U-Bahn oder bald U-Boot?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten wiedergegeben. Frage 1: In welchem Umfang ist es bei aktiven und im Bau befindlichen #Tunnelanlagen der BVG in den letzten 5 Jahren zu #Vernässungsschäden gekommen (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Jahren, Bauwerken und Linien gebeten)? Antwort zu 1: Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen #Bauwerksprüfungen (vgl. § 57 BOStrab1 sowie DIN 1076) werden vorhandene Bauwerke auf #Schäden hin turnusmäßig überprüft und erkannte Schäden vollumfänglich dokumentiert, d.h. jeder noch so kleine Riss, der lediglich Feuchtigkeit durch z.B. Verfärbung zeigt, wird dokumentiert und überwacht. Die vorgeschrieben Intervalle ermöglichen keine Untergliederung nach Jahren für einen Zeitraum von 5 Jahren. Derzeit sind im Berliner UBahnnetz 4.551 #Durchfeuchtungsstellen auf 126 km Tunnellänge (einschl. der Bahnhöfe) vorhanden, die sich wie folgt auf die U-Bahnlinien aufteilen: U1/U3 419 U2 817 U4 61 U5 708 U6 603 U7 993 U8 824 U9 126 1 Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung Gefahren für die Tunnelbauwerke und somit für Personen oder den Betrieb gehen von diesen feuchten Stellen nicht aus. Frage 2: Welche Kosten sind zur Beseitigung dieser Schäden notwendig bzw. wurden bislang hierfür aufgewandt? Antwort zu 2: Risse werden im Zusammenhang mit Grundinstandsetzungen beseitigt. Eine Angabe von Einzelkosten je beseitigtem Riss ist daher nicht möglich. Für die Sanierung von Tunnelaußendichtungen unterhalb der Fahrbahnebene wurden in den letzten 10 Jahren ca. 120 Mio. EUR wie folgt ausgegeben: U1/U3 13,7 Mio. EUR U2 23,3 Mio. EUR U4 1,3 Mio. EUR U5 28,1 Mio. EUR U6 19,7 Mio. EUR U7 11,7 Mio. EUR U8 20,5 Mio. EUR U9 0,0 Mio. EUR Ein erheblicher Teil dieser Kosten ist dabei für Leitungssicherungen und das Wiederherstellen der Fahrbahnen erforderlich. In den kommenden 10 Jahren sind Ausgaben für Tunneldichtungssanierungen in Höhe von rd. 160 Mio. EUR wie folgt vorgesehen: U1/U3 25,0 Mio. EUR U2 30,0 Mio. EUR U4 3,0 Mio. EUR U5 20,0 Mio. EUR U6 30,0 Mio. EUR U7 23,0 Mio. EUR U8 25,0 Mio. EUR U9 4,0 Mio. EUR Frage 3: Welche Kosten sind der BVG in den letzten 5 Jahren für die vorbeugende Grundwasserabdichtung entstanden? Antwort zu 3: U-Bahntunnel werden bereits im Zuge der Erstellung grundsätzlich vollumfänglich gegen Grundwasser abgedichtet. Ca. 80% aller U-Bahntunnel befinden sich ganz oder teilweise permanent im Grundwasser. Eine zusätzliche vorbeugende Grundwasserabdichtung ist daher technisch nicht erforderlich. Berlin, den 20. Januar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2015)

U-Bahn: Weichenerneuerung am U-Bahnhof Mehringdamm U6/U7

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1336 Die BVG investiert auch im Jahr 2015 in ihre #Infrastruktur um weiterhin sichere Anlagen gewährleisten zu können. Da die #Weichen am UBahnhof #Mehringdamm schon bis zu 25 Jahre alt sind, müssen diese in der Zeit von Mittwoch, 14. Januar 2015, ca. 20 Uhr bis Montag, 19. Januar 2015, ca. 03:30 Uhr erneuert werden. Im genannten Zeitraum fahren keine Züge auf der #U-Bahnlinie #7 zwischen den Bahnhöfen Mehringdamm und #Gneisenaustraße. Den Fahrgästen der BVG steht ein barrierefreier Ersatzverkehr mit Bussen zwischen U Möckernbrücke (#U7) und U Hermannplatz (U7) zur Verfügung. Der U-Bahnhof Möckernbrücke ist nicht barrierefrei. Auf der U6 hat die BVG ein Pendelverkehr im 12 Minuten-Takt zwischen U Hallesches Tor und U Platz der Luftbrücke eingerichtet. Die BVG empfiehlt Ihren Fahrgästen während der Maßnahme mehr Fahrzeit einzuplanen, da es zu Fahrzeitverlängerungen kommen kann.

