Straßenverkehr: Verkehrschaos mit Ansage im Pankower Norden? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirk-samt Pankow um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in ihren maßgeb-lichen Teilen wiedergegeben. Außerdem wird insgesamt auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 17/18194 verwiesen.
Frage 1: Trifft es zu, dass auf allen vier Straßen (#B109, #A114, #B2, Heinersdorfer Str. – #Krugstege – Karower Damm), die die nordöstlichen Ortsteile des Be-zirkes Pankow mit der Innenstadt verbinden, im Zeitraum von 2016 bis 2020 #gleichzeitig #Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Nein. Die bezeichneten Maßnahmen sollen in dem oben genannten Zeitraum, allerdings zeit-lich versetzt, ausgeführt werden.
Geplante Baumaßnahmen sind:
• 2016: Bahnhofstraße–Krugstege-Schäferstege (Berliner Wasserbetriebe – BWB -)
• daran anschließend:
Erneuerung der B 2 in Malchow (BWB und Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – SenStadtUm -)
• 2017 bis 2018 Erneuerung B 109 (SenStadtUm)
Hauptbauleistungen in 2017
• Erneuerung der A 114 (SenStadtUm) ab 2018
Der aktuelle Sachstand stellt sich folgendermaßen dar:
Gemäß dem Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung soll die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Krugstege ab Mitte April 2016 beginnen. Die verkehrlichen Einschränkungen werden voraussicht-lich bis zum Ende des Jahres 2016 andauern. Für den gleichen Zeitraum geplante und beantragte Baumaßnah-men auf der B2 (Dorfstraße in Malchow) und der Krug-stege hat die Verkehrslenkung Berlin aus verkehrlichen Gründen bisher abgelehnt. Da weitere Anträge auf ver-kehrsrechtliche Anordnungen noch nicht vorliegen, ist eine Aussage zu Bauzeiten und möglicher zeitgleicher Durchführung von Straßenbaumaßnahmen auf den weiter benannten Straßenzügen gegenwärtig nicht möglich.
Frage 2: Trifft es weiter zu, dass im selben Zeitraum außerdem auch auf Zubringern dieser Straßen (Bucher Str., Wiltbergstr., Bahnhofstr. Blankenburg) länger dau-ernde Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, wel-che?
Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat hierzu mitgeteilt: Durch das Bezirksamt Pankow wird derzeit im Rahmen einer GRW-Maßnahme (Gemein-schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“) der Ausbau der Wiltbergstraße im Ortsteil Buch von der Straße Am Sandhaus bis zur Karower Chaussee umgesetzt. Die laufende Baumaßnahme soll im Jahr 2019 beendet werden.
Mit voraussichtlichem Baubeginn 2019 soll der Neu-bau der Bucher Straße von der Hauptstraße bis zur Straße 103 im Ortsteil Französisch-Buchholz umgesetzt werden. Dieser Baubeginn ist selbstverständlich auch abhängig von der Verträglichkeit mit dem Bauvorhaben A 114 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
In der Bahnhofstraße im Ortsteil Blankenburg beab-sichtigen die Berliner Wasserbetriebe dringend notwen-dige Leitungsbaumaßnahmen umzusetzen. Der voraus-sichtliche Baubeginn in 2016 wie auch die Dauer der Baumaßnahme unterliegt noch der notwendigen Abstim-mung mit und der Anordnung der Arbeitsstellensicherung durch die Verkehrslenkung Berlin.

Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere im Jahr 2016 die DB Netz AG die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick plant, wofür mehre-re Wochenendsperrungen, vor allem aber eine Totalsper-rung der S 2 ab Blankenburg bis Bernau im Oktober 2016 notwendig wird, für die ein Schienenersatzverkehr auf dem ohnehin baustellenbelasteten Straßennetz der Ortstei-le Blankenburg, Karow und Buch eingerichtet werden soll?
Antwort zu 3: Dem Senat ist bekannt, dass für den Aufbau des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick sowie für weitere stattfindende Bauarbeiten der Deut-schen Bahn (DB Netz AG) Totalsperrungen der S2 im Abschnitt Blankenburg – Bernau notwendig werden. Die Baumaßnahmen erfordern laut DB AG Schienenersatz-verkehre, welche dem Senat für folgende Zeiträume mit-geteilt wurden:
– 13.05. (22 Uhr) – 17.05.2016 (4 Uhr) (Blanken-burg – Hohen Neuendorf und Blankenburg – Buch)
– 05.08. – 08.08.2016* (Blankenburg – Mönchmüh-le und Blankenburg – Buch)
– 30.09.2016 (1.30 Uhr) – 31.10.2016 (4 Uhr)(Blankenburg – Bernau)
– 09.12. – 12.12.2016* (Blankenburg – Bernau)
– sowie mehrere Nachtsperrungen im März und Ap-ril 2016 (22 Uhr und 1.30 Uhr)
*jeweils Fr 22 Uhr bis Mo 4 Uhr
Frage 4: Wie bewertet der Senat die auf diese Art ent-stehende Verkehrssituation im Nordosten Berlins?
Antwort zu 4: Baumaßnahmen an Straßen führen na-turgemäß zu Beeinträchtigungen hinsichtlich der Ver-kehrssituation. Dem Senat ist durchaus bewusst, dass die Verkehrsteilnehmer angesichts der Vielzahl der geplanten Baumaßnahmen in Pankow, die auch der wachsenden Stadt und der notwendigen Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur geschuldet sind, in den nächsten Jahren verstärkt verkehrliche Belastungen werden hinnehmen müssen. Auch der Bezirk Pankow hat mitgeteilt, dass die von dort geplanten Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen alternativlos, also schwierig aber notwendig sind. Am 04.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes in der Darßer Straße die jährliche Baustellenkoordinierungsrunde mit den Vertretern der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und anderen Beteiligten statt. Die beteiligten Behörden sind insgesamt bemüht, die baubedingten Belastungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Bei Bauvorhaben, bei denen absehbar ist, dass sie verkehrlich unverträglich sind (wie Krugstege und B2), wird die zeit-gleiche Durchführung beider Maßnahmen abgelehnt wer-den.
Frage 5: Hält der Senat vor diesem Hintergrund an seinen Plänen fest, während der von ihm geplanten Stra-ßenbaumaßnahmen auf der B2 im Verlauf der Dorfstraße Malchow den notwendigen Umleitungsverkehr (stadtaus-wärts) über den Straßenzug Rennbahnstr. – Romain-Rolland-Str. – Blankenburger Str. – Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg zu führen?
Antwort zu 5: An den im Rahmen der Vorgespräche des Straßenbaulastträgers mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmten Umleitungsstrecke wird grundsätzlich festgehalten. Im Laufe der weiterführenden Planung wird dem Aspekt einer optimalen Verkehrsführung während der Bauzeit und der Berücksichtigung gegebenenfalls nicht vermeidbarer gleichzeitig laufender Maßnahmen weiterhin entsprechende Bedeutung beigemessen werden.
Frage 6: Wie bewertet in diesem Zusammenhang die Verkehrslenkung Berlin die Leistungsfähigkeit der durch diesen Umleitungsverkehr betroffenen, ampelgeregelten Doppelknoten Romain-Rolland-Str. – Tino-Schwerzina-Str. – Blankenburger Str. sowie Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg – Bahnhofstr. Blankenburg – Krugstege unter den Bedingungen, dass sie durch die anderen Baustellen ohnehin schon zusätzlich belastet sind?
Antwort zu 6: Die Verkehrslenkung Berlin hat initi-iert, dass die betroffenen Lichtsignalanlagen (LSA) im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Im Rahmen dieser verkehrlichen Untersuchung werden Not-wendigkeit und Möglichkeiten einer signaltechnischen Anpassung aufgezeigt. Zur Belastung der Knoten durch eventuelle weitere Baustellen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Frage 7: Welche Alternativen sieht der Senat zu einem derartigen Umleitungsverkehr, bzw. wurden ihm Alterna-tiven vorgeschlagen?
Antwort zu 7: Alternativen zur vorgesehenen Umlei-tungsstrecke wurden umfassend geprüft. Im Bereich der Dorfstraße in Malchow (B2) existieren keine weiteren für den Durchgangsverkehr nutzbaren Verkehrswege. Beid-seitig der B2 befindet sich ein Landschafts- bzw. Natur-schutzgebiet. Der Bau einer Behelfsfahrbahn wurde durch die untere Naturschutzbehörde mit Hinweis auf § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgelehnt. Inso-fern existiert keine Alternative zur vorgesehenen Umlei-tung.
Frage 8: Wie und in welcher Weise plant der Senat, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Blankenburg, Karow und Buch über die sie betreffenden Straßenbau-vorhaben zu informieren und in die Planungen einzube-ziehen? Plant der Senat, Bürgerversammlungen durchzu-führen, und wenn ja, wann?

Antwort zu 8: Für Baumaßnahmen, die in der Zustän-digkeit des Senats liegen, werden alle gängigen Wege der Informationsvermittlung wie Bürgerversammlungen, Internetauftritt, Flyer oder auch Mitteilungen in der Presse genutzt bzw. genutzt werden.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, dass für Stra-ßenbauvorhaben in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, wie bisher auch, Bürgerversammlungen zur Vorstellung der Planung zum Zeitpunkt des Vorliegens von Entwurfs-unterlagen/-varianten durchgeführt werden.
Berlin, den 06. April 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Ausbau einer vierspurigen Straße zur Bundesautobahn ohne Planfeststellungsverfahren – Plant der Senat an der A 114 einen Schwarzbau?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Treffen Informationen aus einem Informati-onsblatt des Senats zu, dass der Senat plant, die vierspuri-ge A 114 auf einer Strecke von sieben Kilometern zu sanieren und sie in diesem Zusammenhang von vier auf sechs Spuren zu einer Stadtautobahn mit entsprechender Fahrbahnbreite auszubauen?
Antwort zu 1: Die bestehende Bundesautobahn (BAB) #A114 wird auf 7 km Länge zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und der Brücke über den Bahn-Außenring grundhaft #erneuert und zur Erhöhung der Ver-kehrssicherheit um beidseitige #Standstreifen ergänzt. Analog der Bestandssituation bleiben vier Fahrstreifen erhalten.
Frage 2: Treffen Informationen zu, dass in diesem Zu-sammenhang acht Brücken neu gebaut werden sollen?
Antwort zu 2: Geplant sind der Ersatzneubau von 5 Brückenbauwerken und die Instandsetzung von 3 Brü-ckenbauwerken.
Frage 3: Welche Maßnahmen verbergen sich hinter den vom Senat in seinem Informationsblatt gegenüber den Anwohner*innen angekündigten modernen Schutzein-richtungen und sind auch moderne #Lärmschutzeinrichtungen vorgesehen?
Antwort zu 3: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden die vorhandenen Schutzeinrichtungen durch mo-derne Fahrzeug-Rückhaltesysteme ersetzt.
Frage 4: Falls nein, wie bewertet der Senat die Ein-schätzung, dass eine aus einfachen Holzlatten konstruierte Lärmschutzwand nicht den Ansprüchen an eine moderne Stadtautobahn entspricht und dass eine solche innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens nicht durchzusetzen wäre?
Frage 5: Wie bewertet der Rot-Schwarze Senat die Argumentation des Schwarz-Roten Senats von 1992, der den geringen Standard der Bretter-Lärmschutzwand sei-nerzeit gegenüber den Anwohnern damit begründete, dass es sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme des Senats handeln würde, da die A 114 nach Bundesplanungsrecht keine Autobahn, sondern lediglich eine vierspurige Stadt-straße wäre, die als ehemalige DDR-Autobahn lediglich Bestandsschutz genießen würde?
Antwort zu 4 und 5: Die Grundlage zur Errichtung der im Rahmen einer Lärmsanierung errichteten vorhandenen Lärmschutzwand in 1997 bildete die entsprechende Plan-genehmigung vom April 1996. Die Lärmschutzwand besteht aus Kiefernholz mit einer Dämmung aus Stein-wolle, ist an der Vorderseite hochabsorbierend, auf der Rückseite reflektierend und entspricht den technischen Vorschriften. Die Ausführung entspricht dem Standard sowie dem damaligen und aktuellen Stand der Technik für Lärmschutzwände.
Frage 6: Ist dem Senat bekannt, dass sich das Niveau der Straßenoberfläche in einigen Bereichen deutlich ober-halb der Gründung der Lärmschutzwand befindet, so dass der effektive Teil der Lärmschutzwand zu niedrig ist und es auch aus diesen Gründen nur unzureichenden Lärm-schutz gibt?
Antwort zu 6: Bei der Planung und lärmtechnischen Berechnung der Lärmschutzwand bildet die Lage der Fahrbahngradiente eine wesentliche Einflussgröße für die Höhe der Wand. Für die Bemessung der Lärmschutz-wandhöhe relevant war (und ist) somit der Abstand zwi-schen Fahrbahnoberkante und Oberkante der Lärm-schutzwand. Die Lage der Fahrbahnoberfläche im Ver-hältnis zur Höhe der Lärmschutzwandgründung hat somit keinen Einfluss auf die Wirkung der Lärmschutzwand.
Frage 7: Wie lang ist der Streckenabschnitt mit Lärm-schutzwand hinter der unmittelbar angrenzenden Wohn-bebauung in Blankenburg?
Antwort zu 7: Die Lärmschutzwand verläuft einseitig auf einer Länge von 1,4 km.
Frage 8: Wie lang sind die Streckenabschnitte ohne Lärmschutzwand mit sensibler Nutzung wie z. B. Klein-gärten, Anlage Blankenburg, etwas entfernteren Wohnge-bäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude nördlich der Königsteinbrücke, etwas entfernteren Wohngebäude in Buchholz und Naherho-lungsanlagen?
Antwort zu 8: Streckenabschnitte mit anliegenden Kleingärten befinden sich östlich der Bundesautobahn auf einer Länge von ca. 1,7 km sowie westlich der Autobahn auf einer Länge von ca. 4,0 km.
Frage 9: Will der Senat insbesondere auf dem höher gelegenen Streckenabschnitt zwischen Heinersdorf und Blankenburg sowie an den übrigen Autobahnabschnitten mit sensibler Nutzung, auf denen bislang gar keine Lärm-schutzwände existieren, im Rahmen des geplanten Aus-bau der A 114 zu einer Bundesautobahn Lärmschutzwän-de errichten, wenn nein warum nicht?
Antwort zu 9: Es besteht kein Anspruch auf Maßnah-men der Lärmvorsorge. Lärmpegelminderungen werden durch die Verwendung eines lärmoptimierten Fahrbahn-belages und eine dauerhafte Herabsetzung der Entwurfs-geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h erreicht. Dar-über hinausgehende Maßnahmen der Lärmsanierung (z. B. passive Schutzmaßnahmen an den Gebäuden) werden hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Kosten geprüft.
Frage 10: Wie reduziert sich bei einem sechsspurigen Ausbau der Abstand zur Panke und der Abstand zu der unmittelbar neben der Panke verlaufenden Naherholungs-anlage Pankewanderweg bzw. dem Radweg Berlin-Usedom und den sich anschließenden Kleingärten?
Antwort zu 10: Es erfolgt kein sechsspuriger Ausbau der BAB A 114. Die Erneuerungsmaßnahme wird inner-halb der vorhandenen Flächen der bestehenden Bundesau-tobahn umgesetzt.
Frage 11: Wie viele Bäume müssen entlang der Panke für die Verbreiterung der Autobahn gefällt werden?
Antwort zu 11: Vorwiegend auf den Böschungen der Bundesautobahn werden 250 Bäume gefällt und entspre-chend ersetzt.
Frage 12: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass sich durch den Ausbau der jetzt vierspurigen Straße zu einer sechsspurigen Stadtautobahn und der entspre-chenden Fahrbahnverbreiterung die Immissionen für Lärm und Schadstoffe verändern werden und welche unabhängigen Gutachten liegen hierzu vor?
Antwort zu 12: Die BAB A 114 ist im Bestand eine vierspurige Autobahn ohne Standspuren. Für die Grund-erneuerung der BAB A 114 einschließlich der Ergänzung von Standstreifen wurden die erforderlichen Gutachten (Luftschadstoffe, Lärm) erstellt. Im Ergebnis werden sich sowohl die Lärm- als auch die Luftschadstoffsituation gegenüber dem Vergleichsfall ohne Durchführung der Baumaßnahme verbessern.
Frage 13: Welche Kosten sind mit dem Ausbau und der Sanierung sowie dem Brückenneubau an der A 114 verbunden?
Antwort zu 13: Die Baukosten werden ca. 45 Mio. €, davon ca. 12 Mio. € für die Brückenbauwerke, betragen.
Frage 14: Wann wurde die BAB A 114 als sechsspu-rige Stadtautobahn planfestgestellt?
