Zukuenftige Verwendung der innerstaedtischen Flugplaetze Tegel und Tempelhof

über Verwendung der innerstädtischen Flugplätze Tegel und Tempelhof

Ereignis

Die Kleine Anfrage befasst sich mit den langfristigen Konsequenzen des Senatsbeschlusses vom 23. Januar 1990, im Falle der Realisierung eines neuen Berliner Großflughafens außerhalb des Stadtgebietes die innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof dauerhaft zu schließen. Der Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe, Horst Wagner, dämpft Erwartungen an eine schnelle Nachnutzungsplanung und stellt klar, dass ein solches Großflughafenprojekt frühestens zur Jahrtausendwende baulich umgesetzt sein kann. Er verweist zudem auf die fortbestehenden alliierten Rechte, da beide Standorte als strategische Basen der Schutzmächte dienen. Der Senat beabsichtigt, die weiteren politischen Entwicklungen in Deutschland im Laufe des Jahres 1990 abzuwarten, bevor offizielle Abstimmungsgespräche mit den Alliierten initiiert werden.

Details & Originaltext

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 11. Wahlperiode, Drucksache 11/732

Nr. 999
des Abgeordneten Edmund Wronski (CDU)
über Verwendung der innerstädtischen Flugplätze
Tegel und Tempelhof

Ich frage den Senat:
1. Welchem Verwendungszweck will der Senat im Hinblick auf seinen Beschluß vom 23. Januar 1990 die Flughäfen Tegel und Tempelhof zuführen, wenn er bei Realisierung eines Berliner Großflughafens außerhalb des Stadtgebietes – diese beiden Flughäfen schließen will?
2. Ist sich der Senat sicher, daß er als Gesellschafter der Berliner Flughafen-Gesellschaft eine Mehrheit im Aufsichtsrat dafür finden wird, den kommerziellen Betrieb dieser Gesellschaft aufzugeben?
3. Hat der Senat bei seinem Beschluß bedacht, daß diese beiden Flugplätze bislang – und auch in Zukunft Basen der alliierten Schutzmächte sind, und insofern die Verfügungsgewalt des Senats beschränkt ist, und haben gegebenenfalls inzwischen diesbezügliche Abstimmungsgespräche mit den Schutzmächten stattgefunden?

Berlin, den 12. Februar 1990
Eingegangen am 21. Februar 1990

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 999
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Da ein Großflughafen außerhalb des Stadtgebietes von Berlin frühestens zur Jahrtausendwende realisiert sein würde, hat der Senat über den Verwendungszweck der Flughäfen Tegel und Tempelhof verständlicherweise noch nicht entschieden.

Zu 2.:
Rechtsform der heutigen Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH und Mehrheitsverhältnisse in deren Aufsichtsrat können für das Jahr 2000 nicht prognostiziert werden.

Zu 3.:
Der Senat möchte zumindest die Entwicklung der politischen Verhältnisse in Deutschland in diesem Jahr abwarten, um sodann zu gegebener Zeit und rechtzeitig Abstimmungsgespräche mit den Schutzmächten zu führen.

Berlin, den 5. März 1990
Wagner
Senator für Arbeit, Verkehr und Betriebe
Eingegangen am 21. März 1990

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.