Investitionen fuer den Schnellbahnbau
Ereignis
Die Kleine Anfrage bilanziert die im Haushaltsjahr 1989 kassenwirksam verrechneten Investitionsmittel für den Berliner Schnellbahnbau (S- und U-Bahn). Der Bausenator Wolfgang Nagel legt die detaillierte Abrechnung der Gesamtausgaben in Höhe von 259,1 Millionen DM vor. Die Finanzierung basierte maßgeblich auf Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie Zuwendungen aus dem Strukturhilfegesetz. Im direkten Vergleich der beiden schienengebundenen Hauptverkehrsträger floss der größere Anteil der kassenwirksamen Mittel in den Ausbau und die Sanierung des S-Bahn-Netzes, während der U-Bahn-Bau mit rund 110,2 Millionen DM bezuschusst wurde.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/697
Nr. 902
des Abgeordneten Edmund Wronski (CDU)
über Investitionen für den Schnellbahnbau
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Investitionsmittel für den Schnellbahnbau (S- und U-Bahn) – Angaben in Millionen reichen aus – sind im Haushaltsjahr 1989 kassenwirksam verrechnet worden?
2. Wie verteilen sich die verrechneten Investitionsmittel auf
2.1 GVFG-Mittel
2.2 Mittel aus dem Strukturfonds
2.3 sonstige Mittel?
3. Wie verteilen sich die verrechneten Investitionsmittel auf
3.1 S-Bahn-Bau
3.2 U-Bahn-Bau
3.3 eventuell sonstige Objekte?
Berlin, den 23. Januar 1990
Eingegangen am 25. Januar 1990
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 902
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die Gesamtausgaben für den Schnellbahnbau betrugen 1989: 259,1 Mio. DM.
Zu 2.:
Die verausgabten Investitionsmittel setzen sich folgendermaßen zusammen:
* 2.1: Mittel gemäß GVFG: 188,3 Mio. DM
* 2.2: Mittel gemäß Strukturhilfegesetz: 65,0 Mio. DM
* 2.3: Sonstige Mittel: 5,8 Mio. DM
(Hierbei handelt es sich um ein U-Bahntunnelstück der U-Bahnlinie U 9 aus Haushaltsmitteln der BVG im Bereich des Bahnhofs Steglitz als Vorsorgemaßnahme).
Weitere BVG-Investitionen im Bereich des Schnellbahnbaues (z. B. Aufzüge und betriebliche Neubauten) können wegen der Bilanzbuchführung der BVG erst Ende April 1990 beziffert werden.
Summe: 259,1 Mio. DM
Zu 3.:
Von den Mitteln konnten:
* 3.1: im S-Bahnbau kassenwirksam gemacht werden: 148,9 Mio. DM;
* 3.2: im U-Bahnbau wurden 110,2 Mio. DM ausgegeben.
* 3.3: Sonstige Objekte wurden aus den angegebenen Finanzierungsquellen nicht finanziert.
Berlin, den 2. März 1990
Nagel
Senator für Bau- und Wohnungswesen
Eingegangen am 8. März 1990
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.