Die Zahl der #Fluggäste an den Berliner Flughäfen ist in den ersten neun Monaten dieses Jahres angestiegen. Von Januar bis September 2019 wurden in #Schönefeld und #Tegel 27.261.093 Passagiere abgefertigt und damit 6,4 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das ergeben die vorläufigen Zahlen des Verkehrsberichts. Besonders groß ist erneut der Anstieg in Tegel. Dort starteten und landeten bis September 18.466.875 Fluggäste und damit 16 Prozent mehr als in den ersten neun Monaten des Jahres 2018. In Schönefeld wurden 8.794.218 Passagiere abgefertigt, 9,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
Im Monat September selbst ist die Zahl der Fluggäste leicht zurückgegangen. So fertigten Schönefeld und Tegel insgesamt 3.266.592 Passagiere ab, vier Prozent weniger als im September 2018. Der Flughafen Tegel zählte 2.282.074 Fluggäste, 0,7 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Schönefeld zählte 984.518 Passagiere und damit 13,4 Prozent weniger als im September 2018.
Insgesamt starteten und landeten im September 2019 auf beiden Berliner Flughäfen 25.703 Maschinen. Das waren sieben Prozent weniger als im Vorjahresmonat. In Tegel gab es 17.440 Starts und Landungen (minus 2,8 Prozent). In Schönefeld waren es 8.263 Starts und Landungen (minus 14,6 Prozent).
Insgesamt wurden im vergangenen Monat 3.017.579 Kilogramm #Luftgüter transportiert, 21,9 Prozent weniger als im September 2018. Ab Tegel waren es 1.818.407 Kilogramm (minus 34,9 Prozent). Ab Schönefeld waren es 1.199.172 Kilogramm (plus 11,9 Prozent).
Den #Verkehrsbericht September mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende dieses Monats online unter:
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie viele fest installierte Geräte zur #Geschwindigkeitsmessung („#Blitzer“) gab es in Berlin zum
Stichtag 31. Dezember 2018 und 30.06.2019?
Zu 1.:
Bei der Polizei Berlin befanden sich sowohl zum Jahresende 2018 als auch zum
Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 29 stationäre #Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
im Bestand.
2. Um welche Standorte handelt es sich bei den in Frage 1 genannten Geräten?
Zu 2.:
Die 29 stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen befinden sich an folgenden
Standorten:
13405 Berlin, Scharnweberstraße / Antonienstraße
10439 Berlin, Bornholmer Straße / Schönhauser Allee
13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm
13359 Berlin, Osloer Straße / Koloniestraße
10409 Berlin, Prenzlauer Allee / Ostseestraße
13627 Berlin, Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg
10717 Berlin, Bundesallee / Güntzelstraße
10779 Berlin, Bundesallee / Nachodstraße
13347 Berlin, Seestraße 91-93
10785 Berlin, Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke
10557 Berlin, Großer Stern / Altonaer Straße
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12163 Berlin, Schildhornstraße / Gritznerstraße
10827 Berlin, Innsbrucker Platz
12347 Berlin, A 100, Tunnel Ortskern Britz (TOB)
10961 Berlin, Mehringdamm / Bergmannstraße
10963 Berlin, Hallesches Ufer / Schöneberger Straße
10365 Berlin, Frankfurter Allee 169
14052 Berlin, Theodor-Heuss-Platz 2
10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee
13407 Berlin, Lindauer Allee / Roedernallee
14057 Berlin, Kaiserdamm / Messedamm
10178 Berlin, Mollstraße / Otto-Braun-Straße
10785 Berlin, Kurfürstenstraße / An der Urania
10783 Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstraße
12359 Berlin, Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee
12435 Berlin, Elsenstraße / Puschkinallee
12555 Berlin, An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
12489 Berlin, Adlergestell / Otto-Franke-Straße
13503 Berlin, BAB 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle
Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
3. Wurden im Jahr 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 neue „Blitzer“ installiert und falls ja, wie viele und
welche Kosten sind dadurch jeweils für welchen Standort entstanden?