Frage 15: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass im Falle der Umsetzung des geplanten Schwarzbaus Klagen von betroffenen Anwohner*innen drohen?
Antwort zu 14 und 15: Siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 16: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass der Neubau des Krieger-Fachmarktzentrums auf dem Güterbahnhof Heinersdorf zu einer Zunahme des Auto-verkehrs auf der A 114 führen wird und wie hat sich die-ses erhöhte Verkehrsaufkommen in den Berechnungen der Lärm- und Schadstoffgutachten für den geplanten Ausbau der BAB 114 niedergeschlagen?
Antwort zu 16: Die Prognosewerte (Verkehr) wurden mit dem Horizont 2025 aktualisiert und berücksichtigen bereits den erwarteten Bevölkerungszuwachs und die städtebaulichen Entwicklungen.
Frage 17: Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Neubau dieses Fachmarktzentrums und dem Ausbau der A 114 zu einer BAB A 114?
Antwort zu 17: Keinen und siehe Antwort zu 1 und 12.
Frage 18:Treffen Informationen zu, dass der Bund für die Sanierung der jetzt vierspurigen A 114 die Mittel verweigert, da die Straße in ihrem jetzigen Ausbauzustand nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht?
Antwort zu 18: Diese Informationen treffen nicht zu. Die BAB A 114 ist auch im Bestand eine Bundesautob-ahn.
Frage 19: Handelt es sich bei dem geplanten Ausbau der A 114 zu einer Bundesautobahn aus der Sicht des Senats um einen wesentlichen Eingriff und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 19: Die Erneuerungsmaßnahme der beste-henden Bundesautobahn A 114 stellt einen baulichen Eingriff dar, aber keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (16. BImSchV).
Frage 20: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass der Ausbau einer vierspurigen Straße auf sie-ben Kilometern Länge zu einer Bundesautobahn – in Verbindung mit dem Neubau von 8 Brücken – nicht mit dem Bestandsschutz für eine zu DDR-Zeiten hergestellte Straße vereinbar ist?
Frage 21: Wie bewertet der Senat die Rechtsauffas-sung, dass die jetzt vierspurige A 114 nicht dem Standard einer Bundesautobahn entspricht und daher auch pla-nungsrechtlich keine Stadtautobahn darstellen kann, so dass für ihren Ausbau zu einer Stadtautobahn ein Plan-feststellungsverfahren mit der vorgesehenen Beteiligung der Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange zwin-gend erforderlich ist (Bitte alle Einzelfragen beantworten, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand aufgrund not-wendiger Nachfragen von nicht beantworteten Sachver-halten zu vermeiden)?
Antwort zu 20 und 21: Diese Rechtsauffassung trifft nicht zu.
Berlin, den 05. April 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Apr. 2016)

Straßenverkehr: Pankow-Zubringer wird mehr als drei Jahre zur Baustelle, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/pankow-zubringer-wird-mehr-als-drei-jahre-zur-baustelle-23750228?dmcid=nl_20160319_23750228

Auf die #Autofahrer im Norden Berlins kommen schwere Zeiten zu. Die Autobahn #A114, die in Pankow zum Berliner Ring führt, wird 40 Monate zur #Großbaustelle mit nur einem #Fahrstreifen pro Richtung. Das kündigte Martina Knoche von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei einer Informationsveranstaltung in Buch an. Damit nicht genug: Auch auf anderen Straßen in diesem Teil Berlins und auf der #A111 wird gebaut.

Knoche formulierte es zurückhaltend: „Die A 114 genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr.“ Sie hätte auch sagen können: Der Pankow-Zubringer ist kaputt, er hätte längst saniert werden müssen. Die Betonfahrbahn, die ab 1973 entstand, ist verschlissen. Im Sommer kommen „Blow Ups“, gefährliche Wölbungen, dazu. Hinzu kommt, dass die 23 Meter breite Trasse keine Standstreifen hat. Bleibt ein Auto liegen, stört das sofort den Verkehr.

Ursprünglich sollte die Bundesautobahn, auf der täglich im Schnitt 32.000 Fahrzeuge unterwegs sind, von 2013 an saniert werden. Weil die Planungen viel Zeit beanspruchen, zog sich das Verfahren jedoch hin.

2021 soll alles fertig sein

Das 45-Millionen-Euro-Bundesprojekt soll nun Ende 2017 starten. Erst werden die Bucher-Straßen- und die Königsteinbrücke abgerissen. Im Frühjahr 2018 beginnen die Arbeiten an der Autobahn. Beide Fahrtrichtungen werden dann zusammen auf …

Straßenverkehr: Hitzeschäden an der Bundesautobahn A 114 müssen umgehend beseitigt werden, aus Senat

www.berlin.de Die #Hitze macht nicht nur Menschen, Tieren und Pflanzen zu schaffen, auch die #Straßenbeläge leiden unter der extremen, langanhaltenden Hitze. Korrektur – geänderte Sperrzeiten Im Zuge einer ausführlichen Streckenbefahrung auf dem #Autobahnabschnitt #A114 in Richtung Nord wurden heute hitzebedingte #Fehlstellen festgestellt, welche eine sehr kurzfristige Schadensbeseitigung zwingend erfordern. Die Aufwölbungen befinden sich zwischen der Prenzlauer Promenade bis zur Landesgrenze. Um die Beeinträchtigungen des Verkehrs durch eine Vollsperrung so gering wie möglich zu halten, erfolgen die notwendigen Bauarbeiten nachts. Drei Nächte ab Mittwoch (12. bis 14.08.2015) wird jeweils von 22.00 bis 5.00 Uhr in Fahrtrichtung Nord nahezu die gesamte A 114 vollständig gesperrt. Die Autofahrer müssen die B 109 (Prenzlauer Promenade) an der Anschlussstelle Pasewalker Str. verlassen. Tagsüber ist die Autobahn befahrbar. Tempo 40 wird umgehend in Höhe der schadhaften Stellen angeordnet. Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Presse­sprecher Martin Pallgen Tel.: 030 9025-1090 Fax: 030 9025-1091 E-Mail: pressestelle@ senstadtum.berlin.de
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: A114 ist wieder offen – A111 wieder entlastet aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article205461127/A114-ist-wieder-offen-A111-wieder-entlastet.html Die #A114 ist stadteinwärts wieder #freigegeben. Nach mehreren Tagen sind die morgendlichen #Umfahrungsstaus auf der #A111 damit endlich vorbei. Der Pankow-Zubringer A114 ist nicht mehr gesperrt. Nach den gravierenden Hitzeschäden auf der A114 (Pankow-Zubringer) vom letzten Wochenende konnten die Reparaturarbeiten am Donnerstagabend abgeschlossen werden, teilte das Verkehrsinformationszentrum mit. Die Autobahn ist ab sofort wieder in beiden Richtungen befahrbar. In den vergangenen Tagen hatten viele Autofahrer vor allem die A111 als Alternativroute gewählt, was zu langen …
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Auch auf den Straßen wird gebaut, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/sperrungen-und-ausfaelle-bei-der-berliner-s-bahn-sommerbaustellen-bremsen-s-bahn-fahrgaeste-aus,10809298,31145710.html #Dreieck Funkturm: Der stark genutzte Knotenpunkt der A 100 und der Avus wird saniert. In den Ferien drohen Autofahrern Beeinträchtigungen. #Bösebrücke: Die Verbindung zwischen Prenzlauer Berg und Wedding wird in Richtung Osten gesperrt – voraussichtlich ab 21. Juli, eine Woche später als zuletzt geplant. Anlass sind auch hier Sanierungsarbeiten. Dauer: bis 2017. #A104: Die Wilmersdorfer Autobahn, die von der Anschlussstelle Mecklenburgische Straße zur Konstanzer Straße/Berliner Straße führt, wird instand gesetzt. Bis 20. Juli gibt es Teilsperrungen. #A114: Die Hitze hat dem Pankow-…
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Straßenverkehr: Autobahn 114 bleibt tagelang gesperrt Schlechte Nachricht für Autofahrer: Wegen Hitzeschäden ist die Autobahn 114, der wichtigste Zubringer von Oberhavel nach Berlin, auch am Dienstag gesperrt., aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Sperrung-Autobahn-114-Berlin-Oberhavel Oberhavel. Wegen #Hitzeschäden ist der Zubringer der #A114 nach Berlin-Pankow auch am Dienstag #gesperrt. Dort hatten sich am Montag nach Angaben der Berliner Senatsverkehrsverwaltung 17 Betonkanten auf einer Fläche von 600 Quadratmetern verkantet. Sie mussten abgetragen und die Strecke neu asphaltiert werden. Die Sperrung könnte bis nächste Woche dauern. Andere Hitzeschäden an den Autobahnen A100 und A113 wurden dagegen bereits am Montag