U-Bahn: Verlängerung der U-Bahn in Berlin Senator will U1 zum Ostkreuz, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verlaengerung-der-u-bahn-in-berlin-senator-will-u1-zum-ostkreuz,10809148,29518290.html Der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel findet die #Verlängerung der #U-Bahn-Trasse sinnvoll. Es gibt auch schon erste Ideen für die #Trassenführung.

Der Senat hält es für sinnvoll, die Strecke der U-Bahn-Linie U 1 über die heutige Endstation #Warschauer Straße hinaus bis zum Bahnhof #Ostkreuz zu verlängern. Das hat der neue Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel bekräftigt. „Wir haben große Sympathien für diesen Vorschlag, die Verlängerung wäre ein Bereicherung“, sagte der SPD-Politiker im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Berlin wächst, „das zieht den Ausbau des Nahverkehrs nach sich“. Wie berichtet sprechen der Senat, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Deutsche Bahn (DB) über das Projekt. Das Ostkreuz, künftig auch ein wichtiger Regionalbahnhof, werde …

U-Bahn-Bau Die Kanzlerlinie U5 wird teurer und kommt später, aus Berliner Morgenpost

http://www.morgenpost.de/berlin/article134887969/Die-Kanzlerlinie-U5-wird-teurer-und-kommt-spaeter.html Firmen fordern von Berlin fast 50 Millionen Euro zusätzlich. Wegen vieler #Bauverzögerungen wird die #U-Bahn-Lücke zwischen Alexanderplatz und #Brandenburger Tor erst Mitte 2020 geschlossen werden können.

Stolze 433 Millionen Euro sollte der zwei Kilometer lange U-Bahn-Lückenschluss zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor eigentlich kosten. Doch dieser Kostenrahmen ist nicht mehr zu halten. Das teilte jetzt der Berliner Senat den Finanzpolitikern im Abgeordnetenhaus mit. Vor allem Nachforderungen der mit dem Rohbau beauftragten Firmen in Höhe von aktuell fast 50 Millionen Euro drohen das im Jahr 2009 bestätigte Budget zu sprengen. Ein Teil der Forderungen ist schon bezahlt, 37 Millionen Euro sind strittig. „Eine Aussage über die Höhe der Kostensteigerungen ist aktuell noch nicht möglich und kann erst nach Vorlegen entsprechender Ergänzungsunterlagen getroffen werden“, heißt es in dem vertraulichen Papier, das der Berliner Morgenpost vorliegt. Mögliche Mehrkosten für das Projekt müssen der Bund und das Land Berlin tragen. Im April 2012 hatten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die im Auftrag des Senats die 2,2 Kilometer lange U-Bahn-Strecke durch Berlins …

U-Bahn: Geplanter Hines-Bau neben U5-Tunnel Das Alex-Hochhaus ist zu schwer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/alexanderplatz/geplanter-hines-bau-neben-u5-tunnel-das-alex-hochhaus-ist-zu-schwer-,22289878,27047898.html

Der Druck wächst: Das geplante #Hochhaus am #Alexanderplatz gefährdet einen benachbarten #U-Bahntunnel. Dieser könnte durch die Last des Wolkenkratzers absacken. Die Berliner Verkehrsbetriebe fordern vom Investor nun eine Lösung. Solange will der Senat kein Planungsrecht schaffen. Die Planung für den Bau des 150-Meter-Hochhauses des US-Investors Hines am Alexanderplatz gerät ins Stocken. Der Grund: Mehrere U-Bahnstrecken verlaufen unter dem Alexanderplatz. Eine davon, die Linie 5 nach Hönow, führt so dicht am geplanten Standort für den Wolkenkratzer vorbei, dass Schäden durch den Bau des Hauses nicht ausgeschlossen sind. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verlangen deswegen von Hines im Vorfeld eine Klärung, wie der U-Bahnverkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Unterstützung erhält die BVG von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, soll kein Planungsrecht für den …

U-Bahn: Pressemitteilung der BVG und Projektrealisierungs GmbH U5

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1817694.html

Die #Tunnelvortriebsmaschine#Bärlinde“ hat das #Reiterstandbild Friedrich des Großen heute Morgen passiert. Damit ist der erste Tunnel der #U5-Verlängerung inzwischen 902 Meter lang. 597 Tübbingringe wurden verbaut. „Wir sind seit der Wiederaufnahme des Tunnelvortriebs Ende März ein gutes Stück vorangekommen“, so Jörg Seegers, Geschäftsführer Technik der Projektgesellschaft U5. „Wir arbeiten mit Hochdruck und sind mit den Fortschritten sehr zufrieden“, sagte Udo Kailuweit vom ausführenden Unternehmen Bilfinger Construction. Das Reiterstandbild Friedrichs des Großen, von den Berlinern auch kurz der „Alte Fritz“ genannt, steht in der historischen Mitte Berlins auf dem Mittelstreifen des Boulevards Unter den Linden. Das Hauptwerk Christian Daniel Rauchs ist eine der bedeutendsten Skulpturen des 19. Jahrhunderts und markiert den Übergang zu einer realistischen Darstellung in der Bildhauerei.

