Straßenverkehr: Sanierung von Berlins maroder A114 verzögert sich Die geplanten Arbeiten an der A114 werden erst ein Jahr später beginnen. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article210561827/Sanierung-von-Berlins-maroder-A114-verzoegert-sich.html

Die geplanten Arbeiten an der #A114 werden erst ein Jahr später beginnen. Es fehlen dem Senat noch #Grundstücke und wohl auch #Baupläne.

Die A114 gilt für viele als #marodeste #Autobahn der Stadt. Doch die lange geplante Sanierung des "Pankow-Zubringers" verzögert sich – um mindestens ein Jahr. Die zunächst im Sommer geplanten Arbeiten können erst #2018 beginnen, bestätigte Matthias Tang, Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung.

Noch vor einem Jahr hatte der damalige Verkehrssenator Andreas Geisel (SPD) bei einer Anwohnerinformation einen Baustart an der A114 für dieses Jahr angekündigt. Die Planung der Bauabteilung des Senats sieht vor, zunächst die stadteinwärts führende Fahrbahn auf der insgesamt 8,5 Kilometer langen Autobahn zu "ertüchtigen". Konkret sollte die aus bröselnden Betonplatten bestehende Fahrbahn eine Asphaltedecke erhalten, damit über sie während der folgenden Arbeiten der Autoverkehr umgeleitet werden kann.

Doch daraus wird nun nichts. Für den Neubau mehrerer Brücken sei zur Herstellung der notwendigen Baufreiheit teilweise noch der Erwerb von Grundstücken erforderlich, so Tang. Dieser konnte bislang noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Zudem habe es eine Abstimmung der Deutschen Bahn gegeben. Diese hatte im Februar mit Bauarbeiten am Karower Kreuz begonnen, die für teils erhebliche Beeinträchtigungen des Regional- und S-Bahn-Verkehrs im Berliner Nordosten sorgen. So wurde der Zugverkehr auf der Linie S2 (Bernau–Blankenfelde) Buch und Blankenburg bereits …

Straßenverkehr: Straßen und Brücken Berlin hat sich kaputt gespart – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/strassen-und-bruecken-berlin-hat-sich-kaputt-gespart-26772646?dmcid=nl_20170427_26772646

Berlin – Es ist nicht irgendeine Straße. Die #Bundesstraße #109 ist eine der wichtigsten Verbindungen von Berlin ins Umland, Richtung Norden. Doch seit mehr als zwei Wochen ist die stark belastete Route #unterbrochen, und es sieht so aus, als ob die Sperrung noch länger andauern wird. Die #Schönerlinder Brücke, die diese Straße über die Autobahn #A114 hinwegführt, ist nicht mehr befahrbar, seitdem bei Arbeiten Schäden entdeckt worden sind. Das Stahlblech, das die Fahrbahn trägt, hat einen langen Riss. Das lässt sich wohl nicht mehr reparieren.
Die #Brückensperrung im Nordosten Berlins ist ein weiteres Beispiel dafür, wie es um die Infrastruktur in dieser Stadt bestellt ist. Bislang hielt sich der Senat mit genauen Angaben zum Ausmaß der #Krise zurück. Jetzt gibt es endlich eine Zahl. 1,3 Milliarden Euro – auf diese Summe hat die neue Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther den Investitionsrückstau im Straßenbereich nun beziffert.
#Straßenkataster geplant
So viel Geld würde es kosten, alle Schäden an Straßen und Straßenbrücken in Berlin zu beheben. „Wir müssen diesen Engpass überwinden“, forderte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin während einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Potsdam. „Komplexe Planungsprozesse“ müssten bewältigt werden, sagte sie. Ob und wie das gelinge, hänge von der Personalkapazität ab. Darum stelle die Verwaltung verstärkt Planer ein.
Allerdings: Die Zahl von 1,3 Milliarden, die Günther nannte, ist eine Schätzung. „Wir haben noch keinen genauen Überblick, in welchem Zustand sich die Straßen befinden“, gestand sie ein. „Das soll verändert werden, damit wir schneller und effektiver arbeiten können.“
An diesem Donnerstag debattiert der Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses über einen Antrag der rot-rot-grünen Koalition, „zügig ein Erhaltungsmanagement einzurichten“. Damit holt Berlin nach, was es im Land Brandenburg schon seit Jahren gibt. Dort stellt der Landesbetrieb Straßenwesen regelmäßig den Straßenzustand fest und arbeitet die Daten als Planungsgrundlage auf. In Berlin hat die Verwaltung dagegen keine genaue Übersicht, wie es um Straßen und Brücken bestellt ist.
Wenn Schwertransporte angemeldet werden, muss die zuständige Behörde herumtelefonieren, damit aus Karteien und Akten Daten über …

Straßenverkehr: Bauarbeiten auf dem Weg in die Hauptstadt Für Pendler aus Oberhavel wird die Autofahrt nach Berlin auf mehreren Strecken zur Geduldsprobe. Wer von Glienicke/Nordbahn aus auf der B 96 nach Berlin-Wittenau und weiterfahren will, muss ab Ende März mit starken Einschränkungen rechnen. aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Bauarbeiten-auf-dem-Weg-in-die-Hauptstadt

Oberhavel/Berlin. Wer mit dem #Auto zwischen Berlin und dem Umland pendelt, muss sich auf schwere Zeiten einstellen – oder sich Alternativen überlegen. In den nächsten Jahren werden wichtige Verbindungen zur #Baustelle – alle gleichzeitig.

