Kleine Anfrage Nr. 409: U-Bahn-Ueberbauung in Zehlendorf

Kleine Anfrage Nr. 409: U-Bahn-Ueberbauung in Zehlendorf

Ereignis

Der Abgeordnete Wolfgang Bogen (REP) hinterfragt die planungsrechtlichen und ökologischen Grundlagen einer geplanten Überbauung der U-Bahn-Einschnitt-Trasse der Linie 2 zwischen Podbielskiallee und Krumme Lanke in Zehlendorf. Er verweist auf die besondere Schutzwürdigkeit des Gebiets, den Denkmalschutz der Onkel-Tom-Siedlung sowie die zu erwartenden Baumfällungen. Der Senat erklärt, dass eine städtebauliche Tragfähigkeitsuntersuchung erst klären solle, ob und in welchem Umfang gebaut werden könne, und verweist auf die Berücksichtigung von Denkmal-, Umwelt- und Naturschutz.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/414 (Kleine Anfrage Nr. 409)

Originaltext:

Nr. 409 des Abgeordneten Wolfgang Bogen (REP) über U-Bahn-Überbauung in Zehlendorf

Ich frage den Senat:

  1. Mit welchen gesetzlichen Grundlagen läßt sich die geplante Überbauung der U-Bahn-Einschnitt-Trasse zwischen Podbielskiallee und Krumme Lanke der Linie 2 in Zehlendorf vereinbaren?

  2. Muß man davon ausgehen, daß angesichts der Tatsache, daß ein Großteil des vorhandenen Wohngebietes entlang der Trasse einen geschützten Wohnbereich darstellt und im weitläufigen Bereich die Onkel-Tom-Siedlung sogar unter Denkmalschutz steht, dieses Bauvorhaben eine völlige Umkehrung der ökologischen Stadtplanungsideen des Senats bedeutet?

  3. Wie kann eine postmoderne U-Bahn-Überbauung von Seiten des Senates gerechtfertigt werden, wenn in solchen geschützten Gebieten Hauseigentümer nicht einmal ihre Fensterform verändern dürfen?

  4. Inwieweit können Überlegungen, derartige Überbauungspläne zu verwirklichen, gerechtfertigt werden, wenn im geplanten Baubereich der U-Bahn-Trasse etwa 2000 geschützte Bäume im wertvollen Mischbestand gefällt werden und über 250 gesunde Straßenbäume zum Opfer fallen?

  5. Muß damit gerechnet werden, daß das Bauvorhaben mit seiner flächenmäßigen Ausdehnung den Landschaftscharakter dieser Ortsteile von Zehlendorf nachteilig verändert und die Lebensqualität der Anwohner in diesem aufgelockerten Wohnbereich stark beeinträchtigt wird?

  6. Ist ferner eine Prüfung dieser ökologischen Stadtplanungsproblematik von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung möglich, ohne eine Abkehr vom Baum- und Denkmalschutz zu betreiben?

Berlin, den 15. August 1989

Eingegangen am 15. August 1989

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 409

Im Namen des Senats von Berlin beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Nach den Leitsätzen des BauGB ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten.

Im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse, sparsamen Bodenverbrauch und Naturschutz, müssen bei gravierender Flächenknappheit und immens steigendem Wohnungsneubaubedarf auch ungewöhnliche Flächenpotentiale in planerische Überlegungen einbezogen werden.

Die Belange des Denkmalschutzes, des Umweltschutzes sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind dabei selbstverständlich zu berücksichtigen.

Zu 2. bis 5.:

Ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise gebaut werden kann, soll eine in Auftrag gegebene städtebauliche Tragfähigkeitsuntersuchung klären, bei der auch die ökologischen Grundlagen sowie Belange des Natur- und Landschaftsschutzes und des Denkmalschutzes ermittelt werden. Fragen des Baustils oder des Umfangs der zu fällenden Bäume stehen daher noch nicht zur Debatte.

Berlin, den 15. Oktober 1989

N a g e l
Senator für Bau- und Wohnungswesen

Eingegangen am 19. Oktober 1989

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt