S-Bahn: Planungsstaende und Verzoegerungen beim Wiederaufbau der S-Bahnverbindung Tegel bis Hennigsdorf

S-Bahn: Planungsstaende und Verzoegerungen beim Wiederaufbau der S-Bahnverbindung Tegel bis Hennigsdorf

Ereignis

Nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zwischen den Bundesministerien und der Deutschen Bahn AG Ende März 1996 ist der reguläre Baubeginn für den beschleunigten Wiederaufbau der S-Bahn-Strecke Tegel–Hennigsdorf für August 1996 terminiert. Die Deutsche Bahn AG kalkuliert ab Baubeginn mit einer achtmonatigen Bauzeit bis Heiligensee sowie mit rund 30 Monaten bis Hennigsdorf, wodurch die Aufnahme des eingleisigen Betriebs auf der Gesamtstrecke für 1998 erwartet wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/596, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 393
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß er kurz vor den Wahlen mit
einem öffentlichkeitswirksamen 1. Spatenstich in Heiligensee die Wiederinbetriebnahme der S-Bahnverbindung Tegel–
Hennigsdorf noch für 1996 angekündigt hat?
Wenn ja, warum folgten diesen Worten keine Taten?
2. Kann der Senat bestätigen, daß bei der ursprünglichen Planung vorgesehen war, die Havel mit einer vorhandenen
Behelfsbrücke zu überqueren?
Wenn ja, warum wurde von dieser Planung abgewichen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie ist der gegenwärtige Stand der Abstimmung mit der
Deutschen Bahn AG und dem Land Brandenburg hinsichtlich des Beginns der Bauarbeiten und der Wiederinbetriebnahme?
4. In welchen Planungsabschnitten soll die gesamte S-Bahnstrecke Schönholz–Hennigsdorf realisiert werden, und mit
welchen Kosten ist für welchen Abschnitt in welcher Zeit zu
rechnen?
5. Ist beabsichtigt, außer den Bahnhöfen Schulzendorf, Heiligensee und Hennigsdorf noch weitere neue Bahnhöfe zu
realisieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
6. Wird der Bahnhof Hennigsdorf nach Süden umgeklappt, um
eine bessere Anbindung an die Buslinien der Neuendorfer
Straße (224, 651, 659) und die fußläufige Erreichbarkeit für
das AEG-Werk in Hennigsdorf zu ermöglichen?
Wenn ja, wie hoch wären die Mehrkosten, die sich durch das
Umklappen abzüglich der Sanierungskosten ergeben?
Wenn nein, warum nicht?
7. Ist dem Senat bekannt, daß in den 50er Jahren der S-Bahnhof
Stolpe Süd als „Grenzbahnhof“ eingerichtet wurde und bis
1961 vorhanden war?
Wenn ja, wird die Wiederherstellung dieses Bahnhofs von
der Bundesregierung bzw. der Deutschen Bahn AG getragen,
die sich ja verpflichtet haben, die Sanierung des S-Bahnnetzes auf den Stand von 1961 wieder zu realisieren?
Wenn nein, warum nicht?
8. Ist dem Senat bekannt, daß im Einzugsbereich dieses alten
S-Bahnhofs Stolpe Süd eine Einfamilienhaussiedlung mit
300 Wohneinheiten geplant ist, weshalb die Wiedererrrichtung des Bahnhofs sinnvoll wäre? Teilt der Senat diese
Ansicht und wird er sich in diesem Sinne verwenden?
Wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es mittlerweile eine einvernehmliche Regelung über die
Weiterführung der S-Bahn von Hennigsdorf bis Velten?
Wenn ja, wie sieht die Lösung aus (ein- oder zweigleisig,
Kosten, Baubeginn, Inbetriebnahme)?
Wenn nein, warum nicht?
10. Trifft es zu, daß der Regionalbahnverkehr zwischen Neuruppin und Velten eingestellt wurde, obwohl keinerlei Bauarbeiten durchgeführt werden?
Wenn ja, wie verhält sich der Senat gegenüber diesem Skandal?
11. Wie sieht das kurz-, mittel- und langfristige Konzept für den
Regionalverkehr auf der Kremmener Bahn aus?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 393
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Im Jahr 1995 war zwischen den Beteiligten – Bundesministerium für Verkehr, Eisenbahn-Bundesamt, Deutsche Bahn AG
und den Ländern Berlin und Brandenburg – abgestimmt worden,
mit vorgezogenen Finanzmitteln und einer vereinfachten Genehmigung die S-Bahnstrecke Tegel–Hennigsdorf beschleunigt wieder aufzubauen. Daraufhin erfolgte am 14. August 1995 auf Einladung der von der Deutschen Bahn AG mit der Durchführung
der Maßnahme beauftragten Planungsgesellschaft Bahnbau
Deutsche Einheit mbH (PB DE) der erste Spatenstich. Die seinerzeit angekündigten Inbetriebnahmetermine stammten nicht vom
Senat, sondern von der PB DE.
Nach Informationen des Berliner Senats konnte jedoch die
Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundesfinanzministerium einerseits und der
Deutschen Bahn AG andererseits erst Ende März 1996 abgeschlossen werden, so daß sich weitere Aktivitäten der Bahn entsprechend verzögert haben.
Zu den Fragen 2. bis 7. und 9. bis 11. hat die Deutsche Bahn AG
folgendes mitgeteilt:
„Zu 2.:
Die Idee der PB DE, die Havel mittels einer Behelfsbrücke
(sogenannte SKP-Gerät) zu queren und damit den Bau neuer
Widerlager zu sparen, ist nicht konform mit dem Bundesverkehrswegeplan. Hier ist vorgesehen, den Oder-Havel-Schifffahrtsweg auszuweiten (Breite der Havel zur Zeit ca. 55 m, SKP-Gerät
Stützweite ca. 62 m, Aufweitung ca. 72 m). Eine Entscheidung ist
zur Zeit noch nicht getroffen.
Zu 3.:
1995 wurde mit bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen.
Die PB DE sieht nach der erfolgten Mittelfreigabe nunmehr
einen Baubeginn für August dieses Jahres vor.
Abhängig vom Baubeginn rechnet die DB AG mit einer Bauzeit von acht Monaten bis Heiligensee.
Die Bauzeit bis Hennigsdorf beträgt nach Angaben der DB AG,
in Abhängigkeit von der Entscheidung über den Endausbau der
Havelbrücke und dem Zeitpunkt, wann diese getroffen wird,
ca. 30 Monate.
Der eingleisige Betrieb auf dem Abschnitt Tegel–Hennigsdorf
könne damit voraussichtlich 1998 aufgenommen werden.
Zu 4.:
Es sind zur Zeit drei Planungsabschnitte vorgesehen.
1. Tegel–Heiligensee,
2. Heiligensee–Hennigsdorf,
3. Endzustand Schönholz–Tegel.
Angaben zu den Kosten liegen dem Senat zur Zeit nur differenziert nach Bundesländern vor:
Schönholz–Tegel–Landesgrenze ca. 289 Mio. DM
Landesgrenze–Hennigsdorf ca. 66 Mio. DM
Zu 5.:
Auf dem Abschnitt Tegel–Hennigsdorf sind keine weiteren
Bahnhöfe geplant. Auf dem Abschnitt Schönholz–Tegel soll nach
heutigen Vorstellungen bei der Herstellung des Endzustandes der
neue S-Bahnhof Borsigwalde (an der Holzhauser Straße) errichtet
werden.
Zu 6.:
Das Problem ist nicht bekannt. Eine Bestellung des Landes
Brandenburg liegt nicht vor.
Zu 7.:
Der Wiederaufbau und die Wiederinbetriebnahme des ehemaligen Grenzbahnhofs Stolpe Süd ist nicht vorgesehen. Siehe Festlegungsprotokoll zur Bestätigung der AG vom 17. Mai 1995, Pkt. 4
– Aufgabe des Bahnhofs Stolpe Süd.
Gemeinsame Festlegung Land Brandenburg und DB AG.
Zu 9.:
Siehe 10. Frage.
Zu 10.:
Der Regionalverkehr zwischen Hennigsdorf und Neuruppin ist
Angelegenheit des Landes Brandenburg.
Gleichwohl kann folgende Auskunft gegeben werden:
Derzeit stellt das Land Brandenburg als Aufgabenträger des
Schienenpersonennahverkehrs einen Nahverkehrsplan auf, der
voraussichtlich im Juli 1996 verfügbar sein wird. In diesem Plan
wird voraussichtlich ein RegionalExpress-Verkehr Neuruppin–
Hennigsdorf(–Berlin) vorgesehen sein. Die Strecke Hennigsdorf–
Neuruppin muß dazu im Rahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes auf RE-Standard gebracht werden.
Zum 17. Dezember 1995 wurde der bisherige Regionalbahn-Verkehr, der durch überlange Fahrzeiten und durch die fehlende
attraktive Verbindung nach Berlin keine sinnvolle Verbindung
zwischen dem regionalen Entwicklungszentrum Neuruppin und
Berlin herstellen konnte, zugunsten eines RegionalExpress-Bus
Neuruppin–Berlin Zoo eingestellt. Dieser RegionalExpress-Bus
ist als Vorläufer des künftigen Schienen-RE zu sehen. Die vorübergehende Angebotsumstellung ist kein „Skandal“, sondern
eine von der Region begrüßte Maßnahme zur besseren Anbindung von Neuruppin.
Die Zwischenhalte werden von anderen Buslinien im Schienenersatzverkehr weiter bedient.
Ein Baubeginn für den Ausbau der Strecke (Hennigsdorf–)Velten–Neuruppin ist abhängig von Finanzierungsvereinbarungen,
die in Umsetzung der SPNV-Maßnahmen des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zwischen dem Land Brandenburg, dem
Bund und der Deutschen Bahn AG zu schließen sind. Das Land
Berlin hat darauf keinen Einfluß.
Zu 11.:
Das kurz-, mittel- und langfristige Konzept für den Regionalverkehr auf der Kremmener Bahn ist derzeit Gegenstand intensiver Diskussion zwischen dem Land Brandenburg, dem Bundesverkehrsministerium, den Gebietskörperschaften im Land Brandenburg entlang der Strecke Hennigsdorf–Neuruppin–Wittstock–
Wittenberge und dem Land Berlin. Definitive Entscheidungen
sind noch nicht getroffen. Das Land Berlin war bisher noch nicht
gefordert, sich dabei festzulegen.
Das Projekt eines „Prignitz-Express“ (Berlin–Hennigsdorf–)
Velten–Neuruppin–Wittstock–Pritzwalk–Wittenberge ist in der
Konzeptionsphase bereits weit fortgeschritten. Das Konzept ist
zwischen dem Land Brandenburg und den Städten und Gemeinden weitestgehend einvernehmlich abgestimmt. Dabei ist eine
durchgehende RE-Linie im Stundentakt in der genannten Linienführung vorgesehen, die voraussichtlich auch Gegenstand des
Nahverkehrsplans des Landes Brandenburg sein wird. Die Möglichkeiten einer Einbindung dieser Linie nach Berlin werden derzeit noch geprüft. Neben einer Führung über den Berliner
Außenring wird dabei auch eine Mitnutzung der S-Bahn-Strecke
Velten–Hennigsdorf–Berlin untersucht.
Zwischen dem jeweiligen S-Bahn-Endpunkt (vorerst Hennigsdorf, später Velten) wird nach dem Konzept „Prignitz-Express“
zusätzlich eine Stadt-Express-Linie bis Kremmen und Beetz-Sommerfeld vorgesehen. Diese Planung berührt Berlin nicht.
Sobald sich das Land Brandenburg zum „Prignitz-Express“
endgültig positioniert hat, kann Berlin diese Planungen entsprechend berücksichtigen bzw. Verhandlungen dazu mit dem Land
Brandenburg aufnehmen.“
Zur Frage 8 stellt der Senat ergänzend fest:
Auch die genannte Wohnsiedlung rechtfertigt nach Auskunft
des Landes Brandenburg nicht den Neubau eines S-Bahnhofes.
Die Entscheidung über die Notwendigkeit von zusätzlichen
Bahnhöfen und ihre Finanzierung im Land Brandenburg liegt
allein in der Zuständigkeit Brandenburgs.

Hinweis

„dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“

S-Bahn: Zustaendigkeit fuer die Finanzierung und Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust

S-Bahn: Zustaendigkeit fuer die Finanzierung und Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust

Ereignis

Der Senat von Berlin hat bei der Deutschen Bahn AG keine Öffnung des südlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust bestellt, da die Bestellung für die Wiederherstellung einer Altanlage nicht relevant ist. Die Verwendung und Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur Realisierung des Zugangs liegt in der eigenen Verantwortung und ist Sache der Deutschen Bahn AG.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/534, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 541
Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat bei der Deutschen Bahn AG die Öffnung des
südlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust bestellt?
Wenn ja, wann und zu welchem Wiedereröffnungstermin?
Wenn nein, warum nicht?
2. Aus welchen Finanztöpfen soll die Öffnung des südlichen
Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust realisiert werden?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 541
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Nein. Die Bestellung ist nicht relevant, da es sich um die Wiederherstellung einer Altanlage handelt.
Zu 2.:
Die Verwendung der Mittel ist Sache der Deutschen Bahn AG,
die sie in eigener Verantwortung vornimmt.

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S-Bahn: Einbeziehung der Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald in die anlaufende Entwurfsplanung

S-Bahn: Einbeziehung der Oeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald in die anlaufende Entwurfsplanung

Ereignis

Der Senat hat die Deutsche Bahn AG gebeten, bei der anlaufenden Entwurfsplanung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Strecke Bahnhof Savignyplatz bis Bahnhof Wannsee, die in den Jahren 1998 bis 2000 durchgeführt werden soll, die notwendigen Maßnahmen für die Eröffnung des südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald zu ermitteln. Da die Wiedereröffnung in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fällt und als weniger dringliche Maßnahme eingestuft wurde, erfolgt eine Herrichtung im Rahmen der dortigen finanziellen Möglichkeiten.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/469, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 287
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß er in letzten Jahren vielfach angekündigt hat, den südlichen Zugang am S-Bahnhof Grunewald wieder zu eröffnen?
In welchen Mitteilungen, Anfragen etc. hat er das mit
welchem Zeitpunkt in den letzten Jahren seit 1989 getan?
2. Ist dem Senat bekannt, daß er wiederholt die Öffnung des
südlichen Zugangs am S-Bahnhof Grunewald für das Tennisturnier der Damen angekündigt hat?
Wann hat er das mit welchem Ergebnis realisiert?
Wenn nein, warum nicht?
3. Kann der Senat bestätigen, daß die Weigerung der Autofirma
der Grund dafür ist, daß der südliche Zugang am S-Bahnhof
Grunewald für die Fahrgäste nicht geöffnet wird, obwohl der
Zugang eigentlich in gutem baulichen Zustand ist?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten hat der Senat, den Zugang
dennoch zu öffnen?
4. Was wird der Senat unternehmen, um schnellstmöglich den
südlichen Zugang am S-Bahnhof Grunewald zu öffnen, mit
welchen Schwierigkeiten rechnet er dabei, und wann wird
dieser Zugang geöffnet werden?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 287
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Der Senat hat in den letzten Jahren die Eröffnung des südlichen Zugangs des S-Bahnhofs Grunewald nicht angekündigt
– auch nicht zu Tennisturnieren –, da es sich dabei um eine weniger dringliche Maßnahme handelt und die nur begrenzt zur
Verfügung stehenden Finanzmittel für wichtigere Vorhaben, vor
allem den Wiederaufbau stillgelegter S-Bahn-Strecken, verwendet wurden.
Zu 3. und 4.:
Die Wiedereröffnung des Zugangs liegt als eine Maßnahme der
sogenannten „Grunderneuerung“ in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Über aktuelle Voraussetzungen (z. B. baulicher
Art), die einer Öffnung möglicherweise entgegenstehen, liegen
zur Zeit keine abschließenden Erkenntnisse vor. Der Senat hat
jedoch die Deutsche Bahn AG gebeten, bei der jetzt anlaufenden
Entwurfsplanung für die Grunderneuerung der S-Bahn-Strecke
Bahnhof Savignyplatz (ausschließlich) bis Bahnhof Wannsee
(ausschließlich), die in den Jahren 1998 bis 2000 durchgeführt
werden soll, die notwendigen Maßnahmen für die Zugangsöffnung zu ermitteln und den Zugang im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Deutschen Bahn AG wiederherzurichten.

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S-Bahn: Zureckstellung des Neubaus eines vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof zugunsten vordringlicherer Projekte

S-Bahn: Zureckstellung des Neubaus eines vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof zugunsten vordringlicherer Projekte

Ereignis

Das Projekt zum Neubau eines vierten Zugangs am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof im nördlichen Gehbahnbereich der Stresemannstraße konnte bisher nicht realisiert werden, da insbesondere nach Öffnung der Mauer die Finanzmittel für wichtigere und vordringlichere Projekte verwendet worden sind. Der Senat hat inzwischen die Deutsche Bahn AG gebeten, das Vorhaben bauplanerisch vorzubereiten und zu realisieren, sobald die finanziellen Voraussetzungen vorliegen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/340, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 285
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß entgegen seiner vielfältigen
Ankündigung, den Zugang am S-Bahnhof Anhalter Bahnhof
östlich der Stresemannstraße wieder zu eröffnen, noch
immer nichts geschehen ist? Wenn ja, warum?
2. Wie bewertet der Senat im Lichte der jüngsten Haushaltszahlen seine Ankündigung aus der letzten Legislaturperiode, lieber die optimale Ausgestaltung dieses Zugangs mit
einem Kostenvolumen von 3,4 Mio. DM zu realisieren als
die bescheidene Öffnung des ehemaligen Zugangs für
300 000 DM? Welche Optionen befürwortet er in welchem
Zeitraum?
3. Ist der Senat der Meinung, daß seine allgemeine Sparankündigung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt glaubwürdig und überzeugend wirkt, wenn er gleichzeitig seit mehr
als 12 Jahren mit dem Verweis auf das Optimum eine Investition von 300 000 DM zurückhält, obwohl er damit denselben Effekt erzielen könnte wie mit einer Investition von
3,4 Mio. DM?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 285
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Der Senat hält wegen des Verkehrsaufkommens und der Trennwirkung der Straßen in diesem Bereich einen vierten Zugang zum
S-Bf Anhalter Bahnhof im nördlichen Gehbahnbereich der Stresemannstraße für wünschenswert. Daher wurde seinerzeit eine
Lösung erarbeitet, bei der die an der Oberfläche neu entstandene
Situation – Neuaufteilung der Fahrspuren und Anlegung eines
Radwegs sowie die angemessenen Komfortansprüche – zwei Aufgänge, davon einer mit auf- und abwärts führenden Fahrtreppen –
berücksichtigt wurden. Hierfür wurde auch bereits das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Realisiert werden konnte das
Projekt jedoch bisher nicht, da – insbesondere nach Öffnung der
Mauer – die Finanzmittel für die wichtigeren und vordringlicheren Projekte verwendet worden sind.
Zur gewählten Lösung und zu den Gründen, die zur Ablehnung der Öffnung des bestehenden Zugangs geführt haben,
wurde im übrigen im Bericht der damaligen Seantsverwaltung für
Verkehr und Betriebe – V B 2 – vom 2. Juni 1994 an den Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin ausführlich Stellung genommen. Wie darin dargelegt wurde, würde eine erste
Baustufe der gewählten Lösung (ohne Fahrtreppen) den Landesetat mit 860 000 DM belasten, für die Wiederherstellung des alten
Zugangs würden 370 000 DM für die bauliche Ertüchtigung des
Zugangs und 450 000 DM für Straßenumbauten (einschließlich
Umbau des baumbestandenen Mittelstreifens) zu Buche schlagen. Zudem müßte für die letztere Variante erneut Planungsrecht
geschaffen werden, da der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluß für die gewählte Lösung die Planfeststellung des bestehenden Zugangs außer Kraft gesetzt hat.
Im übrigen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin am 23. Juni
1994 den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne (AL)/UFV über
Wiedereröffnung des (alten) S-Bahnzugangs am Anhalter Bahnhof zur nördlichen Straßenseite der Stresemannstraße – Drucksache Nr. 12/3905 – abgelehnt.
Der Senat hat inzwischen die Deutsche Bahn AG gebeten, das
Vorhaben Neubau des vierten Zugangs am S-Bf Anhalter Bahnhof
bauplanerisch vorzubereiten und – sobald die finanziellen Voraussetzungen vorliegen – zu realisieren.

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S-Bahn: Zurueckstellung der Wiedereroeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust

S-Bahn: Zurueckstellung der Wiedereroeffnung des suedlichen Zugangs am S-Bahnhof Waidmannslust