Zu 3.:
Im Jahr 2018 sind an den folgenden 11 Standorten neue stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
installiert worden:
10587 Berlin, Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee
13407 Berlin, Lindauer Allee / Roedernallee
14057 Berlin, Kaiserdamm / Messedamm
10178 Berlin, Mollstraße / Otto-Braun-Straße
10785 Berlin, Kurfürstenstraße / An der Urania
10783 Berlin, Potsdamer Straße / Bülowstraße
12359 Berlin, Buschkrugallee / Autobahnanschlussstelle Buschkrugallee
12435 Berlin, Elsenstraße / Puschkinallee
12555 Berlin, An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee
12489 Berlin, Adlergestell / Otto-Franke-Straße
13503 Berlin, BAB 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle
Schulzendorfer Straße (beide Fahrtrichtungen)
Die Kosten für die bereits im April 2018 in Betrieb genommene Anlage am Ernst-
Reuter-Platz betrugen 107.481,85 Euro. Für den Standort BAB 111 entstanden Errichtungskosten
in Höhe von 193.589,00 Euro. Die übrigen neun Standorte wurden
im Rahmen eines einzigen Beschaffungsvorganges vom selben Hersteller errichtet.
Die Gesamtsumme lag bei 1.103.527,25 Euro. Die Durchschnittskosten für eine Anlage
betrugen 122.614,13 Euro.
4. Wie hoch waren 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 die Kosten für den Betrieb eines „Blitzers“ (bitte
Gesamtsumme und durchschnittliche Kosten pro Gerät)?
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Zu 4.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 136.458,61 Euro, die Betriebskosten
im ersten Halbjahr 2019 betrugen 62.077,05 Euro. Im Gesamtzeitraum wurden
allein für die Anlage im Tunnel Ortskern Britz (TOB) 92.123,70 Euro aufgewendet.
Vor dem Hintergrund der Vielzahl von Neubeschaffungen, unterschiedlicher Daten
der Inbetriebnahme, zum Teil noch ausstehender Inbetriebnahmen und auch längerfristiger
Außerbetriebsetzungen von älteren Bestandsanlagen lassen sich stimmige
Durchschnittswerte für die Betriebskosten pro Anlage nicht darstellen.
5. Wie viele #Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 durch stationäre
Geschwindigkeitsmessungsgeräte erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassungen pro Gerät)?
Zu 5.:
Im Land Berlin wurden im Jahr 2018 insgesamt 212.770 #Geschwindigkeitsverstöße
durch stationäre Anlagen erfasst, im ersten Halbjahr 2019 waren es 178.712 Verstöße.
Die Verteilung ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Standort Verstöße
2018
Verstöße
1. Hj. 2019
Scharnweberstraße / Antonienstraße 1.718 0
Bornholmer Straße / Schönhauser Allee 8.836 2.283
Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm 1.785 334
Osloer Straße / Koloniestraße 20.174 5.261
Prenzlauer Allee / Ostseestraße 1.892 544
Siemensdamm / Nikolaus-Groß-Weg 17.645 7.670
Bundesallee / Güntzelstraße 6.491 1.233
Bundesallee / Nachodstraße 1.628 246
Seestraße 91-93 (in 2018 außer Betrieb) 0 3.713
Reichpietschufer / George-C.-Marshall-Brücke 19.851 1.248
Großer Stern / Altonaer Straße 1.733 224
Schildhornstraße / Gritznerstraße 23.413 9.631
Innsbrucker Platz 565 1.318
A 100, Tunnel Ortskern Britz (TOB) 80.521 30.761
Mehringdamm / Bergmannstraße 6.691 2.810
Hallesches Ufer / Schöneberger Straße 3.549 559
Frankfurter Allee 169 16.183 16.142
Theodor-Heuss-Platz 2 18 2
Ernst-Reuter-Platz / Otto-Suhr-Allee 77 53
Lindauer Allee / Roedernallee 0 1.765
Kaiserdamm / Messedamm 0 3.000
Mollstraße / Otto-Braun-Straße 0 0
Kurfürstenstraße / An der Urania 0 0
Potsdamer Straße / Bülowstraße 0 0
Buschkrugallee / AS Buschkrugallee 0 616
Elsenstraße / Puschkinallee 0 6.665
An der Wuhlheide / Rudolf-Rühl-Allee 0 246
Adlergestell / Otto-Franke-Straße 0 17.622
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BAB 111 0 64.766
Gesamt 212.770 178.712
(Quelle: pmOWi, Stand für Abfrage 2018 = 22.02.2019, Stand für Abfrage 1. Hj. 2019 = 19.09.2019)
Die in der Antwort zu Frage 3 genannten neuen Anlagen waren bis auf den Standort
Ernst-Reuter-Platz in 2018 noch nicht in Betrieb genommen. Ursächlich für die im
ersten Halbjahr 2019 für einige Anlagen ausgewiesenen Null-Auslösungen waren
defekte oder noch nicht funktionsfähige Stromanschlüsse und Baustellensituationen
bzw. die erstmalige Inbetriebnahme erst zum Monatsende Juni 2019.
6. Wie hoch war 2018 bzw. bis zum 30.06.2019 die Gesamtsumme der aufgrund der von stationären
Blitzern festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen vereinnahmten Bußgelder?
Zu 6.:
Im Jahr 2018 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.681.928,89 Euro an Einnahmen
aus den Messungen stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
erzielt, im ersten Halbjahr 2019 betrugen die Einnahmen 3.057.418,73 Euro.
Berlin, den 26. September 2019
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Frage 1:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Befestigung in meinem Wahlkreis ist die #Akazienallee in 13158 #Berlin-Rosenthal. – Wer übernimmt bei der Akazienallee die Kosten für den Fall, dass diese Straße
ordnungsgemäß #befestigt würde?
Frage 2:
Ein Beispiel für eine Wohnstraße ohne Gehwege in meinem Wahlkreis ist die #Buchhorster Straße in 13158
Berlin-Wilhelmsruh. – Wer übernimmt bei der Buchhorster Straße die #Kosten für den Fall, dass in dieser
Straße ein ordnungsgemäßer #Gehweg eingerichtet würde?
Frage 3:
In welcher Rechtsnorm ist für die genannten Straßen die Kostentragung geregelt?
Antwort zu Frage 1 bis 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
2
„Die Kosten für die erstmalige Herstellung oder den Ausbau einer Erschließungsanlage
trägt zunächst der jeweilige Straßenbaulastträger, bei öffentlich gewidmeten Straßen somit
das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Pankow.
Eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für die Herstellung oder den Ausbau einer
Erschließungsanlage bis zu deren endgültiger Herstellung erfolgt im Rahmen des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) vom 12.07.1995 (GVBl. S. 444), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2006 (GVBl. S. 573). Dort ist geregelt, welche Kosten in welcher
Form durch wen zu tragen sind.
Eine Ausnahme gilt nach § 15a EBG lediglich für Erschließungsanlagen, die vor dem
03.10.1990 endgültig oder teilweise hergestellt worden sind und für Verkehrszwecke
genutzt wurden. Außerdem dürfen für endgültig oder teilweise hergestellte
Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden, wenn sie seit mehr
als 15 Jahren für Verkehrszwecke genutzt werden.
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen handelt es sich somit immer um eine
Einzelfallentscheidung. Maßgeblich für die Prüfung einer Erschließungsbeitragspflicht ist
die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs, also nach
Beendigung der jeweiligen Straßenbaumaßnahme.