beseitigt. Auch ohne die Sperrung ist das Autofahren schon kein Vergnügen: Stundenlange Staus auf allen Zufahrtsstraßen Richtung Berlin nerven seit Sonnabendabend die Autofahrer in der gesamten Region. Am Montagmorgen und -vormittag stauten sich die Fahrzeuge von der Landesstraße L 21 über die Anschlussstelle Mühlenbeck bis auf die Autobahn A 10, sagte Polizeisprecherin Dörte Röhrs. Grund dafür ist die Hitzewelle! Während die angekündigten Unwetter den Landkreis Oberhavel weitestgehend verschont haben, hat die Hitze die bis in diese Woche hinein massive Auswirkungen: Die Sonneneinstrahlung und Lufttemperaturen von 38 Grad haben auf der Autobahn A 114 stadteinwärts Richtung Berlin zu sogenannten …
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Straßenverkehr: Sanierung Bundesautobahn A114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten #Erhaltungs- und #Instandsetzungsmaßnahmen sind im Zuge der grundhaften Er-neuerung der #A114 geplant? Ist zur Vorbereitung dieser Maßnahmen ein #Planfeststellungsverfahren notwendig? Wenn ja, für welche Maßnahmen? Frage 2: Welche, der in der Antwort auf die Schriftli-che Anfrage 17/13171 aufgezählten #Brücken werden im Rahmen der Sanierung mit saniert bzw. neu gebaut (bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflis-ten)? Werden auch angrenzende Brücken und Überfüh-rungsbauwerke, die über die A114 führen, mit saniert bzw. neu gebaut (wenn ja, bitte die jeweiligen Brücken und geplanten Maßnahmen auflisten)? Erfolgt auch eine Instandsetzung der Brücke über die A114 in der Bucher Straße? Ist im Rahmen der Grunderneuerung der A114 auch ein Ersatzneubau der Heinersdorfer Brücke vorgese-hen? Wenn ja, wie wird während der Sanierung die Ver-kehrsführung aufrechterhalten? Antwort zu 1 und 2: Die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt beabsichtigt im Rahmen der Auftragsverwaltung für Bundesfernstraßen, die A 114 auf Grund ihres Zustandes vollständig („grundhaft“) zu er-neuern. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung, passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung) wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt. Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der Autobahn) werden er-tüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke, Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu errichtet (Pankebrü-cke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen, insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden. Die Heinersdorfer Brücke bzw. „andere angrenzende Brücken“ sind nicht Gegenstand dieser Maßnahme. Aus dem gegenwärtigen Planungsstand der Erhal-tungsmaßnahme lässt sich keine Notwendigkeit eines planrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Baurecht (z.B. Planfeststellung) ableiten. Frage 3: Liegt ein aktuelles Schallschutzgutachten für die A114 vor, das die aktuelle Verkehrsbelegung berück-sichtigt? Wenn ja, werden dadurch weitere Schallschutz-maßnahmen begründet. Welche Schallschutzmaßnahmen werden insgesamt bei der grundhaften Erneuerung herge-stellt? Antwort 3: Das bisher vorliegende Lärmgutachten er-fordert keine, über den Bestand hinaus gehenden Lärm-schutzmaßnahmen, allerdings wird mit dem Bau eines neuen Fahrbahnbelages eine deutlich spürbare Lärmredu-zierung einher gehen. Die Auftragsverwaltung strebt die Verwendung eines sowohl in lärmschutztechnischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht möglichst hochwertigen Belages an. Zu diesem Zweck werden entsprechende Gespräche mit dem Bund geführt werden. Frage 4: Wann werden die Baumaßnahmen der grund-haften Erneuerung beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 5: Wie hoch werden die Kosten für die grund-hafte Erneuerung und die damit verbundenen Baumaß-nahmen sein? Und welchen Anteil daran trägt jeweils das Land Berlin? Antwort zu 4 und 5: Der Stand der aktuellen Ablauf-planung geht von einem Baubeginn in 2016 aus. Die Arbeiten werden ca. dreieinhalb Jahre andauern. Gegenwärtig werden Baukosten von ca. 33 Mio. € an-genommen, die ausschließlich dem Bund zuzurechnen sind. Berlin, den 04. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Jun. 2014)

