Straßenbahn: Neue Gleise und Oberleitungen: Bauarbeiten im Straßenbahnnetz in Friedrichshagen

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=830

Die #BVG erneuert ihre #Straßenbahngleise und #Oberleitungen im Bereich #Müggelseedamm und #Fürstenwalder Damm. Um auf den Linien im Berliner Südosten auch in Zukunft einen zuverlässigen Straßenbahnverkehr auf leistungsfähigen Trassen sicherzustellen, sind bis Anfang November umfangreiche Arbeiten not-wendig. Von Montag, 6. Oktober, an kommt es daher zu Einschränkungen auf den Linien 60 und 61. Die Planer der BVG haben die Arbeiten in vier Bauabschnitte aufgeteilt. Damit ist es möglich, den Straßenbahnbetrieb auf dem Müggelseedamm während der Baumaßnahmen in Teilen aufrechtzuerhalten. Die Einschränkungen für die Fahrgäste reduzieren sich durch diese Planungen auf ein unumgängliches Minimum.

Die Baumaßnahmen erfordern die Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs zwi-schen S Friedrichshagen und Rahnsdorf/Waldschänke sowie zwischen Hirschgar-ten und Spreestraße. Die Baustellen werden am kommenden Montagmorgen von 4.30 bis 10 Uhr eingerichtet. In diesem ersten Bauabschnitt fahren die Linien 60 und 61 nur zwischen den Haltestellen Adlershof, Karl-Ziegler-Straße und Bahnhof-straße/Seelenbinderstraße, von dort werden die Züge umgeleitet zum S-Bahnhof Köpenick bzw. nach Mahlsdorf Süd.

Als Ersatz fahren Busse für die Linie 60 zwischen Friedrichshagen, Altes Wasser-werk Bahnhofstraße/Lindenstraße, für die 61 zwischen Rahnsdorf/Wald-schänke Bahnhofstraße/Lindenstraße (in dieser Bauphase nicht über Böl-schestraße, sondern geradlinig über Fürstenwalder Damm Müggelseedamm Fürstenwalder Damm). Zusätzlich fährt während der gesamten Arbeiten ein Shut-tle für die Linie 61 zwischen Müggelseedamm/Bölschestraße Hartlebenstraße. Fahrgäste, die den Ersatzverkehr nutzen, sollten vorsorglich mehr Zeit einplanen.

Mit Beginn der zweiten Bauphase am Montag, 6. Oktober, 10 Uhr, gilt dann bis voraussichtlich 25. Oktober, 4.30 Uhr, folgende Verkehrsführung:

61 Adlershof, Karl-Ziegler-Straße Hirschgarten und weiter als Linie 60 nach Friedrichshagen, Altes Wasserwerk. Die BVG richtet einen Ersatzverkehr mit Bus-sen zwischen Rahnsdorf/Waldschänke Hirschgarten ein.

In Bauphase drei (25. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis 27. Oktober 2014, ca. 4.30 Uhr) gilt die gleiche Verkehrsführung wie in Bauphase eins. Im letzten Bauabschnitt (27. Oktober 2014, ca. 4.30 Uhr bis 3. November 2014, ca. 4.30 Uhr) fahren Straßen-bahnen und Ersatzbusse wie in Bauphase zwei.

Straßenbahn: Neue Gleise und Oberleitungen: Bauarbeiten im Straßenbahnnetz in Friedrichshagen

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=830 Die #BVG erneuert ihre #Straßenbahngleise und #Oberleitungen im Bereich #Müggelseedamm und #Fürstenwalder Damm. Um auf den Linien im Berliner Südosten auch in Zukunft einen zuverlässigen Straßenbahnverkehr auf leistungsfähigen Trassen sicherzustellen, sind bis Anfang November umfangreiche Arbeiten not-wendig. Von Montag, 6. Oktober, an kommt es daher zu Einschränkungen auf den Linien 60 und 61. Die Planer der BVG haben die Arbeiten in vier Bauabschnitte aufgeteilt. Damit ist es möglich, den Straßenbahnbetrieb auf dem Müggelseedamm während der Baumaßnahmen in Teilen aufrechtzuerhalten. Die Einschränkungen für die Fahrgäste reduzieren sich durch diese Planungen auf ein unumgängliches Minimum.

Die Baumaßnahmen erfordern die Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs zwi-schen S Friedrichshagen und Rahnsdorf/Waldschänke sowie zwischen Hirschgar-ten und Spreestraße. Die Baustellen werden am kommenden Montagmorgen von 4.30 bis 10 Uhr eingerichtet. In diesem ersten Bauabschnitt fahren die Linien 60 und 61 nur zwischen den Haltestellen Adlershof, Karl-Ziegler-Straße und Bahnhof-straße/Seelenbinderstraße, von dort werden die Züge umgeleitet zum S-Bahnhof Köpenick bzw. nach Mahlsdorf Süd. Als Ersatz fahren Busse für die Linie 60 zwischen Friedrichshagen, Altes Wasser-werk Bahnhofstraße/Lindenstraße, für die 61 zwischen Rahnsdorf/Wald-schänke Bahnhofstraße/Lindenstraße (in dieser Bauphase nicht über Böl-schestraße, sondern geradlinig über Fürstenwalder Damm Müggelseedamm Fürstenwalder Damm). Zusätzlich fährt während der gesamten Arbeiten ein Shut-tle für die Linie 61 zwischen Müggelseedamm/Bölschestraße Hartlebenstraße. Fahrgäste, die den Ersatzverkehr nutzen, sollten vorsorglich mehr Zeit einplanen. Mit Beginn der zweiten Bauphase am Montag, 6. Oktober, 10 Uhr, gilt dann bis voraussichtlich 25. Oktober, 4.30 Uhr, folgende Verkehrsführung: 61 Adlershof, Karl-Ziegler-Straße Hirschgarten und weiter als Linie 60 nach Friedrichshagen, Altes Wasserwerk. Die BVG richtet einen Ersatzverkehr mit Bus-sen zwischen Rahnsdorf/Waldschänke Hirschgarten ein. In Bauphase drei (25. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis 27. Oktober 2014, ca. 4.30 Uhr) gilt die gleiche Verkehrsführung wie in Bauphase eins. Im letzten Bauabschnitt (27. Oktober 2014, ca. 4.30 Uhr bis 3. November 2014, ca. 4.30 Uhr) fahren Straßen-bahnen und Ersatzbusse wie in Bauphase zwei.