Den Anfang macht die #Oranienburger Straße in Berlin, auf der zum Teil die Bundesstraße #B96 verläuft. Deren Neubau soll nach Angaben aus dem Bezirksamt Reinickendorf Ende dieses Monats beginnen und voraussichtlich rund zehn Millionen Euro kosten. Betroffen ist der 2,4 Kilometer lange Bereich zwischen Wittenauer Straße und Tessenowstraße, wobei die Realisierung an beiden Enden gleichzeitig beginnt und die Baustellen sich bis zum Wilhelmsruher Damm aufeinander zu bewegen. Für die Arbeiten ist nach Auskunft aus dem Büro von Bezirksbaustadträtin Katrin Schultze-Berndt ein Zeitfenster bis Mitte 2020 anvisiert. Die Cyclopstraße werde für einen längeren Zeitraum zur Ausweichstrecke. Baustellenampeln sollen den Verkehrsfluss regeln.

Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung durch starken Lkw- und Busverkehr befinden sich die Fahrbahnbereiche in einem baulich schlechten Zustand und sind im Rahmen der normalen Straßenunterhaltung nicht mehr dauerhaft instand zu halten, heißt es. Die Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaus, der häufig nur aus einer Schwarzdecke auf Pflaster oder Unterbeton besteht, entspreche nicht den Anforderungen des Verkehrsaufkommens. Neben dem grundhaften Fahrbahnausbau soll die Leistungsfähigkeit der übergeordneten Verbindungsstraße verbessert werden. Dazu werden unter anderem zusätzliche Abbiegespuren in den Knotenpunktbereichen angelegt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden durchgängig #Radwege beziehungsweise #Radfahrangebotsstreifen auf der Fahrbahn angelegt. Weil dazu der Straßenquerschnitt verändert werden müsse, seien bereits 40 störende Straßenbäume gefällt worden, weitere 40 wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes.

Ab Ende dieses Jahres oder Anfang 2018 soll zudem die Autobahn #A114 Richtung Pankow saniert werden. Für den Ausbau des rund sieben Kilometer langen Fahrbahnabschnitts zu einer …

Straßenverkehr: Sanierung der Malchower Dorfstraße: Will der Senat ein wertvolles Naturreservat zerstören?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann soll nach derzeitigen Planungen mit
den #Sanierungsarbeiten in der #Malchower Dorfstraße
begonnen werden? Welche #Bauzeit ist für dieses Projekt
angesetzt?
Antwort zu 1: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand
sollen die Arbeiten im Sommer 2017 beginnen. In den
ersten beiden Jahren werden die Berliner Wasserbetriebe
das Trinkwassernetz erneuern. Daran anschließend erfolgt
der Straßen- und Regenkanalbau, der ebenfalls ca. zwei
Jahre andauern wird.
Frage 2: In wessen Zuständigkeit fällt diese #Straßensanierung?
Wer finanziert diese Baumaßnahme? Aus
welchem Haushaltstitel erfolgt die Finanzierung? Welche
Gesamtkosten sind dafür angesetzt?
Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt ist für diese Maßnahme verantwortlich.
In der Investitionsplanung des Landes ist sie unter Kapitel
1255, Titel 72002 mit einem Betrag von 3 Mio. € enthalten.

Frage 3: Werden die notwendigen Leitungsarbeiten
der BWB und anderer Leitungsbetriebe zeitgleich mit der
Sanierung der Dorfstraße durchgeführt oder zu einem
anderen Termin? Wenn letzteres zutrifft, wann ist für die
Leitungsarbeiten Baubeginn bzw. welche Bauabschnitte
sind für jeweils welchen Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 3: Soweit möglich werden Leitungsarbeiten
zeitgleich mit dem Straßenbau durchgeführt. Der
Neubau der 1000 mm Trinkwasserhauptleitung der Berliner
Wasserbetriebe ist jedoch so umfänglich, dass dieser
nicht in die Straßenbaumaßnahme integriert werden kann.
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) arbeiten dem Stra-
ßenbau vorlaufend, voraussichtlich ab Sommer 2017
(siehe Antwort zu 1). Im unmittelbaren Anschluss sind
der Straßen- und Regenkanalbau sowie der sonstige Leitungsbau
vorgesehen.
Frage 4: Ist es zutreffend, dass die Dorfstraße Malchow
und die #A114 #zeitgleich saniert werden? Wenn ja,
wäre es nicht sinnvoller, dies zeitversetzt zu realisieren?
Antwort zu 4: Ja. Der jeweilige Straßenzustand lässt
jedoch eine Verschiebung der Maßnahmen nicht zu.
Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand
zu notwendigen Umleitungen während der
Bauarbeiten in der Dorfstraße? Welche Umleitungsvarianten
wurden oder werden geprüft? Falls es schon eine
Entscheidung darüber gibt, für welchen Umleitungsverlauf
wurde sich entschieden? (Bitte genaue Trassierung
angeben, möglichst als Kartenausschnitt) Wann soll diese
Umleitung eingerichtet werden?
Frage 8: Welche anderen Möglichkeiten der für die
Bauzeit anzuordnenden weiträumigen Umfahrung (z.B.
über die sanierte A 114) der B2 Dorfstraße Malchow
wurden oder werden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 5 und 8: Umgeleitet werden muss der
Verkehr in Richtung Norden. Nach aktuellem Planungstand
wurde als Umleitungsroute die Rennbahnstraße,
Romain-Rolland-Straße, Blankenburger Straße, Heinersdorfer
Straße und zuletzt der Blankenburger Pflasterweg
festgelegt. Die Umleitung soll im Sommer 2017 mit dem
Beginn der BWB-Arbeiten eingerichtet werden. Andere
Strecken, z.B. über Lichtenberg, sind aus Kapazitätsgründen,
aufgrund ihres Ausbauzustandes und ihrer Länge
nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
Darüber hinaus wurde als Umleitungsvariante ein
bauzeitliches Straßenprovisorium über das unmittelbar
westlich Malchows gelegene Luch untersucht.

