www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se-nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant-worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant-wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Ver-antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Die #Karten sind beim Einlesen an den #Terminals dem Kunden zuzuordnen. Ist sichergestellt, dass die Daten nicht gespeichert werden? Antwort zu 1: Der #VBB stimmt jeden Umsetzungs-schritt zur #VBB-#fahrCard im VBB-Tarifgebiet mit den #Datenschutzbeauftragten der Länder ab. Beim Einlesen der Karten an den Terminals wird die Gültigkeit der Applikation und der darauf abgelegten Fahrtberechtigung geprüft. Zudem wird die Kartennum-mer gegen eine täglich aktualisierte Sperrliste geprüft, um festzustellen, ob die Karte/Fahrtberechtigung aufgrund von Verstößen gegen die Vertragsbedingungen (z.B. Nichtzahlung des monatlichen Abonnementbetrages) zu sperren ist. Es werden aktuell keine Daten der Kontroll- oder Sperrtransaktion in den Terminal-Hintergrundsystemen gespeichert oder an Drittsysteme weitergegeben. Ledig-lich auf der Chipkarte wird ein Logbuch geführt, welches die letzten zehn Transaktionen speichert. Der älteste Ein-trag wird jeweils durch den neuesten Transaktionsakti-onsdatensatz überschrieben. Frage 2: Falls diese doch gespeichert werden, ist es auszuschließen, dass diese Daten nicht zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden? Antwort zu 2: Wenn ab voraussichtlich 2015 alle Transaktionsprozesse (z.B. Ticketkontrolle, -ausgabe, -änderung) pseudonymisiert in Datensätzen in den Termi-nal-Hintergrundsystemen gespeichert und an das ver-bundweite Hintergrundsystem des VBB übermittelt wer-den, wird strengstens – und immer in enger Zusammenar-beit mit Datenschutzbeauftragten der Unternehmen und der Länder – darauf geachtet, dass keine Bewegungspro-file erstellt werden. Rückschlüsse zur/zum Kun-din/Kunden werden (analog wie z.B. bei EC- und Kredit-karten) nur bei Reklamationen der/des Kundin/Kunden beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen über die Chipkartennummer hergestellt. In den Kontrollsystemen und im verbundweiten Hintergrundsystem des VBB ist es schon allein aufgrund der vorliegenden Daten nicht mög-lich, Bewegungsprofile zu erstellen. So haben beide Sys-teme keinen Zugriff auf persönliche Kundendaten, die nur bei den Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen vorliegen. Nur in Fällen, in denen die Kundin oder der Kunde ausdrücklich aufgrund einer Reklamation die Prü-fung ausgewählter Datensätze wünscht, werden diese dem Kundenvertrag führenden Verkehrsunternehmen zur Ver-fügung gestellt, damit dieses die Reklamation der/des Kundin/Kunden auf dessen Wunsch bearbeiten kann. Die Transaktionsnachweise, die im zentralen Hinter-grundsystem zusammenlaufen, werden nur zu Prüfzwe-cken verarbeitet, so dass weitestgehend automatisiert und schnell Inkonsistenzen (z. B. fehlerhafte oder unvollstän-dige Transaktionen) erkannt werden können, um entspre-chende Maßnahmen einleiten zu können (z. B. Sperrung der Karte/Applikation). Durch diese Prüfverfahren wird die Sicherheit des Systems gewährleistet. Die Transakti-onsdaten werden nach einem definierten Zeitraum (vo-raussichtlich 60 Tage) aus dem System gelöscht. Frage 3: Wie will der VBB sicherstellen, dass die VBB-fahrCard mit effektiven Maßnahmen gegen das sog. „Cloning“ ausgestattet wird? Antwort zu 3: Um das Klonen von Chipkarten auszu-schließen, wurden Maßnahmen zur Verhinderung des Auslesens des Dateninhalts ergriffen. In die Systeme wurde ein spezifischer Zugriffsschutz implementiert. Vor jedem Zugriff wird eine gegenseitige Authentifikation zwischen Chipkarte und Lesegerät auf Basis von Zufalls-zahlen und im Trägermedium gespeicherten geheimen Schlüsseln durchgeführt. Es werden anwendungs- und berechtigungsspezifische Zugriffsrechte und Schlüssel benutzt. Des Weiteren wird zur Verhinderung von Duplikaten des Trägermediums eine weltweit eindeutige, unverän-derbare Kennung des Chips (UID Unit IDentifier) ge-nutzt. Diese Kennung ist in das Konzept zur Zugriffssi-cherung integriert. Außerdem werden auch optische Si-cherheitsmerkmale (Lasergravur) verwendet. Frage 4: Warum ist das Verfahren so gestaltet, dass