Straßenverkehr: Hitze sprengt Bodenplatte und macht sie zur Rampe Die extremen Temperaturen am Pfingstwochenende haben die Fahrbahn der Berliner Autobahn 114 beschädigt. Eine Bodenplatte hat sich angehoben. Stadtauswärts ist die linke Spur gesperrt., aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article128858830/Hitze-sprengt-Bodenplatte-und-macht-sie-zur-Rampe.html

Unter der #Gluthitze leiden nun auch die Straßen: Eine #Bodenplatte der #Fahrbahndecke einer Spur der #Autobahn #A114 in Pankow hat sich angehoben. Die Spur ist nicht mehr befahrbar. Die angehobene Bodenplatte ragt wie eine Rampe in die Höhe und könnte bei hoher Geschwindigkeit des Verkehrs Autos förmlich in die Luft katapultieren. Die Gefahrenstelle befindet sich zwischen der Bucher Straße und der Ausfahrt Schönerlinder Straße in Fahrtrichtung Autobahndreieck Pankow. Die linke Fahrspur wurde stadtauswärts gesperrt. Temperaturen jenseits der 30 Grad lassen Asphalt weich und Beton brüchig werden. Fachleute sprechen bei diesem Phänomen von sogenannten „Hitzeaufbrüchen“. Bereits im vergangenen Jahr kam es zu Schäden an der Autobahn …

Straßenverkehr: Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau soll die Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der #Bundesautobahn #A114 beginnen? Antwort zu 1: Gegenwärtig ist ein Baubeginn im Jahr 2016 vorgesehen. Frage 2: Warum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in der Ausschreibung der Baumaßnahme und im Zuschlag vom 4.2.2014 auf die Komplettierung der Anschlussstelle Bucher Straße im Zuge der grundhaften Erneuerung der A 114 verzichtet? Frage 3: Im Rahmen der Ausschreibung der Baumaß- nahme und des Zuschlags wird ausdrücklich die grundhafte Erneuerung der Fahrbahnen der Rampen für die (bestehenden) Anschlussstellen aufgeführt. Bedeutet dies, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Ausbau (Komplettierung) der Anschlussstelle Bucher Straße zur Vollanschlussstelle – wie im aktuellen Stadtentwicklungsplan Verkehr unter I 5.7. (2) aufgeführt – gänzlich aufgegeben hat bzw. wird dieses Vorhaben zumindest auf absehbare Zeit nicht mehr verfolgt? Frage 4: Falls dies nicht der Fall ist: Wann soll die Komplettierung der #Anschlussstelle #Bucher #Straße erfolgen? Falls dies der Fall ist: Wie ist das Aufgeben bzw. Einfrieren des Vorhabens mit dem „Verkehrskonzept Buch“ vereinbar, das die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Frühjahr 2013 der Bucher Bürgerschaft öffentlich vorgestellt hat? Antwort zu 2, 3 und 4: Die Komplettierung der Anschlussstelle „Bucher Straße“ zur Vollanschlussstelle ist nicht aufgegeben. Der Bau/die Komplettierung von Anschlussstellen unterliegt allerdings der Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein entsprechender Antrag für eine Vollanschlussstelle „Bucher Straße“ wird gegenwärtig erarbeitet. Nach Vorliegen einer positiven Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können anschließend die Planungen mit dem Ziel der Erlangung von Baurecht (Planfeststellungsverfahren) initiiert werden. Frage 5: Wie ist der Stand der Planungen für etwaige Umleitungs- und Baustellenverkehre im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zur grundhaften Erneuerung der A 114? Frage 6: War der Bezirk Pankow in die Planung etwaiger Umleitungs- und Baustellenverkehre einbezogen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 5 und 6: Nach einem europaweiten Vergabeverfahren konnten im Februar dieses Jahres die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage vergeben werden. Der „Baustellen“- und ggf. erforderliche Umleitungsverkehr ist Teil dieser Leistungen und wird mit fortschreitender Planung, auch unter Einbeziehung der auf Bezirksebene verantwortlichen Stellen, besprochen werden. Berlin, den 10. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Apr. 2014)