Rechtliche Harmonisierung der Sportbootfuehrerscheine auf Reichswasserstrassen

über Sportbootführerscheine

Ereignis

Die Kleine Anfrage thematisiert eine juristische Unklarheit und drohende Ordnungswidrigkeiten für Wassersportler im Land Berlin nach dem Inkrafttreten der bundesweiten Sportbootführerscheinverordnung-Binnen zum 1. April 1989. Durch die neue Bundesregelung entstand eine gespaltene Rechtslage: Auf den ehemaligen Reichswasserstraßen galt das neue Bundesrecht, während auf den Berliner Landesgewässern weiterhin die alte Berliner Verordnung von 1976 Anwendung fand. Dies führte unter anderem zu unterschiedlichen Fahrerlaubnispflichten für Surfer. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, kündigt in seiner Antwort an, dass bis Ende Juni 1990 eine neue Ergänzungsverordnung erlassen wird, um das Berliner Recht vollständig an das Bundesrecht anzupassen und die beschriebenen Mängel sowie die Rechtsunsicherheit endgültig zu beseitigen.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/774

Nr. 1003
des Abgeordneten Edmund Wronski (CDU)
über Sportbootführerscheine

Ich frage den Senat:
1. a) Trifft es zu, daß die Berliner Sportboot-Führerscheinverordnung vom 27. Juli 1976 durch Inkrafttreten der Sportbootführerscheinverordnung Binnen des Bundes vom 23. März 1989 am 1. April 1989 für den Anwendungsbereich der ehemaligen Reichswasserstraßen im Land Berlin gegenstandslos geworden ist, und folgt bejahendenfalls daraus, daß es richtig ist, daß seither im Land Berlin zweierlei Fahrerlaubnisrecht gilt, und zwar für Reichswasserstraßen die Verordnung 1989 und für Landesgewässer die Verordnung 1976?
b) Folgt daraus, daß z. B. Surfer bei einer Segelfläche unter 5 m² auf Landesgewässern zur Zeit keiner Fahrerlaubnis bedürfen, wohl aber auf Reichswasserstraßen?
2. Trifft es zu, daß das für die Schiffahrt zuständige Senatsmitglied ermächtigt ist, die Fahrerlaubnisregelung des Bundes auch auf die Landesgewässer auszudehnen, jedoch von dieser Ermächtigung noch keinen Gebrauch gemacht hat?
3. Ist es richtig, daß die Verordnung des Bundes 1989 keine Vorschrift enthält, die auf der Grundlage der Verordnung 1976 in Berlin erworbene Sportbootführerscheine als fortgeltende Fahrerlaubnis für Reichswasserstraßen anerkannt, wohl aber eine Ermächtigung des für die Schiffahrt zuständigen Senatsmitglieds, eine solche Regelung zu treffen?
4. a) Trifft es zu, daß von der Frage 3 genannten Ermächtigung bis heute kein Gebrauch gemacht wurde?
b) Folgt daraus, daß alle Wassersportler, die seit dem 1. April 1989 im Vertrauen auf den Fortbestand ihrer Berliner Fahrerlaubnis am Verkehr auf Reichswasserstraßen teilnehmen, eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit begehen (Fahren ohne Fahrerlaubnis)?
5. Wer oder was hindert das für die Schiffahrt zuständige Mitglied des Senats von den in Fragen 2 und 3 erwähnten Rechtssetzungsermächtigungen Gebrauch zu machen und damit die beschriebenen Mängel beseitigen?

Berlin, den 16. Februar 1990
Eingegangen am 21. Februar 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1003
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 5.:
Die Verordnung zur Anwendung und Ergänzung der Sportbootführerschein-Verordnung sowie der Binnenschifferpatent-Verordnung wird bis Ende Juni erlassen. Insoweit werden die in den Fragen 1. und 4. dargelegten Mängel beseitigt.

Berlin, den 30. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 10. April 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

Erleichterungen fuer die Berliner Binnenschifffahrt auf dem Teltowkanal

über Situation am Teltow-Kanal für die Berliner Binnenschiffahrt

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den verkehrlichen Erleichterungen für die Berliner Fracht- und Personen-Binnenschifffahrt auf dem Teltowkanal sowie den angrenzenden DDR- und Ost-Berliner Wasserwegen nach der Grenzöffnung. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, stellt klar, dass der in der Frage erwähnte Beschluss des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen so nicht stattgefunden hat, der Senat die langjährigen Forderungen der Binnenschifffahrtsverbände jedoch vollumfänglich unterstützt. Er weist den Vorwurf der Erfolglosigkeit im Provisorischen Regionalausschuss entschieden zurück und verweist auf die zuständigen Kommissionen nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages. Dort wurden bereits wesentliche Durchbrüche erzielt, darunter die Freigabe von Grenzgewässern sowie von Abschnitten des Teltowkanals (zwischen Glienicker Lake und Griebnitzsee) und des Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals für Fahrgastschiffe.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/748

