über Situation am Teltow-Kanal für die Berliner Binnenschiffahrt
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den verkehrlichen Erleichterungen für die Berliner Fracht- und Personen-Binnenschifffahrt auf dem Teltowkanal sowie den angrenzenden DDR- und Ost-Berliner Wasserwegen nach der Grenzöffnung. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, stellt klar, dass der in der Frage erwähnte Beschluss des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen so nicht stattgefunden hat, der Senat die langjährigen Forderungen der Binnenschifffahrtsverbände jedoch vollumfänglich unterstützt. Er weist den Vorwurf der Erfolglosigkeit im Provisorischen Regionalausschuss entschieden zurück und verweist auf die zuständigen Kommissionen nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages. Dort wurden bereits wesentliche Durchbrüche erzielt, darunter die Freigabe von Grenzgewässern sowie von Abschnitten des Teltowkanals (zwischen Glienicker Lake und Griebnitzsee) und des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals für Fahrgastschiffe.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/748
Nr. 949
des Abgeordneten Ernst-August Poritz (CDU)
über Situation am Teltow-Kanal
für die Berliner Binnenschiffahrt
Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß sich der Innerdeutsche Ausschuß des Bundestages in seiner Sitzung am 13. Dezember 1989 die Wünsche der Berliner Binnenschiffahrt hinsichtlich der Situation am Teltow-Kanal zu eigen gemacht hat und u. a. gefördert hat
a) eine sofortige Freigabe der Ost-Berliner und DDR-Wasserwege für Personenschiffe, damit Ausflugsdampfer über den Berlin-Spandauer-Kanal vom Moabiter Humboldthafen zum Spandauer Nordhafen oder über die bis-
her gesperrten Abschnitte der Glienicker Lake und des Teltow-Kanals fahren können;
b) längere Abfertigungszeiten für die Frachtschiffahrt an den Wasserkontrollpunkten, damit Frachtschiffe in Zukunft am Teltow-Kanal und an der Glienicker Lake länger als bis zu der bisher erlaubten Stunde 14.00 Uhr einfahren können;
c) eine Lockerung der Kontrollen bei innerstädtischen Fahrten durch Ost-Berlin und eine Freigabe der Liegeplätze für den Transit?
2. Wie bewertet der Senat Berechtigung und Nutzen dieser Forderungen, und wie hat er sie sich ggf. zu eigen gemacht?
3. Wie bewertet der Senat die Haltung der östlichen Seite zu diesen Forderungen?
4. Trifft es zu, daß sich der Regionalausschuß mit diesem Fragenkomplex beschäftigt hat, ggf. wann und wie oft und ggf. mit welchem Ergebnis?
5. Von welchen Zeitvorstellungen geht der Senat bezüglich der Realisierung der Forderungen zu 1. aus auch im Hinblick auf die kommende Sommersaison, und wie erklärt er sich die offensichtliche bisherige Erfolglosigkeit seiner Bemühungen im Regionalausschuß?
Berlin, den 31. Januar 1990
Eingegangen am 1. Februar 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 949
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In der Sitzung des Ausschusses für Innerdeutsche Beziehungen des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1989 ist der von Ihnen aufgelistete Themenkomplex „Binnenschiffahrt“ nicht behandelt worden.
Zu 2.:
Bei den angesprochenen Verkehrserleichterungen und Ausweitungen eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Binnenschiffen handelt es sich um Forderungen, die von den Binnenschiffahrtsverbänden seit Jahren geltend gemacht werden; sie sind dem Senat bekannt und werden von ihm unterstützt.
Zu 4.:
Für Angelegenheiten des gegenseitigen Wechsel- und Transitverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Kommissionen nach Art. 32 des Verkehrsvertrages¹) und nach Art. 19 des Transitabkommens²) zuständig.
Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit dem Berliner Senat in beiden Kommissionen bereits wesentliche Fortschritte auch für die Binnenschiffahrt mit der DDR vereinbart. Diese Verhandlungen werden fortgeführt.
Der Provisorische Regionalausschuß für den Ballungsraum Berlin hat sich der Angelegenheiten nur vorbehaltlich entsprechender oder weitergehender Vereinbarungen auf der Grundlage der bestehenden Vertragsbeziehungen und nur bei Anerkennung eines regionalen Regelungsbedürfnisses annehmen können. Hierzu gehören insbesondere die Vereinbarungen über das Befahren von Grenzgewässern und der Abschnitte des Teltowkanals zwischen Glienicker Lake und Griebnitzsee und des Berlin-Spandauer Schiffahrtskanals zwischen Humboldthafen und Nordhafen mit Fahrgastschiffen.
Zu 3. und 5.:
Die Verhandlungen mit der anderen Seite haben auf unterschiedlichen Ebenen bereits zu Erfolgen hinsichtlich der Aufnahme des grenzüberschreitenden Wechselverkehrs mit Fahrgastschiffen und der in Ihrer ersten Frage zu Buchstabe c angesprochenen Forderung nach Erleichterung im Transitverkehr geführt.
Der Senat hat die berechtigte Hoffnung, daß auch die sonstigen noch offenen Fragen einer schnellen Lösung zugeführt werden können. Er ist sich dabei der besonderen Anstrengungen seiner in den Arbeitskreisen vertretenen Mitarbeiter bewußt und muß deshalb den Vorwurf der Erfolglosigkeit mit Entschiedenheit zurückweisen.
¹) Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über Fragen des Verkehrs vom 26. Mai 1972 (BGBI. II S. 1450).
²) Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vom 17. Dezember 1971 (BAnz 1972 Nr. 174 Beilage).
Berlin, den 12. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 9. April 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.