Durchgehender Nachtverkehr bei U- und S-Bahn

Durchgehender Nachtverkehr bei U- und S-Bahn

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Frage, ob der Senat den Zustand für sinnvoll hält, dass während der nächtlichen Betriebspause die über Jahrzehnte milliardenschwer ausgestattete Infrastruktur von U- und S-Bahn stillgelegt und ein paralleles Nachtbussystem eingerichtet wird, das dem Schnellbahnsystem an Attraktivität unterlegen ist, dem Bewusstsein des Senats, dass nicht nur Berlinerinnen und Berliner, sondern auch Touristen gezwungen sind, zwei Nahverkehrssysteme zu erlernen, weil die Routen im Nahverkehr tagsüber und nachts sehr unterschiedlich sind, der Veränderung der Personalpräsenz bei BVG und S-Bahn seit 1991, der Gültigkeit der Aussage des BVG-Vorstandes, dass für einen zusätzlichen Betrag von 20 Minuten der durchgehende Nachtverkehr auf allen U-Bahnlinien im 15-Minuten-Takt an allen Wochentagen 20 Millionen Mark jährliche Mehrkosten verursachen würde, den geschätzten Kosten für einen durchgehenden Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt auf allen U-Bahnlinien und auf allen S-Bahnlinien, den Einsparungen durch eine Modifizierung des Nachtbusnetzes beim durchgehenden Nachtverkehr auf allen U- und S-Bahnen, dem Wissen des Senats, dass es in Berlin zwar als einziger deutscher Stadt keine Polizeistunde gibt, auf der anderen Seite aber – im Gegensatz zu New York, wo die U-Bahnen 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche im Einsatz sind – schon um Mitternacht die Pforten der U- und S-Bahn geschlossen werden, der Bewertung des Nachtverkehrs im Ruhrgebiet und einer Übertragung auf Berlin sowie der Bewertung des Vorschlags, den Nachtverkehr in Berlin mit durchgehenden U- und S-Bahnen und einem modifizierten Busnetz in Kooperation mit den Taxiunternehmen neu zu organisieren, und dem dadurch entstehenden neuen Fahrgastpotential. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, erklärt, dass die Nutzung der gut ausgebauten Infrastruktur von S- und U-Bahn vom Grundsatz her sinnvoll erscheine, allerdings sei das Verkehrsaufkommen auch in den Nachtstunden von ausschlaggebender Bedeutung für die Gestaltung des Angebotes, so biete die BVG werktags während der nächtlichen Betriebspause ein flächendeckendes Nachtnetz an, das sowohl mit Straßenbahn- und Omnibuslinien bedient werde und an verschiedenen Knoten Anschlüsse garantiere, auf Grund der geringen nächtlichen Straßenverkehrsdichte erreichten die Busse und Straßenbahnen dabei Durchschnittsgeschwindigkeiten, die den Schnellbahnen recht nahe kämen, in Verbindung mit den gesicherten Anschlüssen an den Umsteigeknoten sei dieses Nachtnetz dem Schnellbahnnetz in seiner Attraktivität kaum unterlegen, für bestimmte Relationen für den Nutzer sogar günstiger, nach Auskunft der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG würden die Betriebspausen in der Woche benötigt, um Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen auszuführen, die bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb zu Einschränkungen des täglichen Fahrplanangebotes führen würden, bei der S-Bahn würden 77 % der Bauvorhaben in diesen Nachtstunden abgewickelt, unabhängig von der bestehenden Angebotssituation im Nachtnetz überprüfe die BVG laufend, wie das derzeitige Nachtangebot weiter optimiert werden könne, dazu gehöre auch die weitere zeitliche oder räumliche Einbeziehung von Teilen des U-Bahnnetzes, auch im Rahmen der jetzt laufenden Arbeiten zur Aktualisierung des Nahverkehrsplanes würden Aussagen zur weiteren Entwicklung des Nachtnetzes unter Einbeziehung der Schnellbahnen getroffen, der Senat sei sich der Tatsache bewusst, dass die Nutzer des Nachtverkehrs sich an zwei Liniensystemen orientieren müssten, weshalb die Nachtlinien besonders gekennzeichnet seien, im Rahmen der permanenten Untersuchungen der BVG, auch das Nachtnetzangebot auf veränderte Nachfragestrukturen hin auszurichten, unterstütze der Senat die Absicht der BVG, weitere Verbesserungen der Orientierungsfreundlichkeit für die Nutzer des Nachtnetzes zu erreichen, die personelle Präsenz habe sich gegenüber 1991 bei der BVG geändert: von einer durchgehenden 100%-igen Besetzung der U-Bahnhöfe erfolge eine Reduzierung des Besetzungsgrades auf 23 % in der Nachtzeit, bei der S-Bahn habe sich der Personaleinsatz gegenüber dem Jahre 1991 (100 %-ige Besetzung), auf das damalige Netz bezogen, in den Nachtstunden nur geringfügig geändert, in der Nacht sinke die Besetzung der S-Bahnhöfe gegenüber dem Tageseinsatz nur geringfügig, nach Auskunft der BVG treffe diese Aussage auch heute noch zu, ein durchgehender Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt auf allen U-Bahnlinien würde etwa jährlich Betriebskosten in Höhe von 15 Mio. DM erfordern, hinzu kämen einmalige Investitionskosten von mehreren noch nicht einschätzbaren Mio. DM, um Möglichkeiten zu schaffen, unter laufendem Betrieb Bauarbeiten im Tunnel durchführen zu können, weiterhin sei mit Mehrkosten auf Grund verlängerter Bauzeiten zu rechnen, von der S-Bahn Berlin GmbH lägen hierzu keine Kostenvoranschläge vor, die S-Bahn Berlin GmbH teile hierzu mit: „Bei einer sicher geringen Nutzung des Zugangebotes ist von einem ebenso niedrigen Kostendeckung auszugehen. Vielmehr wären die erheblichen Aufwendungen dagegenzustellen, die durch Verlagerung der Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in die Tageszeit entstünden.“, es wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass bei einer wesentlich geringeren Nutzung des Zugangebotes von einem ebenso niedrigen Kostendeckung auszugehen ist, nach Auskunft der BVG wären hier Einsparungen von 5 Mio. DM möglich, ja, das sei dem Senat bekannt, um die Wirkung der Metropolenwürdigkeit des Nachtverkehrs zu überprüfen, habe der Senat im Rahmen der Erstellung des Nahverkehrsplanes einen Workshop zum Thema „Nachtverkehr in Metropolen“ durchgeführt, als Fazit könne eingeschätzt werden, dass ein Nachtverkehr in Großstädten notwendig sei und im Vergleich zu anderen Großstädten wie Hamburg, Rom oder Wien in Berlin bereits zum heutigen Zeitpunkt ein sehr gutes Angebot bestehe, ein Nachtverkehr mit Schnellbahnen finde in diesen Städten nicht statt, das Berliner Nachtnetz weise mit dem täglichen Betrieb und der hohen Flächendeckung auch im Vergleich zu London und Paris eine hohe Qualität auf, insofern halte der Senat das Nachtverkehrsangebot durchaus für metropolenwürdig, unabhängig davon werde der Senat die BVG darin unterstützen, das Nachtverkehrsangebot im Rahmen des Unternehmensvertrages weiter zu optimieren, nach Informationen des VBB und entsprechend dem Kursbuch der DB AG werde im Ruhrgebiet an Wochenenden ein Nachtverkehr im S- und Regionalbahnverkehr angeboten, der allerdings zum Teil Bedienlücken in den Morgenstunden bis zum Betriebsbeginn aufweise, vom Montag bis Freitag werde im Ruhrgebiet kein Nachtverkehr durch die DB AG angeboten, im Vergleich mit dem Berliner S-Bahnangebot an den Wochenenden falle auf, dass das Ruhrgebietangebot nicht das gute Berliner Angebot erreiche, sodass eine Übertragung auf Berlin nicht sinnvoll wäre, in dem Zusammenhang werde jedoch darauf hingewiesen, dass ab Ende Mai 2000 versuchsweise auf verschiedenen Regionalbahnstrecken an den Wochenenden ein Verkehr von Berlin in die Region angeboten werde, der Senat sehe Vorschlägen zur Verbesserung des Nachtverkehrs auch mit einem durchgehenden Schnellbahnbetrieb offen gegenüber, wenn hierzu optimale Angebote der Verkehrsunternehmen vorgelegt würden, unter Beachtung, dass im heutigen werktäglichen Nachtnetz der BVG ca. 18 000 Fahrgäste befördert würden, werde eingeschätzt, dass sich die Fahrgastpotentiale mit dem Einsatz durchgehender Schnellbahnlinien gegenüber dem heutigen Zustand nicht wesentlich verändern würden, vielmehr scheine sich eine bessere Anpassung an die Schwerpunkte des Nachtverkehrs in der Innenstadt erzielbar, das Nachtbusnetz müsse in diesem Fall modifiziert und die bereits heute praktizierte Anwendung flexibler Bedienungsformen im Nachtverkehr müssten dann ebenfalls der neuen Netzstruktur angepasst werden.

