26.01.2026
Frage 1:
Welche #Brücken im Land Berlin sind derzeit #lastbeschränkt? Bitte für alle lastbeschränkten Brücken die jeweils maximal zulässige #Fahrzeuglast angeben.
Antwort zu 1:
Die derzeit lastbeschränkten Brücken in der Baulast des Landes Berlin sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
Nach Mitteilung der #Autobahn GmbH des Bundes sind die folgenden Brücken im Zuge von Autobahnen oder die Autobahn kreuzende Brücken im Land Berlin lastbeschränkt:
„ #Knobelsdorffbrücke / 7,5 t
Brücke West über #Halenseestraße Ost – FR A115 / 3,5 t
#Schwarzbacher Brücke / 16 t
#Borussenbrücke / 16 t
#Spanische-Allee-Brücke / 16 t“
Im Verantwortungsbereich der #Wasserstraßen- und #Schifffahrtsverwaltung sind die #Bäkebrücke und die #Knesebeckbrücke mit einer Lastbeschränkung von 3,5 t ausgewiesen.
Frage 2:
Welche Brücken im Land Berlin werden gemäß aktuellen Planungen in welchem Jahr abgerissen und neu errichtet? Bitte nach Zuständigkeit des Landes und des Bundes differenzieren.
Antwort zu 2:
Nach aktueller Priorisierung und mit Abgrenzung auf den nächsten Betrachtungszeitraum zwischen 2026 und 2028 beginnen die Bauarbeiten zum #Ersatzneubau der folgenden Brückenbauwerke, wozu auch der Rückbau der Bestandsbauwerke zählt: #Mühlendammbrücke, Neue #Gertraudenbrücke, #Hellersdorfer Brücken, #Dunckerbrücke, #Schönhauser-Allee-Brücke, #Schönfließer Brücke, #Schlossparkbrücke III, #Schulenburgbrücke, #Marzahner Brücke, Brücke #Allee-der-Kosmonauten, #Gehrenseebrücke, #Bismarckfelder Brücke, #Buchenhainer Brücke, #Spittelmarktbrücke, Östliche #Bucher Straßen Brücke, #Spektegrabenbrücke, #Spektelakesteg, Brücke am #Bahndamm, #Fürst-Bismarck-Steg und die #Kniprodestraßenbrücke.
Die jeweiligen Fertigstellungstermine hängen von mehreren Faktoren ab, die Bauarbeiten betragen im Durchschnitt 3 Jahre.
Die Autobahn GmbH des Bundes teilt für ihren Verantwortungsbereich mit:
„ Für in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes liegende Brückenbauwerke im Zuge von Bundesautobahnen sind nach aktuellem Planungsstand Baubeginn für folgende Brückenersatzneubauten vorgesehen:
#Schönerlinder Brücke über die A114: Rückbau im Jahr 2027, anschließender Neubau ab 2027 bis 2029;
Brücke über Am #Seegraben auf der BAB 117, FR Schönefelder Kreuz: Rückbau im Jahr 2028, Neubau von 2028 bis 2030;
Brücke über Am Seegraben auf der BAB 117; FR Berlin, Rückbau im Jahr 2029, Neubau von 2029 bis 2031.
Die genannten Zeitangaben stehen wie üblich unter dem Vorbehalt der weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse. Im Zuge des Projektfortschritts können daher Anpassungen im zeitlichen Ablauf erfolgen.
Selbiges gilt für nachfolgende, von der #DEGES im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes betreute Vorhaben:
Umbau des AD Funkturm: ab 2027 Abriss und Neubau aller Brückenbauwerke im AD Funkturm (unter der Voraussetzung des Vorliegens bestandskräftigen Baurechts);
Ersatzneubau der #Rudolf-Wissell-Brücke und Umbau des AD #Charlottenburg: ab 2029 Abriss und Neubau aller Brückenbauwerke (unter der Voraussetzung des Vorliegens bestandskräftigen Baurechts);
#Grundsanierung #A111: ab 2032 Brückenabbruch und Ersatz;
Abschnitt der #A100 zwischen dem Autobahndreieck #Funkturm und der #Westendbrücke (hier Überführungsbauwerke von städtischen Straßen): derzeit noch keine terminlichen Angaben möglich.