allg.: Anforderungen der wachsenden Stadt im Öffentlichen Personennahverkehr bewältigen – Nahverkehrsplan Berlin für 2014 bis 2018 beschlossen, aus Senat

www.berlin.de Aus der Sitzung des Senats am 7. Oktober 2014: Der Senat hat die Ziele für die weitere Entwicklung des Berliner Nahverkehrs in den nächsten Jahren vorgegeben. Er hat heute den von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 beschlossen. Dieser definiert gleichzeitig die Leitlinien der Angebotsqualität bei Bussen und Bahnen.

Senator Müller: „Im Mittelpunkt des Nahverkehrsplans steht die Bewältigung der Anforderungen der wachsenden Stadt an den Öffentlichen Personennahverkehr. Längere Ladenöffnungszeiten, mehr Angebote im Fernbusverkehr, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen, notwendige Barrierefreiheit und ein wachsender Stadt-Umland-Verkehr verlangen mehr Flexibilität des Nahverkehrs. Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt Antworten darauf, an welchen Stellen Optimierungen des Verkehrsnetzes möglich sind, zeigt aber auch Einsparpotenziale auf, die Mehrleistungen an anderen Stellen ermöglichen.“ In den verschiedenen Wachstumsszenarien wird der unterschiedliche Leistungsmehrbedarf gegenüber dem bestehenden, verkehrsvertraglich abgesicherten Angebotsvolumen dargestellt. Die Basis dafür sind Bevölkerungsprognosen sowie weitere Annahmen zur künftigen Entwicklung Berlins. Angesichts der Dynamik der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung bilden die Inhalte des Nahverkehrsplans eher die untere Grenze der erforderlichen Entwicklung ab. Die Erkenntnisse aus dem Planungsprozess konnten bereits bei Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 berücksichtigt werden. So hat das Abgeordnetenhaus in den Haushaltsberatungen im letzten Dezember in Anerkennung des ermittelten Mehrbedarfs zusätzliche 4 Mio. € für 2014 und 7,5 Mio. € für 2015 bewilligt, damit das Land Berlin mehr Leistungen bei der BVG bestellen und finanzieren kann. Über die weiter erforderlichen Mehrleistungen für die kommenden Jahre ist bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 sowie der weiteren mittelfristigen Finanzplanung gemäß der bis dahin eingetretenen Entwicklung zu entscheiden. Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde ein umfassendes Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. In mehreren NVP-Foren wurden die Inhalte des Plans vorgestellt und mit weiteren Fachverwaltungen, den Bezirken, den umliegenden Landkreisen und der Fachöffentlichkeit (Fahrgastverbände, IHK, ADAC, Behindertenverbände etc.) diskutiert. In mehreren Anhörungs- und Erörterungsterminen wurden auch die Anregungen und Stellungnahmen der BVG und der S-Bahn erörtert und bei der weiteren Entwicklung der Beschlussvorlage des NVP berücksichtigt. Wesentliche Inhalte des Nahverkehrsplans im Einzelnen Zugangs- und Qualitätsstandards Die Standards des letzten beschlossenen NVP (2006-2009) wurden überprüft und, wo erforderlich, angepasst: Die berlinweit gültigen Mindesttakte für die unterschiedlichen Verkehrszeiten werden aufgrund veränderter Nachfrageentwicklung (längere Ladenöffnungszeiten, zunehmend flexiblere Arbeitszeiten, steigende abendliche und nächtliche Fahrgastzahlen) flexibler ausgestaltet. In den Übergangszeiträumen zwischen Haupt- und Nebenverkehrszeit kann das Fahrplanangebot besser an die Nachfrage angepasst werden. Dies hat das Land teilweise bereits bei den 2014 bestellten Mehrleistungen umgesetzt. Neu aufgenommen wurden Standards zur umsteigefreien Erreichbarkeit der Ortsteilzentren Berlins. In Reaktion auf den wachsenden Fernbusverkehr wurden die bisherigen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen neu definiert und auf alle Fernverkehrsknoten (Bahnhöfe, ZOB, Flughäfen) ausgeweitet. Für den Stadt-Umland-Verkehr wurden erstmals Standards zur Angebotsgestaltung entwickelt, deren Umsetzung in Abstimmung mit den Umlandkreisen erfolgen wird. Weiterentwickelt wurden die Standards zur Anschlussplanung und -sicherung. Arbeitsauftrag für die NVP-Laufzeit ist hier zunächst vor allem die Verbesserung der unternehmensübergreifenden Information und im Weiteren die Sicherung von Anschlüssen durch Kooperation innerhalb des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg. Aktualisiert wurden zudem Vorgaben zur umweltverträglichen Gestaltung des Berliner Nahverkehrs. Standards und Vorgaben zur Barrierefreiheit stellen einen wesentlichen Inhalt des Nahverkehrsplans dar. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird in der Laufzeit des NVP geklärt, wie das Ziel eines „vollständig barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ bis zum Jahr 2022 möglichst weitgehend erreicht werden kann und an welchen Stellen eine Inanspruchnahme der gesetzlichen Ausnahmetatbestände unumgänglich ist. Handlungsbedarf besteht im Berliner ÖPNV vor allem bei Haltestellen im Straßenland, insbesondere bei den über 6.400 Bushaltestellen, teilweise aber auch der Straßenbahn. Ebenso muss geklärt werden, wie man den Anforderungen der Inklusion vor allem bei der Fahrgastinformation gerecht werden kann. Angebotskonzeption bis 2018 Neben Angebotsänderungen aufgrund von Neubaustrecken und Streckenausbauten ist das Kernthema des NVP die Reaktion auf die zunehmende Nachfrage, um gravierende Kapazitätsengpässe und Erschließungsdefizite zu vermeiden. Neue und nachverdichtete Wohn- und Gewerbestandorte machen auch im bestehenden Netz Angebotsverdichtungen oder sogar zusätzliche Angebote notwendig. Zusätzliche Aufgaben kommen vor allem auf den Busverkehr zu, da nur dieser die Möglichkeit bietet, kurzfristig die fahrzeugseitig notwendigen Kapazitätsanpassungen vorzunehmen. Das Regionalzugnetz wird vor allem durch die Linienänderungen zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg und die Bedienung des Regionalbahnhofs Ostkreuz weiter entwickelt. Im S-Bahn-Netz ist im NVP-Planungszeitraum neben der Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg und der voraussichtlichen Inbetriebnahme des ersten Abschnitts der S21 vom Nordring zum Hauptbahnhof vor allem das Angebotskonzept für die Neuvergabe der drei S-Bahn-Teilnetze „Ring“, „Stadtbahn“ und „Nord-Süd“ wichtig. Nach Fertigstellung des Bahnhofs Ostkreuz können auch die baubedingten Einschränkungen im S-Bahn-Angebot aufgehoben und die Linien S3 und S9 wieder auf die Stadtbahn geführt werden. Bereits dieses Jahr wurden bei der U-Bahn auf nachfragestarken Linien der dichte 4 Minuten-Takt zeitlich ausgedehnt bzw. im Abend- und Wochenendnachtverkehr zusätzliche Angebote eingeführt. Es ist absehbar, dass bis 2018 weitere Verdichtungen notwendig sein werden, die Handlungsmöglichkeiten sind jedoch durch die Anzahl verfügbarer Fahrzeuge begrenzt. Fahrzeuginvestitionen sind zwar nicht Gegenstand von Nahverkehrsplänen, wesentliche Aufgabe für den Planungszeitraum ist aber die Festlegung des erforderlichen Angebotsniveaus als Rahmen für die Ersatz- und Neubeschaffung weiterer U-Bahn-Züge. Bei der Straßenbahn steht die Inbetriebnahme der Neubaustrecke zum Hauptbahnhof mit den Linien M5, M8 und M10 an. Zudem soll die Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz realisiert werden. Mit Inbetriebnahme eines Kehrgleises in Oberschöneweide ab Herbst 2014 sind auf der Linie 67 zwischen Schöneweide und Oberschöneweide die dringend benötigten Zusatzfahrten möglich. Damit wird auf die erhöhte Fahrgastnachfrage durch den Campus der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Oberschöneweide reagiert. Weitere, teilweise bereits im laufenden Jahr umgesetzte Maßnahmen sind der Einsatz der neuen, langen Straßenbahnen (Flexity) auf den stark nachgefragten Metrolinien, die zeitliche Ausdehnung des verdichteten Angebotes in der Hauptverkehrszeit und gezielte Angebotsverdichtungen im Abend- und Wochenendnachtverkehr. Im Bezirk Pankow mit seinem besonders großen Bevölkerungswachstum sind gezielte Angebotsverbesserungen auf den Linien M1, 12 und 50 vorgesehen. Begrenzender Faktor ist auch bei der Straßenbahn der vorhandene Fahrzeugpark. Analog zur U-Bahn ist auch hier der angebotsseitige Rahmen für künftige Ersatz- und Neubeschaffungen der BVG zu definieren. Im Busverkehr sind über die im Jahr 2014 bereits realisierten Mehrbestellungen hinaus weitere gezielte Taktverdichtungen geplant, insbesondere auf Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg oder bereits aufgetretenen Kapazitätsproblemen, wie beispielsweise auf der Linie M41. Weiterhin wird das Angebot zu den Flughäfen mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin Brandenburg und Schließung des Flughafens Tegel umfassend angepasst. Entwicklungsgebiete wie etwa im Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg, in Karlshorst oder an der Heidestraße nördlich des Hauptbahnhofs stehen ebenfalls im Fokus. Innerhalb des bestehenden Angebots sind “ soweit unter Einhaltung der Zugangsstandards möglich “ weiterhin Optimierungen, bspw. durch Entfall kaum nachgefragter Fahrten, vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/ Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Telefon: (030) 90139-4043

Straßenbahn + Bus: Vorübergehende Sperrung der Straßenbahnhaltestelle S Schöneweide/Sterndamm

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=808 Die DB AG saniert seit Anfang August ihre #Brücken am S-Bahnhof #Schöneweide. Die Endhaltestelle S Schöneweide/#Sterndamm muss deshalb noch einmal gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt von Mon-tag, den 29. September 2014, 04:30 Uhr bis Sonntag, den 05. Oktober 2014, ca. 04:30 Uhr.