Frage 6: Wird oder werden Varianten einer abschnittsweisen
Verschwenkung der Fahrbahn auf die
Seitenstreifen im Bereich der Ortslage Malchow während
der Bauarbeiten (Maßnahmen der Wasserbetriebe, Stra-
ßeninstandsetzung) geprüft, um so den Anwohnern, Gewerbetreibenden
und Kunden eine beidseitige Zufahrt zu
ermöglichen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6: Die Inanspruchnahme der Seitenbereiche
in der Ortslage wurde geprüft. Aus Platzgründen kann
die Dorfstraße Malchow während der Bauarbeiten nur in
einer Richtung (Süd) befahren werden. Den betroffenen
Anwohnern, Gewerbetreibenden und deren Kunden wird
dabei die Zufahrt zu den Grundstücken beidseits der Stra-
ße ermöglicht.
Frage 7: Wird oder werden Varianten einer Schlie-
ßung der Autobahnanschlussstelle Weißensee oder verkehrslenkender
Maßnahmen zur Verhinderung der Abfahrt
von der Autobahn in Richtung Malchow, Berliner
Innenstadt für den Zeitraum der Baumaßnahmen in der
Ortslage Malchow geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7: Nein.
Frage 9: Wurde eine mögliche Umleitung auf östlicher
Seite über die Egon-Erwin-Kisch-Straße und entlang der
Bahntrasse geprüft bzw. wird geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort zu 9: Östlich Malchows wurden diverse Umleitungswege
geprüft. Darunter auch die Egon-ErwinKisch-Straße
und entlang der Bahntrasse. Alle mussten
aus Kapazitätsgründen, wegen des Ausbauzustandes und
wegen der Länge verworfen werden. Siehe auch Antwort
5.
Frage 10: Welche Umleitungen sind während der
Baumaßnahmen in der Dorfstraße für den Tangentialverkehr
von Osten kommend (Wartenberger Weg) geplant?
Antwort zu 10: Keine. Der Wartenberger Weg und der
Märchenweg bleiben angeschlossen. Allerdings ist das
Abbiegen in die Dorfstraße während der Baumaßnahme
jeweils nur in Richtung Süden möglich.
Frage 11: Ist während der Bauzeit eine Anbindung
von Malchow über den ÖPNV gewährleistet und wie soll
diese Anbindung ausgestaltet sein?
Antwort zu 11: Der Buslinienbetrieb der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) soll während der gesamten Bauzeit
in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Dazu
wird für die Busse der BVG das Befahren der Dorfstraße
in Richtung Norden möglich bleiben.
Frage 12: Ist es zutreffend, dass Varianten für eine
Behelfsfahrbahn (Baustraße) westlich von Malchow geprüft
wurden oder werden? Wenn ja, welche und mit
welchem Ergebnis?
Frage 13: Ist dem Senat bekannt, dass durch mindestens
eine Variante dieser Behelfsfahrbahn (Baustraße) ein
Moor- und Feuchtgebiet gefährden wird?
Frage 15: Werden diese Ausgleichsmaßnamen durch
eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 16: Wie soll diese Beeinträchtigung der Ausgleichsmaßnahme
kompensiert werden bzw. wird es Ausgleichsmaßnahmen
bei Realisierung dieser Behelfsfahrbahn
(Baustraße) geben?
Frage 17: Wie soll das bestehende Feuchtgebiet geschützt
werden, wenn dort eine Behelfsfahrbahn
(Baustraße) durchgeführt wird? Wie tief senkt sich der
Boden, wenn Behelfsfahrbahn (Baustraße) realisiert wird?
Frage 19: Wird der grüne Hauptweg „Humboldt-Spur“
durch eine oder mehrere Varianten der Behelfsfahrbahn
(Baustraße) beeinträchtigt? Wenn ja, wie?
Frage 20: Ist es zutreffend, dass der Hauptweg „Humboldt-Spur“
mittels EU-Fördermitteln gebaut wurde?
Wenn ja, wie lange gilt die Förderung bzw. welche Summe
müsste ggf. zurückgezahlt werden, wenn ein geförderter
Wanderweg zu einer temporären Baustraße umgebaut
würde? Wer müsste das zahlen?
Frage 21: Liegen dem Senat Erkenntnisse über mögliche
Auswirkungen auf den Wasserstand durch einen Eingriff
in das Feuchtgebiet und damit einhergehend eine
Beeinträchtigung der Grundstücke und Häuser der umliegenden
Siedlungen vor? Welche Maßnahmen sind zur
Abwehr dieser Risiken geplant?
Antwort zu 12, 13, 15, 16, 17, 19,20 und 21: Siehe
Antwort zu 5.
Die im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme
„Erneuerung der Dorfstraße in Malchow von Blankenburger
Pflasterweg bis Ortnitstraße (Ortsdurchfahrt B 2)
aktuell durchgeführten Untersuchungen zur Herstellung
einer ortsnahen, temporären Umleitungsstraße haben
ergeben, dass die o.g. Baumaßnahme entsprechend der
gegenwärtigen Randbedingungen auch ohne die Herstellung
einer temporären, ortsnahen und provisorischen
Umleitungsstrecke („Baustraße“) durchgeführt werden
kann.