Zu den konkret angefragten Straßen können daher derzeit keine Aussagen zu einer
möglichen Erschließungsbeitragspflicht getroffen werden.“
Berlin, den 26.09.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gute Nachricht für die Fahrgäste der U-Bahnlinien #U1 und #U3: Dank großem Einsatz konnten die bei einem #Böschungsbrand in Kreuzberg zerstörten Kabel schneller als angekündigt repariert werden. Die #Streckensperrung zwischen Nollendorfplatz und Kottbusser Tor kann aufgehoben werden. In den nächsten Stunden läuft der U-Bahn-Verkehr auf dem Abschnitt nach und nach wieder an. Ab dem frühen Donnerstagmorgen sind die Züge wieder im regulären Takt unterwegs.
Mehr als ein Dutzend Fachleute mehrerer BVG-Abteilungen waren seit Dienstagabend rund um die Uhr vor Ort im Einsatz, um die Einschränkungen für die Fahrgäste so schnell wie möglich zu beenden. Durch das Feuer an einer Uferböschung des Landwehrkanals waren Signalkabel und Leitungen der Stromversorgung am darüber liegenden Abschnitt der Hochbahntrasse zerstört worden. Allein für die Leit- und Signaltechnik mussten in mehreren Kabeln insgesamt rund 200 einzelne Adern von Hand verbunden und natürlich akribisch geprüft werden.
„Das war ein echter Kraftakt, den die Kolleginnen und Kollegen – bei aller gebotenen Sorgfalt – in Rekordzeit bewältigt haben“, sagte Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Auch die schnelle Umsetzung des Ersatzverkehrs mit Bussen und die umfassende Fahrgastinformation waren wirklich tolle Arbeit für Berlin und die Fahrgäste der U-Bahn. Dafür gebührt allen Beteiligten Respekt – und natürlich ein großes Dankeschön.“
Chaos auf der #Autobahn, Chaos auf der #Bahnlinie. Wer in diesen Tagen von Berlin Richtung Norden muss oder will, zieht die rote Karte. Ebenso in der Gegenrichtung. Gerade hat die Deutsche Bahn erneut Einschränkungen auf der RE-3-Linie bekannt gegeben. Doch ein Ausweichen aufs Auto, um über die Autobahn nach Berlin oder zurück zu fahren, ist momentan ein gewagtes Spiel.
Schutzplanken müssen weg
Denn seit Mitte August blockiert eine Baustelle auf der Richtungsfahrbahn Stettin zwischen #Joachimsthal und #Pfingstberg den gesamten Verkehr. Durch die einspurige Strecke über eine Länge von fast sieben Kilometern gibt es regelmäßig Rückstau bis zur Anschlussstelle Joachimsthal und weiter zurück. Gerade in Spitzenzeiten ist hier alles dicht. Die Arbeiten sind aber nur die Vorbereitung für den später folgenden #grundhaften Ausbau der linken Richtungsfahrbahn (aus Richtung #Stettin in Richtung Berlin).
Die letzte große Hürde zum Bau des Hines-Hochhauses hinterm Saturn am Alexanderplatz ist offenbar aus dem Weg geräumt. Der #BVG-Aufsichtsrat hat „zugestimmt, dass wir eine nachbarschaftliche Vereinbarung abschließen können“, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken.
Das sei ein wichtiger Schritt. Nun müsse die #technische Aufsichtsbehörde des Senats zustimmen. „Das ist eine hervorragende Entscheidung und ein ganz wichtiger Meilenstein zur Realisierung unseres Bauvorhabens“, sagte Hines-Geschäftsführer Christoph Reschke. „Die miteinander gefundene Lösung garantiert der BVG gutachterlich die geforderte Sicherheit für ihre Anlagen.“
Seit Jahren verhandeln BVG und Investor Hines über das Vorhaben. Im Untergrund verläuft ein #U-Bahn-Tunnel, der durch die Last des 150 Meter hohen Turms in Bewegung geraten könnte. Noch im April 2018 hatte BVG-Chefin Sigrid #Nikutta in einem Schreiben an Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) auf die Gefahren …
Nach dem gestrigen Böschungsbrand unterhalb der Trasse der Linien U1 und U3 ist der Abschnitt zwischen den Bahnhöfen Nollendorfplatz und Kottbusser Tor weiterhin unterbrochen. Bei dem Brand waren Kabel der U-Bahn-Signalanlagen schwer beschädigt worden. Die Fachleute der BVG haben nach der Schadensaufnahme noch in der Nacht mit der Reparatur begonnen. Die Kabel müssen nun von Hand neu verknüpft und anschließend geprüft werden. Nach derzeitiger Prognose kann dies bis zum Wochenende dauern.