Ereignis

Die im Zuge der Sanierung der S-Bahnstrecke 2 von Schönholz nach Frohnau (Nordbahn) vorgesehene Wiedereröffnung des südlichen Zugangs des S-Bahnhofes Waidmannslust wurde zurückgestellt, da der Zugangstunnel durchfeuchtet ist und eine grundhafte Sanierung erhebliche Kosten von ca. 1,5 Mio. DM verursacht. Da seit dem 1. Januar 1994 die Deutsche Bahn AG für die Grunderneuerung zuständig ist, wurde sie gebeten, die Sanierung und Wiedereröffnung vorzubereiten, sobald entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/340, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 286
Ich frage den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, daß er in den vergangenen Jahren
mehrfach auf Anfrage mitgeteilt hat, daß er den südlichen
Zugang am S-Bahnhof Waidmannslust unverzüglich wieder
eröffnen will?
Welche Eröffnungsdaten hat der Senat seit 1989 für diesen
Zugang in welchen Kleinen und Mündlichen Anfragen
jeweils angegeben?
2. Welche Baumaßnahmen müssen für die Eröffnung dieses
Zugangs durchgeführt werden, und wie hoch ist der dafür
notwendige Kostenrahmen?
3. Wann wird mit den Bauarbeiten für die Öffnung dieses
Zuganges begonnen, wann wird er für die S-Bahnfahrgäste
zugänglich sein?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 286
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Im Zuge der Sanierung der S-Bahnstrecke 2 von Schönholz
nach Frohnau (Nordbahn) war es Bestandteil der Senatsplanung,
auch den südlichen Zugang des S-Bahnhofes Waidmannslust wieder zu eröffnen. Demgemäß war die Eröffnung in Aussicht
gestellt worden. Im Zusammenhang mit den Entwurfsplanungen
für diesen Zugang stellte sich dann aber heraus, daß der Zugangstunnel zum Südzugang durchfeuchtet ist und wegen Wasserschäden erst nach einer grundhaften Sanierung mit erheblichen
Kosten nach heutigem Preisstand ca. 1,5 Mio. DM geöffnet werden kann.
Daraufhin wurde die Realisierung dieses Projektes seinerzeit
zurückgestellt, da – insbesondere nach Öffnung der Mauer – auf
Grund der Vielzahl dringenderer Projekte die Finanzmittel nicht
zur Verfügung standen.
Seit 1. Januar 1994 ist die Deutsche Bahn AG u. a. für Grunderneuerung und Wiedereröffnung bestehender Zugänge zuständig. Der Senat hat die Deutsche Bahn AG gebeten, die Sanierung
des Zugangstunnels und die Wiedereröffnung des Zugangs
soweit vorzubereiten, daß er realisiert wird, sobald entsprechende
Finanzmittel zur Verfügung stehen.

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S-Bahn: Planungen der Deutschen Bahn AG zur Erschliessung im Bereich Karow und Buch Sued

S-Bahn: Planungen der Deutschen Bahn AG zur Erschliessung im Bereich Karow und Buch Sued

Ereignis

Für das Wohngebiet Karow-Nord ist kein eigener S-Bahnhof Karow Nord geplant, jedoch sind seitens der Deutschen Bahn AG verschiedene andere Vorhaben zur Verkehrserschließung vorgesehen. Hierzu zählen der Ausbau und die Grundinstandsetzung des S-Bahnhofs Karow mit behindertengerechter Zugangsgestaltung sowie der von der ehemaligen Senatsverwaltung veranlasste Neubau des S-Bahnhofes Buch Süd.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/340, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 306
Ich frage den Senat:
1. Welchen aktuellen Planungsstand gibt es derzeit für den
geplanten S-Bahnhof Karow-Nord?
2. Besteht die Möglichkeit, dieses Bauvorhaben als „Schubladenprojekt“ schon vor dem geplanten Termin zur Planreife
zu führen, um gegebenenfalls in anderen Projekten nicht
umgesetzte Bundesmittel kurzfristig anderweitig verbauen
zu können?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 306
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Für das Wohngebiet Karow-Nord ist kein S-Bahnhof Karow
Nord geplant. Für die Verkehrserschließung mit dem Schienenpersonennahverkehr sind seitens der Deutschen Bahn AG verschiedene Vorhaben geplant. Zu diesen Vorhaben gehören u. a.:
a) der Ausbau des S-Bahnhofs Karow, verbunden mit einer
Grundinstandsetzung des Bahnhofs, der behindertengerechten Zugangsgestaltung und einer Verbesserung der Zuwegung im Bereich der Bahnhofstraße,
b) der Neubau des S-Bahnhofes Buch Süd. Der S-Bahnhof
Buch Süd wurde durch die ehemalige Senatsverwaltung für
Verkehr und Betriebe bei der Deutschen Bahn AG veranlaßt.
Zu 2.:
Die Bauvorhaben liegen in der Zuständigkeit der DB AG, die
auch als Aufgabenträger das Planungsrecht bzw. die „Planreife“
schaffen muß.
Die Grundinstandsetzung des S-Bahnhofes Karow erfolgt aus
Bundesmitteln zur Beseitigung von Altlasten.
Die Finanzierung des Neubaus des S-Bahnhofes Buch Süd
erfolgt aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes.
Auf die Verwendung der genannten Mittel hat der Senat keinen
unmittelbaren Einfluß. Dessenungeachtet wird er auf die DB AG
einwirken, daß diese Vorhaben frühestmöglich fertiggestellt werden.