Frage 14: Ist es zutreffend, das im Bereich zwischen
der Stadtrandsiedlung Malchow und dem Dorf Malchow
erst 2010 Ausgleichsmaßnahmen für einen Ausbauabschnitt
der A 10 durchgeführt wurden? Wenn ja, welche
und auf welchen Flächen?
Antwort zu 14: Im Zusammenhang mit dem 6-
streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 10 in Pankow
wurden auf den Flächen der Malchower Aue / Neue
Wiesen umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Pflanzungen
mehrstufiger Heckensysteme entlang der Gräben,
Lückenpflanzungen mit Hochstämmen sowie wegebegleitende
Gehölzpflanzungen (Hochstämme) am Dorfrand
Malchow. Weiterhin hergestellt wurde ein Kleingewässer
südlich des Märchenlandgrabens.
Frage 18: Welche Tier- und Pflanzenarten sind in diesem
Feuchtgebiet ermittelt worden? Wie sollen diese
geschützt werden?
Antwort zu 18: Für Amphibien liegen bestätigte Vorkommen
von Grasfrosch und Teichfrosch im Malchower
Dorfgraben und im Stillgewässer nördlich der Ortnitstraße
vor. Des Weiteren sind Vorkommen von Braunfröschen
und Teichmolch sowie den streng geschützten Arten
Moorfrosch, Knoblauchkröte, Wechselkröte bekannt. Im
Bereich kommen neben zahlreichen häufig anzutreffenden
Vogelarten auch ausgesprochen lärmempfindliche
Arten wie Bluthänfling, Braunkehlchen, Kuckuck,
Neuntöter, Pirol, Wachtelkönig, Waldohreule und Wiesenschafsstelze
vor. Darüber hinaus haben im Gebiet zwei
Paare des Weißstorches ihre Horste.
Siehe auch Antwort zu Frage 12.
Frage 22: Erfolgt für diese Baumaßnahme eine Öffentlichkeitsbeteiligung
unter Einbeziehung von Anwohnenden
und Naturschutzverbänden? Wenn ja, wann soll diese
durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 22: Über die Baumaßnahme "Grundhafte
Erneuerung der B2 – Dorfstraße Malchow " wurden die
Anwohner bereits mehrfach informiert. Vor Baubeginn
werden weitere Anwohnerinformationen folgen.
Frage 23: Sieht der Senat mögliche Synergieeffekte
durch den Bau einer Behelfsfahrbahn (Baustraße) für
einen späteren Bau der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen
Ortsumfahrung Malchow an gleicher oder
ähnlicher Stelle?
Antwort zu 23: Bei den Untersuchungen hinsichtlich
einer temporären, ortsnahen und provisorischen Umleitungsstrecke
(Behelfsfahrbahn) wurden keine dahingehenden
Betrachtungen angestellt.
Berlin, den 31. August 2016
In Vertretung
R. L ü s c h e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Sep. 2016)

Straßenverkehr: NÖRDLICHER BERLINER RING : Autobahnen werden zum Nadelöhr aus svz.de

http://www.svz.de/regionales/brandenburg/autobahnen-werden-zum-nadeloehr-id14654321.html

Autofahrer müssen sich in den kommenden Jahren auf erhebliche Einschränkungen auf dem Weg nach Berlin einstellen. Der Berliner Senat kündigte gestern weitere #Bauarbeiten an einer #Autobahn vom #nördlichen Berliner #Ring in Richtung Stadtmitte an. Betroffen ist die #A111, der sogenannte Oranienburg Zubringer, der von vielen Pendlern und Reisenden zum Flughafen Tegel genutzt wird. Wie die Senatsbauverwaltung bekannt gab, soll die Strecke ab 2019 zwischen dem Dreieck Charlottenburg und der Stadtgrenze zum Landkreis Oberhavel ausgebaut werden. Neben der Fahrbahn werden alle Anschlussstellen, mehr als 30 Brücken und vier Tunnel gebaut oder saniert. Wie lange die Arbeiten dauern, ist noch unklar. „Wir sind vorsichtig mit Prognosen, die Planung wurde erst in Auftrag gegeben“, sagte eine Sprecherin.

Die Erneuerung der A 111 fällt mitten in Bauarbeiten, die an der #A114 geplant sind. Die Autobahn verbindet den nördlichen Berliner Ring vom Autobahndreieck Pankow mit dem Berliner Stadtzentrum. Dort sollen die ersten Arbeiten Ende kommenden Jahres starten. Das Projekt umfasst zehn Brücken sowie den Tausch der Betonfahrbahn aus DDR-Zeiten durch Flüsterasphalt.

Die Senatsbauverwaltung kündigte an, parallele Streckensperrungen der …

Straßenverkehr: Bauarbeiter zersägen die A114 – absichtlich aus rbb-online.de

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/06/a114-hitzeschaeden-reparatur-sperrungen.html

Die #A114 wird von Freitagabend an erneut für #Bauarbeiten #gesperrt – diesmal Richtung Norden. Die #Betonfahrbahn, die eh schon einem Flickenteppich gleicht, wird nun auch noch in Stücke geschnitten – jedoch für einen guten Zweck.

Die A114 wird von Freitagabend an erneut für Bauarbeiten gesperrt – zur "Gefahrenabwehr", heißt es von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Arbeiten sollen vor allem sogenannte Hitzeaufbrüche verhindern.

Saniert wird an diesem Wochenende zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis Autobahndreieck Pankow, also Fahrtrichtung Nord. Die Autobahn ist von Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr voll gesperrt.

Schon drei Mal im Juni gesperrt

Straßenverkehr: Reduzierte Höchstgeschwindigkeit auf der A114 von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Autobahndreieck Pankow in Richtung Norden, aus Senat

www.berlin.de

Ab dem 23.06.2016 beträgt die zulässige öchstgeschwindigkeit auf der #A114, Fahrtrichtung Nord von der Anschlussstelle Pasewalker Straße bis zum Autobahndreieck Pankow 40 km/h.

Diese Anordnung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig, da die prognostizierten Lufttemperaturen von über 30 Grad die Wahrscheinlichkeit von #Fahrbahnaufbrüchen stark erhöhen. Die Unfallgefahr durch plötzlich entstehende #Fahrbahnschäden kann durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entschieden verringert bzw. vermieden werden.

Besonders Motorradfahrer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten und sollten die betroffenen Autobahnabschnitte meiden.

Auf der benannten Strecke werden im Auftrag der Autobahnmeisterei zusätzliche Kontrollfahrten durchgeführt, um plötzlich entstandene Fahrbahnschäden zeitnah zu erkennen und schnell die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.
Bilder:
Bundesautobahn A 114

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Ist der Neubau von zwei Spuren an der A114 ein wesentlicher baulicher Eingriff im Sinne der Bauordnung?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen sind mit den
Ersatzneubauten der fünf Brückenbauwerke im Zusammenhang
mit dem #Ausbau der #A114 auf sechs Spuren
verbunden und plant der Senat eine Verbreiterung der
Brückenbauwerke?
Antwort zu 1: Bei dem gegenwärtig in Planung befindlichen
Projekt „#Erneuerung der A 114“ handelt es sich
nicht um eine Ausbau-, sondern um eine #Erhaltungsmaßnahme
mit folgendem Inhalt:
Die Fahrbahnen und deren Entwässerungsanlagen
werden grundhaft erneuert. Die Ausstattung (z.B. Beschilderung,
passive Schutzeinrichtungen, Beleuchtung)
wird den aktuellen Regelwerken entsprechend ersetzt.
Vorhandene Bauwerke (Brücken über – und im Zuge der
Autobahn) werden ertüchtigt (Laakebrücke, Schlossalleebrücke,
Malchower-Weg-Brücke) bzw. ersatzweise neu
errichtet (Pankebrücke, Bahnhofstraßenbrücke, Bucher-
Straßen-Brücke, Hebammensteig, Königsteinbrücke) und
bisher fehlende Standstreifen ergänzt, um den heutigen
Anforderungen hinsichtlich des Standards von Autobahnen,
insbesondere der Verkehrssicherheit gerecht zu werden.
Frage 2: Ist auch an der Bahnhofstraße in Blankenburg
ein Ersatz des Brückenbauwerkes geplant und wenn ja,
zieht der Senat in diesem Zusammenhang eine Ausweitung
in Betracht, um auf der Straße Platz für die fehlenden
Radverkehrsanlagen zu schaffen?
Antwort zu 2: Die Brücke über die Bahnhofstraße
wird ebenfalls ersetzt. Eine Aufweitung ist nicht vorgesehen.
Frage 3: Welche Breite hat der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der A 114 pro Richtungsfahrbahn und
welchen Querschnitt wird er nach dem Ausbau haben?
Antwort zu 3: Der gegenwärtige Fahrbahnquerschnitt
der Richtungsfahrbahnen ist durchschnittlich ca. 8,55 m
breit. Die neue Querschnittsbreite wird 9,75 m betragen.
Durch Reduzierung des bestehenden ca. 3 m breiten Mittelstreifens
entsprechend dem aktuellen Regelwerk sowie
eine abschnittweise Änderung der Böschungsneigung
erfolgt insgesamt keine Verbreiterung des bisherigen
Straßenkörpers.
Frage 4: Wie begründet der Senat die Notwendigkeit
der Fällung von 250 Bäumen vor dem seiner Erklärung in
der Drs. 17/18267, das der Ausbau der A 114 innerhalb
der bestehenden Flächen erfolgt?
Antwort zu 4: Die beidseitige, symmetrische Verbreiterung
des Querschnittes findet durch Herstellung einer
steileren Böschungsneigung statt. Der Bewuchs der zum
Straßenkörper gehörenden Böschung muss in Folge dessen
partiell weichen. Sämtliche Eingriffe in Natur und
Landschaft werden entsprechend der aktuellen Gesetzgebung
ausgeglichen bzw. ersetzt.
Frage 5: Wird es Veränderungen an der Pankeböschung
geben und wenn ja, welche?
Antwort zu 5: Im Zusammenhang mit der Erneuerungsmaßnahme
der A 114 wird es neben der Einstellung
einer größeren Neigung keine Veränderungen an der
westlichen, zur Panke ausgerichteten Böschung des
Dammes der A 114 geben. In die Böschungen des Gewässers
erfolgen keine Eingriffe.
Frage 6: Stellt der Neubau von zwei Spuren an der A
114 einen wesentlichen baulichen Eingriff im Sinne der
Bauordnung dar, wenn nein, bitte begründen?
Antwort zu 6: Es erfolgt kein Neubau von zwei Spuren,
sondern die Einrichtung von 2 Standstreifen.
Für Maßnahmen an Verkehrsanlagen ist nicht die jeweilige
(Landes-)Bauordnung- sondern die Fachplanungsgesetzgebung,
hier das Bundesfernstraßengesetz,
einschlägig.
Da es sich bei der Baumaßnahme um einen erheblichen
baulichen Eingriff handelt, werden zur Beurteilung
eines Genehmigungstatbestandes gemäß des oben genannten