Die BVG hatte als Ersatz bereits am frühen Dienstagabend einen Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Seit dem heutigen Mittwoch fahren die Ersatzbusse zwischen Gleisdreieck (bis dort bitte U2 nutzen) und Kottbusser Tor. Es sind 15 Fahrzeuge im Einsatz, so dass ca. alle drei bis vier Minuten ein Bus kommt. Dennoch empfiehlt die BVG dringend, den betroffenen Bereich weiträumig zu umfahren.
Die Fahrgäste werden seit Dienstag unter anderem per Twitter, auf BVG.de sowie mit Laufzeilen an den Daisy-Anzeigern und im Berliner Fenster informiert. An den betroffenen Bahnhöfen ist Personal zur Fahrgastinformation im Einsatz, zusätzlich werden entsprechende Aushänge angebracht.
Hinweise an die Redaktionen: Fragen zum Brand richten Sie bitte ausschließlich an die Kollegen der Berliner Feuerwehr. Die Pressemitteilung zu den langfristig geplanten Arbeiten auf der U1/U3 im Bereich Gleisdreieck ab Montag folgt.
Die europäischen Eisenbahnunternehmen #DB, #ÖBB und #CD bringen ab dem kommenden Frühjahr eine neue Zugverbindung an den Start und schicken den #Railjet auf die Reise.
Morgens gegen 6 Uhr ab Berlin und um 8 Uhr ab Dresden, erreicht der Zug bereits um 10.30 Uhr #Prag. Ideal für einen Tagesausflug in die tschechische Hauptstadt. Nach siebenstündigem Aufenthalt ist die Rückfahrt um 17.30 Uhr möglich. Start ist am 4. Mai auf der Strecke Berlin– #Graz in der Gegenrichtung startet der Zug am 5. Mai 2020.
Für Dresden bedeutet der neue Railjet eine Direktverbindung tagsüber nach Österreich. Der Railjet fährt über #Wien umsteigefrei weiter bis Graz.
Mit dem Super Sparpreis Europa sind Tickets zum Beispiel von Berlin nach Prag bereits ab 19,90 Euro, von Dresden ab 14,90 Euro erhältlich. Buchbar ist die neue Verbindung sechs Monate im Voraus.
Das verbesserte Angebot ergänzt die bestehende ICE-Tagesverbindung von Berlin über Halle (Saale), Erfurt, Nürnberg und Passau nach Wien sowie das tägliche Nachtangebot mit dem #ÖBB-Nightjet. Zwischen Berlin, Dresden und Prag verstärkt das neue Railjet-Angebot die bestehende EC-Linie mit einer zusätzlichen #Frühfahrt Richtung Tschechien und einer neuen #Spätverbindung in der Gegenrichtung.
Der über 100 Jahre alte Berliner #U-Bahnhof #Potsdamer Platz erhält einen neuen #Bahnsteig. Das ist notwendig, da die verbauten Materialen veraltet sind und eine statische Ertüchtigung notwendig ist. In der ersten Phase der Erneuerung wird die U-Bahnlinie 2 in Richtung Ruhleben nicht am U-Bahnhof Potsdamer Platz halten.
Dies gilt in der Zeit von Montag, den 7. Oktober 2019 bis Montag, den 12. Oktober 2020. Die Arbeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, da die komplette Bahnsteigseite bis zur #Gleisebene#abgerissen und im Anschluss wieder neu aufgebaut werden muss.
Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen in Richtung Ruhleben, bis zum U-Bahnhof Gleisdreieck zu fahren. Dort kann ohne Bahnsteigwechsel der Zug in Gegenrichtung zurück zum U-Bahnhof Potsdamer Platz genommen werden.
Im Anschluss wird am U-Bahnhof Potsdamer Platz die andere Bahnsteigseite in Richtung S+U Pankow saniert. Für die Anlieferung der Baumaterialien muss der #Ausgang in Richtung Leipziger Straße/Leipziger Platz bis voraussichtlich Oktober 2021 #gesperrt werden.
1. Wie ist der aktuelle Stand der Erstellung der #Entgeltordnung für den #Flughafen Berlin Brandenburg
Willy Brandt (#BER)?
Zu 1.: Im Jahr 2011 wurde die Entgeltordnung für den Flughafen Berlin Brandenburg
(BER) durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
genehmigt. 2017 wurde diese nach Konsultationen mit den Airlines geändert
und erneut genehmigt. Derzeit befindet sich die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
(FBB) in einem erneuten Konsultationsprozess mit den Airlines, um insbesondere die
Einführung des ereignisbezogenen Lärmentgelts und Änderungen bei den Positionsentgelten
vorzunehmen. Die FBB geht von einer Genehmigung rechtzeitig vor Eröffnung
des BER aus.
1.1 Sind für die Entgeltordnung für den BER Erhöhungen der Entgeltsätze beim massebezogenen Startund
Landeentgelt und den Passagiergrundentgelten gegenüber dem Stand der Entgeltordnung von
2012 vorgesehen?
1.2 Wenn ja, in welcher Höhe?
1.3 Wenn nein, warum nicht?
Zu 1.1 – 1.3: Laut Auskunft der FBB sind gegenüber dem Stand der im Jahr 2011
genehmigten Entgeltordnung für den BER keine Änderungen der Höhe der Entgeltsätze
vorgesehen; die FBB sieht hierfür keine Notwendigkeit.
1.4 Ist, wie in der Entgeltordnung von 2012, ein Warteraumentgelt vorgesehen?
Zu 1.4: Ob künftig ein Warteraumentgelt vorgesehen sein wird, kann aufgrund des o.g.
erneuten und noch nicht abgeschlossenen Konsultationsprozesses noch nicht mitgeteilt
werden.
2/3
1.5 Wenn ja, ist weiterhin die Aufteilung in Main-Pier, Süd- und Nord-Pier mit den gleichen Entgeltsätzen
geplant?
Zu 1.5: Ja, diese Aufteilung ist weiterhin geplant.
2. Welche Rolle spielt der Lärmschutz bei der Erarbeitung der Entgeltordnung durch die Flughafengesellschaft
Berlin Brandenburg (FBB)?
Zu 2.: Die zukünftige Entgeltordnung für den BER sieht ein lärmbezogenes Start- und
Landeentgelt vor.
2.1 Welche Entgeltsätze sind bei den lärmbezogenen Start- und Landeentgelten und welche tageszeitlichen
Aufschläge in den Nachtrandzeiten und der Nacht vorgesehen? Wie unterscheiden sie sich von
der Entgeltordnung von 2012?
Zu 2.1: Die FBB beabsichtigt, ein ereignisbezogenes Lärmentgelt einzuführen. Damit
soll ein Anreiz zu entsprechend leiseren Flugverfahren geschaffen werden.
In dem im Jahr 2011 genehmigten Lärmentgelt für den BER werden Luftfahrzeugtypen
entsprechend den durchschnittlich gemessenen Lärmwerten in maximale Lärmklassen
eingestuft (Lärmklasse 1 = 33,25 EUR bis Lärmklasse 7 = 3.990 EUR je Flugbewegung).
In dem zur Inbetriebnahme im Jahr 2020 geplanten, aber noch nicht genehmigten,
Lärmentgelt für den BER wird jeder Flug entsprechend dem tatsächlich gemessenen
Lärm abgerechnet; die Einstufung erfolgt in 11 Lärmklassen (Lärmklasse 1 = 40 EUR
bis Lärmklasse 11 = 7.500 EUR je Flugbewegung).
Vergleich der Nachtzuschläge:
Zeitintervall 2011 2020
22.00 bis 22.59 Uhr Ortszeit 20% 100%
23.00 bis 23.29 Uhr Ortszeit 50% 200%
23.30 bis 23.59 Uhr Ortszeit 100% 300%
00.00 bis 04.59 Uhr Ortszeit 400% 500%
05.00 bis 05.29 Uhr Ortszeit 100% 500%
05.30 bis 05.59 Uhr Ortszeit 50% 500%
2.2 ist ein Lärmschutzentgelt zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
Zu 2.2: Ja, es ist ein Schallschutzentgelt vorgesehen.
2.2.1 Wenn ja, in welcher Höhe?
2.2.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 2.2.1 und 2.2.2: Das Entgelt ist zweigeteilt. Zum einen wird ein fixes Entgelt je Flugbewegung
bis 60.000 kg Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeugs in Höhe von 34 EUR
und bei mehr als 60.000 kg Höchstabfluggewicht in Höhe von 68 EUR erhoben. Zum
anderen wird ein variables Entgelt je Passagier bzw. 100 kg Fracht/Post in Höhe von
0,50 EUR erhoben.
3. Wird es Entgeltaufschläge bei Verspätungen in den Nachtrandzeiten oder bei Ausnahmegenehmigungen
in der Nachtzeit geben?
3/3
Zu 3.: Ja, durch Zuschläge auf das Lärmentgelt (siehe Antwort zu 2.1) von bis zu
500%.
4. Wird es verkehrsfördernde Konditionen in der Entgeltordnung geben?
4.1 Wenn ja, wie werden die ausgestaltet sein?
Zu 4. und 4.1: Verkehrsfördernde Konditionen sind in der neuen Entgeltordnung vorgesehen
für neue Destinationen mit Schwerpunkt Langstrecke, für die Anzahl der
Passagiere pro Jahr und für eine besonders hohe Auslastung.
5. Ist in der Entgeltordnung ein emissionsabhängiges Entgelt enthalten?
Zu 5.: In der genehmigten wie in der geplanten Entgeltordnung für den BER ist ein
emissionsabhängiges Entgelt vorgesehen.
5.1 Wenn ja, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des CO2 Ausstoßes oder Stickoxid – und Kohlenwasserstoffemission?
5.2 Wenn nicht, warum nicht?
Zu 5.1 und 5.2: Die Berechnung erfolgt wie an allen großen deutschen Flughäfen auf
Grundlage des Stickstoffäquivalents.
6. Wird es aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes Entgeltunterschiede zwischen innerdeutschen
Verbindungen und Kontinental- beziehungsweise Interkontinentalstrecken geben?
Zu 6.: Entgeltunterschiede zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenverbindungen
sind nicht vorgesehen.
7. Bis wann muss die Entgeltordnung genehmigt und veröffentlicht sein, um zur geplanten Eröffnung
des BER im Oktober 2020 wirksam zu werden?
Zu 7.: Der Antrag auf Genehmigung der nach dem erneuten Konsultationsprozess mit
den Airlines angepassten Entgeltordnung ist bis spätestens fünf Monate vor dem Inkrafttreten
der beabsichtigten Entgeltordnung bei der Genehmigungsbehörde zu stellen.
Vor dem Antrag sind die Änderungen den Airlines in einer Konsultation vorzustellen.
Spätestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten ist die Entgeltordnung in den Nachrichten
für Luftfahrer, dem Amtsblatt für die Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland
herausgegeben von der Deutschen Flugsicherung, zu veröffentlichen.
Berlin, den 27.09.2019
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen