Aufzuege auf S- und U-Bahnhoefen
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Bestand sowie der laufenden und zukünftigen Planung von Aufzügen auf den Berliner S- und U-Bahnhöfen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe legt hierzu eine detaillierte Auflistung von Kabineninnenmaßen bestehender und geplanter Anlagen vor, wobei für Neu- und Umbauten eine lichte Standardgröße von 1,40 m mal 2,10 m angestrebt wird. Zudem wird die prioritäre Bedeutung von Aufzügen gegenüber Fahrtreppen erörtert, insbesondere im Hinblick auf den Transport von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern bei beengten Platzverhältnissen.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/450
Nr. 550
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Aufzüge auf S- und U-Bahnhöfen
Ich frage den Senat:
1. Auf welchen S- und U-Bahnhöfen gibt es Aufzüge mit welchen Innenraummaßen (bitte einzeln auflisten)?
2. Auf welchen S- und U-Bahnhöfen sind Aufzüge im Bau bzw. geplant mit welchen Innenraummaßen (bitte einzeln auflisten, soweit möglich)?
3. Welche Innenraummaße eines Aufzuges sind für den Transport von ein, zwei und drei Fahrrädern bzw. für den Transport einer/eines Rollstuhlfahrerin/Rollstuhlfahrers und eines Fahrrades erforderlich?
4. Teilt der Senat meine Auffassung, daß alle Aufzüge zum Fahrradtransport geeignet sein sollten?
5. Teilt der Senat meine Auffassung, daß bei beengten Verhältnissen oder zur Begrenzung der Kosten ein großer Aufzug, der zum Transport von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern, Kinderwagen und Fahrrädern geeignet ist, wichtiger ist als eine Fahrtreppe, so daß ein großer Aufzug Vorrang haben muß?
Berlin, den 26. September 1989
Eingegangen am 28. September 1989
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 550
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Folgende Aufzüge auf S- und U-Bahnhöfen existieren bereits:
Bahnhöfe: Innenraum-Maße:
U-Bahnhof Rathaus Spandau (zwei Aufzüge): 1,10 x 2,10 m
U-Bahnhof Krumme Lanke: 1,10 x 2,10 m
U-Bahnhof Rathaus Neukölln: 1,10 x 2,10 m
U-Bahnhof Paracelsus-Bad: 1,10 x 2,10 m
S-Bahnhof Frohnau: 1,10 x 1,40 m
S-Bahnhof Wannsee
– Kronprinzessinnenweg: 1,60 x 2,02 m
– auf den Bahnsteigen: 1,10 x 2,10 m
S-Bahnhof Savignyplatz (Inbetriebnahme Dezember 1989): 1,10 x 1,40 m
Zu 2.:
Folgende Aufzüge befinden sich im Bau bzw. in der Planung:
Bahnhöfe: Innenraum-Maße:
U-Bahnhof Osloer Straße (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Bismarckstraße (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Lipschitzallee: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Fehrbelliner Platz (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Rathaus Steglitz
– 2 Aufzüge: 1,40 x 2,10 m
– 1 Aufzug (Schrägaufzug): ca. 1,30 x 2,10 m
U-Bahnhof Zoologischer Garten (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Berliner Straße (drei Aufzüge, Schrägaufzug): ca. 1,30 x 2,10 m
U-Bahnhof Hermannplatz (drei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Prinzenstraße (neuer Südeingang): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Paradestraße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Reinickendorfer Straße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Kochstraße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Voltastraße: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Tempelhof Südring (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Lindauer Allee (zwei Aufzüge, Schrägaufzug): 1,10 x 1,40 m
U-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Klinik: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Rathaus Reinickendorf: 1,40 x 2,10 m
U-Bahnhof Wilhelmsruher Damm: 1,40 x 2,10 m
S-Bahnhof Steglitz: 1,40 x 2,10 m
S-Bahnhof Anhalter Bahnhof (zwei Aufzüge): 1,40 x 2,10 m
S-Bahnhof Zoologischer Garten: 1,40 x 1,60 m
Darüber hinaus sind im S-Bahnbereich weitere Bahnhöfe zur Ausstattung mit Aufzügen vorgesehen, wobei das Standardmaß 1,40 x 2,10 m (lichte Kabinengröße) als Grundfläche angestrebt wird.
In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 5606 (veröffentlicht in Drs 11/82) vom 25. April 1989 hingewiesen.
Zu 3.:
Mit den Aufzügen vom Maß 1,10 x 2,10 m können zwei Fahrräder oder ein Rollstuhl transportiert werden.
Bei Aufzügen mit der Abmessung 1,40 x 2,10 m lassen sich drei Fahrräder mitnehmen.
Im Interesse der Fahrgäste mit Rollstühlen sollen Fahrräder und Rollstühle nicht gleichzeitig im Aufzug befördert werden.
Zu 4.:
Ja. Im Rahmen des nachträglichen Einbaus von Aufzügen jedoch müssen die jeweiligen baulichen Gegebenheiten der Bahnhöfe berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Bahnhöfe, deren Bauplanung schon längerfristig abgeschlossen worden ist.
Zu 5.:
Fahrtreppen sind prinzipiell bei hohem Fahrgastaufkommen und bei großen Höhenunterschieden wegen ihrer Leistungsfähigkeit erforderlich. Der Aufzug stellt sich nicht als Ersatz der Fahrtreppe dar, sondern als sinnvolle Ergänzung für bestimmte Benutzergruppen des Öffentlichen Personennahverkehrs. Auf Grund seiner geringeren Leistungsfähigkeit und höheren Störanfälligkeit kann selbst ein großer Aufzug eine Fahrtreppe nicht ersetzen. Es ist jedoch Ziel des Senats, bei jedem Schnellbahnhof, der neu errichtet bzw. grundsaniert wird, auch einen Aufzug vorzusehen.
Berlin, den 19. Oktober 1989
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 27. Oktober 1989
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.