Gesetzes aktuell die entsprechenden Untersuchungen
durchgeführt bzw. Unterlagen erstellt. Aus heutiger
Sicht erwartet der Vorhabenträger eine Absehensentscheidung,
also einen Verzicht auf ein Baurecht begründendes
Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde
Frage 7: Ist es üblich, dass Lkw 40-50 cm über die
Oberkante von Autobahnlärmschutzwänden hinausragen
und falls nicht, was ist falsch gelaufen bei der Errichtung
der Lärmschutzwand an der A 114 im Bereich der
Flaischlenstraße 58-63?
Antwort zu 7: Gemäß aktuell gültiger Vorschrift
(Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90) ist
der für die Berechnung des Emissionspegels maßgebende
Emissionsort (Schallquelle) in 0,5 m Höhe über der Mitte
der Straße oder des Fahrstreifens anzunehmen. Das Überragen
einer Wand durch bis zu vier Meter hohe Lkw ist
kein Kriterium bei der Bemessung der emissionstechnisch
notwendigen Wandhöhe.
Frage 8: Bietet die Lärmschutzwand ausreichenden
Lärmschutz, wenn künftig in den bestehenden Baulücken
weitere Wohngebäude in zweieinhalbgeschossiger Bauweise
errichtet werden?
Antwort zu 8: Die Verdichtung der Bebauungssituation
hat keinen Einfluss auf die Wirkung der vorhandenen
Lärmschutzwand.
Frage 9: Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass
eine Autobahn, entlang von Kleingärten, Wohngebieten
und Naherholungsgebieten, die ganz überwiegend nicht
mit Lärmschutz ausgestattet ist, weder zeitgerecht noch
zumutbar ist?
Antwort zu 9: Der Baulastträger der Autobahnen ist
die Bundesrepublik Deutschland. Die Regularien des
Lärmschutzes sind vorliegend wie folgt zu bewerten:
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz (Lärmvorsorge)
besteht nicht, da die Anspruchsvoraussetzungen in
Folge der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an der A
114 nicht gegeben sind. Die abschließende Beurteilung,
ob Randbedingungen für eine Lärmsanierung vorliegen,
steht noch aus. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um
eine freiwillige Leistung des Bundes, welche dem Abwägungsgebot
der Verhältnismäßigkeit und den finanziellen
Möglichkeiten des jeweiligen Haushaltes unterliegen.
Frage 10: Auf welchen Autobahnabschnitten im Land
Berlin fehlen ebenfalls Lärmschutzwände?
Antwort zu 10: Die Möglichkeit der Errichtung von
Lärmschutzwänden auf den in Berlin verlaufenden Autobahnen
im Rahmen von Lärmsanierungsmaßnahmen wird
gegenwärtig geprüft.
Frage 11: Wie bewertet der Senat die Auffassung, das
aktive Lärmschutzmaßnahmen und die Aufnahme dieser
Streckenabschnitte mit konkreten Zielvorgaben (als
Lärmwerte) in den Lärmaktionsplan Vorrang vor dem
Bau neuer Autobahnabschnitte haben müssen?
Antwort zu 11: Der Baulastträger der Autobahn ist die
Bundesrepublik Deutschland. Lärmsanierungsmaßnahmen
erfolgen nach geltender Rechtslage auf freiwilliger
Basis (siehe Frage 9). Der Deutsche Bundestag befindet
im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz (Fernstraßenausbaugesetz)
über den Bau neuer Autobahnen.
Frage 12: Wie hoch ist derzeit die Lärmbelastung in
den benachbarten Grundstücken mit Wohnbebauung
hinter der Lärmschutzwand entlang der Burgwallstraße
und der Flaischlenstraße, in der benachbarten Wohnbebauung
ohne Lärmschutzwand in der Ferdinand-Buisson-
Straße und in den Kleingartenanlagen in den Bereichen
Am Brendegraben, Straße 73 und Rotsperlingsweg?
Antwort zu 12: Im Rahmen der Planung der Erneuerungsmaßnahme
wurden entsprechende Gutachten gefertigt,
welche u.a. auch mittels einzelner Immissionspunkte
in den genannten Straßen die aktuelle sowie die zukünftige
Lärmbelastung darstellen. Die umfangreichen Daten
werden im Zusammenhang mit der Veröffentlichung
dieser Gutachten nach abschließender Bewertung durch
den Vorhabenträger zeitnah auf der Internetseite
www.berlin.de/erneuerung-a114 zur Verfügung stehen.
Berlin, den 09. Juni 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juni 2016)

Straßenverkehr: Verkehrseinschränkungen auf der BAB A 114 zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow aus Senat

www.berlin.de

Zur #Vermeidung von #Hitzeaufbrüchen führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt #Straßenbauarbeiten auf der Bundesautobahn #A114 im Bereich zwischen der Anschlussstelle Pasewalker Straße und dem Autobahndreieck Pankow durch.

Die bestehende Betonfahrban wird dabei durch Trennschnitte entspannt um sog. Blow-Ups (aufschieben der Betonplatten) zu vermeiden. Für die geplanten Arbeiten ist der Juni besonders gut geeignet, weil sich der Beton in dieser warmen Jahreszeit bereits ausgedehnt hat und die vorgesehenen Fugenschnitte Hitzeaufbrüche wirksam verhindern. Parallel werden die schwer zugänglichen Schadstellen mittig der Fahrbahn saniert und anschließend wird die Fahrbahnmarkierung erneuert.

Die Ausführungen sind nur unter Vollsperrungen möglich und an den nachfolgend benannten Terminen jeweils von Freitag 21:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr an vier separaten Wochenenden geplant. Die Richtungsfahrbahnen sollen nacheinander bearbeitet werden, d.h. es erfolgen je zwei Vollsperrungen in Fahrtrichtung Süd und danach zwei in Fahrtrichtung Nord:

BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von AD Pankow bis AS Pasewalker Straße

vom 10.06.2016, 21.00 Uhr bis 13.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 17.06.2016, 21.00 Uhr bis 20.06.2016, 05.00 Uhr

BAB A 114 Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord von AS Pasewalker Straße bis AD Pankow

vom 24.06.2016, 21.00 Uhr bis 27.06.2016, 05.00 Uhr und
vom 01.07.2016, 21.00 Uhr bis 04.07.2016, 05.00 Uhr

Alle Ein- und Ausfahrten zwischen den Anschlussstellen der jeweils gesperrten Richtungsfahrbahn sind zu den oben genannten Terminen ebenfalls nicht nutzbar.

Wir bitten um Verständnis und weiträumige Umfahrung.Bilder:
Bundesautobahn A 114

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrschaos mit Ansage im Pankower Norden? aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirk-samt Pankow um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in ihren maßgeb-lichen Teilen wiedergegeben. Außerdem wird insgesamt auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 17/18194 verwiesen.
Frage 1: Trifft es zu, dass auf allen vier Straßen (#B109, #A114, #B2, Heinersdorfer Str. – #Krugstege – Karower Damm), die die nordöstlichen Ortsteile des Be-zirkes Pankow mit der Innenstadt verbinden, im Zeitraum von 2016 bis 2020 #gleichzeitig #Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, welche?
Antwort zu 1: Nein. Die bezeichneten Maßnahmen sollen in dem oben genannten Zeitraum, allerdings zeit-lich versetzt, ausgeführt werden.
Geplante Baumaßnahmen sind:
• 2016: Bahnhofstraße–Krugstege-Schäferstege (Berliner Wasserbetriebe – BWB -)
• daran anschließend:
Erneuerung der B 2 in Malchow (BWB und Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – SenStadtUm -)
• 2017 bis 2018 Erneuerung B 109 (SenStadtUm)
Hauptbauleistungen in 2017
• Erneuerung der A 114 (SenStadtUm) ab 2018
Der aktuelle Sachstand stellt sich folgendermaßen dar:
Gemäß dem Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung soll die Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Krugstege ab Mitte April 2016 beginnen. Die verkehrlichen Einschränkungen werden voraussicht-lich bis zum Ende des Jahres 2016 andauern. Für den gleichen Zeitraum geplante und beantragte Baumaßnah-men auf der B2 (Dorfstraße in Malchow) und der Krug-stege hat die Verkehrslenkung Berlin aus verkehrlichen Gründen bisher abgelehnt. Da weitere Anträge auf ver-kehrsrechtliche Anordnungen noch nicht vorliegen, ist eine Aussage zu Bauzeiten und möglicher zeitgleicher Durchführung von Straßenbaumaßnahmen auf den weiter benannten Straßenzügen gegenwärtig nicht möglich.
Frage 2: Trifft es weiter zu, dass im selben Zeitraum außerdem auch auf Zubringern dieser Straßen (Bucher Str., Wiltbergstr., Bahnhofstr. Blankenburg) länger dau-ernde Straßenbaumaßnahmen stattfinden? Wenn ja, wel-che?
Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat hierzu mitgeteilt: Durch das Bezirksamt Pankow wird derzeit im Rahmen einer GRW-Maßnahme (Gemein-schaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts-struktur“) der Ausbau der Wiltbergstraße im Ortsteil Buch von der Straße Am Sandhaus bis zur Karower Chaussee umgesetzt. Die laufende Baumaßnahme soll im Jahr 2019 beendet werden.
Mit voraussichtlichem Baubeginn 2019 soll der Neu-bau der Bucher Straße von der Hauptstraße bis zur Straße 103 im Ortsteil Französisch-Buchholz umgesetzt werden. Dieser Baubeginn ist selbstverständlich auch abhängig von der Verträglichkeit mit dem Bauvorhaben A 114 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
In der Bahnhofstraße im Ortsteil Blankenburg beab-sichtigen die Berliner Wasserbetriebe dringend notwen-dige Leitungsbaumaßnahmen umzusetzen. Der voraus-sichtliche Baubeginn in 2016 wie auch die Dauer der Baumaßnahme unterliegt noch der notwendigen Abstim-mung mit und der Anordnung der Arbeitsstellensicherung durch die Verkehrslenkung Berlin.