U-Bahn: Grundsanierung der U9-Bahnhöfe, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 4. und 9. bis 11. wiedergegeben: Frage 1: Wie wird während des je nach #Bauzustand bedingten Einsatzes von #Schienenersatzverkehrs durch Omnibusse zwischen #S+#U-Bahnhof Rathaus #Steglitz und #U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz die vorgesehene Taktung und Pünktlichkeit bei allen in diesem Abschnitt fahrenden Buslinien sichergestellt? Antwort zu 1.: Da das Sperrkonzept für die U-Bahn noch nicht abschließend abgestimmt ist, können auch noch keine darauf abgestimmten Leistungen des Schienenersatzverkehrs (SEV) beschrieben werden. Frage 2: Wird zur Sicherstellung der vorgesehenen Taktung und der Pünktlichkeit im Bereich des betroffenen Straßenabschnitts die Einrichtung einer eigenen Busspur in Betracht gezogen? Antwort zu 2.: Eine Busspur wird nicht in Betracht gezogen. Frage 3: Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3.: Der Straßenquerschnitt mit der modifizierten Aufteilung für die unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer lässt die Anlage einer Busspur nicht zu. Frage 4: Welche Maßnahmen können getroffen werden, sollte es notwendig sein, die Tunnelröhre aufzugraben? Antwort zu 4.: Der Zustand des Tunnels erfordert keine großflächige Freilegung. Frage 5: Wie hoch wären die Kosten, die durch eine Taktverdichtung der S1 zwischen S-Bahnhof Anhalter Bahnhof und S-Bahnhof Zehlendorf auf 5 Minuten während der Hauptverkehrszeiten entstehen würden? Frage 6: Wie schnell kann eine solche Mehrleistung bei der S-Bahn Berlin GmbH bestellt werden kann und welche Schritte sind dazu nötig? Antwort zu 5. und 6.: Das Land Berlin hat bei der SBahn Berlin GmbH bereits im regulären Verkehrsangebot auf der Linie S1 im Abschnitt Zehlendorf – Potsdamer Platz eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit vom 10- auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten) bestellt. Dieses bestellte Verkehrsangebot kann derzeit von der S-Bahn Berlin GmbH in der Hauptverkehrszeit wegen des seit 2009 bestehenden Fahrzeugmangels nicht erbracht werden. Die Bestellung möglicher weiterer Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit würde daher die Verfügbarkeit zusätzlicher S-Bahn-Fahrzeuge erfordern, die bei der derzeit vorhandenen Fahrzeugflotte nicht gegeben ist. Frage 7: Wer kommt für die Kosten einer solchen Mehrleistung auf? Antwort zu 7.: Für die Kosten der Bestellung zusätzlicher Verkehrsleistungen kommt der jeweilige Besteller auf. Beim regulären Verkehrsangebot auf Berliner Gebiet wäre dies das Land Berlin. Bei Baumaßnahmen anderer Verkehrsmittel besteht zudem die Möglichkeit, dass das durch die Sperrung der Infrastruktur betroffene Verkehrsunternehmen Ersatzangebote bei anderen Verkehrsunternehmen bestellt. Frage 8: In welchen Titeln/Kapiteln des Haushaltsplanes muss der Mehraufwand durch entsprechende Titelverstärkung berücksichtigt werden? Antwort zu 8.: Sollte eine zusätzliche Bestellung von Verkehrsleistungen im S-Bahn-Verkehr angestrebt werden, wäre dies im Kapitel 1270 Titel 54081 „Leistungen des S-Bahnverkehrs“ im Haushaltsplan zu berücksichtigen (zu den weiteren Umsetzungsrestriktionen siehe Antwort zu den Fragen 5 und 6). Frage 9: Wie lange sind der BVG die Bauwerkschäden an den jetzt grundsanierungsbedürftigen U-Bahnhöfen offiziell bekannt? Wurde die Erkennung von Bauwerkschäden schuldhaft verzögert, um Regress-/Gewährleistungsfristen zu umgehen? Antwort zu 9.: Es handelt sich bei der Baumaßnahme um eine reguläre Grunderneuerung der baulichen und technischen Ausstattung nach über 40 Betriebsjahren. Dieses ist ein normaler Abnutzungszeitraum. Hierbei werden die Anlagen den aktuellen Regeln der Technik (z. B. Brandschutz) angepasst. Die Bauwerke werden regelmäßig überprüft, eine „Verschleppung“ von Bauwerksschäden existiert also nicht. Anmerkung des Senats: Schon allein aufgrund der nur wenige Jahre geltenden Gewährleistungspflicht für Bauwerke erscheint es abwegig, der BVG eine um mehrere Jahrzehnte verzögerte schuldhafte Erkennung von Bauwerkschäden zu unterstellen. Frage 10: Können die Baufirmen, die damals am Bau der von der Grundsanierung betroffenen U9-Bahnhöfe beteiligt waren, noch in Regress genommen werden? Wenn nein, bis zu welchem Zeitpunkt war dies noch möglich? Wenn diese nicht zu 100 % in Regress genommen werden können, zu welchem Anteil ist dies dann noch möglich? Frage 11: Wie lange können die Baufirmen, die an der Grundsanierung der U9-Bahnhöfe beteiligt sind, in Regress genommen werden? Antwort zu 10. und 11.: Die Anlage wurde in den Jahren um 1970 errichtet. Ein Regress ist in der Regel bis 5 Jahre nach Fertigstellung möglich. Es haben keine Gründe für Regressforderungen vorgelegen (s. auch Antwort zu Frage 9). Berlin, den 14. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)

