Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße in Karlshorst – unter die Gleise gekommen?, aus Senat

06.07.2026

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Die #Ehrlichstraße ist eine Hauptstraße (Kategorie III) in der Verantwortung von #SenMVKU. Entsprechend dem §43 des Berliner Mobilitätsgesetzes ist auch in dieser Straße #Radinfrastruktur zu errichten. Zudem ist seit vielen Jahren bekannt, dass die #Gleisanlagen der dortigen #Straßenbahn das Ende der #Lebensdauer erreicht haben.

Deswegen wurden bereits im Jahr 2018 Entwürfe für Radverkehrsanlagen (#RVA) in der Ehrlichstraße den Karlshorster Bürger:innen durch die BVG vorgestellt und mit diesen diskutiert. Seitdem gab es dazu weder seitens der BVG noch seitens SenMVKU Updates.

Ab 2024 wurde in verschiedenen Sitzungen des Lichtenberger Mobilitätsrates der #Planungsstand der RVA erfragt. Hierzu gab es immer aufs Neue widersprüchliche Antworten. Hierzu eine kurze Zusammenfassung:

  • 2024 teilte die BVG mit, „dass derzeit noch kein belastbarer Zeitplan für die Baumaßnahme vorliegt“.
  • 2025 kommt die BVG zur Erkenntnis, dass für eine Sanierung der Ehrlichstraße inklusive Radinfrastruktur ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, da die Gleise für rechtskonforme Radinfrastruktur in die Mitte der Ehrlichstraße verlegt werden müssen.
  • Mitte 2025 hat die BVG ihre Pläne überraschend geändert und strebt nun nur noch eine Teilsanierung der vorhandenen Gleise ohne Änderungen an.
  • Dieses Vorhaben wird im Mai 2026 begonnen. Im Endergebnis werden die Gleise komplett ausgetauscht und am bisherigen Platz verbleiben.

Frage 1:

Im Jahr 2018 wurden den Karlshorster Bürger:innen Entwürfe für Radverkehrsanlagen vorgestellt. In welcher Form und wo nachlesbar wurden die dabei erarbeiteten Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in Form von Aktenvermerken und Protokollen dokumentiert und den Teilnehmenden der Bürger*innen-Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt.“

Frage 2:

Welche Schritte zur #Planung und #Umsetzung von Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße wurden seitens SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018 unternommen? Bitte jahresweise auflisten.

Frage 3:

Welche #Kommunikation zur Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße erfolgte zwischen SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018? Bitte jahresweise auflisten.

Antwort zu 2 und 3:

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Die BVG befindet sich im Rahmen von vierteljährlichen Austauschterminen im kontinuierlichen Kontakt mit den zuständigen Abteilungen der Senatsverwaltung zur Planung der Grundinstandsetzung der Gleisanlagen, dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen sowie einer damit einhergehenden Planung der Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße. Die #Vorplanungsunterlage für dieses Projekt wurde 2025 bei den zuständigen Behörden eingereicht, die fachliche Prüfung erfolgte in diesem Jahr.“

Frage 4:

Welche Planungsergebnisse für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße wurden seitens SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018 erzielt? Bitte jahresweise auflisten.

Antwort zu 4:

Die Grundvoraussetzung, um in der Ehrlichstraße Platz für den Fahrradverkehr zu erlangen, ist eine #Neuaufteilung des Straßenraumes. Aktuell liegen die Gleise der Straßenbahn in Richtung Treskowallee in einer sog. #Seitenlage, die es nicht ermöglicht, rechts davon Raum für #Fahrradfahrende einzurichten.

Nach Vorliegen der Planungserkenntnisse und erster Gutachten zeichnete sich 2023 auf Grund der zu verändernden #Straßenraumaufteilung der Bedarf einer planrechtlichen Befassung ab.

Frage 5:

Welche Planungsergebnisse für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße wurden seitens SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018 gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert? Bitte jahresweise auflisten.

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Folgende    öffentliche   Informationsveranstaltungen, in   deren    Rahmen    die    genannten Planungsentwürfe vorgestellt wurden, haben stattgefunden:

  • #Einwohnerversammlung Bauen und Verkehr in Karlshorst am Montag, 4. Juni 2018
  • Abstimmungsgespräch mit dem #Bürgerverein Berlin-Karlshorst
  • Anwohnerversammlung zum „#Gleisbauprojekt Ehrlichstraße“ am 18.12.2018“

Frage 6:

Wie sieht der aktuelle Entwurf für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße aus? Diesen bitte als Entwurf der Antwort beilegen.

Antwort zu 6:

Im Rahmen der geplanten #Grundinstandsetzung der Straßenbahninfrastruktur und dem #barrierefreien Ausbau ist vorgesehen die Gleislage in die Mitte der Fahrbahn zu verlegen. Das ist die Grundvoraussetzung, um außerhalb des Lichtraumprofils der Straßenbahn Platz für den #Radverkehr zu erlangen. In Abhängigkeit zu den in den einzelnen Abschnitten zur Verfügung stehenden Straßenraumbreiten wird die Querschnittsgestaltung in den folgenden Planungsphasen konkretisiert.

In den #Haltestellenbereichen werden für Radfahrende überfahrbare #Haltestellenkaps gem. den derzeit gültigen Regelwerken eingerichtet.