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U-Bahn: Letzte Tunnelarbeiten an der U2-Nordverlaengerung und Testbetrieb der Baureihe H

U-Bahn: Letzte Tunnelarbeiten an der U2-Nordverlaengerung und Testbetrieb der Baureihe H

Ereignis

Abschluss der wesentlichen Tunnelbauwerke für die Verlängerung der Linie U2 Richtung Pankow und fortlaufende Erprobung der neuen Großprofil-Züge der Baureihe H.

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Im U-Bahn-Netz liefen im Juni 2000 die finalen Arbeiten für den anstehenden Lückenschluss der Linie U2 im Norden Berlins. Nach der Überwindung schwieriger geologischer Bedingungen im Bereich des Grundwasserspiegels konzentrierten sich die Bautrupps auf den Innenausbau des künftigen Umsteigebahnhofs Pankow. Die Gleisbauten vom bisherigen Endpunkt Vinetastraße wurden physisch fertiggestellt, sodass erste technische Überprüfungen der Signalanlagen eingeleitet werden konnten.

Gleichzeitig testete die BVG im Großprofilnetz (Linien U5 und U8) intensiv die neu ausgelieferten Serienzüge der Baureihe H. Diese modernen, komplett durchgängigen U-Bahn-Züge von Adtranz und Siemens sollten den Fahrgastkomfort und die soziale Sicherheit durch ein offenes Raumkonzept nachhaltig verbessern.

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U-Bahn: Inbetriebnahme der dritten SIS-Leitstelle am Alexanderplatz

U-Bahn: Inbetriebnahme der dritten SIS-Leitstelle am Alexanderplatz

Ereignis

Am 18. Mai 2000 nahmen die Berliner Verkehrsbetriebe die dritte Sicherheits-, Informations- und Service-Leitstelle für das U-Bahn-Netz am Knotenpunkt Alexanderplatz in Betrieb. Diese Einrichtung dient der zentralen Überwachung und Fahrgastbetreuung für die Großprofil-Linien U5 und U8.

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Die BVG setzte im Mai 2000 ihr millionenschweres Programm zur Modernisierung der Bahnhofssicherheit fort. Nach den Eröffnungen der SIS-Leitstellen an der Osloer Straße (1996) und am Kleistpark (Januar 2000) folgte am 18. Mai 2000 die Station Alexanderplatz. Die neue Leitstelle überwacht mithilfe zahlreicher neu installierter Videokameras die Bahnsteige und Zugänge der Linien U5 und U8. Wie die Berliner Verkehrsbetriebe mitteilten, können die Mitarbeiter vor Ort direkt auf Notrufe reagieren, Fahrgastauskünfte erteilen und Lautsprecherdurchsagen steuern. Das Konzept kombiniert technische Prävention gegen Vandalismus mit einer verbesserten Servicequalität für die Fahrgäste, um das subjektive Sicherheitsgefühl im Berliner Untergrund zu stärken. Eine vierte Leitstelle für das Kleinprofil-Netz befindet sich bereits in der Planungsphase.