U-Bahn: Infrastrukturprojekt U5: Ist der Zeitplan auf Linie?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die aktuelle #Zeitplanung bezüglich der Inbetriebnahme der einzelnen Teilabschnitte der #UBahnlinie #U5 und wann ist die Inbetriebnahme der gesamten Linie geplant? Sind die Bauarbeiten im Zeitplan oder gibt es Verzug? Wenn es Verzug gibt, wie hoch sind die zusätzlich Kosten, die dadurch verursacht werden? Antwort zu 1.: Nach der bisherigen und weiterhin aktuellen Planung wird der Lückenschluss der U 5 zwischen #U-Bahnhof Brandenburger Tor und U-Bahnhof Alexanderplatz im Dezember 2019 in Betrieb genommen. Teileröffnungen des rd. 2 km langen Lückenschlusses sind nicht vorgesehen. Im Herbst 2013 traten bei der Baugrube Museumsinsel (Ost) technische Schwierigkeiten auf, die eine Verzögerung der Bauarbeiten von rd. sieben bis acht Monaten zur Folge hatten, die aber nach Angaben der BVG im Gesamtbauablauf noch aufgeholt werden kann. Zu daraus evtl. resultierenden Mehrkosten liegen bislang keine Ergänzungsunterlagen zu den Bauplanungsunterlagen (BPU) vor. Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen geht daher der Senat weiterhin von der Einhaltung des Kostenrahmens von rd. 433 Mio. € aus. Frage 2: Ist es richtig, dass Baustopps nach Beschwerden von AnwohnerInnen verhängt worden sind? Stimmt es, dass eine der Beschwerden von Herrn P. S. erhoben wurde? Wie wurde mit dieser Beschwerde umgegangen? Ist es deshalb zu Bauverzögerungen gekommen, die nicht wieder aufgeholt werden konnten? Antwort zu 2.: Es wurde kein Baustopp aufgrund von Lärmbeschwerden der Anwohnenden veranlasst. Damit erübrigt sich die Beantwortung der anderen Fragen. Berlin, den 16.04.2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)