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S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

S-Bahn: Verzoegerungen bei den Baumassnahmen im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Strasse

Ereignis

Die Fragestellungen zum Zeitplan, den Beendigungsfristen sowie den Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße betreffen ausschließlich Themenbereiche, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen. Da sich die Deutsche Bahn AG nicht in der Lage sah, kurzfristig eine entsprechende Stellungnahme aufzuliefern, wird diese der Fragestellerin nachgereicht, sobald sie der Senatsverwaltung vorliegt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Drucksache 13/654, Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Ich frage den Senat:
1. Welches war der Zeitplan für die Wiederinstandsetzung bzw.
den Neubau im Bereich des S-Bahnhofs Bornholmer Straße?
2. Wann werden die Baumaßnahmen im genannten Bereich
beendet sein?
3. Welches sind die Ursachen für die Verzögerung der Bauarbeiten?
4. Gibt es die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung des gesamten
Bereichs auf den beiden provisorisch genutzten östlichen
Bahnsteigen Wartehäuschen in ausreichender Zahl aufzustellen?
5. Gibt es die Möglichkeit, die Zugänge zu den beiden östlichen
Bahnsteigen, die bislang lediglich aus schmalen, ausgetretenen Holztreppen bestehen, zu verbreitern und in einen
sicheren Zustand zu versetzen?
Antwort (Schlußbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 729
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 5.:
Die Fragestellungen betreffen ausschließlich Themenbereiche,
die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG fallen.
Wir haben die Fragen an die Deutsche Bahn AG weitergereicht
und um Beantwortung gebeten. Sie sieht sich jedoch nicht in der
Lage, kurzfristig eine Stellungnahme aufzuliefern. Sobald uns die
Stellungnahme vorliegt, wird sie der Fragestellerin zugeleitet.

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S-Bahn: Verschiebung des Lueckenschlusses zwischen Treptower Park und Kiefholzstrasse auf Ende 1997

S-Bahn: Verschiebung des Lueckenschlusses zwischen Treptower Park und Kiefholzstrasse auf Ende 1997

Ereignis

Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum 1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen. Auf Grund der genannten Terminverschiebung kann das mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben Monate später als geplant wirksam werden.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 13. Wahlperiode, Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4
Ich frage den Senat:
1. Treffen Informationen zu, daß der bisherige Terminplan für
die Planung und die Realisierung des Lückenschlusses nicht
aufrechterhalten wird?
2. Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Erschließungsqualität zwischen Neukölln und Treptow?
3. Wenn nein, welcher Zeitrahmen kann für welche Schritte
benannt werden?
Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Ja. Nach Auskunft der für das S-Bahn-Netz Berlin zuständigen
Deutschen Bahn AG kann sie den S-Bahn-Abschnitt Neukölln–
Treptower Park (Berliner Innenring) nicht wie bisher geplant zum
1. Juni 1997, sondern erst bis Ende 1997 betriebsfertig wiederherstellen.
Zu 2.:
Auf Grund der oben genannten Terminverschiebung kann das
mit der Herstellung dieser S-Bahn-Verbindung angestrebte, deutlich verbesserte Verkehrsangebot mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Neukölln und Treptow sowie die attraktivere Primärerschließung durch den S-Bahnhof Sonnenallee erst sieben
Monate später als geplant wirksam werden.
Bis dahin sind die Fahrgäste aus diesem Bereich auf die im
Gebiet verkehrenden Omnibuslinien angewiesen, die zum Teil an
den S-Bahnhöfen Neukölln, Köllnische Heide und Treptower
Park Anschlüsse zum S-Bahn-Verkehr herstellen.
Zu 3.:
Entfällt.

Hinweis

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