al-le beteiligten Unternehmen auf die Daten der VBB-fahrCard zu greifen, jedoch der Besitzer nicht? Antwort zu 4: Die VBB-fahrCard kann auch von allen Kundinnen und Kunden an selbst zu bedienenden Info-terminals ausgelesen werden, die viele Verkehrsunter-nehmen im Verbund an zentralen Standorten installieren. Zudem gibt es Apps für NFC-Smartphones, mit denen die Dateninhalte der Karte ausgelesen werden können. In einer späteren Ausbaustufe soll es möglich sein, dass Kundinnen und Kunden ihre Abonnements online von zu Hause mit Hilfe eines entsprechenden Chipkartenlesege-räts verwalten und somit auch Dateninhalte direkt einse-hen können. Frage 5: Wie setzt sich der hohe Verwaltungskosten-aufwand (20 €) beim Verlust der Karte zusammen? Antwort zu 5: Die Kosten für den Kunden bei einma-ligem Verlust betragen 10 Euro. Jede weitere Neuaus-stellung einer VBB-fahrCard binnen 24 Monaten nach Ausstellung der ersten Ersatzkarte kostet 20 Euro. Es soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kun-den als verloren gemeldete Karten an andere Personen zur unberechtigten Nutzung weitergeben. Die weitergegebe-nen Karten könnten bis zu einer ersten elektronischen Kontrolle genutzt werden. Zudem soll vermieden werden, dass Kundinnen und Kunden aufgrund der Möglichkeit des Ersatzes unachtsam mit ihrer VBB-fahrCard umge-hen. Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass Kundendaten nicht auf den mobilen Terminals der Kontrolleure miss-braucht werden? Antwort zu 6: Mit den mobilen Kontrollterminals der Kontrolleurinnen und Kontrolleure werden lediglich die Daten zur zeitlichen und räumlichen Gültigkeit, die für die Kontrolle relevant sind, von der Chipkarte ausgelesen und angezeigt. Nur bei persönlichen Abonnements wer-den (analog zur heutigen Kundenkarte) die persönlichen Daten angezeigt (Kundenname und bei Abonnements, die an ein gewisses Alter gekoppelt sind, das Geburtsdatum). Es werden aktuell jedoch keine kundenbezogenen Da-tensätze in den Terminals gespeichert. Wenn ab 2015 Transaktionsdatensätze erzeugt und an die Terminal-Hintergrundsysteme weitergegeben werden, wird durch entsprechende Zugriffsprofile sichergestellt, dass Kon-trolleure keinen Zugriff auf die Datensätze erhalten. Frage 7: Wird sichergestellt, dass nur relevante Daten auf der Karte gespeichert werden, die keinen Rückschluss auf das Kundenverhalten zulassen? Antwort zu 7: Die Datenstrukturen auf dem Chip der VBB-fahrCard sind von der VDV1)-Kernapplikation GmbH & Co. KG, die den durch Bund und Länder geför-derten technischen und organisatorischen Standards für elektronisches Fahrgeldmanagement in Deutschland fest-legt, verbindlich vorgeschrieben. Der VBB und alle Ver-kehrsunternehmen im Verbund sowie zahlreiche weitere Verkehrsunternehmen und -verbünde in ganz Deutschland haben sich zu deren Einhaltung vertraglich verpflichtet. Änderungen an vorhandenen oder Ergänzungen weiterer Datenfelder sind also nur innerhalb der vorgegebenen Datenstrukturen möglich. Somit ist es keinem Verkehrs-verbund oder Verkehrsunternehmen erlaubt, nachträglich individuelle Datenfelder einzuführen. 1) Verband Deutscher Ver-kehrsunternhmen Frage 8: Wie kann sichergestellt werden, dass der Be-sitzer einer Karte beim Missbrauch der Daten seiner Kar-ten (Cloning) keine Nachteile in Form von sofortigem Einzug der Karte, Kosten für die neue Karte etc. erfährt? Antwort zu 8: Ein „Cloning“ der Karte ist nach dem derzeitigen Stand der Technik ausgeschlossen (vgl. Frage 3). Darüber hinaus ist durch das in das Gesamtsystem in-tegrierte Sicherheitsmanagement sichergestellt, dass – sollten jemals gefälschte Chipkarten im System auftau-chen – diese im Prüfprozess sofort erkannt werden. Sollte dann eine gefälschte Karte ein zweites Mal im System auffallen, wird die/der rechtmäßige Besitzerin/ Besitzer der Original-VBB-fahrCard umgehend informiert und erhält eine neue Karte. Das Kontrollpersonal würde eben-so sofort über die Sachlage der betroffenen Karten-nummer informiert, so dass der Kundin oder dem Kunden keine unnötigen Nachteile entstehen. Es würden der Kun-din oder dem Kunden keine Kosten entstehen. Berlin, den 13. Januar 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2014)
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