Wiederaufbau der U-Bahn-Stammstrecke (U2) zwischen West und Ost

über U-Bahn-Verkehr zwischen Wittenbergplatz und Otto-Grotewohl-Straße

Ereignis

Die Kleine Anfrage beleuchtet die komplexen baulichen, technischen und organisatorischen Hürden, die für die Wiederherstellung der durchgehenden U-Bahn-Linie 2 (Krumme Lanke – Pankow) nach dem Mauerfall überwunden werden müssen. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, dämpft Erwartungen an eine schnelle Umsetzung und macht deutlich, dass es sich um kein kurzfristiges Vorhaben handelt. Neben dem Abbau der M-Bahn-Teststrecke müssen bestehende Zwischennutzungen (wie der Flohmarkt auf dem U-Bahnhof Nollendorfplatz und der „Türkische Basar“ im Hochbahnhof Bülowstraße) gekündigt sowie erhebliche technische Barrieren – wie die entgegengesetzte elektrische Polarität der Stromschienen und inkompatible Zugsicherungssysteme zwischen West- (BVG) und Ost-Verwaltung (BVB) – gelöst werden.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/732

Nr. 879
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über U-Bahn-Verkehr zwischen Wittenbergplatz und
Otto-Grotewohl-Straße

Ich frage den Senat:
1. Welche baulichen und technischen Probleme sind, neben der Beseitigung der M-Bahn, für die Einrichtung eines durchgehenden U-Bahn-Betriebes Krumme Lanke – Pankow zu lösen, wie lange dauert das und was kostet es? (Bitte die Maßnahmen einzeln auflisten)
2. Welche der Maßnahmen sind erforderlich, um zunächst
a) die U 2 von Wittenbergplatz bis Gleisdreieck zu verlängern,
b) die U 2 von Wittenbergplatz bis Potsdamer Platz zu verlängern oder
c) die Linie A von Otto-Grotewohl-Straße bis Potsdamer Platz zu verlängern?
3. Ist sichergestellt, daß alle baulich-technischen Maßnahmen umgehend durchgeführt werden, sobald die politischen Voraussetzungen für eine Verlängerung der U 2 oder für einen durchgehenden Verkehr gegeben sind?
4. Teilt der Senat die Meinung der IGEB, daß bei Beibehaltung des derzeitigen Fahrplanangebotes im Kleinprofilnetz für jede Streckenverlängerung zusätzliche Züge benötigt werden, und ist der Senat bereit, diese schon jetzt zu bestellen, um Verzögerungen zu vermeiden?
5. Ist es richtig, daß es in Berlin (Ost) Überlegungen zu einer Änderung der Planung für die Hauptwerkstatt Granitzstraße gibt? Ist die BVG in diese Überlegungen einbezogen? Wie sehen die Alternativen zur bisherigen Planung aus?

Berlin, den 9. Januar 1990
Eingegangen am 16. Januar 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 879
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
In der Expertenrunde „Verkehr“ des Provisorischen Regionalausschusses wurde vereinbart, die notwendigen Voraussetzungen für einen durchgehenden U-Bahnbetrieb zwischen Krumme Lanke und Pankow (Vinetastraße) zu prüfen. Diese umfangreichen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; Ergebnisse insbesondere zu den Kosten und dem Zeitbedarf liegen daher zur Zeit nicht vor. Es ist jedoch abzusehen, daß der durchgehende U-Bahnverkehr auf der Linie U 2/Linie A keine kurzfristig erreichbare Maßnahme ist.

Folgende Probleme sind heute zusätzlich zur Beseitigung der M-Bahn erkennbar:
* Kündigung und Abbau des „Flohmarktes“ Nollendorfplatz und des „Türkischen Basars“ Bülowstraße
* Abbau der Straßenbahn Nollendorfplatz – Bülowstraße
* Überprüfung und gegebenenfalls Sanierung der Rampen, Hochbahnviadukte, Bahnhöfe und Brücken des stillgelegten Streckenabschnittes
* Wiederherstellung der Gleisanlagen
* Wiederherstellung der Stromversorgung (besonderes Problem: entgegengesetzte Polarität der Stromschienen bei BVG und BVB)
* Neuerstellung der Zugsicherungsanlagen (besonderes Problem: unterschiedliche Fahrsperren bei BVG und BVB)
* Veränderung der Bernburger Straße im Bereich der U-Bahntrasse. Hierzu ist die Fertigstellung des Konzeptes für den Zentralen Bereich notwendig. Ferner sind Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Planfeststellung durchzuführen.

Zu 2.:
Die unter 1. genannten Maßnahmen jeweils anteilig.

Zu 3.:
Ja, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Straßenbau vorliegen. Ferner sind die erforderlichen Finanzmittel rechtzeitig bereitzustellen. Hierüber sind entsprechende Verhandlungen zu führen.

Zu 4.:
Bei Streckenverlängerungen ist je nach Streckenlänge und Anzahl der Bahnhöfe die Beschaffung von weiteren U-Bahnfahrzeugen notwendig.

Der Senat von Berlin wird sich nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen darum bemühen, die BVG in die Lage zu versetzen, rechtzeitig zusätzlich benötigte U-Bahnfahrzeuge zu bestellen.

Zu 5.:
In Ost-Berlin wird auf Grund der neuen politischen Situation die Notwendigkeit der geplanten U-Bahnbetriebswerkstatt Granitzstraße (ausgelegt für 270 U-Bahn-Kleinprofilfahrzeuge) erneut überprüft.

In einer Kooperationsvereinbarung zwischen BVG und BVB ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Werkstättenkonzeptes enthalten. Im jetzigen Stadium sind jedoch konkrete Aussagen über Planungsalternativen und ihre Tragfähigkeit noch nicht möglich.

Berlin, den 9. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 28. März 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.