Ausbau des Saatwinkler Damms

Ausbau des Saatwinkler Damms zwischen Zufahrt Flughafen Tegel und Jungfernheideweg

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich kritisch mit der baulichen Erweiterung des Saatwinkler Damms, der Einrichtung von Gehwegparkplätzen auf Schotterrasen sowie den potenziellen ökologischen Gefahren für den angrenzenden Volkspark Jungfernheide und den Hohenzollernkanal. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, begründet den Ausbau mit dem schlechten Zustand der Straße und ihrer Funktion als Schwerlasttransportstrecke, weshalb die Fahrbahn um einen Meter auf sieben Meter verbreitert werden musste. Er verteidigt die Schotterrasen-Lösung als landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle Alternative zu einer Totalversiegelung, die sich in Berlin bereits bewährt habe und durch ein spezielles Bodengemisch Gefahren durch Verdichtung oder Ölverluste minimiere.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/697

Nr. 861
der Abgeordneten Dr. Käthe Zillbach (SPD)
über Ausbau des Saatwinkler Damms zwischen
Zufahrt Flughafen Tegel und Jungfernheideweg

Ich frage den Senat:
1. Für welches geschätzte Verkehrsaufkommen und welche Verkehrsströme wird der Saatwinkler Damm zwischen der Zufahrtsstraße zum Flughafen Tegel und dem Jungfernheideweg ausgebaut?
2. Um wie viele Meter wird die Fahrbahn des Saatwinkler Damms dabei verbreitert?
3. Wie läßt sich die Anlage eines unbefestigten, aber mit Rasen eingegrünten Parkstreifens für PKW auf dem Gehweg (nicht Beparken mit 2 Rädern!) mit der unmittelbaren Nachbarschaft der geschützten Grünanlage „Park Jungfernheide“, die gleichzeitig „Landschaftsschutzgebiet“ ist, auf der einen Seite und dem begrünten Uferbereich des Hohenzollernkanals auf der anderen Seite vereinbaren, da ja bekanntermaßen durch Verdichtung und Ölverlust usw. von parkenden PKW Gefährdungen für Vegetation und Wasser ausgehen?
4. Wie hoch ist der Kostenaufwand, der geradezu üppigen Ausstattung des rund 2 000 m langen Straßenabschnitts mit Parkverbots- und Gehwegparkerlaubnisschildern auf beiden Straßenseiten?
5. Welche Überlebenschancen werden den Rasenflächen, die beparkt werden können, gegeben, wieviel hat deren Anlage gekostet, und wie hoch werden die Folgekosten für die wohl bald zu erwartende Wiederherstellung des Parkstreifens mit Rasenbesatz eingeschätzt?
6. Welcher genialen Straßenplanung ist es zu verdanken, daß auf den zum Teil nur ca. 3,20 m breiten Gehwegen sowohl ein 1,90 m breiter Parkstreifen für das Parken (des gesamten Fahrzeugs) auf dem Gehweg (der Parkraum für ein Auto wird in der Regel mit 2 m bemessen) als auch, auf den verbleibenden 1,30 m, die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer vorgesehen ist?
7. Wer trägt bei den durch eine solche Planung geradezu vorprogrammierten Unfällen die Verantwortung für dadurch bedingte Sach- und Personenschäden?
8. Wie soll verhindert werden, daß in den Abschnitten des Saatwinkler Damms, an denen eingeschränktes Halteverbot herrscht, aber kein Parken auf dem Gehweg wegen der geringen Breite des Grünstreifens (ca. 1 m) erlaubt ist, nicht dennoch z. B. bei sommerlichem Andrang der Geh- und Radfahrweg beparkt wird?

Berlin, den 8. Januar 1990
Eingegangen am 12. Januar 1990

Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 861
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Der Neubau des Saatwinkler Damms im Abschnitt zwischen Jungfernheideweg und Zufahrt Flughafen Tegel erfolgte auf Grund seines schlechten baulichen Zustandes.
Als Bemessungsgrundlage diente die 1985 vorhandene Verkehrsbelastung. Sie betrug werktäglich durchschnittlich ca. 9 500 Kraftfahrzeuge und etwa 200 Radfahrer.

Zu 2.:
Die im Stadtentwicklungsplan Verkehr als örtliche Hauptverkehrsstraße ausgewiesene Straße erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Schwerlasttransportstrecke. Aus diesem Grunde mußte die Fahrbahn um 1,0 m auf 7,0 m verbreitert werden.

Zu 3.:
Der für das Parken vorgesehene 2,0 m breite Streifen ist mit Schotterrasen befestigt. Die 1,0 m breiten, nicht dem Parken zur Verfügung stehenden Streifen sind mit Wildrasen bewachsen.
Die Entscheidung für begrünte Parkstreifen erfolgte gerade wegen des in der Umgebung vorhandenen Landschaftsbildes. Eine Totalversiegelung des Straßenraumes hätte nicht dem Charakter der Umgebung, dem Volkspark Jungfernheide und dem Uferbereich Hohenzollernkanal, entsprochen.

Die gewählte Begrünungsart fängt durch ihre Tragschicht — Schotterunterbau mit speziellem Bodengemisch — Oberflächenbelastungen gut auf und gibt sie in der Regel nicht an den Untergrund weiter. Darüber hinaus gewährleistet die Schotterschicht eine gute Bodenbelüftung und einen geregelten Wasserhaushalt. Beide Faktoren sorgen für ein kräftiges Wurzelwachstum und damit gleichzeitig für eine größere Widerstandskraft der Rasenpflanzen gegen Belastungen aller Art.

Parkplatzflächen aus Schotterrasen wurden in Berlin (West) bereits häufig angelegt. Über nachhaltige Schäden durch Ölverlust bei Personenkraftwagen ist bisher nichts bekannt geworden.
Erfahrungsgemäß überwiegt ihr ökologischer und — wo erforderlich — ihr stadtbildmäßiger Nutzen selbst dann, wenn Teilbereiche durch Überfrequentierung Zerstörungen aufweisen.

Zu 4.:
Für die angesprochene Beschilderung wurden rund 5 000,- DM ausgegeben.

Zu 5.:
Schotterrasenflächen, die wegen ihres besonderen Unterbaus durchaus beparkt werden können, haben eine gute Lebenserwartung, wie schon bei ähnlichen Vorhaben festgestellt werden konnte, wobei davon ausgegangen wird, daß hier nicht ständig ruhender Verkehr auftritt.
Nach den erwähnten Bauplanungsunterlagen betrugen die Kosten für die Anlage der insgesamt 1 500 Quadratmeter großen Schotterrasenfläche 30 000,- DM. Die jährlichen Folgekosten für die landschaftsgärtnerische Pflege belaufen sich auf ca. 3 000,- DM; hierin sind auch Mittel für kleinere Ausbesserungen enthalten.

Zu 6.:
Im Hinblick auf den in diesem Straßenabschnitt zu erwartenden geringen Anlieger- und Fußgängerverkehr wurde diese Querschnittseinteilung für tragbar gehalten.

Zu 7.:
Die Verantwortung für Unfälle tragen diejenigen, die sich nicht verkehrsgerecht verhalten.

Zu 8.:
Das erwähnte verkehrswidrige Verhalten von Kraftfahrern könnte — sofern es hier von der Polizei beobachtet und auffällig in Erscheinung tritt — mit Verkehrsüberwachungsmitteln begrenzt werden.
Des Weiteren wären im Bedarfsfalle bauliche Mittel anwendbar, wie beispielsweise der Einbau von Tiergartengitter.

Berlin, den 10. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 14. März 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.