Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen
Ereignis
Die Kleine Anfrage untersucht die Einhaltung der verfassungsmäßigen Leitlinien für ein barrierefreies Berlin beim nachträglichen Einbau von Personenaufzügen in das städtische U-Bahn-Netz. Der Senat legt dar, dass durch den neuen Unternehmensvertrag die Einwirkmöglichkeiten des Landes gestärkt wurden, da die BVG ihre Investitionsplanung nunmehr direkt mit dem Aufgabenträger abstimmen muss. Anhand konkreter Stationen dokumentiert die Verwaltung den aktuellen Umsetzungsstand: Während am Innsbrucker Platz und an der Berliner Straße geförderte Aufzugsprojekte zur Verknüpfung mit dem S-Bahn-Netz für das Jahr 2000 bzw. 2001 in der Realisierung stecken, werden rein kosmetische Investoren-Renovierungen (wie an der Johannisthaler Chaussee) vorerst ohne parallelen Schachtneubau durchgeführt.
Details
Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 14. Wahlperiode, Drucksache 13/5309
Abgeordnetenhaus von Berlin – 14. Wahlperiode
Kleine Anfrage Nr. 13/5309
des Abgeordneten Christian Gaebler (SPD)
über: Einbau von Aufzügen in U-Bahnhöfen
Ich frage den Senat:
1. Warum ist bei der Genehmigung für den Bau eines Verbraucher-marktes im Bereich des U-Bahnhofes Innsbrucker Platz keine Auflage hinsichtlich eines Behindertenaufzuges gemacht worden? Wie verträgt sich dies mit dem Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin und den Leitlinien für eine behindertengerechte Stadt?
2. Warum wurde beim Umbau des U-Bahnhofes Johannisthaler Chaussee der Einbau eines Aufzuges nicht einbezogen?
3. Warum wird bei der Grundsanierung des U-Bahnhofes Platz der Luftbrücke der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
4. Warum wird bei der Grundsanierung des U-Bahnhofes Berliner Straße der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
5. Warum wird in Zusammenhang mit den Bauarbeiten am U-Bahnhof Kleistpark der Einbau eines Aufzuges nicht realisiert?
6. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es inzwischen zur Regel wird, dass bei der Grundsanierung von U-Bahnhöfen kein Einbau von Aufzügen erfolgt? Wie will der Senat die Umsetzung der Leitlinien für ein behindertengerechtes Berlin in Zukunft sicherstellen?
Berlin, den 8. November 1999
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 5309
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Der Einbau eines Verbrauchermarktes in das Verteilergeschoss des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz stellt eine Sondernutzung dar, die auf Kosten des privaten Investors realisiert und nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO Strab) genehmigt wurde. Bei einer uneingeschränkten Anwendung der Berliner Bauordnung (§ 51 Abs. 2 BauOBln) zur Barrierefreiheit bei wesentlichen Nutzungsänderungen wäre dem Investor durch die Tiefenlage ein erheblicher, unwirtschaftlicher Mehraufwand von ca. 2,0 Mio. DM entstanden. Um die städtebauliche Aufwertung des Zwischengeschosses nicht zu gefährden, wurde eine gesetzliche Ausnahme (§ 51 Abs. 4 BauOBln) erteilt.
Das wesentliche Entscheidungskriterium hierfür war jedoch, dass der U-Bahnhof Innsbrucker Platz ohnehin im Rahmen der mit der BVG abgestimmten behördlichen Prioritätenliste einen regulären, vom Land Berlin geförderten Personenaufzug erhalten soll. Dieser wichtige Aufzug dient dem direkten Umsteigeverkehr zur S-Bahn; die bauliche Realisierung ist für das Jahr 2001 vorgesehen. Das Landesgleichberechtigungsgesetz und die Leitlinien finden somit im angestrebten Gesamtergebnis die notwendige Anwendung.
Zu 2.:
Die BVG äußert sich hierzu wie folgt:
„Der U-Bahnhof Johannisthaler Chaussee wurde von der BVG anlässlich der Erweiterung der Gropius-Passagen lediglich renoviert (Schönheitsreparaturen, Erneuerung der Beleuchtung); die Umgestaltung des direkten Zugangsbereiches erfolgte vollständig durch den Investor der Gropius-Passagen. Da es sich bei diesen kosmetischen Arbeiten nicht um eine bauliche Grundsanierung, eine Rekonstruktion oder eine Wiederinbetriebnahme handelte, wurde der Einbau eines Aufzuges in diesem Kontext nicht eingeplant. In der offiziellen netzweiten Prioritätenliste ist die Station am Ende der verkehrlichen Priorität eingeordnet; rund 30 andere U-Bahnhöfe besitzen derzeit Vorrang. Zwischenzeitliche Hoffnungen auf eine private Mitfinanzierung des Aufzugs durch den Investor der Gropius-Passagen wurden bisher leider nicht erfüllt.“
Zu 3.:
Die BVG hat die Bauplanungsunterlagen für den behindertengerechten Ausbau des U-Bahnhofes Platz der Luftbrücke im Jahr 1999 beim Senat eingereicht. Einer zusätzlichen direkten Finanzierung durch das Land wurde jedoch nicht stattgegeben. Der Senat vertritt die feste Auffassung, dass für die bauliche Grundsanierung von U-Bahnhöfen, zu der die behindertengerechte Ausstattung regelkonform dazugehört, grundsätzlich die BVG im Rahmen des bestehenden Unternehmensvertrages eigenständig finanziell zuständig ist. Der Senat wird die BVG erneut nachdrücklich auf ihre bauvertragliche Verpflichtung hinweisen.
Zu 4.:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der anspruchsvolle behindertengerechte Ausbau dieses wichtigen Umsteigebahnhofes voraussichtlich im Laufe des Jahres 2000 beginnen wird. Der Senat prüft gegenwärtig die Gewährung einer gezielten finanziellen Förderung.
Zu 5.:
Die BVG erläutert hierzu:
„Die zurzeit auf dem U-Bahnhof Kleistpark laufenden Bauarbeiten dienen exklusiv dem Einbau einer neuen Sicherheits- und Serviceeinrichtung (SIS-Zentrale) und entsprechen nicht den Kriterien einer Grundsanierung. Unabhängig davon ist die Finanzierung des behindertengerechten Ausbaus des U-Bahnhofs für den festen Zeitraum 2002/03 fest eingeplant; die erforderlichen Vorplanungen werden zurzeit von den Fachabteilungen der BVG angefertigt.“
Der Senat sieht hier aufgrund des Hauptsitzes der BVG am Kleistpark eine besondere strukturpolitische Verantwortung des Unternehmens, weshalb der Station in der behördlichen Prioritätenliste eine hohe Dringlichkeit zugesprochen wurde.
Zu 6.:
Der Senat hält unverändert daran fest, dass bei echten Grundsanierungen von U-Bahnhöfen der behindertengerechte Ausbau zeitgleich oder zumindest zeitnah zu erfolgen hat. Durch den neuen Unternehmensvertrag wird die BVG gesetzlich verpflichtet, ihre Investitionsplanung engmaschig mit dem Aufgabenträger abzubrechnen, wodurch die direkten Einwirkmöglichkeiten des Landes Berlin massiv steigen. Darüber hinaus fördert das Land den Aufzugseinbau gezielt bei allen wichtigen Umsteigebahnhöfen zur S-Bahn sowie generell im Ostteil der Stadt.
Berlin, den 14. März 2000
In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung