Flughäfen: Der Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld – Änderungen und Konsequenzen seit dem 13.08.2004, aus Senat

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Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahmen gebeten. Diese liegen den Antworten zugrunde.

 

  1. August 2004 zu wel- chem Zeitpunkt zur Änderung beantragt?

 

Zu 1.: Eine Liste der abgeschlossenen #Planänderungsverfahren findet sich in der nachfolgenden Tabelle. Im Übrigen liegen der LuBB seit dem 29.11.2012 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 28 (Änderung Anlagen des Bundes) und seit dem 31.01.2018 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 36 (Er- weiterung der Terminalanlagen im Midfield etc.) vor.

 

Übersicht der Entwicklung des #Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflug-  hafen Berlin-#Schönefeld“ (abgeschlossene Planänderungsverfahren; erstellt durch  die LuBB mit Stand 03.01.2018)

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

 

13.08.

2004

Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Ver- kehr

 

„Ausbau Verkehrsflugha- fen Berlin-Brandenburg“

 

 

 

 

17.12.1999

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

01.

 

08.03.

2005

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der LBP- Maßnahmen Kleingewäs- ser“

 

01

 

21.12.2004

 

 

 

 

02.

 

 

 

27.01.

2006

 

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Antrag auf Befreiung nach § 62 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG), Art. 12, 16 Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL), Art.

5, 9 Vogelschutzrichtlinie (vogelschutz-RL)“

 

 

 

 

 

 

 

 

23.12.2005

 

04.

 

01.06.

2006

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Optimierung der Planung Rotbergbecken“

 

09

 

11.04.2006

 

 

05.

 

14.09.

2006

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Optimierung der Planun- gen, Entwässerung und Flugbetriebsflächen – Rollwege“

 

 

05

 

 

22.05.2006

 

 

 

06.

 

 

15.09.

2006

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Teilbescheid zur „Ände- rung der Trinkwasserlei- tung (TWL) DN 600“

 

 

 

03

 

 

 

15.06.2006

 

 

 

07.

 

 

22.12.

2006

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung des Plans der baulichen Anlagen Termi- nal sowie angrenzender Baufelder sowie der Querneigung der Roll- bahnen“

 

 

 

02

 

 

 

10.05.2006

 

08.

 

28.02.

2007

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Änderung des 7. Planän- derung von Amts wegen“

 

 

 

09.

 

06.08.

2007

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Änderung Los 1, Los 5 und Anbindung A 113n“

 

07

 

06.11.2006

 

 

10.

 

29.10.

2007

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung Verteilerkno- ten Los 3“ und „Änderung eines Schreibfehlers von Amts wegen“

 

 

11

 

 

06.09.2006

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

 

 

 

 

 

 

11.

 

 

 

 

 

 

24.01.

2008

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Optimierung der Planung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und nach aktualisiertem Stand der Technik – Flugfeldbe- tankungsanlage, sowie Feststellung der Eignung gemäß § 19h WHG und Erteilung gemäß

§ 13 BetrSichV“ und „Än- derung der Auflage

A II 10.2.5 (Kreuzungs- bauwerke) von Amts we- gen“

 

 

 

 

 

 

 

04

 

 

 

 

 

 

 

27.09.2006

 

 

12.

 

23.04.

2008

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung des Plans der baulichen Anlagen – Standortverlegung Tower der DFS“

 

 

17

 

 

20.11.2007

 

13.

 

28.10.

2008

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Gewässerausbau Teil II“

 

06

 

07.05.2007

 

14.

 

18.12.

2008

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Änderung von Amts we- gen“

 

 

 

15.

 

19.12.

2008

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Überbauung Kleinge- wässer“

 

15

 

25.02.2008

 

 

16.

 

01.04.

2009

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Schlussbescheid

 

 

03

 

 

15.06.2006

 

 

 

 

17.

 

 

 

25.01.

2010

 

 

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Änderung des Plans der baulichen Anlagen, Bau- feld Sonstige Flughafen- einrichtungen SF 2/3 so- wie angrenzende Baufel- der, Änderung des Plans Flugbetriebsstoffversor- gung, Hydrantenanlage“

 

 

 

 

23

 

 

 

 

17.06.2009

 

18.

 

17.02.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Baufläche für sonstige Flughafeneinrichtungen SF 1 und Vorfeldbereich“

 

20

 

30.06.2009

 

19.

 

01.04.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Optimierung südwestli- ches Rollbahnsystem“

 

25

 

08.10.2010

 

20.

 

15.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Anlagen des Bundes“

 

21

 

28.10.2009

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

21.

 

28.10.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Optimierung der Flugbe- triebsflächen – Rollbahn- schultern -“

 

18

 

31.07.2009

 

 

22.

 

 

10.02.

2012

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Änderung des Plans baulicher Anlagen – SF 2 Gesamt – Anpassung der Baumassen sowie Ände- rung der Fläche SF 2/1“

 

 

24

 

 

20.07.2010

 

23.

 

27.03.

2012

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Sondernutzungsfläche – Static Display Area (SDA)“

 

26

 

30.11.2010

 

 

24.

 

 

25.07.

2013

 

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

„Änderung des Plans baulicher Anlagen – Er- richtung einer SF 6 für ein Besucherzentrum – air- portworld am Infotower“

 

 

27

 

 

02.08.2011

 

 

25.

 

30.09.

2016

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

 

 

„Rollbahnen C1 und Y1“

 

 

32

 

 

09.08.2016

 

 

26.

 

12.12.

2016

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

 

 

„Ramp 1 – Interim Bund“

 

 

31

 

 

20.09.2016

 

 

27.

 

23.05.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

„Temporäre Maßnahmen Rollbahn K5, Rollbahn K6 inkl. Anschluss an Roll- bahn G, Vorfeld 3b“

 

 

33

 

 

23.12.2016

 

 

28.

 

09.06.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

„Resultierender Land- schaftspflegerischer Be- gleitplan und Kompensa- tionspool 2“

 

 

30

 

 

30.06.2015

 

 

29.

 

13.07.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

 

„Sanierung Rollbahnen G und K1 – Anpassung Fil- lets Rollbahn K1“

 

 

34

 

 

13.04.2017

 

 

30.

 

15.12.

2017

Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin- Brandenburg

„Kompensationspool 3“

 

 

35

 

 

30.06.2017

Planergänzungsbeschlüsse

 

 

20.10.

2009

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

 

„Lärmschutzkonzept BBI“

 

 

02.07.2007

 

 

04.08.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Zülowniederung“

 

 

16.02.2006

 

 

 

Be- schluss Nr.

Datum des Be- schlus ses

 

 

Planfeststel- lungsbehörde

 

 

Bezeichnung des Beschlusses

 

Antrags- nummer des Flug- hafens

 

Antragsda- tum des Flughafens

 

 

06.08.

2012

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

„Kompensationspool“

 

 

26.09.2009

Prozesserklärungen gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht

 

 

03.

 

21.02.

2006

 

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

„Änderung der Nebenbe- stimmungen zum Lärm- schutz besonderer Ein- richtungen“

 

 

 

 

 

 

20.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Militärflüge

 

 

 

 

21.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Passiver Nachtschutz

 

 

 

 

21.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Unbedingte Neuauswei- sung Schutzgebiete

 

 

 

 

21.09.

2011

Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

 

Neuermittlung Schutzge- biete vor Inbetriebnahme

 

 

Planänderungen des #Eisenbahnbundesamtes

 

12.09.

2006

Eisenbahnbun- desamt

2. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

18.06.

2007

Eisenbahnbun- desamt

1. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

23.05.

2008

Eisenbahnbun- desamt

3. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

20.04.

2011

Eisenbahnbun- desamt

4. Änderung Schienenan- bindung

 

 

 

  1. dieser Änderungen wurden in welchem Umfang genehmigt?

Zu 2.: Alle in der Tabelle erfassten Änderungen wurden durch entsprechende Planänderungsbeschlüsse zugelassen. Die oben genannten Anträge mit den An- tragsnummern 28 und 36 befinden sich noch in Bearbeitung.

  1. Änderungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt?

Zu 3.: Neben der grundlegenden Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 16.03.2006, 4 A 1075.04 u.a., dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (grundlegendste Änderung ge- genüber dem Bestand) als weitestgehend rechtmäßig zu betrachten sei, gab es meh- rere zeitlich nachgehende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die die Rechtmäßigkeit beziehungs- weise Wirksamkeit von Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss voraussetzten. Teilweise waren Planänderungen in gerichtlichen Verfahren notwendiger Gegenstand

für die gerichtliche Erkenntnis der Rechtmäßigkeit des Beschlusses in der dann vor- liegenden Form.

Der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 war Ge- genstand einer erfolglosen Klage. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planergän- zung in den Urteilen vom 13.10.2011, 4 A 4000.10 u.a., als rechtmäßig angesehen.

  1. Änderungsanträge wurden a) versagt und b) mit Abänderungen zugelassen?

Zu 4. a): Es wurden keine Änderungsanträge versagt.

Zu 4. b): Alle Änderungsanträge wurden mit dem Erlass von Nebenbestimmungen zugelassen. Eine Teilablehnung ist in keinem Fall erfolgt.

  1. dieser ursprünglichen Änderungen wurde bisher verwirklicht?
  2. befinden sich noch in der Verwirklichungsphase?

Zu 5. und 6.:

Eine abstrakte Kategorisierung der Änderungen als „verwirklicht“ bzw. „nicht verwirk- licht“ ist nach Angaben der LuBB nicht sinnvoll, da die Änderungen u.a. immissions- schutzrechtliche oder betriebliche Auflagen betreffen, die zu keinem Zeitpunkt abge- schlossen sind.

Nach Angaben der FBB befinden sich derzeit die Änderungsmaßnahmen des 26., 27., 28. und 30. Änderungsbeschlusses in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Interimslösung des Regierungsterminals des Bundes auf der Ramp 1, um Maßnahmen zur Verwirklichung des Double-Roof-Konzeptes und um die naturschutzrechtliche Umsetzung des Kompensationspools 2 und 3.

  1. welchen gesetzlichen Vorschriften wurden die beantragten Änderungen rechtlich geprüft und in welchen Verfahren geschah dies?

Zu 7.: Die Prüfung der beantragten Planänderungen erfolgte und erfolgt nach dem luftrechtlichen Fachplanungsrecht. Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 8 ff. LuftVG sowie die §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 1 Abs 1 BbgVwVfG. Wegen der Konzent- rationswirkung der einzelnen Entscheidungen wurden die Änderungen auch in Bezug auf sämtliches betroffenes Fachrecht nach den dortigen Maßgaben geprüft; Aus- nahme ist insoweit gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG der Bereich des Bauordnungsrechts, im Wesentlichen die Erteilung von Hochbaugenehmigungen.

  1. wurde zu welchem Zeitpunkt an den Genehmigungsentscheidungen beteiligt?

Zu 8.: In den Planänderungsverfahren wurden die Träger öffentlicher Belange betei- ligt, jeweils soweit die von ihnen verantworteten Belange von dem Änderungsvorha- ben nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde berührt waren.

In den Verfahren, die zum Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009, zum Planergänzungsbeschluss „Naturschutz und Landschaftspflege, Komplexe Kompensationsmaßnahmen Zülowniederung“ vom 04.08.2011 und zum

20. Planänderungsbeschluss „Anlagen des Bundes“ vom 15.09.2011 geführt haben

wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung der Antragsunterlagen beteiligt.

9. In welchem Verfahren soll der für die Erweiterung des BER inzwischen grob erstellte „Masterplan 2040“ genehmigt werden?

Zu 9.: Der Masterplan BER 2040 wurde durch den Aufsichtsrat der FBB am 17.11.2017 als strategisches Leitbild zur infrastrukturellen Weiterentwicklung des BER bestätigt. Er ist allerdings noch nicht Gegenstand eines fachplanerischen oder sonstigen Genehmigungsverfahrens.

  1. Erforderlichkeit sieht der Senat für ein neues Planfeststellungsverfahren oder ist er der Meinung, es handle sich um eine unwesentliche Änderung des erlassenen Beschlusses, die ein neues Planfeststellungsverfahren entbehrlich macht, obwohl eine nahezu doppelte Kapazität angestrebt wird?

Zu 10.: Über die Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Erweiterungen des Flughafens Berlin-Schönefeld hat das Land Brandenburg, vertreten durch die LuBB, zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

  1. schätzt der Senat den zeitlichen Rahmen ein, falls für die Verwirklichung des Masterplans 2040 ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich sein sollte?

Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 10.

  1. will der Senat den bis zur endgültigen, bestandskräftigen Planfeststellung bestehenden Kapa- zitätsengpass am Flughafen BER überbrücken, wenn der Flughafen Tegel TXL wirklich 6 Monate nach der Inbetriebnahme des neuen BER geschlossen sein sollte?

Zur Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens siehe Antwort zu Frage 10. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass zum Zeitpunkt der Schließung des Flugha- fens Tegel ausreichende Kapazitäten zur Abwicklung der Fluggastnachfrage im Großraum Berlin zur Verfügung stehen.

 

Berlin, den 13.02.2018 In Vertretung

Klaus Feiler

Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Flüge ab Berlin-Tegel sind am unpünktlichsten Pünktlichkeit und Flugausfälle: Berlin-Tegel hat in einem Vergleich der 13 größten deutschen Flughäfen am schlechtesten abgeschnitten., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article213437155/Fluege-ab-Berlin-Tegel-sind-am-unpuenktlichsten.html

Berlin.  Fast jeder dritte #Flug aus #Berlin-Tegel ist 2017 nicht nach Plan gestartet. Damit ist der Flughafen der #unpünktlichste aller deutschen Flughäfen. Das ergab eine Analyse der 13 größten deutschen Flughäfen, die das Fluggasthelfer-Portal AirHelp durchgeführt hat.

Demnach starteten deutschlandweit 2017 im Schnitt mehr als 500 Passagierflüge pro Tag nicht nach Plan. Die meisten Flugprobleme habe es in Berlin-Tegel, die wenigsten in Hannover gegeben.
Insgesamt 29 Prozent der Flüge aus Berlin-Tegel hoben 2017 unplanmäßig ab. Damit schnitt der Flughafen im Bundesvergleich am schlechtesten ab. Auch in Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg und München starteten jeweils mehr als 23 Prozent aller Flüge verspätet oder fielen aus. Die fünf deutschen Flughäfen mit dem höchsten Flugaufkommen im letzten Jahr hatten demnach auch die meisten Probleme.

Die wenigsten unplanmäßigen Flugbewegungen gab es am Flughafen …

Flughäfen: Flughafen Berlin Brandenburg Restarbeiten am BER-Terminal im Herbst nur halb fertig Wie geht es weiter mit der Finanzierung des Hauptstadtflughafens? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-brandenburg-restarbeiten-am-ber-terminal-im-herbst-nur-halb-fertig/20954678.html

Die #Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (#FBB) geht nach Informationen des Tagesspiegel davon aus, dass die Bauarbeiten am #Hauptterminal Ende August erst zur Hälfte fertig sein werden. Die übrigen Teile des Gebäudes werden als „risikobehaftet“ eingeschätzt. Vor zwei Monaten, als der neue Eröffnungstermin Oktober 2020 bekanntgegeben wurde, kündigte FBB-Chef Engelbert Lütke #Daldrup noch an, dass die Bauarbeiten am Hauptterminal bis 31. August beendet seien und dann ein Testbetrieb starten werde.
 Dem Vernehmen nach wird sich der Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen in Berlin am 21. Februar erneut mit dem Zeitplan und der Finanzierung des #Hauptstadt-Airports befassen. Die endgültige Finanzierung des BER ist nicht nur zwischen den Eigentümern Berlin, Brandenburg und Bund strittig, sondern auch in der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung. SPD, Linke und Grüne hatten sich schon Mitte Januar getroffen, um das schwierige Thema zu diskutieren. Vor allem die Grünen haben heftige Bauchschmerzen, denn sie konnten das Pleiten- und Pannenprojekt bis Ende 2016 immer aus der Rolle der Opposition heraus betrachten.
Antworten bleiben vage

Doch seit gut einem Jahr sind die Grünen für alles, was beim #BER noch schief gehen sollte, mit in der Verantwortung. Das gilt für den neuen Eröffnungstermin im Herbst 2020, aber auch für zusätzliche Kosten, Notfall-Szenarien und den Schallschutz am Flughafen Tegel, der vorerst in Betrieb bleiben muss. Mit dem Hauptstadt-Airport hätten die Grünen am liebsten gar nichts zu tun. Aber das geht nicht, wenn man in der Regierung ist, also wird – mit Blick auf Wähler und Mitglieder – besonders kritisch nachgefragt. Im letzten Koalitionsausschuss brachten die Grünen einen umfangreichen Fragenkatalog ein, der sich an den Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup, aber auch an den Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) richtete.

Die Antworten auf die Fragen der Grünen fielen allerdings, wie man hört, eher spärlich aus. Denn der überarbeitete Businessplan für die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB), aus dem sich die Gesamtfinanzierung des BER …

Flughäfen: Inbetriebnahme des BER ohne durchdachtes Verkehrskonzept?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche #Verkehrsverbindungen (Straßen und Schienenwege) sind zur Inbetriebnahme des #BER vorhanden?

Antwort zu 1:

Die Infrastruktur für die schienenseitige Verkehrsanbindung (unterirdischer Bahnhof und Anschlussstrecken) ist fertiggestellt. Aktuell steht die #Dresdner Bahn auf dem Berliner Stadtgebiet noch nicht zur Verfügung. Für den Zwischenzeitraum zwischen Inbetriebnahme des Flughafens BER und der endgültigen Fertigstellung der Dresdner Bahn wurden Konzepte zur Führung der #Regionalverkehrslinien über die östliche #Schienenverbindung erarbeitet.

Der Flughafen BER wird über eine gute #ÖPNV-Anbindung verfügen. Die Flughafen- #Expresszüge werden zukünftig im 15-Minuten-Takt vom Berliner Hauptbahnhof mit Halt am Potsdamer Platz und Südkreuz in 20 Minuten den Flughafen BER über die Dresdner Bahn erreichen. Zusätzlich sollen zwei #S-Bahn-Linien zusammen im 10 Minutentakt (eine über die #Stadtbahn und eine über den südlichen Berliner #Innenring) sowohl den alten Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld als auch den Terminalbahnhof BER bedienen. Im Regionalverkehr werden weitere Linien am Flughafen BER verkehren.

Straßenseitig erfolgt die Hauptanbindung des BER vorrangig über die BAB A 113. Die entsprechende Verkehrsinfrastruktur ist bereits vorhanden.

Frage 2:

Welche zusätzlichen Belastungen werden die BAB A 113, die BAB 100 und die B 96 nach Inbetriebnahme des BER prognostiziert?

Antwort zu 2:

Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen erfolgt für den Kfz-Verkehr vorrangig über den Autobahnanschluss der BAB A 113.

Nach derzeitigem Stand ist anhand der Prognosen der Flughafengesellschaft mit folgendem durch die BER-Eröffnung induzierten zusätzlichen Verkehrsaufkommen an den nachstehend genannten Bezugsquerschnitten zu rechnen (jeweils Summe für beide Fahrtrichtungen):

 

 

Bezugsquerschnitt

zusätzliche Querschnittsbelastung (DTV w)

(jeweils Summe für beide Fahrtrichtungen)

BAB A 113

Tunnel Altglienicke

28.400 Kfz/24 Std. werktags

BAB A 100

Tunnel Ortsteil Britz

13.400 Kfz/24 Std. werktags

B 96

Ortsteil Lichtenrade

1.800 Kfz/24 Std. werktags

Anmerkung:

BAB = Bundesautobahn;

DTV w = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke werktags Frage 3:

Welche Umleitungsstrecken werden für die bezeichneten Straßen angeordnet und ausgewiesen?

Antwort zu 3:

Für den Tunnel Ortsteil Britz (A 100) sowie für die Tunnel Altglienicke und Rudower Höhe (A 113) sind folgende Umleitungsstrecken ausgewiesen:

Tunnel Ortsteil Britz (TOB):

Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS Späthstr.

Tunnel Altglienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):

Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117

Ergänzend sind auf den Autobahnen dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta) vor den Anschlussstellen Tempelhofer Damm (A 100), Späthstraße (A 113) und Schönefeld Nord (A 113) jeweils in Fahrtrichtung Süd vorgesehen.

Für die B 96 zwischen Stadtgrenze Süd (Zossen) und der A 100 (Anschlussstelle Tempelhofer Damm) ist keine Umleitungsstrecke vorgesehen.

Frage 4:

Sind die Umleitungsstrecken ertüchtigt?

Antwort zu 4:

Auf der Umleitungsstrecke U7/U8 des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) sind an den Lichtsignalanlagen (LSA) bereits Sonder-Signalzeitenpläne versorgt, die im Falle einer Tunnelsperrung geschaltet werden können, um den Umleitungsverkehr besser abwickeln zu können.

Für die Bedarfsumleitungsstrecken U16/U17 bei Sperrung der Tunnel Altglienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH) wurden bislang keine Sonderpläne für die LSA versorgt.

Die erheblichen zusätzlichen Verkehrsmengen, die bei BAB-Sperrungen ins Stadtgebiet abgeleitet werden, können jedoch auch bei angepassten LSA-Schaltungen nur bedingt abgewickelt werden.

Frage 5:

Wie können künftig die häufig notwendigen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) vermieden werden?

Antwort zu 5:

Die zuständige Verkehrslenkung Berlin hat bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen als bisher praktiziert nicht zu.

Frage 6:

Sind die betroffenen Verkehrswege ab dem Eröffnungszeitpunkt in einem akzeptablen, nachhaltigen Zustand und werden zuvor Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich?

Antwort zu 6:

Die Verkehrswege der Bundesautobahn im Land Berlin unterliegen fortlaufenden Instandsetzungsarbeiten. Die in Richtung des Flughafens BER führende A 113 weist aufgrund von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR, „Betonkrebs“) in Teilen Schäden an der Fahrbahndecke auf. Durch die chemische Reaktion kommt es zu Rissen und Abplatzungen. In Analogie zu den in 2017 durchgeführten Baumaßnahmen an der A 113 werden an einem weiteren Streckenabschnitt in 2018 Sanierungsarbeiten durchgeführt. Diese beinhalten zur Vermeidung zukünftiger Schäden den Austausch der geschädigten Betonfahrbahn durch Asphalt. Voraussichtlich sind die Arbeiten im Streckenbereich der BAB A 113 dann im Jahr 2018 abgeschlossen, wobei in den Rampenbereichen (Zu- und Abfahrten) die Arbeiten mit temporären Einschränkungen sukzessive fortgesetzt werden.

Frage 7:

In welchem Zustand befindet sich insbesondere der TOB und entspricht dieser den Bestimmungen der aktuell gültigen Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)?

Antwort zu 7:

Der Tunnel Ortsteil Britz (TOB) wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen und gemäß Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) 1994 ausgestattet. Eine erste Nachrüstung des Tunnels (z.B. mit Brandnotleuchten) erfolgte 2006.