U-Bahn: Infrastrukturprojekt U5: Ist der Kostenplan auf Linie?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. sowie 4. bis 7. wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch sind die geplanten #Gesamtkosten für die #U55 und in welchem Umfang weichen die gegenwärtigen Kostenkalkulationen von den ursprünglichen Kostenplanungen ab? Antwort zu 1.: Die geplanten Gesamtkosten für den Bau der U5 – PB I – (vom U-Bhf. Hauptbahnhof zum UBhf. Brandenburger Tor) und U 55- Shuttle-Betrieb betragen rd. 320 Mio. EUR. Da noch gerichtliche Verfahren zum Bau anhängig sind, können endgültige Kosten derzeit noch nicht benannt werden. Frage 2: Wie hoch sind die #Ausschreibungsgewinne der BVG beim Bau der U-Bahnlinie U5 z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose, die in Drucksache xx/1478 genannt werden? Bitte einzeln nach Anlass des Ausschreibungsgewinns und Höhe des Gewinns aufschlüsseln. Antwort zu 2.: Im Hinblick auf weitere möglichst erfolgreiche Ausschreibungen werden hierzu keine Angaben gemacht. Frage 3: Wie hoch sind die Kostensteigerungen im Ausbau, die laut Drucksache xx/1478 bereits absehbar gewesen sind? Welche Mehrkosten haben die Auftragnehmer angemeldet, die nicht durch den Einheitspreisvertrag abgedeckt und daher strittig sind? Bitte einzeln aufführen. Antwort zu 3.: Nach den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen kann bisher der Kostenrahmen von rd. 433 Mio. EUR gemäß vorliegender Bauplanungsunterlage (BPU) für den Lückenschluss der U 5 zwischen den UBahnhöfen Brandenburger Tor und Alexanderplatz gehalten werden. Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen stehen „Ausschreibungsgewinne“ der BVG z.B. bei den Vergaben der beiden Rohbaulose gegenüber. Die konkrete Hinterlegung wird sich jedoch erst im weiteren Projektverlauf ergeben. Frage 4: Sollten die Kosten von den ursprünglichen Kalkulationen um mehr als die eingeplanten und bereit stehenden 10% beim Rohbau nach oben abweichen, wie wird nachfinanziert? Wer finanziert die zusätzlich auftretenden Kosten? Antwort zu 4.: Das gesamte Bauvorhaben wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert. Eine eventuelle Nachfinanzierung müsste mit beiden Geldgebern verhandelt werden. Frage 5: Sind die günstigen Angebote der Baufirmen, auf die die Ausschreibungsgewinne zurückgehen, ausreichend auf Plausibilität geprüft worden? Kann dadurch ausgeschlossen werden, dass entweder die Nachforderungen berechtigt sind und deshalb bewilligt werden müssen, so dass die Kostenersparnisse aufgezehrt werden oder dass bei Nichtbewilligung die Baufirma zahlungsunfähig wird und dadurch teure Verzögerungen auftreten, die ebenfalls die Kostenersparnisse aufbrauchen? Antwort zu 5.: Die Angebote wurden sowohl technisch als auch juristisch geprüft. Nachforderungen aufgrund unvorhersehbarer Geschehnisse können generell nicht ausgeschlossen werden. Allerdings werden Nachforderungen grundsätzlich im Einzelfall geprüft und bewertet. Frage 6: Welche monatlichen Kosten entstehen (aktuell) bei Verzögerungen? Antwort zu 6.: In einem komplexen Projekt kann man durch Umplanungen und Ressourcenumverteilungen eventuell entstehende Kosten durch Verzögerungen kompensieren. Da es so zu keinem Gesamtstillstand gekommen ist, wurden solche Kosten noch nicht ermittelt. Frage 7: Wie hoch sind die momentan geplanten Kosten für die einzelnen Bahnhofsbauten in dem Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz? Antwort zu 7.: Die Kosten (lt. eingereichter BPU/EU für den Rohbau) unterteilen sich wie folgt: Bhf. Berliner Rathaus: rd. 62 Mio. Euro Bhf. Museumsinsel: rd. 65 Mio. Euro Bhf. Unter den Linden: rd. 84 Mio. Euro Frage 8: Wie gliedern sich die aktuell kalkulierten Kosten in dem Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz (bitte einzelne Angaben für Baukosten, Architekten, Planung, Finanzierung, Zwischenfinanzierung etc.)? Die für den Abschnitt Brandenburger Tor bis Alexanderplatz eingereichten BPU für den Ausbau befinden sich derzeit in der Prüfung durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Aus diesem Grund sowie im Hinblick auf die noch ausstehenden Ausschreibungen und den Wettbewerb können noch keine detaillierten Kostenaufstellungen gemacht werden. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Apr. 2014)

U-Bahn: Neubau U5: Tunnelvortriebsmaschine hat den Spreekanal unterquert

http://www.bvg.de/index.php/de/103842/name/Pressemitteilungen/article/1811049.html

Am gestrigen Montag hat die #Tunnelvortriebsmaschine „#Bärlinde“ den Spreekanal südlich der Schlossbrücke sicher unterquert und die #Tunnelröhre vollständig unter dem Gewässer errichtet. Damit ist ein weiterer wichtiger Meilenstein des Neubaus #U5 erfolgreich gemeistert worden. Die Tunnellänge liegt nun bei 530 Metern. Die Tunnelvortriebsmaschine wird als nächstes die Kommandantur passieren und die künftige Baugrube Museumsinsel West durchfahren.