Kuerzungen von Strassenbaumitteln im Haushaltsplan 1990

Kuerzungen von Strassenbaumitteln im Haushaltsplan 1990

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Senatsentscheidung, die investiven Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsplan 1990 für alle zwölf Berliner Bezirke um insgesamt 15 Millionen DM zu kürzen. Der Senator für Finanzen begründet diesen Schritt mit der politischen Schwerpunktsetzung zur Finanzierung des rot-grünen Regierungsprogramms, betont jedoch, dass die Kürzungen mit Augenmaß vorgenommen wurden. Negative beschäftigungspolitische Auswirkungen oder der Abbau von Arbeitsplätzen bei den Berliner Baufirmen seien laut Senat durch die verbleibenden Mittelströme nicht zu befürchten.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/484

Nr. 597
des Abgeordneten Klaus-Ulrich Reipert (CDU)
über Kürzungen von Straßenbaumitteln im Haushaltsplan 1990

Ich frage den Senat:
1. Was hat den Senat veranlaßt, bei allen zwölf Bezirken insgesamt rund 15 Millionen DM bei den investiven Straßenbaumaßnahmen zu streichen?
2. Wie hoch soll nunmehr nach den Vorstellungen des Senats das Volumen der Straßenbaumittel im Jahr 1990
a) bei den Bezirken,
b) bei der Hauptverwaltung
sein?
3. Sind die Bezirke vorher hierüber informiert worden, und hatten sie die Möglichkeit, zum Beispiel bei den Einwendungsverhandlungen ihren Standpunkt darzustellen?
4. Welche Auswirkungen werden die Kürzungen auf die Auftragslage der Berliner Baufirmen und deren Arbeitnehmer haben, und ist damit zu rechnen, daß hierdurch weitere Arbeitsplätze abgebaut werden und die Kurzarbeit noch verstärkt wird, da im Straßenbau ca. 95% der Aufträge durch die öffentliche Hand vergeben werden?

Berlin, den 5. Oktober 1989
Eingegangen am 10. Oktober 1989

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 597
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Der Senat hat im Rahmen seines Beschlusses zur Finanzierung der Schwerpunkte des Regierungsprogramms auch eine Minderung der Investitionsausgaben für Straßenbaumaßnahmen um 15 Mio. DM je Jahr vorgesehen; er hat damit insoweit politisch Prioritäten gesetzt.

Zu 2.:
In den Bezirksplänen sind für 1990 unter Berücksichtigung der in Frage stehenden Kürzungen insgesamt 95,3 Mio. DM für Straßenbaumaßnahmen veranschlagt. In den Einzelplänen der Hauptverwaltung sind keinerlei Mittel für den Straßenbau vorgesehen.

Zu 3.:
Die Bezirke wurden über die zu erwartenden Kürzungen jeweils zu Beginn der Einwendungsverhandlungen über den Entwurf des Haushaltsplan 1990 und der Investitionsplanung 1989 bis 1993 unterrichtet, also ab 19. Mai 1989. Allerdings ist dem Senat bekannt, daß sich die Vertreter eines Bezirkes an eine solche Mitteilung nicht erinnern können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß diese Ankündigung in diesem Fall versehentlich unterblieben ist.
Die objektbezogenen Kürzungen, wie sie von der Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe nach Abwägung der Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen vorgeschlagen wurden, sind den Bezirken unter dem 4. Juli 1989 mitgeteilt worden.
Der Senat ist bereit, Vorschläge der von den Kürzungen im Tiefbaubereich betroffenen Bezirke bei der Fortschreibung der Investitionsplanung zu berücksichtigen, sofern sie kostenneutral und sachlich vertretbar sind. In einem Fall hat der Senat einen solchen Vorschlag bereits entsprochen.

Zu 4.:
Auf eine entsprechende Fragestellung des Herrn Abgeordneten Rudolf hatte ich am 26. Juli 1989 wie folgt geantwortet (Drs 11/266):
Negative beschäftigungspolitische Auswirkungen im Tiefbaubereich sind durch die Kürzung der Investitionsmittel um jährlich 15 Mio. DM nicht zu erwarten. Die Ausgabenkürzung wurde mit Augenmaß vorgenommen und so bemessen, daß die für Tiefbauinvestitionen im Haushaltsplan verbliebenen Mittel nur um 4,1 Mio. DM (2,3 v. H.) niedriger sind als die entsprechenden Ist-Ausgaben in 1988. Dabei ist zu berücksichtigen, daß in den Ist-Ausgaben 1988 nicht nur Ausgaben auf Grund der Ansätze 1988, sondern auch solche auf Grund von Resten aus Vorjahren und auf Grund zugelassener Mehrausgaben enthalten sind. Eine entsprechende Entwicklung ist auch für 1990 zu erwarten.

Berlin, den 27. Oktober 1989
Dr. Meisner
Senator für Finanzen
Eingegangen am 14. November 1989

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.