Die BVG richtet einen Ersatzverkehr mit Bussen ein. Die Busse fahren zwischen S Schöneweide und Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße. Zusätzlich verkehren Busse zwischen S Schöneweide und Haeckelstraße (Johannisthal). Die betroffenen Linien fahren wie folgt: M17 Falkenberg Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort wei-ter als Linie 63 nach S Köpenick 21 S+U Lichtenberg/Gudrunstr. Marktstr. sowie S Rummelsburg Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort weiter als Linie 67 zum Krankenhaus Köpenick 37 S+U Lichtenberg/Gudrunstr. Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort weiter als Linie 67 zum Krankenhaus Köpenick 63 S Köpenick Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort wei-ter als Linie M17 nach Falkenberg 67 Krankenhaus Köpenick Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort weiter als Linie 21 oder 37 bis S+U Lichten-berg/Gudrunstr.

Straßenbahn + Bus: Vorübergehende Sperrung der Straßenbahnhaltestelle S Schöneweide/Sterndamm

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=19&download=808

Die DB AG saniert seit Anfang August ihre #Brücken am S-Bahnhof #Schöneweide. Die Endhaltestelle S Schöneweide/#Sterndamm muss deshalb noch einmal gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt von Mon-tag, den 29. September 2014, 04:30 Uhr bis Sonntag, den 05. Oktober 2014, ca. 04:30 Uhr.

Die BVG richtet einen Ersatzverkehr mit Bussen ein. Die Busse fahren zwischen S Schöneweide und Wilhelminenhofstraße/Edisonstraße. Zusätzlich verkehren Busse zwischen S Schöneweide und Haeckelstraße (Johannisthal).

Die betroffenen Linien fahren wie folgt:

M17 Falkenberg Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort wei-ter als Linie 63 nach S Köpenick

21 S+U Lichtenberg/Gudrunstr. Marktstr. sowie
S Rummelsburg Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort weiter als Linie 67 zum Krankenhaus Köpenick

37 S+U Lichtenberg/Gudrunstr. Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort weiter als Linie 67 zum Krankenhaus Köpenick

63 S Köpenick Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort wei-ter als Linie M17 nach Falkenberg

67 Krankenhaus Köpenick Wilhelminenhofstr./Edisonstr. und von dort weiter als Linie 21 oder 37 bis S+U Lichten-berg/Gudrunstr.

U-Bahn: Schluss mit Kurzzügen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele #Fahrzeuge müssten beschafft werden, damit bei dem Großteil der #U-Bahn-Linien flächendeckend mit #6- bzw. #8-Wagen-Zügen gefahren werden kann? Welche Kosten würden dabei entstehen? Antwort zu 1.: Der Großteil der U-Bahn-Linien wird während der Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen bereits mit Zügen der größtmöglichen Zuglänge betrieben. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Linien U1 und U3 sowie U5 – U9 verkehren heute bereits tagsüber mit 6 Wagen, die U2 mit 8 Wagen, nur die kurzen Linien U4 und U55 verkehren mit 2-Wagen-Zügen. Auf den Großprofillinien (U5 – U9 und U55) sind sechs Wagen die größtmögliche Zuglänge. Sofern die Kleinprofillinien U1 und U3 mit 8-Wagen-Zügen befahren werden sollten, müssten zusätzliche 48 Kleinprofilwagen eingesetzt werden. Der Beschaffungspreis für einen Kleinprofilwagen liegt bei ca. 1,5 Mio. EUR.“ Ergänzend ist anzumerken, dass eine pauschale Vergrößerung der Zuglängen nicht sinnvoll ist. Vielmehr muss linienscharf die aktuelle und künftige Nachfrageentwicklung analysiert und auf dieser Basis der kapazitative Handlungsbedarf identifiziert werden, der neben Erhöhungen der Zuglängen auch durch Taktverdichtungen abgedeckt werden kann. Derzeit laufen Abstimmungstermine zwischen der BVG AöR und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zum künftigen Fahrzeugbeschaffungsbedarf bei Straßenbahn und U-Bahn. Neben dem Ersatzbedarf für bestehende Fahrzeuge wird hierbei auch der erweiterte Bedarf aufgrund von Nachfragesteigerungen im Rahmen der wachsenden Stadt untersucht. Frage 2: Welcher Mehraufwand würde durch den ganztägigen Einsatz von 6-Wagen-Zügen auf der Linie U8 entstehen? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu u.a. mit: „Der ganztägige Einsatz von 6-Wagen-Zügen auf der Linie U8 würde u. a. verkürzte Wartungsintervalle aufgrund höherer Laufleistungen, einen damit zusammenhängenden erhöhten Wagenbedarf wegen zusätzlicher Fahrzeugreserven […] sowie erhöhten Energieverbrauch und Verschleiß nach sich ziehen.“ Ergänzend ist anzumerken, dass sich die einzusetzenden Mindestfahrzeuggrößen bei der BVG unmittelbar aus den vorgegebenen Kapazitätsstandards im Verkehrsvertrag zwischen der BVG und dem Land Berlin ergeben. Die vorgesehenen Fahrzeuggrößen/ Zuglängen und somit die bereitgestellten Platzkapazitäten sind folglich grundsätzlich entsprechend der erwartbaren Fahrgastnachfrage auszurichten. Eine den Kapazitätsvorgaben entsprechende Fahrzeugeinsatzplanung liegt im Verantwortungsbereich der BVG. Für den ÖPNV-Aufgabenträger ergibt sich gemäß der verkehrsvertraglichen Regelungen durch eine aufgrund der Fahrgastnachfrage erfolgende Anpassung der Fahrzeuggröße/Zuglänge kein Mehraufwand. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird der Einsatzbereich der verschiedenen Bus- und Straßenbahntypen festgelegt? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der Einsatzbereich der verschiedenen Bus- und Straßenbahntypen wird bestimmt:  vom Fahrgastaufkommen (Fahrgastaufkommen am stärksten Querschnitt je Linie),  von der Verkehrsinfrastruktur (z. B. Brückenhöhen, Gewichtsbeschränkungen, Straßenquerschnitt/ Kurvenradien, Gleisachsenabstand, Abstand Gleis zu Haltestellenkanten, Wende-/Kehrgleis Endstelle). Wegen noch zum Einsatz kommender Fahrzeuge älterer Bauart bestimmen die Umweltzone (Bus) und der barrierefreie Fahrzeugeinsatz (Straßenbahn) ebenfalls noch den Fahrzeugtypeneinsatz.“ Hinsichtlich des Zusammenhangs der einzusetzenden Mindestfahrzeuggrößen und der verkehrsvertraglich vorgegebenen Kapazitätsstandards siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Welche Maßnahmen werden getroffen, um dem stetig steigenden Fahrgastaufkommen zukünftig gerecht zu werden? Antwort zu 4.: Der Entwurf des Nahverkehrsplanes 2014-2018 sieht als ein Kernthema die erforderlichen Angebotsmaßnahmen in Reaktion auf die wachsende Stadt Berlin vor. Hierbei gilt es den Herausforderungen durch den Nachfrageanstieg der letzten Jahre sowie dem prognostizierten weiteren Wachstum der Stadt mit entsprechenden Angebotsanpassungen und -ausweitungen zu begegnen. Dies umfasst unter anderem die zeitliche Ausweitung dichter Takte bzw. die gezielte zusätzliche Verdichtung für Linien mit besonders starkem Nachfrageanstieg sowie auftretenden Kapazitätsproblemen. In Reaktion auf die wachsende Stadt hat das Abgeordnetenhaus im Dezember 2013 mit dem Beschluss des Haushaltes des Landes Berlin für die Jahre 2014 und 2015 zusätzliche Gelder für Mehrleistungen im ÖPNV bewilligt. Dieser Beschluss wird vom ÖPNV-Aufgabenträger gemeinsam mit der BVG umgesetzt. Zusätzliche ÖPNVAngebote wurden bzw. werden bereits im Jahr 2014 schrittweise umgesetzt. Zum 27.4.2014 und 24.08.2014 wurden bereits Angebotsausweitungen auf mehr als 35 Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien realisiert. Weitere Maßnahmen bei Bus, Straßenbahn und U-Bahn sind ab dem 14.12.2014 geplant. Berlin, den 26. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Sep. 2014)

S-Bahn + Straßenbahn + barrierefrei: Umsetzungsstand der Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Umsteigesituation an der Ringbahn / Tramstation Greifswalder Straße, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass die #Umsteigesituation an der #Kreuzung #Greifswalder Straße / #Grellstr. / #Storkower Str. nicht nur grundsätzlich gefährlich, sondern insbesondere für Menschen mit körperlichen #Einschränkungen nicht #barrierefrei gestaltet ist? Frage 2: Welche Konsequenzen leitet der Senat aus diesem Wissen ab? Frage 4: Wie ist der Umsetzungsstand dieser Pläne? Frage 5: Ist der Senat mit den anderen Verantwortlichen wie dem Bezirk Pankow, der BVG und der S-Bahn/DB Station und Service zu diesem Thema, im speziellen der Frage des Grundstücks und der finanziellen Zuständigkeiten, im Gespräch? Frage 6: Wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche? Antwort zu 1., 2., 4., 5. und 6.: Der ÖPNV-Knotenpunkt am S-Bahnhof Greifswalder Straße ist ein sehr wichtiger Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof an der stark nachgefragten Berliner Ring-S-Bahn (Linien S 41, S 42, S 8, S 85, S 9) mit Umsteigemöglichkeit zu der sehr dicht befahrenen Straßenbahnlinie M 4, die die östliche Innenstadt u.a. mit dem Großwohngebiet Hohenschönhausen verbindet. Die heutige Umsteigesituation zwischen S-Bahnhof und Straßenbahnhaltestelle ist gekennzeichnet durch einen LSA1-geregelten Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Kreuzung Grellstraße / Greifswalder Straße / Storkower Straße und einen nur schlecht angenommenen Fußgängertunnel unter der Greifswalder Straße. Aufgrund des Umwegs vom S-Bahnhofs- Ausgang zum FGÜ an der genannten Kreuzung und der Unattraktivität des Fußgängertunnels (einschließlich sogenannter verlorener Steigungen) kommt es wiederholt vor, dass zur Straßenbahn umsteigende Fahrgäste zur Fahrbahnüberquerung die dortigen Absperrgitter überklettern und so gefährliche Situationen herbeiführen. Zur Verbesserung dieser Gesamtsituation hat der Senat die BVG gebeten, Vari- 1 Lichtsignalanlage antenuntersuchungen zu diesem ÖPNV-Knotenpunkt vorzunehmen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Vorliegen der vorgenannten Variantenuntersuchungen werden das Bezirksamt Pankow, die S-Bahn Berlin GmbH und die DB Station&Service AG an der Entscheidungsfindung über die umzusetzende Maßnahme beteiligt. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325, Schrittgeschwindigkeit) sind in der Grellstraße, der Greifswalder Straße und in der Storkower Straße nicht vorgesehen, da es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt. Frage 3: Welche Pläne zur Gestaltung der Barrierefreiheit hat der Senat ggf. mit den anderen zuständigen Akteuren entwickelt, um seinen Zielen zur Barrierefreiheit, die im StEP Verkehr definiert wurden, gerecht zu werden? Antwort zu 3.: Der ÖPNV-Knotenpunkt Greifswalder Straße mit dem gleichnamigen S-Bahnhof sowie der dortigen Haltestelle der Straßenbahn-Metrolinie M 4 ist bereits grundsätzlich barrierefrei ausgestaltet. Sollte im Ergebnis der vorstehend geschilderten Untersuchungen eine Ergänzung oder Änderung an den vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, so würden diese selbstverständlich ebenfalls barrierefrei gestaltet werden (abgesenkte Borde, blindengerechte LSA etc.). Zudem kann daraus auch ggf. ein Konzept für weitere Verbesserungen abgeleitet werden. Berlin, den 25. September 2014 In Vertretung C h ri s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Sep. 2014)

allg.: Wie steht der Senat zum neuen Gesetz über Elektromobilität?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wann und in welcher Weise hat sich der Se-nat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über #Elektromobilität geäußert bzw. wann und in welcher Weise wird er dies noch tun? Antwort zu 1: Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur versandte mit Schrei-ben vom 6. August 2014 Referentenentwürfe zu folgen-den Regelungen an die Länder und die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme: Entwurf des Gesetzes zur Be-vorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Elektromobilitätsgesetz – EmoG), Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und Gebührenordnung für Maßnahmen im Stra-ßenverkehr (GebOSt) sowie Entwurf einer Verwaltungs-vorschrift StVO. Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat dem Bundesministerium für Ver-kehr und digitale Infrastruktur mit Schreiben vom 18. August 2014 hierzu eine Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus nahm die Gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder am 10./11. September 2014 einen Beschlussvorschlag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu den vorgenannten Referentenentwürfen an, in dem eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Referen-tenentwürfe gefordert wird. Bei der Verkehrsministerkon-ferenz am 1./2. Oktober 2014 findet eine Aussprache zu diesem Beschluss statt. Frage 2: Wie bewertet der Senat die bisherige Ent-wicklung der Elektromobilität getrennt nach Verkehrsträ-gern? a) Eisenbahn, b) Straßen- und U-Bahn, c) E-Bike, d) Elektrofahrzeuge für Gütertransport, e) Elektrofahrzeug für privaten Personenverkehr? Antwort zu 2: Die schienengebundenen Verkehrsmit-tel des öffentlichen Verkehrs werden überwiegend mit Elektrotraktion betrieben. Elektroräder sind ein neues Verkehrsmittel mit erheblichen Potentialen, die verkehrli-chen und umweltseitigen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs kurzfristig und mit geringen Kosten zu reduzie-ren. Auf einem Parkplatz für Pkw können sechs Elektro-räder geparkt werden, die Räder sind leise, abgasfrei und schonen das Klima. Elektroräder können zudem die priva-ten Haushalte bei den Mobilitätskosten deutlich entlasten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt daher die Einführung von Elektrorädern als Substitut von Pkw mit dem Projekt „EBikePendeln“, das im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität durchge-führt wird. Hierbei steht die Zielgruppe der Berufspendle-rinnen und Berufspendler im Vordergrund. Die Einfüh-rung von elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen kann die Verkehrslärm- und Luftschadstoffbelastungen effektiv mindern, da diese Fahrzeuggruppe trotz ihres geringen Bestands- und Fahrleistungsanteils überdurchschnittlich zu den Belastungen beiträgt. Die vom privaten Personen-verkehr dominierten Treibhausgasemissionen des Ver-kehrssektors können durch Elektrofahrzeuge gesenkt werden unter der Voraussetzung, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird. Frage 3: Welche Auffassung vertritt der Senat bezüg-lich der Öffnung von Busspuren für Elektrofahrzeuge? Wie wird der Senat die schon heute oft zugeparkten Bus-spuren für Busse freihalten, sollten die aktuellen Benut-zungsregeln für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt lehnt die Öffnung der Bus-Sonderspuren für Elektrofahrzeuge im Hinblick auf die möglichen Verzögerungen und Behinderungen im Be-triebsablauf des Linienverkehrs mit Bussen, die Anreiz-funktion für andere Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer, die Sonderspur zu nutzen sowie die nicht gelöste Frage einer wirksamen Überwachung ab. Entsprechend den Markthochlaufszenarien der Bun-desregierung werden im Jahr 2020 in Berlin rund 20.000 Elektrofahrzeuge erwartet. Diese Flotte würde die beste-hende Konkurrenzssituation des Busverkehrs mit den rd. 7.500 Taxen, den Einsatzfahrzeugen und dem zunehmen-den Radverkehr, die die Bus-Sonderspuren ebenfalls benutzen, erheblich verschärfen. Berlin, den 24. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2014)

Tramverlängerung nach Ahrensfelde, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie beurteilt der Senat eine #Verlängerung der #Straßenbahn von #Falkenberg nach #Ahrensfelde, um eine attraktive Direktverbindung zwischen der Innenstadt, Weißensee, Hohenschönhausen und Ahrensfelde zu schaffen? Antwort zu 1: Die Überlegungen zum Bau einer Stra-ßenbahnverbindung zwischen Hohenschönhausen und Marzahn stammen noch aus DDR-Zeiten. Diese führten allerdings nicht direkt nach Ahrensfelde, sondern bis zur Wuhletalstraße und sahen dort einen Anschluss an die nach Ahrensfelde führende Straßenbahnstrecke vor. Auf Grund von Prioritätensetzungen ist diese Strecke nicht Bestandteil der aktuellen Straßenbahnplanungen. Andere Straßenbahnstrecken – vor allem im innerstädti-schen Bereich – erreichen deutlich höhere Fahrgastpoten-tiale und sind daher vorrangiger zu beplanen. Eine Auf-nahme der Maßnahme in den vom Berliner Senat im März 2011 verabschiedeten Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 ist daher nicht erfolgt. Ungeachtet dessen ist der Senat der Meinung, dass die Trasse weiterhin Bestandteil sehr langfristiger Überle-gungen sein sollte. Er unterstützt weiterhin eine Trassen-freihaltung. Frage 2: Gibt es eine Kosten-Nutzen-Analyse über ei-ne Straßenbahnverlängerung nach Ahrensfelde? Wenn nein. Wie hoch wären die Kosten für eine solche Analy-se? Antwort zu 2: Nein, eine solche Nutzen-Kosten-Analyse liegt nicht vor. Die Kosten für eine Nutzen-Kosten-Analyse sind u. a. abhängig von der Qualität der zur Verfügung stehenden Daten- und Arbeitsgrundlagen für die Bewertung eines Vorhabens oder auch von den für die Bearbeitung des jeweiligen Projektes notwendigen personellen Ressour-cen. Eine generelle konkrete Quantifizierung der Kosten zur Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) ist nicht möglich. Frage 3: Wenn ja. Liegen Erkenntnisse hinsichtlich der Umwelt- und Anwohnerbelastung, der Synergieeffek-te für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Planungs- und Baukosten und der Zeitdauer für planeri-sche Vorarbeit und des Planfeststellungverfahrens vor? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Wie beurteilt der Senat die derzeitige Er-reichbarkeit des Tierheims Berlin und des Barnim-Gymnasiums durch die Buslinie 197? Wie ist die durch-schnittliche Auslastung der Buslinie 197? Wie hoch ist die Auslastung an Schultagen zwischen 7 und 8 Uhr? Antwort zu 4: Die benannten Einrichtungen sind über die Haltestellen „Tierheim Berlin“ und „Dessauer Straße“ mit der Buslinie 197 gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Buslinie 197 (Prerower Platz/Falkenberg – S Mahlsdorf) bietet direkte Anbindungen an übergeordnete S-Bahn- bzw. Straßenbahnangebote in den umliegenden Ortsteilen Neu-Hohenschönhausen und Marzahn und sichert somit auch die Erreichbarkeit aus dem weiteren Stadtgebiet. Auf dem Falkenberger Abschnitt der Linie 197 umfasst das Angebot in der Hauptverkehrszeit einen 10-Minuten-Takt, in den weiteren Zeiten einen 20-Minuten-Takt. Zudem werden aufgrund der höheren Nachfrage zu Schulbeginn und Schulende des Barnim-Gymnasiums gezielte zusätz-liche Verstärkerfahrten auf der Linie 197 angeboten. Hinsichtlich der Auslastung der Linie 197 teilt die BVG AöR mit: „Die durchschnittliche Auslastung der Linie 197 liegt an den Haltestellen „Tierheim Berlin“ und „Dessauer Straße“ an einem Werktag mit Schulbetrieb in Fahrtrichtung S Ahrensfelde bei 22% und in Fahrtrich-tung Prerower Platz ebenfalls bei 22%. Speziell in der Zeit von 7:00 bis 8:00 Uhr hat die Li-nie 197 in dem Bereich eine Auslastung in Fahrtrichtung S Ahrensfelde von 24% und in Fahrtrichtung Prerower Platz von 39%.“ Hierbei ist zu ergänzen, dass im Schülerverkehr Spit-zenauslastungen bei einzelnen Fahrten charakteristisch sind und zu wesentlich höheren Auslastungen solcher Fahrten auch im Vergleich mit dem Stundenwert von 7:00 bis 8:00 Uhr führen können. Frage 5: Wie schätzt der Senat die Leistungsfähigkeit der Straßenbahn gegenüber dem Bus ein? Könnten derzeit zusätzliche Busfahrten, um die Schüler zum Gymnasium zu bringen, entfallen? Antwort zu 5: Im Allgemeinen weisen Straßenbahnen im Vergleich zu Bussen eine merkbar höhere Fahrzeug-kapazität (Sitz- und Stehplätze) auf. Hieraus ergibt sich unter Annahme der gleichen Taktfrequenz eine höhere Beförderungsleistung für Straßenbahn- gegenüber Bus-systemen. Zur Bewältigung eines gegebenen Verkehrs-aufkommens wären somit theoretisch weniger Straßen-bahn- als Busfahrten erforderlich. In der Praxis muss bei der Bemessung der Fahrtenanz-ahl jedoch auch die fahrplanseitige Einbindung in das bestehende ÖPNV-Angebot berücksichtigt werden. Es ist zudem abzuwägen, in welchem Verhältnis der Anteil der Schülerfahrten zum durchschnittlichen Tagesaufkommen einer Linie steht. Bei Linien, die ausschließlich im Schü-lerverkehr hohe Spitzennachfragen aufweisen, im Tages-verlauf dagegen eine vergleichsweise geringe Nachfrage haben, kann je nach Einzelfall der dauerhafte Einsatz zusätzlicher Busse dennoch wirtschaftlicher sein. Der wirtschaftliche Betrieb einer Straßenbahn ist in der Regel nur oberhalb einer bestimmten Grundnachfrage über den Tagesverlauf sinnvoll. Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)

Straßenbahn: Volle Straßenbahnen bei ausgedünntem Fahrplan, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhal-te, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie zeitgemäß ist durch #Ferien begründete #Ausdünnung des #Regelfahrplans von touristisch stark frequentierten #Straßenbahnlinien wie der #M4 im Sommer? Deckt sich der zugrunde gelegte Rückgang der Nachfrage noch mit der Realität? Frage 2: Hat der Senat bereits eine Prüfung der Not-wendigkeit zur Taktreduzierung betroffener Linien in Ferienzeiten in Auftrag gegeben? Wenn ja, wie wurde diese bewertet? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1. und 2.: Die Entwicklung der Fahrgast-nachfrage und die Passfähigkeit des zugehörigen Ver-kehrsangebotes werden vom ÖPNV-Aufgabenträger so-wie der BVG AöR netzweit regelmäßig untersucht und ausgewertet. Dies umfasst sowohl die Zeiträume außer-halb als auch während der Ferien. Ein separater Untersu-chungsauftrag ist somit nicht erforderlich. Grundsätzlich erfolgen planmäßige Angebotsreduzie-rungen in den Ferien (Ferienfahrpläne) aufgrund von Nachfragerückgängen infolge entfallender Schülerverkeh-re als auch aufgrund der urlaubsbedingt geringeren Nach-frage im Berufsverkehr. In Bezug auf die Auswertung von Zählergebnissen auf der Linie M4 aus dem Jahr 2013 teilt die BVG AöR mit: „Die Nachfrage der Linie M4 in den Sommerferien liegt deutlich (ca. 25% weniger) unter der Nachfrage in den für den Regelfahrplan bemessungsrelevanten Monaten (Zeit-räume außerhalb der Ferien). Daher ist die Angebotsredu-zierung in den Ferien zeitgemäß. Die gemessenen Stun-den-Auslastungen in den Ferien liegen unter dem laut Verkehrsvertrag einzuhaltenden Qualitätskriterium von 65%.“ Gleichwohl wurde das Thema der Angebotsreduzie-rungen in den Ferien (Ferienfahrpläne) bei gleichzeitigen hohen Wachstumsraten im Berliner Tourismus in der Vergangenheit sowie in der Prognose im Rahmen der Planungen zum Nahverkehrsplan 2014-2018 erkannt. Die weitere Entwicklung wird hierbei beobachtet. Linien mit merkbar steigenden Fahrgastzahlen in den Ferien werden im Rahmen der Überlegungen zu weiteren sinnvollen Angebotsausweitungen im Rahmen der wachsenden Stadt berücksichtigt. Frage 3: Wie verträgt sich im Falle der M4 die zusätz-liche Taktreduzierung bei gleichzeitiger Verkürzung der Straßenbahnen mit der erklärten Absicht der BVG zur Verbesserung des Fahrplans im Jahr 2014? Antwort zu 3.: Die reguläre Taktreduzierung während der nachfrageschwächeren Ferienzeiträume steht nicht im Widerspruch zu den erfolgten Angebotsausweitungen auf der Linie M4 zu den Zeiten mit erhöhter Fahrgastnachfra-ge bzw. Fahrzeugauslastung. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Durch die Zuführung der neuen Straßenbahnfahrzeuge wurden zu Beginn der Sommerferien 2014 auf der M4 von 20 im Tagesverkehr eingesetzten Zügen lediglich 2 Züge von GT6 doppelt auf FLEXITY F8 umgestellt. Ab 24.08.2014 wurden auf der M4 Angebotsverbesse-rungen durchgeführt. Die Zeiträume mit dem dichten Angebot im 3/3/4-Minutentakt wurden früh, nachmittags und abends verlängert. Weiterhin wird der 6/6/7-Minutentakt Montag bis Sonnabend bis ca. 21:30 Uhr sowie am Sonnabend der 5-Minutentakt neu bis ca. 20:00 Uhr angeboten. Weitere Verbesserungen erfolgten auch im Nachtverkehr am Wochenende durch Verdichtung des Taktes auf 15 Minuten bis ca. 01:30 Uhr.“ Frage 4: Wie gedenkt der Senat oder der zuständige Aufgabenträger die Ausdünnung des Fahrplans von Li-nien, deren Betrieb bereits durch Baumaßnahmen belastet ist, in Zukunft zu verhindern? Sollte dies nicht beabsich-tigt sein, warum nicht? Antwort zu 4: Bei Baumaßnahmen im ÖPNV-Netz wird stets angestrebt, unter den gegebenen Rahmenbedin-gungen die Einschränkungen für die Fahrgäste möglichst gering zu halten. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal hierbei ist eine ausreichende Platzkapazität. Die vom Land Berlin abgeschlossenen Verkehrsverträge mit den Verkehrsun-ternehmen geben daher vor, dass die Kapazitäten der Ersatzverkehre für Linien, die nicht dem Regelfahrplan entsprechend befahren werden können, möglichst unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsnachfrage zu dimensionieren sind. Bei Verweis auf Umfahrungsal-ternativen ist auch hier sicherzustellen, dass keine Kapazi-tätsengpässe auftreten. Falls für einzelne Linien(-abschnitte) baubedingt eine erhöhte Fahrgastnachfrage zu erwarten ist, ist im Rahmen der vorhandenen infrastruktur-, fahrzeug- und personal-seitigen Möglichkeiten durch die Verkehrsunternehmen zu prüfen, welche Optionen zur Kapazitätserhöhung be-stehen. Hierzu zählt beispielsweise auch eine mögliche Aussetzung von Ferienfahrplänen. Die konkreten Maß-nahmen sind dabei stets im Einzelfall zu prüfen. Berlin, den 22. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2014)