Frage 8:

Falls Maßnahmen für den TOB erforderlich sind – welche sind das und wann sollen diese mit welchen Verkehrseinschränkungen durchgeführt werden?

Antwort zu 8:

Mittelfristig sind unter anderem Teile der verkehrstechnischen Anlagen (Wechselverkehrszeichen, Prismenwender, Spursignale) zu erneuern, optische Leiteinrichtungen und Türrahmenkennzeichnungen sind nachzurüsten und die Beleuchtungsanlage sowie die Tunnellüftung sind zu modernisieren. Die Modernisierung der technischen Ausstattung des Tunnels Ortsteil Britz (TOB) wird nach Möglichkeit in verkehrsarmen Zeiten (Nacht, Wochenende, Ferien) erfolgen. Voraussichtlich sind jedoch darüber hinaus  in beiden Richtungen Verkehrseinschränkungen (halbseitige Sperrung) unvermeidbar.

Eine terminliche Einordnung der Baumaßnahmen ist noch nicht erfolgt.

Frage 9:

Wann soll die Dresdner Bahn den Betrieb zwischen BER und Berlin-Zentrum aufnehmen?

Antwort zu 9:

Der Abzweig vom Berliner Außenring zum Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg ist einschließlich des Flughafenbahnhofs seit 30. November 2011 fertig gestellt und kann ab Eröffnung des Flughafens für den Fahrgastbetrieb genutzt werden. Die neu aufzubauende Fern- und Regionalbahntrasse von Berlin Südkreuz bis zum Berliner Außenring wird nach derzeitigem Stand Ende 2025 in Betrieb gehen.

Frage 10:

Welche Haltepunkte werden auf der Bahnstrecke ausgewiesen?

Antwort zu 10:

Zwischen Berlin Hauptbahnhof und dem Bahnhof Flughafen Berlin Brandenburg befinden sich die Bahnhöfe Berlin Potsdamer Platz und Berlin Südkreuz.

Der Senat prüft zudem, den Regionalverkehrs-Haltepunkt Berlin Buckower Chaussee zu bestellen, um der erfolgten Stadtentwicklung und den zunehmenden Pendlerströmen Rechnung tragen zu können.

Frage 11:

Welche Taktzeiten sind für die S-Bahnverbindung zum BER bestellt? Reicht dazu der vorhandene Wagenpark ab dem Jahr der Inbetriebnahme des BER?

Antwort zu 11:

Mit der Eröffnung des Flughafens BER werden die bislang in Schönefeld endenden Linien S 9 und S 45 zum Flughafen BER verlängert. Sowohl der vorhandene Bahnhof Flughafen Berlin-Schönefeld als auch der neue Flughafenbahnhof BER werden dann im Tagesverkehr im 10 Minuten-Takt per S-Bahn angebunden. Dieses Angebot kann mit den bereits vorhandenen S-Bahn-Fahrzeugen der Baureihe 481/482 erbracht werden.

Berlin, den 30.01.2018 In Vertretung

 

Jens-Holger Kirchner

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Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Flughafen Schönefeld Als die DDR von einem Luftdrehkreuz bei Berlin träumte – Quelle: https://www.mz-web.de

https://www.mz-web.de/kultur/flughafen-schoenefeld–als-die-ddr-von-einem-luftdrehkreuz-bei-berlin-traeumte-29621074

Berlin – Vom Pannen-Flughafen #BER kann man vielleicht sagen, er war schnell gebaut und wird nie fertig, aber bei seinem treu diensthabenden Vorläufer war es umgekehrt: schnell fertig, aber nie zu Ende gebaut. Sofern man unter „Ende“ die Utopie seiner Planer versteht.

1962 erzählte man davon den Jugendweihe-Teilnehmern dieses Jahrgangs. Wenn sie herausgeputzt und mit „Weltall – Erde – Mensch“ unterm Arm nach Hause gingen, dem „Buch der Wahrheit“ (so Walter Ulbricht im Vorwort), fanden sie neben Ausführungen vom Atom bis zum „Menschen der sozialistischen Epoche“ auch eine Reihe aufklappbarer Farbtafeln, die die technologische Zukunft der DDR glorreich ausmalten.
Darunter war auch eine Darstellung des Flughafens #Schönefeld nach damals kursierenden Plänen, die noch den Autoren eines Werks zur „Geschichte der ostdeutschen #Verkehrsflughäfen“ von 1997 ein ungläubiges Staunen abrangen: „In dieser Form zu jenem Zeitpunkt ohne internationales Vorbild“.
Wahrnehmung auf die schnörkellos einfache Klarheit und Lichtfülle des Innenraums

Das Staunen hat sich auch der Fotograf Christopher Falbe bewahrt, der mit seiner Frau, der Kunsthistorikerin und Journalistin Dina Dorothea Falbe, das Buch „Architekturen des Gebrauchs“ (236 Seiten, Verlag M-Books, 39 Euro) herausgebracht hat. Es ist Architekturen der späten 60er- und frühen 70er Jahre gewidmet, in Ost wie West, und nirgends sonderlich geliebt. So gibt es auch ein Kapitel über das #Empfangsgebäude des Flughafens Schönefeld.
Die gebannte Stille der Fotos lenkt die Wahrnehmung auf die schnörkellos einfache Klarheit und Lichtfülle des Innenraums. Ein anderes Bild hält bei den zeittypischen Accessoires inne: die gepunktete Mosaikverkleidung der Wände und die strahlenförmige …

Flughäfen: Hauptstadtflughafen Landkreis warnt vor „Verkehrsinfarkt“ am BER – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/hauptstadtflughafen-landkreis-warnt-vor–verkehrsinfarkt–am-ber-29614178?dmcid=nl_20180205_29614178

#Schönefeld – Der Flughafen-Landkreis Dahme-Spreewald sieht angesichts des #Masterplans für den Ausbau des neuen #Hauptstadtflughafens #BER noch offene Fragen.
Stauanfällige #A113

