Untersuchungen von S- und U-Bahn-Projekten

Untersuchungen von S- und U-Bahn-Projekten

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der standardisierten Bewertung von Schienenverkehrsprojekten im öffentlichen Personennahverkehr Berlins nach bundeseinheitlichen Kriterien. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe legt die bisher ermittelten Nutzen-Kosten-Indikatoren für verschiedene S- und U-Bahn-Strecken offen, darunter den S-Bahnring und die Verlängerung der U-Bahnlinie 9. Für das Jahr 1990 kündigt der Senat weitere Untersuchungen auf Basis eines aktualisierten Datengerüsts an, um die Dringlichkeit und Förderfähigkeit zukünftiger Schnellbahnprojekte transparent zu prüfen.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/414

Nr. 548
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Untersuchungen von S- und U-Bahn-Projekten

Ich frage den Senat:
1. Welches sind die wesentlichen Einflußgrößen für die Untersuchungen von Bahnprojekten nach dem sogenannten bundeseinheitlichen standardisierten Bewertungsverfahren, und was beschreibt der Ergebnisfaktor?
2. Für welche Berliner Projekte wurde bisher eine Untersuchung nach dem o. g. Bewertungsverfahren durchgeführt mit welchen Ergebnissen? Bitte einzeln auflisten.
3. Welche Ergebnisse erbrachten entsprechende Untersuchungen in anderen Städten? Bitte Beispiele.
4. Für welche Projekte wird o. g. Bewertungsverfahren derzeit durchgeführt, bei welchen Projekten soll in diesem oder dem nächsten Jahr mit der Untersuchung begonnen werden, und wann werden jeweils Ergebnisse vorliegen?
5. Teilt der Senat die Einschätzung von Fachleuten, daß zur objektiven Beurteilung der Bedeutung und der Dringlichkeit eines Projektes und zur Vergleichbarkeit aller S- und U-Bahn-Projekte stets ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden sollte, unabhängig davon, ob durch die Finanzierung mit GVFG-Mitteln ein Bewertungsverfahren zwingend erforderlich ist?
6. Gibt es S- und U-Bahn-Projekte, bei denen der Senat auf das Bewertungsverfahren verzichten will? Wenn ja, warum? Welche ungefähren Ergebnisfaktoren wäre bei diesen Projekten auf Grund der Erfahrungen mit dem Bewertungsverfahren jeweils zu erwarten?

Berlin, den 26. September 1989
Eingegangen am 28. September 1989

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 548
Im Namen des Senats von Berlin

Zu 1.:
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Bei der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden die Auswirkungen geplanter Projekts u. a. durch folgende Einzelgrößen beschrieben: Reisezeiten im ÖPNV sowie im Individualverkehr, ÖV-Fahrgeld bzw. ÖV-Erlöse, Betriebskosten im Individualverkehr, Vorhaltungskosten für Fahrwege und Fahrzeuge im ÖV, Betriebsführungskosten im ÖV, Abgasemissionen, Primärenergieverbrauch, Unfallschäden.
Ein wesentlicher Ergebniswert der standardisierten Bewertung ist der Nutzen-Kosten-Indikator, der als Quotient aller (monetär beschriebenen) Nutzenwerte zu den Kostenwerten errechnet wird. Somit wird z. B. durch einen hohen Nutzen-Kosten-Indikator die besondere Dringlichkeit eines Projektes dokumentiert. Sofern geplante Maßnahmen aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zu finanzieren sind, ist zu beachten, daß der Bundesminister für Verkehr (BMV) zur Genehmigung eines Projektes einen Mindestwert von etwa 1,0 voraussetzt.

Zu 2.:
Für folgende Projekte wurden Untersuchungen nach der standardisierten Bewertung durchgeführt:
Nutzen-Kosten-Indikator
– S-Bahnring (gesamt) + U-Bahnlinie 8 bis S-Bahnhof Hermannstraße: 2,95
– U-Bahnlinie 9 bis Lankwitz/Kirche: 0,62
– U-Bahnlinie 9 bis Lankwitz/Kirche und S-Bahn bis Lichterfelde Süd: 0,80
– U-Bahnlinie 9 bis Lichterfelde Süd (- Verschwenkung der S2 über Kolonnenstraße nach Gleisdreieck): 1,28
Nutzen-Kosten-Indikator: 2,07

Zu 3.:
Die Untersuchungen in anderen Städten werden dem BMV vorgelegt und stehen deshalb dem Senat im einzelnen nicht zur Verfügung. Aus Kontaktgesprächen mit dem BMV ist bekannt, daß auch die meisten im Bundesgebiet geplanten Schnellbahnprojekte den obengenannten Mindestwert für den Nutzen-Kosten-Indikator nur knapp überschreiten.

Zu 4.:
Die zur Zeit noch laufenden Untersuchungen zu den Projekten „U-Bahnlinie 8 in das Märkische Viertel“ sowie „S-Bahnstrecke Westkreuz – Pichelsberg“ wird bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Es ist vorgesehen, im nächsten Jahr weitere Untersuchungen nach dem standardisierten Bewertungsverfahren durchzuführen. Hierzu soll zunächst ein aktualisiertes Datengerüst erarbeitet werden, in dem insbesondere die Auswirkungen der in diesem Jahr realisierten Änderungen im BVG-Angebot (u. a. Tarife, Busspuren) berücksichtigt werden. Folgende Projektbereiche sollen 1990 untersucht werden:
1. Verlängerung der U-Bahnlinie 9 bis Rathaus Lankwitz
2. S-Bahn von Lichterfelde Süd nach Gleisdreieck (S 6)
3. S-Bahnstrecke von Westkreuz bis Spandau (S 5).
Die Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich bis Ende des nächsten Jahres vorliegen.

Zu 5.:
Ja.

Zu 6.:
Für das 71-km-Netz der S-Bahn und die im Bau befindlichen U-Bahn-Linien gibt es keine Bewertungen. Für alle in den nächsten Jahren zur Realisierung anstehenden Schnellbahn-Projekte sind Untersuchungen nach dem standardisierten Bewertungsverfahren vorgesehen. Da dieses Verfahren vielschichtige Berechnungen beinhaltet, ist die Angabe von ungefähren Ergebniswerten nicht vertretbar.

Berlin, den 19. Oktober 1989
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 24. Oktober 1989

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.