Frage 3: Ist dem Senat bekannt, dass insbesondere im Jahr 2016 die DB Netz AG die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick plant, wofür mehre-re Wochenendsperrungen, vor allem aber eine Totalsper-rung der S 2 ab Blankenburg bis Bernau im Oktober 2016 notwendig wird, für die ein Schienenersatzverkehr auf dem ohnehin baustellenbelasteten Straßennetz der Ortstei-le Blankenburg, Karow und Buch eingerichtet werden soll?
Antwort zu 3: Dem Senat ist bekannt, dass für den Aufbau des neuen elektronischen Stellwerkes Zepernick sowie für weitere stattfindende Bauarbeiten der Deut-schen Bahn (DB Netz AG) Totalsperrungen der S2 im Abschnitt Blankenburg – Bernau notwendig werden. Die Baumaßnahmen erfordern laut DB AG Schienenersatz-verkehre, welche dem Senat für folgende Zeiträume mit-geteilt wurden:
– 13.05. (22 Uhr) – 17.05.2016 (4 Uhr) (Blanken-burg – Hohen Neuendorf und Blankenburg – Buch)
– 05.08. – 08.08.2016* (Blankenburg – Mönchmüh-le und Blankenburg – Buch)
– 30.09.2016 (1.30 Uhr) – 31.10.2016 (4 Uhr)(Blankenburg – Bernau)
– 09.12. – 12.12.2016* (Blankenburg – Bernau)
– sowie mehrere Nachtsperrungen im März und Ap-ril 2016 (22 Uhr und 1.30 Uhr)
*jeweils Fr 22 Uhr bis Mo 4 Uhr
Frage 4: Wie bewertet der Senat die auf diese Art ent-stehende Verkehrssituation im Nordosten Berlins?
Antwort zu 4: Baumaßnahmen an Straßen führen na-turgemäß zu Beeinträchtigungen hinsichtlich der Ver-kehrssituation. Dem Senat ist durchaus bewusst, dass die Verkehrsteilnehmer angesichts der Vielzahl der geplanten Baumaßnahmen in Pankow, die auch der wachsenden Stadt und der notwendigen Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur geschuldet sind, in den nächsten Jahren verstärkt verkehrliche Belastungen werden hinnehmen müssen. Auch der Bezirk Pankow hat mitgeteilt, dass die von dort geplanten Baumaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht für die öffentlichen Straßen alternativlos, also schwierig aber notwendig sind. Am 04.03.2016 fand in den Räumlichkeiten des Straßen- und Grünflächenamtes in der Darßer Straße die jährliche Baustellenkoordinierungsrunde mit den Vertretern der Leitungsbetriebe, der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und anderen Beteiligten statt. Die beteiligten Behörden sind insgesamt bemüht, die baubedingten Belastungen für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Bei Bauvorhaben, bei denen absehbar ist, dass sie verkehrlich unverträglich sind (wie Krugstege und B2), wird die zeit-gleiche Durchführung beider Maßnahmen abgelehnt wer-den.
Frage 5: Hält der Senat vor diesem Hintergrund an seinen Plänen fest, während der von ihm geplanten Stra-ßenbaumaßnahmen auf der B2 im Verlauf der Dorfstraße Malchow den notwendigen Umleitungsverkehr (stadtaus-wärts) über den Straßenzug Rennbahnstr. – Romain-Rolland-Str. – Blankenburger Str. – Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg zu führen?
Antwort zu 5: An den im Rahmen der Vorgespräche des Straßenbaulastträgers mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmten Umleitungsstrecke wird grundsätzlich festgehalten. Im Laufe der weiterführenden Planung wird dem Aspekt einer optimalen Verkehrsführung während der Bauzeit und der Berücksichtigung gegebenenfalls nicht vermeidbarer gleichzeitig laufender Maßnahmen weiterhin entsprechende Bedeutung beigemessen werden.
Frage 6: Wie bewertet in diesem Zusammenhang die Verkehrslenkung Berlin die Leistungsfähigkeit der durch diesen Umleitungsverkehr betroffenen, ampelgeregelten Doppelknoten Romain-Rolland-Str. – Tino-Schwerzina-Str. – Blankenburger Str. sowie Heinersdorfer Str. – Blankenburger Pflasterweg – Bahnhofstr. Blankenburg – Krugstege unter den Bedingungen, dass sie durch die anderen Baustellen ohnehin schon zusätzlich belastet sind?
Antwort zu 6: Die Verkehrslenkung Berlin hat initi-iert, dass die betroffenen Lichtsignalanlagen (LSA) im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Im Rahmen dieser verkehrlichen Untersuchung werden Not-wendigkeit und Möglichkeiten einer signaltechnischen Anpassung aufgezeigt. Zur Belastung der Knoten durch eventuelle weitere Baustellen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Frage 7: Welche Alternativen sieht der Senat zu einem derartigen Umleitungsverkehr, bzw. wurden ihm Alterna-tiven vorgeschlagen?
Antwort zu 7: Alternativen zur vorgesehenen Umlei-tungsstrecke wurden umfassend geprüft. Im Bereich der Dorfstraße in Malchow (B2) existieren keine weiteren für den Durchgangsverkehr nutzbaren Verkehrswege. Beid-seitig der B2 befindet sich ein Landschafts- bzw. Natur-schutzgebiet. Der Bau einer Behelfsfahrbahn wurde durch die untere Naturschutzbehörde mit Hinweis auf § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgelehnt. Inso-fern existiert keine Alternative zur vorgesehenen Umlei-tung.
Frage 8: Wie und in welcher Weise plant der Senat, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Blankenburg, Karow und Buch über die sie betreffenden Straßenbau-vorhaben zu informieren und in die Planungen einzube-ziehen? Plant der Senat, Bürgerversammlungen durchzu-führen, und wenn ja, wann?

Antwort zu 8: Für Baumaßnahmen, die in der Zustän-digkeit des Senats liegen, werden alle gängigen Wege der Informationsvermittlung wie Bürgerversammlungen, Internetauftritt, Flyer oder auch Mitteilungen in der Presse genutzt bzw. genutzt werden.
Das Bezirksamt Pankow hat mitgeteilt, dass für Stra-ßenbauvorhaben in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, wie bisher auch, Bürgerversammlungen zur Vorstellung der Planung zum Zeitpunkt des Vorliegens von Entwurfs-unterlagen/-varianten durchgeführt werden.
Berlin, den 06. April 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2016)