Das Konzept für die Kapazitätsverdoppelung bis 2040 biete für den Verkehr um und zum Flughafen nicht gerade die beste Lösung, sagte Vize-Landrat Chris Halecker der Anwohnerzeitschrift „BER aktuell“. Ihm fehle völlig eine Westanbindung des Flughafens. „Hier ist der Landkreis gefragt, mit allen Beteiligten Lösungsansätze zu erarbeiten, um nicht an einem Verkehrsinfarkt zu ersticken.“

Autofahrer aus Berlin erreichen den BER bislang über die stauanfällige A113, die in Brandenburg zur #A13 wird und östlich am Flughafen entlang führt. Auf sie führt auch die #B96, die aus Richtung Potsdam zum Flughafen führt. Der Berliner Senat denkt darüber nach, die #U-Bahn-Linie 7 von #Rudow zum Flughafen zu verlängern.
#Straßenverkehr bis 2020 verdreifacht

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup will die Kapazität des Flughafens bis 2040 durch weitere Terminals auf 55 Millionen Passagiere im Jahr erhöhen. Die #Flughafengesellschaft geht davon aus, dass nach der geplanten Eröffnung 2020 zwei Drittel der Passagiere mit Bussen und Bahnen zum neuen Flughafen kommen. Kritiker verweisen darauf, dass in Frankfurt dieser Anteil geringer sei.
Der Landkreis geht davon aus, dass sich mit Eröffnung des Flughafens 2020 der Straßenverkehr …

Flughäfen: Berliner Flughafenbaustelle Kommt es zu einer Teileröffnung des BER?, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-flughafenbaustelle-kommt-es-zu-einer-teileroeffnung-des-ber/20901052.html

Michael Müller kann sich eine #vorzeitige #Inbetriebnahme des Flughafens vorstellen – vor #Fertigstellung des #Hauptterminals. Neu ist die Idee nicht.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat überraschend eine stufenweise Eröffnung des neuen #Hauptstadt-Flughafens in Schönefeld ins Spiel gebracht. Und das nur wenige Wochen, nachdem der Oktober 2020 als neuer #BER-Eröffnungstermin bekannt gegeben worden war.
Die Aussagen nähren Befürchtungen, dass auch dieser Eröffnungstermin ins Rutschen geraten könnte. Nach Tagesspiegel-Informationen verzögert sich aktuell tatsächlich das Ende der Bauarbeiten im Terminal auf den Jahreswechsel 2018/2019, was kalkulierte Puffer im Terminplan minimiert. Bislang sah der Bauplan ein Ende der Arbeiten im August 2018 vor.

„Vielleicht wird es eine schrittweise Eröffnung geben“, hat Müller nun in einem „Morgenpost“-Interview gesagt. Die Idee: Schon vor der Inbetriebnahme des Hauptterminals im Herbst 2020 könnten Passagiere im Billig-Terminal T1E im Frühsommer 2020 einchecken. „Politisch können wir uns das vorstellen.“
Brandenburg ist von Müllers Vorstoß überrascht

In der Geschichte des Milliardenprojektes waren Teilinbetriebnahmen immer wieder Thema – etwa in Zeiten von Flughafenchef Hartmut Mehdorn. Der hatte einst dem „Spiegel“ erzählt: „Wir überlegen, zum Jahresende mit einem Probebetrieb am Pier Nord zu starten. Vielleicht nur mit zwei kleinen Airlines, 1500 Fluggästen, sechs oder acht Flugzeugen am Tag.“ So könne man testen, wie etwa die Gepäckabfertigung funktioniere. Und weiter: „Ich persönlich glaube schlicht nicht, dass es möglich ist, BER von null auf hundert in einer …

Taxi + Flughäfen: Taxigewerbe, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1
In der Koalitionsvereinbarung der drei regierenden Parteien für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es im
Abschnitt "#Taxiverkehr" auf Seite: "Bei der Anbindung des Flughafens #BER durch Taxis ist darauf zu achten,
dass für alle Fahrgäste ein transparenter und einheitlicher Fahrpreis gewährleistet wird. Berliner Taxis
müssen am BER Fahrgäste laden können. Was hat der Senat konkret unternommen, um das Ziel eines
einheitlichen Fahrpreises für Fahrten von Berlin zum derzeit im Betrieb befindlichen Flughafen #SFX und vom
Flughafen SFX nach Berlin zu erreichen und was ist das Ergebnis dieser Anstrengungen?
Frage 2
Was hat der Senat konkret unternommen, um zu erreichen, dass Berliner Taxis Fahrgäste am Flughafen
SFX laden zu können und wie weit ist der Senat bei diesem Bemühen gekommen?
Antwort zu 1 und 2:
Taxen dürfen grundsätzlich nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der
Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Da der SXF – ebenso wie der künftige BER – im
Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, dürfen sich Berliner Taxen dort nur
bereithalten, soweit eine Vereinbarung mit dem Landkreis dies gestattet. Im gegenseitigen
Einvernehmen können auch einheitliche Beförderungsentgelte für Flughafenfahrten
vereinbart werden. Berlin hat allerdings gegenüber dem Landkreis keinen Anspruch auf
Abschluss einer Vereinbarung. In der Vergangenheit gab es wiederholt Vereinbarungen
mit dem Landkreis über ein Laderecht von Berliner Taxen am Flughafen SXF. Die zuletzt
geschlossene Vereinbarung vom 21.11.2008 hat der Landkreis zum 31.12.2012
gekündigt. Zum Abschluss einer neuen SXF-Vereinbarung für die Zeit bis zur Eröffnung
des BER ist der Landkreis offenbar nicht bereit. Ziel des Senats ist deshalb – entsprechend
der Koalitionsvereinbarung – der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis über 
2
das Laderecht von Berliner #Taxen am BER einschließlich der Einigung über einen
einheitlichen Flughafentarif für Fahrten vom und zum BER. Dazu werden aktuell
Gespräche geführt.
Frage 3
Berliner #Taxifahrer beschweren sich darüber, dass in Berlin #Fiskaltaxameter eingeführt werden, während die
Einführung von Fiskaltaxametern im Landkreis LDS zeitlich deutlich hinterherhängt. Was hat der Senat
getan, um die Einführung der Fiskaltaxameter in Berlin und LDS auf einen einheitlichen Stand zu bringen
und so Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden?
Frage 4
Was hat der Senat getan, um zu erreichen, dass der Landkreis LDS Betriebsprüfungen bei Taxiunternehmen
durchführt, wie das auch in Berlin durch das LABO geschieht, um Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten
von Berliner Taxis zu vermeiden?
Antwort zu 3 und 4:
Die Umsetzung des geltenden Rechts fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen TaxenGenehmigungsbehörde.
Über die Art und Weise des Vorgehens gegenüber den
Taxenunternehmern des Landkreises entscheidet daher allein die im Landkreis DahmeSpreewald
zuständige Behörde. Unabhängig davon steht die Berliner TaxenGenehmigungsbehörde
(LABO) aber mit der zuständigen Behörde des Landkreises im
Austausch zu grundsätzlichen Fragen der praktischen Überwachung des Taxigewerbes
und über mögliche Vorgehensweisen. Darüber hinaus wird im Rahmen der in der Antwort
zu den Fragen 1 und 2 genannten Verhandlungen mit dem Landkreis zum BER auch zu
klären sein, inwieweit es für ein interessengerechtes Zusammenwirken ggf. einer Einigung
zu Überwachungsfragen bedarf.
Frage 5
Hat der Senat Kenntnis davon, ob sich Taxiunternehmen, denen in Berlin die Genehmigung versagt oder
widerrufen wurde, im Landkreis LDS angesiedelt haben?
Frage 6
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 5 und 6:
Einem Taxiunternehmer ist es nicht verboten, einen Antrag bei einer anderen Behörde zu
stellen. Es ist dann Aufgabe dieser Behörde, im Rahmen der Antragsbearbeitung die
Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen. Für die Prüfung der Zuverlässigkeit des
Unternehmers werden u.a. Registerauskünfte herangezogen, in denen rechtskräftige
Versagungen und Widerrufe von Genehmigungen zur Ausübung von Personenverkehr
vermerkt sind. Das LABO erhält über Anträge, die Taxiunternehmer in einer anderen
Betriebssitzgemeinde stellen, ggf. im Rahmen eines Anhörverfahrens eine Information und
die Gelegenheit, sich zu äußern.
Frage 7
Hat der Senat Kenntnis davon, ob Personen, die in Berlin durch die Prüfung zur Erlangung des P-Scheins
oder bei der Ortskundeprüfung durchgefallen sind, in LDS als Taxifahrer tätig sind?
3
Frage 8
Falls ja, was hat der Senat unternommen, um dieses zu unterbinden und Wettbewerbsverzerrungen
zuungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden?
Antwort zu 7 und 8:
Zuständig für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist die
Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Beantragt eine in Berlin wohnhafte Person beim LABO eine FzF für das Pflichtfahrgebiet
des Landkreises Dahme-Spreewald, wird ihm diese bei Vorliegen der
Zulassungsvoraussetzungen des § 48 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt. Die
Erlaubnis wird auf Fahrten für in LDS zugelassene Taxibetriebe beschränkt, da der
Ortskenntnisnachweis nur für dieses Fahrgebiet erbracht ist. Erfolglose Versuche, die
Berliner Ortskundeprüfung zu bestehen, sind in solchen Fällen entscheidungsunerheblich,
da keine FzF für Berlin beantragt ist.
Frage 9
Welche Maßnahmen hat der Berliner Senat getroffen, um Wettbewerbsverzerrungen durch UBER zu
Ungunsten von Berliner Taxibetrieben zu vermeiden? Hierbei geht es um die Kontrolle der Abgabe von
Steuern und Sozialabgaben, Mindestlohn und mögliche Scheinselbständigkeit durch UBER-Mitarbeiter.
Antwort zu 9:
Die Berliner Behörden prüfen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der
Gesetze durch UBER gleichermaßen wie bei anderen Unternehmen. Im Übrigen obliegt
die Bekämpfung nahezu aller Erscheinungsformen von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet und in allen Wirtschaftszweigen, mithin auch im
hiesigen Taxigewerbe, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. In diesem Zusammenhang führt die FKS im Taxigewerbe, wie auch
in anderen Branchen, Prüfungen und Ermittlungen auf Grundlage des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch. Dabei wird auch geprüft, ob
Sozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt werden oder ob Mindestlohnunterschreitungen
bzw. Fälle von sogenannter Scheinselbständigkeit vorliegen
Frage 10
Welches ist der Zwischenstand der Gespräche mit den "sehr vielen Beteiligten, um zu sehen, wie wir dort zu
einer fairen Lösung kommen", auf die sich die Senatorin Günther am 18.05.2017 im Berliner
Abgeordnetenhaus anläßlich die Frage eines Abgeordneten zur Thematik UberX bezogen hat? (S.
Plenarprotokoll 11. Sitzung am 18.05.2017, Seite 988). Bitte um Einbeziehung der Gespräche mit den
"Brandenburger Kollegen" in die Antwort. (Gleiches Plenarprotokoll, S. 988).
Antwort zu 10:
Es erfolgen laufend Abstimmungen der Senatsverwaltung und des LABO mit den im
Einzelfall jeweils beteiligten Stellen (Taxenverbände, Flughafengesellschaft, IHK, jeweils
zuständige Stellen des Landes Brandenburg etc.) mit dem Ziel, die Einhaltung der
Gesetze mit zielführenden Maßnahmen sicherzustellen. Angesichts der Vielfalt der
Themen, der Vielschichtigkeit vieler Themen, der unterschiedlichen Zuständigkeiten und
der laufenden Fortentwicklung ist ein pauschaler Zwischenstandsbericht nicht möglich.
4
Frage 11
Wie wird das Unternehmen Uber vom Senat eingestuft, als Verkehrsdienstleister oder anders? Falls es nicht
als Verkehrsdienstleister eingestuft wird, wie dann?
Antwort zu 11:
Uber arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die rechtlich unterschiedlich zu bewerten
sind. Grundsätzlich muss die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen der
Überwachung der Geschäftstätigkeiten von Unternehmen (nicht nur von Uber) die Frage
der Gesetzeskonformität nach den für die Personenbeförderung erlassenen Vorschriften in
jedem Einzelfall differenziert beurteilen. Bestimmte von Uber in Spanien praktizierte
Konzepte hat der EuGH kürzlich als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts
eingestuft und deshalb auf die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten verwiesen.
Berlin, den 12.01.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Berliner Flughafen Tegel Gutachter des Senats: TXL muss schließen Sechs Monate nach BER-Eröffnung kommt das Ende für den alten Flughafen. , aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-flughafen-tegel-gutachter-des-senats-txl-muss-schliessen/20852254.html

Der Berliner Senat darf nach geltender Rechtslage keine Maßnahmen ergreifen, um den #Volksentscheid #Tegel umzusetzen. Zu diesem Schluss kommt der vom Senat im Oktober als neutraler Gutachter beauftragte Stefan Paetow. Seinen 72 Seiten umfassenden Bericht stellte der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht am Dienstag dem Senat vor – das Gutachten können Sie hier als PDF herunterladen.

An die gesetzliche Vorgabe, Tegel nach Inbetriebnahme des #BER zu schließen, seien alle Gesellschafter der Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (#FBB) wie auch die Firma selbst gebunden, solange diese Gesetzeslage nicht im Einvernehmen aller Gesellschafter geändert worden ist. Das ist bisher nicht der Fall, weder Brandenburg noch der Bund sind dazu bereit. Und selbst wenn sich die Haltung der Miteigner ändern sollte, könnte Tegel dem Gutachten zufolge nur dann offen bleiben, wenn nachgewiesen wäre, dass der BER seine Funktion als einziger internationaler #Verkehrsflughafen in der Region auf Dauer nicht erfüllen könnte. Das wäre aber nur der Fall, wenn „anders als bisher angenommen der künftige BER bereits bei Inbetriebnahme oder kurze Zeit später an #Kapazitätsgrenzen stößt“ oder wenn Erweiterungen diese Kapazitätsengpässe nicht beseitigen könnten.
Bestünden hingegen nach Eröffnung des BER und in den Folgejahren keine oder keine gravierenden Engpässe, wäre nach Ansicht des Juristen eine Änderung des Landesentwicklungsplans rechtswidrig. Eine Offenhaltung Tegels würde zwar nicht den Planfeststellungsbeschluss für den BER ernsthaft gefährden, aber ein neues Planfeststellungsverfahren für Tegel nötig machen. Damit wäre ein nahtloser Fortbetrieb des City-Airports ausgeschlossen. Berlin könnte zwar, um eine Umsetzung des Volksentscheids zu versuchen, den gemeinsamen Landesentwicklungsplan einseitig kündigen. Allerdings würde dies laut Paetow erst frühestens zum 1. Januar 2022 wirksam. Da der BER nach derzeitigem Stand im Oktober 2020 eröffnen soll, Tegel nach derzeitiger Rechtslage sechs Monate später …

Bahnverkehr + Flughäfen: Express zum BER Fledermäuse stoppen Bauarbeiten für Ringbahnbrücke – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/express-zum-ber-fledermaeuse-stoppen-bauarbeiten-fuer-ringbahnbruecke-29488832?dmcid=nl_20180116_29488832

Auf den ersten Blick geht es nur um eine hundert Jahre alte #Brücke, die neu gebaut, und um einen #Bahndamm, der verbreitert werden werden muss. Das kleine Projekt an der Grenze zwischen Lichtenberg und Friedrichshain hat allerdings eine große Bedeutung. Denn der kurze #Ringbahnabschnitt am #Wiesenweg wird dringend benötigt, um dem geplanten #Airport Express zum #BER und anderen Zügen einen zeitraubenden Umweg zu ersparen. Doch nun musste ein wichtiger Teil des Bauvorhabens erst mal gestoppt werden. Der Grund: #Fledermäuse.
„Bei Abendspaziergängen sind sie uns immer wieder aufgefallen“, sagt Dirk-Toralf Bräuer. „Und hier leben sie.“ Der 49-jährige Lichtenberger steht vor den Häusern Wartenbergstraße 20 und 21 – beziehungsweise vor dem, was davon übrig geblieben ist. Seit Jahren sind die einstigen Wohngebäude leer. Wände sind eingestürzt, Fensterglas und intakte Dächer gibt es schon lange nicht mehr. Erst im Dezember hat es in einer der Ruinen gebrannt.
„Da wird immer wieder gezündelt“, sagt Bräuer, der in der Nähe am Kietzer Weg lebt. Für Menschen sind die Häuser am Rande von Lichtenberg unbewohnbar – für Fledermäuse gilt das offenbar nicht. Die Tiere, von denen viele als gefährdet gelten und auf der Roten Liste stehen, mögen alte Gemäuer wie diese.
In 34 Minuten zum BER
Ginge es nach der Deutschen Bahn, wären die Ruinen längst abgerissen. Wo sie stehen, ist eine provisorische Baustraße geplant, die notwendig ist, damit der Kietzer Weg während der Arbeiten an der Ringbahntrasse weiterhin erreichbar ist. Neben der Brücke über den Wiesenweg müssen drei Stützmauern erneuert werden, das engt die nur sechs Meter breite Kopfsteinpflastergasse …