über Kosten für Busse
Ereignis
Die Kleine Anfrage befasst sich mit den Investitions- und jährlichen Unterhaltskosten der verschiedenen Omnibustypen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowohl pro Fahrzeug als auch umgerechnet auf den einzelnen Sitzplatz. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, lehnt die Offenlegung der konkreten Anschaffungs- und Investitionspreise ab, um die zukünftige Verhandlungsposition der BVG gegenüber den Buslieferanten nicht zu schwächen. Er legt jedoch eine detaillierte betriebliche Unterhaltskostenrechnung für das Jahr 1988 vor. Diese zeigt, dass der Standard-Doppeldecker im laufenden Unterhalt pro Sitzplatz mit 952,- DM deutlich wirtschaftlicher abschneidet als der Standard-Eindecker (1.550,- DM pro Sitzplatz), obwohl beim Doppeldecker nach sechs Laufjahren eine kostenintensive Grundüberholung zwingend integriert werden muss.
Details & Originaltext
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/697
Nr. 995
des Abgeordneten Michael Cramer (AL)
über Kosten für Busse
Ich frage den Senat:
Wie hoch sind die Investitions- und die jährlichen Unterhaltskosten insgesamt und pro Sitzplatz
a) für den Standard-Eindecker,
b) für den Standard-Doppeldecker,
c) für den Standard-Gelenkbus,
d) für den Metroliner?
Berlin, den 19. Februar 1990
Eingegangen am 20. Februar 1990
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 995
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die erwünschten Angaben bezüglich der Investitionskosten pro Omnibus und Sitzplatz können wir leider nicht mitteilen. Eine Publikation der Buspreise würde die Verhandlungsposition der BVG gegenüber ihren unterschiedlichen Lieferanten künftig negativ beeinflussen. Wir bitten um Verständnis.
Bezüglich der Unterhaltskosten liegen die Werte der BVG für 1988 vor. Die sozialen Abgaben für das Personal und die Umlagekosten der Betriebsbuchhaltung sind in den Zahlen enthalten. Nicht berücksichtigt sind die Kraftstoffkosten, die Unterhaltskosten für Tankstelle sowie die Kosten für Fahrer und Tankpersonal. Unter dieser Prämisse wurden für das Jahr 1988 die nachfolgenden Unterhaltskosten ermittelt:
a) Für den Standard-Eindecker ergaben sich bei einer Fahrzeugflotte von 327 Fahrzeugen aus den Baujahren 1980 bis 1988 pro Fahrzeug durchschnittliche Unterhaltskosten von 55 850,- DM. Bei einer durchschnittlichen Sitzplatzzahl von 36 bedeutet dieses pro Sitz Unterhaltskosten von 1 550,- DM.
b) Für den Standard-Doppeldecker ergaben sich bei einer Fahrzeugflotte von 980 Fahrzeugen aus den Baujahren 1975 bis 1988 pro Fahrzeug durchschnittliche Unterhaltskosten von 76 180,- DM. Bei durchschnittlich 80 Sitzplätzen bedeutet dieses Kosten von 952,- DM pro Platz.
c) Für den Standard-Gelenkbus liegen der BVG keine Werte vor, da dieser Wagentyp nicht zu ihrem Fuhrpark gehört. Wir möchten jedoch erwähnen, daß laut Rechnungshof gegenüber dem Standard-Eindecker für die Unterhaltskosten der Faktor 1,3 zum Ansatz gebracht werden muß, so daß sich unter Berücksichtigung dieses Faktors jährliche Unterhaltskosten von 72 605,- DM bzw. bei 56 Sitzplätzen 1 297,- DM pro Sitz ergeben.
d) Für den Metroliner liegen der BVG keine Werte vor, da erst im Jahre 1990 ein Metroliner in Eigenregie der BVG betrieben werden wird.
In den Werten für den Doppeldecker ist die nach 6 Jahren erforderliche Grundüberholung enthalten. Nur durch diese Maßnahme ist die lange Laufzeit gegenüber dem Eindecker zu realisieren.
Berlin, den 10. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 14. März 1990