Hinweis zu Frage 3, bezogen auf die vorgenannten DEGES-Projekte:
Es ist angestrebt, die Verkehrsführung während der Bauzeit innerhalb der Baufelder so zu organisieren, dass eine Verlagerung des Autobahnverkehrs und insbesondere auch des Schwerverkehrs in das Stadtstraßennetz vermieden wird.“
Im Betrachtungszeitraum 2026 bis 2028 soll nach Mitteilung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit dem Ersatzneubau der #Altglienicker Brücke, der #Bäkebeckbrücke, der #Knesebeckbrücke, der #Stubenrauchbrücke im Tempelhof, der #Techowbrücke und der #Teubertbrücke begonnen werden. Die #Marggraffbrücke befindet sich in Bau.
Frage 3:
Welche Auswirkungen der Lastbeschränkungen und absehbaren Brückensperrungen durch (Ersatz-)Neubauten auf den Wirtschaftsverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, sieht der Senat und wie sollen diese Auswirkungen minimiert werden?
Frage 4:
Welche ehemals für den #Güterverkehr genutzten #Schienen- und #Wasserinfrastrukturen liegen derzeit in Berlin ungenutzt brach?
Frage 5:
Welche Überlegungen und konkreten Planungen verfolgt der Senat, ehemalige Schienen- und Wasserinfrastrukturen für den Güterverkehr zu #reaktivieren, auch mit dem Ziel #Schwerlastverkehre aufgrund lastbeschränkter beziehungsweise gesperrter Brücken im Land Berlin auf Schiene und Wasser zu verlagern und damit trotz maroder Brücken dennoch zu ermöglichen?
Frage 6:
Welche Abstimmungen und Gespräche mit Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und Bezirken wurden bisher zur Reaktivierung ehemaliger Schienen- und Wasserinfrastrukturen für den Güterverkehr durchgeführt?
Antwort zu 3 bis 5 und 6:
Die Fragen 3 bis 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Folgen von Sperrungen und Lastbeschränkungen sind in ihrem Vorhandensein und ihrer Ausprägung stets abhängig von u.a.
- der konkreten räumlichen Situation,
- der konkreten verkehrlichen Funktion,
- der Art der Nutzung durch Agierende im Wirtschaftsverkehr und
- der Rahmenbedingungen der verkehrsauslösenden Einheiten (bspw. Unternehmen).
Zu ergreifenden Maßnahmen sind damit stets spezifisch und liegen nicht immer im Verantwortungsbereich des Landes Berlin. Seitens des Landes Berlin bestehen kurzfristige Maßnahmen im Kern darin, in Abstimmung mit den Agierenden Lösungen für möglichst verträgliche #Umfahrungsstrecken zu entwickeln, sowohl hinsichtlich der Routenführung als auch hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Anordnungen. Der Senat ist in allen Fällen bemüht, die Auswirkungen auf das Umfeld zu begrenzen. In jedem Einzelfall wird geprüft, welche Maßnahmen für eine optimale #Verkehrsführung sorgen könnte. In Frage kommen Verschwenkungen über die Gegenfahrbahn, lichtsignalgesteuerte Verkehrsführungen, Behelfsbrücken, lokale Umfahrungsrouten, gezielte Sperrungen für den Durchgangsverkehr oder Empfehlungen zur großräumigen Umfahrung. Im begrenzt zur Verfügung stehenden Stadtraum werden sich Auswirkungen jedoch nicht gänzlich vermeiden lassen.
Die #Reaktivierung von Schienen- und Wasserinfrastruktur zur #Verlagerung von Güterverkehr ist ein wesentliches Ziel des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes aus dem Jahr 2021 (#IWVK) und auch im #Mobilitätsgesetz verankert. Nicht alle in der Geschichte Berlins für den Güterverkehr genutzten Schienen- und Wasserinfrastrukturen kommen auch für eine Reaktivierung in Frage. Vielfach entsprechen diese nicht den aktuellen Anforderungen für Transport oder Umschlag oder sind bspw. durch planungsrechtliche Neuorientierung nicht mehr nutzbar. Diesbezügliche Überlegungen sind jedoch Bestandteil der täglichen Arbeit. Dazu gehören Abstimmungen und fachliche Diskussionen mit Agierenden auf allen Ebenen. Eine Übersicht aller erfolgten Abstimmungen zur Reaktivierung ehemaliger Schienen- und Wasserinfrastrukturen liegt nicht vor.
Frage 7:
Welche finanziellen Mittel stehen für die Reaktivierung ehemaliger Schienen- und Wasserinfrastrukturen für den Güterverkehr zur Verfügung?
Antwort zu 7:
Im Falle ehemaliger Schienen- und Wasserinfrastrukturen liegt die Verantwortung regelmäßig außerhalb der direkten Verantwortung des Landes. Hier fokussiert das Land Berlin insbesondere auf konzeptionelle Untersuchungen zu Maßnahmen und möglichen Infrastrukturnutzungen. Zu diesem Zweck sind im DHH 26/ 27 im Titel 0730 / 5 21 33 insgesamt 800.000 € hinterlegt. Diese Mittel sind unter anderem auch für Infrastrukturuntersuchungen zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene vorgesehen und können ggf. die Grundlage für zukünftige Reaktivierungen darstellen.
Zusätzlich wird regelmäßig angestrebt, alternative Finanzierungskonzepte zu erschließen, um den Berliner Landeshaushalt zu entlasten. So erfolgt beispielsweise die Hauptfinanzierung des Ausbaus des Südhafens Spandau über Mittel der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel). Ein weiteres Beispiel stellt das Projekt UrbFRail dar. Es entwickelte unter Leitung der zuständigen Senatsverwaltung Tools zur Unterstützung von Planung und Organisation bei der (Re-)Aktivierung von innerstädtischen Güterbahnhöfen. Dies wurde von der EU über das Programm “ Interreg Baltic Sea Region“ gefördert.
Frage 8:
Welche konkreten Planungen und Vorhaben verfolgt der Senat zur Einführung von #Güterstraßenbahnen für den Wirtschaftsverkehr in Berlin?
Antwort zu 8:
Die für Mobilität zuständige Senatsverwaltung hat im Themenfeld „ Gütermitnahme im öffentlichen Verkehr (ÖV)“ bereits grundlegende Sachverhalte geprüft und bearbeitet. Konkrete Planungen und Vorhaben zur Einführung einer Güterstraßenbahn werden derzeit nicht weiterverfolgt. Der Bund, vertreten durch das zuständige Bundesministerium, hat in einem Sachverständigengutachten die Optionen für eine rechtssichere Nutzung von Güterstraßenbahnen geprüft. Das Gutachten des Bundes ist die elementare Grundlage für weitere Überlegungen. Die Ergebnisse des Gutachtens sind zunächst einzuordnen, auch vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und den bereits erfolgten Analysen im Themenfeld.
Frage 9:
Gibt es ein allgemeines #Schwerlastkonzept, dass alle mautpflichtigen Fahrzeuge einschließt, bzw. befindet sich ein solches in Planung?
Antwort zu 9:
Nein, derzeit noch nicht.
Frage 10:
Gibt es Überlegungen zu Auflagen für den Schwerlastverkehr im Sinne aller mautpflichtigen Fahrzeuge (Gesamtgewicht, Anzahl Achsen bzw. Fahrzeuglänge, Lieferzeiten, etc) für?
Antwort zu 10: Nein.
Frage 11:
Gibt es Überlegungen, Teile des Schwerlastverkehrs um Berlin herum #umzuleiten? Wenn ja, werden hierfür Gespräche über eine Reduktion der LKW-Maut für die A10 mit dem Bund geführt?
Antwort zu 11:
Die Nutzung großräumiger Umfahrungsoptionen des Schwerverkehrs ohne Quelle und Ziel in Berlin ist prinzipiell zu befürworten. Der Senat ist hierzu im Austausch mit den zuständigen Stellen.
Berlin, den 23.01.2026
In Vertretung Arne Herz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Senatsverwaltung für Mobilität,Verkehr,Klimaschutz und Umwelt Anlage 1 – Antwort zu Frage 1 Abt. V-Tiefbau Stand: 14.01.2026
Drucksache 19/24727 Brücken des Landes Berlin mit Lastbeschränkungen
| Bauwerks- nummer | Teilbau werk | Interne Bauwerks nummer | Bauwerksname | Stadtteil | Lastbeschrän- kung |
| 3446028 | 1 | 01038 | Neue Gertraudenbücke | Mitte | 3,5 t |
| 3446028 | 2 | 01038 | Neue Gertraudenbücke | Mitte | 3,5 t |
| 3446023 | 0 | 01031 | Eiserne Brücke | Mitte | 6 t |
| 3445002 | A | 02006 | Gotzkowskybrücke | Tiergarten | 18 t |
| 3446055 | 0 | 02014 | Lutherbrücke | Tiergarten | 24 t |
| 3446150 | A | 02016 | Alt Moabiter Brücke/Alt Moabiter Brücke Ost | Tiergarten | 16 t |
| 3446150 | B | 02016 | Alt Moabiter Brücke/Alt Moabiter Brücke Gewölbe | Tiergarten | 16 t |
| 3446150 | C | 02016 | Alt Moabiter Brücke/Alt Moabiter Brücke West WIB | Tiergarten | 16 t |
| 3446067 | 0 | 02040 | Nordhafenbrücke | Tiergarten | 10 t |
| 3446171 | A1 | 04004 | Schönhauser Allee Brücke/Schönhauser Allee Brücke, Gewölbet | Prenzlauer Berg | 16 t |
| 3446171 | A2 | 04004 | Schönhauser Allee Brücke/Schönhauser Allee Brücke, nordwestl. | Prenzlauer Berg | 16 t |
| 3446171 | B | 04004 | Schönhauser Allee Brücke/Schönhauser Allee Brücke, südliches | Prenzlauer Berg | 16 t |
| 3446174 | 0 | 04007 | Dunckerbrücke | Prenzlauer Berg | 12 t |
| 3446124 | 0 | 06006 | Waldemarbrücke | Kreuzberg | 16 t |
| 3446125 | 0 | 06016 | Köthener Brücke | Kreuzberg | 18 t |
| 3446128 | 0 | 06021 | Großbeerenbrücke | Kreuzberg | 18 t |
| 3546034 | 0 | 06027 | Admiralbrücke | Kreuzberg | 2,8 t |
| 3546038 | 0 | 06030 | Thielenbrücke | Kreuzberg | 18 t |
| 3445016 | A | 07004 | Rominter-Allee-Brücke und Rampen/Rominter-Allee-Brücke | Charlottenburg | 18 t |
| 3445017 | A | 07005 | Sportforumbrücke | Charlottenburg | 16 t |
| 3445129 | 0 | 08007 | Eiswerderbrücke | Spandau | 3,5 t |
| 3445130 | 0 | 08012 | Zitadellenbrücke | Spandau | 18 t |
| 3445139 | 0 | 08023 | Wallbrücke | Spandau | 12 t |
| 3445143 | A | 08031 | Schulenburgbrücke und Treppenanlage/Schulenburgbrücke, Übe | Spandau | 18 t |
| 3445143 | C | 08031 | Schulenburgbrücke und Treppenanlage/Schulenburgbrücke, nord | Spandau | 18 t |
| 3445143 | D | 08031 | Schulenburgbrücke und Treppenanlage/Schulenburgbrücke, süd | Spandau | 18 t |
| 3545003 | 0 | 09006 | Schmargendorfer Brücke | Wilmersdorf | 18 t |
| 3545004 | 1 | 09007 | Barbrücke/Barbrücke (Tragwerk Barstraße oberhalb der U-Bahn) | Wilmersdorf | 16 t |
| 3545004 | 2 | 09007 | Barbrücke/Barbrücke (Tragwerk für U-Bahn) | Wilmersdorf | 16 t |
| 3546513 | 0 | 13087 | Adolf-Kiepert-Steg | Tempelhof | 9 t |
| 3546001 | 0 | 14001 | Lohmühlenbrücke | Neukölln | 18 t |
| 3546003 | 0 | 14002 | Wildenbruchbrücke | Neukölln | 18 t |
| 3546005 | 0 | 14004 | Treptower Brücke | Neukölln | 18 t |
| 3546006 | 0 | 14005 | Teupitzer Brücke | Neukölln | 18 t |
| 3546011 | 0 | 14018 | Neuköllnische Brücke | Neukölln | 18 t |
| 3546158 | 0 | 14043 | Hertabrücke | Neukölln | 18 t |
| 3547060 | A | 16037 | Wendenschloßbrücke | Köpenick | 20 t |
| 3548012 | 0 | 16051 | Triglawbrücke | Köpenick | 18 t |
| 3548017 | 0 | 16061 | Grenzwegbrücke | Köpenick | 24 t |
| 3548020 | 0 | 16067 | Nördl. Rialtoringbrücke | Köpenick | 12 t |
| 3547067 | 0 | 16076 | Köpenicker-Allee-Brücke | Köpenick | 12 t |
| 3446259 | 0 | 17001 | Seebrücke | Lichtenberg | 16 t |
| 3346004 | 1 | 18023 | Blankenburger Laakebrücke | Weißensee | 12 t |
| 3346012 | 0 | 19026 | Schönerlinder-Weg-Brücke | Pankow | 12 t |
| 3346018 | 0 | 19076 | Blumenwegbrücke | Pankow | 2,8 t |
| 3345006 | 0 | 20001 | Sandhauser Brücke | Heiligensee | 18 t |
| 3445151 | 0 | 20018 | Borsigdammbrücke | Reinickendorf | 18 t |
| 3447032 | 0 | 21018 | Mosbacher Brücke | Marzahn | 16 t |
| 3447047 | 0 | 21096 | Köthener Brücke | Marzahn | 5 t |
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