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Planung und Finanzierung der Verlaengerung der U-Bahnlinie 5 I

Planung und Finanzierung der Verlaengerung der U-Bahnlinie 5 I

Ereignis

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit den voraussichtlichen Kosten für den 2. Bauabschnitt der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 zwischen Pariser Platz und Alexanderplatz, dem bis jetzt verbrauchten Anteil der Bundesmittel in Höhe von 295 Mio. DM und der Höhe der noch für den 2. Bauabschnitt zur Verfügung stehenden Bundesmittel, der Höhe und den Jahresrat

U-Bahn: Freigabe neuer Tunnelzugaenge am Innsbrucker Platz und Netzausbau der Daisy-Anzeiger

U-Bahn: Freigabe neuer Tunnelzugaenge am Innsbrucker Platz und Netzausbau der Daisy-Anzeiger

Ereignis

Im April 2000 gaben die Berliner Verkehrsbetriebe die neu gestalteten Ausgangsanlagen des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz für den regulären Publikumsverkehr frei. Zeitgleich wurde die flächendeckende Implementierung des dynamischen Zuginformationssystems Daisy auf der Großprofil-Linie U7 fortgeführt.

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Die bauliche Fertigstellung am U-Bahnhof Innsbrucker Platz (U4) umfasste die Integration neuer Tunnelzugänge sowie eine direkte unterirdische Anbindung an neu angesiedelte Einzelhandelsflächen. Laut den historischen Chroniken auf berliner-untergrundbahn.de wurde für die Verwertungslogistik der Gewerbeeinheiten ein spezialisierter Lastenaufzug in die historische substanz integriert. Parallel dazu festigte die BVG ihre technologische Vorreiterrolle durch den fortlaufenden Ausbau des Zuginformationssystems Daisy auf der Linie U7. Die elektronischen Anzeiger, welche die exakten Wartezeiten in Minuten statt statischer Fahrplanzeiten übermitteln, wurden nach dem erfolgreichen Testlauf im Vormonat auf weiteren Bahnhöfen installiert. Die Investitionssummen wurden teilweise aus Mitteln des Senats zur Attraktivitätssteigerung des innerstädtischen Nahverkehrs subventioniert.

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Im Juli schaltet die BVG in der U-Bahn die Fernseher an

Im Juli schaltet die BVG in der U-Bahn die Fernseher an

Ereignis

Die Berliner Verkehrsbetriebe verwandeln den fahrgastseitigen Innenraum der U-Bahn im Zuge eines technologischen Pilotprojekts in eine rollende Flimmerkiste und installieren ab Juli flächendeckend Fahrgastfernseher in den Zügen. Unter dem Markennamen „Berliner Fenster“ rüstet die Firma Robert Bosch Multimedia-Systeme schrittweise über 1.200 Wagen mit modernen 12-Zoll-Farbdisplays aus, wobei der operative Projektstart zunächst auf der Linie U9 und folgend auf der Großprofil-Linie U7 realisiert wird. Die Übertragung der werbe- und nachrichtenbasierten 15-Minuten-Programme erfolgt komplett ohne Ton und wird mittels des digitalen Rundfunkstandards DMB in Echtzeit direkt in die fahrenden Zugeinheiten gesendet.

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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 91 vom 17.04.2000, S. 23

Die werbliche und redaktionelle Aufbereitung der Bildschirminhalte soll den Verkehrsbetrieben neue Einnahmequellen erschließen und Fahrgästen neben aktuellen Kurznachrichten des „Berliner Kuriers“ auch künstlerische Kurzfilme sowie flexible Störungsmeldungen präsentieren. Um den Vorwurf einer visuellen Umweltverschmutzung zu vermeiden, konzipieren die Entwickler in enger Kooperation mit Designern eine harmonisierte Bildsprache für die Doppelmonitore.
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Die Berliner U-Bahn wird zur rollenden Flimmerkiste. Die Firma Robert Bosch Multimedia-Systeme beginnt jetzt damit, mehr als 1 200 Wagen mit Farbmonitoren auszustatten. „Wir sind in der heißen Projektphase“, sagt Mitarbeiter Stefan Goebel.

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Bau der U 5 soll zehn Jahre spaeter starten

Bau der U 5 soll zehn Jahre spaeter starten

Ereignis

Stadtentwicklungssenator Peter Strieder fordert eine zehnjährige Verschiebung des für das kommende Jahr geplanten Baubeginns der U-Bahn-Verlängerung vom Alexanderplatz zum Lehrter Bahnhof. Der SPD-Politiker begründet dies mit geänderten verkehrlichen Rahmenbedingungen, da das prognostizierte Fahrgastaufkommen von 150.000 Passagieren täglich vorerst nicht erreicht wird. Zudem zeigt Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt angesichts drohender Umsatzeinbußen lokaler Einzelhändler an den geplanten innerstädtischen Großbaustellen wie der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße weitreichende Gesprächsbereitschaft zur Streckung des Milliardenprojekts.

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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 87 vom 12.04.2000, S. 21

Die Prioritäten in der Berliner Infrastrukturpolitik verschieben sich zugunsten dringlicherer kommunaler Aufgaben. Finanzielle Mittel sollen vorrangig in die Sanierung von Schulgebäuden, die Absicherung der BVG sowie den Weiterbau der Köpenicker Altstadtumgehung gelenkt werden.
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Stadtentwicklungssenator Peter Strieder hat gefordert, den für das kommende Jahr vorgesehenen Baubeginn der U-Bahn Alexanderplatz-Lehrter Bahnhof um zehn Jahre zu verschieben. „Die Verlängerung der U 5 wird kommen, sie macht Sinn. Ich habe aber Zweifel, ob sie jetzt notwendig ist“, sagte der SPD-Politiker am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Wieder Servicepersonal auf allen U-Bahnhoefen

Wieder Servicepersonal auf allen U-Bahnhoefen

Ereignis

Die Berliner Verkehrsbetriebe besetzen ab heute wieder alle 169 U-Bahnhöfe im gesamten Stadtgebiet flächendeckend mit eigenem Servicepersonal. Rund 250 sogenannte Präsenzkräfte stehen den Fahrgästen fortan gemeinsam mit Bahnhofsmanagern und Mitarbeitern des lHB-Sicherheitsunternehmens für Auskünfte und gezielte Hilfestellungen direkt vor Ort zur Verfügung. Die in einheitlicher Dienstkleidung erkennbaren Serviceteams sind täglich im festen Zeitraum von 6:35 Uhr bis 23:30 Uhr auf den Bahnsteigen präsent oder andernfalls fortlaufend über die installierten Informations- und Notrufsäulen erreichbar.

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Quelle: Berliner Zeitung, Ausgabe 79 vom 03.04.2000, S. 23

Die strukturelle Serviceoffensive zielt auf eine spürbare Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls und des Reisekomforts im innerstädtischen Schienennetz ab. An stark frequentierten Knotenpunkten und Schwerpunktbahnhöfen wird die fahrgastseitige Betreuung testweise sogar auf die gesamte tägliche Betriebszeit ausgeweitet.
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Alle 169 Berliner U-Bahnhöfe sind ab heute wieder mit Servicepersonal besetzt. Nach Angaben der Berliner Verkehrsbetriebe stehen rund 250 so genannte Präsenzkräfte zusammen mit Bahnhofsmanagern und Mitarbeitern des Sicherheitsunternehmens IHB Fahrgästen für Fragen, Hilfestellungen und Serviceleistungen zur Verfügung.

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U-Bahn: Testlaeufe fuer das neue Zuginformationssystem Daisy auf den Grossprofil-Linien

U-Bahn: Testlaeufe fuer das neue Zuginformationssystem Daisy auf den Grossprofil-Linien

Ereignis

Die Berliner Verkehrsbetriebe weiteten im März 2000 die Testläufe für das dynamische Fahrgastinformationssystem Daisy aus. Erste Bahnhöfe der Großprofil-Linie U7 wurden erfolgreich mit den neuen elektronischen Anzeigern ausgestattet.

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Das System Daisy übermittelt den Fahrgästen die exakten Wartezeiten bis zur nächsten Abfahrt in Minuten anstelle von statischen Fahrplandaten. Laut den historischen Chroniken auf berliner-untergrundbahn.de diente der Testbetrieb im März der Fehlerbehebung bei der Echtzeit-Datenübertragung. Die Berliner Zeitung berichtete, dass die BVG trotz knapper Kassen die Investition priorisierte, um die Attraktivität des Untergrundnetzes gegenüber dem Individualverkehr zu stärken und den Kundenservice grundlegend zu modernisieren.

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Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen

Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen

Ereignis

Die Kleine Anfrage untersucht die Einhaltung der verfassungsmäßigen Leitlinien für ein barrierefreies Berlin beim nachträglichen Einbau von Personenaufzügen in das städtische U-Bahn-Netz. Der Senat legt dar, dass durch den neuen Unternehmensvertrag die Einwirkmöglichkeiten des Landes gestärkt wurden, da die BVG ihre Investitionsplanung nunmehr direkt mit dem Aufgabenträger abstimmen muss. Anhand konkreter Stationen dokumentiert die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand: Während am Innsbrucker Platz und an der Berliner Straße geförderte Aufzugsprojekte zur Verknüpfung mit dem S-Bahn-Netz für das Jahr 2000 bzw. 2001 in der Realisierung stecken, werden rein kosmetische Investoren-Renovierungen (wie an der Johannisthaler Chaussee) vorerst ohne parallelen Schachtneubau durchgeführt.