Frage 7:

Wann wurde durch wen entschieden, dass für die Umsetzung von regelkonformen Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße ein #Planfeststellungsverfahren notwendig ist und mit welcher Begründung wurde das entschieden? Welche Abteilungen bei SenMVKU und der BVG waren in diese Entscheidung eingebunden?

Antwort zu 7:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Auf Grundlage der von der BVG vorgelegten Planungen und erster Gutachten erfolgte im Jahr 2023 eine Einschätzung durch die zuständige #Anhörungsbehörde. Diese kam zu dem Ergebnis, dass durch die Auswirkungen der vorgelegten Planungen, die sich insbesondere durch die Neuaufteilung des Straßenraumes ergeben, eine planrechtliche Befassung angezeigt ist.

Die #Verlegung der Straßenbahngleise und Neuaufteilung des Straßenraumes ist die Voraussetzung dafür, Platz für Radfahrende in der Ehrlichstraße zu erlangen (siehe auch Antwort zu Frage 4).“

Frage 8:

Wann wurde durch wen entschieden, dass die Gleise ab Mai 2026 in der Ehrlichstraße komplett erneuert werden und mit welcher Begründung? Welche Abteilungen bei SenMVKU und der BVG waren in diese Entscheidung eingebunden?

Antwort zu 8:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Die Entscheidung wurde im Jahr 2023 durch die BVG nach Vorliegen der planrechtlichen Einschätzung getroffen. Die beteiligten Fachabteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Kilmaschutz und Umwelt wurden durch die BVG informiert.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, eine #kurzfristige #Instandhaltungsmaßnahme durchzuführen, waren die Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Straßenbahnbetriebs sowie der fortschreitende #Verschleiß der vorhandenen Gleisanlagen. Aufgrund des sich kontinuierlich verschlechternden Zustands der bestehenden Oberbauform bestand die Gefahr, dass künftig betriebliche Einschränkungen bis hin zur Einstellung des Linienbetriebs erforderlich werden könnten.“

Frage 9:

§ 39 (2) des Berliner Mobilitätsgesetzes schreibt vor:

„Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden.“

Durch wen erfolgte diese Prüfung für die Baumaßnahme der kompletten Erneuerung der Gleise in der Ehrlichstraße? Wie lauten die Ergebnisse der Prüfung und wo wurden die Ergebnisse dokumentiert?

Antwort zu 9:

Bei der aktuell laufenden Baumaßnahme der BVG handelt es sich lediglich um eine kurzfristig notwendige Instandhaltungsmaßnahme der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei erfolgt keine grundhafte Instandsetzung der Anlagen inkl. der Verschiebung der Gleistrasse, was die räumliche Voraussetzung ist, um Platz für den Radverkehr gewinnen zu können (ergänzend siehe auch Antwort zur Frage 4).

Im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung der Straßenbahninfrastruktur und dem barrierefreien Ausbau ist eine Neuaufteilung des Straßenraumes, insbesondere auch zu Gunsten des Radverkehrs, vorgesehen.

Ergänzend teilt die BVG hierzu Folgendes mit:

„Die BVG ist für die Instandhaltung, den Bau sowie den sicheren Betrieb der Straßenbahninfrastruktur verantwortlich. Im Rahmen ihrer Vorhaben berücksichtigt sie, insbesondere beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die Anforderungen weiterer Beteiligter und stimmt sich hierzu eng mit den zuständigen Senatsverwaltungen ab.

Maßnahmen, die über die Belange des Straßenbahnbetriebs und des barrierefreien Ausbaus hinausgehen, fallen nicht in die Zuständigkeit der BVG.“

Frage 10:

Welche Kosten verursacht die Erneuerung der Gleise in der Ehrlichstraße von Mai bis September 2026? Bitte getrennt für die BVG, SenMVKU und das SGA auflisten.

Antwort zu 10:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Straßenbahnbetriebes wurden Bauleistungen i.H.v. 1.409T€ für den o.g. Streckenabschnitt vergeben.“

Darüber hinaus sind bei der BVG, der SenMVKU und dem SGA Lichtenberg allgemeine Verwaltungs- bzw. Personalkosten angefallen, die nicht gesondert ausgewiesen werden können.

Frage 11:

Welche Kosten würde das Verrücken der Gleise in die Mitte der Ehrlichstraße zur Herstellung von regelkonformen Radverkehrsanlagen nach einem Planfeststellungsverfahren nach heutigem Stand ungefähr kosten? Schätzungen sind ausreichend.

Antwort zu 11:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Eine belastbare Aussage zu den Kosten der #Grundinstandsetzungsmaßnahme inkl. barrierefreien Ausbau der Straßenbahninfrastruktur ist nach Vorliegen einer geprüften Bauplanungsunterlage möglich. Diese ist im Laufe des Planungsprozesses noch zu erstellen.“

Frage 12:

Wie sieht die aktuelle #Zeitplanung für das Planfeststellungsverfahren für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße aus? Welche Abteilungen seitens SenMVKU und BVG sind mit welchen Verantwortlichkeiten daran beteiligt?

Antwort zu 12:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Die BVG erarbeitet derzeit die Unterlagen für die planrechtliche Befassung und aktualisiert die erforderlichen Gutachten.

Im Anschluss kann die vollständige Unterlage der Anhörungsbehörde erneut zur planrechtlichen Bewertung vorgelegt werden. Dies ist derzeit im dritten Quartal 2026 anvisiert. Die weitere Zeitplanung ist abhängig vom Prüfergebnis.“

Berlin, den 02.07.2026

In Vertretung Arne Herz

Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26393.pdf