Nr. 949
des Abgeordneten Ernst-August Poritz (CDU)
über Situation am Teltow-Kanal
für die Berliner Binnenschiffahrt

Ich frage den Senat:
1. Trifft es zu, daß sich der Innerdeutsche Ausschuß des Bundestages in seiner Sitzung am 13. Dezember 1989 die Wünsche der Berliner Binnenschiffahrt hinsichtlich der Situation am Teltow-Kanal zu eigen gemacht hat und u. a. gefördert hat
a) eine sofortige Freigabe der Ost-Berliner und DDR-Wasserwege für Personenschiffe, damit Ausflugsdampfer über den Berlin-Spandauer-Kanal vom Moabiter Humboldthafen zum Spandauer Nordhafen oder über die bis-
her gesperrten Abschnitte der Glienicker Lake und des Teltow-Kanals fahren können;
b) längere Abfertigungszeiten für die Frachtschiffahrt an den Wasserkontrollpunkten, damit Frachtschiffe in Zukunft am Teltow-Kanal und an der Glienicker Lake länger als bis zu der bisher erlaubten Stunde 14.00 Uhr einfahren können;
c) eine Lockerung der Kontrollen bei innerstädtischen Fahrten durch Ost-Berlin und eine Freigabe der Liegeplätze für den Transit?
2. Wie bewertet der Senat Berechtigung und Nutzen dieser Forderungen, und wie hat er sie sich ggf. zu eigen gemacht?
3. Wie bewertet der Senat die Haltung der östlichen Seite zu diesen Forderungen?
4. Trifft es zu, daß sich der Regionalausschuß mit diesem Fragenkomplex beschäftigt hat, ggf. wann und wie oft und ggf. mit welchem Ergebnis?
5. Von welchen Zeitvorstellungen geht der Senat bezüglich der Realisierung der Forderungen zu 1. aus auch im Hinblick auf die kommende Sommersaison, und wie erklärt er sich die offensichtliche bisherige Erfolglosigkeit seiner Bemühungen im Regionalausschuß?

Berlin, den 31. Januar 1990
Eingegangen am 1. Februar 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 949
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
In der Sitzung des Ausschusses für Innerdeutsche Beziehungen des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1989 ist der von Ihnen aufgelistete Themenkomplex „Binnenschiffahrt“ nicht behandelt worden.

Zu 2.:
Bei den angesprochenen Verkehrserleichterungen und Ausweitungen eines grenzüberschreitenden Verkehrs mit Binnenschiffen handelt es sich um Forderungen, die von den Binnenschiffahrtsverbänden seit Jahren geltend gemacht werden; sie sind dem Senat bekannt und werden von ihm unterstützt.

Zu 4.:
Für Angelegenheiten des gegenseitigen Wechsel- und Transitverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sind die Kommissionen nach Art. 32 des Verkehrsvertrages¹) und nach Art. 19 des Transitabkommens²) zuständig.

Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit dem Berliner Senat in beiden Kommissionen bereits wesentliche Fortschritte auch für die Binnenschiffahrt mit der DDR vereinbart. Diese Verhandlungen werden fortgeführt.

Der Provisorische Regionalausschuß für den Ballungsraum Berlin hat sich der Angelegenheiten nur vorbehaltlich entsprechender oder weitergehender Vereinbarungen auf der Grundlage der bestehenden Vertragsbeziehungen und nur bei Anerkennung eines regionalen Regelungsbedürfnisses annehmen können. Hierzu gehören insbesondere die Vereinbarungen über das Befahren von Grenzgewässern und der Abschnitte des Teltowkanals zwischen Glienicker Lake und Griebnitzsee und des Berlin-Spandauer Schiffahrtskanals zwischen Humboldthafen und Nordhafen mit Fahrgastschiffen.

Zu 3. und 5.:
Die Verhandlungen mit der anderen Seite haben auf unterschiedlichen Ebenen bereits zu Erfolgen hinsichtlich der Aufnahme des grenzüberschreitenden Wechselverkehrs mit Fahrgastschiffen und der in Ihrer ersten Frage zu Buchstabe c angesprochenen Forderung nach Erleichterung im Transitverkehr geführt.

Der Senat hat die berechtigte Hoffnung, daß auch die sonstigen noch offenen Fragen einer schnellen Lösung zugeführt werden können. Er ist sich dabei der besonderen Anstrengungen seiner in den Arbeitskreisen vertretenen Mitarbeiter bewußt und muß deshalb den Vorwurf der Erfolglosigkeit mit Entschiedenheit zurückweisen.

¹) Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über Fragen des Verkehrs vom 26. Mai 1972 (BGBI. II S. 1450).
²) Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) vom 17. Dezember 1971 (BAnz 1972 Nr. 174 Beilage).

Berlin, den 12. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 9. April 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.