Straßenverkehr: Zuständigkeiten für das Berliner Straßennetz, aus Senat
…der Ausführungsvorschrift (AV) zu § 12 BerlStrG zur verbindlichen Nebenbestimmung erklärt, wonach der Leitungsnetzbetreiber verpflichtet ist, die Straße nach der Baumaßnahme auf seine Kosten wieder ordnungsgemäß herzustellen. Dieser Vorgang wird…