.
Frage 8: Wie und in welcher Weise plant der Senat, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Blankenburg, Karow und Buch über die sie betreffenden Straßenbau-vorhaben zu informieren und in die Planungen einzube-ziehen? Plant der Senat, Bürgerversammlungen durchzu-führen, und wenn ja, wann?

Antwort zu 8: Für Baumaßnahmen, die in der Zustän-digkeit des Senats liegen, werden alle gängigen Wege der Informationsvermittlung wie Bürgerversammlungen, Internetauftritt, Flyer oder auch Mitteilungen in der Presse genutzt bzw. genutzt werden.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, dass für Stra-ßenbauvorhaben in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, wie bisher auch, Bürgerversammlungen zur Vorstellung der Planung zum Zeitpunkt des Vorliegens von Entwurfs-unterlagen/-varianten durchgeführt werden.
Berlin, den 06. April 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Tempo-30-Zone auf Berliner Allee könnte wegweisend für Berlin sein, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/verkehrsader-in-weissensee-tempo-30-zone-auf-berliner-allee-koennte-wegweisend-fuer-berlin-sein,10809298,32728130.html

Wegen der hohen #Feinstaub- und #Lärmbelastung will ein Anwohner auf der #meistbefahren Straße in Berlin eine #Tempo-30-Zone durchsetzen. Mit seiner Klage hat er gute Chancen. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf alle #Hauptverkehrsstraßen in Berlin haben.

Nobert Mahler reicht es. Der 48-Jährige will die nach seiner Meinung zu hohe Lärm- und Luftbelastung direkt vor seiner Haustür nicht länger hinnehmen. Mahler wohnt direkt an der #Berliner Allee (#B2) in Weißensee, einer der Hauptverkehrsadern in der Hauptstadt. Wie auf vielen Bundesstraßen herrscht dort derzeit ein Tempolimit von 50 km/h. Für den Berliner ist das zu viel: „In unserer Wohnung können wir noch nicht einmal mehr die Fenster zur Straße öffnen.“

Bereits 2011 begehrten Anwohner gegen den Lärm und die Feinstaubbelastung an der Berliner Allee auf. Ihnen gelang 2012 ein Teilerfolg, als zumindest nachts die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt wurde. Doch Mahler reicht das nicht. Deshalb fordert er zwischen der Rennbahn- und Pistoriusstraße von nun an eine Tempo-30-Zone – auch tagsüber. Unterstützt wird er vom BUND. Am Dienstag fand die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht statt.

Eine Frage von Sekunden

Die Rechtsanwälte Thorsten Deppner und Karsten Sommer sagen, in verschiedenen Messungen sei eine Lärmbelastung von mehr als 70 Dezibel festgestellt worden. Nach der deutschen Rechtsprechung seien aber nur 60 bis 70 Dezibel erlaubt, in dem vom Senat beschlossenen Lärmaktionsplan sogar nur 55 bis 65 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Rasenmäher verursacht Lärm von rund 70 Dezibel. Auch die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung sei erwiesenermaßen zu hoch. Es gehe daher „um das Recht der körperlichen Unversehrtheit“.

Einer der wichtigsten Bezugspunkte für die Klägerseite ist der Berliner Luftreinhalteplan. Dieser wurde in seiner jetzigen Fassung im Juni 2013 vom Senat beschlossen. Darin heißt es, dass selbst auf Hauptverkehrsstraßen ein ganztägiges Tempolimit von 30 Stundenkilometern verhängt werden soll, wenn eine zu hohe …