Ausstattung der neuen BVG-Busse mit Hubplattformen fuer Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der technischen Ausstattung von neuen BVG-Omnibussen mit Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. Nachdem alternative Systeme wie das „kneeling-system“ oder Rampen im Praxistest als unzureichend oder fehleranfällig eingestuft wurden, befürwortet der Senat die Hubplattform als am besten geeignete Lösung. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe teilt mit, dass ab dem zweiten Quartal 1990 die ersten Niederflur-Eindeckbusse mit ausgereiften Fronthubliften ausgeliefert werden und zukünftig vorrangig solche Modelle beschafft werden sollen.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/484
Kleine Anfrage
Nr. 269
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über die Ausstattung der neuen BVG-Busse mit
Hubplattformen für Rollstuhlfahrer/innen
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß die BVG im Frühjahr 1988 nur deswegen einen geringen Teil der Bestellung für Eindeckerbusse mit technischen Einstiegshilfen für Rollstuhlfahrer/innen bestellt hat, weil sie fünf verschiedene Versionen mit Behinderten erst einmal ausprobieren wollte, um im Frühjahr 1989 dann die gesamte Bestellung ausschließlich in der bestmöglichen Version tätigen zu können?
2. Stimmt der Senat mit mir überein. daß der Test in dem Moment als beendet gelten muß, wenn nur die Hubplattform als einzige praktikable und den größtmöglichen Benutzerkreis dienende Version übrig bleibt, da das „kneeling-system“ (Federentlastung) eine unüberwindliche Stufe (Leergewicht Elektro-Rollstuhl 100 kg) beläßt und Versuche mit der Rampe ergeben haben, daß die Rollstühle umkippen müssen?
3. Kennt der Senat die Auskunft der BVG, daß für die bereits im März 1989 getätigte Bestellung noch die Möglichkeit eines „technischen“ Redaktionsschlusses offengeblieben ist, um die Hubplattform als Ausstattung für die Busse nachträglich zu bestellen?
4. Will der Senat die BVG veranlassen, diese Möglichkeit zu nutzen, und wann wird nun die Ausstattung mit der Hubplattform endlich bei allen Herstellern in Auftrag gegeben?
5. Oder will der Senat es zulassen. daß wieder eine Anzahl neuer BVG-Busse acht Jahre lang nicht der gesamten Öffentlichkeit zugänglich ist und wenn ja: wieviel Jahresbestellun-gen will er noch verstreichen lassen?
6. Für wie lang schätzt der Senat die Umbauzeit ein, bis alle Bushaltestellen der Stadt so erhöht und die Anfahrtsmöglichkeiten (Busspur oder Kap) so arrangiert sind, daß Fahrzeugboden und Bordstein auf gleicher Höhe und dazu noch so dicht zueinander liegen, damit alle Rollstuhlfahrer/innen ohne technische Einstieghilfe in sämtliche Busse gelangen können?
7. Ist dem Senat bekannt, daß der Niederflurbus des einen Herstellers die Weiterentwicklung des Berliner Doppeldeckers (also dessen Unterteils) darstellt und somit umgekehrt der Doppeldecker in dieser neuen Version auch mit Hebeplattform ausgestattet werden könnte, und wird der Senat darauf dringen, daß ein solcher Prototyp in Auftrag gegeben wird?
Berlin, den 23. Juni 1989
Eingegangen am 30. Juni 1989
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 269
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja.
Zu 2.:
Der Senat teilt Ihre Meinung, daß ein Test beendet werden soll, wenn sich ein technisches Hilfsmittel als das am besten geeignete und betriebssicherste System erweist. Die Hubplattform ist zwar zur Zeit für die Rollstuhlbenutzer als geeignetste Lösung anzusehen, jedoch muß der Senat auch die technischen Vorbehalte der BVG hinsichtlich der dauerhaften Betriebssicherheit der Hubplattform berücksichtigen.
Zu 3.:
Ja, nach Auskunft der BVG ist der technische Redaktionsschluß jedoch für jede technisch sinnvolle Lösung offen. Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, daß die Omnibuslieferanten der BVG erst ab dem zweiten Quartal 1990 Niederflur-Eindeckomnibusse mit Hubliften vorn ausliefern können.
Zu 4. und 5.:
Der Senat erwartet von der BVG, daß sie ihre Omnibusse mit ausgereiften, dauerhaft funktionstüchtigen Einrichtungen ausstattet, die auch den Interessen der Fahrgäste mit Rollstühlen gerecht werden. Da die Omnibuslieferfirmen der BVG sich nunmehr im Stande erklärt haben, ab zweiten Quartal 1990 Niederflur-Eindeckbusse mit Fronthubliften zu liefern, wird die BVG zunächst zwanzig Fahrzeuge mit Hubliften an der Vordertür ausstatten lassen. Der Senat hat die Geschäftsleitung der BVG jedoch wissen lassen, daß er wünscht, solange nur noch Niederflur-Eindeckbusse mit Hubmatic-Lift an der Vordertür anzuschaffen, bis eine andere, auch von den Fahrgästen mit Rollstühlen benutzbare technische Lösung gefunden ist, die auch von Behinderten und ihren Verbänden akzeptiert wird.
Zu 6.:
Eine realistische Einschätzung des Zeitraumes ist insbesondere wegen der noch in den Anfängen befindlichen Planungen gegenwärtig nicht möglich. Hinzu kommt, daß die finanziellen Auswirkungen noch nicht absehbar sind und das Omnibusnetz auch künftig Änderungen unterworfen sein wird.
Zu 7.:
Ja, diese technische Verwandtschaft ist dem Senat bekannt. Allerdings kann daraus allein noch nicht auf Möglichkeiten geschlossen werden, auch Doppeldeckbusse mit vorderen Hubliften auszustatten. Der Senat unterstützt die BVG, ausdrücklich darin, geeignete technische Lösungen für die weitere Erhöhung der Behindertenfreundlichkeit auch der Doppeldecker zu entwickeln, und dabei auch die Möglichkeiten von Hubliften an Doppeldeckbussen zu untersuchen.
Berlin, den 2. November 1989
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 16. November 1989
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.