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Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 13/5309
Abgeordnetenhaus von Berlin – 14. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5309
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über: Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen
Ich frage den Senat:
1. Warum ist bei der Genehmigung für den Bau eines Verbraucher-marktes im Bereich des U-Bahnhofes Innsbrucker Platz keine Auflage hinsichtlich eines Behindertenaufzuges gemacht worden? Wie verträgt sich dies mit dem Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin und den Leitlinien für eine behindertengerechte Stadt?
2. Warum wurde beim Umbau des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee der Einbau eines Aufzuges nicht einbezogen?
3. Warum wird bei der Grundsanierung des U-Bahnhofes Platz der Luftbrücke der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
4. Warum wird bei der Grundsanierung des U-Bahnhofes Berliner Straße der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
5. Warum wird in Zusammenhang mit den Bauarbeiten am U-Bahnhof Kleistpark der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
6. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es inzwischen zur Regel wird, dass bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen kein Einbau von Aufzügen erfolgt? Wie will der Senat die Umsetzung der Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin in Zukunft sicherstellen?
Berlin, den 8. November 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5309
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Einbau eines Verbrauchermarktes in das Verteilergeschoss des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz stellt eine Sondernutzung dar, die auf Kosten des privaten Investors realisiert und nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO Strab) genehmigt wurde. Bei einer uneingeschränkten Anwendung der Berliner Bauordnung (§ 51 Abs. 2 BauOBln) zur Barrierefreiheit bei wesentlichen Nutzungsänderungen wäre dem Investor durch die Tiefenlage ein erheblicher, unwirtschaftlicher Mehraufwand von ca. 2,0 Mio. DM entstanden. Um die städtebauliche Aufwertung des Zwischengeschosses nicht zu gefährden, wurde eine gesetzliche Ausnahme (§ 51 Abs. 4 BauOBln) erteilt.
Das wesentliche Entscheidungskriterium hierfür war jedoch, dass der U-Bahnhof Innsbrucker Platz ohnehin im Rahmen der mit der BVG abgestimmten behördlichen Prioritätenliste einen regulären, vom Land Berlin geförderten Personenaufzug erhalten soll. Dieser wichtige Aufzug dient dem direkten Umsteigeverkehr zur S-Bahn; die bauliche Realisierung ist für das Jahr 2001 vorgesehen. Das Landesgleichberechtigungsgesetz und die Leitlinien finden somit im angestrebten Gesamtergebnis die notwendige Anwendung.
Zu 2.:
Die BVG äußert sich hierzu wie folgt:
„Der U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee wurde von der BVG anlässlich der Erweiterung der Gropius-Passagen lediglich renoviert (Schönheitsreparaturen, Erneuerung der Beleuchtung); die Umgestaltung des direkten Zugangsbereiches erfolgte vollständig durch den Investor der Gropius-Passagen. Da es sich bei diesen kosmetischen Arbeiten nicht um eine bauliche Grundsanierung, eine Rekonstruktion oder eine Wiederinbetriebnahme handelte, wurde der Einbau eines Aufzuges in diesem Kontext nicht eingeplant. In der offiziellen netzweiten Prioritätenliste ist die Station am Ende der verkehrlichen Priorität eingeordnet; rund 30 andere U-Bahnhöfe besitzen derzeit Vorrang. Zwischenzeitliche Hoffnungen auf eine private Mitfinanzierung des Aufzugs durch den Investor der Gropius-Passagen wurden bisher leider nicht erfüllt.“
Zu 3.:
Die BVG hat die Bauplanungsunterlagen für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofes Platz der Luftbrücke im Jahr 1999 beim Senat eingereicht. Einer zusätzlichen direkten Finanzierung durch das Land wurde jedoch nicht stattgegeben. Der Senat vertritt die feste Auffassung, dass für die bauliche Grundsanierung von U-Bahnhöfen, zu der die behindertengerechte Ausstattung regelkonform dazugehört, grundsätzlich die BVG im Rahmen des bestehenden Unternehmensvertrages eigenständig finanziell zuständig ist. Der Senat wird die BVG erneut nachdrücklich auf ihre bauvertragliche Verpflichtung hinweisen.
Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der anspruchsvolle behindertengerechte Ausbau dieses wichtigen Umsteigebahnhofes voraussichtlich im Laufe des Jahres 2000 beginnen wird. Der Senat prüft gegenwärtig die Gewährung einer gezielten finanziellen Förderung.
Zu 5.:
Die BVG erläutert hierzu:
„Die zurzeit auf dem U-Bahnhof Kleistpark laufenden Bauarbeiten dienen exklusiv dem Einbau einer neuen Sicherheits- und Serviceeinrichtung (SIS-Zentrale) und entsprechen nicht den Kriterien einer Grundsanierung. Unabhängig davon ist die Finanzierung des behindertengerechten Ausbaus des U-Bahnhofs für den festen Zeitraum 2002/03 fest eingeplant; die erforderlichen Vorplanungen werden zurzeit von den Fachabteilungen der BVG angefertigt.“
Der Senat sieht hier aufgrund des Hauptsitzes der BVG am Kleistpark eine besondere strukturpolitische Verantwortung des Unternehmens, weshalb der Station in der behördlichen Prioritätenliste eine hohe Dringlichkeit zugesprochen wurde.
Zu 6.:
Der Senat hält unverändert daran fest, dass bei echten Grundsanierungen von U-Bahnhöfen der behindertengerechte Ausbau zeitgleich oder zumindest zeitnah zu erfolgen hat. Durch den neuen Unternehmensvertrag wird die BVG gesetzlich verpflichtet, ihre Investitionsplanung engmaschig mit dem Aufgabenträger abzubrechnen, wodurch die direkten Einwirkmöglichkeiten des Landes Berlin massiv steigen. Darüber hinaus fördert das Land den Aufzugseinbau gezielt bei allen wichtigen Umsteigebahnhöfen zur S-Bahn sowie generell im Ostteil der Stadt.
Berlin, den 14. März 2000
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

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